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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 13.09.1883
Physical description: 8
Reider in Kartitsch für den Schutz- Sillian. A5.!^Josef Wendlinger in Pfalzen für den Schutz bezirk Kiens. /^S.Mnton Manefchg in St. Vigil (Enneberg) für den Schutzbezirk Enneberg. 7. Anton Meßner in Antholz für den Schutz bezirk TauferS. 8. Bartholomäus Jernberger inKienS für den Schutzbezirk Olang. 9. Franz v. Lutterotti in Raab für den Schutz bezirk Brixen. 1V. Franz Unterlechner in Nafsereith für den Schutzbezirk Mühlbach. 11. Thomas Grießer in Oetz für den Schutz bezirk Albeins. 12. Josef

Krismer in Tarrenz für den Schutz- bezirt Sterzing. 13. Josef Praxmarer in Mils für den Schutz bezirk Mittewald. 14. Alois Lentsch in Ried für den Schutzbezirk Villnöß. 15. Karl Kutscha in Buchlowitz für den Schutz bezirk Bozen. 16. Nikolaus Pichler in Proveis für den Schutz bezirk Neumarkt. 17. Anton Stampfer in Burgeis für den Schutz bezirk Ritten. 18. Josef Hofer in Passeier für den Schutzbezirk Welschnofen. 19. Jakob Nicolaus in Mals für den Schutz bezirk Sarnthein. 20. Anton Wolf in GlurnS

für den Schutzbezirk Lana. 21. Johann Freiseisen in Schlanders für den Schutzbezirk Schlanders. ^22. Josef Pazeller in Gomagoi für den Schutz- f/-' bezirz Passeier. ^23.Wnt^n Weißenhorn in Laas sür den Schütz te bezirk Ulten. 24. Josef Pritzi in Tartsch für den Schutzbezirk Mals. 25. Dellantonio Matteo in Predazzo für den Schutzbezirk Campitello. 26. Cia Bortolo in Valfloriana für den Schutz bezirk Molina. 27. Wolcan Pietro in Tefero für den Schutz bezirk Predazzo. 28. Sottovia Francesco in Rovercto

für den Schutzbezirk Folgaria. 29. Libera Alceste in Pilcante für dm Schutz bezirk Brentonico. 30. Daz Massimiliano in Roncone für den Schutz bezirk Rabbi. 31. Profaizer Simone in Fondo für dm Schutz bezirk Fondo. 32. Teccini Giosafatte in Fai für den Schutz bezirk Clcs. 33. Roffi Giovanni in Revc» für den Schutz bezirk Revö. 34. Fostini Francesco in Giuftino für den Schutz bezirk Pinzolo. 35. Rosa Giovanni in Condino für den Schutz bezirk Condino. 36. Maturi Giuseppe Pinzolo für den Schutz bezirk Tione

. 37. Brunelli Benjamino in Campiglio für den Schutzbezirk Creto. 38. Ferrari Antonio in Pannone für den Schutz bezirk Bezzeca. 39. Bettega Giovanni in Jmer für den Schutz bezirk Cavria. 40. Johann Crepaz in Buchenstein für dm Schutz bezirk Buchenstein. Wolitische Hages-ßyronik. Inland. Innsbruck. 13. September. Die Secularfeier in Wien nimmt ihren programmäßigen Verlauf und gestaltet sich durch die rege Theilnahme aller Kreise der Bevölkerung höchst imposant. „Das Einzige was nicht recht klappen

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 06.09.1883
Physical description: 8
ist, an die Landes commission die entsprechenden Anträge auf Behandlung im''DiSciPliiiarwegc,' eventuell auf die Dienstesent lassung des Fyrstwartes zu stellen. Weiter hat der tirölische Landesausfchuss zu land< schaftlichen Forstwarten bestellt, und zwar: 1. den Ttssadri K^menico in Fai für den Schutz bezirk Povo - ' 2. den Mattevi Gjovanni in Granno für deit Schutz bezirk Cembrci; 3. den Odorizzi ,Giovanni in Lana für den Schutz- bDrk Pins; 4. d?ti' Barom ' Secondo in Casteklano für den Schützbezirk Meano

; 5. den Brol Felice in St. Orsola für den Schutz-- bezirk St. Orsola; S. den Gottardi Giuseppe in Mezzolombardo für den Schützbezirk Mezzolombardo' 7. den Vilotti Tomaso in Segonzano für den Schutz- bez^rk Segonzano; 3. den Girärdi Antonio in Sover für den Schutz bezirk Sover; 9. den BerlaNda Quirino in Civezzano für den 'Schutzbezirk Civezzano; 10. deü Neß . Mos6 m St. Michete für den Schutz bezirk Gwvo; 11. den Stropjia Pietrv in Borgo für den Schutz bezirk Borgo: 12. den Capra Antonio in Carzano

für den Schutz- bezirk Strigno; 13. den Ceccato Stefano in Cinte Tesino für den Schutzbezirk Pieve Tesino; 14. den 'Tomasselli Antonio in Strigno für den Schützbezirk.Samonej 15. den Castelluber Damaso in Levico für den Schutz bezirk Levico; 16. den Fürlani Giacomo in Vigolo Vattaro für den Schutzbezirk Roncegno; 11?. den Rossaro Jgnazio in Vall arsa für den Schutz bezirk Vall arsa: 18. den Trenker Josef in Axzl für den Schutzbezirk Gröden. Locat- und Mpyfnziat Gyronik G Seefeld, I. Sept. Das Schutzengelfest

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 23.06.1887
Physical description: 8
muss in solchen Wäldern vor der Schutzlcistung zurückstehen, und darf ein dieS- fälliger Ertrag nur dann und in soweit geerntet werden, als es ohne Gefährdung der Schutzkraft und der Schutzleistung des Schutz- oder Bannwaldes ge schehen kann. Nne solche Behandlung der Schutzwälder schreibt auch § 7 und beziehungsweise Z 19 des Forstgesetzes in der Erkenntnis vor, dass nur ein kräftiger Wald und geschlossener Bestand auf ver geeigneten Stelle den erforderlichen Schutz unter allen Verhältnissen zu leisten

