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Südtiroler Landeszeitung
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Page 6 of 6
Date: 30.07.1920
Physical description: 6
Zeit der Spruch überkommen: „Ju stitia hat eine wächserne Nase.' Aber an den Nasen der Ver treter Justitias in Südtirol, unserem bodenständigen Richter stande» war n i e v t e l umzusormen. vr. 8. Die Zagdvorschristen. (Schlutz., Art. 8. Die Verpachtung der Jagd erfolgt gemäß den dies bezüglich geltenden Bestimmungen. Die Jagden müsien je doch dem Meistbietenden oder demjenigen Pachtwerber zu- geschlagen werden, welcher die besten Bürgschaften für den Schutz des Wildstandes, weidgerechte

Iagdausübung und Be obachtung der bei der Versteigerung festgesetzten Bestimmun gen über die Wiederbesetzung des Reviers bietet. Art. 7. Jeder Iagdpächter hat für Ueberwachung und den Schutz der Jagd Sorge zu tragen. Gemäß den Anoronun- gen der politischen Dezirksbehörde hat er das zur Aussicht nötige Personal (Iagdhüter) ernennen, bestätigen, und be eiden zu lassen. Ale Jagdaufseher können alle Jagddecech- tigten sowie die Pächter selbst und alle jene Personen, welche die nötigen Eigenschaften besitzen

ist. Widerrechtlich in den Handel gebrachtes Wild ist zu k siszierten und zugunsten des Fonds für den Schutz und die Wiederbefetzung der Jagdreviere zu verkaufen. Art. 11. Das innerhalb der in Art. 2 angegebenen Schutz, zetten erlegte Mild darf höchstens noch acht Tage nach Be- 6 inn de« Schonzeit für die betreffende Wildgattung in Han- el gebracht werden. Jegliches Wild, woher es auch stamme, das nach Ablauf dieser achttägigen Frist in den Handel ge- bracht wird, ist zu konfiszieren und gemäß den Vorschriften

gegenwärtiger Verordnung wird, insoferne sie nicht eine unter das Strafgesetz faüeuöe strafbare Handlung darstellt, von den politischen Deho.de!> an Geld mit 100 bis 600 Lire bestraft, welche zugunsten des Fonds für den Schutz und die die Wiederbefetzung der Jagd fallen. . Beim Straferkenntnis hat die politische Behörde auch deil Verfall der beschlagnahmten Waffen auszusprechen. 1 lös aus dem Verkauf im Wege der öffentlich Versteigerung die zu erfolgen hat, sobald das Erkenntnis in Rechtskraft erwachst

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Volksbote
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Page 13 of 16
Date: 18.10.1934
Physical description: 16
, Moste, süße Traubensäfte, Branntweine oder Süßweine, deren weiterer Ausbau nicht ist, verwendet werden. (Fortsetzung folgt.) Wichtig für Fischer Das Konfortlum für den Schutz der Fischerei, Sektion Bolzano, teilt mit: 1. Die Fischereilizenzen haben nunmehr nicht die Laufzeit vom 1. Jänner bis 31. De zember, sondern können an einem beliebigen Tag des Jahres auf 12 Monate ausgestellt werden. 2. Die Erneuerung der FifchereUizenzen oder deren Neuausstellung besorgt das Kon sortium für den Schutz

der* Fischerei gegen Einsendung der Unterlagen und Gebühren auf dem kürzesten Wege. Wenn das Lizenz blatt ausgeschrieben ist, muß ein neues Lizenzbüchel ausgestellt werden. Erforderlich hiezu ist das alle Büchel» womöglich eine Photographie wie jene, die im Lizenzbüchel enthüllen ist, und die Mehrgebühren von 9 Lire für das neue Büchel und den Stempel. Adresse für die Lizenzbesorgung: Prof. Franz Schmauß, Gries bei Bolzano, Guncinastraße 10, Billa Südwest. 3. Das Konsortium für den Schutz der Fischerei

stellt über Ansuchen jenen Fischern, welche die Lizenz- und anderen Gebühren und Unterlagen eingesandt haben, eine Legitimatoin aus, welche bis zum Einlangen der Lizenz beim Fischen als gültiger Aus weis gellen kann. Mehrkosten hiefür Lire 1.50. 4. Das Konsortium für den Schutz der Fischerei, Sektion Bolzano, hat seinen Sitz in Bolzano, ex-Hotel Kaiserkrone. Wirtschaftliche Nachrichten Die heurige Lrnle ln vobbiaco. Dobbiaeo, 15. Oktober. Der diesjährige, vorwiegend nasse Sommer — das schöne Wetter

