. „Wie ist es mög lich, daß in einem Theile des Reiches gesetzliche Frei heit, Sicherheit der Person bestehen, wenn sie nicht ,'m Mittelpunkte eine Stütze haben? wenn sie nicht so orgaüisirt sind, daß von diesem Mittelpunkte aus ihre Wirkung über das ganze Haus sich verbreitet; ist es möglich, daß coufessionellc Gleichberechtigung, Verbreitung der Wissenschaften im wüuscheuswcrtheu Grade überall, in allen Theilen des Reiches stattfinde, wenn nicht im Mittelpunkte Institutionen und An stalten bestehen
, welche gegen jede Störung der uner läßlichen Einheit bestimmt sind? Ist es möglich, daß im Staatshaushalte Ordnung herrsche, daß sich der öffentliche Credit befestige, daß im Verkehr nud Han del sich Aufschwung entwickle, wenn nicht im Mittel punkte dazu Institutionen vorhanden sind? Liegt da rin nicht der Beweis, daß Einheit in der Gesetzgebung und Verwaltung, soweit sie die Interessen des ganzen Reiches betreffe, unerläßlich ist? Doch wie ich die Einheit unbedingt für ein Gut ansehe, so bin ich weit entfernt
Dienstag den 25. d. M. — Tagesordnung: die Spccialdebatte über den heute verhandelten Gegenstand. Wien, 23.Juni. Wieder liegt heute ein Programm einer Fraktion des Abgeordnetenhauses vor: das Pro gramm der „deutschen Antonomisten.' Diese Fraktion, deren Führer Dr.Wicser, GrasGleispach, Rcchbancr sind, und die über 18 bis 2V Stimmen verfügt, steht, wie man aus dem Dokument sieht, den beiden andern Fraktionen der Linken, den Groß-Oestcrrcichcrn nud «SS den Unionisien sehr nahe nnd
wird die „centralistischc' Majorität nicht alteriren. Wir kennen nun von der Linken die Programme aller drei auf dieser Seite ent standenen parlamentarischen Fraktionen und cs bleiben nnr sehr wenige Mitglieder dieser Seite übrig, die sich von jeder Fraktion fernhalten. —^ Das Programm der „deutschen Antonomisten' kantet: „Das Diplom vom 20. Oktober v. I., daS Grnnd- gcfetz über die Neichsvertretnng und die Landcsord- nnngen vom 26. Februar d. Js. sind die Grundlagen, auf welchen wir die Einheit nnd die Macht Oester
reichs befestigen, politische und bürgerliche Freiheit be gründen, einen dauernden Rcchtsznstand herbeiführen wollen. „Wir sehen die Erhaltung des Reiches in seinem gegenwärtigen Bestände als die oberste Pflicht des Neichsrathes an. ' „Uns erscheint daher die gemeinsame Behandlung aller seiner Gegenstände, welche in dem Artikel II. des Diploms und iin F. 10 des Grundgesetzes über die Reichsvertrctung aufgezählt sind, unerläßlich, um der Monarchie den nothwendigen Zusammenhang im Innern