, und auch bei außerordentlichen Ereignissen die zu schützenden Orte und Gründe vor einer Kata strophe zu bewahren vermag. Jeder aufmerksame Beobachter, der hie und da bei Regen im Walde Schutz gesucht hat, wird wahrgenommen haben, dass er unter einem gut beasteten Baume lange Zeit stehen kann, bis der Regen zu ihm durchdringt, weil die Krolle und Aeste des Baumes den Negen auf fangen und theilweise verdunsten. Bei einem kurzen und leichten Regen geschieht dieses vollständig, bei einem stärkern jedoch in dem Maße

und benadelt ist und viele dürre Aeste entstehen, darf man auch die Schutz wälder nicht, wie es so häufig geschieht, über mäßig alt werden lassen, sondern muss man rechtzeitig sür schonende Benützung und für Ver jüngung sorgen. Zur Erhaltung eines kräftigen und Mderstandsfähigen Bestandes muss die Harz Nu tzung selbstverständlich vermieden werden. Auch kann und darf man nicht davon absehen, dass überständige Wälder der . Schwere und Brüchigkeit ihrer Stämme wegen bei Sturm-Winden und durch weichtem Boden

der Gesahr des Bruches und Sturzes mehr ausgesetzt sind, als kräftige mehr biegsame Be stände. Solche Windstürze haben nicht selten die Bildung von Bodenausrissen im Gefolge. Auch ver mögen zualt- Waldungen keinen keimfähigen Samen zur Selbstbesamung mehr zu erzeugen. Darum darf bei Schutzwäldern keine allzuhoheUmtriebs- zeit eingeführt werden, damit neben der vollen Widerstandskrast des Bann- oder Schutzwaldes auch noch die natürliche Verjüngung Platz greifen kann. Wie bereits bemerkt, dürfen Schutz

- und Bann waldungen in der Regel nur im Plenterbetriebe be wirtschaftet werden und darf der Kahlhieb nur aus nahmsweise in kleinen Schlägen bei sofortiger Cultur resp. Wiederanpflanzung stattfinden. Was die Regeln über die Benützung der Schutz waldungen anbelangt, so sind dieselben so verschieden, wie die Oertlichkeiten nach Boden, Abdachung, Steil heit, Seehöhe, den Holzarten und Elementarfällen, welchen dieselben zu widerstehen haben, und bestimmt daher das Forstgesetz für die eigentlichen Schutz

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 31.10.1870
Physical description: 12
und aus den zu schützenden Gründen vor handen sind, müssen von dem Eigenthümer zn diesem Zwecke gegen angemessene Entschädigung überlassen werden. ^ ^ ß 49- Zur Ausführung und Instandhaltung von Schutz-, RegulirnngS- oder sonstigen Wasserbauten müssen die Ufereigenthümcr gegen angemessene, nach s 37 zu ermittelnde Entschädigung, soweit nicht auf die nnentgcldliche Gestattuug ein Anspruch besteht, die nothwendige Betretnng und Benützung der Ufer znr Ab- und Znfnhr, dann zur Ablagerung nnd Berei tung der Materialien

Nachtheil abwende, dauu welches die Ziffer deS angemessenen Beitrages sei, ist im Verwaltungswege zn ermitteln nnd anSzufprechen und, wenn die Betheiligten dabei sich nicht beruhigen, vom Richter zn bestimmen. (Z 20 deS ReichSgesetzeS.) Vierter Abschnitt. Von den Wassergenossenschaften. s 52. Znr AnSführnng von Wasserbauten, welche den Schutz von Grnndeigenthnm oder die Negnlirnng des Laufes eines Gewässers bezwecken, dann zu Ent- wässernngS- und Bewässerungsanlagen können ent weder durch sreie

17 R. G.) verhalten werden (Z 21 des ReichSgesetzeS). Z 5 t. Diese Verpflichtung der Minderheit tritt aber uur dann ein, wenn zu Unternehmungen von Bewässerungsanlagen miiidesteuS zwei Drittheile, nnd zn Unteruehmnngen von EntwässeruugS-, Schutz- uud RcgnlirnngSbanten mehr als die Hälste der Bethei ligtcn zur Bildung einer Genossenschaft zugestimmt haben. Z 55. Die zur Bildung solcher Genossenschaften erforderlichen Stimmenmehrheit wird bei Unterneh mungen von EntwäffernngS- und BewässernngSarbei- ten

nach der Größe der betheiligtcn Grundflächen; bei Schutz- nnd NegnlirnngSbanten nach dein Werthe deS zu schützenden Eigenthums berechnet. Bei der Bewerthuug des Letzter» ist anch die dnrch den Bau zn erwartende WerthSerhöhnng in Anschlag zn bringen. Z 56. Jede Wassergenossenschaft mnß Statuten, eine VereinSleitnng und einen Vorstand haben, der sie nach Außen vertritt. Die rechtliche Existenz einer Wassergenossenschaft für den öffentlichen und bürger lichen Verkehr ist durch die Erlangung ihrer Anerken nung

, beziehungsweise der Schutz- uud Negnlirnngsban, aus diese Weise am zweck mäßigsten erzielt wird; und b) die vorhandene Anlage oder der geführte Bau ohne Nachtheil der bisherigen Theilnehmer' zur cht^^»ng gemeinsamen Bedürfnisses Hin- Ist die Ausnahme eines benachbarten GrundstiilkeA in den Genossenschaftsverband blos mittelst beson derer Einrichtungen oder Abänderungen der Anlage oder des BaneS möglich, so hat der Aufzunehmende überdies die ganzen Kosten der neuen Einrichtung zu tragen. 8 63. Die Ausscheidung

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 12.10.1867
Physical description: 8
nimmt dort, wo man einer natürlichen oder künstlich geschaffene, Minorität gegenübersteht, auf das Allerentschiedenst von seiner günstigen Position Gebrauch zu machen Ist es denn dann ein Wunder, wenn man es als de, Beruf dieses großen Reiches ansieht, wenigstens ei, gewisses Bereich festzustellen, innerhalb dessen der Einzeln und die Minoritäten auf den Schutz des Reiches rechne, können. (Rufe links: Sehr gut!) Und wenn dlefei große Reich durch die eigenthümliche Fügung dej Schicksals

so mannigfache Völkersamilien in sich ver einigt, muß man dann nicht den providentiell aus gesprochenen Berns der Einheit in diesem Reicke dari, finden, daß sie eben den Individuen und den Minori täten, die überall zerstreut vorkommen, Schutz gewähre' Und was ist die Aufgabe dieses Gesetzes, welche« wir berathen wollen, als solche allgemeine Rechte, di> dem Oesterreicher als solchem zukommen sollen, wohil immer ihn sein Leben geführt hat, festzustellen und ihr dadurch auch gegen jene Landesrechte in Schutz

ist, da sie in allen andern Theilen Europa 'S die wunderbarsten Fortschritte gemacht hat! Und sollte nicht der Herr Vorredner selbst daran denken, daß sein eigenes Land, welches jetzt fast nach allen Seiten an fremde Länder gränzt, auf den Schutz Oesterreichs mehr als jemals angewiesen ist, und daß dieses Oesterreich, wenn es nicht seine Kräfte zu eoneentriren vermag, auch den Theilen Schutz zu gewähren nicht mehr im Stande ist? (Bravo! links.) Ich meine daher, sowie gar keine formellen Gründe vorhanden sind, die uns abHallen

die Minoritäten in Schutz zu nehmen

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 6
Date: 03.12.1872
Physical description: 6
. 58. Jahrgang. Amtlicher Theil. SZollmgsvorschrtft von» RS November A8SS zu dem Gesetze vom 13. November 1372 über den zeitweiligen Schutz der auf der Weltausstellung des Jahres 1373 in Wien zur Ausstellung gelangenden Gegenstände. (Schluß) Zu Art. 2. Bei Gewährung der Schutzcertifikate wird der Generaldirektor der Weltausstellung stets in engem Einvernehmen mit dem von dem Ministerium der Länder der ungarischen Krone hiezu bestimmten Organe vorgehen. Die Schutzcertifikate sind von dem Generaldirektor

des SachverhalteS um Ueber- kommung eines Pare'» der den betreffenden Schutz certifikaten zu Grunde liegenden Beschreibungen,. Marken oder Muster an den Generaldirektor der Weltausstellung zu wenden haben, von welchem ihnen dasselbe unter Erwähnung des Umstände», ob die Geheimhaltung verlangt wurde oder nicht, gegen nachmalige Rückstellung und gleichzeitige entsprechende Vormerkung im Register (Art. 4) stet« anstandslos auszufolgen sein wird. Zu Art. 3. Beschwerden gegell die Verweige rung

