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Volksbote
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Page 7 of 12
Date: 29.12.1927
Physical description: 12
«u in mij Alm« WMIffle kn »erwaltunerillsschuffer ' In bet Sitzung vom 28. Dezember 1927. Es mürben genehmigt: Gemeinde Tclves: Beitrag für die Bishfchau. Gemeinde Bolzano: Beitrag für das Ge fangen enpatronat; Gemeine Rifiano: Aufnahme eines Wech seldarlehens. Gemeinde Nova Levante: Penfionierung des früheren Gemeindofekretärs Johann Pichler; Gemeinde Bolzano: Vereinigung des Elek trizitätswerkes Dodiciville mit dem Confortial- werk der Städte Bolzano und Merano (Etsch werte): Gemeinde Prato

alle Drava (Winne» ba ch): Regelung der Kriegsanleihekomdariefchuld: Gemeinde Rafun di sopra: RsAemont für die Hundesteuer; Gemeinde Pezzamo: Reglement für die Industrie- und Patentsteuer; Gemeinden Caines, Seena, Riffiano, La Lalle, Sciaves Md Bresfanone: Voranschlag 1927. Gemeinde Bolzano: Voranschlag 1928. Gemeinden Monteponent e und Millan- S a r n e s: Beitrag zur Diehschau in Dressonvne. Gemeinde Nova Ponente: Abonnement auf Zeitungen: Gemeinde Nova Ponente: Beitrag an das Aerztepatronat. Gemeinden

Maranza, Rio di Pusteria (Mühlbach), Rodengo und Spinga: Spende für die Kinder von Flugzeugführern; Gemeinde Molini di Tu.res (Mühllen): Freigabe einer Jagdpachttautüm; Gemeinde F i e: Gewährung der Teuenmgs- ä e für den Gemeindeangestellten Josef nlmoyr. Gemeinde Nova Ponente: Beitrag für die Schaffung von Schülerbibliotheken; Gemeinde Barblano: Verzehrungssteuer» tarif; Gemeinde Caines: Reglement für die Ge bühr auf die Lizenzen öffentlicher Betriebe. Gemeinde Mezzafelva (Mittewald): für die Gebühr

auf Wägen und Castelrotto: Beitrag an die Castelrotto: Beitrag an die Bresfanone: Regelung der Bia von Reglement Dienstboten; Gemeinde Musikschule. Gemeinde Feuerwehr. Gemeind: Basttone. Gemeinde Baldaora (Olong): Verkauf Gemeindegrund an Thomas Nicdermayr und Ge nossen. Genwinde Fie: Versicherung der Feuerwehr. Gemeinde Ultimo: Devgüümg an den Ge- memdeveterinär. Gemeinde Caines: Aenderung von Biehfteuer Reglement und Tarif. Gemeinde Coll« Jfarco (Gossensaß): Aen- derumgen in der Ortspolizeiordmmg

. Gemeinde C a l d a r o: Grundverlauf an Alois Luggm. Gemeinde Caldar o: Verkauf von Gemeinde grund in Barleich. Gemeinde Braies: Verkauf von S Partien Holz im privaten Verfteigerungswege. Gemeinde Billabaffa (Niederdorf): Ver kauf mm 4 Partien Hoh im privaten Verfteige- ningswege. Gemeinde S. Candido (Jnnichen): Verkauf von 36 m» Holz durch öffentl. Versteigerung. Rückoenvlefen wurde«: Gemeinde Bresfanone: Regelung der Be soldung der Gemeindeangestellten. Gemeinde Tires: Verkauf des Gemeindegast hauses

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Volksbote
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Page 20 of 36
Date: 17.12.1925
Physical description: 36
Vettere Mitteilungen aus der Heimat. Die Auslösung der Gemeinde Gries. Letzte Versammlung des Griefer Gemeinde- rotes. ; ®ries, 10. Dezember. Heute nachmittags trat der Gemeinderat zu seiner letzten Beschlußfassung zusammen. Bis auf ein Gemeindenusschußmitglied wa ren alle Vertreter der nunmehr ausgelösten Gemeinde erschienen. Bürgermeister M u m e l t e r erbat sich nachträglich die Zustimmung des Gemeinde rates für di« Dollar-Subskription, für welche 1000 Lire bestimmt wurden. Die Zustimmung

wurde einstimmig erteilt. Sekretär Mitterdorfer verlas im Auszuge die Bilanz des W a s s e r- und Elektrizitätswerkes Zwölfmal- greien. Der Reingewinn beträgt beim Elektrizitätswerk Lire 198.717, beim Wasser werk Are 50.095. Der Vorsitzende teilte mit, daß vom Reingewinn auf beide Gemeinden (Bolzano und Gries) je 70.000 Lire ausge schüttet werden. Verwalter Trampedeller referierte über die Jahresrechnung für das Lahr 1921, aus der hervorgeht, daß die Gemeinde überein Reinvermögen von Lire 857.978.92

verfügt. Die Einverleibung der Gemeinde Gries an Bolzano. Bürgermeister Mumelter erklärte, daß mit 11. Dezember die Amtstätigkeit im Rat hanse eingestellt wird. In Gries verbleibt in Zukunft■ nur mehr eine Polizei-Expo situr und das Meldeamt. Alle übrige amtliche Tätigkeit der Gemeinde geht auf den Stadtmagistrat in Bolzano über, dem auch die Gemeindebeamten zugeteilt werden. Das Rathaus wie auch der Sitzungssaal werden in Zukunft Wohnräumen dienen. Die Wünsche von Gries. Der Gemeinderat hat sodann

gegen den Willen der Inhaber nichts geän dert werden: 7. die Bergbauern wünschen hinsichtlich der Besteuerung besondere Begünstigung zu ge nießen und die Beiträge der Gemeinde zur Erhaltung der Wege weiterhin offen zu er holten; 8. bisherige bewährte Einrichtungen wol len ebenfalls weiterhin erhalten bleiben, so die Robschule, die Feuerwehr und insbeson dere der Kurbezirk Gries mit feiner eigenen Verwaltung, der Kurvorstehungr 9. bei Verpachtungen und Verkäufen von Eigentum der bisherigen Gemeinde Gries

wollen unter den sonst gleichen Bedingungen die Grieser dm Verzug gen'rßen; 10. die Bevölkerung von Gries wünscht eine entsprechende Bertretung im Beirrte der Stadt Bolzano: II. da die Gewerbetreibenden bisher in der Gemeinde Gries gute Mitarbeiter waren, mögen dieselben auch in der Gemeinde Bol zano bei Baulichkeiten im Gebiete von Gries Arbeit finden. Ernennung von Ehrenbürgern. GR. Puff erinnerte daran, daß heute zum letzten Male Irr Grieser Ge meinderat zur Beratung und Beschluß fassung versammelt sei. Und da sei

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Volksbote
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Page 9 of 12
Date: 08.03.1928
Physical description: 12
Ponwersrag, ven n.Mvrz t^ 2 o Nr. lö — Leite 9 Aragen und Antworten J frage: 2st in einer offene« Gemeinde die <Ei«- e von Fleisch und Äffn und anderer Der,eh- mngsskener unterworfenen Artikel und Waren für den privaten Haushalt ungefteuerl zulässig oder tüchk und eventuell bis zu welchem Quantum? Antwort: Die Verzehrungssteuer auf Fleisch md Woin in offenen Gemeinden ist nach dom Gesetze zu bezahlen: 1. von allen im der Ge- memde geschlachtetem Tieren, auch wenn sie von Privaten

für ihren eigenen Gebrauch geschlachtet werden; 2. vm allem Fleisch, das von Tieren flammt, die in anderen Gemeinden geschlachtet wurden und das in die Gemeinde zum Verkaufe in einem Geschiffte (Metzgerei oder MrtShems) oder zum Wanderverkauf (Austragung am Kun den) eingefiihrt wird. Derjenige, der das Fleisch 9n die Gemeinde zum Verkauf einsührt und die Verzchrungssteuer bezahlt hat» kann die Rückzahlung der Verzehrungssteuer, hie er in der Gemeinde der Schlachtung gezahlt Hot, nach Art

