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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 368 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
Ort wohl übersehen, und' alle Viertelstunde ein Zeichen ihrer Wachsamkeit geben. §. 57. Wenn nun irgendwo Feuer entstehet, soll augen blicklich Lärm gemacht, und um Hülfe gerufen werden. Der, so sich unterfängt, das im Haus entstandene Feuer geheim zu halten, und es nicht sogleich und bei Zeiten kund werden läßt; er fco der Hausvater selbst, oder jemand anderer, soll auf das schärfeste gestraft, und, in so weit sein Vermögen zureicht, zum Ersatz des verursachten Schadens angehalten

, so das Feuer ankündigt, oder hoi Wahrneh mung ' des Feuers soll ohne ' weitere Verordnung durch den Stadtthurmer ' feie Feuerglocke, und durch den Meßner an jene Pfarr, oder Kaplaneiglocke, in'welcher das Feuer aufgekom- men, angeschlagen z auf dem Stadkthurme bei Tag eine Feuer fahne, bei der Nacht eine Laterne mit brennendem Lichte aus gesteckt ^ mit der Trommel durch alle Gallen der Feuerlärm geschlagen, wie auch bei ersichtlich wirklichen Feuer bei Tag oder Nacht in dem Zeughause

, wo sich eines befindet, 5 Al larme-Mörser nach einander, und je nachdem sich das Feuer vergrößert, auch diese Abfeuerung öfters wiederholt werden. Zu gleicher Zeit hat, wenn zu Nachts oder bei Tag Feuer 'Mskömmt, zu Innsbruck der Landrichter und Pfleger von Sonnenburg, so wie in den andern Städten oder Märkten die Vorgesetzte erste» obrigkeitliche Person sogleich Laufzettel , welche ausschließlich des Orts und Tags schon in voraus vorbereitet feyn müssen, in die benachbarten Ortschaften mit Berittenen abzuschicken

, damit sie es gleich wissen , und ihre verpflichtete Ausgeschossene mit ihren Rettungswerkzeugen auf die angewie sene Platze abschicken mögen. Auch hat jeder Hausinhaber in der Gasse, wo Feuer ausgekommen, bei Nacht eine Laterne mit brennendem Lichte zu besserer Beleuchtung der Straße vor seinem Hause aufzuhängen. 8. «0. Die schleunige Löschung eines ausbrochenden Bran»

1
Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1825
Regel- und Gebethbuch der Congregation der thätigen Nächstenliebe der Herren und Bürger zu Innsbruck unter dem Schutze der von dem Engel begrüßten seligsten Jungfrau und Mutter Gottes Maria : zum Gebrauche für die Mitglieder derselben, und überhaupt aller Verehrer Mariens
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Page 483 of 515
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: 508, VIII S.. - Neu bearb. und verm. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: s.Mariengebet ; f.Quelle
Location mark: I 118.672
Intern ID: 183007
j 4SÄ —' du zwey Hände habest, und m die Hölle, in das unauslöschliche Feuer j . gehest. Wo ihr Wurm nicht stirbt, und das Feuer nicht verlischt. Und wenn dich dein Fuß ärgert, han' ihn ab. Es ist dir bester, daß du lahm in das Le- j bcn eingehest, als daß dn zwey Füße ha best, und werdest in die Hölle des unaus löschlichen FeuerS geworfen. Wo ihr : Wurm nicht stirbt, und das Feuer > nicht verlischt. Und wenn dich dein I Aug ärgert, so reiß es aus; es ist dir bester, daß du einäugig

in das Reich Got tes eingehest, als daß du zwey Augen ha best, und in das höllische Feuer geworfen werdest. Wo ihr Wurm nicht stirbt, und das Feuer nicht erlischt; Mark. ! ix. 42 — 4?. Werfet den unnützen : Knecht hinaus in dieaußerste Finfter- rriß. Dort wird Heulen und Zahn- knirschen seyn; Matth, xxv. 3 «. , Fort von mir, ihr Vermaledeyten! in das ewige Feuer, welches dem Teu fel und seinen Engeln bereitet ist. — Und diese werden in die ewige Pein eingehen; Manh. xxv. 4». 46. — Freund! diese Schilderung

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Books
Category:
Fiction
Year:
1904
Sonnwendbuch : Dichtungen
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Page 39 of 72
Author: Renk, Anton / von Anton Renk
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Sonnwendfeier-Ausschusses
Physical description: 69 S.
Language: Deutsch
Location mark: II 158.200
Intern ID: 151679
trat zu ihr, wollte jedoch nicht übers Feuer springen, denn die Erscheinung des Narren hatte ihn nod) im Banne. Als aber die Balbine sagte: „Bttt' Dich, tu's den Leuten zum Trutz, sie heißen mich eh' schon die Pfaffenbraut und verkündigen mir 's Sterzin ger Moos. Sie sollen sehen, daß Du mich nit verläßt"; „Untern Kopf und übern Kopf Tu' ich mein Hütet schwingen, — Mädel, wenn T' mich gerne hast Mußt mit durch 's Feuer springen!" Sie sprangen hoch. Das Feuer faltete seine beten den Hände

