Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Author:
Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place:
Innsbruck
Publisher:
Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description:
VII, 215 S.
Language:
Deutsch
Notations:
In Fraktur
Subject heading:
g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark:
II A-37.212
Intern ID:
550385
wortlichkm des Unternehmers, dieser mächtige Ansporn zu wirt schaftlicher Tüchtigkeit, würde für den Landwirt entfallen, sobald man ihn von aller Sorge für die Zahlung seiner Schulden befreit. Und nicht weniger würde die beantragte Exemtion des Hofes von der Exemtion sur Personalschulden bedeuten? Anderes Vermögen als den Hof besitzt der Bauer in den seltensten Fällen; so könnte er, wenn der Hof dem Zugriff der Gläubiger entrückt bleibt, Schulden auf Schulden häufen und die drängenden Gläubiger
auf sein Ableben vertrösten. Auch dieser mäßige Trost würde den Gläubigern meistens nicht Helsen, da es dem Schuldner ein leichtes wäre, die Hoffnung auf seinen Tod durch eine Gutsübergabe unter Lebenden zu vereiteln. Die Vorstellung, dass der überschuldete Bauer auf seinem nur mäßig belasteten Hofe forthaust und in behaglicher Sicher heit seiner allzu vertrauensvollen Gläubiger spottet, verstößt gegen das ethische Empfinden. Mit einer solchen Norm wäre für Unverstand und Faulheit, aber auch für Unredlichkeit
und Schwindel geradezu eine Prämie geschaffen. Von diesen Erwägungen abgesehen, erweist sich die Haftung des Hofes fir Personalschulden des Besitzers schon deshalb als unentbehrlich, weil sonst der Bauer den nöthigen Personalcredit nicht finden würde. Das Vermögen,'das der Bauer in Gestalt seines Hofes besitzt, ist die Grundlage auch seines persönlichen Credits. Wird dies Vermögen für unangreifbar erklärt, dann hört das Borgen überhaupt auf, weil irgend eine andere Credit- unterlage mangelt. Dagegen
würde man sich mit Unrecht auf das Beispiel der englischen Pächter berufen, die trotz mangelnder Liegenschaftsunterlage doch reichlichen Credit finden. Einen kleinen Tiroler Bauer Zaun man eben nicht mit einem capital- kräftigen englischen Pächter vergleichen. Erweist sich demnach auch unter der Herrschaft der Ver- schuldungsgrenze die Haftung -des Hofes für die persönlichen Verpflichtungen als unerlässlich, so käme allenfalls noch die Forderung in Betracht, die Executionsführung auf die Form der Z w an g sverwaltung