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Giornali e riviste
Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 1 di 8
Data: 22.04.1911
Descrizione fisica: 8
Nr. 47 L.-G.-Bl. und vom 29. Jänner 1904 Nr. 7 L.-G.-Bl.,*) welches in dieser Abhandlung der Einfachheit halber T. Str.-G. zitiert werden wird, unterscheidet folgende Klassen von öffentlichen Wegen: 1.) die ära rischen Straßen, 2.) die Eisenbahnzufahrtsstraßen, 3.) die Konkurrenz-Straßen und 4.) die Gemeindewege. Somit sind alle öffentlichen Wege (Straßen, Gassen, Wege, Fußsteige rc.), welche nicht zu einer der drei ersten Klaffen gehören, Gemeindewege. Im folgenden ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt

in der vom Tiroler Landesausschusse herausge gebenen Gesetzessammlung vom Jahre 1905. von den Privatwegen, wozu auch die sogenannten Jnteressentschaftswege gewöhnlich gehören, unterscheiden, tunlichst genau festzustellen, denn über die Abgrenzung zwischen den Gemeindemegen und den übrigen Klassen der öffentlichen Wege wird ein Zweifel selten aufkommen. Es besteht nun vielfach die verfehlte Ansicht, daß als Gemeindewege nur jene zu gelten haben, welche übungsgemäß von der Gemeinde eingehalten werden. Allerdings

trifft es gewöhnlich zu, daß Wege, welche von der Gemeinde eingehalten werden, Gemeindewege sind. Aber nicht richtig ist, daß alle Wege, deren Ein haltung nicht die Gemeinde, sondern andere Faktoren zu besorgen haben, schon aus diesem Grunde Privat wege sind. Das T. Str.-G. sicht in den §§ 12 und 13 aus drücklich den Fall vor, daß Gemeindewege nicht von der Gemeinde, sondern von anderen Körperschaften oder Einzeln Personen einzuhalten sind und in der Wirklichkeit dürsten in vielen Gemeinden jene Wege

, welche übungs gemäß nicht von der Gemeinde, sondern von andern eingehalten werden, aber trotzdem die rechtliche Eigen schaft von Genreindewegen haben, sogar die Mehrzahl bilden, wenn sie auch für den Gemeingebrauch von ge ringerer Bedeutung sind, als die von der Gemeinde selbst eingehaltenen Wege. Auch von der Regel, daß die von der Gemeinde eingehaltenen Wege Gemeindewege sind, gibt es Aus nahmen. Zum Beispiel die Gemeinde baut und erhält einen Weg zu einer Gemeindesäge, oder zu einem Ge meinde

-Elektrizitätswerke. Ein solcher Weg ist ein der Gemeinde gehöriger, aber kein Gemeindeweg, außer er würde von der Gemeinde ausdrücklich dem allgemeinen Verkehre gewidmet. Die Erhaltungspflicht oder Uebung ist daher kein wesentliches Merkmal des Gemeindeweges. Irrig ist auch bie Ansicht, daß nur jene Wege Gemeindewege sind, welche im Eigentume der Gemeinde stehen, oder wenigstens im Grund-Besitzbogen als „öffent liche Wege und Plätze" ausscheinen. Als Regel kann allerdings wieder gelten, daß die im Besttzbogen

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 2 di 8
Data: 22.04.1911
Descrizione fisica: 8
über Privatgrund führen, zweifellos öffentlich, mithin Gemeindewege sind. Derlei Falle sieht der § 3 des T. Str.-G. vor. Viele öffentliche Wege über Gemeinde oder Fraktionsgrund sind gar nicht parzelliert und daher in den Grundbesitzbogen als Wege nicht ausgewiesen. Andererseits ist es klar, daß nicht alle Wege schon des wegen öffentliche oder Gemeindewege sind, weil sie über Gemeindegrund führen, z. B. die zahlreichen Waldwege. Also auch das Eigentum oder die Besitzverhältnisse am Weggrunde

laut Steuerkataster sind keine untrüglichen Merkmale für die Eigenschaft eines Weges als Gde.-Weg. Der Umstand, daß ein bestimmter Weg wegen seiner besonderen Wichtigkeit seit jeher als ein öffent licher, also als Gemrindeweg anerkannt wurde, führte meistens dazu, daß die Gemeinde selbst dessen Ein haltung übernahm und daß er bei den Katasterarbeiten mit einer eigenen Wegparzellm-Nummer versehen und in den Grundbesitzbogen der „Oeffcntlichen Wege und Plätze" eingetragen wurde. Diese Behandlung

