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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 12
Data: 10.11.1907
Descrizione fisica: 12
Rr.i-jS Meraner Jettung Säte 9 Tiroler Weinchromk. Kulturgeschichtliche Skizze von Karl Felix Wolfs, Bozen *) ^Nachdruck verboten.! Der tirolische Weinbau reicht bis in die rätische Vorzeit zurück. Dr. Egger sagt in seiner Geschichte Tirols ausdrücklich, daß die Räter die ersten Weinberge angelegt hätten und Dr. Planta schreibt in seiner Monographie des alte» Rätiens: „in den südlichen Tälern wurde schon in ge wöhnlicher Zeit nicht blos Getreide, sondern auch Wein gebaut, der schon damals

sich eines guten Rufes- erfreute und den selbst Kaiser Augustus hochhielt. Auch Strabo erwähnt den rätischen Wein und dessen Reben und der nicht viel spätere Plinius bemerkt, daß die Anwohner der Alpen den Wein in hölzernen, mit Reifen versehenen Gefäßen, d. h. in Fässern, ausbewahrten, was somit jedenfalls auch von den rätischen Wein bauern zu gelten hat. Als diejenigen rätischen Landschaften, in welchen der Weinbau schon da zumal besonders heimisch war, und deren Produkte schon einen Ruf erworben

hatten, sind nach den Andeutungen Strabos das Veltlin und wohl auch das Etschtal anzusehen.' Soweit Planta. Tat sächlich findet sich in Strabos Schriften eine Stelle, wo es heißt: „Bei den Lepontiern, Ca- munern, Stönern und Tridentinern wächst der rätische Wein, der den besten italienischen Sorten nichts nachgibt.' Manche seltsame Ausdrücke, die von den Etsch- ländischen Weinbauern noch heute gebrauch werden, für Holzkübel sind wahrscheinlich rätisch. Die rätoladinischen Bewohner von Oberfascha nennen jedes kleine hölzeme

zu verschassen. So lieferte der Bischof von Trient ums Jahr 1000 dem Kloster Sonnenburg jährlich 80 Ihren Wein Das Hochstift Brixen besaß im 12. Jahrhunder Weingüter zu Bozen, Kampill, Girlan, Marling Algund, Placedelle (d. h. St. Magdalena) usiv Der Weinhandel und Weinverschleiß erlangte in Bozen und Meran eine Bedeutung, welche vielleicht größer war als heute und das Wirts gewerbe wurde durch zahllose Verordnungen der gestrengen Magistrate geregelt. Die Stadt Bozen (vergl. Beda Weber) hatte einen eigenen

Wein mesier', einen beeideten Beamten, der in den Wirtshäusern Ordnung zu halten, die Weinmaße zu prüfen und mit dem Stadtwappen zu ver sehen hatte. Nur solche Maße durften die Wirte benützen. Auch war der Preis vorgeschrieben Wer den Wein „pantschte' und dieser betrügerischen Handlung überführt werden konnte, zahlte eine hohe Geldstrafe; .im Wiederholungsfalle ließ die Obrigkeit dem Missetäter nach damaliger Sitte eine Hand oder einen Fuß abhauen (!). Ja. solche Angst hatte man vor der Verdünnung

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 27.07.1941
Descrizione fisica: 6
als Pfarrvikar in Auna di sotto, dann als Erpositus in Madonnina di Renon. Dort restaurierte er — wiewohl schon im ho hen Alter stehend — das kleine Heilig tum Unserer Lieben Frau; dort konnte er ferner in geistiger und körperlicher Frische im Jahre 1338 sein goldenes Priesterjubiläum feiern Tie StWchte des Weinbaues i« M Adige M Rerm „Traminer Wein Eppaner und gute Lagrein, LeUacher, Caltharer, Gürler Missaner und Montanier, Burgunder, Niederer, Grießer Ackpfeifser und St. Gotthardtswasser Terlaner

soll der Wein, muß der JuU trocken fein.' Falls dieses Bauernsprüchlein stimmt, wird der Wein im heurigen Jahre befon ders gut gedeihen, denn über allzuviel? Feuchtigkeit konnten wir uns im Juli ab gesehen von einigen wohltätigen Regen güssen wahrlich nicht beklagen. Und so werden die Freunde eine» guten Trop fens im heurigen Herbste in unseren stim mungsvollen, sichtengetäfelten Buschen den einen und anderen besonders guten Tropfen schlurfen können; dabei in Däm merschein der grünlich aufleuchtenden

Butzenscheiben der Verse des berühmten Weinbeissers Viktor v. Scheffel gedenkend: „Im Rittersaal am hohen Kamin Saß lang ich in Sinnen versunken. Und habe im feurigen Wein von Tramin Des Vintlers Gedächtniß getrunken.' Wir wollen bei d'eser Gelegenheit ein mal auch im zusammenfassenden Zügen die Gschichte des Weinbaues im Alto Adi ge und Merano von den ersten Anfängen bis zum 19. Jahrhundert erzählen. Von Weinmessern und Pantschern Der Weinbau im Alto Adige reicht bis in die rätische Vorzeit zurück

. Dr. Egger sagt in seiner Geschichte des Landes aus drücklich, daß die Räter die ersten Wein berge angelegt hätten und Dr. Planta schreibt in seiner Monographie des alten Rätiens: „in den südlichen Tälern wurde schon in gewöhnlicher Zeit nicht bloß Getreide, sondern auch Wein gebaut, der schon da mals sich eines guten Rufes erfreute und den selbst Kaiser Augustus hochhielt. Auch Strado erwähnt den rätischen Wein und dessen Reben und der nicht viel spätere Plinius bemerkt, daß die Anwohner der Alpen

den Wein in hölzernen, mit Reifen versehenen Gesäfsen, das heißt in Fäs sern, aufbewahrten, was somit jedenfalls auch von den rätischen Weinbauern zu gelten hat. Als diejenigen rätischen Landschaften, in denen der Weinbau schon damals besonders heimisch war. und de ren Produkte schon einen Ruf erworben hatten, sind nach den Andeutungen Stra- bos das Veltlin und auch das Adigetal anzusehen.' Soweit Planta. Tatsächlich findet sich in Strabos Schriften eine Stelle, wo es heißt: „Bei den Lepontiern

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 19.04.1922
Descrizione fisica: 8
- sälldlick nehmen — und eS ist selbstver- ^ uch, daß die kommunistische Agitation, die iu der ganzen Welt nur durch Gld auS R >ß and er halten wird, gan, ungeheure M ttel v'^chtlnat —, beveut t nicht weniger, als dtese Mittel den Hn- aervden zu entziehen; also leben die kommnvtstnchen Parteien geradeaus auf Kosten der Hungernden in Rußland.' Die Södtiroler Weine im Ssiegel der Geschichte. So alt wie der Südtiroler Weinbau, ist auch der Ruhm seiner Neben. Mag auch der rhätische Wein, der auf der römischen

Kaisertafel prangte, nicht aus dem eigentlichen Rhätikum gestammt haben, sondern aus dem lombardischen Weingebiete, wie altertum- und weinkundige Philologen behaupten, in deutschen Landen schätzte man auf jeden Fall schon in den frühesten Zeiten des Mittelalters den Südtiroler Wein am höchsten. Und die geistlichen Herren, die besten Weinkenner der damaligen Zeit, betrachten den Südtiroler als den besteil irdischen Tropfen. Was Wunder also, daß die besten Weingüter und Gilten des Etschlandes im Besitze

mit einem Fuder Südtiroler Weines zu tun, wie der heilige Bischof Ulrich von Augsburg, der den Mönchen von St. Gallen eine Ladung „Boza- narium', Bozner Wein, schickte. Aber nicht nur das geistliche, auch das !veltliche Mittelalter liebte den Südtiroler Wein vor allem anderen. Als König Karl IV., um die Weinkultur seines Königreiches Böhmen zu heben, die Einfuhr fremder Weine ver bot, da nahm er ausdrücklich den Bozner Wein als besonders kostbaren Wein davon aus. Die Einfuhr der Südtiroler Weine

nach Deutschland war das ganze Mittelalter hindurch sehr bedeutend. Die freie Reichsstadt Ulm war der Hauptmarkt für Süd tiroler Weine in Deutschland. Von dort aus ge schah der Versand nach allen deutschen Gauen. Der« Südtiroler Wein hatte aber nicht nur den Vorzug besonderer Güte, sondern auch den besonderer Bil-. ligkeit. In Südtiroler Gemeinde-Statuten sind schon Höchstpreise für Wein vorgesehen. So heißt es in einer dieser alten Preis-Verordnungen: „Vor Sankt Martins-Tag (11. November) soll man Wein

schenken ein Maß um ein Kreuzer und darnach soll man ihn schenken, was er wert ist. Will man ihn denn also schenken, ist gut, wollt man es nicht, so soll man den Zapfen zuschlagen und den Wein (aus-)führen, wo man will. Damit galt also der amtliche Höchstpreis nur fürs Inland, nach aus wärts konnte der Wein zu beliebigem Preise verkaust werden. Das Mittelalter trank aber nicht nur gerne Süd tirols edle Weine, es verlieh seiner Begeisterung für den köstlichen Saft auch in Lied und Dichtung Aus druck