Nummern jedes gewährte Schutz certifikat vor dessen AuSfolgung mit dem Datum seiner Erlheilung und den übrigen bereits zu Art. 2 hervorgehobenen wesentlichen Daten einzutragen und überdieß in einer Anmerkungsrubrik ersichtlich zu machen ist, ob in dem betreffenden Gesuche die Ge heimhaltung der Beschreibung, rücksichtlich des Musters oder Modelles verlangt wurde oder nicht. Die Nummer, unter welcher die Eintragung in das Register erfolgt, ist sowohl auf dem Schutz' certifikate

' zu veröffentlichen. Die analoge Veröffentlichung im ungarischen Amts» blatte veranlaßt der Vertreter des kön. ungarischen Ministeriums. Die Einsicht in da» über die ertheilten Schutz certifikate zu führende Register ist jedermann unbe- dingt, die Einsicht in die bezüglichen Beschreibungen, Pläne, Muster u. dgl. aber nur insoserne zu ge stalte», als in den betreffenden Gesuchen nicht die Geheimhaltung derselben verlangt wurde. Zu Art. 6. Ueber Anstünde, welche ungeachtet der vorstehenden Weisungen

ausgestellten Gegenstand, d. i vom , Privilegiums-» den ^ Marken- ^ Schutz für die Zeit l Muster« j al« dem Tage der Einbringung bis einschließlich 31. Dezember 1373 erworben hat. Wien, am Für d»S k. Ministerium der Länder der ungarischen Krone: Der k. k. wirkl. geHelme Rath und Generaldirektor der Weltausstellung. Kundmachung. Aus Rücksichten für die bestehende Gefahr der Cinschleppung der Rinderpest wird die Einfuhr von ») Rindvieh, Schafen und Ziegen, sowie d) Abfäl len und Rohstoffen dieser Thiere

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 10
Date: 19.10.1860
Physical description: 10
an die lohe Regie rung die. Bitte zu stellen, daß den berechtigten In teressen der Oesterreichischen Industrie unter- allen Umständen ein genügender Schutz gewährt werden möge. ' ' „Daß die Oesterreichisclie Jndnsteie eines solchen Schutzes bedarf, ist nicht so ganz ihre Schuld al» lein. Ich glaube, daß , wenn man in- die Vergan genheit zurückblickt, man leicht erkennen wird, daß sie dnrch so manche Schwierigkeit gehemmt war, indem es an Kommünikationsmitseln, an Industrie schulen zur Heranbildung

Interessen der Oesterreichischen Industrie einen kräftigeren Schutz angedeihen zu lassen. Von meinem Standpunkte aus fühle ich mich verpflichtet, diesen Wnnfch, diese Bitte auf das Nachdrücklichste und Wärmste zn unter stützen. Ich bin, durchaus nicht gewillt, irgend einen Gegenstand zu erwähnen und eine Disknfsion dar über hervorzurufen; ich glaube aber, es sei unsere Aufgabe als Vertreter der Interessen der heimischen Industrie, die Interessen, Mängel und Gebrechen derselben,, in soweit sie uns bekannt

Industrie sich bezüglich der Zollgesetze der Industrie.anderen. Staaten gegenüber, im Nachtheile befindet nnd daß der Schutz, den die Oesterreichischen Industriellen in den Donaufürstenthümern genießen, noch sebr viel zu wünschen übrig, läßt. Ich bitte also, in dem all gemeinen Rahmen dessen, was der Herr Reichsrath^ von May er aufgesprochen hat: . der Oesterreichischen Industr/e und den berechtigt«nIm»ressen derselben kräftigeren Schutz angedeihen zu lassen, diese» auch, anzuwenden

auf einen, kräftigeren Schutz unserer Industrie ij« den Doyflufürstenthümern. Reichsrath W o h l.w end: »Wenn, ich richtig ver standen habe, so hat der. Herri Vorredner auq Ga,' lizien den Wunsch ausgebrüht, die Zölle, auf da«i Getreide zu erhöhen- Das mag vielleicht für Ga lizien, zweckmäßig sein, dagegen aber bei Weitem, nicht: in Jenen Ländern, welche, nothmendiger Weise' ihr. Getreide aus fremden Ländern, und auswärtigen Staaten beziehen müssen. »Wenn nun in diesen Ländern, zumal bei den be stehenden

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 12
Date: 02.11.1870
Physical description: 12
oder Gemeindemittel» Sorge zu trafen ist, wird von Fall zu Fall im Wege der La»dcsgesetzgeb»ng be- stimmt.^ N^^„dstiickcn, welche durch Auflassung herrenlos geworden sind, liegt, so lange sie herren los bleiben, die Verpslichtnng zu Schntz-^ und Regn- lirnngSwasserbautcn, wenn diese Grnndslücke im Be reiche einer Schutz- und NegulirungSgenossenschast sich besinden. der letzteren ob. H 47. Der durch NegulirungSbanteu un Bereiche derselben gewonnene Grund und Boden sallt denjeni- qen

zu. welche die Kosten der Unternehmung tragen. 8 43. Wenn Schutz-, Ufcrrcgnlir»ngS-, Eut- wäsftruiigs- und andere Wasserbauten im öffentlichen Interesse nnternommen werden, muß gegen angemep sene Entschädigung die Abtretung des nöthigen Grun des nnd Bodens und sonstiger Liegenschaften Werke und Slnstalten erfolgen, oder die erforderliche Grund- dienstbarkeit eingeräumt werde». ?lnch köuueu Wasserleitungen und Canäle, weun eö össentliche Interessen erheischen, und wenn eö, ohne Gefährdung des Zweckes