unter ihnen, als flehten sie Glück für die treue Liebe, die durch die Flammen ging. Dazu schallte mit Zitherklang das alte Lied „Und i liab Di' so fest" . . ., welches plötzlich abbrach, denn aus dem Walde trat der Narr. „Wo ist das Gold hingeflogen? Mein Schatz? Dort glüht er wie Feuer. - .Das ist ja Feuer, das höllische Feuer! Da sind sie alle drei, die nach dem Gold jagen! Die Erbschleicher, die Diebe, die Räuber, die Könige! Hei, wie dem die glühende Krone in's Hirn brennt, daß ihm Hirn und Blut über's Gesicht

läuft?... Dort, dort, der Papst zählt den glühenden Peters pfennig! . . . O ihr Weisen und Mächtigen der Erde, ihr seid alle in der Hölle. Nur ich, der Narr, bin draußen. .Ha haha ha . . . Ich will nit allein bleiben." Ehe jemand herzu eilen konnte, hatte er sich in's Feuer geworfen. Wohl riß man den Unglücklichen her aus, doch seine Kleider hatten schnell Feiler gefangen, und als gelungen war, sie zu löschen, lag ein schrecklich verbrannter Menschen leib am Rasen. „Das Opfer der Sonuweudnacht

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1899
¬Die¬ Lehre vom Fegfeuer : beleuchtet durch Thatsachen und Privatoffenbarungen
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Page 48 of 334
Author: Schouppe, Franz Xaver / von Fr. X. Schouppe
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: XII, 320 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus dem Franz. übers. - In Fraktur
Subject heading: s.Fegefeuer
Location mark: 847
Intern ID: 182660
— 35 — feuer unzählige Abstufungen von Peinen, von denen die .einen unvergleichlich strenger sind als die anderen. Übrigens stimmen alle Kirchenlehrer darin überein, dass ■äße diese Peinen sehr qualvoll sind. Der hl. Gregor sagt: „Es ist das gleiche Feuer, welches die Verdammten quält und die Auserwählten reinigt?) „Beinahe alle Theologen," sagt Bellarmin, „lehren, dass die Verworfenen und die Seelen des Fegfeuers das gleiche Feuer empfinden. "^) „Man muss für gewiss halten," sagt

derselbe Bellarmin, „dass die Leiden dieses Lebens mit jenen des Fegfeuers in keinen Vergleich gebracht werden können?) Der hl. Augustin erklärt dies deutlich in seinem Commentar über den 31. Psalm: „Herr," sagt er, „strafe mich nicht in Deinem Grimm und verwirf mich nicht zu denen, zu welchen Du sagen wirst: Gehet in das ewige Feuer; oder züchtige mich auch nicht in Deinem Zorne, reinige mich vielmehr so in diesem Leben, dass ich nicht nöthig habe, im Feuer des anderen Lebens gereinigt

zu werden. Ja, ich fürchte dieses Feuer, welches angezündet ist für jene, welche aller dings gerettet werden, aber nur so, dass sie zuvor durch das Jener gehen müssen?) Sie werden gerettet werden, ohne Zweifel, nach der Läuterung durch das Feuer; aber diese Läuterung wird schrecklich sein, diese Qualen werden unerträglicher sein als alles, was man nur schmerzvolles auf Erden leiden kann." — Dies ist es, was der hl. Augustin sagt und was nach ihm der hl. Gregor, Beda der Ehrwürdige, der hl. Anselm und der hl. Bernard

4
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1805
Allgemeine Feuerordnung für die Hauptstadt Innsbruck, und die übrigen Städte, wie auch Märkte Tyrols
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Page 29 of 58
Place: Bozen
Publisher: Weiß
Physical description: [28] Bl.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: Anhang zur allgemeinen Feuerordnung vom 31ten August 1787 für die k. k. Stadt Botzen. - In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie<br />g.Bozen ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie<br />g.Tirol ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie
Location mark: 961
Intern ID: 183617
, und des m«ch«»g eines Nachts durch Anpochm an die Hausthöre und Fenster auêgebrschcnen âsfâpkstfî Feuers z« ge* schetze« habe. Zugleich ist die unversaumte Anzeige bey der Polb zey, bey dem Bürgermeister, Bauschmber, Stadt-oder Marktrichter, welche die Schlüsse! zu den Löschgerath- schäften haben müssen, und dann auch bey den Feuer- kommiffarien zu machen. Auf das Lärmzeichen, so das Feuer ankündigt, oder bey Wahrnehmung des Feuers soll ohne weitere Verordnung durch den Stadtthurmer die Feuerglocke, und durch den Meßner

an jene Pfarr, oder Kaplaneyglocke, in welcher das Feuer aufgekommen, angeschlagen; aus dem Stadtthurme bey Tag eine Feuer sahne, bey der Nacht eine Laterne mit brennendem Lich te ausgesteckt; mit der Trommel durch alle Gassen der Feuerlärm geschlagen, wie auch bey ersichtlich wirkli chen Feuer bey Tag oder Nacht in dem Zeughause, wo sich eines befindet, 5 Allarme-Mörsernacheman- èîî, und je nachdem sich das Feuer Vergrößert auch HM Adfeurvng öfters wiederhohlt werden.