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 26.10.1921
Descrizione fisica: 8
als Mörder seines Vaters. Aus Essen wird berichtet: Die Strafkammer verurteilte den vierzehnjährigen Landwirtssohn Hubert Schild, der nach einem Zwist dem heimkehrenden Vater im Walde Dor sten auflauerte und ihn durch zwei Gewchr schüsse tötete, zu drei Jahren Gefängnis MermttMes. v. Abnorme Wein-Jahrgänge. Anläßlich des außergewöhnlich edlen Tropfens, den die Rebe des Jahres 1921 liefert, ist es von Inter esse, Umschau zu halten, wie es zu alter Zeit mit den abnormen Wein-Jährgängen bestellt

war. Ein Forscher registriert, daß für das Rheinland zum erstenmale 828 als gutes Weinjähr bezeich net^ Da die 'Weinstöcke fest mehreren Jahr?n vollständig erfroren sind, ist 1dl>9 der Wein so selten geworden, daß man zu der Messe keinen Wein mehr auftreiben konnte. 1183 waren di? Trauben im August schon reif. 1255, wo es viel aber sauren Wein gab, mußten wegen Mangel ' Nr. 242 ^ - an Fässern viele Trauben hängen bleiben, ja die Winzer sollen den Mörtel berm Häuserbau statt mit Wasser mit geringerem Wein ange

macht haben. 1300 gäb es so viel und so guten Wein, daß man den alten umsonst anbot, damit die Fässer leer wurden, um den neuen aufzu heben. Auch 1303, wo der Rhein säst ausge trocknet war, gab es ausgezeichneten Wein in großer Menge. 1314 waren durch die große Hitze alle Weinberge ausgebrannt. 1372 gab es so viel Wein, daß 6 Maß 1 Pfennig kosteten. 1392 mußten wegen Frost bei der Lese alle Weintrauben zerstoßen werden. 1465 gab man ein Faß voll Wein für ein leeres Faß ab. 1539 kostete der viele

und gute Wein „vielen Men schen das Leben'. 1540 war ein heißer Som mer, daß die Erde berstete, Wälder brannten und viele Menschen und Tiere verschmachteten. Da blühten die Reben im April, um Johann? gab es reife Trauben und um Baitholomä (24. August) begann die Weinlese.'- Da man hiebei die durch die Hitze allzusehr ausgedörrten Trau ben hängen ließ und diese durch den späteren Regen wieder aufquellten, so konnte man zum zweiten Male wimmen, und dieser zweite Wein wurde noch besser als der erste

. In Straßburg behauptete man nach dem Herbst, daß in Stadt mehr Wein als Wasser sei. 1590 wenig aber äußerst guter Wein, wie seit 100 Jahren keiner gewachsen. 1617 sehr viel saurer Wein, daher „Holzapfelbrühe' genannt. 1709 war alles erfroren. 1719 wurde der Wein im Rhein gau wegen seiner Süße Hutzelbrühe' genannt.' 1746 machte der trockene Sommer den Saft so' dick, daß der neue Wein wie Öl von der Kelter lief. Endlich 1865 war einer der besten Werne des Jahrhunderts, aber kaum halbe Lese. Von da an gibts

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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 31.08.1889
Descrizione fisica: 8
nicht in unserem Oesterreich, das sich seit Jahren eines Gesetzes gegen Kunstweine erfreut, von dem aber die Weinproduzenten nichts verspühren. Das Gesetz ist wieder in Frankreich gemacht und ist so klar und bündig, daß wir ein Be dürfniß fühlen, dasselbe unseren gesetzgebenden Factoren zum Muster zu empfehlen. Es lautet: „Art. 1. Nie mand darf unter der Bezeichnung „Wein' ein anderes Produkt versenden, verkaufen oder zum Verkauf stellen, als das aus der Gährung frischer Trauben gewonnene Erzeugniß. Art

. 2. Das unter Zusatz von Zucker und Wasser gewonnene Gährungs - Erzeugniß der Treber frischer Trauben, sowie die Mischung eines solchen Er zeugnisses mit „Wein', in welchem Verhältnisse auch immer, darf nicht anders als unter der Bezeichnung ^.gezuckerter Wein' (vm äu suere) versandt, verkauft oder zum Verkauf gestellt werden. Art. 3. Das Er zeugniß der Gährung getrockneter Beeren mit Wasser darf uur unter der Bezeichnung „Wein aus getrockneten Beeren' (Rosinenwein) versandt, verkauft oder zum Verkauf gestellt

werden, desgleichen jede Mischung eines derartigen Erzeugnisses, in welchem Verhältnisse auch immer, mit Wein. Art. 4. Fässer oder Behälter, welche gezuckerten Wein oder Wein aus getrockneten Beeren enthalten, müssen m großen Buchstaben die Bezeichnung tragen: „Gezuckerter Wein' oder „Wein aus getrockneten Beeren'. Alle Bücher, Rechnungen, Frachtbriefe, Connaissemente müssen, je nach der Natur des Erzeugnisses, die nämlichen Bezeichnungen enthal ten. Art. 5. Die zu den Versendungen von Wein, gezuckertem Wein

und Wein aus getrockneten Beeren gehörigen Frachtbriefe :c. müssen für jede Art von be sonderer Farbe sein. Das Nähere darüber wird durch einen ministeriellen Erlaß bestimmt werden. Art. 6. * Vergehen gegen obige Artikel sollen durch eine Geld strafe von 25 bis 500 Franken oder Gefängnißstrase von 10 Tagen bis zu 3 Monaten geahndet werden. Der Artikel 463 des Loäe xönal soll dabei Anwendung ihn ein auffälliger und zugleich schmählicher Tod — schon sah er den vollkommenen Sieg der Gottheit Christi

können. Im Rückfall muß stets auf Gefängniß strafe erkannt werden. Die Gerichte können, je nach der Schwere deS Falles, auf Veröffentlichung der Er kenntnisse auf Kosten der Verurtheilten durch Abdruck in der Zettung oder Anschläge in den von ihnen be zeichneten Ortschaften erkennen. Art. 7. Jeder Zufatz von Wein, zum gezuckerten Wein oder zum Wein aus getrockneten Beeren, sei es während oder nach der Gährung. von einem Gährungs- oder Destillations- Erzeugnisse aus Feigen, Johannisbrod, Mowreblumen, Reis, Gerste