bisherige BenütznngSweise für den Besitzer vor- theilhaster ist. als diejenige, welche dnrch die Anlage beabsichtigt wird, nicht znr Theilnahme, sondern nur znr Gestattnng einer Servitnt oder zur Grnndabtre- tnng im Sinue der ZA 27, 36 nnd 37 (15, 10 und 17 R. G.) verhalten werden (8 21 des ReichSgesetzeS). 8 5-1. Diese Verpflichtung der Minderheit tritt aber nur dauu ein. weuu zu Unternehmungen von Bewässerungsanlagen mindestens zwei Drittheile, nnd zn Unternehmungen von Entwässerungs-, Schutz- nnd

barte Grundstücke auf Verlaugeu der Eigenthümer gegen vcrhältnißuiäßigen Beitrag zn den HerstcllnngS- und Unterhaltungskosten nachträglich in ihren Ver band aufzunehmen, weun: k) für diese Grundstücke die Entwässerung oder Bewässerung, beziehungsweise der Schutz- und Rcg»lir»ugSbau, aus diese Weise am zweck mäßigste» «-zielt wird; und ti) die vorhandene Anlage oder der geführte Ball » ohne Nachtheil der bisherigen Theilnehnier zur Befriedigung des gemeinsamen Bedürfnisses hin reicht

sind, deren Ein- theilniig in Classen mit entsprechend größerer und kleinerer Beitragsleistung zum Anhalte zn dienen. Z 66. Die Kosten gemeinschaftlicher Schutz- uud ReguliruugS-Wasserbauteu tragen, wenn nicht dnrch besondere Gesetze, Statuten oder Uebereinkoiiniien ein anderer Maßstab festgesetzt worden ist, die Betheiligten nach Verhältniß des zu erlangende» Vortheiles, oder nach dem Grade der zu beseitigende» Gefahr allen falls mit Eintheilnng in Classen (8 65), oder, in so weit sich die Betheiligung

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 26.10.1885
Physical description: 6
den beabsichtigten dauernden Schutz um so sicherer zu biete» imstande seien. Wenn dieser beabsichtigte Zweck da und dort noch nicht erreicht wnrde, wenn anch im Jahre 1885 Häuser und Grundstücke zerstört, der Verkehr auf össentlichen Wegen aller Art unterbrochen murre und iheilweise noch uuterbrochen ist, und dies alles, weil cS noch nicht möglich war, die projectierten !L?chutz- banten auszuführen, oder weil die ausgeführten Schutz- bauten nicht in der allseits erwünschten Weise dem wilden Elemente gegenüber

, bei Jnnichen, bei Abfqlteröbach im Erlbach, am Debantbach, im obern Aviso-Laufe, bei Grigno, bei Trient (Fersina) u, s. w. — Schutz- und RegulierungSbauteu ausgeführt worden, so wären die Wirkungen der letzten Elementarereignisse im Be zug auf Verheerungen und Zerstörungen ganzer Ge meinden, blühender, ausgedehnter Culturen uud der öffentlichen Commuuicationen aller Art noch ungleich größer, als jene des Jahres 1882. Diese Thatsache muss und kann nicht oft genng betont werden, damit die hohe Regiernng

, aber anch der hohe Reichsrath die feste Ueberzeugung gewinne, dass die im Jahre 1883 dem unglücklichen Lande gespendete Hilfe bei dem Zusammenwirken der Behörden, wie der Bevölkerung in bestmöglicher Weise und mit dem red lichsten Willen dazu verwendet wurde, allseits, wo eS Noth that, ausgiebigen und dauernden Schutz zu schassen. — Weuu dieser Zweck noch nicht überall im vollen Maße erreicht wurde, so darf nicht übersehen werden, dass die Punkte, wo Hilfe dringend Noth that, so zahlreich waren, wogegen

wieder hergestellt, sondern auch verstärkt werden müssen. Hierauf gründen sich die vielen Nothschreie aus den Kreisen der Besitzer, welche, kaum dass sie ihr Hab und Gut wieder ausgerichtet, in das frühere Elend vom Jahre 1882 zurückgeworfen und darum der neuen Hilfe des Staates doppelt würdig sind, weil diese Hilfe nicht Bettlern, sondern Männern geboten werden soll, die trotz des gräfslichen Unglückes noch die Energie besitzen, sich auszurichten, wenn ihnen an ders die unbedingt nothwendige Hilfe, d. h. Schutz

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Der Bote für Tirol
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Page 6 of 8
Date: 25.08.1905
Physical description: 8
, von welcher wir uns nun für heute verabschiedeten. (Fortsetzung folgt.) Landwirtschaftliches, Gewerbe, Handel. und Verkehr. (Der Patent- nnd Musterschutz auf der österreichische« Ausstellung iu London.) Da voraussichtlich von den österreichischen Indu striellen neue Erfindungen oder Muster und Ver fahren zur Ausstellung nach London gebracht werden dtt-ftcn, hat es die Ausstelln,lgsdirektion für ihre Pflicht erachtet, von einem hervorragenden Patent anwälte iu London ein Gutachten über den Schutz vou Erfindungen und Mustern

zu erwerbenden Patentrechten beziehungsweise dem Musterschutz präju- diziert würde. Will der Aussteller des durch das Ausstelluugs-Zertifikat bedingten Schutzes teilhaftig werden, so hat er gewisse Bedingungen zu erfüllen und Gebühren zn zahlen. Das Patent oder Musterschutz muß aber vor dem Schlüsse der Ausstellung ange meldet werden, sonst wird das Objekt pnbUcü juri-z. Durch gerichtliche Entscheidung ist jedoch diese Frage noch nicht festgestellt. Für den Schutz einer zu Patentierenden Erfindung

unter dem Ausstellungs schutz ist eiue Stempelgebühr vou 10 Pfuud St. zu bezahlen, ferner ist eine Beschreibung beizulegen, als ob es sich um ein provisorisches Patent handeln würde. Für ein provisorisches Patent beträgt die Stempelgebühr 1 Psd. Sterling. Man erspart also, wenn man die erstere Form wählt, nur wenig und hat, wenn man wirklich geschützt sein will, noch immer die Gesamtkosten eines Patentes zu bezahlen. Bei Erwerbung des Schutzes einer Erfindung oder ciiics Musters mittels des Ausstellungs-Zertifikates

nach Möglichkeit hinauszuschieben, da gewöhnlich das Ende der Patentdaner der wertvollste^ Teil derselben zu sein pflegt. Beim Musterschutz ist der Schutz durch das Ausstcllnngs-Zertifikat im höchsten Grade problematisch. Die Gesanitkosteu (in klusive des zu erwerbende» späteren vollen Schntzes) sind bedeutend größere, die Prozedur eiue kompli ziertere und der Vorteil der Hinausschiebung der Ablanfdaner eiu geringerer. Die reguläre Schutzfrist beträgt uämlich 5 Jahre uud iu dieser Zeit ist ein Muster zumeist

abgenützt. Jedenfalls ist darum anzusuchen, daß die Ausstellung als „international' anerkannt werde, damit der „Ansstellungsschutz' jenen Ausstellern zu gute komme, die ihn benutzen können. Es sind dies insbesondere die Industriellen, die eine Maschine für Fabrikationszwecke oder ein Versahien schützen wollen. Für die Aussteller, welche eiueu Detailartike! eiuführeii wollen, der sich in ein bis zwei Jahren überlebt, ist der übliche provisorische Schutz empfehlenswerter uud wenn der Artikel ein besonders