des Weges istii aber nur eine Folge und nicht die Ursache seiner Oeffentlichkeit. Um das Wesen des öffentlichen oder Gemeindeweges richtig zu erfaffen, muß man vielmehr aus seine Entstehung zurückgehen. Ein öffentlicher oder Gemeindeweg entsteht entweder durch die Widmung oder durch die unvordenkliche Uebung und darnach kann man sämtliche Gemeindewege in zwei Gruppen teilen. Zur ersten Gruppe gehören alle Wege, welche die Gemeinde ausdrücklich für den Gemeingebrauch ge widmet hat. Nicht hieher dagegen

gehören jene Wege, welche die Gemeinde in zweifelhaften oder strittigen Fällen tm Entscheidungswege als Gemeindewege erklärt. Eine Widmung liegt nur dann vor, wenn die Gemeinde entweder einen neugebauten Weg oder einen bestehenden Weg, der bisher unbestrittener Privatweg war, in legaler Weise als Gemeindeweg für den Gemein gebrauch bestimmt. Dies geschieht gewöhnlich in der Weise, daß die Gemeinde selbst, um einem dringenden Verkehrsbedürfniffe abzuhclfen, einen neuen Gde.-Weg baut. Es kommt

haben. In allen Fälle;', in denen die Gemeinde in der oben beschriebenen Weise neugebaut« Wege oder bisherige Privatwege dem öffentlichen Verkehre gewidmet hat, wird über die rechtliche Eigenschaft des Weges als Gemeindeweg ein Zweifel oder Streit kaum aufkommen. Derlei Widmungen kommen übrigens nicht so häufig vor. Die große Mehrzahl der Wege gehört vielmehr zur zweiten Gruppe, nämlich jener, bei denen eine derartige Widmung nicht nachweisbar ist und in dieser Gruppe von Wegen kann die Oeffentlichkeit eines Weges

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1844
¬Ein¬ Büchlein von der Sorge für's Seelenleben
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Pagina 113 di 430
Autore: Zingerle, Pius [Übers.] ; Rapin, R. [Mitarb.] ; Bourdalour, P. [Mitarb.] / Aus dem Franz. von Pius Zingerle
Luogo: Innsbruck
Editore: Rauch
Descrizione fisica: VI, 420 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: Abhandlung über die Wichtigkeit des Heiles / von R. Rapin. Gedanken über das Seelenheil / von P. Bourdalour. - In Fraktur
Soggetto: s.Ewiges Leben
Segnatura: I 109.671
ID interno: 110653
—■ 106 4 I 1 ' I >-1 ß i? * | (S* i # 3 ! l '® l 3. Wir müssen aber Ln Bezug auf diese Reift Mißtrauen setzen, auf uns selbst; denn unser Herz, unser Geist, unsre Vernunft können bei aller ihrer Aufklärung uns gar leicht irre führen. Lasset uns daher auf jeden unserer Schritte aufmerksam ftyn, um auf dem Wege, der zur Ewigkeit führt, kei nen Fehltritt zu thun. Wir sind nämlich, wie der Prophet (Isar. 53, 6.) sagt, gleich irrenden Scha fen; ein jeder weichet ab vom wahren Wege, um dem Wege

seines Herzens zu folgen, indem er seiner Laune, seinen Gelüsten, Leidenschaften, den Ausbrüchen seiner Natur, und andern Verirrun gen vom Wege folget, deren vorzüglichste wir nun anführen wollen. 4. Die erste und allgemeinste Verirrung auf dem Wege des Heiles ist ein nur unbestimmter, nur ft obenhin und bloß allgemein gehaltener Wille, selig zu werden, ohne in die besonderen Mittel einzugehen, die man dazu anwenden muß. Man trachtet nach dem Ziele der Reise, ohne an den Weg zu denken, den man einschlagen

