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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 30 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Staatsrecht!. Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche Landesfüistentums dasselbe mit Zustimmung der Landstände erhalten hatte, die Verleihung der Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von den Bischöfen von Brixen inne gehabt haben, bei diesen angesucht und bestätigt, von dem deutschen Könige Karl IY. im J. 1364 die Belehnung mit allen Gebieten und Rechten, die innerhalb der Grafschaft Tirol vom Reiche zu Lehen sei, nicht aber mit der Grafschaft Tirol als Ganzem erhalten 1 ). Bei den Belehnungen

, welche seit dem 15. Jh. die Herzoge von Österreich von den deutschen Kaisern bei den beiderseitigen Regierungsantritten erhalten haben und über welche Urkunden ausgestellt wurden, wird die Grafschaft Tirol nicht namentlich angeführt 2 ). Auch in den Kriegs- und Steueranschlägen des Deutschen Reiches seit 1422 wird Tirol nicht eigens, sondern zusammen mit den anderen österreichischen Landern eingesetzt 3 ). Dennoch hat die geforstete Grafschaft Tirol grundsätzlich als ein eigenes Fürstentum des Deutschen

zu entscheiden. In dem Werke von Meynen sind S. 145—157 auch einige von mir a. a. 0. nicht erwähnte Autoren aus dem 16. und 17. Jh. angeführt, welche das Etsehland und Tirol unter den Ländern des Deutschen Reiches ausdrücklich erwähnen, so Johann Böhme, Sebastian Frank, Abraham Ortelius, Erhard Merkator, Martin Zeiler. — Für das Fürstentum Brixen, dessen Gebiet in die Grafschaffe Tirol räumlich eingeschlossen und staatsrechtlich an sie angeschlossen *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich

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Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 54 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
212 Stvlz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol ZBLG. des 1?. bis 19. Jahrhunderts sich von jeder Rücksicht auf das Recht losgelöst betrachtet haben. Vielmehr Zeigen die angeführten im 14. Jh. selbst niedergeschriebenen Sätze, daß die österreichischen Landesfürsten sich damals bereits eine Herrschergewalt beigelegt haben, die in ihren Ländern mit der des deutschen Königs gleich gewesen ist. Zie Zuge hörigkeit Zum Deutschen Reiche und die Unterordnung unter dessen Oberhaupt war nur mehr

des Niedern Adels verbunden war, wird seit der Mitte des 14. Ih. mittelst Urkunden vom deutschen König und Kaiser vvrg^ nommen. Es galt als ein besonderes Ehrenvorrecht, das erst all mählich von den Fürsten und so auch von den Herzogen von Öster reich in Anspruch genommen wurde. Herzog Sigmund hat während seiner Auseinandersetzungen mit dem Bischof Nikolaus Kusanus vDir Brixen um 1460 auch öfters betont, daß er seine Gewalt über das Ivo) Stolz, Die UàndenfAschungen des U. Kahler in den Berösfents d. Mus

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