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 20.11.1882
Physical description: 8
Gxtra-Beilage ^u»u „Boten für Tirol und Vorarlberg' Nr. L«k» Die Bedeutung der Sickergrüben für den s Schutz und die Fruchtbarbeit des Bodens. ? Als im Jahre 1L09 Napoleon I. mit einem Armee- z corpS in Steiermark einzog und bei St. Michael ober» » halb Leoben sich lagert?, hatten die Oesterreicher an i dem von Obersteier nach Untersteier über die Glein- t alpe führenden Weg, in der Gegend der Ochsen» ^ kogelalpe Schanzqräben angelegt und diese nach dem Abzug der Franzosen offen gelassen

vor Überschwemmungen u. s. w. schützen, wie lange braucht es jedoch bis die entwaldeten Berge alle wie der mit Waldbäumen bewachsen sind und uns den nöthigen Schutz gewähren! An vielen Orten kommen die gemachten Culturen auch nur schlecht oder gar nicht mehr fort, und ober der Waldgrenze befind liche Alpengründe sind ja ganz von der Aufforstung I ausgeschlossen. Wir dürsten infolge dessen erst nach vielen vielen Jahren durch die Aufforstung einen theilweisen Schutz gegen Wcifsergkfahr erlangen, bis zu welcher Zeit

O-ten die Auffor stung daS Ihrige beitragen kann. Daher vorwärts! legt horizontale Sickergräben an, wo dieselben nöthig und zulässig sind, und forstet auf. wo aufgeforstet werden kann und soll, und mit Anwendung dieser Mittel werden wir dann mit vereinten Kräften bald die geeignetsten Mittel zur Regelung der Niederschläge herbeiführen und uns den nöthigen Schutz gegen die uns so in Gefahr bringenden Uebetschwemmungen, Murbrüche u. s. w. schaffen. 3. Verzeichnis der für die durch die Überschwemmung

Be freiung, für den Schutz von Hab und Gut, von Weib und Kind. Mit feinem künstlerischen Auge wie nicht minder tiefer seelischer Empfindung ver stand es der geniale Künstler, jedem eine bestimmte und andersartige Individualität zu verleihen: bäuer liche Verschmitztheit, das Bewusstsein körperlicher Kraft, Schwärmerei für die große und edle Sache; jedes Gedankenlben, jede Stimmung findet in die sen Gestalten hinreichend beredten Ausdruck. Des regger malt das Bitd, welches sich f-.inen vornehm sten

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Page 2 of 10
Date: 01.05.1882
Physical description: 10
der Be rathung wird unterdessen selbst von einem Theile der oppositionellen Presse die Ansicht zum Aufdruck gebracht, dass der vorliegende Äesetz-Entwurf nicht einzig vom politischen Gesichtspunkte beurtheilt wer den dürfe. Dieser Anschauung wirü auch ein Theil der Linken bei der dritten Lesung des Zolltarifs folgen, trotzdem hiesige Blätter ve. sichern. dass die Opposition gcschlosscli gegen die Getreidezölle stimmen werde. Wer den Schutz der heimischen Industrie will, darf:ben auch der Landwir schast

den im Zoll tarife ausgedrückten Schutz nicht versagen, umso- weniger als die diesfälligen Zollsätze derart niedrige sind, dass sie eine Vertheuerung des Brodes und Fleisches entweder gar nicht oder höchstens in einem außerordentlich geringfügigen Grade und auch nur bei den feineren Sorten herbeiführen werden. Die Clubs der Rechten haben denn auch beschlossen, für die unveränderte Annahme des Zolltarifes zu stimmen, und der Czechenclub hat dieszn Beschluss sogar zur Clubfrage erhoben. Hinsichtlich

bei 5en die bezweckenden VerHand 18. März, betreffend ES folgt die zweite Lesung des allgemeinen Zoll tarifes. In der Generaldebatte spricht: Abg. Dr. Monti gegen den Zolltarif. Er glaubt, dass der selbe ein Schritt zum vollständigen protectionistischen Zollsysteme sei; er sei nicht ein Schutz der heimischen Industrie, sondern ein Schutz einiger heimischen In dustriellen auf Kosten der inländischen Consumenten. Der seiner Ansicht nach zu höh- Zoll aus Colonial- waren. der Getreidezoll, sowie

die Ausführungen Hall wichs eme Klagelied um die verlorene Herrschaft jener Partei, die sich die Hegemonie in Oesterreich vindiciert. Er widerlegt die Befürchtungen betreffs der erhöhten Kaffee- und Petroleumzölle, sowie den Vorwurf, dass die ungarischen Interessen in der Vorlage dominieren ; vie Länder Westösterreichs haben dieselben wirtschaftlichen Interessen wie Ungarn, der Schutz sei daher kein einseitiger. (Beifall rechts.) Abg. v. Gomperz bespricht die Agrar-, Fina und Schutzzölle und betont, dass

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Page 2 of 6
Date: 02.07.1869
Physical description: 6
. Mit ihr ist einer der erhabensten Gedanken unserer Verfassung, der Schuh derVersassungSrechte des Einzelnen wie des Ganzen gegen die Eigenmächtigkeit oder die falsche Auffassung der Exekutive zur Wahrheit geworden, und steht heute verkörpert vor uns. Das Recht des Ein zelnen, welches vor keiner Administrativbehörde zur Geltung gelangen konnte, es hat nun eine Stelle ge- funden, bei der eS den ausreichendsten Schutz finden wird. Der Schutz des ordentlichen Richters mochte dort genügen, wo der Staat als Partei seine Forderungen

, daß alle in den verschiedenen Königreichen und Landern lebenden Nationen, dort, wo es sich um den Schutz allgemeiner politischer Rechte handelt, soli darische Interessen haben, und dieselben mit Beruhi gung Einem gemeinsamen obersten Richter, dem Reichs- gerichtShose, anvertrauen können. Wenn die revidirte Verfassung ihre Kraft und Wahrheit darin findet, daß sie den im Leben der österreichischen Völker entwickelten Kräften, Ansprüchen und Hoffnungen eine durch führbare Form, und in dieser die Zuversicht des Rechtes gibt

aus dem Titel von Aequivalenten und Reluitio- nen eines Landes an das andere wegen Ersatzes von Findelkinder- oder Kranken-VerpflegSkosten u. f. w. zu erinnern. Für alle die streitigen Fragen ist jetzt die oberste über den Parteien stehende Instanz geschaffen. Einer der wichtigsten Vortheile des Reichsgerichtes besteht jedoch darin, daß die in der Verfassung selbst gewährleisteten Rechte der Staatsbürger unter gericht- lichen Schutz gestellt sind, und dem ausschließenden Einflüsse der Administration

entzogen werden. Hier handelt eS sich in erster Linie um den Schutz der Ver fassung selbst, insofern? sie dem Einzelnen Rechte ge währt, es handelt sich um spezielle Fälle, in welchen der Verfassung nicht die schützende Macht der Vertre tungskörper zur Seite steht, in welchen die Verfas sungsmäßigkeit mit Uebergriffen oder verfehlten Mei nungen und irrigen Anschauungen der administrativen Gewalt in Konflikt geräth und eineSunabhängigen Rich ters bedarf, um im einzelnen Falle gerade

