vertreter bestimmt, eine Auszeichnung, welche durch das Zusammentreffen mit der Landesseier in Tirol doppelte Bedeutung erhält. Wien, 7. Sept. Herr Graf Rrchberg ist heute hier eingetroffen, Geheimrath Baron v. Biegeleben und Baron Altenburg werden jedoch erst in einigen Ta gen nachfolgen. Wien. Die „Wiener Ztg.' veröffentlicht den von der Fürstenversammlung in Frankfurt angenommenen Entwurf einer Reformacre des dxutschen Bunde«. Abschnitt I. Allgemeine Verfügungen. Artikel 1. Erweiterung
-Altenburg, Sachsen- Koburg.Gotha und Anhalt, die Fürsten von Schwarz- burg-SondrrShausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Liech tenstein, Walde?, Neuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe und Lippe, den Landgrafen von Hessen-Homburg, und die freien Städte Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg zu wählenden Bun desgliede. Die Wahlen unter 5 und 6 geschehen auf drei Jahre und unter Anwendung deö im Art. 6 der Bundesakte festgestellten Stimmverhältnisses, insofern« nicht unter den unter 5 genannten
Staaten eine andere gemein schaftliche Vereinbarung eintritt. Die Mitglieder deS Direktoriums werden sich in der Regel durch Bevollmächtigte am Bundessitze vertreten lassen. Es bleibt ihnen jedoch vorbehalten, sich bei wichtigeren Veranlassungen zu vereinigen, um die Be fugnisse des Direktoriums >n Person auszuüben. (Fortsetzung folgt.) ^eutfquand. Frankfurt, 6. Sept. Ueber die Resultate des Frankfurter Fürstentags und Preußens. Beziehungen zu ihm schreibt die officiöse „Wiener Abendpost' Fol gendes
, nicht in Oesterreich allein, das dabei in erster Linie engagirt ist, geneigt fein wird, solche Sätze unbeant wortet hinzunehmen. Die That mag die preußische Regierung beurtheilen, über die Absicht endgiltig zu entscheiden scheint ihr die Unbefangenheit und Ruhe des Urtheil« in diesem Augenblicke zu fehlen. . Die Ver suche, die Würde Preußens zu gefährden, sind bei solchen Aeußerungen sicher nicht in Frankfurt, sie sind in Berlin zu suche», und dafür, daß Versuche unter nommen worden seien, Preußens Unabhängigkeit
in Frage zu stellen, bedarf eS der Beweise. Nichts be- rechtigt die Vorgänge in Frankfurt in diesem Sinne aufzufassen, und noch der letzte Schritt ist von den Gefühlen aufrichtiger Loyalität und dem Streben, Preußens Theilnahme für das Werk, das geschaffen wurde, zu erzielen, beherrsche gewesen. Die öffentliche Meinung hat auch darüber ihr Urtheil abgegeben, und von österreichischer Seite darf man sich getrost auf das selbe berufen.' Berlin, 6. Sept. In einem Artikel über dir Auf lösung