5
Books
Category:
Philosophy, Psychology
Year:
1844
Geschichte der Magie.- (Geschichte des thierischen Magnetismus ; 1)
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Page 701 of 1053
Author: Ennemoser, Joseph / von Joseph Ennemoser
Place: Leipzig
Publisher: Brockhaus
Physical description: XLVIII, 1001 S., [1] Bl.
Language: Deutsch
Notations: 2., ganz umgearb. Aufl. - In Fraktur
Subject heading: s.Mesmerismus
Location mark: 2.813
Intern ID: 189446
vielfachen Attribute desselben auch bei andern Gottheiten, als daß vestalische Teuer, das unauslöschlich auf dem Altäre fort- , brannte und Welches Numa, der ^trfter der vestalischen Ntysterien, nach der alten Kunst, das Feuer vom Himmel zu holen, wie es in den samothracischen und kabirischen Mysterien gelehrt wurde, in Rom eingeführt hat. Schweigger zeigt umständlich, daß dieses Feuer ein elektrisches gewesen sei, und daß Vesta dem samvthraci- schen Mythenkreise zugehöre (S. 139. 169

), daß der Feuermltus auch bei andern Gottheiten üblich war: als bei Hermes — Her- mesftuer, — Elmesftuer noch bei den alten Deutschen; der Blitz ^der Cybele; die Fackel des Apollo; das Feuer- auf Pams Altar, der. ursprünglich den Mysterien keineswegs als Waldgvtt, sondern als leuchtender Pan mit gesträubtem Haar, als ein ge heimes Symbol angehörle; die Feuerstamme auf Pluto's Helm ; das unauslöschlich brennende Feuer' in dem Tempel der Athene auf der'Akropolis, welche nach Homer „über dem Haupte Dio- ' med's

das, wundervolle, Heuer entzündete." Ganz auf die dort ' angegebene Weift wird das brennende Feuer auf den. Hüten-Her Dioskuren dargestellt tc,, sowie das Feuer -auf dem Helm der Pallas, am Gorgonmhaupt, am Hermesstab rc. / - ^ Wenn nun das elektrische Feuer als ein so heiliges in den Mysterien bewahrt wurde, so fragt es sich zunächst, zu welchem Zwecke mag dieses geschehen sein? ^ Wenn der nächste Zweck ein bloß religiöser auf Verehrung der Gottheit bezogener gewesen wäre: so würde ein so strenges

6
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1805
Allgemeine Feuerordnung für die Hauptstadt Innsbruck, und die übrigen Städte, wie auch Märkte Tyrols
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Page 50 of 58
Place: Bozen
Publisher: Weiß
Physical description: [28] Bl.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: Anhang zur allgemeinen Feuerordnung vom 31ten August 1787 für die k. k. Stadt Botzen. - In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie<br />g.Bozen ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie<br />g.Tirol ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie
Location mark: 961
Intern ID: 183617
liches zu machen, sönbern vielmehr Las hier uub dort (als nachtheilig) Vorgefundene, zur Beseitigung, an die Obrigkeit anzuzrigen. Läo. Die Thurm - und Nachtwächter, auch die polLzeydiener sollen fleißig auf das Feuer Acht haben, und bey was immer für Bedenklichkeit vom Rauch, Geruch, oder Lichte Nachsehen, und bey dem verordnten Feuer - Kommissar die Anzeige machen; und ist keinem (wo das Feuer auskömmt) erlaubt, dieses in Ge heim zu hatten , oder zu vertuschen; da durch eine derley

Be mäntlung nur öfters die Gefahr sich vermehret, und ein größe rer Nachthei! erwachset; und von daher, wenn Bedenklichkeiten vorhanden sind, so ist, ohne großen Lärmen , der Hauseigmthümer oder Jnnwohner zu erinnern, oder auch bey Benachbarten die Eröffnung zu machen ; stehet man aber wirk lich Feuer oder Rauch, so muß gleich das Feuer ausgemfw werden. züo. Jeder Hausmnhaber muß immerhin in feinem Haufe 2, z oder 4 Brennten mit Wasser (Wasserbotliche) haben, welche unter dem Dache

, oder an sonst einem geräumigen Drte zu stel len sind, worinnen vom Monathe April , bis Ende des Herb stes sich verräthrges Wasser befinden muß; nebst welchen noch, ein Schaffe! mit Wasser , und , oder 3 leere Schaffeln (ttcrcfo Unterschied der Grösse des Hauses oder mehreren Gefährlichkeit) auch 6 derley Geichirre vorhanden sey« müssen; mindestens solle ein grosses Haus 4 lederne., ein kleines aber 2 Kübel mit be- werkken Haus - Numer haben. 4w. Sobald - d-s Feuer ausgemfen, muß der Kaminfeger sich Ästgleich zu dem Feuerert