. 36 des Vegehrungssteuergesetzes nur dann verlangen, wenn wenigstens ein halbes Tier von einer in die andere Gemeinde ausaeführt wurde und wenn derjenige, der das Tier geschlach tet hat, nicht auf di« Verzehrungssteuer abonniert ist. Am Lande schien wohl immer diese beide Be dingungen, so daß praktisch bet Zustellung von fleffch von einer Gemeinde in die ander« die verzchrungssteuer doppell gezahlt werden muß: in der Gemeinde der Schlachtung und in der an deren Gemeinde, in der das Fleisch in einem Ge schäfte oder durch Austragen verkauft

wird. Zu folge des Wortlautes des Gesetzes hat man keinen Anhaüspuntt, gegen die Doppelbesteuerung etwas zu machen. Diese bestchende Strenge gfft nur für Fleisch. — Der Wein, der für den Hausgebrauch von einem Verkäufer außerhalb der Gemeinde bezogen wich, unterliegt in der Gemeinde, in die der Wein gebracht wich, nicht der Verzehrungs steuer. Er fft beretts durch die Verzehrungssteuer, die der Verkäufer bezahlen muß, betroffen. — In kleinen Gemeinden beträgt die Verzehrungssteuer auf das frische Fleisch

in ausgefchrotetem Zu stande bei Kalbfleisch per Zentner 38 Lire, bei Schweinesleich 30 Lire und bei Rind- sowie SchaMeisch 20 Lire. In der Regel wird aber die Konsumsteuer auf Fleisch durch eine bei der Schlachtimg zu bezahlende Gebühr berechnet, die nach Art des Viehes abgestifft fft (z. B. Ochs 55 Lire, Kalb unter einem Jahr 25 Lire, Schaf il Lira ufw.). Die Gemeindeoerzchnmgssteuer auf Faßwein pro Hektoliter 15 Lire. Dazu kommt «och der Staatszuschlag von 12 Lire per Hekto liter und wenn die Gemeinde

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Page 4 of 12
Date: 15.12.1927
Physical description: 12
aber auch den Einzelnen frei, direkt eine solche zu veranlassen. In diesem letzteren Falle kann der Kommissär die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde, der Fraktion oder der Vereinigung vorladen.' „Die Anmeldungen und Eingaben können auch beim Prätor eingereicht werden, der die Uebermittlung an den Kommissär besorgt.' Für die Nutzungsberechtigten ist darin eine abermalige Erstreckung des Anmelde-Ter- mins bis zum 3. April 1928 enthalten. Ave jene, welche ihre Nutzungsrechte noch nicht angemeldet

nur bestimmte Teile des Vermögens ihrer Mitglieder mit gegenseitigen Nutzungs rechten belastet sind. Für unsere gegenwär tigen Nutzungsverhältnisse, die, wie betont, unter ganz anderen gesetzlichen Normen und Rechtsgewohnheiten oder wenigstens Be griffsbestimmungen entstanden und sich ent wickelt haben, sind alle jene Verfügungen des neuen Gesetzes von besonderer Bedeu tung. welche von den Rechten der Gemeinde-, Fraktions-, Nachbarschafts- und anderen Gemeinschafts-Mitglieder handeln oder sich mit deren

Nutzungen befassen. Der Artikel 29 hat die Zuständigkeit des Kommissärs in allen Bürger-Nutzungs- Sachen festgelegt. Seiner Entscheidung unter liegen alle Angelegenheiten über das Vor handensein, die Natur, den Besitz und die Ausdehnung von Bürger-Nutzungen, aber auch darüber, ob das belastete Grundstück Gemeinde- oder Fraktivnsgut ist, oder ob es nicht aus einem besonderen Rechtstitel der betreffenden Vereinigung oder den Nutzungs berechtigten gehört (Miteigentum). Kurz, alle jene Rechtsfragen

, die im Laufe einer Ver handlung über Bürger-Nutzungs-Rechte auf tauchen. sind dem Spruche des Kommissärs unterworfen. Seine Zuständigkeit ist gegeben durch die Anmeldung eines Bürger-Nutzungs-Rechtes oder durch die Anrufung seiner Entscheidung in einer Gemeinde-. Fraktions- oder Gemein- schafks-Guksnuhungs-Sache, auch seitens ein zelner Berechtigter, endlich durch Aufgreifen solcher Nutzungs-Rechte von Amts wegen durch den Kommissär. Nicht nur die Gemein schaft. bezw. ihre Vertretung

, sondern jeder einzelne Berechtigte oder Bela stete kann mit Wirksamkeit an ihn heran- kreten. Jeder Gemeinde- oder Fraktions- Angehörige kann demnach, sobald er sich in irgend einer Weise in seinen Nutzungs-Rech ten etwa durch Borschrcibung bisher nicht üblicher Taxen oder durch Teilnahme Nicht berechtigter oder durch nicht übungsgcmäße Verwendung von Erträgnissen des Gemein schafts-Gutes in seinen Nutzungs-Rechten verletzt erachtet, durch eine Eingabe an den Kommissär dessen Entscheidung Hervorrufen

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Page 9 of 16
Date: 24.02.1927
Physical description: 16
Person am 1. Jänner des Jabres Jun''eselle im Alter zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 65. Jahre ist. Ei« Junggeselle, der sich wah rend des Jichres verheiratet, wird erst vom nächsten Jahre an von der Junggesellensteuer frei. Die steuerpflichtigen Junggesellen, mtt Ausnahme der unten erwähnten Angestellten, müssen für heuer bis zum 31. März 1 927 bei der Gemeinde ihres Wohnsitzes ein« Erklärung einbringen» aus der ihre Personaldalen, ihre Adresse, Beruf

derselben bei ihrer Herkunfts gemeind« bis zum 31. Juli 1927 einbringen. Für jene Junggesellen, welche von ihren Eltern erhalten werden, hat oas Fanmien- obe'rhaupt die Anmeldung zu uiachen. In künfttgen Jahren ist diese Anmeldung im Laufe des Monates Jänner von jenen Junggesellen zu erstatten, die das 25. Lebens jahr vollendet haben. Die Steuer ist gleich bei der Anmeldung bei der Gemeinde einzuzahlea. Jene Junggesellen, di« in Diensten von nicht staatlichen öffentlichen Körperschaften, der Provinz oder der Gemeinde

stehen oder bei Handelsgesellschaften oder bet privaten Dienstgebern angestellt sind» brauchen di« An meldung bei der Gemeinde nicht zu erstatten, denn diese obliegt ihren Dienstgwern. Alle Zirmen, Handelsgesellschaften, Seschäste- leuke. Landwirke, überhaupt alle Private, die Junggesellen im Alter zwischen dem voll endeten 25. uud 65. Lebensjahre am 1. Sän net und am 1. Juli, wenn auch nur vorüber- gcheud beschäftigen. müsse« bi, zum 15. Jän ner und 15. Juli die Junggesellen bei der Gemeinde

für die landwirtschaft lichen Angestelllen und der Dienstboten. Meldungen besondere Formulare ausgegeben werden. Bei Abgabe dieser Anmeldung bei der Gemeind« ist gleich die Hälft« der fixen Jahressteuer (nicht aber der Ergänzung«- betrag) an die Gemeinde einzuzahlen. Ein Formular der Anmeldung erhält der Dienst geber mit der Zahlungsbestätigung versehe« zurück und muß es binnen 10 Tagen an das zuständige Steueramt «insenden. Die Dienst- eber sind verpflichtet, die ausgelegt« Steuer den Junggesellen vom Gehalte

bei der Gemeinde unterläßt, jeder Dienstgeber von Junggesellen, der diese nicht bei der Gemeinde anmeldet, jeder der «ln rmrichtiges Alter angibt oder seinen ledi gen Stand verbirgt,, unterliegt einer Geld« snafe von 100 bis zu 1000 Lire, welche im' Nichtzahlungsfalle in 5 bis 50 Tagen Arrest umgewandelt werden kann und muß außer dem noch einen Steuerzuschlag von ein SeMtel der Steuer bezahlen. Wer bei der Angabe seine» Gesamtein kommens um mehr als ein Drittel jenes Be trages zurückbleibt,- den das Steueramt

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Volksbote
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Page 12 of 12
Date: 11.01.1923
Physical description: 12
seitens der Gewerbetreibenden wie der Privaten bis längstens 8. Jänner 1923 beim nächsten Fi nanzwachkommando anzumelden. Unterlassungen oder unrichtige Anmeldungen werden mit dem Zweifachen bis zum Zehnfachen der Steuer be straft. Aragen mb Antworten. Adresse für Anfragen: Schrifkltg. des „Volks- boic' („Baucrnzeitung') ln Bozen, Tyrolla. Frage 4661: Ich wohne schon 25 Jahre an diesem Orte. Habe bereits 15 Jahre da das Bürgerrecht ln der Gemeinde; gebürtig bin tch in einer anderen Gemeinde der neuen

