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Year:
1874
¬Der¬ Haus- und Straßenbettel : kurze Erörterung über die Unzulässigkeit und in Folge dessen nothwendige Abstellung desselben
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Author: Folie, Lorenz / von L. Folie
Place: Bozen
Publisher: Farrari
Physical description: 14 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: 780
Intern ID: 182350
Zur ungestörten Ausübung dieser Beschäftigung stellen sich derartige Personen gewöhnlich auf die Grenze zwischen der Stadt und den Land gemeinden hin, um sich so der Wirksamkeit der städt. polizeilichen Auf- sichtsorganc zu entziehen; denn von der polizeilichen Aufsicht der Land gemeinden haben solche Individuen nichts zu fürchten. Jedoch dürfte es auch bei den Landgemeinden. in nicht gar ferner Zukunft liegen, daß sich durch die immer mehr zunehmende Unsicherheit des Eigen thums der Haus

- und Güterüesitzer daselbst die Ueberzeugung, in dieser Beziehung eine genauere Aufsicht zu üben und den Bettel gänzlich ab zustellen, Bahn brechen wird. Ienürt ssttlt das Mteln hier in der Stadt? % Daß sich diese Art von Beschäftigung ganz vorzüglich rentirt, geht daraus hervor, daß auswärts wohnende Bettler sogar mittelst Bahn oder Stellwagen angefahren kommen und auch so abfahren und hier oder in der Nähe der Stadt wohnende ihr Tagwerk zurücklassen, indem ihnen das Betteln wenigstens den fünffachen Lagelohn

für die hiezu verwendete Zeit abwirft. Für die Richtigkeit obiger Behauptung bürgt die vielfältige Erfah rung, indem solche beim Beiteln ertappte Individuen für einige Gulden in Münze bei sich hatten, die sie angeblich hier in der Stadt erhalten, und fürTagelohU arbeitende, wohlbekannte Personen ganz unumwunden äußern, daß ihnen das Betteln an Freitagen und Samstagen wohl den fünffachen Tagelohn für die hiezu verwendete Zeit abw.-rft, somit es ihnen convenire, das Tagewerk an den hier üblichen Bettellagen

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