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Alpenzeitung
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Page 1 of 8
Date: 29.07.1928
Physical description: 8
st. 1. Dem Sturz des parlamentarischen Sy stems, um eine unabhängige N?>i.u'iuq zu schaffen: den „Königsrat' und ein Fachparla ment mit beratender Stimme, ohne Parteien. 2. Der Sowjetunion. Wir fordern Abbruch der Beziehungen, Ausweisung der Ausländer, Auflösung der kommunistischen Partei. 3. Der Arbeitslosigkeit. Wir fordern Schutz der eigenen Industrie und Landwirtschaft, na tionale Selbstversorgung. 4. Den bestehenden'Gewerkschaften. Wir for dern staatlich anerkannte Korporationen aller Stände

. - ' - ^ - 5. Schaffung von Arbeitsgesetzen (Regelung von Ferien. Versicherungen). 6. Schutz der nationalen Produktion gegen internationalen Großkapitalismus. 7. Abbezahlung der Staatsschulden. S. Aufhebung des AbrüstunLsbeschlufses von 1925. Wir fordern Ausbildung der Jugend, Landsturmübungen, Modernisierung der tech nischen Ausrüstung. Schutz gegen Luftangriffe. Instandsetzung der Flotte. Verstärkung von Gotlands Verteidigungswerken. 9. Förderung der schwedischen Rasse, der Ras senforschung und Rassenhygiene

(Erbgesund- heitslehre). Sperrung der Grenze gegen Ras senfremde, Ausweisung aller im Lande woh nenden Fremdrassigen. besonders der Juden. 19. Besserung der Volkserziehung. 11. Kraftvolle Führung der Außenpolitik, besonders gegen Völkerbund und 3. Internatio nale. 12. Auflösung aller Sekten. Stärkung der Staatskirche, Mission im eigenen Lande. 13. Stellung der Presse unter Staatskon trolle. 14. Umarbeitung der Grundgesetze zugunsten des korporativen Staates. Wiedereinführung der Todesstrafe. 15. Schutz

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Bozner Nachrichten
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Page 5 of 8
Date: 29.09.1925
Physical description: 8
bleibt bis 16. Oktober die vom Hir schenwirt in Latzfons bewirtschaftete Schutz- -H ntte beim La tz f o n s er K ren H M-. Stun den unter dem genannten Gipfel, geöffnet und be wirtschaftet. — Wie Drö'ischüsterh ü tt e der Gebrüder Kerschbaumer im Jnnerfeldtal (Sexte iner Dolomiten) bleibt bis Mitte Oktober geöffnet, jedoch nur für Uebernachtungen. Die eigentliche Be- ^wirtschastung wurde bereits eingestellt. — Frau Unna Stocker, die Besitzerin des Zufritthau- ^ ses im Wartelltal, meldet

l. I , Nr. 767, kundgemacht in der amtl. Zeitung vom 2. Juni l. I., die fischereirechtlichen Bestimmungen der alten Provinzeil, soweit sie sich auf die Süßwasser beziehen, auf die neuen 'Provin zen ausgedehnt worden. Diese Gesetze und Vor schriften (Ges. v. 4. 3. 1877, Nr. 3706, und 24. 3. 1921, Nr. 312, das kgl. Dekret 15.5.1884, Nr. 2503 und vom 22. 9. 1914, Nr. 1486) sind ihrem inne ren Wesen nach hauptsächlich Schutz- und nur in- ganz wenigen Anordnungen Wirtschaftsbestimmun-; gen, das heißt