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 16.02.1921
Descrizione fisica: 8
, mit bedingtem Aufschub der Kerkerstrafe bis zum Jahre WeineS zu berücksichtigen, denn ein trüber, gebro chener Wein kann mit Bezug auf den Geschmack nie richtig beurteilt werden und wird stets geringer und schwächer scheinen, als er wirklich ist, weshalb trübe, gebrochene Weine, wenn es nur angävglich ist, stets von der Kostprobe auszuschließen sind. Soll jedoch ein solcher, nicht vollkommerr klarer, mehr oder weniger getrübter Wein dennoch der Kostprobe unterworfen werden, so muß mau den selben vorher

filtrieren. Hiezu eignen sich am besten die kleinen Asbestprobcfilter, mittels welcher man schon kleine Weinmengen von 0'1 1 aufwärts rasch überall flackerhell filtrieren kann. Wenn auch bei solcher Filtration der Wein etwas von seinem Kohlensäuregehalt verliert und dann etwas schwächer erscheint, so kann doch ein solcher frisch filtrierter, flackerheller Wein in bezug auf seine übrigen ge schmacklichen Eigenschaften verläßlicher beurteilt werden. Zur vollständigen genauen Beurteilung eines Weines

zu ermitteln, sondern es genügt schon, wenn die wichtigsten Bestandteile desselben bestimmt werden. Es beschränkt sich daher diese einfache Wein-! analyfe auf die Bestimmung des Alkohols, der Säure I und des Extraktes, sowie den Nachweis von Gerb- z säure, Schwefel- und Salpeterfänregehalt und allen- - falls die Bestimmung der Farbeintenfität bei Rot weinen. Diese einfache Untersuchung der Weine, welche für die Praxis von unbedingtem Werte ist, kann auch von in chemischen Arbeiten weniger Ge übten

ausgeführt werden und erfordert keine besonders teuren Apparate und Instrumente, so daß sich die nötige Fertigkeit jedermann leicht aneignen kann. Für die Prüfung von Wein werden noch vielfach von Empirikern die sogenannten Weinwagen ver wendet, von welchen die Wagnersche besonders in Niederösterreich und einigen Gegenden Ungarns sehr verbreitet ist, doch sind diese Instrumente für die Prüfung und Beurteilung von Weinen ganz unge eignet und geben nur zu Irrtümern und Selbst täuschungen Anlaß

. Bei der Konstruktion der Wein wagen ging man von der irrigen Anficht aus, daß, weil durch den Alkoholgehalt der Wein spezifisch leich:er werden muß, die Slärke, d. h. der Alkohol gehalt eines Weites mittels eines Aräometers oder einer Senkwage für leichte Flüssigkeiten ermittelt werden könne. Es wurde jedoch dabei übersehen, daß der Wein eine sehr zusammengesetzte Flüssig keit ist, die nicht bloß aus Wasser und Alkohol besteht, sondern auch noch im vollkommen vergorenen Zustande andere Stoffe in wechselndem

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.10.1936
Descrizione fisica: 8
, prüfen Innenniene, gebrauchen für die Beurteilung Wideren Ausdrücke, die nur dem Cinge I, geläufig sind und die Diskussionen über Ii, Herkunft währen oftmals sehr lange und nachträglich immer wieder aufgenommen. Nein probt, muß alle seine fünf Sinne zk Iimchinen, denn Wein probieren ist kein ein- Mttken, womit man Durst löschen oder sich n will. Probieren ist eine durchaus ernste -aciiheil. Proben heißt prüfen, werten, er abwägten und urteilen Das ist nicht nur ü„st, die Sachverständnis erfordert

, das ist ultur, ein feines Sicheinfühlen in die wun- „ Geheimnisse der Natur, im Erkennen u. »m ihrer geheimnisvollen Kräfte. Und dazu ^,n-in alle Sinne. M das Auge. Wenn der Kellermeister ein Mit. so hebt er es zunächst gegen das Licht >,! nach, ob der Wein auch „blank' ist. Wie ilrnhlendem Bergkristall soll das Auge sich è spiegeln. Jede Unreinheit und Trübung kundige Auge zu deuten und es sagt dem r des Kellers, welche Behandlung das Faß Ken muß. Doch nicht nur Klarheit, sondern r Farbton

wird von dem Weinkundigen be- Der Weingerechte weiß die Färbung zu ob sie noch die erforderliche Frische zeigt, der Wein schon hochfarbig geworden ist u. Mer auffrischenden Faßbehandlung bedarf, llischemveine dürfen eine tiefere Färbung à»> Das ist das Zeichen des Alters. Der irà ..firn'. Der Kundige benutzt beim Trin- liebsten Weinkelche aus unfarbigem klaren Me Weine soll man aus kristallenen Kel- inken. Ein schönes Glas hebt den einfachen >»f eine höhere Stufe. dem Auge kommt die Nase als nächster an die Reihe

. Um die Duftstoffe des Wei- )Iig beurteilen zu können, muß man zu- fiir den richtigen Wärmegrad sorgen. Weiß proben sich am besten bei normaler'Keller- àr 10 Grad Celsius, Notweine proben sich sten bei mittlerer Zimmerrvärme. 13 Grad Die vielfache gebräuchliche tiefe Eisküh- siir gute Weine zu verwerfen. Der Wein ickt' und verschließt, sofort feine eigentliche Sie „Blume' des Weines schließt gleichsam Aiitenkelch wie die Nosenblüte vor der Kälte acht. Erst bei ansteigender Erwärmung der Wein an zu atmen

, er schließt sich aus ttflüchtigt seine feinen Bukcttstoffe. Der muß sich erst mit der Luft „vermählen', enner beschleunigt diesen Vorgang dadurch, r das Glas in leicht kreisende Bewegung hierdurch wird der Wein aufgelockert, die »!> entsenden als „Blume' jene feinen Duft ein befindlichen ätherischen Oele werden, die unseren Geruchsinn umschmeicheln und hl», einen köstkichen Genuß verschaffen, ehe Wein gekostet haben. Aber auch alle Un- Kraniheiten und Fehler offenbaren sich so mner. ^eigentlichen „Körper

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 19.05.1935
Descrizione fisica: 8
Grundlos- stützen - kniuI Z Z st.. Ä. ' Der.Redner.ging auch. auf den Standpuiìlt der iascistischen Regierung in Fragen der Eugenetik und der zwangsmäßigen Sterilisierung ein und schloß mit einer Darlegung der demographischen Verhältnisse in Italien und den übrigen Nationen sowie der Fruchtbarkeit der arbigen Rassen, die zu einer Gefahr sür die loeiße Raffe und die abend ländische Kultur wird. Heute unà morgen Besuch äes Wein-Propsganckazuges Der Propagandazug des Weines, der gestern 1S9.0V0 Hektoliter

. Die bewährte u. immer mehr verbesserte Anbaumethode, das 'gut organisierte Kellereiwesen und die verhältnismä ßig nicht unbedeutende Ausfuhr liefern den Be weis, daß man unermüdlich und auch erfolgreich tätig ist. Das Weinbaugebiet der Provinz Bolzano um faßt zirka 7400 Hektar und liefert im Durchschnitt 42V.000 Hektoliter Maische,, die beiläufig 330.000 Hektoliter Wein geben. Davon entfallen zwei Drit tel auf Rotweine und ein Drittel auf Weißweine. Die Produktion ist auf die einzelnen Bezirke, die Weinbau

auch auf diesem Wege die Landbevölkerung auf, sich zur Besichtigung des Autotraini des Weines, der heute und morgen auf dem Viktor Emanuelplatze in Bolzano hält, zahlreich einzu, finden. Hichtuànan'àum ^5iö2 Produktiov^Pro .Hekta?. in Betracht, so ergibt sich ein Durchschnittsertrag von 4L» Hektoliter pro Hektar. Vergleicht man diese Menge mit dem durch schnittlichen Hektarertrag des Reiches, das rund 40 Millionen Hektoliter erzeugt und eine Wein- bauslächs von beiläufig 4 Millionen Hektar be sitzt, so ergibt

Hügels mit Porphyrboden, sehr sonnig ge- egen, mehr als alle anderen Hügel und dem Be nefiz der Dolomitenlnft. Daher kann man diesen Wein, als ein reines Konzentrat von Sonnen strahlen und Dolomiten/'ìkt bezeichnen Wie wir in diesen Tagen, durch Verkostung der Weine von allen italienischen Weingebieten, uns selbst überzeugen können, haben wir in Italien eine Menge guter Wewe und auch sehr viele ver schiedene Qualitäten. Betreffs Anzahl der verschie densten Weintypen stehen wir ohne Zweifel an erster

Stelle in der „Wein-Welt': einige von den besten führe ich an: Weißweine: Soave, schon der Name bekundet seine Eigen schasten, lieblich und blumig. Lacrima Christi, leicht aromatisch und fein. Albana, Bernsteinweiß mit eigenem, gefälligen angenehmen Aroma. Castelli Romani Weine, weich, zart und alko holisch. Orvieto, olivgrün, samtig. Moscato d'Asti, schSumeià Malvasia di Lipari, herrlicher Dessertwein. Moscato Rosa dì Parenzo, samtig und sehr aro matisch. Vernaccia di Sardegna, voll und alkoholisch

