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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 425 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 842 — § IS als 10 Pfd. parvorum Kurzweil halber spielen. Durch Dekret des Dogen Malipievo vom 13. Jan. 1460 wurde dem Podestà von Rovereto die bisherige Kompetenz der Mvocatores für Verfehlungen gegen die Spiel- verböte in seinem Jurisdiktionsbezirke überlassen ((Stat. Robor., p. 101.). FDte Clesschen Statuten von Trient, lib. I, c. 141, erklären beim Spiel ein gegangene Verpflichtungen, Veräußerungen oder Verpfändungen beweg- licher oder unbeweglicher Sachen für nichtig, nur beim Schach

von Trient, lib. I, e. 68, sowie die alten Statuten von Rovereto, c. 77, verbieten den Gewohnheitswucherern, die bei ihnen aufgenommenen Schulden selbst oder durch andere einzuklagen, bei Strafe des Verlustes ihrer Schuldforderungen und des vierfachen Be- träges dessen, was sie noch darüber gefordert haben. Während der Be- lagerung Roveretos durch H. Siegmunds Feldherrn Gaudenz von Matsch im Kriege gegen Venedig 1487 machten die Roveretaner das Gelübde, falls sie von der Belagerung befreit

würden, keine jüdischen Wucherer mehr in Rovereto zu dulden. Obwohl sich die venezianische Regierung hiemit einverstanden erklärte, dürften die Juden doch erst 1499 Rovereto ver- lassen haben. Unter den Freiheiten und Rechten, deren Bestätigung Rovereto bei seiner Kapitulation am 5. Juni 1509 von K. Maximilian begehrte, befand sich die Vergünstigung, daß die Juden niemals im Ge- biete von Rovereto wohnen dürfen.*) Obwohl mit der Bertreibung der Juden dem zinsbaren Darlehen der Boden entzogen schien, näherte

erklärt, die Ge- treibe-, Wein- und Ölzinse müssen auf 5 Prozent gebracht werden. Nicht ^MÄenwurden die^JudenMsMv.a^ìèchà»àr.VMed^g Pr ivileg ien erhalten, die BiMf Bernhard 11. Nov. 1522 bestätigte. ***) Auch im Fürstentum Trient treffen wir auf sittenpolizeiliche Maßnahmen. Ein venezianisches Statut für Rovereto (Stat. Robor., p-114 j und ebenso die Clesschen Statuten von Trient, 1.1, c. 82, bestrafen ein Mädchen, welches vor dem 20. Lebensjahre ohne Zustimmung ihres Vaters oder Bruders

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