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.10.1908
Descrizione fisica: 8
einen Antrag betreffend Abänderung des tirolischen Straßengesetzes ein. Das Straßengesetz vom 11. Oktober 1895, L.-G.-Bl. Nr. 47, abgeändert mit Gesetz vom 29. Jänner 1904, L.-G.-Bl. Nr. 7, teilt die öffentlichen, nichtärarischen Straßen und Wege in Konkurrenzstraßen und -Wege und Gemeindewege ein. Wenngleich zur Trag ung der Einhaltungskosten für die erstgenannte Gattung Kommunikationen außer den zunächst beteiligten Ge meinden in der Regel noch andere Gemeinden und Parteien herangezogen werden, denen

. In Niederösterreich gibt es außer den Ge meindewegen Bezirksstraßen erster, zweiter und dritter Ordnung, wobei als Konkurrenzgebiet in der Regel die Bezirksgerichtssprengel zu gelten haben. In O b e r ö st e r r e i ch hat man Landes- und Bezirks straßen, wobei der Neubau der Straßen vom Lande, die Kosten der Erhaltung aber von den Gemeinden, in deren Gebiete die Bezirksstraße liegt, bestritten werden, wobei aber noch vom Landesfonds Beiträge geleistet werden. In Salzburg kennt man nur Landesstraßen und -Wege

und Gemeindestraßen und -Wege. Zur Einhaltung, der Landesstraßen werden auch die Ge meinden zur Beitragsleistung herangezogen. In Böhmen sind die nichtärarischen Straßen ein geteilt in Landesstraßen, Bezirksstraßen und Gemeinde straßen und -Wege, wobei auch bei der Erhaltung von Bezirksstraßen unter Umständen Beiträge aus dem Lan desfonds geleistet werden. Mähren hat nur Bezirks- und Gemeindestraßen und -Wege. Auch hier fallen die Straßenbezirke mit den Bezirksgerichtssprengeln zusammen. Schlesien unterscheidet

wieder zwischen Landes und Bezirksstraßen, sowie Gemeindestraßen und -Wegen. Für die Einhaltung wichtigerBezirksstraßen werden auchLan- desunterstützungen gewährt. In Steiermark gibt es Bezirksstraßen erster und zweiter Klasse, dann Gemeindestraßen und -Wege. Ueber- steigen bei Bezirksstraßen erster Klasse die Einhaltungs kosten die Kräfte des Bezirkes, dann werden Landes unterstützungen gewährt. In Kärnten unterscheidet man: erstens Landes straßen und -Wege; zweitens subventionierte Straßen; drittens

Gemeindestraßen und -Wege; viertens Ortschafts wege ; fünftens Einschichtenwege. Die Beiträge für die subventionierten Straßen werden vom Landtage für jede Straße eigens festgesetzt. Wie man sieht, ist m keinem Kronlande der In teressentenkreis, der für die Erhaltung der Straßen auf zukommen hat, so enge begrenzt, wie dies in Tirol der Fall ist, wobei in den meisten Kronländern an die Stelle von Konkurrenzstraßen Bezirksstraßen treten. Da aber Tirol keine Vezirksorganisationen hat, so wird man wohl

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
(1844)
¬Die¬ christkatholische Theologie nach der Idee vom Reiche Gottes ; Bd. 3/4
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Pagina 48 di 607
Autore: Galura, Bernhard / dargest. von Bernard Galura
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 323, 261 S.. - 3. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: Bd. 3 und 4 geb. in 1 Bd. Frühere Aufl. u.d.T.: Galura, Bernhard : Neueste Theologie des Christenthums. - In Fraktur
Segnatura: II 101.347/3-4
ID interno: 317435
§. 122. lleber die Heiden. 35 tes und eine Wirkung seiner unbegreiflichen Gnade seyn; die Heiden werden sich dann für Menschen halten müs sen , denen das Reich Gottes' aus besonderer Gnade ge geben wird, und wir werden sagen müssen: O welch eine Tiefe des Reichthumes, sowohl der Weisheit als dev Erkenntnis Gottes'. Wie gar unbegreiflich sind seine Gerichte und nnerforschlich seine Wege! Denn, wer hat den Sinn des Herrn erkannt? Oder wer ist sein Rath geber gewesen? Nom

