gestellten An trag zufolge ist die Abänderung des kgl. Gesetz-Dekretes vom 28. Juni 1938, Nr. 1162, (Gesetz vom 19. Jänner 1939, Nr. 251), über den Schutz des italienischen müssen, iim vielen unnützen ^i^eii auszuweichen und Mi>k,-n zu er- wü/cn, die bei einiger Aufmerksamkeit ^,r.e weiteres vermieden werden können. ^ir möchten hier jedoch nur einige ciaup>l''nkte herausgi^ien, da eine ein- c-cì-cnde Behandlung dieses Themas wohl iiier den Rahmen eines bloßen Auf- iai-es hinausgehen
von den Unfällen bei der Redner ging dann auf die Entwicklung Arbeit, garantiert die Polizza Abinma der neuen Rechtsprechung aus den suri- auch gegen die Unfälle, die sich bei der dischen Verhältnissen der letzten Zeil ein ^Benützung der öffentlichen Transport- iind erklärte die wesentlichen Punkte der!mittel ereignen können. Reform: Schutz der Familie und Ehe im! Inbegriffen ist auch die Versicherung allgemeinen, Einrichtung dos Familien-1 gegen Unfälle in folgenden Sportarten: Vermögens, Perfoualrecht
. Adoption, Vor-! Turnen, Fechten, Tennis, Ballspiel, Golf, mundichast. Schutz der Kindheit. Schutz! Bocce, Schießen, Jagd. Reiten. Nudern, der Nasse usw. Viele dieser neuen Ve-! Segel- und Motorsliegen, Schwimmen, fiimmungen gehen aus römische Quellen zurück und so gereich: das neue bürger liche Gesetzbuch der Rechtswissenschaft zur Ehre, die ihrerseits wieder Ausdruck und Fortführung des römischen Rechts ist. tien für eine strenge und uneigennützige!)^^ Verwaltung des Mündeloermögens Sor ge tragen