ist, welche Vorlagen der ungarischen Regierung in An gelegenheit des ungarischen Wahlrechtes unter breitet werden sollen und welche nicht, ist dies eine staatsrechtliche Degradierung Ungarns, für die ich chen gesprochen, doch Antoine war zu sehv von seinem Vorhaben erfüllt, um ein aufmerksamer Unterhalter zu sein. Als das Gespräch einmal eine Weile stockte, sagte er: „Als ich am Sonntage vor vierzehn Tagen von Ihnen ging. Jfabel, sagte ich Ihnen, wenn ich Sie wieder nach etwas frage, müßte ich ein klares
eines Mannes, dessen Lebensglück auf dem kein Beispiel weiß, und die mit dem 67er Aus gleiche im eklatantesten Widerspruche steht. Unter diesen Umständen müssen wir die erste Gelegenheil ergreifen, um Aufklärung zu schaffen, und, falls diese Aufklärungen nicht vollkommen beruhigend wären, müssen wir der ungarischen Regierung ge genüber Konsequenzen ableiten. Graf Tisza be antragte schließlich eine Resolution, in der es heißt: Die liberale Partei sieht mir Bedauern, daß die Mitteilungen, denen zufolge
gegen die Verletzung der gesetzlichen Un- abhängigkeit Ungarns protestieren und die Miß- billigung der ungarischen Regierung gegenüber ausdrücken, welche bei diesem Mißbrauche mitge wirkt hat, indem sie sich überhaupt in VerHand, lungon mir den in dieser Frage inkompetenten Faktoren eingelassen hat. Gleichzeitig drückt die Partei ihr tiefes Bedauern aus, daß eine Erklä rung politischen Inhalts, welche Se. Majestät ge genüber einzelnen Mitgliedern des ungarischen Ab geordnetenhauses gemacht hat, in die Oeffentlich