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Title A - Z
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Category:
History
Year:
1932-1933
¬Der¬ deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte
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Page 50 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpen-Vereins ; 1932, S. 1- 36. 1933, S. [240] - 276
Subject heading: g.Ostalpen ; z.Geschichte
Location mark: III 102.622
Intern ID: 154393
ihres Standes aufgerieben wurden. 1815 erlangte die Schweiz ihre Wiederherstellung abgesehen vom Veltlin und die förmliche völkerrechtliche Anerken nung ihrer Neutralität. Dieser Abschluß einer schon seit langem befolgten Richtung sowie die enge Verbindung der deutschen mit den romanischen Kantonen bewirkte, daß sich das schweizerische Staatsgefühl mit der Zeit zu einem eigentlichen National gefühl gesteigert hat. Zwar schätzen und hallen die deutschen Schweizer allgemein ihre deutsche, besonders

alemannische Muttersprache, Abstammung und Volksart hoch und manche, gerade geistig führende Männer betonen auch die Auffassung, daß die deutsche Schweiz eine, wenn auch sehr selbständige Teillandschaft des allgemeinen deutschen Geistes- und Kulturlebens bilde. So heißt es am Schlüsse einer solchen Betrachtung: „Die deutsche Schweiz ist im Nehmen und Geben ein vollwertiges Glied des deutschen Kulturkreises°).' In politischer Hinsicht betrachten sich aber die Schweizer mit der deutschen Gesamtnation

»).' Wenn also die Schweizer das unbedingte staatliche Sonder dasein ihres Landes gegenüber dem Deutschen Reiche betonen, so haben andere in der letzten Zeit auch die Stimme dahin erhoben, daß die Schweiz auf der Hut sein müsse, nicht in die politische Gefolgschaft Frankreichs zu geraten, ein Werkzeug der auf die Beherrschung Europas gerichteten Pläne dieser Macht zu werden^). Österreich hat auf Grund seiner im 14. Jahrhundert gefälschten, dann aber doch bestätigten Hausprivilegien seine formellen Pflichten gegenüber

hat. Die bereits erwähnte Bildung einer selbständigen Großmacht Österreich bedeutete ein stetiges Hinauswachsen derselben aus dem Rahmen des Reiches, besiegelt wird das durch die Erklärung Österreichs zum erblichen Kaisertum, die zeitlich mit der formellen Auf lösung des Römisch-Deutschen Reiches zusammenfällt (1804 und 1806). Dennoch haben Österreich, sein Herrscherhaus und seine Regierung, die führenden Schichten feines wirtschaftlichen und kulturellen Lebens wie früher auch weiterhin der Nation

nach als deutsch gegolten und wollten es auch fein. Dem 1815 in Erinnerung an das alte Reich neu gestifteten Deutschen Bunde gehörte auch Österreich als führende Macht an, staatsrechtlich aber nur mit den altösterreichischen Crbländern und den Ländern der böhmischen Krone. Die Unterschiede zwischen Volks- und Staatszugehörigkeit, der Begriff der Nationalität haben sich zuerst auf dem Boden Österreichs seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts schärfer herausgebildet. Cs ist wohl hie und da von einzelnen Personen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 30 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Staatsrecht!. Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche Landesfüistentums dasselbe mit Zustimmung der Landstände erhalten hatte, die Verleihung der Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von den Bischöfen von Brixen inne gehabt haben, bei diesen angesucht und bestätigt, von dem deutschen Könige Karl IY. im J. 1364 die Belehnung mit allen Gebieten und Rechten, die innerhalb der Grafschaft Tirol vom Reiche zu Lehen sei, nicht aber mit der Grafschaft Tirol als Ganzem erhalten 1 ). Bei den Belehnungen

, welche seit dem 15. Jh. die Herzoge von Österreich von den deutschen Kaisern bei den beiderseitigen Regierungsantritten erhalten haben und über welche Urkunden ausgestellt wurden, wird die Grafschaft Tirol nicht namentlich angeführt 2 ). Auch in den Kriegs- und Steueranschlägen des Deutschen Reiches seit 1422 wird Tirol nicht eigens, sondern zusammen mit den anderen österreichischen Landern eingesetzt 3 ). Dennoch hat die geforstete Grafschaft Tirol grundsätzlich als ein eigenes Fürstentum des Deutschen

zu entscheiden. In dem Werke von Meynen sind S. 145—157 auch einige von mir a. a. 0. nicht erwähnte Autoren aus dem 16. und 17. Jh. angeführt, welche das Etsehland und Tirol unter den Ländern des Deutschen Reiches ausdrücklich erwähnen, so Johann Böhme, Sebastian Frank, Abraham Ortelius, Erhard Merkator, Martin Zeiler. — Für das Fürstentum Brixen, dessen Gebiet in die Grafschaffe Tirol räumlich eingeschlossen und staatsrechtlich an sie angeschlossen *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich