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 22.02.1909
Physical description: 8
(unter II und V) kundgemacht.,? Diesem Madrider Abkommen gehören derzeit außer Österreich die nachfolgenden Staaten an: Belgien, Brasilien^ Frankreich mit Algier und den Kolonien, Italien, Kuba, die Niederlande mit Nieder- ländisch-Jndien, Surinam und Curaxao, Portugal mit den Azoren und Madena, Spanien, die Schweiz. Tunis ui-d Ungarn. Eine in Österreich zur internationalen Registrierung hinterlegte und sodann im Register des internationalen ' Bureaus für den Schutz des gewerblichen Eigen tums in Bern registrierte Marke

erwirbt hiedurch den Schutz in den genannten Staaten und ihren obengenannten Kolonien. Hingegen ist die inter nationale Registrierung für andere als die genannten Staaten (also insbesondere auch für das Deutsche Reich) ohne jede Wirkung und kann für die Ge biete dieser Staaten der Markenschutz wie bisher nur durch unmi telbare Hinterlegung der Marke bei den zuständigen Stellen dieser Staaten erworben werden. Bezüglich der Erlangung des Markenschutzes für die Länder der ungarischen Krone ist überdies

ist einem dem Abkommen neu beitretenden Staate vom Berner internationalen Bureau ein Gesamtverzeichnis aller bis zum Tage des Beitrittes international registrierten Marken zu übersenden; durch diese Mit teilung wird diesen Marken, soweit sie noch aufrecht bestehen, der Schutz im Gebiete des neu beitretenden Staates gesichert. Im Sinne des Artikels XI wurden nunmehr seitens des Berner internationalen Bureaus die bis 31. Dezember 1908 international registrierten Marken Str. 1 bis 7456 anher mitgeteilt, welche sonach

mit Ausnahme von 41 im Verner internationalen Re gister bereits gelöschten Marken in Österreich Schutz erlangt haben. Nach Artikel V und XI des Madrider Abkommens kann allerdings binnen Jahresfrist deu- jenigen dieser Marken, welche im Rahmen der B^ stimmuugen des Pariser Unionsvertrages (Artikel VI und Punkt 4 des SchlußprvtokolleS) n.'ch dem in ländischen Rechte nicht registrierbar erscheinen, im Inlands der Schutz verweigert werdet». ^ Die Prüfung dieser Marken auf ihre Registrier- barkeit ist im Zuge

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Der Bote für Tirol
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Page 7 of 8
Date: 20.04.1861
Physical description: 8
-uieii Ziele, b i l d et die wecii- s e l se > tig e si e b cn b ü rg e r H a gel- u. Feuer versicherung s - G e sel k sch a ft in Clansen- burg, deren Glieder sich einandir gegenseitig nicht nnr in /eilen nnvorhcrgrskhenen Uitglücksfällen Schutz »nd Hülfe bietben. wenn das verheerende Geschoß des -Hagels den Ertrag der. Fluren, sondern auch wenn Feuersbrüiiste bewegliches oder unbewegliches Gut vernichten. Jeder, der sich dieser Gesellschaft a>.schließt, ist ein Mitglied derselblii

, und als solcher nicht bloß ein Versicherter, sondern auel> als Versiche- rer zugleich. Durch den Erkag der, wie bei den Aktiengesell schaften vorhinein üblichen, drr Gefährdung d-6 Ver- sichcrungs-Objektes angemessenen Prämien, er langt das Mitglied nls Versicherter Schutz, und somir Schade» rsatz im tinglüeköfalle; tritt aber gleich zeilig seinen Mitgliedern gegenüber auch in die Eigen schaft der Versicherer, indem die gesaminten Glieder der G»srllsrt'afr zur Erfüllung der gegkiisei- tia übernommenen Pirz.'fl'chti'üZ

sich hcransstcllen, den e nt fallend e »Ueber- sch u fi untcr den Namen einer Dividende rückzu- beziehen, nnd dieselben hiednrch in jene Lage zu versetzen: jährlich nur dem vorgekommenen D e ek n ngsb edarse angemessen, an die ge sellschaftliche Casse beigetragen zuhaben. Der Eintritt ist Jedem gestattet, der gegen un vorhergesehenen Schadensfall wahrhaften Schutz zu erlangen wünscht; und kann auf beliebig wünschende Dauer, zu jeder Zeit erfolgen: durch Ueberreichnng einer Declaration (deren gedruckte Eremplare

, die nur gewünscht werden kann, gleichzeitig anch jene Vortheile inne hat: den gewünschten Schutz durch den — vou deu Prämien- Einlagen erübrigten lind in keine fremde Säckeln wariderudeu sondern zurückfließenden — Gewinn so mäßig als es nnr die Jahresbcdürsnisse gestatten, verschaffen zu können. Somit man zur Theilnahme an dieser Gesellschafr durch die unten bezeichnete Agentur, wo auch jede weiter« Auskünfte ertheilt werden, umfomihr einzuladen sich erlaubt, als durch den Eintritt eines jeden neuen Mitgliedes

wir die Nislen so die Kosten immer mehr vertheilt, zur Kräftigung dem Ganzen wie znr immermchren Er, leichteruiig dem Einzelnen dienend: Sicherheit und Schutz zu den möglichst geringsten Beiträge» erlan gen zn können, dargebot! en wird. s Laut hohem k. k. Minisitrial.Erlaß ddto. 25. Oktober 1355 Nr. _ Z und k. k. silbenbingcr Finanz. Landes-Direktion ddto. 37. März 18S0 Z Z Nr. sind, — der l'iimancn Tendenz ,regen — alle Bücher« D und Erlässe dieser Anstalt steinpelfrei 17on der MnimMalilM

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 4
Date: 17.05.1864
Physical description: 4
sprechenden Fond und geeignete Eigenschaften ausweist, Ich muß daher auch hier die Frage wiederholen, die ich zum ersten Punkte gestellt habe. Wenn man den KonzessionSbewerber in Schutz neh men will, so sehe ich in diesem Schutze nichts anderes, als eine unnütze und veraltete Bevormundung. Er ist ja selbst der beste Richter, um die Frage zu lösen, ob er die gehörigen Eigenschaften besitzt, über den gehörigen Fond diSponiren kann, und überhaupt, ob er sich in der Lage befindet