7
Books
Year:
1895
Sagen aus Innsbruck's Umgebung mit besonderer Berücksichtigung des Zillerthales
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Page 67 of 170
Author: Dörler, Adolf Ferdinand [Hrsg.] / gesammelt und hrsg. von Adolf Ferdinand Dörler
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XV, 151 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 62.794 ; II 102.683 ; II 105.260
Intern ID: 260384
54 Dirne den andern zu: „Seht doch jenes Feuer dort bei der Rangger-„ Kapelle" und deutete mit ausgestreckter Hand nach der Richtung, WZ sie dasselbe wahrnahm. Niemand aber konnte eine Spur davon entdecken, und man lachte sie weidlich aus. Als diese aber trotzdem daraus bestand, ein Feuer zu sehen urtb sich auch darüber nicht wenig verwunderte, hießen sie die übrigen Dienstboten, die Erscheinung naher zu besehen. Das Mädchen gieng sofort der Kapelle zu, doch je naher es dem Feuer kam, desto

kleiner wurden die Flammen, und als es vollends Zu demselben hintrat, war nur noch ein Haufe glühen der Kohlen übrig. Die Dirne wusste nicht, was sie von ihnen denken sollte, da sie ringsumher niemanden er blickte, der das Feuer aufgemacht haben könnte und kehrte wieder zu ihrer Arbeit zurück Wie sie sich aber am Fortgehen noch einmal nach den Kohlen umsehen wollte, waren sie verschwunden. Hätte die Dirne ihren Rosenkranz oder einen Gnadenpfennig darauf geworfen, so hätte sich die Glut in reines Gold

verwandelt, und das Mädchen wäre zu großem Reichthum gekommen. Derselbe Schatz blühte auch ein anderesmal in ähnlicher Weise. Als nämlich die Jnzinger Botin abends von Innsbruck Zurückkehrte und bei der Rangger- Kapelle vorbeikam, sah sie hinter einem Gestrüpp einen großen Haufen „glianiger" Kohlen liegen. Sie dachte sich, wie doch die Mannsbilder so unvorsichtig seien, das Feuer, welches sie Zum Zäunen brauchten, nicht einmal ganz auszulöschen. In der Nähe des Dorfes begegnete sie dem Besitzer

10
Books
Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
1898
Du schönes grünes Alpenland! : Sitten, Sagen, schnurrige Geschichten und Volkslieder
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Page 48 of 335
Author: Zocher, Zoelestin / Zoelestin Zocher
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XI, 324 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Steiermark ; s.Volkskunde
Location mark: II 102.680
Intern ID: 199444
— 36 — so leicht wie heutzutage. Ha brauchte man Schwamm, Feuerstein, Stahl und Schwefelfäden und viel — Geduld, bis das Feuer zustande kam. Eva war schon zeitig aufgestanden, denn tagsvorher hatte der ge strenge Herr Amtmann geäußert, er müsse am nächsten Morgen Geschäfte halber nach Wildalpen reisen. Deshalb galt's, mit dem Frühstück Zu eilen, denn große Herrn lieben das Warten nicht und werden, wenn nicht alles gleich klappt, leicht Zornig. Das rousste die Magd nur zu gut. Doch weiß Gott

, trotz aller Bemühungen gelang's ihr heute nicht, Feuer zu machen. Sie schwitzte bereits vor Anstrengung und Beängstigung, dass sie dem Herrn Amtmann etwa Grund Zur Klage geben könne. Da sah sie in ihrer fast verzweifelten Stimmung zum Küchensenster hinaus, als ob sie draußen in ihrer Noth Hilfe finden könnte. Und richtig, war's Täuschung, war's Wahrheit, bemerkte sie drüben am Akogelwalde ein kleines Feuer brennen. Wenn sie dieser Umstand sonst wohl höchst gleichgiltig^ gelassen hätte, so erfüllte

er sie jetzt mit größter Freude, bedeutete er doch die Rettung aus ihrer Küchenpein. Schnell nahm Eva eine Eisenpfanne und eilte hastigen Schrittes der Stelle zu, wo das ihr willkommene Feuer brannte. In ihrer Freude hatte sie freilich nicht daran ge dacht, dass der Weg weit sei. Sie schritt aber un bekümmert darum weiter und gelangte endlich an Ort und Stelle, wo das Feuer vor ihr loderte. Schon wollte sie hastig einige Kohlen in ihre. Pfanne

11
Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2011
Dorfbuch Schluderns
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Page 110 of 360
Author: Klotz, Kristian [Hrsg.] / hrsg. im Auftrag des Vereins Vintschger Museum von Kristian Klotz
Place: Lana
Publisher: Tappeiner
Physical description: 359 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Schluderns ; z.Geschichte g.Schluderns ; s.Heimatkunde
Location mark: III 305.926
Intern ID: 556861
Brand- und Unwetterkatastrophen in Schluderns Hilfe, mussten 14 Häuser mit dazugehörigen Städel und Stallun gen ein Raub des entfesselten Elements werden. An den ver brannten Gebäuden hatten 36 Familien ihre Wohnungen und leider auch den größten Teil ihrer Feldfrüchte verloren. Nach gerichtlicher Erhebung, beziffert sich der Schadensbetrag auf 58.400 fl., und den Brand im Jahre 1857 verursachten Scha den um mehr als 1000 fl. übersteigt. Das Feuer kam in dem Stadel neben der Pfarrkirche

