, die in Breslau alle Sänger zusammengeführt hatte, war im Salzburger Blatte gewürdigt und an ein Wort ange knüpft worden, das Reichskanzler Adolf Hitler in Breslau gesprochen hatte: „Das erste ist unsere deutsche Sprache, denn sie wird nicht von 68 Millionen, sondern von 95 Mil lionen gesprochen. Ein zweites ist das deutsche Lied: denn es wird nicht nur innerhalb der Grenzen dieses Reiches ge sungen, sondern es klingt über sie hinaus, überall dort, wo überhaupt Deutsche in der Welt leben." Im Zusammenhang
mit der Breslauer Sängertagung hatte der Salzburger Berichterstatter auch der Süd tiroler gedacht. Das Leid der Deutschen in Südtirol hat er in sachlicher, richtiger Weise so dargestellt, wie man es nicht allzuoft heute in der deutschen Preffe liest. Das hat den Anmut der Bozener Faschisten erregt. Loren wir, wie das Faschistenblatt den Salzburger „berichtigt": „Wir betrachten vor allem mehr mit Mitleid als mit Entrüstung das Bild, das der giftspritzende Mitarbeiter des Salzburger Blattes von der Lage des Alto
: „keine Beschneidung der Rechte, kein Entzug der Privilegien". Wohl haben die deutschen Südtiroler die nämlichen Pflichten wie die übrigen italienischen Staatsbürger, sie haben ihr Geld und ihr Blut auf den Altar ihres Staates ge legt. Aber wie kann jemand behaupten, die Rechte seien die gleichen. Warum haben im Vorjahre die vier Vertreter der Südtiroler, die von Mussolini empfangen wurden, als Hauptbitte ausgesprochen, daß der Zu stand, daß die Lage der Südtiroler Deutschen als Staatsbürger zweiter Klasse
im Hinblick auf die ge leisteten Blutopfer endlich aufgehoben werden sollte? Sind die vielen Sondergesetze und Verordnungen, die Italien für Südtirol erließ, um die Deutschen rechtlos zu machen und das Volkstum auszurotten, vielleicht nicht „Beschneidung der Rechte" oder „Entzug der Privilegien"? Wir brauchen doch nur einige dieser Sondergesetze zu erwähnen, um zu wissen, wie recht wir mit unserer Feststellung haben: so das Verbot des Landesnamens und aller deutscher Ortsbezeichnungen, das Gesetz
über die Familiennamen in der Provinz Trient, über die Handelsbeschränkungen in der Grenz zone, das Gesetz über die Beschränkung des Eigentums, über die öffentlichen Aufschriften, über den Gebrauch der deutschen Sprache, über die Vorlage des Textes italienischer Aufschriften, die Verordnung über die Haltung deutscher und italienischer Bücher in Leih anstalten und Büchereien, über die gleiche Auflagezahl italienischer und deutscher Zeitungen, über die italie nischen Briefanschriften, über die Anterdrückung deut scher