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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Pagina 138 di 224
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Descrizione fisica: VII, 215 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: II A-37.212
ID interno: 550385
wortlichkm des Unternehmers, dieser mächtige Ansporn zu wirt schaftlicher Tüchtigkeit, würde für den Landwirt entfallen, sobald man ihn von aller Sorge für die Zahlung seiner Schulden befreit. Und nicht weniger würde die beantragte Exemtion des Hofes von der Exemtion sur Personalschulden bedeuten? Anderes Vermögen als den Hof besitzt der Bauer in den seltensten Fällen; so könnte er, wenn der Hof dem Zugriff der Gläubiger entrückt bleibt, Schulden auf Schulden häufen und die drängenden Gläubiger

auf sein Ableben vertrösten. Auch dieser mäßige Trost würde den Gläubigern meistens nicht Helsen, da es dem Schuldner ein leichtes wäre, die Hoffnung auf seinen Tod durch eine Gutsübergabe unter Lebenden zu vereiteln. Die Vorstellung, dass der überschuldete Bauer auf seinem nur mäßig belasteten Hofe forthaust und in behaglicher Sicher heit seiner allzu vertrauensvollen Gläubiger spottet, verstößt gegen das ethische Empfinden. Mit einer solchen Norm wäre für Unverstand und Faulheit, aber auch für Unredlichkeit

und Schwindel geradezu eine Prämie geschaffen. Von diesen Erwägungen abgesehen, erweist sich die Haftung des Hofes fir Personalschulden des Besitzers schon deshalb als unentbehrlich, weil sonst der Bauer den nöthigen Personalcredit nicht finden würde. Das Vermögen,'das der Bauer in Gestalt seines Hofes besitzt, ist die Grundlage auch seines persönlichen Credits. Wird dies Vermögen für unangreifbar erklärt, dann hört das Borgen überhaupt auf, weil irgend eine andere Credit- unterlage mangelt. Dagegen

würde man sich mit Unrecht auf das Beispiel der englischen Pächter berufen, die trotz mangelnder Liegenschaftsunterlage doch reichlichen Credit finden. Einen kleinen Tiroler Bauer Zaun man eben nicht mit einem capital- kräftigen englischen Pächter vergleichen. Erweist sich demnach auch unter der Herrschaft der Ver- schuldungsgrenze die Haftung -des Hofes für die persönlichen Verpflichtungen als unerlässlich, so käme allenfalls noch die Forderung in Betracht, die Executionsführung auf die Form der Z w an g sverwaltung

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungsgrenze : zugleich eine Besprechung des unter diesem Titel erschienenen Gutachtens des Abgeordneten Karl Grabmayr
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Pagina 16 di 52
Autore: Falser, Stephan / St. von Falser
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl. der Vereinsbuchhandl.
Descrizione fisica: 51 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Tiroler Stimmen.1900
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900 ; <br>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: I 109.677
ID interno: 323127
und seine Activa den Gläubigern zur ,/thunlicheT Befriedigung überlassen. Gerade diese eine „Unternehmungsform, die Landwirtschaft, gesetzlich immun „Zu machen gegen die Folgen mangelnder Einsicht und „ungenügender Energie, hieße doch die Changen im wirt schaftlichen Wettkampfe Zugunsten einer einzigen Classe ^ungerecht verrücken . . . Anderes Vermögen als den „Hof besitzt der Bauer in den seltensten Fällen; so „könnte er, wenn der Hof dem Zugriff der Gläubiger „entrückt bleibt, Schulden auf Schulden häufen

und die .„drängenden Gläubiger auf fein Ableben vertrösten. Auch .„dieser mäßige Trost würde den Gläubigern meistens „nichts helfen, da es dem Schuldner ein leichtes wäre, „die Hoffnung auf seinen Tod durch eine Gutsübergabe „unter Lebenden zu vereiteln. Die Vorstellung, dass'der „überschuldete Bauer auf seinem nur mäßig belasteten „Hofe forthaust und in behaglicher Sicherheit seiner allzu „vertrauensvollen Gläubiger spottet, verstößt gegen das „ethische Empfinden. Mit einer solchen Norm wäre für „Unverstand

und Faulheit, aber auch für Unredlichkeit i,und Schwindel geradezu eine Prämie geschaffen. „Von diesen Erwägungen abgesehen, erweist sich die „Haftung des Hofes für Personalschulden des Besitzers „schon deshalb als unentbehrlich, weil sonst der Bauer „den nöthigen Personalcredit nicht finden würde. Das „Vermögen^ das der Bauer in Gestalt seines Hofes be- „sitzt, ist die Grundlage auch seines persönlichen Credites. „Wird dieses Vermögen für unangreifbar erklärt, dann