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 08.05.1941
Descrizione fisica: 4
Donnerstag, övn §. .«lpeaz«?ì«ng' VMS5 Aus Volzano Staàt und Lanà eine geb Bia gegen -wacht Im auf dem eingestellt, war es um ein 1200-, Ate ge> Anzeige. Verdacht !^.k Seiner bester ich be> lichkeii rede? lassen si rei' Zu- krrscht geheil issicht' rd su Tax absto> mar IllUN besten die brech- chand und ^eber- ver de« chiiil- war hi»> einzi' W»Mksmi» ter Si«« i»<» Das Provinzialkonsortium der Wein produzenten teilt mit: Laut Gesetz vom 10. Juni 1937-xV und laut des kgl. Gesetzdekretes

vom 13. August 1940 und des Ministerialdekre- tes vom 24. Oktober 1S40-XVM wird ver- ^^llle jene, welche von der Weinlese 1940 Wein produziert haben, ganz gleich, ob es sich um eigene oder erworbene Trauben oder Maische handelt, müssen der DestilliàngskSrperfchaft 5 Prozent des produzierten Weines abliefern un ier Abzug der Menge, welche für den Familienverbrauch benötigt wird. Die gleiche Verpflichtung besteht für jene, welche aus den Erträgnissen der Weinlese 1940 Most (stummen, konzen trierten

oder filtrierten) bereitet haben. Dabei triff es 90 Liter Wein für jeden Zentner Most (stumm oder filtriert) und 270 Liter für jeden Zentner konzentrier« ten Most. Zeit und Ort der Uebergabe: Gemeinde Merano und Umgebung: Am 23. und 24. Mai beim Distillierungs- Zentrum, Genofsenschastsellerel Lagundo, Merano, Bia Portici 84; Gemeinde Caldaro: am 19., 20. und 21. Mai bei der Großen Genossenschaftskellerei; Ge meinde Bolzano u. die übrigen Gemeinden der Provinz: in der Zeit bis 31. Mai beim Destillierungsamt

, Industriezone, Via A. Cafalini. Der abgelieferte Wein wird von der Körperschaft innerhalb von IS Tagen nach der Abgabe zu folgenden Preisen bezahlt: Wein bis zu S Graden Lire 2.8S pro Grad und Hektoliter; von 6 bis 7 Graden Lire 3.40; von 7 bis 8 Graden Lire S.S0; über 8 Grade Lire 3.SS. Die Weinbausektion beim Agrarkon> sortium hat für jede Gemeinde ein Ver< zeichnis angelegt, aus welchem hervor« geht, wieviel jeder Produzent zu liefern hat, so daß weitere Nachforschungen gar nicht mehr notwendig

16 (13 Lire für Kosten des seinerzeit blok- kierten Weines und 3 Lire für die Spe sen) zu bezahlen haben. Wer von diesem Ausweg der persönlichen Ablieferung Gebrauch machen will, muß bis späte stens 31. Mai bei der Weinbausektion des Agrarkonsortiums oder bei den Aemtern der Zone und den Vertrauens leuten der Landwirteunion oder bei den Gemeindesekretariaten ein eigenes Post- Konto-Korrent-Dormular abholen und die Einzahlung bei einem Postamt vorneh men. Es wird gut sein, wenn die Wein produzenten

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 479 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
der in Bayern eingekauften 2000 Saum Weizen und 500 Saum Korn gestattet weide.*) Weinhandel. ^) Schon im 12. Jahrh. war der Bozner Wein ein beliebter Handelsartikel, der nach auswärts versuchtet wurde, doch machten ihm der billige Wein aus dem Gebiete von Trient sowie anderer italie- nischer Wein gefährliche Konkurrenz. ***) Schon Herzog Leopold III. verbot 1. Okt. 1372 aus Bitten der Bozner Bürger die Einfuhr welschen Weines von jenseits des Evis (Avifio) in die Grafschaft Tirol bei Strafe

bis ins 18. Jahrh. bestätigt und nicht bloß von der Stadt Bozen, sondern von dem ganzen weinbauenden Teil des deutschen Tirol, von den Vierteln an der Etsch, im Burggrafenamt und am Eisack, als eine besondere Begünstigung ihres Weinbaues und Weinhandels gegenüber der welschen Weinerzeugung hartnäckig gehütet.*) Die Landesordnung von 1404 setzte auf die Einfuhr fremden Weines auch noch die Strafe von 50 Pfd. B. und gestattete Edelleuten den Bezug solchen Weines mit Aus- nähme von Osterwein (österr. Wein

) und schwäbischem Wein nur zum Haustrunk, nicht zum Ausschank. **) Der Bozner Landtagsabschied von 1420 wiederholte dieses Einfuhrverbot. ***) Auch die Stadt Trient hatte von demselben Herzog Leopold III. und von ihrem Bischof Albrecht IV. ein Privileg erlangt, daß kein Einheimischer oder Fremder auswärtigen, nicht in Weinbergen der Bürger und Bewohner des Distriktes Trient gewachsenen Wein weder in die Stadt Trient noch in oder durch ihren Distrikt so sühren dürfe bei Strafe von 1000 Pfd. für jeden Wagen

, von 25 Pfd. für jede Saumlast und 5 Pfd. für jeden Star Weines und Verlust | von Wein, Wagen und Zugtieren. Ausgenommen sind kretischer Wein, j! Malvafier und Wein aus Vernatschtrauben,1's) ebenso die Zins- und § Zehentweine der Bürger und Canonici, nicht aber der Bauern und Edlen, f die keine Wachtdienste an den Toren und Mauern der Stadt leisten. Ihre Zins- und Zehentweiue dürfen die Bürger und Inwohner von Trient nach altem Brauch einführen, doch müssen sie hiezu die Erlaubnis der Konsuln nachsuchen

. Bischof Alexander inserierte dieses Privileg in die Neuredaktion der Trienter Statuten von 1427, es wurde auch von späteren Bischösen und Tiroler Grafen bestätigt, l-f-s) Wäre dieses Privileg genau befolgt worden, so würden fast nur Eigen- und Zinsweine der Trienter in die Grafschaft Tirol eingeführt worden sein. Die Süd- tiroler Weinproduzenten hegten jedoch den Verdacht, daß die Trienter auch venezianischen, besonders Bafsaner Wein, ankauften, um ihn als Trienter Wein über den Avisio hinüber

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Giornali e riviste
Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 14.12.1940
Descrizione fisica: 4
, wo auch in die Tarifsähe der verfügbaren Restbesländ« Einsicht genom men werde» kann. AnslazenbelenWng bis is so Uhr Das Provinzial - Komitee für Luft schutz bringt infolge höherer Weisungen zur Kenntnis, daß alle Geschäfte ihre Auslagen bis 18.30 Uhr beleuchtet haben können. Nach 18.30 Uhr wird keine Übertretung geduldet. Im Alarmfalle sind die Geschäfts inhaber direkt für das unverzügliche Auslöschen der Lichter verantwortlich. Srliiuternageu znr Einnahtnesleuer bei wein In der Handhabung der Einnahmen steuer

bei Wein sind infolge der Textie- rung des Gesetzes vom 19. Juni d. I. Nr. 762 Zweifel aufgetaucht, ob die Umsätze in Wein nach der Entrichtung der Kon sumsteuer noch einnahmesteuerpflichtig seien oder nicht, da das Gesetz tatsächlich diese Verpflichtung auszusprechen scheint. Das Finanzministerium hat nun in einer Note vom November Nr. 96.747 an das Generalkommando der kgl. Finanzwache dahin entschieden, daß das Gesetz eigent lich nur das bereits geltende System bei der Umsatzstempeigebühr

wieder ins Le ben rufen wollte, bei welchem bekanntlich die Umsatzgebühr auch nur bei gleichzeiti ger Entrichtung der Konsumsteuer bezahlt wurde. Das Finanzministerium erklärt nun endgültig, daß die Einnahmenfteusr auf Wein, Maische und Trauben zur Weinbereitung nur bei Entrichtung der Konsumsteuer und gleichzeitig mit dieser zu bezahlen ist. Alle übrigen Umsätze von Wein, mit Ausnahme der Kleinverkaufs- ftellen von Wein und in den Gaststätten, sind von der Entrichtung der Einnahmen steuer befreit

