werden. - Sie sehen' also, wie nnrecht die Protestanten haben, wenn sie der katholischen Kirche Ablaß- krämerei vorwerfen, indem! sie ja selbst änch Vereine bilden nnd sehr große Summen sammeln für ihre Bibelgesellschaften, für den Gustav-Adolf-Zweck und dergleichen. '(Schluß folgt.) Geographisch-historische Spazierfahrten im adriatischen ^ - - Meere/ ' (Fortsetzung.) / ^ ^ 8. Kämpfe des SlifteS mit' dem Rektor der / ^ , Stadt. 7/^^ Mitten in den glücklichen Verhältnissen, die wir erwähnt haben, hatte das Kloster
zn legen. hätten. Hingegen verpflichtete sich auch.' der Rektor Johannes Bona im Namen der Gemeinde, den I Abt in der Verwaltung.der Güter nicht,beirren, sondern sie ihm frei und ruhig überlassen zu, wollen, mit Dem jedoch,, daß besagter Abt so viele Armen und so auch so viele Mönche i ernähren müßte (ich glaube, man, müsse -darunter, junge Convictoren im Kloster verstehen, wie ich oben gesagt habe),^ als' der Rektor und: der.-.Älelne' -'erachten--werden, daß. nach den Kräften des Klosters könnten
es daS Beste, das Kloster der berühmten Eon-- greFation'de^ Benediktiner-Vkönche zur hl. Instina in Padna anzuvertrauen, und zu diesem Behufe wandten sie sich an den P.ipst um die nothwendigen Vollmachten. Pins II., welcher damals ans dem Stnhle des hl. Petrus saß (eS war daS Jahr 1461), welchem ans so vieles Rücksichten die Provinzen jenseits des adriatiichen Meeres so sehr am Herzen lagen, säumte nicht, den Erzbischof von Nagüsa, Franciscns von Siena, zu delegireu, indem er ihm anstrng, das Kloster
-Eapitel zn Mantna die Vereinigung (Union) und nahmen sie an, unter- der Be- - dingung, daß das Spital, von dem wir gesprochen Habens' ans Lacroma aufgelassen würde, Und daß ni.in die Arnlen ans Kosten der Regierung an einen andern Ort überführte, und daß für das Kloster alle Gebräuche, Sitten nnd Sta tuten der Stadt Nagusa gegen die freie Verwältnng der Kirchengüter anßer Kraft sein sollten; daß das Kloster vdn' Z Vllen, Äccisen und Manthgebühren sowohl bei den Ankäufen von den dem Institute nöthigen
Lebensmitteln als auch in den' Verkäufen von Produkten der Ländereien desselben frei seien; daß der Gemeinderath von Ragusa so schnell als möglich und ohne Prozeß-Lärm dem Kloster alle die beweglichen und unbeweg lichen Gegenstände zurückstellen lassen sollte, von wem immer sie unrechtmäßig in Besitz genommen und zerstreut worden sein mochten; und mit andern Bedingungen, welche auf die ' gute Regel-Disciplin des Klösterstandes Be^ng' nahmen. Ein Vater des Capitels, Don Inlian ans Genua, überbrachte