auf, und dehnte sich über die gan ze Straße nach Mals gelegenen Häuserreihe aus. Bei mäßigem Südwind aber mit solcher Schnelligkeit, dass das Gebäude, in welchem das Feuer ausbrach, noch in hellen Flammen stand, als das Dach, des vom Feuer zuletzt ergriffenen Hauses zusammen stürzte. Diese Schnelligkeit bei mäßigem Windzug lässt sich nur durch die, in den Städeln aufgehäuften Mengen an Stroh und Heu erklären, welches letztere aber leider noch nicht ausgedro schen war. Auch an Rettung von Mobilien

manche Eltern in der Überwachung ih rer Kinder, und wie unvorsichtig sie mit der Aufbewahrung der Zündhölzer sind. Das Feuer, [...], wurde durch ein 4-jähriges Kind, das mit zwei anderen Kindern, fast gleichen Alters in dem Stadel spielte, mittels eines Zündhölzchens entfacht, das sich das Kind aus der Küche holte. Bei der vaterländischen Anstalt sollen nur 2 oder 3 Gebäude versichert sein, bei den Triestiner Anstalten 5 oder 6, und diese auch nur mit kleinen Beträgen. Der durch die Assicuranzanstalten

Mitmenschen [,..]. 18 1868 Am 28. Oktober dieses Jahres brennen abermals 3 Häuser nieder. Im Haus Nr. 42 bricht das Feuer aus. Dieses und die Häuser Nr. 42 und 45 werden eingeäschert. 5 Familien werden obdachlos. Wohl kann das Vieh gerettet werden, nicht aber das Getreide, das sich noch ungedroschen in den Halmen befunden hat. „Es ist dieser, innerhalb von 15 Jahren der 4. Brand in Schluderns. Dieser Umstand sollte die Leute veranlassen, mit der größten Aufmerksamkeit die feuerpolizeilichen Vorschriften

bezüglich der Herstellung der Gebäude, als auch der Aufbewahrung feuer gefährlicher Gegenstände und den Umgang mit Feuer und Licht zu beachten." 19 1894 Wenn die Schludernser eines aus diesen vielen Katastrophen, welche sie in den Jahrhunderten und Jahrzehnten zuvor hinneh men mussten, gelernt haben, dann die Erkenntnis, Schutz vor Feuersbrunst muss straffer organisiert werden und das Löschen will auch gelernt sein. Daher gründen sie am 24. Juni 1894 die Freiwillige Feuerwehr von Schluderns. 1896

12
Books
Category:
Cultural history, Ethnology, Music, Theatre
Year:
[1830]
Auszug aus den künftigen Landesschützen-Vorschriften
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Page 63 of 75
Place: Innsbruck
Physical description: 71 S. : Ill
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Schützenverein ; f.Richtlinie
Location mark: II 3.800
Intern ID: 191903
— 64 — ter Ladung Nicht Euch! worauf das zweite Glied wieder links-/ seit- und rückwärts tritt. Mit G liederu chargireu. (Chargirt! oderTrom- petenzeichen). Zug! Fertig! Das Zweite Glied wie beim Ladungötempo. Erstes Glied — an! Feuer! Zweites Glied — an! Feuer! Auf das Commandowort: „Z weites G l i e d" muß das erste die Ladung, aussetzen, das Gewehr an sich ziehen und erst dann weiter laden , wenn das zweite wirk lich abgefeuert hat. Sind lauter Stutzen jäger/ so wird es gut seyu

r daß das erste Glied nach dem Abfeueru und Absetzen 1—2 Schritte rechts rückwärts macht -und beim Zweiten vorbei hinter das selbe tritt/ das Zugleich halblinks macht/ und an die Stelle des Ersten tritt/ worauf erst das Zweite Zum Anschlägen und Feuern kommandirt wird/ während das Erste hinten ladet. Rach dem Feuer bem'mMt sich das Zweite Glied wie früher das Erste u. s. f. Hiezu wird avisirt: Mit Wechseln der Glieder! Zum Feuer ein stellen wird Halt! kommandirt oder geblasen. Bei Feierlichkeiten

und Kondukten wird aber mit beiden Gliedern zugleich geschossen. Hiezu wird kommandirt/ nachdem geladen ist: Habt Acht! Zur Geueraldecharge! Fertig! Schlagt an — ho ch! Feuer! Hierauf wird nicht geladen, sondern das Gewehr wag recht genommen/ der Hammer in die Ruhe gesetzt/ der Pfan- «endeckel geschlossen und mit der rechten Hand der Einschnitt des Kolbens umfaßt; dann Schultert! (Jetzt könnte auch von dem Zuge präftutirt werden.) Da die Geueraldecharge gewöhnlich Zmal gemacht wird/ so müßte auch mach