. 11, 33. 34. Von nun an müssen wir in dieser Geschichte eine Anstalt beobachten, deren Endzweck seyn wird, die vom Reiche Gottes losgerissenen Heiden in dieses Reich wieder zurück zu bringen. Die Menschen gehen nun abermal ganz verschiedene Wege; allein, wir werden endlich Alle aus Einem und dem nämlichen Wege , auf dem Wege in das Reich Gottes zusammenkommen sehen. Die Menschen'sind nun zwar in verschiedene Reiche getheilt; allein, wir werden endlich Alle in Einem und dem nämlichen Reiche, im Reiche Gottes vereiniget sehen

, sich an ihm fefthalten, und rufen werden: Wir wollen mit euch nach Jerusalem gehen; denn wir haben gehöret, daß Gott mit euch Juden ist. 8, 23. In diesem Sinne wird das Volk Gottes der Stock seyn, an den sich das Menschengeschlecht auf dem Wege in das Reich Gottes anschließen wird. Bei dieser neuen Anstalt, deren Endzweck die Wie deraufnahme der Heiden ist, werden wir ein gewisses Wachsthnm 'Beobachten. -Äf erwarten vor Allem eine 3 *

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Libri
Categoria:
Sport, gioco
Anno:
1906
Skiführer durch Tirol : Wegweiser für alpine Wintertouren
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Pagina 37 di 78
Autore: Sehrig, Othmar / von Othmar Sehrig
Luogo: Innsbruck
Editore: Dt. Verl.-Anst.
Descrizione fisica: XI, 55 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Skisport ; f.Führer
Segnatura: I A-4.422
ID interno: 160498
Töbtach. Nr. 85-0(3. Touren: 85) Monte Piano*** (2325 m), R. Sk., 3-3Vs St. Bekannter Aissichtsberg. Leicht. Von Schluderbach südlich bequem auf der Misurinastrasse bis zur Passhöhe, dann links zur Forcella 'bassa unterhalb des Col (teile Saline (1903 m) herum möglichst dem Sommer wege nach, zuletzt steil zum welligen Plateau (offene Schntz- hlitte) empor. Abfahrten: a) Auf gleichem Wege zurück: b) über Misu- rina längs der Strasse nach Cortina. 2. Ospitale (auch im Winter geöffnet). Touren

: 86) Cima-Falzarego*** (2347 m), R. Sk.., 5-6 St. Ins Travenanzestal auf neu angelegtem Reitsteig zur Alpe (oberhalb die Wolf-G-lanvellhütte. 2060 m. der Sektion Dresden des (ETC. im Bau) und weiter in 1 1 /. 2 St. zum 87) Col dei Bos (2350 in) empor; vor dem Passe sich rechts wendend über das Gehänge und zuletzt übern Kamm zum Gipfel, Abfahrt auf gleichem Wege zurück. Im Travenanzestal wegen der steilen Hänge Lawinengefahr! Sehr lohnend: Rundtour um die T o f an a ; Ospi tale- TTavenanzes - Col dei Bos

- Falzarego - Hospiz - Pocol- Cortina- Petitelstein, 10-12 Stunden. Lawinengefahr nur im Val Tra- venanzes. 88) Val grande*Forca Sattel*** (2114 m), R. Sk., 5-5 1 /* St. Von Ospitale hinab zum JPelizoribach und dem Wege nach empor ins Val grande zur Alpe Padeon und zum Sattel. Abfahrten: a) Auf gleichem Wege zurück oder b) jenseits hinab, anfangs steil zum Rospiz Tre croci und längs der Strasse nach Cortina, 89) Gottreatal*** (Rundtour um die Oroda d f Ancona). Von Ospitale ein Stück auf der Strasse

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Libri
Anno:
1893
Verfassung und Verwaltung des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins : ein Handbuch zum Gebrauch für die Sectionen
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Pagina 58 di 117
Autore: Deutscher und Österreichischer Alpenverein ; Emmer, Johannes [Bearb.] / unter Benützung der Acten des Central-Ausschusses zsgest. und erl. von Johannes Emmer
Luogo: Berlin
Descrizione fisica: IV, 115 S., 6 Doppelbl. : Kt.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-3.939
ID interno: 154997
Anlage der Wege. Der Bau neuer Wege wird heutzutage von Seite des D. u. Oe. Alpenvereins in der Kegel nur dort durch zuführen sein, wo nicht andere Factoren (Gemeinden, Pri vate) ein wesentliches Interesse an der Herstellung eines Weges haben und diesen daher die Besorgung zu überlassen ist, und wenn der Weg wirklich von Nutzen für den Touristen ist. Demnach wären Verbindungswege im cultivirten Tliale und an besiedelten Gehängen, ferner neue Promenade- und Spazier wege für Sommerfrischler