werden wir aber in denselben Wirtschaft. Bestimmungen für eine ge regelte Fischwirtschaft oder einen Schutz einer sol chen Wasserwirtschaft suchen, wie dies durch Fest legung von Minimal-Revieren, in welchen einzig und allein eine gedeihliche Fischwirtschaft betrieben werden kann, oder durch die Zusammenlegung zu bleiner oder einufriger Fischereirechte in kleineren Flüssen oder durch gesetzlich festgesetzte und gere gelte Ausübung solcher wasserwirtschaftlich zu ge ringfügiger Eigenfischereirechte Aufgabe eines mo dernen

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Der Bote für Tirol
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Page 3 of 6
Date: 15.06.1866
Physical description: 6
für das aufzubürden haben wird, was nunmehr als das Unausbleibliche erscheinen muß. Mit dem lebhaftesten Bedauern erfüllt uns der Ge danke, daß die Bewohner Holsteins augenblicklich den Schutz entbehren, auf den sie angewiesen sind. Die Unterdrückung des VereinSrechteS, die Maßregelung der Presse, die Entfernung der populären Beamten, alle die Anordnungen, welche die Einwohner von Schles wig sür die Segnungen der preußischen Verwaltung empfänglich machen sollten, haben bereits begonnen. Preußen

Vereinbarung über dieselben mit dem zunächst einzuberufenden Parlamcnle durch beson dere Verträge geregelt werden dürfen. Die gesetz gebende Gewalt des Bundes übt der Bundestag im Vereine mit einer auf Grund des ReichS-WahlgesetzeS vom 9. April 1849 gewählten Reichsvertretung (Art. 2 und 4.) Die Gesetzgebung und die Oberaufsicht der BundeSgewalt erstreckt sich auf Zoll- und HandelS- Angelegenheiten, Maß. Münzen, Gewicht. Papiergeld- Emission, Bankwesen, ErsindungSpatente. Schutz des geistigen Eigenthums

, Freizügigkeit, Heimatsrecht, Schutz des deutschen Handels, Konsularwesen, Eisenbahn-, Post-, Telegraphenwesen, Civilprozeß und Konkursver fahren. Die Landmacht deS Bundes zerfällt in die Nordarmee unter der Führung Preußens, und in die Südarmee unter der Führung BaiernS, die Kriegs- Marine steht unter preußischem Oberbefehl (Art. 8 und 9>. AlS allerdings von Preuße» unerbetene Ant wort der deutschen Regierungen ans diesen Entwurf kann füglich der uns heute telegraphisch gemeldete

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Meraner Zeitung
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Page 5 of 6
Date: 14.10.1924
Physical description: 6
vom 3V. August 1863, Num mer 4578, das neue Regolamento ist erfloffen mit dem kgl. Dekret vom 4. Jänner 1914, Nr. 54. Der Schutz von Mustern und Modellen wird durch Hinterlegung von entsprechenden Abbil dungen des zu schützenden XSogenstandes bei dem obengenannten Amte erworben. Der Musterschutz kann im «Gegensatz zum früheren Rechte nur für die Dauer von 2 Jah ren erworben werdem welche vom Tage der Publikation der Musterregistrierung in der Gazzetta Ufficlale läitft; bisse Publikation muß spätestens

Handlungen von den Gerichten geahndet. Die Verleihung von Patenten, die Gewährung des Muster- und Modellschutzes und die Regi strierung von Marten werden allmonatlich in der „Gazzetta Ufficlale' und im Bollettino della proprieta tntellettuale bezw. tm Bollettino della marchi di saibbrica e di connnercio veröffentlicht. Diese liegen bei der Kannner zur Einsicht auf. Schutz des Urheberrechtes. ' es . . . „ . .tes einer besonderen Anmeldung, bzw. Erklärung. Diese ist aus einer Earta bollata zu 3 Lire

nach einem -bestimmten Tormulare in doppelter Ausfertigung nebst einer Anzahl von Exempla ren »(höchstens 3) des zu schützersten Werkes von Abbildung oder sonstige Kopien desselben bei der Präifektur zu hinterlegen: außerdem ist eine Ge- bühr von 3 Lire zu bezahlen. Wenn es sich um den Schutz dos Urheberrechtes für ein Wer« handelt, das zur öffentlichen Aufführung tauch für musikalische Werke) geeignet ist. beträgt diese Gebtikr 14 Lire. Das Urheberrecht (d-iritto degli autori delle opere dellingegno) ist geregelt

