Vormittags hiergerichtS Nr. 2 Tagsayung zur summarischen Ver handlung angeordnet. DieS wird dem unbikannt wo abwesenden Geklagten Franz Anton Rudigier zu dem Ende kundgemacht, da mit er dem für ihn bestellten Kurator adssutis Herrn AloiS Nigg, Gastwirth in Landeck, seine Behelfe mit theile oder einen andern Sachwalter dem Gerichte recht zeitig namhaft mache, oder aber zu obiger Tagsatzung persönlich erscheine. K. K. Bezirksgericht Landeck am 1V. Oktober 1877. F. 62 Der k. k. Bezirksrichter: Alber. Erben
- 2 Vorrufungs Edikt. Nr. 922 Von dem k. k. Bezirksgerichte Mieders werden die gesetzlichen Erben des den 29. April 187k verstorbenen ledigen Privaten Filipp Thurner von Kllbögen, SohneS deS am 2g. März 1794 verstorbenen Filipp Thurner und der am 30. Juli 1810 verstorbenen Anna Oettl, Tochter deS Georg Oettl und der Maria Peer, aus- glgordert, binnen Einem Jahre von dem unten an gesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksge richte zu melden und unter Ausweisung ihres gesetzli chen Erbrechtes
ihre ErbSerklärung anzubringen, wivri- genS die Verlass-nschaft mit jenen, die sich erbSerklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allsällig später meldenven Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, als sie durch Verjährung nicht erloschen wären. K. K. Bezirksgericht Mieders den 28. August 1877. F. 74 Staffier
. 2 Erbentiorrufungs-Edikt. Nr. 33 iz Vom dem k. k. Bezirksgerichte in Schlanderö werden die gesetzlichen Erben deS den 5. Juli 1S77 mit letzt- williger mündlicher Anordnung verstorbenen ledigen Hirten Johann Tümmler von Feileg am Sonnenberge aufgefordert, binnen Einem Jahre von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem k. k. Bezirksgerichte zu melden, und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre ErbSerklärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbs erklärt
haben, verhandelt und ihnen eingeantivortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Verlassenschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Als Verlaß kurator wurde Peter Schünthaler, Bauer von Feileg, bestellt. K. K. Bezirksgericht SchlanderZ am 22. August 1877. F. 104 Der k. k. Bezirksrichter: Pult