13
Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
2011
Dorfbuch Schluderns
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Page 346 of 360
Author: Klotz, Kristian [Hrsg.] / hrsg. im Auftrag des Vereins Vintschger Museum von Kristian Klotz
Place: Lana
Publisher: Tappeiner
Physical description: 359 S. : zahlr. Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Schluderns ; z.Geschichte g.Schluderns ; s.Heimatkunde
Location mark: III 305.926
Intern ID: 556861
Scheibenschlagen in Schluderns Nachmittag die Gegend unter dem Kreuzegg mit Wasser aus den Feuerwehrschläuchen angefeuchtet. Bei zu starkem Wind hat die Feuerwehr auch schon das Scheibenschlagen wegen Brandge fahr verboten. Je dunkler es wird, desto mehr junge Männer, aber auch junge Frauen und Familien, wandern hinauf zum Kreuzegg und stehen um das große Feuer, trinken Bier oder heißen Tee. Die ersten Scheiben stecken auf der Roadler schon im Feuer, das Brett, von dem die Scheibe ins Tal

vor dem Ave-Maria-Läuten angezündet? Endlich ist es soweit, die Peanzgen am Boden werden gezün det, langsam frisst sich das Feuer hinauf, bis die ganze Larmstong brennt und glüht. Das Feuer strahlt Wärme auf die rundherum stehenden Zuschauer. 18 Meter ist sie heuer hoch! Der Wind bläst langsam die verbrannten Stengel und die Asche hinaus ins Dunkel. Jetzt die Kasfanga\ Das Feuer klettert hinauf zu den unteren Armen der Raute, weiter zu den äußeren Eggen. Es knallt! Die dort angebrachten Knallkörper

haben sich entzündet! Bis das Feuer oben ist, ist es unten schon fast wieder aus. Weiter werden Scheiben ins Tal geschlagen, mit und ohne Spruch. Bis es immer später wird. Langsam verlassen die Familien mit den Kindern das Kreuzegg, immer weniger bleiben zurück, sitzen ums Feuer, durstig, und schlagen und schlagen. Unten im Dorf weiß niemand, wann der letzte Spruch verklun gen ist und wann die letzte Scheibe einer Sternschnuppe gleich über den Hang gesegelt kam.

14
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1805
Allgemeine Feuerordnung für die Hauptstadt Innsbruck, und die übrigen Städte, wie auch Märkte Tyrols
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Page 46 of 58
Place: Bozen
Publisher: Weiß
Physical description: [28] Bl.
Language: Deutsch
Notations: Enth.: Anhang zur allgemeinen Feuerordnung vom 31ten August 1787 für die k. k. Stadt Botzen. - In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie<br />g.Bozen ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie<br />g.Tirol ; s.Feuerwehr ; z.Geschichte 1787 ; f.Richtlinie
Location mark: 961
Intern ID: 183617
§. 92 » Hingegen sind die, welche bef dem Löschen durch «-rohM«-^ besondere Dienste sich hervorgethan haben, zu allge-Di,M,r!«d"m meiner Aufmunterung öffentlich zu belohnen; Rament-M«>° lich soll denen, welche dem Stadt- oder Marktrichter,'""' oder der im Orte befindlichen Obrigkeit die erste Nach richt vom entstandenen Feuer gebracht haben, i fl. ;o kr.; demjenigen, welcher die erste Wasscrladung zum Feuer geliefert hat, - fl. ,5 kr.; dem, der die zweyte gebracht

, 1 fl. zo kr.; dem Rauchfangkehrer, der, wenn im Raochfange Feuer entstanden ist, denselben am ersten gefchloffen z fl.; und demjenigen der solchen am zweyten geschloffen ist ;o kr. aus dem Stadt - oder Marktkam meramte gereichet werden. §« 9 ), Das Rannneramr aber hat dieser und andercr, durch die Löschanstalt veranlaßten nothwendigen Köstcn wegen, sich an dem Hausinnhaber, wenn durch des sen oder seiner Einwohner Schuld und Nachlässig keit das Feuer entstandenist, zu erholen. Doch bleibt diesem d as Recht der Zurückfoderung

15
Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 375 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
(Abbrändler) Zu genießen; und wenn durch die Abdeckung oder Eimeißung ihrer Häuser der ganze Ort gerettet worden ist, oder derglei chen eigene vortheilhaste Amftände eintrelcn, so hat man auf eine besondere angemessene Vergütung für die Eigenthümcr den Antrag Zu machen. Z. SS. Alles Fahren oder Reiten Zum Feuer ist verbo ten, und kann dies nur den elfteren Vorgesetzten Feuerkommis sarien gestartet werden. Es verstehet sich jedoch, daß die Ab- And Zuführung der bauämttichen , obrigkeitlichen

oder anderen Spritzen, wie auch, der Feuer- und übrigen Rüstwägen nicht Zu verhindern sey. §. 84. Damit aber auch wahrend des Feuers sowohl Zu Versicherung der Stadt oder des Markts, als auch damit nicht unterdessen in andern Hausern auch Feuer auskomme, die nö- thige Vorsorge getroffen werde, so soll: A. An jedem Hause vor dem Thore ein Jnnwohner (Jnn- gehäus) mit einem Schäffel verbleiben, und niemanden Fremden emsaffen. 8. Ein anderer hat auf dem Dache bei der Prennte (Was- serbcttich) auch mit einem kleinen