nicht als Aufgaben des D. u. Oe. Alpenvereins zu betrachten. In erster Linie sind Anlagen neuer Wege gerechtfertigt: 1. zu Sehnt:/,- hätten; 2. itber Jochiibergängö; 3. zn vielbesuchten Gipfeln; in zweiter Linie kommen in Betracht: 4. Abkürzungswege; 5. Zugänge zu Sehenswürdigkeiten (Wasserfälle, Klammen). a) Zn jeder Schntzhiitte soll ein gut gangbarer, sicherer Weg leiten; soweit schon Alpenwege bestehen, wären dieselben nur zu verbessern, falls nicht durch Neuanlage eines Weges erhebliche Vortheile

, namentlich Zeit ersparnis» erzielt wird. — Bei bewirtschafteten Schntzhiitten ist womöglich auch darauf Bedacht zu nehmen, dass der Weg auch für Lastthiers gangbar ist. Wege zu Hütten, die nicht blos als Ausgangspunkte für Touren dienen, sondern auch Zielpunkte bequemer und mindergeübter Reisender sind, sollen sorgfältiger hergestellt werden. b) Von grosser Bedeutung sind auch Jochwege, und für die Anlage solcher wird man stets auf Dank rechnen können. In manchen Fällen wird man schon bestehende Pfade

und langen Routen empfehlen, wo Zeitersparniss (auch Kraft- ersparniss, z. B. bei schlechten, sonnigen Strassen) von wesentlichem Vortheil für den Touristen ist. e) Zugänge zu Sehenswürdigkeiten herzustellen, wäre nur dann als Aufgabe des Alpenvereins zu betrachten, wenn dieselben wirklich von grösserer Bedeutung sind, so dass auf zahlreichen Besuch zu rechnen ist, und wenn nicht Locale Vereine (Verschönerung»vereine) oder Gemeinden und Private solche Wege übernehmen können. Al» leitender Gesichtspunkt

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1844
¬Ein¬ Büchlein von der Sorge für's Seelenleben
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Pagina 104 di 430
Autore: Zingerle, Pius [Übers.] ; Rapin, R. [Mitarb.] ; Bourdalour, P. [Mitarb.] / Aus dem Franz. von Pius Zingerle
Luogo: Innsbruck
Editore: Rauch
Descrizione fisica: VI, 420 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: Abhandlung über die Wichtigkeit des Heiles / von R. Rapin. Gedanken über das Seelenheil / von P. Bourdalour. - In Fraktur
Soggetto: s.Ewiges Leben
Segnatura: I 109.671
ID interno: 110653
97 — Er kennkni ß Gottes erhebt. Sobald man dieseOrdnung Verkehrs werden die besten Mittel zu Hindernissen. 26. Wir wollen jedoch von diesen Mitteln etwas genauer handeln. Die geeignetsten sind jene, die der Weltheiland selbst im Evangelium ange geben hat: Die ■ Siebe Zur Armuth, Demüthigung, zu Leiden, die Einfalt, das Schweigen, der Ge horsam, die Geduld, das Gebet. Alle diese Wege, in den Himmel zu kommen, sind desto sicherer, je weniger auffallend sie sind; denn die sichersten Wege, Gott

zu finden, sind die verborgensten, wobei kein Aufsehen gemacht wird, und wobei die auch ins Heiligste sich einschleichende Eitelkeit ihre Rechnung nicht findet. 27. Das unfehlbarste aller Mittet jedoch ist, auf vollkommene Weise in seinem Stand und Be rufe leben. Gott hat mancherlei Wege, uns selig Zu machen, man darf Ihm nur folgen. Nun, durch die Lebensweise, wozu Er uns beruft, will Er uns zum Himmel führen. Es heißt aber nicht, Ihm folgen wollen, wenn man gegen Gottes Willen seinen Stand ändert

, indem man sich ent weder aus Ehrgeiz darüber erhebt, oder chn aus Laune und Wanketmuth verläßt. 23. Jeder muß ■ an seiner Stelle kämpfen, um den Sieg zu erringen; es heißt vom Wege ab weichen, den dir Gott angewiesen, und den Po sten verlassen, worauf dich Seine Vorsicht gestellt, 6