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Brixener Chronik
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Page 3 of 8
Date: 07.09.1901
Physical description: 8
schlages erfolgte. Die Stelle, wo der Absturz erfolgte, war ganz ungefährlich. Der Ver- uuglückte hatte die Tour mit Mister Morser aus Norwich und mit zwei Ampezzaner Berg führern unternommen. Auf den ersten österreichischen Clerustag, der vor einigen Tagen in Wien abgehalten worden ist, sehr stark aus allen Theilen der Monarchie besucht war, und auf dem endlich der katholische Clerus Oesterreichs mit Recht ge setzlichen Schutz gegen die gemeinsamen Ueber griffe vonseite der zahlreichen Gegner

ge fasst: a) „In jeder Diöcese ist unter Berück sichtigung der Nationalitäten ein Rechtsschutz verein zu gründen, und diese Diöcesan-Schntz- vereine bilden sodann einen Centralverband mit dem Sitze in Wien, b) Das ,CorresPondenzblatt des katholischen Clerus^ in Oesterreich ist das Organ des Cmtral-Rechtsschutzvereines, wobei es nicht ausgeschlossen ist, dass das Landes organ dieser oder jener Nationalität für den be treffenden Clerus als Neben-Centralorgan gilt; der Schutz der Standesehre macht

es wünschens wert, dass alle Geistlichen den Diöcesan-Schutz- vereinen beitreten, e) Es wird gewünscht, dass der Beitritt zum Rechtsschutzvereine ein möglichst obligatorischer wird, und dass die am Clerus- tage aufgestellten Postulate durch eine Deputation dem hochwürdigsten Ordinariate zu überreichen sind. Die gefafsten Beschlüsse sind auch dem Comit6 der Bischofsconferenzen deputativ vor zulegen.' -- In das Centraleomite, welches die Vorarbeiten für die Gründung einer Rechtsschutz- Organisation

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Der Bote für Tirol
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Page 2 of 8
Date: 11.03.1854
Physical description: 8
, dir Aufrichtigkeit unserer Allian- zu und besonders auf Gottes Schutz vertrauend, bald zu einem Frieden zn gelangen, den ungestraft zu stören, von Niemand mehr abhängen wird. I n n s b r u ck, 1l. März. Wie wir aus ver, lä ßlichster Quelle erfahren, «ist- die Regnlirnng der Bergstraße „über den-Fern' von den hohen Ministerien bereits angeordnet, und wird dieser für Tirol — insbesondere aber für die Gerichtsbezirke „R eutt e u n d Im st' —hoch erfreuliche Straßen bau näch stens in Angriff genommen

Millionen Unterthanen des Sultans mehr unter seinen Schutz bringen kann! Verblendet durch Selbstsucht und Lei, denschaft, hat man an den gefährlichsten Fanatismus, den religiösen, appellirt zu eiuer Zeit, wo die diplo matischen Verhandlungen noch in ihrem ersten Sta dium waren. Was der Snltan dnrch die Absendnng Ethem Pa scha's erst in der jüngsten Zeit in nnsercm Nachbar lande versuchte , hat Rußland schon in der Mitte des vorigen Jahres durch die Reise des Herrn v. F. ver bucht- Und so ist es allmälig

dahin gekommen, daß ' das gefährlichste Element der Welt, die Revolution, ihm als ein helfendes erscheinen mnß, wenn es' nur die Feinde schwächt. Nicht etwa in der Türkei, weit mehr noch im Kö nigreiche Griechenland ist die Regierung nicht mehr- Herr der Volksbewegungen und die neueste Prokla mation in der „St. Petersb. Ztg.', die zum Schutz der unterdrückten Glanbensbrüder ausruft, ist nicht dazu bestimmt, jene Volksbewegung zn stillen. Sie gießt vielmehr Oel. ins Feuer. .Und doch ist dies erst