Schaffe oder Kübel Zu verbleiben, und auf die Funken wohl Acht zu geben. C. Soll in andern Häusern in der Stadt während der Brunst alles Feuer auf den Herd - und Sechtelstatten, auch Back- und Waschöfen ausgeloschen, und kein Licht in dem ganzen Hause außer in wohlgeschlossenen Laternen geduldet werden. I). Soll, wo kein Militär liegt, jeder Viertelmelster mit Zwei bewährten Bürgern bei entstehendem Feuer an die Haupt- emgange des Orts, an das Ende der Gassen, oder an die Thore, wo sich deren

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 388 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
8* 52. M das Feuer Noch verschlossen, so soll man, solang es sich ihun laßt, demselben keine Lust zu fassen gestat ten, sondern es durch Begießen, und sonst andere mögliche Art zu ersticken suchen. Wenn es aber schon wirklich ausbricht, oder einen Ort ergriffen hat, worin Körner, Heu, Stroh u. d. gl. sich befinden, wo also das Begießen nichts mehr nützt, da muß das umliegende HolZwerk weggeräumt, die anstoßenden Zäune, wenn es vielleicht nicht schon vorher, um den Zugang offen zu halten

, geschehen wäre, weggebrochen, das Dach ein- - gerissen, und fammt den Wänden, und übrigen Vrandstücken, \ um das Feuer zu bedecken und zu ersticken, hin einwärts ge stürzt werden. §. 53* Die nebenstehenden Häuser sind ohne Noch nicht einzureissen. Nur dann, wenn die Ausbreitung der Flamme auf keine andere Art gehindert werden kann, soll zum Vorbre chen Hand angelegt werden. In diesem Falle ist kein Haus- wirth zu verschonen; hingegen ist auch jener, Len es trifft, wie ein Abbrändler zu behandeln

,- und hat mit diesem gleiche Vor rechte zu genießen. §. 54 . Nachdem das Feuer bereits gelöscht ist, soll sich dennoch von den zum Löschen Angestellten Leuten Niemand ent fernen, bevor der Grundrichter, oder derjenige, der die Auf sicht geführt hat, es erlaubet. 55. Es sind zur Brandstätte eigene Wächter anzustel len, welche Sorge tragen, daß durch verborgene Funken das Feuer nicht wieder ausicbc, und eine neue Brunst entstehe. §. 5 6. Der sämmtliche Löschzeug ist sodann aufZusuchen, jedem das Seinige zurückzustellen

, und für die Ausbesserung und Vergütung desselben aus der Gemeindekasse zu sorgen. Die Ersetzung dieser Kosten aber sind von demjenigen Zurückzufor- ' Lern, der aus Schuld oder Nachläßigkeit das Feuer veranlaßt hat. j §. 57. Diejenigen, welche an den Loschgeräthen muth- ' williger Weise etwas verdorben, oder zerbrochen haben, sollen nebst dem gänzlichen Ersätze noch Zur verdienten Strafe gezo- - gen werden. §. 58. Diejenigen hingegen, so etwas davon unterschla gen, sich zueignen, oder gar verkaufen

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1900
Christoph IV. Andreas Freiherr von Spaur, Bischof von Brixen (1601 - 1613), und das kirchliche Leben seiner Diöcese
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Page 64 of 114
Author: Freiseisen, Johann / von Johann Freiseisen
Place: Brixen
Publisher: Weger
Physical description: 109 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Priester-Conferenz-Blatt. - In Fraktur
Subject heading: p.Spaur, Christoph Andreas ¬von¬
Location mark: II 102.476 ; D II 102.476 ; II 64.496
Intern ID: 162602
, welche in „feyer- oder . Wassersneten, und auslauffs Zeiten" zur Stadtbeleuchtung benützt wurden. Die Vlertelmeister waren auch Steuereintreiber und sollten das Geld dem Bürgermeister ohne Verzug zustellen. Wenn in der Stadt bei Tag .oder Nacht Feuer entstehen oder Wassergefahr eintreten würde, so sollen die Bewohner des betreffenden Viertels alsbald dem Feuer oder Wasser „zuelauffen" und besten Fleiß „ankheren, solliches zu löschen, auszutilgm" und größere Gefahr und Schaden abzuwehren. Die Bewohner

anderer Stadtviertel sollen auch „zum thail aber mit all" dem Feuer oder Wasser „zuelauffen, Röten, und wären helfen". Die Übrigen aber sollen Zusammenkommen, „Acht vnd aufsöchen" haben, ob sich auch mittlerweile sonst etwas Gefährliches zutragen würde, steißige Vorsorge treffen und die Anordnungen des Stadtrichters, Bürgermeisters, Rathes oder der Viertelmeister abwarten. Vor allen Dingen sollen die Gerichtsdiener dem Stadtrichter, und die „auflöger" dem Bürgermeister Zuläufen und ihnen die „Prunst" anzeigen