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze
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Pagina 31 di 58
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / Karl v. Grabmayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Vereinsbuchh.
Descrizione fisica: 58 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Tiroler Stimmen. 1900
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900 ; <br>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: I 109.676
ID interno: 315296
ist durch gesetzliche Vorschrift Zu verhindern. Daran vermag der Umstand, dass der von Falser (S. 20) geschilderte Ausnahmebauer auch mit einer höheren Hypothekarlast zu Hausen vermag, nichts zu ändern. Indem ich den überschuldeten Bauer für seinen Geldbedarf auf den Personalcredit verweise, thue ich ihm kein Unrecht. „Reellen' HypothekarcrÄit könnte er ohne dies nicht mehr erhalten, denn ich bestreite, dass eine Hypothek, die in das letzte Drittel des Verkehrswertes Mt, noch „reell' ist. Gilt unser Mann als brav

und tüchtig, so wird man ihm den nöthigen Personalcredit gewiss nicht verweigern. Freilich muss der Bauer solche Persönliche Schulden bezahlen, während bekanntlich das Wesen der heute landesüblichen Hypotheken gerade darin besteht, dass der Schuldner gar nicht daran denkt, sie je M bezahlen. Hypotheken bleiben „liegen', Cur? ^entschulden werden berichtigt. Gerade dieser , hochhedeutfame Unterschied zwischen den beiden Arten des Credits spricht dafür, dass man dem hypothekarisch über lasteten Bauer

nur den Weg des Perfonalcredits freilässt. Betriebsschulden — und um solche wird es sich in der Regel handeln — müssen aus dem Betriebe bezahlt wer den. MH der Bauer, dass er zahlen muss, dann wird er sparen und sich mühen, auf dass ihm die Einhaltung des Termines gelingt. Um die Hypothek dagegen kümmert er sich nicht, bis ihn die Zinsklage oder die Kündigung unsanft an deren Da- sein erinnert.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze
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Pagina 40 di 58
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / Karl v. Grabmayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Vereinsbuchh.
Descrizione fisica: 58 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Tiroler Stimmen. 1900
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900 ; <br>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: I 109.676
ID interno: 315296
und durch eine einzige innerhalb der Verschuldungsgrenze stehende Post der Landesanstalt ersetzt werden Auch Falser meint, dieser Borschlag „wäre gewiss zu begrüßen' und gibt seine Zustimmung für den Fall, „dass man für die ver ganteten Bauernanwesen allein das neue von Grabmayr vorgeschlagene Creditrecht einführen wollte'. Ohne ha ssFalser s ich dessen bewusst zusein schei n t, àcceptiert er mit diesem Zugeständnis das Princip der Verschuldungsgrenze, denn es ist absolut nicht einzusehen,, warum der Bauer, ber

einenHo f freihändi g erwirbt, unter eine m anderen Rechte stehen soll, als der Bauer, der den Hof in der Execution kauft. Bei freihändigen Käufen hält Falser „diesen Zwang für schädlich, weil auch da wieder Verhältnisse, die im Einzelfall sich für den Bauer als günstig darstellen können, einem ungestümen Drang nach möglichst rascher Umge staltung der bäuerlichen Verschuldung zum Opfer gebracht werden sollen'. Nun kann man vor allem eine Umwand lung nicht „möglichst rasch' nennen, die sich ganz^all

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze
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Pagina 29 di 58
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / Karl v. Grabmayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Vereinsbuchh.
Descrizione fisica: 58 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Tiroler Stimmen. 1900
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900 ; <br>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: I 109.676
ID interno: 315296
, dass bei allen die Schulden nothwendig wachsen. Jeder von uns kennt tüchtige bäuerliche Wirte, die durch Geschick und Energie trotz anfänglicher Ueberschuldung vorwärts kommen und ihren Schuldenstand allmälig vermindern. Man darf da her nicht die ganze Classe verloren geben, indem man sagt, dass ihre Schulden nothwendig wachsen. Auch bei dm Bauern ist „jeder seines Glückes Schmied' und für die Frage, ob ein überschuldeter Bauer zu retten sei oder nicht, sind nicht Gesetzesparagraphe