Provinzen. Ich bin aber ukchk Mitglied der Fraktion, in der ich wohne. Diese hak einen schönen Wald und ich bekomme nichts davon. Was soll ich tun. um auch einen Ikuhgenutz davon zn erhalten? Ankwork: Zuständigkeit und Wohnsitz al lein gibt dir noch kein Recht auf den Genuß des Fraktionswaldes. Wem Lin solcher Genuß zusteht, darüber entscheidet die um 1866 gü tige Uebung, da du aber erst später in diese Gemeinde bzw. Fraktion gezogen bist, so kann sich dieses Herkommen nicht auf dich bezie hen

Preis zu über nehmen, sondern wird es alle Geschwister zu je ein Sechstel zufallen. Frage 4663: Mutz der Besitzer eines halben Hauses, der an der Gemeinde-Wasserleitung den gleichen Ankeik am Ruhgeuuß hak, nicht auch gleich viel bezahlen, wie der Besitzer ei nes ganzen Hauses? Antwort: Hierüber entscheidet der Gemein deausschuß, der bei Errichtung der Wasser leitung eine vom Landesausschuß genehmigte Wasserleitungs-Ordnung kundzumachen hat te, gemäß dieser Wasserleitungs-Ordnung. Dagegen gibt

das Rechtsmittel des Rekurses. Frage 4664: kann ein Bezohler (Schuld ner) verlangen» datz er ln der Einkafsierungs- liste nachschauen darf, in welcher Weise sich die Schuldigkeit ergibt und ob dabei kein Rechnungsfehler vorliegen könnte? Antwort: Die Uebcrwachung der Bermö- gensverwaltung der Gemeinde obliegt in er steh Linie dem Gemeindeausschuß, doch steht es jedem Steuerpflichtigen frei, gegen die aufgelegte Rechnung seine Erinnerung zu machen, zu welchen Zwecke die abgeschlossene Rechnungen wenigstens

keinen Einspruch erhe- den. Frage 4667: wir Sleinhäusler in unserer Gemeinde haben vor dem Krieg das von uns . benötigte Brennholz immer Im Gemeinde- walde geschlagen. Run aber läßt die Gemein de jedes Jahr zwei- bis dreihundert Stämme hacken und wir arme Leute kommen nicht mehr zu unserem Recht. Außerdem verlangt die Gemeinde für dieses von uns gebrauchte Holz einen allzu hohen Preis, was sollen wir tun um zu unseren Recht zu kommen? Antwort: Vor allem ist für diese Frage entscheidend die um 1866 bestandene

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Page 12 of 16
Date: 28.04.1927
Physical description: 16
), Sludemo; am 29. in Magre: am 30. in Merano; am 31. in Coriaccia.^ — Biehmärkte in Bronzolo. Die kgl. Prä fektur Trento hat der Gemeinde Bronzolo die Wiedereröffnung der Vieh- und Krämer märkte am 2. Mai und am dritten Oktober- Montag j. I. gestattet. Demzufolge findet am 2. Mai in Bronzolo der erste Markt mit Prämiierung der schönsten aufgetriebenen Rinder und der zahlreichsten auswärtigen Rindergruppe statt. — Oskermarkt in Bolzano. Auf dem am Samstag, den 23. April in Bolzano abgehal tenen

zu erfragen, denn jeder Gemeinde ist die Verlautbarung über die Vorschriften samt den Forinularen zugesandt worden. Frage: 01. 0t. ist Inhaber einer Gemischt- warenhandlung. Was muß er kun, um die Lizenz zu erhalten. Gelranke zu verkaufen, wie es in Italien mit Gemischtwarenhand lungen oft verbunden ist,, d. >. den Gästen wird im Stehen Wein ufw. verabreicht, wobei sie nicht niedersihen dürfen. Ist dies vielleicht mit der Lizenz für Gemischt- warenhandlung verbunden? — Der nämliche möchte eine Tabaktrafik

behörde und beim Schnaps. überdies die be sondere Konzession der Präfektur notwendig, die aber jetzt nicht mehr verliehen werden, wenn in der Gemeinde schon eine Lizenz pro 1000 Einwohner, besteht. — Das Ansuchen um die Trafikerteilung ist an die Finanzintendaug Trento zu richten. Die Bewilligung hängt da von ab, ob die Rotweirdigkeft nach einer wei teren Trafik in der Gemeinde besteht. Frage: vor Kriegsausbruch lieh ein Dauer von mir ein Kümmel. Rach dem Kriege sagte mir derselbe: «Das Summet

ist fehl derart hergerichlet, daß ich dir dasselbe entweder be- zahlen oder aber dir ein neues Kummet kaufen muß.' — Der Grundbesitzer, der das Summet geliehen,- ist im Jahre 1821 ge worben; wozu ist der Rechtsnachfolger ver- pflichlel? Aniwort: Es muß entweder ein gleiches Kummet zurückgegeben oder dasselbe gezahlt werden, »veil die Ersatzpflicht ans den Rechts nachfolger übergegangen ist. / Frage: Darf ein Gewerbelreibender oder Dauer, welcher in der Gemeinde etwas schlachtet, das Fleisch

dort verkaufen, wenn er die vorgeschrlebene konsumsteuer bezahlt? Und in welchem Ausmaß? Antwort: Jeder, der in der Gemeinde irgend ein Stück Vieh zu Genußzwecken schlachtet, muß die Verzehrungssteuer be zahlen. auch wenn er das Fleisch für den eigenen Gebrauch verwendet. Die Ver zehrungssteuer beträgt für Kalbfleisch 36 Lire pro 100 Mo, für Schweinefleisch 30 Lire und für Rindfleisch (Ochsen, Kuh, Stier) sowie für Schaffleisch 20 Lire pro 100 Kilo. Jode Schlachtung muß angemeldet und dabei

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Volksbote
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Page 7 of 12
Date: 12.07.1923
Physical description: 12
gemeinde Langtäufers. Mit dem Rosenkranz und seinem untrennbaren Tabakpfeifl ver brachte er die Stunden seiner letzten Tage. Eine Stunde vor seinem Dahinschlummern machte er noch einige Züge aus seinem Pfeift, worauf er aus tiefgläubigem Herzen seine Seele der Barmherzigkeit Gottes empfahl. Und der barmherzige Gott holte seinen treuen Diener heim. So wird der alte „Hias', wohl der älteste Mann im Vinschgau, vielleicht noch weiter hin, seinen 100. Geburtstag getrost im Himmel feiern. Langkaufers

, der Kirche zu, die einem Blumeygarten glich und dem Mesner alle Ehre machte. P. Thositeus, ein Sohn des Jubelpaares, hielt eine herzliche Ansprache und feierte hierauf das Hochamt. Hernach zog das alte Paar, begleitet wiederum von der Musik in das Gasthaus St. Valentin, wo sich die Gäste zu einem einfachen, aber fein zubereiteten Mahle zusammenfanden im herr lich geschmückten Saale. Alle Ehre gebührt der Musikkapelle. Trotz der vielen Arbeit kamen alle zusammen, um ihr ältestes Paar in der Gemeinde

Heuer das außergewöhnliche Glück, daß zwei Ortskinder das erstemal an die Stufen des Altars schritten. Am Sonntag, 1. Juli, brachte der hochlv. Herr Josef A u g s ch ö l l, Koflersohn, . Gott dem Herrn fein Erstlingsopfer dar, und acht Tag« später feierte der neugeweihe Priester Joh. Obwexer, Mesnersohn, seine Primiz. Gleich zeitig mit der letztgenannten Primizfeier beging die Gemeinde das Wjährige Seelsorgerjubiläum ihres Herrn Pfarrers Georg Villgrattner. Ich brauche wohl nicht erst zu erwähnen

