Geltungsgebiet der deutschen Staatssprache im vollsten Umfange aner kannt, auch die staatsrechtliche Vercinignng der Völ ker, ihre unlösbare Interessengemeinschaft und die ».— aus deuselbeu sich ergebende Einheit des Staates er- lo'Äscheinen mit patriotischer Wärme betont. Ans dieser « '.-ijStaatseinhcit, dieser staatsrechtlichen Vereinignng und > Interessengemeinschaft der Völker erwächst daun mit der alles bewältigenden Gewalt eines Naturgesetzes das Recht und die Wirkungssphäre der Staatssprache
die Negiernng aufgefordert werde«, iu Ausfüh rung des Artikels XIX. des Staatsgrnndgesetzes einen Gesetzentwurf zur Regelung des Gebrauches der landesüblichen Sprachen vorzulegen? Nun, wir glauben, dass das durchaus keine Frage ist, für welche man sich besonders echauffieren müsste, am aller wenigsten eine solche, von welcher das Wohl und Wehe des Reiches oder der historischen Stellung des Deutschthums in demselben abhängt. Noch ia ihrer jüngsten Nummer constatiert selbst die „N.Fr. Presse', dass
unterblieben wäre' — warS, was sie ängstigte. Nun, das gerade Gegentheil ist eingetreten. Die Reichsrathsmajorität, weit entfernt, sich gegen dieAnsrechthaltung des facti schen nnd gesetzlichen Zustandes zu erklären, hat im Gegentheil diesen Zustand in der Staatseinheit, in der staatsrechtlichen Vereinigung dcr Königreiche nnd Länder, in der Interessengemeinschaft der Völker des Reiches fest nnd unerschütterlich begründet gefnndeu, und statt des „Votnms gegen die Staatssprache' haben wir die „freiwillige
Anerkennung' derselben seitens aller Völker des Reiches zu verzeichnen. Da mit ist dcr wesentlichste Juhait des Wurmbraud'schen Antrages unstreitig in der befriedigendsten Weise er ledigt, wenn anch die Opposition nnd ihre Presse voraussichtlich der Liebe Mühe nicht scheuen wird, uns das Gegentheil beweisen zu wolle«. Selbst ihre glänzendste Beredsamkeit wird nus nicht davon zn überzeugen vermögen, dass einem Antrage, dessen Un- zweckmäszigkeit selbst seine eifrigsten Vertheidiger be kennen, uur deshalb
, von welcher sie behanptete, dass sie in dcr deutschen Bevölkerung bestehe, in die deutsche Bevölkerung hineintragen wolle, nm ein neues Agitatiousmittel zu haben. Hierauf beschäftigte sich Dr. Nieger mit den einzelnen Reden, die bisher zn Gunsten des Wnrmbrand'schen Antrages gehalten wurden, und betonte dabei, dass seine Partei das Wort „Staatssprache' nicht wolle, weil es ein viel deutiges Wort sei. Er meint, eine Staatssprache, wie die Linke sie sich denke, sei hente in Oesterreich gar nicht möglich, selbst uicht