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Meraner Zeitung
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Page 3 of 8
Date: 21.11.1877
Physical description: 8
3l fl. 50 kr., Rohzucker unter Nr 19 holl. Staiidard, Zuckerlösungen, Stärkezucker in festem Zustande 15 fl. statt 12fl. 60 kr. bis 26 fl. 30 kr., Rohzucker über Nr. l!1 holl. Standard, raffinirten Zucker 20 fl., Syrup, Stärkeziicker, Traubenzucker in flüssigem Zustaiide, Melasse 6 fl. statt 6 fl. 30 kr. (Die Verzehr- ungösteuern sind in den Zollsätzen mit iubegriffn.) In der zweiten Klasse (Tabak): AlleS unveräudert. In der dritten Klasse (Garten- und Feldfrüchte): Mahlprodukte wie bisher frei, Reis 2 fl. statt

50 kr., Reis enthülst 60 kr. statt 0 (Reis bei der Einfnhr von Italien nach Tirol ist zollfrei), frische Gartenprodukte, frisches Obst, Feldfrüchle, lebende Pflanze», Getreide in Garben, Hülsensrüchte im Kra»t, He», Stroh, Kümmel, Oelsamen, Kleesamen :c. wie bisher frei, zubereitete Gartengewächse, Gemüse, Kartof fel», Rübe», Schwämme gelrockuet, gedörrt, zet» ichnitten oder eingelegt 1 fl. stalt 0, zubereitetes Obst ohne Zucker, eingekochte Obstmasse, trockene Russe, Nußkerne 1 fl. 60 kr. statt 0, Hopfen

>, Spauferkel (nicht über 10Kilogr.) 30 kr. statt 15 kr., Pferde nnd Füllen wie bis her frei, Maulthiere und Esel 2 fl. statt 1 fl. 5 kr. (Geschlagenes Schlachtvieh wird alsFlcisch behandelt,) Wild, Geflügel und andere Thiere, sowie rohe Häute wie bisher frei, Haare, Borsten, Federn wie bisher frei, frisches und zubereitetes Fleisch wie bisher 3 fl., Würste 20 st. statt 16 fl., Wachs, Badeschwamm wie bisher 5 fl., Käs« 9 fl. statt 4 fl. (der auS Rumänien und Dal« malun kommende Kuh- und Schafkäse per 100

Kilo 3fl), Eier, Milch, süße Topfen wie bisher frei, Honig und Bienenstöcke frei statt 1 fl., Blasen, Därme, Goldschlägef-Häntcheii frei statt l fl. 50 kr., auögestopste Thiere und nicht be» sonders thierische Produkte srei statt 1 fl. 60 kr. Inder fünften Klasse (Fette und Oele): eingehende Versuche angestellt wurden. Ursprünglich waren dieselben ans daS Telegraphen-Gebäude in der WlPPÜngerstraße beschränkt. Nachdem sie aber gelungen, dehnte man sie allmälig auf weitere Strecke» auS. Erst setzte

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 10
Date: 07.12.1870
Physical description: 10
nicht zu den frei- veräußerlichen und freivererblichen gehören, die Lehen- anwärter oder gesetzlich zur Lehensolge Berufenen mit Vor- und Zuname, dann Wohnort, und ihren allfälli gen Kuratoren oder Bevollmächtigten namhaft zu machen und zugleich anzuführen, ob dieselben bereits ein Ueber einkommen in Betreff der Lehenauflösung getroffen haben. In der Rubrik VI ist bei Lehen, die aus unbeweg lichen Gütern bestehen, der Betrag der ordentlichen Ge bühr der Gebäude- und Grundsteuer (ohne Zuschlag) anzuführen

, und ist über diese Dokumente ein besonderes Verzeichniß anzuschließen. Wenn solche Belege nicht beigebracht werden können, oder bereits in den Lehenakten dem Lehenherrn vor liegen, so ist dieS ausdrücklich zu bemerken. Die Rubrik VII dient für allfällige besondere Be merkungen. Die Rubrik VIII bleibt der AllodialisirungS-LandeS- kommission zur Einstellung der Berechnung der Frei machungsgebühr vorbehalten. Sollte der Vasall zum Behufe der zu liefernden Nach weisungen eine nähere Aufklärung oder Auskunft be- nöihigen

