in der Wirtschaft der Schwestern erzeugte Milch einzig und allein für die Anstalt zu verwenden und (wie der Magistrat verlangt), um die Erzeugung übelflüssigcr Milch zu vermeiden, den Viehstand entsprechend zu ver mindern und die infolge dieser Verminderung nicht mehr benötigten Grundstücke (Wiesen) dem städtischen Oekonomie-Komitce (zur Bewirtschaftung für das VeisorgungShaus oder für andere Zwecke??) znrück- zustellcn, bedeutet einen gefetz- und rechtswidrigen VergewaMgungsdersuch gegenüber den Bor
zum Volksschauspielhausbau weggenommeueu 3400 Quadratkiafrcr Grundes;.sie wissen, daß sürFatterver- minderung infolge Pflanzung von über 200Oostbäumen auf der Kiechlwicse überhaupt keinerlei Ersatz oder Entschädigung geboten wurde, weiters daß das Stück Egghoser Wiese jenseits der Goldraiuerstraße keinen entsprechenden Ersatz darstrllt für die durch den Bau der Majastraße, den Gcuudverkauf an Herrn Musch, die Grundzuteilungen an die Kur gärtnerei verursachte Verkleinerung des gepachteten Weingutes (früher konnten die Schwestern Win
verkaufen, jetzt erzielen sie kaum den für die Oeko- nomie nötigen Wein); fie tD'ffen, daß die Schwestern keine andere Einnahmsq iclle aus dem Pacht mehr haben, als den Verkauf der Ucberschuß-Milch aus der Ockonomie, indem sic das gesamte Obst für das Vcrsorgungshaus verwenden (Abgabe von Acpfeln zur Halbmiltogsuppe, Apfelmus am Abend und als Zuspelse, Kompott, verkocht in Strudel, Osenplen- ten, Schmarrn u. dgl.), jedes Kalb aus dem Stall, die Schweine, die Schafe und Schlachtrindcr für das Haus
verwenden, jeden Monat den Pacht zins am Sladtkammeramt auf den Heller erlegen, dazu sowie zum WirtschastSbetricb, zur Verköstigung und Bezahlung der 5 Dienstboten und der 14 bis 15 Taglöhner bei den Sommerarbeiten eine Ein nahme haben müssen, daß das Erträgnis des Pach- tcS ihr volles Eigentum ist — wie kommen die Herren vom Magistrat dann dazu, die den Schwestern eigentümlich zukommeade Milch aus der Ockonomie mir nichts dir nichts zu beschlagnahmen, ihren Verkauf zu untersagen, sie um den letzten
', sodaß den Pfleglingen die den Selbstversorgern nach Kopfzahl der Haushalts- mltglieder zukommende Milchmenge gebühre? Wer hat die Grundstücke gepachtet, bearbeitet sie, betreibt die Ockonomie, besitzt das Vieh, kommt für die Kosten auf, zahlt den Pachtzins, die Pfleglinge oder allein die Schwestern? Will man den Pfleglingen in unserem Falle ein Recht zusprechen auf die Ockonomie. so wäre es einzig ein Anrecht aus die 2400 K Pachtzins, die die Schwestern für Grund stücke (bezw. Ersatzstückc