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Libri
Categoria:
Geografia, guide
Anno:
1900
¬Das¬ Lagerthal, la Valle Lagarina.- (Südtirolische Landschaften ; 2)
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Pagina 315 di 460
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VII, 448 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Trentino ; s.Landeskunde
Segnatura: II A-3.927/2
ID interno: 127241
Im Frieden mvcht' er wühl verenden: Hoch unter steilen Felsenwänden Am Rande eines Felsendammes Lag er, der Letzte seines Stammes. * * * Die Str.che und das Gemeindcwappcn. Man mag glauben, dass diese aneinander stoßen den Thalfurchen zwischen Rovereto und Vicenza mit ihren wichtigen Bergübergängen in einem uralten Cul- turlande schon in ältester Zeit ihre gnten Verbindungs wege gehabt haben müssen. Doch wäre dies eine ent schiedene Täuschung. Alles weist darauf hin, dass diese Thäler

nach Ausrottung der Urwälder erst im Laufe des Mittelalters urbar gemacht und Wege angelegt wurden, die anfangs nur einen beschränkten Verkehr zu Fuße gestatteten. Allmählich mögen Saumwege daraus geworden sein. Nach der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts fassten die Vicentiner als die Herren des jenseitigen Berggebietes den Beschluss, drei Wege zu bahnen, auf denen man von Vicenza nach Trient kommen und von denen einer durch das Leograthal und Ballarsa gehen sollte. Einer von den drei Wegen sollte eine Reit

- und Fahrstraße werden. Zu diesem Ende sollten vier Männer geistlichen Standes (llommes religiös!) — technisch gebildete Ingenieure mochte es damals kaum geben — heimlich ausgeschickt werden, um zu erforschen, wo und wie diese Wege am besten

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Libri
Categoria:
Sport, gioco
Anno:
1906
Skiführer durch Tirol : Wegweiser für alpine Wintertouren
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Pagina 43 di 78
Autore: Sehrig, Othmar / von Othmar Sehrig
Luogo: Innsbruck
Editore: Dt. Verl.-Anst.
Descrizione fisica: XI, 55 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Skisport ; f.Führer
Segnatura: I A-4.422
ID interno: 160498
Ter fern- Weer. 31 . Nr. 109-112 Touren: ■ 109) Gilfersberg 1 (2585 in). R. Sk., 4-4 1 / 2 > 8t. Sehr lohnende aussichtsreiche Tour mit schönen Abfahrten. . Hinterm Wirtshaus direkt über Wiesen steil empor'Ms zum Wald, wo ein Weg nach rechts (sudi.) hinauf durch den hier schmalen Waldgürtel zum Nonsalpen - Niederleger (1784 m) führt. — Von diesen nun nord-östlich leicht zum Gipfel hinan. Abfahrten: al Auf gleichem Wege zurück; b) Vom Gipfel zum Hochleger. und längs des West.gr.ates

eine interessante Skitour. Hiebei dürfte sieb folgender Weg empfehlen : Vom Wirtshaus Innerst wie oben auf steilem Karren wege durch Wald empor zur Stallnalpe, Sollte der Weg* in seiner Fortsetzung nicht gangbar sein, fährt man von dieser Alpe hinab zum Bach und über eine Brücke auf die andere (orograph. linke) Bacbseite, die man aufwärts bis zu einem Talboden verfolgt. Nun wieder auf die andere Bachscite und zur Oberen Nurpensalpe. Weiter meist oberhalb des Raches längs der steilen Hänge (nicht ganz

lawinensicher) zu den Hagelhütten (2067 m). Von hier direkt über die weiten Larböden, einen charakterist. Felsvorsprung rechts lassend zur flachen Einsatt lung des Nurpenjoches empor. Nun östlich über den Grat voraussichtlich ohne wesentliche Hindernisse bis zum Gipfel mit Skier. Abfahrt auf gleichem Wege zurück. 111) Geiseljoch*** (2291 m), R. 8k., 4^4Vs 8t. Hinter dem Wirtshaus Innerst dem Wege nach -.rechts- hinab zum Rach, jenseit durch Wald auf gut ■ angelegtem Wege in gleich massiger Steigung