, aus seinem Gewerbe künftig Wortheil zu ziehen. Wenn er solche Eigenschaften nicht besitzt, so kann man ihm, wenn er in der Folge Schaden davon trägt, nichtS andercS sagen, als culpa culposo vocet. Ich glaube nicht, daß das Gesetz gerate solche Per, sonen in Schutz nehmen darf, wovon einer der Herrn Vorredner gesprochen hat, nämlich 'solche Personen, welche ein Gewerbe vertreten, ohne einen Kreuzer Geld zu besitzen, die zu einem Lackirer gehen und ein Schild bestellen, ohne so viel Geld zu haben, das Schild

zu bezahlen. Ich glaube solche Personen verdienen von Seite deö Gesetzes keinen Schutz. Dagegen verdient aber das Publikum Schutz und diejenigen neuen Bewerber, welche hinreichende Kennt nisse besitzen. Was den Punkt drei anbelangt, so muß ich mich ' am entschiedensten dagegen auS>precheu; denn dieser Punkt zielt nur dahin, die Gemeinden mit einer solchen Allmacht zu versehen, daß sie nicht blos neben, son dern über den Staat gestellt werde. ES heißt nämlich im dritten Punkte: Bei Ver leihung

, die Gewerbe-Freiheit sei ein Unheil bringendes Institut, und daß daraus ungemein große materielle Nachtheile hervorgehen. Ich kann diese Ansicht durchaus nicht theilen. Es ist allerdings richtig, daß diejenigen KonzefsionS- Bewerber, welche blindlings, d. h. ohne daS hinreichende Kapital und die nöthigen Eigenschaften zu besitzen, ein Gewerbe antreten, bald zu Grunde gehen werden; aber wie ich früher bemerkt habe, solche Personen verdienen wirklich keinen Schutz, sie sind selbst Schuld und sollen

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 10
Date: 10.02.1910
Physical description: 10
in Schwaz augeeiguet habe» dürste. Ter Schwindler wurde dem k. k. Bezirksge richt übergeben. (A l p e n P fl a u z e n s ch u tz in Tirol.) Um der Verwüstung unserer Alpenflora vorznben- gen, strebt die Alpenvereins-<-?ektion Innsbruck die Schaffung eines neuen Alpenpflanzeu-Schutz- Gesetzes für Tirol an und richtete zu diesem Zwecke an den Tiroler Landtag eine Bittschrift unter Anschluß eines Gesetzentwurfes. Das ge genwärtig geltende Alpenpslanzen-Schntzgesetz für Tirol (vom 7. Angnst ILM, Landes-Ges

.-Bl. 24) entspricht dem heutigen Schutzbedürfuisfe schon lange nicht mehr, weit es nur das Edel weiß und dieses nicht genügend schützt. Es ist das mildeste aller Alpeupflauzett-^chutzgesetze, sogar milder, als das 6 Jahre früher entstan dene Salzburger Gefetz. Da in anderen Alpen ländern umfassendere und strengere Alpenpflan- zeu-Schutz-Gesetze bestehen, so in Kärnten, Krain, Niederösterreich, Bayern, Vorarlberg, Liechten stein, Graubünden, St. Gallen, Appenzell, Gla- rus, Luzeru, Wallis usw., muß anch Tirol

den Schutz seiner Alpenpflanzen verschärfen nnd er weitern. Denn außer dein Edelweiß sind noch zahlreiche andere Alpenpflanzen in ihrem Be stände gefährdet, insbesondere Edelraute, Pla- tenigl, Prnnelle, Speik, Steinrösel, sowie die Jnnsbrncker Küchenschelle uud die verschiedenen Enzianarten, vor allein der gelbe Enzian, der in vielen Tälern bereits ganz ausgerottet ist. Da der Fremdenverkehr sich seit Anfang der Wiger Jahre in Tirol ungefähr verzehnfachte, stieg auch die Nachfrage nach Alpenpflanzen

ganz gewaltig, ohne daß dieser vermehrte Bedarf durch künstliche Anlagen für Alpenpflanzenzucht nennenswert befriedigt worden wäre. Man Holte vielmehr, wo immer und was immer man fand, unbekümmert um die Zukunft. Diese Wirtschaft kann nicht uferlos weitergehen, wenn nicht Ver kümmerung und Verödung unserer Pflanzen welt eintreten soll. Dann wäre Tirol eines herrlichen Schmuckes und zugleich eines bedeu tenden Kapitales beraubt. Deshalb muß bei zeiten an ausgiebigen gesetzlichen Schutz

der Alpenpflanzen gedacht werden, solange über haupt noch etwas zu schützen ist. Die Wiedcr- ansiedlnng verschwundener Pflanzenarten begeg net großen Schwierigkeiten, darum sollte man lieber der Ausrottung rechtzeitig vorbengen. Der Schutz der Alpenflora ist ein Teil des Heimatschutzes und kann daher wohl bei allen Freunden der Heimatschutzbewegung aus Ver ständnis und Unterstützung rechnen. (Bravourleistung der Theater-Ge sellschaft in Ger los.) AnS Gerlvs im Zillertal schreibt man uns: Am 5. l. M. wan derte

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 8
Date: 07.03.1878
Physical description: 8
. Die Polen sehen in Oesterreich den Schutz ihrer nationalen Rechte vor der Assimilations- Politik, und wenn der Augenblick der Opferbereitschaft gekommen ist, so werden sie das Vertrauen der Krone rechtfertigen. 5. März. (Finanzielles Bulletin.) Die Börse befindet sich iu voller Hausse. Dieselbe erstreckt sich neben Creditactien, Papierrente, österreichischer und ungarischer Goldrente auch aus eiue Anzahl der ac- creditirtesten Eisenbahn-Aetien und ist von einem Rück gänge deS Geldagio begleitet

sind. Ich negire, daß die Weiuprodüctiou keinen Schutz, will> im-, Gegentheile, ich behaupte, die Weinproductiou begehrt Schutz, be darf deS Schutzes, sie bedarf deS Schutzes in vielen Richtungen, wo er nicht ,gewährt wird, und so möge er Wenigstens gewährt werden in, dieser einen Rich tung. Es kommt mir vor, als ob alle die Herren Redner der Meinung wären, Weinhandel nnd Wein- prodiiction seien , Begriffe.- die-sich, decken, waö wohl vollständig unrichtig ist. , Daß i>ex Weinhandel einen niedrigen Eiusuhrzoll

, für Wein begehrt, findet man begreiflich; , die Weinproductiou kann aber den Zoll schutz nicht entbehren. ,ES, wird-gesagt^ daß wir be fürchten 'müssen, wenn kein hoher Zoll für die Ein fuhr deSWeiueS eingehobeu^wird, Deutschland Re pressalien üben könnte. Abgesehen von dem, was Se. Excellenz der Herr Handelsminister in dieser Richtung bereits gesagt Hat, glaube ich meine bescheidene Mei nung dahin aussprechen,,zu sollen, daß Deutschlands Zollpolitik sich um die Weine, die. wir u.ach dem deut scheu

zwar iu dem Be dauern, daß Se. Excellenz der Herr Ackerbanminister nicht anwesend ist, jedoch nur aus dem Grunde, weil er als Mitglied der Regierung für den AuSschußau- trag stimmen müßte, da, es die Regierungsvorlage ist, und es das einzige Mal wäre, daß er für den Schutz deö Weines etwas gethan hat. Heiterkeit.)