, daß das Dorf an beide» Tagen auf das festlichste geschmückt und beflaggt war, daß BöÜersalven das Echo von den Felswänden rief und in weiter Ferne die freudigen Ereignisse einer Gemeinde verkündeten. Das alles gehört zu einer kirchlichen Tlroler Feier. Bei der Primiz des Herrn Augschöll verschönte di« Musik von Klausen das Fest durch ihre Mitwir kung. Am Samstag, 7. Juli, abends brachte die Villnöffer Musikkapelle dem Herrn Pfarrer Vill» grattner, der durch 26 Jahre als treuer und pflichteifriger

Seelenhirte in Villnöß wirkt, vor ' ein ÜHbmn ein Ständchen. Hochw. Herr Dekan oferoon Klausen gedachte in kernigen Worten es verdienten Priesters und wünschte ihn» im amen der ganzen Bevölkerung noch ein langes gesegnetes Wirken' in der Gemeinde. Zugleich machte er die freudig« Mitteilung, daß der Herr Pfarrer vom Fürstbischof zum geistl. Rate ernannt wurde. Am nächsten Tage umr, der feierliche Ein zug des Primizianten Äwexer in di« herrlich re staurierte Pfarrkirche unter Borantritt der Musik kapelle

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Page 8 of 16
Date: 07.01.1927
Physical description: 16
zu bekämpfen, zu dem schon st, der alten Gewerbeordnung enthalte nen und uns daher wohlbekannten Mittel, vor Antritt eines Handelsgewerbes, den Leu mund des Bewerbers einer Prüfung zu unterziehen und außerdem zu untersuchen, ob nach der Devölkerungszahl der betreffen den Gemeinde und nach der Anzahl der st n vorhandenen Betriebe die Eröffnung eines neuen Handelsbetriebes im allgemeinen In- Kresse wünschenswert ist. ob also der söge- nannte Lokalbedarf vorhanden ist. Und zwar soll diese Prüfung

das Elftere in der Gaz- zetta Ufficiale vom 29. Dezember und die Letztere in jener vom 31. Dezember enthalten ^Älle jene privaten Körperschaften und Ein zelpersonen. welche am 29. Dezember 1926 den Handel zum Derkaufe an das Publikum im Großen ober im Kleinen mit Waren irgendwelcher Art ausgeübt haben und die str diesen Handelsbetrieb die Ricchezza Mobilesteuer bezahlen, ferner all« jene, welche von diesem Tage an einen derartigen Handelsbetrieb beginnen wollen, müsse», sich an die Gemeinde

. Bei'Gewerbetreibenden, welche außer den felbsterzeugten Waren auch fremde Waren verkaufen, besteht ein Zweifel, ob ste mehr als Erzeugungsbetrieb, oder als Han delsbetrieb anzusehen sind. Die Entscheidung hierüber steht ausschließlich der Gerne nde- kommiMon zu. welche die Lizenzen ausstellt. Bei jeder Gemeinde wird nämlich erne eigene Kommission gebildet, welche aus dem Amtsbürgermeister oder seinem Stellvertre ter als Vorsitzenden, aus zwei Vertretern der Handelstreibenden der Gemeinde, welche von der syndikalistischen

, es der. Staatsanwaltschaft zur Beisetzung des Nulla Osta vorlegen und bei der Gemeinde einreichen Bis zur Erledigung dieses Gesuches kann der Geschäftsbetrieb ruhig wertergeführt werden. mit einem Einkommen zwischen 5600 und 10.006 Lire in den Steuerrollen eingetragen f ind, erlegen eine Kautton von 15 Lire für ede angefangenen 100 Lire des steuerpflich tigen Einkommens und di« Kaufleute mit einem steuerpflichtigen Einkommen zwischen 16.000 bis 20.000 Lire eine Kaution von 20 Lire für jede angefangenen 100 Lire

, ob er sich nicht eines der obenerwähnten Delikte schuldig gemacht hat und untersucht, ob mit Rücksicht auf die bauliche Entwicklung der Gemeinde, in An zahl oer Einwohner und die örtliche Lage der Marktplätze noch ein neuer Handels betrieb der betreffenden Branche zugelassen werden soll. Wenn die Kommission der An sicht ist, daß die bestehenden Geschäfte genü gen, so weist sie das Ansuchen um Eröffnung eines neuen Betriebes ab. Aber auch die schon bestehenden Betriebe können eine Ein schränkung erfahren, sofern« die Kommission glaubt

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Page 11 of 12
Date: 08.06.1922
Physical description: 12
des Bodens und Holzbestan des. Einteilungsentwurf. Teilung nach dem Kapitalswerte des Bodens. Ausgleichsbe- rcchnung des auf den Teilslächer^stockenden Holzbestandes. Vermarkung der Teilwald- fläche. Herstellung von Massenkopien für die kostenlose Durchführung der Teilung >m Grundbuche und in den Katastraloperaten. III. Bereiks begonnene Teilungen. 1. Fichtenbergwatd, Gemeinde Mühlbach, Gerichtsbezirk Täufers. 2. Bärntalerwald, Gemeinde Jssing, Ge richtsbezirk Bruneck. 3. Durenwald, Gemeinde Pichl

, Gerichts bezirk Welsberg. 4. Brandwald, Gemeinde St. Leonhard, Gerichtsbezirk Passeier. 5. Schlinig-Amberg, Gemeinde Schlinig, Gerichtsbezirk Schlanders. 6. Vezzaner Leiten, Gemeinde Bezzan, Gerichtsbezirk Schlanders. 7. Kppferswald, Gemeinde St. Lorenzen, Gerichtsbezirk Bruneck., 8. Gemeindewälder von'Gemeinde Stilfss', Gerichtsbezirk Sterzing. 9. Waldparzelle 1640, Kat.-Gemeinde - Js sing, Gerichtsbezirk Bruneck. B. Regulierungen, a) Wälder: ' .... I. 1. Zweck: Aufstellung eines Landwirt

der wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten. Feststellung des Haus- und Gutsbedarfes unter Bedachtnahme auf die Kulturfläche des Hofes und dessen Kata- stral-Reinertrag, sowie der Größe der über winterten Biehzahl und der vorhandenen Feuerstellen usw. III. Begonnene Regulierungen. 1. Mamunbergwald, Gemeinde Ulten, Gerichtsbezirk Lana. 2. 'Ulfaserwald, Gemeinde Platt, Gerichts bezirk Passeier. 3. Vezzanerwald, Gemeinde Sonnenberg, Gerichtsbezirk Schlanders. 4. Cyrser Leltenwaü», Gemeinde Cyrs, Gerichtsbezirk

Schlanders. 8. Plabacherwald, Gemeinde St. Andrä. Gerichtsbezirk Vrixen. 6. Spilluckerwald, Gemeinde Bahrn, Ge richtsbezirk Vrixen. . ■ ■ \i

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Page 7 of 16
Date: 20.05.1926
Physical description: 16
zu kommen und durch den selben «in Stück weil hinuntergerissen und arg zugerichtet zu werden. Besonders am Kopf erlitt -der Knecht sehr gefährliche Ver letzungen. Der herbei geholte Gemeindearzt Dr. Schuster leistete dem Verunglückten Hilfe. — Das Gasthaus zur „Post' Halbweg an der Sarntalerstraße hat Peter Brugger aus Sarentino um den Preis von 100.000 L. von August Sigmund käuflich erworben. Afing, 16. Mai. (Gemeinde-Zusam menlegung u. a.) Schon während der Wintermonate wurden Verhandlungen ge führt

betreffend Zusammenlegung der Flaaser Gemeinde mit der Gemeinde S. Genesio. Nachdem nun nach langen Beratungen seitens der Vertreter der beiden Gemeinden die Ver handlungen einen für beide Teile günstigen Abschluß gefunden haben, Erde diese An gelegenheit zur weiteren Amtshandlung den zuständigen Behörden in Trento bezw. Rom vorgelegt und mutz die Erledigung von dort erst noch abgewartet werden. Sollte -es nun wirklich zur Bereinigung dieser beiden Ge meinden kämmen, woran 'bei dem heutigen Bestreben

von Zusammenlegung von Ge- meinüeverbänden wohl kaum zu zweifeln sein dürfte, so würde die Jenesier Gemeinde da durch einen ziemlichen Gebietszuwachs er halten und ihre Ausdehnung, die ehedem schon groß genug ist — von Terlano 'bis Sarentino (Sarnchein) und von Bolzano bis Meltina — noch um ein Beträchtliches ver größert werden. Auch in den Besitz von Ge meinde-Eigentum, besonders Wald, würde unsere Gemeinde dadurch endlich einmal ge langen, welcher Begriff uns 'bisher gänzlich fremd war. Natürlich erwachsen

