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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 391 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
belehnte. 1355 teilten die Brüder Azzo'uud Marcabruu von Castelbarw den Anteil ihres jüngst verstorbenen Bruders Wilhelm, wozu u. a. Rovereto gehörte, das von Wilhelm als Markt angelegt worden ttuw;**) die Scheidelinie ging so ziemlich mitten durch Rovereto. 1368 überließ Marcabruu den Söhnen Azzos, Wilhelm, Anton und Nikolaus, im Tauschwege seine Hälfte des Schlosses Jung (Kasteljunch, . Casteljimculum, d. i. Neuschloß) oberhalb Roveretos, sowie die Hälfte von Rovereto

selbst, mit aller Gerichtsbarkeit, die durch einen Bikar ausgeübt wurde. Wie die Venezianer sich 1416 Casteljungs und 1417 Roveretos bemächtigten, ist oben S. 616 und 66V erörtert worden. Nach den. Ab- schluß der Eroberungen Venedigs im Lagertale seit 1439 wurde Rovereto Mittelpunkt der Verwaltung dieses Gebietes, zu deren Leitung die Republik einen venezianischen Nobile mit dem Titel eines Provisors (provveditore), später eines Hauptmannes (Capitano generale) des ' Lagertales nach Rovereto zu entsenden pflegte. Die Amtsdauer

war ein Jahr, erstreckt wurde sie bis zu höchstens >vier Jahren. Dem Provveditore untergeordnet war der Podestà von Rovereto und der Rat der sapientes (savi). Dem Podestà wurde 1459 auch die Kriminalgerichtsbarkeit über die vier Bika- riate Ala, Avi», Brentonico und Mori übertragen, der sie in den Schlössern Aviv und Brentonico auszuüben hatte. Im Kriege Kaiser . Maximilians l. gegen Venedig sah sich Rovereto zur Unterwerfung unter den Kaiser (Ende Mai 1509) genötigt, der die der Stadt von der Republick

Venedig erteilten Privilegien bestätigte und einen Hauptmann als seinen Repräsentanten einsetzte. Für das Amt des Podestà oder Prätor hatten die Bürger jährlich drei der italienischen Sprache kundige Doktoren der Rechte aus welchem kaiserlichen Gebiete immer, nur nicht aus Rovereto selbst, vorzuschlagen, von denen der Hauptmann, später die oberöster- reichische Regierung, einen zu ernennen hatte. Bis 1525 verblieb dem Podestà auch die Kriminalgerichtsbarkeit über die vier Bikariate. Die Berufung

vom Gericht des Podestà ging an den Landesfürsten. Im Vertrage König Ferdinands I. mit Bischof Bernhard von Trieut vom 1. März 1532 anerkannte ersterer Rovereto als Lehen des Bistums SErient.***) Während Rovereto früher als bnrgmn oder oppidnm bezeichnet wurde, hieß es von *) ^Baruffatili, 102 f., Ulf., 140. **) Der Markt befand sich ursprünglich in StropaTolo bei S. Ilario, von wo er nach Rovereto Verlegt wurde (v. Voltelini, Erläuterungen, 202). ***) to. Voltelini. a.a.O., 193 f., 210 f., 214 f.

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 425 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 842 — § IS als 10 Pfd. parvorum Kurzweil halber spielen. Durch Dekret des Dogen Malipievo vom 13. Jan. 1460 wurde dem Podestà von Rovereto die bisherige Kompetenz der Mvocatores für Verfehlungen gegen die Spiel- verböte in seinem Jurisdiktionsbezirke überlassen ((Stat. Robor., p. 101.). FDte Clesschen Statuten von Trient, lib. I, c. 141, erklären beim Spiel ein gegangene Verpflichtungen, Veräußerungen oder Verpfändungen beweg- licher oder unbeweglicher Sachen für nichtig, nur beim Schach

von Trient, lib. I, e. 68, sowie die alten Statuten von Rovereto, c. 77, verbieten den Gewohnheitswucherern, die bei ihnen aufgenommenen Schulden selbst oder durch andere einzuklagen, bei Strafe des Verlustes ihrer Schuldforderungen und des vierfachen Be- träges dessen, was sie noch darüber gefordert haben. Während der Be- lagerung Roveretos durch H. Siegmunds Feldherrn Gaudenz von Matsch im Kriege gegen Venedig 1487 machten die Roveretaner das Gelübde, falls sie von der Belagerung befreit

würden, keine jüdischen Wucherer mehr in Rovereto zu dulden. Obwohl sich die venezianische Regierung hiemit einverstanden erklärte, dürften die Juden doch erst 1499 Rovereto ver- lassen haben. Unter den Freiheiten und Rechten, deren Bestätigung Rovereto bei seiner Kapitulation am 5. Juni 1509 von K. Maximilian begehrte, befand sich die Vergünstigung, daß die Juden niemals im Ge- biete von Rovereto wohnen dürfen.*) Obwohl mit der Bertreibung der Juden dem zinsbaren Darlehen der Boden entzogen schien, näherte

erklärt, die Ge- treibe-, Wein- und Ölzinse müssen auf 5 Prozent gebracht werden. Nicht ^MÄenwurden die^JudenMsMv.a^ìèchà»àr.VMed^g Pr ivileg ien erhalten, die BiMf Bernhard 11. Nov. 1522 bestätigte. ***) Auch im Fürstentum Trient treffen wir auf sittenpolizeiliche Maßnahmen. Ein venezianisches Statut für Rovereto (Stat. Robor., p-114 j und ebenso die Clesschen Statuten von Trient, 1.1, c. 82, bestrafen ein Mädchen, welches vor dem 20. Lebensjahre ohne Zustimmung ihres Vaters oder Bruders