. Stadtrichter und Bürgermeister sollen sich alsbald zusammen zur „Prunst versiegen" und mit Hilfe und Rath anderer, besonders des Stadthauptmannes oder seines Verordneten das Beste und Nützlichste berathschlagen, Ihnen und handlen, damit das Feuer gelöscht, oder die „Wassergissen abgewent", und größerer Schaden verhütet werde. Die Zimmerleute und die Maurer sollten bei Strafe schuldig sein, die Leitern und Feuerhaggen, die „Pader, Kössler" und Müller sollten schuldig sein, die ledernen Kübel alsbald

ungeheißen zum Feuer zu bringen und aus das treulichste zu retten und zu wehren. Es sollen auch alsbald „zwen oder drei ehrlich mann zu der Prunst verordnet werden" und fleißig „acht und aufsechen" haben, damit nichts „Entfrembt werde". Weil aber bei Feuersnoth Alles erschrocken dem Feuer zulaust, die Stadt aber aller Orten offen und unversorgt ist, und in diesen oder andern Fällen von „Pesen Leiten" ein großer Nachtheil und Schaden entstehen möchte, so solle die Bürgerschaft die Stadtthore „zuerichten

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Books
Category:
Fiction
Year:
1898
Aus den Tiroler Bergen : lustige und leidige Geschichten
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Page 267 of 294
Author: Reimmichl / von Reimmichl
Place: Brixen
Publisher: Verl. der Buchhandlung des Kath.-polit. Pressvereins
Physical description: 288 S.
Language: Deutsch
Location mark: 1.568
Intern ID: 64844
262 — Gestalten gi engen auf den Bergen herum, die man andere Jahre nicht gesehen. Kraxentrager, Deferegger Bilderhändler, Nagelkrämer, Teriack- Verkäufer, Pferdesucher u. dgl. Sie brachten die verschiedensten Zettel und Schriften: Hanssegen, Wetter- - und Thierbeschwörzlngeii, Arzneivor schriften u. s. w., aber all diese Sachen hatten einen Inhalt, dessen Sinn niemand enträthseln .konnte. Einzelne wenige verstanden den Sinn nur zu gut, und ein eigenthümliches Feuer strahlte beim Lesen

aus ihren Augen. Die Kraxentrager hüteten sich wohl, mit ihrer Kraxe dem Feuer nahe zu kommen, denn Schwefel und Salpetec sind mit dem Feuer zu gut bekannt. In der Nacht vernahm man oft geheimnis volle Stimmen: „Tiroler, wacht auf.! Oesterreich weint! Der Kaiser ruft! Der Prinz Johann ist da!" u. dgl. - - In stockfinsteren/Nächten erblickte man auf dm Bergen merkwürdige FeuerZeichen und feurige Worte, z. B. ein feuriges Herz und drinnen in feurigen Zügeü „Kaiser Franzi oder „Habs- burg". . Einmal glänzte

auf der einen Thalseite in großer Flammenschrift das Wort „Tirol", auf der anderen Seite stand in Feuer geschrieben: „Nicht mehr, Tirol." Manche wollten in der Nacht Erscheinungen der Muttergottes' gesehen haben, die sie auf- Wunterte, die Glaubensfeinde zu bekämpfen.

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 384 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
wohner wecken , vor allem aber, wo eine Thurmglocke vorhan- dm ist, dieselbe läuten laßen. §. 30. Wenn die Wächter ein entstandenes Feuer aus ihrer Schuld nicht wahrnähmen, und solches über Hand neh men ließen, sollen sie mit größter Strenge bestrafet werden. §.31. Sogleich, nachdem ein Feuer entdeckt worden ist, j haben sie dem Dorfrichter, Len Geschwornen und Zugleich der Obrigkeit, wenn diese sich selbst im Orte befindet, die Anzeige » Zu machen. Nach Beschaffenheit der Gefahr

von den Seinigcn unterfangen, das in seinem Hause entstan dene Feuer Zu.verhehlen, zu vertuschen. Vielmehr sollen sie, sobald Feuer verspürt wird, Lärm machen, und um Hilfe ru fen. Unterlassen sie die anbefohlene Anzeige, so hat die Obrig keit die Verhehler, wenn sie Adeliche oder Honoratioves sind, mit Geld, wenn sie aber ans dem Bürger- und Bauernstände wären, am Leibe auf das scharfeste Zu züchtigen, und sie nach Maß ihres Vermögens Zur Vergütung dos verursachten Scha dens anzuhalten

, oder wie sonst immer an schicklichen Niedern Platzen angelegt werden können. §. 35. Herrschaftliche Häuser und Wirthschaftsgebäude, Klöster, Pfarrhöfe, Fabriken, Brauhäuser, Mühlen, Feuer werkstätte, mithin alle etwas größeren Gebäude sind ausdrück lich verbunden, auf ihren Boden gefüllte Wasserböttrchc (Was- ferpsttungen) zu haben. Sogar jedes Haus soll mit einer sol- Hm gefüllten Wafferböttig versehen seyn.

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