auch sein. „Selten ein Dorteil ohne Nachteil' 'heißt ein Sprichwort. Daß sich die Flaaser aus dieser Vereinigung mehr Mwteile als Nachteile er hoffen, geht aus dem Umstande hervor, daß sie aus freiem Antrieb, ohne behördlichen Auftrag, diesen Anschluß anstrebten. Nach der Einverleibung der Flaaser würde S. Ge nesio eine Bevölkerungsziffer von rund 1800 Personen aufweifen. Es hätte dann unsere Gemeinde 4 Seolsorigskirchen, an denen bis vor wenigen Jahren noch sieben, heute aller dings nur mehr fünf Priester

wirken, sowie 4 Schulen mit heute beiläufig 230 Kindern. Gasthäuser befinden sich dann in der Gemeinde 10 — es kommt also auch der Durstigste auf seine Rechnung. Telephon-Sprechstellen be sitzt unsere Gemeinde heute schon 5, davon 3 Afing allein, «ine notwendige und praktische Einrichtung bei der großen Ausdehnung der Gemeinde. Eines jedoch würde uns nach wie vor mangeln, nämlich eine günstige Weg- verbindung mit Bolzano, die für uns von großem Dortell wäre. Vielleicht läßt

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Page 12 of 12
Date: 09.03.1922
Physical description: 12
: 2n meiner Gemeinde werden jedem Hofbesitzer jährlich die zum Hof zugekellken Stämme vom Waldaufscher gemärkt. Ich war k.v Jahre Besitzer eines Hofes, «Nlr wurde aber nur 6 Iahe? *>ns Holz gemärkl. Mährend der ki'iegsjahre habe ich mich ja nicht darum geküm mert, ln d» Hoffnung, fptter auch noch'das Recht zu haben. Ae Stämme nachträglich ;>' beziehen. lJSHrllch 8 Stämme.) Nun wies die Gemeinde ein diesbezügliches Ansuchen ab. fValr. ich nicht das Recht, vor- der G.-m-ind- die 2? ;*>för.me za verlangen? Antwort

: Da« nicht zugewiesen« Hotz ist ver fallen. Du hätte- »stch ruchhMg kümmem sol len. Heute kaust du dieses Holz für di« früheren Jahre nicht verlangen. Frage 4228: habe ungarische Vorkriegsrenleu und ganz übersehen, daß der Anmeldungslermin mit 28. Feber beendet ist. Was soll ich tun, um nicht in Gefahr zu kommen, daß. wenn die itai. Regierung eine Abzahlung dafür leisten sollte, deswegen alles z« verlleren? Antwort; Sofort amnelden. Der Termin Ist bis 10. März verlängert. Frage 4227: Die Gemeinde hat im Jahre 1914

, wird« umgeändert werden, aber geschehen ist bis heute nichts. Sann ich die Entfernung der Drähte erzwingen? Antwort: Du kannst di« Gemeinde auf Entfer. nung der Drähte klagen. Frage 4228: Unsere Gemeinde erhält eine Taxe von Nichkansäsfigen, die Weide and Holz- bezug von der Gemeinde benützen. Ich habe von dieser Gemeinde eine Tochter geheiratet, welche einen Hof mit allen Rechten auf Weide- und holzbezugsfrelheil hak. muß aber die Taxe ent- richten, welche mir alljährlich wie allen anderen Fremden gesteigert

wird, trotzdem ich jede Steuer und Geineindeumlage gleich entrichten muß. wie jeder andere. Wir haben vor einigen Jahren durch einen Advokaten rekurriert, ohne Erfolg. Ich möchle also wissen, ob noch dasselbe Gesetz ist. daß 'eine Gemeinde einem fremden Einwohner eine, solche Taxe auferlegen und noch dazu all- sährüch steigern kann? Ankwori: Die Gemeindeordnung, welche d>-ese Frage regelt, giü noch heute. Frage 4229: habe im August 1921 seman- den nach Deutschöslcrrelch 588 Lire gelieh'M aus 14 Tage

das dritte Stockwerk be- sitze. Ts mutz nun eine gründliche Reparatur an den Auhenmauern der unteren Stockwerke vor- genommen werden, um den Einsturz de» ganzen Haufe» zu verhindern. In welchem Verhältnis bin Ich bei der Bezahlung der Baukosten ver- pfllchket? Antwort: Im Derhältni« des Eigentumsante»- los und des durch bisse Reparatur zukommenden Vorteiles sind die Baukosten von solchen Mit eigentümern zu tragen. Frage 4251: Den vergangenen Sommer ließ die Gemeinde oberhalb meine» Wald« eine große

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Volksbote
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Page 10 of 12
Date: 12.10.1933
Physical description: 12
. =saassssaassaasaseaa» Wetterbericht des meteorologischen Observatoriums Botzarw-Gries (284.30 MÄerj. 12. Oktober 1933: Die erste Ziffernreihe bedeutet die Ablesung am Bortag um 7 Uhr abends und die Weite di, Ablesung am Datumstage um 8 Uhr morgen«. p Dr. G. Prey, Gemeinde- und Spikalsarzk. S. Eandido, bis Ende Oktober verreist. 890cB ; p Eine Kapelle am Lol di Lana. Pieve di Livinallongo, 8. Oktober. Am Eol di Lana wird eine Kapelle zum Gedächtnis an die dort gefallenen Kriegsopfer erbaut werden. Baumeister Josef

der Touristik dienen soll. Herzog Galasio Eaetani spendete 5000 Lire für den Kapellenbau; Graf Seilern sammelte mehrere Tausend Lire. Den Rest der Bau- kosten bestrettet die Gemeinde Livinallongo. o vmnvchronik. Am 9. Oktober vormittags brach im Haufe des Bauern Ginseppe Cevola in Favorita bei Lizzana Feuer aus. Das Haus mit Stadel und Stall wurde gänzlich «ingeäschert, ebenso gingen die Futtervovräte und die laMmirffchaftlichm Geräte zugrunde, doch konnte das Weh gerettet werben. Der Schade

hat, den er und seine Familienmitglieder und landwirtschaftliche Dienstboten selbst verbrauchen. Allerdings besteht die Einschränkung, daß der Wein vom Pro- duzentvn und seiner Familie am Produkttons- orte selbst verzehrt wird. Als Produktions ort gilt der Ort, an dem die Weknbereltung stattfindet, wo sich also der Keller befindet. Es fft gleichgiktig, ob das Wohnhaus des Produzenten sich beim Weingut« oder beim Keller selbst befindet oder von demselben räumlich getrennt ist, sofeme es sich nur in derselben Gemeinde befindet

, in der der Wein bereitet wird. Es genügt, wenn die Maffche oder der Wein, in einem solchen Falle vom WÄngute oder Keller zu dem in derselben Gemeinde gelegenen Wohnhaus« des Pro duzenten mtt einer Degleitbollette begleitet wird, die vom Derzchrungssteueramte aus gestellt wird. Befindet sich aber die Wohnung des Produzenten in einer anderen Gemeinde wie das Weingut und der Keller, so gebührt ihm für den Wein, den er in seinem Wohn- hause verzehren will, keine Befreiung von der Konsumsteuer. Bom Grundsätze

, daß die Befreiung für den Konsum des Produzenten unb seiner Familie nicht Anwendung finden kann, wenn die Wohnung des Produzenten in einer an deren Gemeinde liegt, als das Weingut und der Keller, besteht eine Ausnahme in der Hinsicht, daß die Befreiung dennoch zu gestanden werben muß, wenn der Pr oduzent die Maffche oder den Wein von der Prv- duttionsgemeinde in sine andere Gemeinde zu feinem persönlichen Gebräuche führt, so fern« dies« Gemeinde der Gemeinde ' „des Produktionsortes benachbart fft