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Brixener Chronik
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Page 7 of 8
Date: 01.09.1923
Physical description: 8
ihr noch manches Iährlein schenken möge! Vereinsnackrickten. Jagdschutzverein yauptsitz Bozen. Der Verein teilt uns mit, daß aus dem Titel: „Fond zum Schutz und zur Hebung der Jagd' der Landes stelle Trient an beeidete Iagdaussichtsorgane an sehnliche Prämien sür außerordentliche Leistungen auf dem Gebiet der Iagdaufsicht zuerkannt wurden, speziell für tatkräftiges Einschreiten gegen Wild diebe. So erhielten drei Jäger von Spinges, Oberinn und Tiers je 800 Lire und weitere vier Jäger je 200 Lire. Diese Tatsache beweist

, daß die Interessen der Jagd von Seite der Behörden sehr gefördert werden. Anderseits sollen diese Zuschüsse, bezw. Belohnungen für alle Jagd aufseher ein Ansporn sein, sich mit größtem Eifer ihren Obliegenheiten zu widmen und so zum Schutz und zur Vermehrung des Wildes bei zutragen, das in Bezug auf verschiedene Gattungen in den letzten Jahren schon der Ausrottung nahe war. Volksvvirtfchakt. Vie Weinernte im Bezirk Brixen. Ueber die Heuer zu erwartende Traubenernte kann bis dato nur das eine mit Sicherheit

werden und Oesterreich schon jetzt !' Artikeln vom Bezug des Auslandes unabhängig ist. Derzeit steht sogar wegen Absatz- wangels ein Großteil der österreichischen Glas- Wmken still. In Steiermark sind von acht Glas- gierung wird daher im eigenen Interesse und zum Schutz der bodenständigen Arbeiterschaft ehebaldigst durch Erlassung von Einfuhrverboten sowie durch eine entsprechende Zollpolitik auf das legitime Schutzbedürfnis der österreichischen Glasindustrie entsprechend Bedacht nehmen

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Dolomiten
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Page 1 of 8
Date: 15.05.1933
Physical description: 8
Höhepunkte menschlicher Ent wicklung und Kultur besitzt und darum Werke und Schöpfungen unenneßlichen Kultur wertes, die zu sehen Tausende und Aber tausende in das Land kommen. Was wuuder, |. daß Italien musterhafte Gesetze für Denkmal schutz und Kunstschutz hat, die es vor Raub und Plünderung bewahren und ihm den unersetzlichen Schatz erhalten, ja ihn mehren helfen durch Neueirtdeckungen und Aus ladungen. Es sind auch mancherlei Ansätze zum Natur- schütz vorhanden wie z. B. die Jagdgesetze

Verkarstung ganzer Tal flanken zeigt infolge eigennütziger Kahlschläge. Die eingangs angeführten Beispiele aber, die ich um viele mehren könnte, verraten, daß nunmehr genügend Verständnis im Volke vorhanden ist, um zur Beurteilung, was ein Naturdenkmal ist, herangezogen werden zu können. Solches wird oft schwieriger zu ent scheiden fein als die Beurteilung eines Kunst werkes, das an künstlerischen Maßstäben ge wertet werden kann, während beim Natur schutz in erster Linie das Hoimatempfinden mitzusprechen

schonung, ein Felsblock und hunderterlei anderes. Schon aus dieser kargen Aufzählung ist wohl hinlänglich ersichtlich, ein wie weites Gebiet der Naturschutz umfängt. Sein Zweck ist die Bewahrung des Charakters einer Gegend, die Rettung der Seele einer Land schaft, die Erhaltung des Ehrwürdigen, Alten und Denkmalhaftgewordenen. Der Natur schutz will die Natürlichkeit der Natur behüten vor Uebergriffe menschlicher „Kultur' und ihrer Gier. Er ist Schirmer der Schönheiten und Reize eines Landes, fodaß

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