. Diese Weinverkaufsstellen und Gaststätten sind übrigens alle abge funden, so daß eine Einzelbesteuerung nicht mehr in Frage kommt. Ausgenom men von der nur einmaligen Entrichtung der Einnahmensieuer auf Wein könnte nur der Fall sein, daß bereits versteuerten Wein in eine andere Gemeinde geliefert wird, wo die Konsumsteuer und wegen derobjektiven Tatsache der Bezahlung der Konsumsteuer in jener Gemeinde, auch die Einnahmensteuer gleich wie die Konsum steuer ein zweites Mal zu entrichten wäre.- Es wird aufmerksam gemacht

, daß kei ne Verpflichtung zur Ausstellung von Fakturen für Umsätze von Wein besteht, da, wie vorher gesagt, die Einahmensteu- er nur gleichzeitig mit der Konsumsteuer an die Konsumsteuerstelle entrichtet wird. Wenn eine Faktura auf Lieferung von Wein ausgestellt wird, so ist ie mit dem gewöhnlichen Ouittungsstempel zu ver sehen, aber im Höchstausmaße von zwei Lire, im Sinne des Art. 24 des Einnah- mensteuergesetzes. Giltigkeit der Hn.u.RWaMarell an den kommenden Feiertagen Die Staatsbahnen geben

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 12
Data: 08.02.1910
Descrizione fisica: 12
, der weinbautreibenden Bevölkerung zu suggerieren, sie könne eS nicht abwenden, daß die Erhöhung der Umlagen für Wein, Maische, Most auf ihre Schultern über wälzt werde. Seit die Weinzollklausel gefallen ist, haben die österreichisch-ungarischen Wein bauern auf den einheimischen Weinmärkten ein einflußreicheres Mitbestimmungsrecht bei der PreiSregulierung und eL ist eine leichtfinnige, bauernfeindliche Aktion, den Weinbauern das Vertrauen auf sich selbst zu schwächen und ihnen einzureden, daß fie die Kraft

nicht hätten, den Weinmarkt auch mitzubeherrschen. Man wollte konservativerseitS und liberaler- seitS die Christlichsozialen zwingen, die Landes umlagen zu erhöhen. Wir hörten sogar Stim men, daß eine solche finanzielle Maßregel gerechter gewesen wäre, als die Erhöhung der Wein- und Bierumlage, weil letztere nur einen Teil der Bevölkerung treffe. ChristomannoS nahm daL Schlagwort der Sozialdemokraten auf und nannte die Christlichsozialen.LebenS- mittelwucherer', weil fie die Umlagenerhöhung auf Bier

und Wein durchführten. Christo- maunoS hat da aber Etwas verschlafen. Das Ammenmärchen, Bier sei das, flüssige Brot' der Armen, Wein sei ein unumgänglich notwendiges Volksgetränk, hat in ernsten Kreisen längst seinen Reiz verloren. Die mit der Wissenschaft nicht auf gespanntem Fuß stehenden Sozialisten er kennen Bier und Wein nur als Genuß» und nicht als Lebensmittel an. Den „Genuß' geistiger Getränke schätzen fie sogar sehr gering ew und es ist Tatsache, daß die Temperenz bewegung in sozialistischen

— diese volkswirtschaftlichen Folgen einer Umlagen- erhöhnng gekannt hat, er somit mit Bewußtsein lieber ein Steuerprojekt gesehen hätte, bei dem die arbeitende Bevölkerung hätte bluten müssen, während die Erhöhung der Umlagen auf Bier und Wein die Allerärmsten nicht trifft und jeder andere fich dieser Steuer entziehen kann, der fie nicht leisten will, wie ja auch der Staat niemanden zwingen kann, ihm indirekte Steuern durch das Lotto, das Zigarren- und Tabak monopol zu leisten. In der Teilwälderfrage krankten die Konservativen

sind, in Verhandlung zu treten und d:m nächsten Landtage Bericht und Antrag zu stellen. Betreffend die Sanierung ver Lage d eS Tiroler Weinbaues wurde beschlossen, die k. k. Regieiung aufzufordern: a) zur Unterstützung der durch die Reblaus ges chädigten Weinproduzenten anstatt der bisher gewährte n unverzinslichen Darlehen, wenn auch entsprechend geringere, aber nicht rückzahlbare Subventiouen zu gewähren; k) daS Kupfervitriol aus den ärarischen Kupfer- Werken in erster Linie für den Bedarf der Wein- zroduzenten

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 440 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
— 872 — § 18 wacht und stiure gibt.*) Da dies auch bei Gädemlern und Inwohnern zutraf, waren sie gleichfalls zum Ausschank des eigenen Wernes, be rechtigt, in Bozen aber nur von Georgi (24. April) bis zur Weinlese, während die Bürger ihren Wein im kleinen das ganze Jahr hindurch ungehindert ausschenken durfte.**) Anderswo sollten Gewerbetreibende, die einen Laden besaßen, keinen Wein schenken, taten sie dies, so sollten sie keinen Laden haben. ***) In Kitzbühel war der Weinausschank nur frei

von der Zeit des Mostens bis Martini (11. Nov.), während er die übrige Zeit der Erlaubnis des Rates unterlag, f) Wer ohne Wacht und Steuer zu leisten, Wein in die Stadt einführt, hat von jedem Fuder 1 Pfd. B. der Stadt zu entrichten und darf denselben nur fuder- oder yhrenweife verkaufen, ff) Die Wirte, bei denen diese Gäste beherbergt sind, haben darüber auszusagen, fff) Das Einlagern der Weinfässer in den Keller hat nur in Gegenwart von drei Ratsmitgliedern zu ge- schehen *f) Niemand soll Wein

. 111/52, S. 73). Wieder anderswo waren Handwerker, die Wein schenkten, verpflichtet, dies nicht nur das ganze Jahr hindurch p tun, sondern auch Gäste zu beherbergen. So in Lienz (T.W. IV, 603, 60g). 10 ZFTV. 111/52, S. 48. In hall war für die Erlaubnis, das Schani- gewerbe innerhalb des Mauerringes zu treiben, eine Gebühr von 10 MB. zu erlegen (Straganz 335). Doch betras dies wohl nur Stadtfremde. ff) Die am meisten verbreitete Bozner Dhre (urna) enthielt 77'81 1, acht Mren machten ein Fuder

(carrada), also 622-48 1 (Rottleuthner, in: ZFTV. 111/44, S. 11). fff) ZDA. VI, 417. T. W. IV, 387, 426. Die Chorherren (Domherren) und andere städtische „Psasfheit' in Brixen dursten ihren Wein gleichfalls nur suder- oder yhrenweife verkaufen, aber keinen Wein schenken (im kleinen verlausen). Das Brixner Rechtsbuch (T. W. IV, 386) verbietet unter Hinweis auf die ein- heimische Produltion das Ausschenken von Wein, «-an der in der herschaft ze Tyrol gewachsen ist, bei 50 Psd. B. Strase an Stadt

von jedem Fuder Wein 1 Kr. Lohn (Weber 46). ***+) Stampfer, Meran 346. In Brixen erhielten die Weinschätzer, deren mindestens zwei fein mußten, für ihre Mühe zwei Maß Wein (T. W. IV, 388, vgl. ZFTV. 111/52, S. 85, 87}.). Nach Rottleuthner war eine Maß der 7. oder 8. Teil einer Pazeide. Wer ungeschützten ©ein schenkte, zahlte in § 18 — 873 — 1493, rekapituliert in der LO. von 1499, wiederholt das Verbot des Ausschankes ungeschätzten Weines für alle Städte und Gerichte; die Wirte und Weinschenken dürfen

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Dolomiten
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Pagina 9 di 16
Data: 16.10.1937
Descrizione fisica: 16
iveTemrrmr. 3h\ 124 — 6«Bf* Samstag, den 16. Oktober. 1937/XV Dev Wein in dev Spvnche Non Prof. Erich Krumm. Die Rebe hat sich einst vom Süden nach worden immer weiter verbreitet. Später aber ist die Weinkultur, die mehr wie andere landwirtschaftliche Kulturen vom Klima ab' hängig ist. in manchen nördlichen Gegenden wieder allmählich zurückgegangen. Die Gc- ichichte berichtet uns. daß im Jahre 1437 — also vor einem halben Jahrtausend — der überaus kalte Winter alle Weinberge an der Weichsel

vernichtet hat. und es wird aus drücklich dazu vermeldet, daß sie nicht wie der aufgepflanzt worden sind. _ Für die oft zweifelhafte Güte der nord- und mitteldeutschen Weine sprechen die weniger erfreulichen Bolksausdrücke. wie »Sauracher'. »Rachenputzer'. „Krätzer'. ..Dreimänncrwein' (wer ihn trinken soll, dem halten zwei Männer den Kopf fest, mährend der dritte den Trunk eingießt). „Wendcwein' (man muß sich alle zehn Minu ten umwenden, damit der Wein die Magen wand nicht durchfrcsse): „Kanonenwein