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Page 11 of 12
Date: 15.10.1925
Physical description: 12
Domrsrstag, den 15. Okkob» 192b. ‘ . !■ ■■ . •: ■' . : ;■■ ; •. •■ V ■ ' ' . - ... > '■ / ' Nr. 42. 1 ' Finanzierung der Gemeinden. ' vor Staat überweist den Gemeinde« 150 Mittionen Lire. — Erhöhung der Erwerbstener, der üonsumabgaben. — Andere Matznahmen. Der Mnisterrat vom 10. Oktober hat nun mehr di« in der „Bauernzeitung' vom 8. Ok tober bereüdt» anyokündigten Maßnahmen zur Abhilfe gegen die große Finangnvt der Gemeinden beschlossen. Es sind die folgeWsn: . 1. Die Famillenskeuer

rungsziffer von 40 Mllionen 3.60 Lire pro Kopf. Jetzt kann sich jede Gemeinde leicht ausrechnen, wieviel sie vom Staat jährlich erhalten wird. Gemeinde A hat 2000 Ein wohner: sie bekommt also voraussichtlich 7200 Lire; Gemeinde 8 hat 500 Einwohner; sie erhält 1800 Lire zugewiesm. 5. Erhöhung der Konsumabgaben. Di« Gemeinden werden strners ermäch tigt, die Konsumabgaben für die nicht aller- notwendigsten Lebensmittel zu erhöhen. Di« Einhebung der Abgaben für Baumaterialien wird verschärft; die Cinhebung

um di« Erhöhung der Steuersätze für die kleineren Gemeinde steuern (Klavier-, Billard-, Hunde-, Schank lizenzsteuer, Wagensteuer usw.) Im Dekretentwurf fehlt auch nicht di« von uns im letzten Artikel angeküudigte verfchar- fung der staatlichen Kontrolle der Gemein- degebahrung. Der Finanzintendant kann ge gen gewisse Ausgaben der Gemeinde im Schoße des Provinzialverwaliimgsausfchus- ses sein D e t o einlegen; dieser Einspruch hat die Streichung der Ausgabe zur Folge. Di« Maßnahmen zugunsten der Provinzen

im Alter von über 8 Monaten unterliegen der Anmelde- verpflichtung an den Landeskulturrat im Wege der zuständigen Gemeinde. In der Anmeldung muß Bor- und Zu name, Wohnort des Stierbesitzers, die An zahl der Stiere, deren Stand- und Sprung art Raffe, Mer, Farbe der einzelnen Stieve, allenfalls auch die Abstammung angeführt sein. 3. Di« Dorgcmgsweist bei den Stierkörun- gen wird vom Landeskulturmte geregelt. ) Die Eeneihnriguna der Durchführungsver ordnung durch das Ministerium ist noch aus- fiSndig

bewilligen. Wenn nach hinreichend lang» Zeit die erwartete Zuchtverbeflerung in den Kreuzungsprodukten nicht «instAt, werden diese fremdrassigen Stiere nicht mehr lizen ziert. 15. Die nichtlizenzierstn Mt- und Jung- ftieve müssen über Beranlassung und auf Kosten des Besitzers innerhalb der von der Körnngskommission.festzu setzenden Zeit kastriert oder ge schlachtet werden. Der Stierbssltz« hat die Verpflichtung dem Landeskulturrate im Wege der zuständigen Gemeinde die Kastration oder dst «vfolgte

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Page 4 of 12
Date: 10.12.1931
Physical description: 12
Seite 4 — Nr. 50 »Bolksbore- I Wissenswertes von den Steuern Sie FamiWtmr ihre Anwendung und ihre Höhe. In verschiedenen Gemeinden wird vom 1. Jänner 1632 an die Famillensteuer neu eingeführt. Die entsprechenden Steuerrollen werden in hiescm Monat vorbereitet. Diele Steuer bildet in den Landgemeinden einen Ersatz für die Mietwertsteuer der Städte und beabsichtigt, jede einzelne Familie, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz hat. nach ihrem Lebensaufwand zu einem größeren oder ge ringeren Beitrag

und Er ziehungsanstalten. Auch Ausländer, die in Italien ihren' ständigen Wohnsitz haben, sind der Familiensteuer unterworfen. Die Familiensteuer braucht im selben Jahre nur in einer Gemeinde bezahlt zu werden, und zwar in jener, in der da« Familienober haupt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn der Aufenthalt im ersten Halbsahr in eine andere Gemeinde verlegt wird, kann die Rückzahlung der ganzen Famillensteuer ver langt werden, soferne der Nachweis erbracht werden kann, daß der betreffende Haushal tungsvorstand

in der neuen Aufenthalts» gemeinde für die Familiensteuer oder die Mietwertsteuer verlangt worden ist. Ist dies nicht der Fall, io kann bei einem Aufent haltswechsel im ersten Halbjahre wenigstens die Rückzahlung der halben Familiensteuer/ soferne sie schon bezahlt wurde, verlangt wer den. Bei einem Aufenthaltswechiel im zwei ten Halbjahre gebührt nie ein Rückersatz der Famillensteuer. Die Höhe der Famillensteuer. Die Familiensteuer ist nach dem einbekann- ten oder vermuteten Gesamteinkommen

der betreffenden Familie oder Einzelperson ab» gestust. Jede Gemeinde, die diese Steuer ein führen will, mutz beschließen, bis zu welchem Einkommen gänzliche Befreiung von der Famillensteuer gewährt wird, welche Ab stufungen im Einkommen der Steuer zu Grunde gelegt werden sollen und welcher Prozentsatz des Einkommens als Steuer er hoben werden soll. Das Gesetz bestimmt, daß die Steuer höchstens 8% des Gesamteinkom mens der Familie betragen darf und daß sie progressiv veranlagt werden mutz, so daß die niederen

- j auszuschreiben und für die Familiensteuer einzubekennen. Bei allen anderen Personen, die nicht für die Romplementärsteuer veran lagt sind, wird das Gestimtelnkommen aui Grund der der Gemeinde bekannten Einkom menverhältnisse der betreffenden Familie und der Art der Lebenshaltung derselben abge schätzt. Dabei können die Wohnungsverhält nisse, der Luxus der Lebensführung, die so ziale Stellung, die Größe der Familie das Alter und Geschlecht der einzelnen Mitglie der Anhaltspunkte bilden. Die Familiensteuer

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Page 6 of 16
Date: 08.07.1926
Physical description: 16
anders, fo daß die Festereien nachgerade ungelegen sind. — Die Autvmobilplage und damit die Staubplage hat wieder eingesetzt. Heuer scheint der Automobilverkehr noch stärker zu werden als letztes Jahr. Wenn jedes Auto, das mit mehr als erlaubter Schnelligkeit durch den Markt fährt, gestraft würde, wie es fein sollte, dann käme die Gemeinde zu einer ansehnlichen Mehreinnahme. Las«. 3. Juli. (Geschäftsschwierig keiten.) Man liest in den Zeitungen wohl öfters, daß es dem Bauernstände schlecht gehe. Und wir glauben

es den Dauern gerne, daß sich ihre Schwierigkeiten häufen. Aber baß es auch dom Geschäftsmanne schlechter gehe als früher, davon hört man selten. Einen Teil des Reichtumes der Gemeinde Lass bieten deren Mavmorwerke. Nicht bloß die Gemeinde zieht van diesen Werken ihre Dorteile, sondern auch Privatleute,'weil sie bet ihnen Arbeitsgelegenheit «chatten. Mer gerade Heuer Ist die Nachfrage nach Marmor klein. Es wird zwar in den Marmorwerken gearbeitet, di« Aufträge sind jedoch sparsam. Angesehene Firmen müssen

Arbeiter entlas sen. In den letzten Jahren wurden Bestellun gen noch aus Amerika gemacht: auch dies« vorteilhaften Aufträge gehen scheint's dem Ende entgegen. Die entlassenen Marmor- arbeiier tun sich deshalb hart, weil sie für andere Berufe naturgemäß weniger vor- gebildet sind. Mögen sich in dieser Hinsicht wieder bessere Zeiten einstellen I Tanas, 4. Juli. (Ein ehrenwerter Mann gestorben.) Der Tod hat das älteste Eheband in der Gemeinde gelöst. Am Peter- und Paulstage starb wohlvorbereitet

der angesehene Bauer Martin Telser. Er erreichte das hohe Alter von 79 Jahren und hinterließ acht noch lebende Kinder und meh rere Enkel. In zwei Monaten hätte Martin Telser die goldene Hochzeit feiern können. Der Bruder des Verblichenen, Pater Ste phan Telser im Master Marienberg, stavb gleichfalls heuer. Die beiden Brüder hielten am gleichen Tage Primiz, beziehungsweise Hochzeit. Die ganze Gemeinde Tanas hat sich bereits auf das nahe Fest der goldenen Hochzeit gefreut, aber der Tik?> waltete ohne Rücksicht