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 3 di 8
Data: 22.04.1911
Descrizione fisica: 8
der Bewirtschaftung dienen, dann Zufahrtswege zu einer Säge, Mühle, Wege zu einzelnen Höfen oder Häusergruppen ohne weitere Fortsetzung u. s. w. werden schon aus dem Grunde nicht zu den öffentlichen Wegen zu zählen sein, weil sie normaler Weise der allgemeinen Benützung sich entziehen. Der Umstand, daß ein Weg nur hauptsäch lich einem bestimmten Interessentenkreise dient, würde an und für sich die Oeffentlichkeit nicht ausschließen, wenn er doch auch von anderen Personen regelmäßig benützt

keine Sonder rechte geben. Selbstverständlich wird die Gemeinde bei ihrer Entscheidung über die Oeffentlichkeit des Weges im Zweifel auch zu prüfen haben, ob die Beschränkungen der freien Wegbenützung auf rechtlicher Grundlage ruhen, z. B. ob der Grundbesitzer befugt ist, eine Weg tafel mit der Aufschrift „auf Widerruf gestatteter Durch gang" aufzustellen. Eine weitere Voraussetzung der Oeffentlichkeit des Weges ist schließlich das dringende Verkehrsbedürfnis. Es werden daher Wege, die lediglich

erhält auch das Grundbuch für jede Kata stralgemeinde eine eigene Einlage mit der Aufschrift „Oeffentliches Gut". Diese Einlage ist dazu bestimmt, auch alle öffentlichen Wege, und zwar die Gemeinde wege getrennt von den übrigen Kategorien der öffent lichen Wege, auszuweisen. Es wird sich vor allem um die Frage handeln, ob diesem Ausweise die gleiche rechtliche Bedeutung zukommt, wie den sonstigen Grund buchseintragungen. Diese Frage ist zu verneinen

jedoch hier nicht am Platze ist. Auf die weitere Frage, ob die Grundbuchseinlage „Oeffentliches Gut" über den Stand der Gemeinde wege verläßliche Auskunft gibt, ist zu antworten, daß dies in der Regel in Bezug auf die Richtigkeit der Fall sein wird, nicht aber auch immer in Bezug auf die Vollstänvlgkeit. Es ist nämlich anzunehmen, daß bei der Grundbuchsanlegung vielfach nur jene Wege als Gemeindewege angemeldet und eingetragen wordtn seien, welche als solche bereits im Grundbesitzbogen

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Libri
Anno:
1881
¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
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Pagina 56 di 728
Autore: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: VIII, 720 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: D II 8.654/1 ; II 8.654/1
ID interno: 105361
49 Die Gassen, Wege und Fusssteige innerhalb der Dorfgemeinde werden aber ohne Ausnahme als gemeinsame Sache betrachtet und behandelt. Wising verwendet den dritten Theil der Strafgelder zur Erhaltung der Wege und Stege '); Stans gestattet, dass Wasser auf den Wegen, nicht aber auf der Strasse geleitet werden darf 2 ); Weer will, dass die Gassen geräumt und das Holz aus denselben entfernt werde, „auf dass man dort wohl gehen und reifen mag mit Gottes Leichnam oder zu anderer Notdurft

83 ). Andere Gemeinden bestim men die Breite der Wege; Kolsass z. B. verlangt eine solche Breite, dass eine Magd mit einer Beiter (flachem Korbe) auf dem Kopf durch kommen kann 4 ). Weer nimmt ein Boss zum Masstabe, welches ein Mann am Zaume führt 5 ). Für die Verpflichtung der Gemeinden zur Einhaltung der Wege auf weitere Strecken kommen nur wenige Beispiele vor. Der Gemeinde Mieders obliegt die Einhaltung des Weges bis zum Schönberge 6 ); die Tarrenzer im Oberinnthale erscheinen im 15. Jahrhunderte im Besitze

einer, wie die Urkunde es nennt, „ Landesordnung welche sie verpflichtet, gegen eine Zollberechtigung die Wege in dem Imster Gerichte einzuhalten 7 ). Mit dem Begriffe der ungetheilten Feldgemeinschaft, sowie auch des Sondereigenthums hing auf das Innigste die Bedeutung des Mark steines und Zaunes zusammen. Zaun und Markstein bezeichneten nicht nur die Gebietsgränzen einer Feldgenossenschaft, und innerhalb derselben die Gränzen des jedem freien Dorfgenossen zugewiesenen Sondereigenthums, sie waren auch das Sinnbild