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Category:
History
Year:
1932-1933
¬Der¬ deutsche Raum in den Alpen und seine Geschichte
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Page 49 of 76
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpen-Vereins ; 1932, S. 1- 36. 1933, S. [240] - 276
Subject heading: g.Ostalpen ; z.Geschichte
Location mark: III 102.622
Intern ID: 154393
25!) Otto Stolz Vie Regung eines Alpenlandes, aus eigener Kraft sein Schicksal zu gestalten, wirkte auch anfeuernd aus den nationalen Geist im weiteren Deutschland. Hatten auch die Tiroler Kämpfer von 18W vor allem den Bestand des eigenen Lan des und dessen besondere Verfassung, die Zugehörigkeit zum Kaisertum Österreich als Gewährleistsr beider im Auge, so waren sie sich doch auch bewußt, daß sie gegen „den Erbfeind der deutschen Nation' streiten und daß die Untertanen der damals mit Na poleon

verbündeten deutschen Staaten ihre „deutschen Brüder' seien, welche vom rechten Weg abgeirrt wären. Daß der jugendliche Feldschreiber Andreas Hosers, Joses Ennemoser aus Passeier, im Jahre 1813 in der Li'chower Freischar eine Abteilung von Tirolern befehligte, als Freund Theodor Körners ihm die Augen zugedrückt und für feine Wafsentaten das Eiserne Kreuz erhalten hat, ist ein besonders eindrucksvolles Merkzeichen für den Zusammenhang der Erhebungen von 18V9 und 1813. Einige führende Köpfe des Tiroler

und damit der im italienischen Sprachgeiste geführten Verwaltung unangetastet. Seit dem 16. Jahrhundert wandelte sich auch sehr wesentlich das politische Verhält nis der beiden Alpenstaaten Zum Römisch-Deutschen Reich. Dieses war zwar ganz allgemein immer mehr ein lockerer Bund von Territorialstaaten geworden, allein bei der Schweiz und Österreich erreichte diese Lockerung einen besonderen, wenn auch keineswegs gleichartigen Grad. Die geographische Betrachtung der Geschichte führt dies wohl aus die besondere Lage

, die Verbindung mit den romanischen Gebieten ist biefür wohl weniger wirksam gewesen. So hat die Schweiz nach neuem Krieg und Sieg tatsächlich durch den Basler Frieden von 15VV, formell durch den Westfälischen Frieden 1648 sich vom Deutschen Reiche losgesagt und ihre Unabhängigkeit zwischen den Großmächten durch eine Po litik strenger Neutralität zu erhalten gesucht. Der Einbeziehung in das Staatensystem der französischen Republik haben zwar die konservativen Kräfte der Schweiz seit 1790 bewaffnete Gegenwehr

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 54 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
212 Stvlz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol ZBLG. des 1?. bis 19. Jahrhunderts sich von jeder Rücksicht auf das Recht losgelöst betrachtet haben. Vielmehr Zeigen die angeführten im 14. Jh. selbst niedergeschriebenen Sätze, daß die österreichischen Landesfürsten sich damals bereits eine Herrschergewalt beigelegt haben, die in ihren Ländern mit der des deutschen Königs gleich gewesen ist. Zie Zuge hörigkeit Zum Deutschen Reiche und die Unterordnung unter dessen Oberhaupt war nur mehr

des Niedern Adels verbunden war, wird seit der Mitte des 14. Ih. mittelst Urkunden vom deutschen König und Kaiser vvrg^ nommen. Es galt als ein besonderes Ehrenvorrecht, das erst all mählich von den Fürsten und so auch von den Herzogen von Öster reich in Anspruch genommen wurde. Herzog Sigmund hat während seiner Auseinandersetzungen mit dem Bischof Nikolaus Kusanus vDir Brixen um 1460 auch öfters betont, daß er seine Gewalt über das Ivo) Stolz, Die UàndenfAschungen des U. Kahler in den Berösfents d. Mus

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