. Der Perstorbene war durch meh rere Perioden Vorsteher in Tanas. In seiner Familie hat er strenge Ordnung gehalten und gerade deshalb war die Achtung vor Hm in der Gemeinde so groß. Jeden Tag, bei gutem und schlechten Wetter ist er zur Kirche gegan gen. Sein Andenken wird gesegnet bleiben. Sein Begräbnis war großartig wie selten eine in unserer Gemeinde. Mt dein Ableben Martin Telsers halten wir seit September 1924 dm ersten Todsall eines Erwachsenen. — Die Leute haben Sorge, daß sie heuer das Heu

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Page 2 of 12
Date: 20.03.1924
Physical description: 12
in den Wahllisten bei der Provinzwahlkommission in Trient rekurrie ren; gegen die Entscheidung dieser kann beim Wahlkreisappellgerichtshof in Venedig und gegen die Entscheidung dieses beim Kassations- Hof in Rom rekurriert werden. Wahlbehörden. Die erste Wahlbehörde ist die Gemeinde- wahlkommifsion. Sie besteht aus dem Bürger meister, der den Vorsitz führt, aus vier Kom missaren in Gemeinden mit 15 bis 30 Ge- meinderäten, und aus sechs KommisiSren iv Gemeinden mit über 30 Gemeinderäten. Für die vier, b«M. sechs

die Zahl der Anwesenden wie sie wolle, rechtskräftige Entscheidungen fällen; in dringenden Fällen ist sogar der Bürger meister allein zu rechtskräftigen Entscheidun gen ermächtigt, wenn kein Kommissär auch auf die zweit« Einladung hin erschienen ist. Sekretär der Kommission ist der Gemeinde- fekretär. Dieser hat.aber kein« entscheidende Stimme, kann jedoch sein Gutachten abgebe« und dasselbe auch im Protokoll vermerken. Das Sitzungsprotokoll ist vom Schriftführer, das ist also vom Gemeindefekretär

« Stimmzettel. Die Einteilung des Wahlsprengels. Jede Gemeinde bildet einen Wahlfprsngel. Jeder Wahssprengel wird in Sektionen ein geteilt. Jede Sektton muß wenigstens 100 und kann höchstens 800 Wähler haben. Wenn in einer Gemeinde nicht 100 Wähler sind, so werden die Wähler der Wahlsektion einer angrenzenden Gemeinde oder Fraktion angeschloffen. Wenn sehr weite Wege oder sehr schlechte Wegverhältnisse die Ausübung des Wahlrech tes erschweren, so können Wahlsektionen mit unter 100 Wählern gebildet

werden. Niemals darf eine Sektion jedoch unter 50 Wähler ha ben. Duplikate von wahlzelkeln. Wenn jemand den von der Gemeinde zuge stellten Wahlzelle! verloren hat oder dieser sonst irgendwie unbrauchbar geworden ist, so kann der Wähler vom Bürgermeister inner halb der dem Wahltag« vorausgehenden fünf Tage oder am Wahltage selbst ein Duplikat, das heißt einen zweiten Wahlzettel verlangen, doch muß der Betreffende persönlich darum vorstellig werden. Auf dem zweiten Wahl zettel, der grünes Papier hat, muß

von draußen * unmöglich gemacht ist. i i Sekttonswahlämter. In jeder Wahsseküon wird ein Wählamt ' gebiwet, das aus einem Vorsitzenden, einem ' Dizevorfitzenden, vier Skrutatoren (Stim menzähler) und einem Schriftführer besteht. Der Vorsitzende und Dizmorsitzende des Sektionswahlamtes werde» vom ersten Prä sidenten des Bezirksappellgerichtshofes aus dem Gerichtspersonale ernannt, das in dem 1 betreffenden Bezirke Dienst tut. j Die Skrutatoren ernennt die Gemeinde» 1 wahlkommission unter Beiziehung

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Page 14 of 14
Date: 11.03.1920
Physical description: 14
anzumel den und wende dich zu diesem Zwecke an die Ad» Ministrazione prooinciale, Comitato per tutela degli interessi del territorio occupato in Trient mrd beschreibe den ganzen Fall eingehend. Frage 247. Mein Mann lieferte lm August 1317 um $00 Kronen Heu dem k. u. k. Dergungs- kc-mmando ab. Gruppe Brunner 95/1II. Ä s mein Mann öfters auf der Gemeinde nachfragte, hietz es immer: „Warten'. Jetzt ist mein Mann ge- stowen und noch kein Geld da. Was ist da zu tun? Antwort: Gegenwärtig lätzt

verbreitert: der ecfor- derliche Grund wurde auch von meinem Ackerfelde in ungefähr 200 Meter Länge und 2 Meter Breite beansprucht. Entschädigung erhielt ich keine. Kann ich nun eine Bezahlung von der Gemeinde verlan- gen, oder bin ich berechtigt, ohne weiters den Zaun wieder an die frühere Stelle zu setzen. Derselbe kä- me dann ungefähr in die Mitte der Straße zu ste hen. Antwort; Wenn kein Cnteignungsverfähren stattgesunden hat, was wahrscheinlich ist, hast du dein Eigentumsrecht nicht verloren. Du mußt

zunächst also die Gemeinde aussordern, sich zu erklären, ob sie dein Eigentumsrecht an diesem Grundstreifen anerkennt. Tut sie dies, so kannst du wieder davon Besitz nehmen und den Zaun errichten. Tut sie es nicht, so mußt du die Gemeinde auf EigentuniS' anerkennung klagen. Eigenmächtig darfst du alko den Zaun nicht errichten, sonst begehst du eine Stö- rung des gegenwärtigen Besitzzustandes der Ge meinde an diesem Wege. Frage 256. Die Gemeinde hat lm Feber 1919 verschiedene Grundstücke auf drei Iahre

mir der Käufer bar aus. Den Rest bekam ich im herbste 1919 umgerechnet ! mit 40 Prozent in Lire bezahlt. Habe ich auf eine 20 prozentlge Nachzahlung Anspruch? Antwort: Ja. Frage 25$. Am Beginne des Jahres 191$ habe lch von der Gemeinde einen alten, hilflosen Mann in Verpflegung (Kost, Wäsche, Unterkunft) genom men. Die Gemeinde verpflichtete sich, mir täglich 3 Kronen zu zahlen. Wieviel habe lch nun heute zu fordern, 40 Prozent. 60 Prozent oder 3 Lire täglich. Antwort: 3 Lire täglich. Frage 259

nur Vlumenrecht. Im Jahre 1915 hm mir da» k. u. k. Aerar den Zaun yerbrarml. Ich selb« habe, jtdti Mi fe* Donnerstag, den II. März 1920, Zaun herzustellen. Zuvor hak die Gemeinde dat Holz zum Zaun gestellt. Linst auch das Recht zum Holz. Seit dem Iahre 1915 bekomme ich kein holz mehr zum Zaun. Das Vieh geht durch die Wiesen und Hirte ist überhaupt keiner zu sehen. Wohin soll ich mich wenden, um den Zaun wieder ln Ord nung zu bringen? Antwort: Wenn die Gemeinde zur Einhaltung des Zaunes verpflichtet

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Page 6 of 14
Date: 04.03.1920
Physical description: 14
sie auch als Muster für die Jungfrauen! Latsch, 26. Feber. (Beerdigung.) Heute wurde der bekannte Josef Äußerer, „Oberdörfer bauer' beerdigt. Cr war ein großer Wohltäter der Armen und ein Gönner der Musikkapelle und Feuerwehr, die vollzählig bei der Leichenfeier mit wirkte. Latsch, 89. Feber. („Nach klön ge.) Don den Holzfreveln ist schon früher einmal die Rede im „Bolksboten'geVesenr. aber daß erst jetzt ein mmmirffinnsmnm * —— —, Förster angestellt wurde, tst unrichtig; einertz Waldaufseher hat die Gemeinde

immer gehabt aber einen, der sich um die Waldfrevel nicht nie! kümmerte. — Bezüglich des Nachtwächters be* ruht es auf Unwahrheit, daß dem Marktmagistrat 2 Lire pro Nacht zu viel waren, im Gegenteils wollten die beim sogenannten Sitzungstage der „großen Gemeinde' am 2. Feber dort erschienenen Steuerträger nichts davon wissen. Alle Steuerträger der Gemeinde wissen, daß sie bei jenem Sitzungstage, der alljährlich am 2. Feber stattfindet, erscheinen können und stimmberechtigt sind, ohne daß besondere