' (er verengt selbst das Zündloch einer Kanone); ..Dinüm de marchia terra transit guttur tan- guam serra!' (Märkischer Wein geht durch die Kehle wie eine Säge). Mit der Weinpflanze wurden auch die gan,ze Rebkultur und alle dabei benötigten Hilfsmittel übernommen. Es ist außer ordentlich reizvoll, hier den sprachlichen Ur sprüngen ein wenig nachzugehen: Der Name selbst heißt im Griechischen „oinos' mit ..W' --- Anklang, also „woinos', daraus im Lateinischen „Viniim', ital. „vin'. mittelhoch deutsch „min

', heute „Wein'. Der Besitzer des Weinberges hieß bei den Römern latei nisch „vinitor'. Aus dem Akkussativ „vim- torem' entstand mit volkstümlicher Um gestaltung der Endsilbe ahd. „vinzurl'. mhd. „winzürl'. „winzurl'. „winzürne' jetzt „Winzer'. Als Pfähle, „polus'. benützten die Römer die langen, jungen Stämme der Edelkastanie. Rach der Stadt „Kastanon' am Schwarzen Meer, die inmitten aus gedehnter Kastanienwälder lag. nannten die Griechen den Baum „Kestanca'. Die Rö mer übernahmen das Wort als lat

, bildeten die Römer das Wort „torcula' oder „torculum' (Kel ter). Im Ahd. wurde daraus „torcula', ,,'orcule'. im Mhd. „torkul'. „Torggel'. J,n Hinblick auf die am Kerlterbaum hän- aenden Buben sagt man deshalb auch von cnem Menschen, er „torkele'. Den ans der „Torgel' herauslaufenden Saft nannten die Römer „muftum' (ninum), d. h. jungen, srischen Wein. Aus „muftum' wurde unser „Most'. Zum Bedienen der Torkel braucht man gelegentlich eine kleine Bank. Aus lat. „icamnum' = Bank ergibt die Ber

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Volksbote
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Pagina 6 di 8
Data: 21.11.1940
Descrizione fisica: 8
Bewerber liegt es. datz sie auch an der Forsttaasatzun« teilnehmen. Nach dem 2. Dezember müssen die Gesuche auf Stempelpapker zu Lire 4.— eingereicht und vom Podesta begutachtet werden, auf keinen Fall vor Oktober 1941 erledigt werden. Weiuanmeldung «. Trebernabliefernng Laut Gesetzesdekret vom 24. Oktober 1940 sind alle jene, welche aus Trauben Wein. Most u. dgl. bereiten, verpflichtet, di« Menge der Trebern und dis Quantität des hergestellten Weines anzumelden. Dieselbe erfolgt in zweifacher

Ausführung und auf eigenen Formularen, die bei de» Ge meindeämtern erhältlich find. Sie mutz späte stens big zum 25. ds. am Amte der-Gemeind«, wo dis Weinbereitung stattgefunden hat, ge macht sein. Eigentümer. Händler und Industrielle haben die Anmeldung mittels Formular A fweitz) zu machen : die Pächter auf dem Formular B (rot); folche, die nicht unter die fynoikalen Ka tegorien der Landwirtschaft. Industrie und Handel fallen, auf dem Formular E (grün). Most wird auf Wein umaerechnet: Für jeden Zentner

Most 60 Liter Wern; für f«en Zent ner konzentrierten Most 270 Liter Wein. Trauben, die am Tag der Anmeldung noch nicht verarbeitet sind, sind mit 65 Liter Wein pro Zentner Trauben zu berechnen. Wenn ein Pächter den Wein im Keller des Besitzers bereitet, hat der Besitzer feinen Teil nach dem Formular A... den Teil des Pächters (für jeden eigens) nach dem Formular B »u machen. Die Anmeldebögen für die ein zelnen Pächter müssen vom Grundeigentümer ausgefüllt und vom Pächter unterschrieben

sein. Der Besitzer bringt sie dann zugleich mit seinem eigenen zum Gemeindeamt. Wenn der Pächter aber für sich (getrennt vom Grundeigentümer) einkellert, so muß er selbst auf dem Bogen B die Anmeldung vor nehmen. Erfolgt die Weinbereitung auf Kosten ande rer. obliegt die Anmeldepflicht dem Eigen tümer der Trauben, auch dann, wenn der Wein öder Most nicht bei ihm eingekellert ist. Die Kellereigenossenschasten haben die An meldung auch für ihre Mitglieder zu machen, natürlich nur für den Teil, den ein Mitglied

Trebern 8 Liter Weingeist (50 Liter 1 Gnädigen Wein) geben, was einem Mindestbetrag von 65 Lire gleichkommt. Die Trebern müssen samt den Kernen abge geben werden. Es werden dafür folgende Preise bezahlt: Ausgebeerte und gegorene Trebern Lire 16.80; nicht ausgebeerte, gegorene Lire 13.75; ausgebeerie, nicht gegorene Lire 10; nicht ausgebeerie und nicht gegorene Lire 8, gewaschene und verschlechterte Trebern Lire 5. Es wird aufmerksam gemacht, datz auch letzi> genannte (also die gewachsenen

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 14
Data: 20.09.1901
Descrizione fisica: 14
diese den Herrn demüthig um Weinreben, da sie Korn, Obst, fette Weide und Wald bereits besäßen, und gnädig gewährte der Heiland ihnen die Bitte. Als dieser darauf mit Petrus sich von ihnen verabschiedet hatte, fragte ihn der mißvergnügte Jünger: „Sage mir, Meister, warum hast Du den engherzigen Leuten Wein wachsen lassen?' „Sei ruhig, Petrus,' ent- gegnete der Herr, „sie werden sich nicht davon übertrinken.' In der That soll von jeher der Lindauer Wein so sauer sein, wie der schlesische, den der Gottseibeiuns

selbst schaudernd genoß/ indem er grimmig in die Worte ausbrach: „Wahrhaftig zu trinken diesen Wein, Muß man ein geborener Schlesier sein.' ohne alle Ueberlegnng, ohne Rücksicht auf ihre Wähler — nur um den Vortheil, irgend etwas erreicht zu haben, sich dazu verstehen, etwas zu unterschreiben und ein Projekt aufzustellen, das unserm Vaterlande zum Verderben gereichen und uns — mit unserer eigenen Genehmigung — zu künftig eine noch schwerere Knechtschaft des Tren tmo unter der Herrschaft von Tirol auflegen

von Langres, der bei einer Christenverfol-- gung in einem Weinberge das erwünschte Asyl sand. Aus Dankbarkeit hat er nun das Patronat der frommen Zecher übernommen, schützt die Trauben vor Hagel und den Wein im Keller vor dem Kahnigwerden. Daher ist der Urbannstag (25. Mai) dem Winzer auch so wichtig, und er beobachtet an diesem Tage das Wetter; ist das selbe hell und klar, so läßt dieses auf ein gutes Weinjahr schließen. Auf das Gebot des heiligen Felix mußte auf einem Dornbusch eine Traube wachsen

, welche St. Maximus, der von Durst geplagt war, zur Lab ung diente. Als Exzelsus erschlagen und unter einem Weinsasse begraben war, bewirkte der hei lige Körper, daß das Faß nie leer wurde. Hilarius pflückte mit seinen Schülern Trau ben, — je eifriger sie aber in der Thätigkeit waren, desto mehr Trauben wuchsen nach. St. Gonsalvus schlug mit seinem Stäbe auf einen Felsen, Wein quoll hervor und er labte die andäch tigen Zuhörer. Einst gebrach es beim Messelesen dem heiligen Wigbert an Wein; da nahm er sofort

eine Traube und preßte in den Kelch den Saft derselben, welcher nun augenblicklich zu Wein wurde. alle 3 Millionen Polen Schlachtschitzen oder An hänger der Schlachta sind. Würde er das nicht ignoriert haben, so hätte er sich nicht vom Polen klub kandidieren und wählen lassen. So ist nun thatsächlich in diesem von zwei gleichstarken, sich auf Tod und Leben bekriegenden Nationalitäten bewohnten Lande der Statthalter Sr. Majestät der Partisan des polnischen Streittheiles im Landtage. Für die Analphabeten

