Schule, retttt unsere Bildung! (Er neute Rufe links: Ja wohl!) Zu ernsten Betrübnissen muss dies veranlassen, denn ich bin üverzcugt, ich werde niemand überreden und niemand von seiner einmal ge fassten Meinung abbringen können; ich mag sagen was ich will und welche Gesichtspunkte zu den meinigen ma chen, allein darauf glaube ich Anspruch machen zu dürfen, dass ich jeden, der über die Vorlage ein Urtheil fällen will, ersuchen darf, die Bestimmungen der Vorlage im einzelnen und im Zusammenhange
, wie sie in der Vorlage erscheinen, nicht vorhanden ist. DaS ist auch nicht der Zweck und die Nothwendigkeit da bei. Man bessert in jedem Gesetze so wie in jeder Ver ordnung an der Stelle, n>o eine Lücke oder ein verbesse rungsbedürftiger Zustand sich herausgestellt hat. ES hat der Herr Vertreter für Trautenau aus den Bemerkungen, die ich im Herrenhause in dieser Beziehung eben so wie heute hier gelagt, eS sei doch eine länge Pe riode zur Beobachtung der^ Schulgesetze und Schuleinrich- tungen nothwendig, die schule
selbst sei in der Entwick lung begriffen, und doch könne man andererseits eine Be wegungslosigkeit, eine Erstarrung derselben nicht anneh men, eS müssten Veränderungen vorgenommen werden. Ein Widerspruch liege also darin, wcnn ich eingangs meiner damaligen Bemerkungen sagte, eö sei kein AnlasS zu einer Aenderung, und am Schlüsse, eS sei ein solcher äegeben. Allein dieser Widerspruch ist uur scheinbar. Eine Bewegungslosigkeit in der Schule anzunehmen, daö be zieht sich nämlich nur auf den Moment
, wo eine Aende rung gemacht wird. Wenn sich aus den« Stesfe, auS dem Materials, auö den Beschwerden, die über die Schulein- richtuugen vorliegen, die Nothwendigkeit einer Aenderung ergibt und ein vorzeitig heranrückender Zeilpunkt dazu durch politische Verhältnisse eingetreten ist, so kann man unter diesen Voraussetzungen die Schule nicht als ein gleichsam petrisieierteS Object vor sich hin nehmen, daS heißt das Schulgesetz, das vor zwölf Jahren aetiviert wurde, einfach zum Gegenstande einer Berathung
machen und die wirtlichen Verhältnisse einfach ganz übersehen. Man kann nicht bloß an einzelnen Artikeln ändern, ohne Rücksicht auf daö, was außer der Schule sich seitdem na turgemäß entwickelt hat, weil die Schule heute eben nicht das ist, was sie vor zehn Jahren war, dieselbe Schule mit denselben Gesetzen ist es nicht mehr, und sie wird auch nach zwei, drei Decennien einen anderen Charakter unter denselben Einrichtungen und Vorschriften annehmen, weil eben ihre Rückwirkung, auf die Volksbildung auf daö Niveau