Bürgermeister alle möglichen Hebel in Be wegung gesetzt und sich viele Mühe gegeben, für die Gemeinde eine solche zu erhalten, allein um sonst. Die diesbezüglichen Schriften können beim Bürgermeister jederezit und von jedermann in Einsicht genommen werden. — In Zeile 21 hat sich ein Fehler eingeschlichen, indem es dort wohl heißen soll: „weil kein Militär mehr hier ist'. —> Was die Bahnhofstraße anbelangt, so ist es wahr, daß dieselbe ausbesserungsbedürftig ist: allein die Gemeinde hat im letzten Jahre

hier und diese hatte mit der Gemeinde den Kontrakt geschlossen, bis 1. April 1920 zu bleiben und ihren Dienst zu versehen; jedoch ist dieselbe schon vor der Zeit einfach holländisch ab geschoben, ohne sich abzumelden; freilich muß man zngeben, daß sie abgehen mußte, da ihre Schwieger tochter gestorben war und der Sohn eine weibliche Hilfe im Hause bedurfte. Nun hat die Gemeinde« Vorstehung alle möglichen Schritte getan, um eine Hebamme zu bekommen und eigens eine geeignete Person zur Ausbildung zum Kurse nach Innsbruck gcsch'ckt

; die diesbezüglichen Korrespondenzen-können beim Bürgermeister jederzeit in Einsicht genomruen werden. — Was die Milchgeschichte anbelangt, so ist die Herzlosigkeit gegen ein kleines Kind freilich be dauerlich; aber der Fall steht vereinzelt da; zudem muß man bedenken, daß es der Gemeinde große Schwierig keiten und Auslagen gekostet hat, um für die Kon sumenten (Verbraucher) die notwendige Milch auf- zubnngen, da ja insolre der vielen Viehreqnisitiouen weniger Vieh in der Gemeinde ist und deshalb

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Page 10 of 16
Date: 03.02.1927
Physical description: 16
übergegangen sind (z. B. Salzburg, Mähren) und solchen Ländern, die zwischen mehreren Nachfolgestaaten durch die neuen. Grenzen geteilt sind. Jan elfteren Fall« bezahlt das Land oder die Gemeinde die ihren Angestellten geschuldeten Pensionen auch dann, wenn diese durch den Friedenr- vertrag eine andere Staatsbürgerschaft er langt haben. Die Pension wird sogar in dem Falle vom ursprünglichen Dienstgeber ausbezahlt, wenn der Angestellte deswegen, weil «r eine andere Staatsbürgerschaft erworben

oder den Gemeindesekretären, weiche dies gemeinsam für alle Geschäftstreibenden in der Gemeinde machen wollen, würde also obliegen: a) Die Verfassung von so viel Gesuchen nach oben angegebenen, Muster, als Parteien sind; die Gesuche könnten im Durchschlage gemacht und Namen, Gewerbe und Höhe der Kaution eingesetzt werden. Jedes einzelne Gesuch ist aus zwei Lire» Stempelpapier zu verfassen und von der betreffende» Partei zu unterfettigen. b) Eine Kopie des Gesuchstextes ist auf einem Slcmpelpapier von zwei Are

ist nicht gestattet. Da es eine glatte Unmöglichkeit wäre» daß alle die zirka 7000 kautionspflichtigen Kaufleute der Provinz Bolzano sich persönlich nach Trento begeben, um die Kaution zu erlegen, ist es geradezu unerläßlich, daß die Organi sationen oder die Gemeinden dies für alle gemeinsam besorgen, was ohne weiteres zu lässig ist Ein Organ der betreffenden Ge nossenschaft oder der Gemeinde müßte sich mit allen Gesuchen um die Depoterlegung und mit den provisorischen Zelchnungs- bestätigungen der Banca d'Jtalia

in anderen Städten durchgesührt wird, schildern wir kurz, wie die Gemeinde Mailand diesen Dienst organi siert hat: Die Kaufleute in Mailand können ihre Ge suche um die Handelslizenz entweder durch ihre Syndikate oder auch direkt bei dem Ge meindeamt« anbringen. Das Gesuch ist mit 5 Lire zu stempeln. Dem Gesuch muß bei gelegt sein: 1. Ein Betrag von 5 Lire für den Stempel der Handelsbilanz und für diverse Spesen; 2. das provisorische Zertifikat der Banca d'Jtalia über die Zeichnung der Staats anleihe

; insbesondere braucht die Bestätigung über die Eintragung bei der Handelskammer und über die Straf losigkeit nicht von der Partei beigebracht werden, sondern die Gemeinde selbst pflegt die nötigen Erhebungen bei Staatsanwalt schaft und Handelskammer. Rur jenen, welche Wert darauf legen, möglichst rasch in den Besitz der Handelslizenz zu kommen, legt die Gemeinde Mailand nahe, sich selbst die Be stätigung der Staatsanwaltschaft zu be schaffen. Die Registrierung der Depotansuchen und die Hinterlegung

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Page 5 of 12
Date: 04.10.1923
Physical description: 12
Zuegg baut eine zweite verbesserte Pappenfabrik. Cs werden auch Maschinen eingestellt, mit wel chen auch gewöhnliches Papier und Pack papier hergestellt werden kann. Die kym- missionelle Verhandlung hat bereits stattge funden. — Seit der hiesige Verschöneruirgs- verein den Schlaf des Gerechten schläft, wurde die vielbesuchte Gaulschlucht sehr vernach lässigt, nun hat sich die Gemeinde entschlossen einen Betrag von 950 Lire für Schutzgelän derreparaturen auszugeben. — Die gewerb liche

ja, wie manche dieser fremden Leute Vorgehen. Der in diesem Fall Geschädigte wird sich das zu viel gezahlte Lehrgeld von 125 Lire wahrscheinlich gut merken und die Lehre aus der Geschichte ziehen, datz es doch besser gewesen wäre, den einheimischen Hantierer etwas verdienen zu lassen. Platt in Pasteler, 26. Sept. (Gemeinde- fekretär Karl Hofer gestorben.) Am 25. September früh verschied der nur durch zwei Wochen krank gewesene, allseits „VoltsVoj e' geachtete und beliebte Gemeindesektetär Kerl Hofer

. An ihm hat nicht nur di« Gemeinde, sondern auch jeder einzeln« Gemeindeange hörige eine unersetzliche Kraft verloren. Seit 6 Jahren bewältigte er das gerade mährend seiner Wirksamkeit so' schwer gewordene Amt eines Gemeindesekretärs mit unermüdlichem Fleiße. Immer und überall lag ihm nut das Wohl der Gemeinde und seiner Mitmen schen am Herzen. Wo er nur konnte, war er jedem Menschen ein uneigennütziger Ratgeber und Helfer. Sein« Menschenfreundlichkeit, sein wohlwollendes Entgegenkommen und feine Dienstfertigkeit

wird-jedem Gemeinde ongehörigen stets in Erinnerung bleiben. Der Berftorbene war nur dreieinhalb Jahre, aber sehr glücklich verheiratet und hinterläßt seine Frau mit einem 2 Jahre alten Kinde, zu dem noch eines in naher Zukunft kommen wird. Mit erstaunlicher Ausdauer und, Auf bietung aller Kräfte stand di« Frau während der ganzen Krankheitszeit am Bette ihres lieben Mannes und pflegte ihn mit ünaus- gesetzter Sorgfalt. Dieser Sterbefall ist schon der fünfte hier innerhalb zweier Monate, was für unsere kleine

Gemeinde eine große Zahl bedeutet. Bier dieser Todesfälle waren ganz überraschende, da sie junge Leute beim fen, von denen zwei durch Unglück und zwei nach kurzer Krankheit erfolgten. / Katharinaburg in Schnals, 30. September. (L e'hr e r a b f ch i e d.) Unser Scl/ullehrec Herr Peter Lingenhel hat durch viele Jahre Wohl Wehe, Leid und Freud mit uns Katha- rinabergem geteilt. Run hat er uns ver lassen und ist .nach seinem neuen Bestim mungsorte Häsling bei Meran übersiedelt. Mr ehren Herrn Lingenhel

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