. Vereinigen sich hierüber die Parteien nicht, so steht eS jeder derselben frei, hievon die Anzeige an die Lehen- AllodialistrungS-LandeS-Koinmission zu erstatten, welche sofort auf Gefahr und kosten der Parteien einen ge meinschaftlichen Vertreter bestellen wird. Für Korporationen oder juridische Personen hat der jenige die Anmeldung zu unterfertigen, welcher sie nach dem Gesetze zu vertreten berufen ist. Für Minderjährige und Kuranden: Die Vormünder und Kuratoren, uud für Personen über deren Vermögen

, auf 4 Perzent; d) für Weiber- oder gemischte Lehen auf 10 Perzent; o) für ein MannSstammlehen auf 15 Perzent; ü) für Lehen, bezüglich welcher daS HeimfallSrecht nachgewiesen werden kann, und die am Heimfalle stehen, auf 25 Perzent festgestellt. Als am Heimfalte stehend ist ein Lehen zu betrachten, wenn die Lchenbesttzer und sämmtliche Anwärter daS sechzigste Lebensjahr überschritten haben. Artikel III. Bei nachweisbar aufgetragenen oder Vom Lehenherrn erkauften Lehen ist die entfallende Frei machungSgebühr

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 20.12.1870
Physical description: 8
nicht zu den frei- veräußerlichen und freivererblichen gehören, die Lehen- anwärter oder gesetzlich zur Lehenfolge Berufenen mit Vor- und Zuname, dann Wohnort, und ihren allfälli gen Kuratoren oder Bevollmächtigten namhaft zu machen und zugleich, anzuführen, ob dieselben bereits ein Ueber- «inkommen in Betreff der Lehenauflösung getroffen haben. In der Rubri? VI ist bei Lehen, die aus unbeweg lichen Gütern bestehen, der Betrag der ordentlichen Ge bühr der Gebäude- und Grundsteuer (ohne Zuschlag) anzuführen

, und ist über diese Dokumente ein besonderes Verzeichniß anzuschließen. Wenn solche Belege nicht beigebracht werden können, oder bereits in den Lehenakten dem Lehenherrn vor liegen, so ist dies ausdrücklich zu bemerken. Die Rubrik VII dient für allfällige besondere Be merkungen. Die Rubrik VIII bleibt der Allodialisirungs-LandeS- kommission zur Einstellung der Berechnung der Frei- machungSgebühr vorbehalten. Sollte der Vasall zum Behufe der zu liefernden Nach weisungen eine nähere Aufklärung oder Auskunft be- nöthigen

sich hierüber die Parteien nicht, so steht «S jeder derselben frei, hievon die Anzeige an die Lehen- Allodialisirungs-LandeS-Kommission zu erstatten, welche sofort auf Gefahr und Kosten der Parteien einen ge meinschaftlichen Vertreter bestellen wird. Für Korporationen oder juridische Personen hat der jenige die Anmeldung zu unterfertigen, welcher ste nach dem Gesetze zu vertreten berufen ist. Für Minderjährige und Kuranden: Die Vormünder und Kuratoren, und für Personen über deren Vermögen das Konkurs

auf 10 Perzent; o) für ein MannSstammlehen auf 13 Perzent; <1) für Lehen, bezüglich welcher daS HeimfallSrecht nachgewiesen werden kann, und die am Heimfalle stehen, auf 23 Perzent festgestellt. AlS au» Heimfalle stehend ist ein Lehen zu betrachten, wenn die Lehenbesttzer und sämmtliche Anwärter daS sechzigste Lebensjahr überschritten haben. Artikel III. Bei nachweisbar aufgetragenen oder vom Lehenherrn erkauften Lehen ist die entfallende Frei machungsgebühr um 2 Perzent geringer zu bemessen. Artikel

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 6
Date: 02.07.1872
Physical description: 6
. K. K. BezirkSschulrath Bregenz am 27. Juni 1372. Der Vorsitzende: Dr. Lantschner. 1 Koukurs-Ansschreibung. Nr. 570g An der Pfarrschule zu Niederlana kommen der ver einigte Schullehrer- und Meßnerdienst, sowie der Unter» lehrer- oder Gehilfendienst zu besetzen. Mit dem ersteren ist ein fassionSmäßigeS jährliches Einkommen von 283 fl. 42 kr. öst. W., nebst Frei- wohnung, mit dem letzteren ein solches von 150 fl. ö. W. verbunden. Allsällige Bewerber haben ihre gehörig instruirten Gesuche, längstens bis 15. August