, sondern die indivi duellen Eigenschaften jedes einzelnen entscheidend. Un tüchtige überschuldete Bauern sind nicht zu halten und ich wiederhole, dass es eine zweifelhafte Humanität ist, den Todeskampf solch unhaltbarer Existenzen künstlich zu ver längern; das Individuum wird nicht gerettet, wohl aber der Hof für lange Jahre zum Schaden der Gesammthmt verwüstet. Gewiss soll man auch den überschuldeten Bauer zu retten versuchen, wenn Rettung möglich. Ich bin nicht so grausam, auch nur einem einzigen Bauern

das Leben abzusprechen. Nur das eine längne ich mit vol l- ster Ueb erzeug un g, dass man einen Hofbe sitzer, der ohnedies schon unter einer Ueber- last von Hypotheken seufzt, durch Aufbür dung n o ch w e i t e r e r G r u n d s ch u l d e n rett e. Für diese Art von Bauernrettun fehlt mir offen gesagt das Verständnis. Ueber die Schicksalsfrage, ob ein überschuldeter Bauer noch zu retten sei oder nicht, entscheidet die öffentliche

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Pagina 69 di 224
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Descrizione fisica: VII, 215 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: II A-37.212
ID interno: 550385
mit jenem Grundgebrechen, da - von vornherem durchgreifende Wirkung einer derartigen Gering ausschließt: ich meine die Freno il ig .Obligatorische geplanten neuen Creditrechts. Nicht sacu c ^^'.à unterwirft Einrichtungen können helfen. ^ !^e' Ver- stch kein Landwirt und namentlich leni Bauern- fügiingsrecht einengenden Beschränkung- ie e „ . . , -^1^''''^- ,.^chte Erfahrungen Psychologie abzuleitende These wird -.ur ) ^ Bauer hundertsack bestätigt. Sering fühlt woh, ' ' ^ müsse, aber den Verzicht

auf die Verfügnngsftechei ^ Balier den fnr den von Sering gebotenen Prei ^ Gewährung eines Handel. Der Preis soll bestehen m er ' Vortheil billigen Credits seitens öffentlicher Ban e ^ ^ ^ Kegen- genießl aber der Bauer heutzutage , grifft es nicht leiswng. Bei uns wenigstens, in Deny )0f ^^^auf auge- M, dass der bäuerliche Grundbesitz ,-no . ^rebmen, die in wiesen jei, D°rl-h-n m»tt Rechtf»tigm,g finden^ den VerhSItnifie» des Geldinaekt^ <..-.<i,wothekenansta>tcn Bei de,, Spare-che» u»d bei WS 'öth>g° bekommt

unser Bauer gegen gcschUMe be. Geld zu>n jeweilig möglichst niedrigen ' . die sich nicht stehende Wohlthat Allen wieder bequemen. Mm „freiwilligen' Eintritt m die V daran können wir doch unmöglich denken.

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica , Economia
Anno:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Pagina 107 di 224
Autore: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Descrizione fisica: VII, 215 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Segnatura: II A-37.212
ID interno: 550385
Bedeutung zukommt, besteht nach geltendein Recht kein Merk zeichen, die Bauerngüter von anderen landwirtschaftlichen Be sitzungen zu scheiden. Auch die persönliche Qualität des Be sitzers gibt heutzutage nicht mehr den Ausschlag, da der „Bauer' von ehemals in der weit umfassenderen Berufsclasse selbst wirtschaftender Landwirte ununterscheidbar aufgieng. Bei gesetzlicher Durchführung des christlichsocialen Antrags wäre ein Massenzudrang zum Bauernstande zu erwarten. Jeder Grundbesitzer möchte

Bauer' heißen, wenn der Staat sich bereit erklärt, alle bäuerlichen Hypotheken zu bezahlen, wenn das neue Recht den Bauern den unentgeltlichen Erl a ss ihrer sammtlichen Grundschulden verbürgt. Und nicht weniger als solch allgemeinen Erlass der bäuerlichen Hypotheken nimmt der christlichsociale Antrag in Aussicht. Das Reich soll die Schulden der Bauern bezahlen! Die Schuldner leisten dem neuen Gläubiger durch 25 Jahre eine mäßige Verzinsung von 4 Procent und die Capitalschuld wird einfach gestrichen

, ob er nun die Jahresraten unter dem Titel von Zinsen oder als Capitalsabzahlung einhebt. Bei größtem Wohlwollen für die bedrängte Landwirtschaft kann Man doch nicht daran denken, einer einzelnen, wenn auch nock so wichtigen Berufsclasse ein so enormes Milliardengeschenk aus Staatsmitteln zu gewahren und dadurch den stürmischen berechtigten Einspruch anderer Bevvlkerungskreise zu erwecken. Noch leidet nicht nur der Bauer! Mit gleichem Grunde klagt das Gewerbe über seine sich stetig verschlechternde Lage und erst

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