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 19.01.1894
Descrizione fisica: 10
diese klassische Bedeutung dem via 61 vzj tolucel!» bei Verona zuerkannt und der gescheibte Thurm bei Bozen mußte demgemäß dem Nuhmesschein ent sagen, die Saltnerhütte jenes gewaltigen RömrrherrscherS dereinst gewesen zu sein. Wenn nun aber auch der Tiroler Wein nicht auf der Hoftafel zu Rom gestanden, um so öfter zierte er später im Mittelalter mit seiner Blume die Taseln der gesiirchtelen Aebte und Bischöse, und diese liebten gewiß keinen schlechten Tropfen. Es ist bekannt, daß der hl. Ulrich als Bischof

von Augsburg seiner huldvollen Gesinnung gegen die Mönchs« bruderschast von St. Gallen in der Weise sreundlichen Aus druck verlieh, daß er jenes um Wissenschaft und Bildung so hochverdiente Klosterwesen mit einer Ladung Bozner Wein — vermuthlich einem damaligen „Kreuzbichler' — beschenkte. Speciell die schwäbischen und bairischen Hochstifte und Klöster wußten die Tiroler Weine nach Gebühr zu würdigen. Weßwegen wären den» auch sonst so überaus zahlreiche Wein güter im Lande des Elschslusses — besonders

für den Etschländer Wein standen Deutschlands geistliche Herren nicht vereinzelt da, auch die Böhmen, als sie um die Mitte des zwölften Jahr hunderts quer durch Tirol zum kaiserlichen Heere nach Italien zogen, fanden den Tiroler W-in ihren. Geschmacke zusagend und ließen sich ihn trefflich munden. In dieser Hinsicht herrschte somit schon dazumal eine viillige Uebereinstimmung zwischen der deutschen Geistlichkeit und den böhmischen Streitern, m.d wer hätte »ohl damals im Entferntesten geahnt, wie im Verlaufe

vieler Menschen alter noch in anderen Hinsichten zwischen verwandten Seelen wunderbare Uebereinstimmung sich bilden würde? Deutsche und böhmilche Trinker rühmten die Bozener Weine; waS Wunder, wenn Geschichtschreiber und Dichter jener Zeit ebenfalls jene Tropfen voll Feuer und Kraft ver herrlichten. So zieht der größte deutsche Dichter des Mittel alters, Wolfram von Eschenbach, eine Paralelle in einem seiner Gesänge zwischen dem Bozener Wein und dem bairischen Landwein seines Zeitalters

, welche sehr zu Ungunsten deS bairischen Erzeugnisses ausfällt. An derselben Stelle ver zeichnet Wolfram von Eschenbach uiiter den Weinen, die er am liebsten trank, Wein von Wippach und Bozen. In der That müssen die Bozener Weine sich eines ganz besonders hohen Ansehens in jenen Zeilen erfreut haben; denn Kaiser Karl IV. gestattete, als er zwecks Hebung der Weinkultur in Böhmen die Weineinfuhr mittelst Edict vom 9. Januar 1370 verbot und nur die Einfuhr feinerer Weine zuließ, nebst dem Vernatscher, Malvasier, Rumänier

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 08.12.1923
Descrizione fisica: 8
verschlingen, wenn ich nicht die Wahrheit rede, und nie soll mir ein Diebstahl noch ein Geschäft glücken.' MM der MM» WM Der Michlmuch war wie aus den Wolken ge fallen. „Du Hexenvieh!' brummte er giftig bei sich, laut aber sagte er mit der freundlichsten Miene: „Danke, Fräulein Res!, danke, aber der Wein treibt mich auf... ich. . . ich. . . darf...' Die Runde lachte. „Du bist sonst schon ein Faß!' schrie der Kno. „Eben, eben', erwiderte der Michlmuch und sah aufs neue nach dem Schmetterling an der Lampe

. Der hatte sich die Flügel versengt und war verschwunden. Was beginnen ? Die Kellnerin gab nicht nach. „Darf ich endlich ein Viertel bringen?' fragte sie scholl das viertemal und wandte sich gegen das Schenlsims. „Nein, nein, nein, nein!' schrie der Michlmuch wie am Spieß und wehrte sich mit Händen und Füßen. „Der Wein tut mir wirklich nicht gut, ich verirage ihn nicht, er steigt mir in den Kopf und in den Bauch...' „In den Bauch? Ha, ha, ha', lärmte die Runde. Es wurde immer ärger. Man verstand die Worte niäH mehr

. In der Verzweiflung bestellte der Michlmuch einen Liter Wasser. Jetzt ging das Halloh erst recht los. „Schaut's das Wasserloch an, das Adriatische Meer, er will eine Fischzuchtanstalt gründen .. Der Michlmuch schwitzte wie ein Brunnenröhr, bevor das WeUer kommt. „Der Doktor hat mir verboten, Wein zu trinken; er verfärbt mir das Blut.. . Einen Bandwurm Hab' ich auch schon von Brixen bis Bozen mit sechs Köpfen und einen Spulwurm im Hirn .. . ich darf keinen Wein ...' In diesem Äugenblick trat endlich der Willi

in die Gaststube. „Gott sei Dank!' jnbelte der Michlmuch in der Freude des ersten Wiedersehens. „Was gibt's ?' fragte der Willi wie erstaunt. „Sie wollen mich kein Wasser trinken lassen ... das heißt... das heißt.. . das heißt . . . keinen Wein ...' „Oha!' brüllten die andern, „du magst ja keine:: Wein, er tut dir nicht gut, du hast einen Bandlwurm so groß wie...' „Einen Bandwurm Hab' ich nicht,' verteidigte sich der Michlmuch, „aber die Grippe Hab' ich und gegen die Grippe muß man Wein trinken, viel Wein

, starken Wein hat der Doktor gesagt. Resi, einen Liter.. . Resi! Hörst du nicht?' Das Mädchen schien plötzlich taub geworden zu sein. „Keinen Wein, Resi!' brüllten die anderen. „Ich muß verdursten, ihr habt meinen Tod be schlossen !' jammerte der Michlmuch. „Mörder seid ihr, Totschläger, Räuber, Halunken, Totengräber...' Er schlug mit der Faust auf den Tisch. Sein Bauch wackelte wie ein See im Sturm. Durch den Lärm kamen der Wirt und die Wirtin und der Hausknecht herein. Der Hausknecht hatte schon

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 08.07.1869
Descrizione fisica: 6
wurde mit 105 gegen 55 Stimmen ab-' > gelehnt. Ein VerwerfungS-Autrag Fitzwalter'S zu i Punkt 41 (Professoren-Entschädigung) wurde mit 146 , gegen 22 Stimmen abgelehnt. i Berühmte Tiroler Weine» z Eine Skizze. ? Der Ruhm unserer Weine war einst viel bedeu- ^ tender und verbreiteter, als heutzutage. Zwar kann z unser Land nicht mehr die Ehre beanspruchen, den ^ rhätischen Wein für die Hostafel deS Kaiser AugusiuS ^ geliefert zu haben, da weineskundige Philologen diese j klassische Bedeutung dem viu

di val ?olueell^ bei a Verona vindiziren, und der gescheibte Thurm beiBozen » muß somit der Gloriole entsagen, die «saltnerhütte ^ seiner römischen Majestät gewesen zu sein. Dagegen ^ waren unsere Weine im Mittelalter hochberühmt, und 7 stand kein Tiroler Wein auf der römischen Hoftafel, l so schmückte er später oft mit seiner Blume die Tafeln o fürstlicher Aebte und Bischöfe, die gewiß keinen schlech. ^ ten Tropfen tranken. Als der hl. Ulrich, Bischof von ^ Augsburg, seiner huldvollen Gesinnung

