anher bekannt zu-geien'.habe. . . ^ ^ HreiSgericht Bozen am 18. Jänner 1S7i F. 435 Der Präsident: Dr. Sras Melchior«. . ' ' ' - ' Pezjei, Direktor. 2 ErbenvorrufnngS-Edikt. Nr. 1030 Vom k. k. Bezirksgerichte Enneber, w^ri»en die ge setzlichen Erben der den ,3V. Juli 187Z mit Testament verstorbenen Marthä Krazzolara, Vattin deS Fellr Valentin zu Baratscha in Abtei aufgefordert, binnen Einem Jahre vo:> dem' unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem k.'k. Bezirksgerichte zu meldene
und unter Ausweisung ihre« gesetzlichen Erbrechtes ihrt ErbSerklärüng anzubringen, widrige»? die Verlassenschast mit jeken, die sich erbSertlärt haben, verhandelt Und ihnen eing:aniwi?rtel, der nicht angetretene Theil der Verlasstnschaft aber, oder wenn sich Niemand erbSerklär, hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS eingezogen würde, und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüciie nur so lange vorbehalten blieben, bis sie durch Verjährung nicht erloschen wären. Enneberg
aber, oder wenn sich Niemand erbSerklärt hätte, die ganze Ver lassenschaft vom Staate als erbloS eingezogen würde. K. K. Bezirksgericht TauferS <>m 19. Dezember 1873. F. 365 Der k. k. BezirkSrichtcr: Pachlechner. 2 Edikt. Nr. 4060 Vom k. r. Bezirksgerichte Silz wird bekannt gemacht, eS sei am 31. Juli d. IS. Anna Haid Witwe Schaber zu Gschwent mit Hinterlassung eineS CodicillS gestorben. Da dem Gerichte der Aufenthalt deS SohneS und gesetzlichen Erben Martin Schaber, Bauersmann von Gschwent, unbekannt
ist, so wird derselbe aufgefordert, sich binnen einem Jahre von unten angesetztem Tage an bei diesem Gerichte zu melden und die ErbS» erklärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für ihn aufgestellten Curator AloiS Stecher von Gschwent abgehande/t werden würde. K. k. Vezirkgericht Silz am 30. Dezember 1873. F. 419 Der k. k. BezirkSrichter: End er. 2 Edikt. Nr. 3S0K Von dem k. k. Bezirksgerichte Nattenberg wird be kannt gemacht, daß am 7. Oktober 1373 Johann Peintner, k. k. pens
. Gericktödiener in Rattenberg, mit Hinterlassung einer schriftlichen letztwilligen Anordnung ddto. 27. September 1873 gestorben fei, in welcher er mehrere Legate angeordnet, >'nd zu dem noch erübrigenden Vermögen seine allfällig noch lebenden Verwandten als gesetzliche Erben berufen hat. Da diesem Gerichte unbekannt ist, ob und welchen Personen auf diesen Nachlaß alü gesetzlichen Erben ein Erbrecht zustehe, so werden alle diejenigen, welche hierauf aus dem Titel der gesetzlichen Erbfolg» Anspruch