Geklagter hat letzterem seine Behelft mitzutheilen, einen anderen Sachwalter zu benennen oder selbst zur Tag fahrt zu erscheinen. K. K. Bezirksgericht Meran am 20. Juni 1S72. Fraß. Edikt. Nr. 2395 Ueber die Klage des Josef Runer, OberhauferwirthS in Terlan, durch vr. v. Grabmayr in Bozen, gegen Johann Frei von Unterrain, pcto. 264 fl. 8V kr. ammt Anhang wurde mit Bescheid vom heutigen Tage zur mündlichen Verhandlung Tagsatzung auf den 10 Juli 1372 um 9 Uhr Vormittags angeordnet. Hievon

wird der unbekannt wo abwesende Johann Frei, mit der Bemerkung verständiget, daß auf seine Gefahr und Kosten Dr. v. Meggla hier, als Kurator adsoutis bestellt wurde, welchem er seine Behelfe mit zutheilen hat, falls er nicht selbst zur Tagsatzung er scheinen oder dem Gerichte einen andern Sachwalter namhaft machen will. K. K. Bezirksgericht Kältern am 11. Juni 1372. Sevignani. 3 Edikt. Nr. 1614 Beim k. k. Bezirksgerichte Nattenberg wurde über die Klage deö Johann Moser, Schuhmacher in Vahrn. als Vormund

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 13.12.1877
Physical description: 6
, die man den Türken nicht zugetraut, befestigt hfltte, durch die Gewalt der Waffen auch nicht einen Schritt abgedrängt worden. Die kleine Armee und ihr Führer haben sich mit Ruhm bedeckt. Jetzt ist alles zu Ende für diese tapferen Bataillone. In St. Petersburg herrscht Jubel. Mit Recht. Denn das Enre der Armee von Plewna bedeutet mehr als deren eigenes Ende. Die Armee des Großfürsten Oberbefehlshabers ist nun frei. Sie wird einmal Mehemed Ali zurück treiben, wenn dieser auf die Kunde von der Kata strophe

sich nicht von selbst zurückzieht; sie wird die Armee des Großfürsten Thronfolgers verstärken und nun die Operation» - Armee Suleiman Pascha 'S mit den überlegensten Massen bedrängen. Zahlreiche Ba taillone werden frei werden, um nun ernstlich an den Balkan zu denken. Freilich nicht aller Widerstand der Türkei ist niedergekämpft, aber die Russen haben mit dem Falle Plewna 'S nun an 100,000 Mann mehr zur Hand als vor demselben. Wie vermöchte die Pforte das Gleichgewicht der Kräfte dieser Lage gegenüber wiederherzustellen

alS^ praktischer erwei sen dürfte, nicht strikte auf der ersten Vorlage zu be harren, um nicht das Zustandekommen des Gesetzes zu verzögern, sondern den wohlthätigen Einfluß desselben auf die Agenden des Obersten Gerichtshofes zur Wahrheit werden zu lassen. Bei der Abstimmung, wird der Antrag des Frei» Herrn v. Nizzi abgelehnt und daS Gesetz in der von der Kommission beantragten Fassung in zweiter und dritter Lesung angenommen. Bei der hierauf vorgenommenen Wahl eines Er satzmannes für die Delegation erscheint

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 30.03.1874
Physical description: 8
-Commission behufs der Ueberzeugung Von der mustermäßigen Beschassenheit deS zu den inneren Bestandtheilen verwendeten MaterialeS dieß für noth wendig erachtet. Die Qualitätsmäßigkeit der Wäsche wird ohne Tren- nungS-Probe beurtheilt. Wenn bei den im Vorstehenden besprochenen T>en- nungSproben auch nur bei einem der untersuchten Stücke erhellet, daß dasselbe nicht die im 8. 5 enthaltenen Erfordernisse besitzt, so steht <ö der UebernahmS-Com mission frei, diese Proben in einem weiteren Umfange auf Koste

» de» Lieferanten fortzusetzen und eventuell nach Maßgabe deS Resultate» die ganze Lieferparthle, auS welcher da» beanständete Stück entnommen wurde, zurückzuweisen und von dein im 8. 13 stipul. Vertragö- rechte Gebrauch zu machen. 8. 7. Wenn sich der.Lieferant .piit dem Befunde der UebernahmS-Commission bitreff der Nichtannehm- barkeit feiner Lieferung nicht einverstanden erklärt, so steht ihm frei, eine gemischte Commission z» verlangen, welche ihm nicht verweigert werden darf. Diese Commission

werden. 8. l3. Die auS dem Contraete entspringenden Rechte und Verbindlichkeiten dürfen von dem Unternehmer nur mit Bewilligung der k. k. LandeSvcrtheidigungS-Ober- behörde an eine andere Person ccdirt werden. 8. 1k Die kais. kön. LandeSvertheidigungS-Ober- behörde hat daS Recht, alle jene Maßregeln zu er greifen, welche zur unaufgehaltenen Erfüllung deS Ver trages führen, dagegen steht eS auch dem Unternehmer frei, alle jene Ansprüche, die er auS dem Vertrage ab leiten zu können glaubt, im Rechtswege gellend