gegen die s Mönche von St. Gallen erfreulichen Ausdruck geben o wollte, schickte er eine Ladung Bozner Wein, „lzo?a- ° narium', vermuthlich einen damaligen „Krcuzbüchler', ^ in das um Wissenschaft und Bildung so hochverdiente 4 Kloster. (lükkeiurrd! oasus L. (Zalli Älou. (Zeriu. Ler. 4 2. 108.) ^7 Daß unfereWeine vorzügliche Gnade bei baierifchen und.schwäbischen Hochsliften und Klöstern fanden, -L beweist der Umstand, daß so viele Weingüter und Weingilten im Etschlande, besonders in der Umgegend von Bozen

und Meran, in ihrem Besitze waren. So 24 besaßen die Klöster Pöklingen, Steingaden, Wein- t4 garten, Wcssobrunn, Ettal die schönsten Höfe bei Meran. Allein nicht nur deutschen geistlichen Herren mundete der Elfchländer; den Bozner Wein fanden 15 selbst Böhmen, welche im Jahre 1158 zum Heere des S4 Kaisers nach Italien zogen, ihrem czechifchen Ge- 62 schmacke zusagend, worüberVinccnz von Prag berichtet: Z4 ..l'andem ad rnontem ?aus,inum, <zui nostro voeabulo S8 ^üezfn dieitur, perveniunt, ulzi op tiin

mußte unserm Dichter ein Wein, den selbst der heilige Ulrich respektirte, besser gefallen, als der baierische Landwein, von dem der Spruch galt: ,,di»2 tieirisclr vnn, juden u»<1 Hang viZlvelkn aller liest sin in der fugend. Neuner' 249 a. Ein ungenannter Dichter des 13. Jahrhunderts sang: „icl, Iiet dü> ?.o InspruAge vil guoton Lüt^ennerv getrunken in die sn-aerv und für die grüben arlzeit, di icli von ir sitzen leit.' UebleS Weib 553. Der Export des Bozner Weines war im Mittel alter bedeutend

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 05.05.1927
Descrizione fisica: 8
«Ss Erscheint einmal la der Tvochel Vezugoprels (nur mit Post zogesondt)- ?Si,rl. L. 14-. v!«rt«l>. 4 -, monatti SO Zvirtschastliches und fachliches Grgon des Vauerustandes eandroirtschaMche Vlätter. . Veilvge zur „filpsuzeitung'. stdouseuitv «t,oli»a dl«s« Vetlaga zusvmmeo mit d«vvva«r»tam Nummer der ^fllpeozeUrmg' ' Geschichtliches vom Wein Der Wein ist höchstwahrscheinlich von allen landwirtschaftlichen Produtten das älteste Ge nußmittel. Man braucht nur an das Räusch chen Vater Noahs

zu denken, um diese Behaup tung wahr zu befinden. Auch Homer besingt wiederholt den goldigen Sorgenbrecher, und durchaus.nicht als etwas Neues, sondern behan delt ihn stets wie Althergebrachtes. Wir wissen ferner, daß die Phönizier Reben kultivierten, und die Karthager sollen 530 v. Chr. die Her stellung süßer Strohweine verstanden haben. Herodot berichtet vom hochentwickelten Wein bau der Aegypter. In den Felsengräbern von El-Kab, dem alten Elethya, ist uns ein Bilder- znklus erhalten geblieben

unter Kaiser Probus (276 n. Chr.) gekommen sein? fast gewiß ist es, daß unter Karl dem Großen (800 n. Chr.) gekommen sein: fast gewiß ist es, daß unter Karl dem Großen <800 n. Cbr.) der Weinbau an den Ufern vom Rheit? und der Mosel bereits blühte. Die Wein- produktion Ungarns ist verhältnismäßig jung. Bela II. pflanzte erst 1241 in der Theißgegend die ersten Neben, welche heute den ersten Platz in der landwirtschaftlichen Produktion dieses Landes einnehmen. Daß der Wein nicht alle Jahre in gleicher Güte

wächst, ist eine allgemein bekannte, be dauerliche Tatsache. Wir wollen uns darauf beschränken, nur zweUGegensätze zu erwähnen. Einen guten und einen schlechten Jahrgqng. Im Lahre 1624 gedieh der Wein am Rhein auf ganz besondere Weise, so daß sich der Stadtrat von Bremen entschloß, ein Faàiamit, wenn schon nicht für ewige Zeiten, soMch für einige Jahrhunderte aufzubewahren. Man nannte diesen Wein „Rosewein', weil aus der Vorder-, seite des Fasses eine Rose geschnitzt war, und, kein Tröpfchen wurde

davon verkauft. Nur die Aerzte von Bremen hatten das Recht, Kranken je eine Flasche zu verschreiben. -Fremde Gäste führte man in den Ratskeller und ließ sie vom Rosewein kosten, we»' man sie ehren wollte. Auch Goethe erhielt einmal nach einer iiber- standenen Krankheit v«'' Bremer Magistrate eine solche Flasche Wein zum Geschenke. Der ' schlechte Wein, von dem wir zu berichten ver sprochen haben, ist im Jahre 14S0 in der Um gebung von Wien gewachsen. Er war so sauer, und schmeckte so widerlich

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 15.10.1932
Descrizione fisica: 10
zur Errichtung solcher Wein,zentralen ist der Genehmigung des Ackerbaumiiiisicrs vor behalten. Art. 3. — Die Leitung solcher Weinzentralen ist separat zu führen, und zwar durch einen von der Verwaltungskommission des Provinzial- Konsortiums zu ernennenden. Verwaltungsrat, bestehend aus fünf daran interessierten Mit gliedern/die 2 Jahre im Amte bleiben und wieder wählbar sind. Dieser Verwaltungsrat wählt unter sich einen Präsidenten und arbeitet eine Geschäftsordnung zur Führung der Weinzcntrale

aus,. in welcher auch Normen für die Ernte, Zubereitung und Verkauf der Weine, sowie für die Anstellung des erforderlichen Personals enthalten sein müssen. Diese Geschäftsordnung unterliegt der Ge nehmigung des ProvinziàftKonsortiuà, und, des Ackerbauministers. Die Führung der Wein- zentralen ist der Kontrolle der Rechnungsrevi- soren des Provinzial-Konsortiums unterworfen. Art. 4/ — Falls, .es sich als notwendig'er weist, können diese Weinzentralen' auch die Verarbeitung der Maische auf - Konto der Produzenten vornehmen

. 15 des oberwähnten Gesetzes in den dort angegebenen Grenzen ermächtigt. Art. 7. — Die Bestimmungen des Gesetzes vom 29. Dez^ 1930, Nr. 1737 (Kellereigenossen- fchaften) und des Art. 5 des Gesetzes vom 30. Mai 19932, Nr. 720 (Silos und Getreide magazine) sind auch, auf die, Weinzentralen und Tafeltraubenmagazine ausgedehnt. Art. 8. — Falls für die Errichtung von Wein zentralen oder Traubenmagazinen die Mietung von privaten Gebäuden notwendig ist, unter liegen die betr.-Mietverträge, der Genehmigung des Provinzial

-Konsortiums und, des, Ackerbau- ministeriums^ Bis zum Einlangen, dieser bei-, hen GenehmiMngen sind die betresfendxn Ver träge für dies Konsortium nicht bindend. Art. 9. — Das Verhältnis der Nebkultur konsortien zu den neu zu errichtenden Wein zentralen usw. wird noch durch Ministerialver- ordnungen näher geregelt werden. Art. 10. — Die auf Grund des Gesetzes über die Bekämpfung der Verfälschung landwirt-, schaftlicher Produkte konfiszierten Waren wer den den Nebkulturkonsortien zur,, Verwerfung

- und Essigproduktion, ferner die Erzeu gung und Benennung der Fruchtsäfte. Die be treffenden Artikel lallten: , Uinciesigi'gàl'llng à V^ölngg Art. 11. — Der vierte Absak des Art. 13 des Gesetzdekretes Nr. 2033 vom 15. Oktober 1925 wird abgeändert wie folgt: . „Dieses Verbot (nämlich des Handels und, Verkaufe?) wird auch ausgedehnt auf die Not weine mit weniger als 10 Alkoholarade und auf die Weißlveine mit weniger als 9 Alkohol- grade. In jenen Räumen, wo Wein direkt an die Konsumenten abgegeben wird, müssen

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