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Der Bote für Tirol
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Page 1 of 4
Date: 04.09.1850
Physical description: 4
. Madrid, Narvaez. Turin, Conjeeturen über PmelliS Sendung nach Rom. B. Giovini. — Florenz, die Sieneser Eisenbahn. Oester» reich. Ordensrerleihungen. — Rom, Stempeltare. Das Giorn. d. Noma über Santa Rosa« Tod. Rußland, Fallen der Zolllinie gegen Polen. Gutachten der fünf nordtirolischen Banmwoll- spinnereien iiber die Denkschrift vom 3V. Dez. I84s» (S ch l u ß,Z Der unzureichende Schutz, der demKapital, derArbeit und der Intelligenz keine Ermuthiguug zur Betheiligung an einem wenig lohnenden

der materiellen Interessen Oesterreichs mit /eil«! von Deutschland können «die Leiter der »ord. tirolischen Banmwollspinnereien mir dann für vortheil- hast »nd Dauer versprechend halte», wenn Oesterreich hiebe! derjenige Einfluß gesichert bleibt, den eö seinem Umfange und seiner Lage nach und unter Würdigung der reichen Morgengabe, die es mitbringt, zu beanspru chen berechtigt ist. Vor Allem muß fener Satz der Denk schrift vom ZO. Dezember v. I. zur volle» Wahrheit werden, wo eS heißt: „wirksamer Schutz

ist die Wecknng und Hebung des Gewerbsgeistes dnrch Errichtung tech nischer Schulen, eine gleichmäßigere Besteuerung der österreichischen Industrie gegenüber i'eiicr des übrigen Deutschlands und die Gründung zweckmäßig eingerichteter Kredits-Anstalt.». Nach dem Vorausgeschickte» erscheint daher vom Standpunkte der nordtirolischen Baumwollspinuercien der Zollanschluß an Deutschland wünschensweeth: I. wen» der vereinsläudischeil Gesammtarbeit ein ergiebiger Zoll- schutz gesichert wird, der für Baumwollgarne

aus, »nd wenn er eine solche Weise den Gegner zn sassen, mit dem Allsdruck „Zigeunerart' belegt, so wollen wir z'rar eine solche Phraseologie nicht unbedingt in Schutz neh me», glaube» aber, daß sie, in so ferne Zigeunerart als gleichbedeutend mit greller „Gemeinheit im Ausdrucke' genommen werden kann, immerhin Manches sür sich hat.— Herr i> ist ans diesem Gesichts punkte wahrhaftig nicht der Letzte unter den Zigeunern; gegen seine — k-itvoniaverlin—bankfresserische Berserker- Wuth erscheint der Zorn des Lloyd wahrhaft

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 15.06.1896
Physical description: 6
wandeln sahen, der den besonderen Schutz von Industrie und Gewerbe sich zur besonderen Aufgabe machte, der insbesondere die Bedeutung der Ausstellungen für Industrie und Handel in seiner tiefblickenden Erkenntnis erfasste und diesen stets seinen mächtigen Schutz angedeihen ließ. Dieser erlauchte Gönner und Förderer wirtschaftlicher Inte ressen zählt leider nicht mehr unter die Lebenden. Doch sehen wir den Sohn die Wege des Baters wandeln, Wege, die unfehlbar zum Herzen der Völker sühren. Wir freuen

uns, dass ein so edler Sprosse von so edlem Stamme unser Unternehmen unter seinen Schutz gestellt hat. Wir fühlten nnS glücklich, wenn wir persönlich unserem Protector unsern Dank und unsere Verehrung hätten darbringen können. Doch da der unerforfchliche Rathschluss tiefe Trauer über das erz- herzogliche Haus verhängt hat, müssen wir leider da rauf verzichten und uns darauf beschränken, in seiner Abwesenheit unserem Danke Ausdruck zu geben. Ge statten Sie, dass ich die Gefühle unseres Dankes

in die wärmsten, aufrichtigsten und heißesten Segenswünsche für deu durchlauchtigsten Erzherzog kleide, dass der Himmel ihn in seinen besonderen Schutz nehme, er greifen wir das Glas: Er lebe hoch, hoch, hoch! Wieder ertönen kräftig die Hochrufe, die ewig schöne Melodie der Volkshymne erfüllt neuerlich den Saal. Tiefen Eindruck und mehrfachen, lebhaftesten Beifall rief der nngemein geistvolle Trinkspruch des Univ.- ProfefforS Dr. Freiherr v. RokitanSky hervor, der den Ausstellern galt: „Meine hochgeehrten

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 20
Date: 26.11.1846
Physical description: 20
eine Abtheilung ru»ischer Truppen Krakau und sein Ge bieth, um die Trümmer des polnischen Heeres, die sich dorthin geflüchtet hatten, zu entwaffnen und aufzugreifen. Dann be riethen, als der Krieg vollends beendigt war, die drei Schutz mächte. über die. Mittel, die Ordnung in Krakau wieder her zustellen. Zn Betracht der schwierigen Verhältnisse jenes Zeitpunktes fuhren sie fort diesem Staate, der ihre Schöpfung war, ihren großmüthigen Schutz auch noch ferner zuzuwen den. In diesem Geiste wurde eine Amnestie

Ächt gelassen werden. Denn leider hat dort die Amnestie die .Gemüther nicht beruhigt, sondern einen Undank erz?ugt,.,dex üin so thätiger arbeitet, als eigensüchtige Berech nung zum Grunde lag. Im offenen Widersprüche mit den Traktaten fanden nämlich jene polnischen Unterthanen der drei Mächte, welche in die Revolution des Königreiches Polen verwickelt gewesen waren, auf dem Gebiethe von Krakau Zu flucht, sobald sie sie suchten. Allen ihren Umtrieben wurde Schutz und Unterstützung gewährt

->statulc si'ir den Freistaat Kcatau zuwiderliefen, erhellt aus dein Art. 11. des gevachten Sta tuts, welcher folgendermaßen lautet: »Oa der Inland der strengen Neutralität der Freistadt krakau uiiv ihres Ge- . blelhss.,aus die .Traktats, und' aus die Verhältnisse von Garantie und Schutz, die dieser Fccistadt und ihrem Ge biethe in jenen Traktaten vvil den drei hoven lSchntzmäch- teil z»gcsia)ert sind, sich stützt, so > geht hieraus hervor: 1) daß jeder vssentliche oder heimliche Akt, jedes Unter nehmen

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