. - * •• Cs ist uns äußerst peinlich, daß, wir nun j schon zum dritten Mal dm Wteißensteiner ^ Wallfahrtsort, an dem alle «ÄckMpLer mit größter Liebe hängen, und seinen hochwür- digen Herrn Prior in einem Atem mit st trivialen Dingen nennen müssen, wie es Polenta und Makkaroni find. Jeder Gerecht- denkende wird einfehett, daß wir nichts dafür können. Wir erwarten aber vom „Corriere della Sera', daß er schon Ms der gebotmen Die „Gazzekka Ufficiale' vom 25. August l. Z. veröffentlichte die Durchführungsverord- nug
der Provinz ausgesprochen, das den Parteien mitgeteilt und in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht wird. Die Umwandlungen werden in den Bevölkerungsregistern eingetragen. Wer nach der Herstellung des ursprüng lichen Namens den Schreibnamen oder das Adelsprädikat in der fremdländischen Form gebraucht, wird mit einer Geldbuße , von 500 bis 300 Lire belegt. Artikel 2. Auch außerhalb, der im vorhergehenden 'MkkÄ MMtMZMWnAWüber ' Per- langen der Parteien fremdö oder, von' frem der Herkunft-stammende Namen
war, wobei kleine Ungenauig keiten unterlaufen waren. Nun, da uns die betreffende Nummer der „Gazzetta Ufficiale' oorliegt, muffen wir an unse- rer Uebersetzung einige kleine Ergän zungen und Aenderungen vörnchmen. 1. Der Präfekt der Provinz Trento wikd nach Anlegung der Verzeichnisse - jener Schreibnamen oder Adelsprädikate, welche auf die italienische Form zurückzuführen sind, wobei er, wenn er es-für anffezeigt erachtet, das Gutachten von einschlägigen Anstalten und Organen und von Sach kundigen
für den Rekurs beginnt von dem Tage an zu lausen, an welchem dem- Familienoberhaupt das Dekret zugestellt wurde. ' 4. Für die Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta Ufficiale' des Königreich« und' seine Durchführung sorgt der Präfekt. Eine Abschrift des Dekretes wird durch den Präfekten dem Gemeindeobechaupt übenM- telt/ wobei ersterer ersucht, daß letzterer die Eintragung am Rande der Zivilstandesregi ster, die im Gemeindeamt erliegen, besorge und darüber wache, daß dieselbe Anmerkung