nicht begründet und beruhen auf Unkenntnis deö Vertrags. Bei dem Eisen mache sich ein doppelter Standpunkt geltend; erstens, bezüglich der Zollsätze, welche Sisen zu zahlen hat, wenn eS in Oesterreich ein. geführt werden solk, und bezüglich jener, welche den Export aus Oesterreich und den Import in den Zoll verein belasten. Bezüglich der Einfuhr nach Oesterreich werden in Zukunft höhere Zölle bestehen als in Preu ßen, das inländische Eisen genieße dadurch einen Schutz. Der Minister wei'St dieS ziffcrmäßig
, so sei sie auch nicht Ge genstand deS Vertrags, Oesterreich habe das Recht, sie Mit einem E/nfuHrzoN zu belegen, aber er gebe zu be denken, welche Folgen dieS für unsere Industrie hätte. Auf das Appreturverfahren übergehend, bemerkt der Minister, daß die VollzugSvorschriften genügenden Schutz gegen Mißbrauch gewähren, um Oesterreich zu schützen, eS sei also nicht zu besorgen, daß das Appretur»«fah ren eine allzugroße Ausdehnung erhalten werde. Das Appreturverfahren, welches sich übrigens
, da diese Frage offen blieb. Die Bemerkung, als sei der Vertrag sreihändlerisch, sei nicht .gerechtfertigt, er ist eben nur ein ermäßigter Schutz, «nd der Uebergang für die Zukunft. Der Minister SS« schließt, indem er dem Hause ^empfiehlt, den Bertrag anzunehmen. Graf Leo Thun: Der Herr Vorredner habe eine Art Programm aufgestellt, indem er sagte, die Regle, rung wurde von zwei Eedanken geleitet, Schutz der Industrie und Anschluß an Deutschland. Dies scheint ihm schwer vereinbar, denn nur Unterwerfung