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Category:
History
Year:
1894
Wappenbuch der Städte und Märkte der gefürsteten Grafschaft Tirol
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Page 117 of 140
Author: Rickelt, Karl [Ill.] ; Fischnaler, Konrad / [nach den Quellen gezeichnet von Karl Rickelt. Nach ihrer geschichtl. Entwicklung von Conrad Fischnaler]
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Museum Ferdinandeum
Physical description: XIII, 149 S. : zahlr. Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Stadtwappen ; <br />g.Tirol ; s.Marktflecken ; s.Wappen
Location mark: III 103.395 ; III A-7.830
Intern ID: 95706
- ,2? — Rovereto. Wappen siehe Seite -51.. Seit der im Jahre ^8^9 erfolgten Aufdeckung zahlreicher römi scher Gräber am rechten Ufer des Leno sowohl in als bei Rovereto ist nicht mehr daran zu zweifeln, dass daselbst mehrere Häuser gruppen oder Weiler schon zur Römerzeit bestanden haben. Im frühesten Mittelalter bildete Rovereto einen Theil der Grafschaft Trient und kam ?027 durch die Investitur Aaiser Aonrad II. unter die Herrschaft des Arummstabss von Trient. 2) Die Bischöfe gaben

wieder vermocht wurde, die alten Rechte der Trientner-Airche anzuerkennen und den wider rechtlich von seiner Familie an sich gerissenen Besitz vom Bischof Heinrich III. im Jahre nach Lehensrecht zu übernehmen.«) Schon unter den ersten Tastelbarkern dürste der Bau des Schlosses Rovereto begonnen worden sein und der genannte Wilhelm soll auch den Ort mit Mauern umgeben Habens. Damit stimmt allerdings nicht recht, dass ^307 ') und selbst noch ^356 Rovereto als vills t) Orsi, l'opoZrsà 59. 2) Huber, Entstehung

der weltlichen Territorien von Trient ic. 4. °) öonelli, Noàis U. Z3H. Igrtarolll, Memorie Ziehe darüber: Zani, Storia ciella VsIIs Iäger I. e. I. ^94- Lsr Einleitung zu: Ltawki äslla città 6i Rovereto p. IV, auf weiche hier auch in Betreff der municipalen Brganisation verwiesen sei. «) LKillsols, äells Vslle QsZanas. ?. I, 6. °) SpsrgsZ, Qex. AeoZr.

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 319 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 630 - § I»- fünf Jahre verlängert wurde, beendigt, welchem der Worinser Präli minarfrieden vom 3. Mai 1521 und der Definitivfriede zu Venedig vorn 29. Juli 1523 folgten.*) Venedig mußte in diesen Verträgen die von den kaiserlichen Truppen 150S bis 1511 eroberten Gebiete abtreten:' die Festen Kosel *'*) (Covelo) und Pentelstein (Pottestagno) mit dem Dorfe Ampezzo (Hcihden),***) die bisher zur venezianischen Grafschaft Cadore gehört hatten, die Städte Riva Meist und Rovereto (Rofereit

sollte vor Antritt seines Amtes dem Laudessürsten von Tirol schwören gleich den anderen Haupt- lenten des Bistums. Auch behielt sich der Landesfürst die Leistung der Steuern und Kriegsdienste der Untertanen dieser Gebiete vor.^f) Die Stadt Rovereto und ihr Gebiet behielt der Landesfürst formell als Lehen vom Bistum Trient in unmittelbarem Besitz. Diese Erwerbun- gèn wurden nebst Riva und Penede, Judikarien und Stenden« sowie den *) Marino ©nnuto, Diarii tomo XXV, 676; XXX, 453; XXXIV, 320. Jäger, Landständische

Verfassung, Ii/2, 484 f. '**) Höhlenfeste bei Primolàno im unteren Valsugana. Vgl. Schnei- lex, a. a. O,, I, 308. ***) Die erste Bestallung eines österreichischen Hauptmannes auf der Feste Peutelstein, zu welcher Ampezzo gehörte, datiert nach Stolz in: FMGTV. VIII, 161, von ISIS. so Riva unterwarf sich 20. Mm 1500 dem Bischof von Trient, Rovereto kurz vorher dem Kaiser. Vgl. Zotti, Storia della Valle Lagarina I, 442, 451. ft) Notizie istorico-eritiehe della chiesa di Trento, III/l, 297 f. SI m= brosi

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