der Eheleute Fiegl, die den ersten Stock bewohnen, gelang es mit einigen Kübeln Master den Brand zu löschen, bevor er weitere Dimensionen annehmen konnte. Immerhin war das Feuer schon auf den festen Teil des Dachbodens übergegr'iffen. Der hiedurch entstandene Schaden ist allerdings nicht als erheblich zu 'bezeichnen. Schon eine flüchtige Besichtigung des Brandherdes ließ keinen Zweifel übrig, daß das Feuer gelegt worden sein mußte. In dem beim Kamin befindlichen und niedergebrann ten Strohhausen fand
werden, daß das Feuer, soferne es bereits grö ßeren Umfang angenommen hätte und nicht so frühzeitig gelöscht worden wäre, das Haus binnen kurzer Zeit voll kommen eingeäschert hätte. In diesem Falle wären die im nahen Umkreis des Brandobjektes befindlichen anderen Häuser im Höchstmaße gefährdet gewesen, umsomehr, als eine Feuerwehr im Orte selbst nicht existiert und auch keine Hydrantenanlage vor handen ist. Der Verdacht, diesen Brand gelegt zu haben, fiel auf Joses Sailer. Man vermutete, baß er die Tat
über A n st i f t e n der Leopoldine Wilhelm verübt habe. Josef Sailer wurde bei seiner Rückkunft aus Innsbruck von der Gendarmerie angehalten; er leugnete vorerst. Erst während seiner Einlieserung nach Silz gestand er, den Brand gelegt zu haben, und zwar habe er dies, um der Leopoldine Wil helm einen Gefallen zu erweisen, aus reiner Gutmütigkeit getan. Leopoldine Wilhelm hätte wegen des Hauses, das ihr nichts eintrage, gejammert, aus ihren Reden habe er entnommen, daß es ihr nur gelegen käme, wenn ihr das Haus in Thannrein
und in den Strohhaufen etwas hineingesteckt und'sie sodann angezündet. Er habe sich aus gerechnet, daß es beiläufig eine Stunde währen könnte, bis die Kerze soweit niedergebrannt sei, daß die Flamme das Stroh ergreife und in Brand setze. Nachdem er dies alles ausgesührt, sei er nach Haslach Zurückgegangen, habe ge- frühstückt und sich umgezogen und sei mit dem Zuge um halb 8 Uhr nach Innsbruck gefahren. Daß das Haus bei nicht sofortiger Entdeckung des Brandes eingeäschert wor den wäre und daß eine eminente Gefahr
für die Nachbar häuser bestand, dessen sei er sich bewußt gewesen. Er habe sich damit getröstet, daß auch den anderen Leuten kein emp findlicher Schaden erwachsen könne, weil ja alle versichert seien. Dem ist allerdings nicht so. Auch die Verantwortung des Beschuldigten, er habe nur aus reiner Gutmütigkeit, um der Leopoldine Wilhelm einen Gefallen zu erweisen, deren Haus in Brand gesteckt, ist nicht glaubhaft. Der Be schuldigte dürfte im eigenen Interesse gehandelt haben. Er mußte schließlich selbst zugeben