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 04.06.1879
Physical description: 8
deS Reiches kann Wohl jedes Streben frei nach Geltung ringen. Durchbricht eS aber diese Schranken, darf eö auf keinerlei Nachsicht rechnen, und wenngleich wir überzeugt sind, daß Ziele ähnlicher Art sich nirgends an das Licht der Wahlstätte heroorwagen werden, so müssen wir doch annehmen, daß die Regierungs- Organe ihrer Neutralität ungeachtet zur Abwehr solcb' kranlhafter Gelüste stets bereit sein werden. Wir schließen diese Zeilen mit den bezeichnenden Worten eines ResidenzblatteS

Gemeinwesen baut auf ihren klugen Sinn und ihre Vaterlandsliebe. DaS sind Momente, welche auf eine freie, ihrer Rechte, aber auch ihrer Aufgabe bewußte Bevölkerung nicht ohne Eindruck bleiben können. Wir glauben sogar, daß sie auf dieselbe viel tiefer wirken müssen, als jede äußere Beeinflussung. Werden die Wähler dieses Vertrauen rechtfertigen? Werden sie wirklich frei bleiben und sich nicht etwa von Partei-Agitationen, extremen Schlagworten, von jener fieberhaften Thätigkeit, die nur in Programmen

ihre schöpferische Krast bewährt, auf Bahnen treiben lassen, die sie bei ruhiger Erwägung kaum betreten würden? Wenn der Wähler frei bleiben soll, so ge nügt eS nicht, daß ihm die Behörden die Wahl seines Vertrauensmannes weder aufdrängen noch verkümmern. Er muß die geistige Kraft behalten, auch über die ein zelnen Candidaten ohne Voreingenommenheit, aber auch ohne blindes Vertrauen in Programm oder Wahlrede zu einem selbständigen Urtheile zu gelangen. Die Bevölkerung erwartet vom neuen Par lamente

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Volksblatt
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Page 7 of 10
Date: 01.02.1878
Physical description: 10
Rr. 62. Kundmachung. Bei Memeinden^ 12 > MälgrelM unis Gries M Bozen- wirb ein dritter Beamter mit einem Jahresgehalte von 600 fl. angestellt. ^ Die Anstellung erfolgt vorläufig nur provisorische eS ist jedoch die definitive Anstellung und Erhöhung deS GehalteS in Aussicht gestellt. Bewerber um den diesfälligen Dienst haben ihre Gesuche, belegt mit dem Tauf- und MörälitätS Zeugnisse, sowie über die bisherige Verwendung bis Ende Februar 1878 bei der Gemeinde-Vorstchung 12 Malgreien porto frei

von l 400 fl. nebst Frei quartier auf Georgi resp. Mai L I. mit der- Verpflichtung' definitiv eventuell provisorisch zu besetzen, auch die Sommerschule zu halten, sowie die ^Leitung und Pflege der übrigen Kirchenmusik und des Gesanges zu übernehmen. ' ' Bi werber haben ihre vorschriftsmäßig belegten Gesuche bis längstens Ende Februar l. Js. im Wege der vorgesetzten Schulbehörde hicramts zu überreichen. K. k. Mezirkshauptmannschast Wozev. den 23. Iänmr 1878. Für den k. k. Statthaltereirath: ^ '^ToSsr

. F 2/2 - ^ ^- - ! Pezzei.. In. der Gemeinde Partsekins, Bezirk Meran, mit einer Bevölkerung von beiläufig 1400 Se.len ist di<e Arztensstclle zu besetzen. BtWerber um dicselbe erhalten?.' 1. Frei quartier uiit 3 Ziynnern, Apotheke, Küche' und Keller. . > - . - 2. Au fixem Gehalt 156 fl. auS der Gemeindekasse und den nöthigen Holzbezug aus dem Gemeinde walde. » 3. An Gavggebühr bei Tag im Dorfe 30 kr., eine/ ' viertel Stunde außer dem Dorf»: 60 kr., eine halbe Stunde 90 kr.,i dreiviertel Stunde 1 fl. und eine Stunde

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