12
Libri
Anno:
1900
¬Die¬ Jagd-, Fischerei- und Vogelschutz-Gesetze für Tirol : sammt den einschlägigen Verordnungen, Erlässen und oberstbehördlichen Entscheidungen
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Pagina 27 di 82
Autore: Kirchlechner, Josef / zsgest. von Josef Kirchlechner
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: IV, 72 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: 856
ID interno: 182618
In Gemäßheit des von Seiner k. k. Apostolischen Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 23. September d. I. er haltenen Auftrages, dass bis zur Erlassung eines, das Jagd wesen definitiv regelnden Gesetzes im administrativen Wege alle Maßregeln zu treffen seien, welche zur Beseitigung der Uebel- stände geeignet sind, die in dem Bereiche, für welche das Aller höchste Jagdpatent vom 7. März 1849 in Ausübuns steht, ins besondere bezüglich der den Gemeinden zugewiesenen Jagd statt gesunden

haben, wird nachstehendes verordnet: Das Jagdrecht auf dem den Gemeinden nach § 6 des Allerhöchsten Jagdpatentes vom 7, März 1849 zur Ausübung der Jagd zugewiesenen, oder denselben eigenthümlichen Grunde besitze darf, den Fall des ß 10 dieser Verordnung ausgenommen, von nun an nicht anders, als im Wege der durch die politische Bezirksbehörde vorzunehmenden Verpachtung ansgeübt werden. Auch aus Gcmeindeeigenthum (außer cs handelt sich um eine fremde Gemeinde oder Gemcindefraktion) von über 113 Heetar, darf die Jagd

nur im Wege der Verpachtung ausgcnbt werden. (B.-G.-H. IS. Dec. 1896, Zl. 6865, B. 10.210). Ein Grundbesitz (von über 115 Heetar) einer fremden Gemeinde oder Gemeiudefraction bildet hievon eine Ausnahme. lB.-G.--H. 10. Mai 1895, Zl. 2413, B, 8655 und 2. Oct. 1895, Zs. '4642. 8. 8864). 8 2 . Die Verpachtung hat im Wege des öffentlichen Ausrufes in der Regel am Amtsorte der politischen Bezirksbehörde zu geschehen Die Ausschreibung ist, soweit thunlich, drei Monate vor Ablaus des früheren Pachtes

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Giornali e riviste
Alpenländer-Bote
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Pagina 4 di 16
Data: 09.01.1938
Descrizione fisica: 16
" ist nicht so einfach, nicht so leicht, besonders dann, wenn alte Wege bequem, ange nehm und gut ausgetreten sind. Es sind das Wege alter Ge wohnheit, Wege, die einer Menschennatur viel Angenehmes bieten für Nase und Auge, für Ohr und Sinne überhaupt. Es sind Wege modernster Art, Wege, auf denen die Masse wandelt. Ader es find Wege, die zu einem Herodes führen auf irgend eine Art. Es sind oft Wege, an deren Seite das Unkraut der Schuld und das Stachelwerk des Lasters ge deihen. Es sind nicht selten Wege

, die Blutspuren zeigen vom Unrecht am Nächsten. Es sind vielfach Wege, die triefen von den Tränen der Reue, des Schmerzes, die eine oder deine arme Seele weinen Muß. Und alle diese gewohnten Wege führen nicht zur Krippe des Heiles und zum Frieden des Stalles, sondern wenn auch zu scheinbarer Macht, so doch auch zu Schuld und Sünde. Soll es auf diesem Gefahrenwege weitergehen? Soll nicht die bittere Erfahrung ein gewichtiges Wort reden, soll nicht das neue Jahr eine höhere Mahnung fein dürfen? Du bleibst

ja für deinen irdischen Adam auch nicht immer beim Alten, sondern suchst ihm recht gern Abwechslung, Neues zu verschaffen, weil ihn das freut. Und erst die liebe Frauenwelt! Die bleibt schon gar nicht gern beim Alten, namentlich im punkto Mode! Da sucht und geht man immer andere, neue, womöglich die neuesten Wege. Auch mit dei- ner Wohnung bleibst du nicht immer beim Alten, sondern suchst auch hier zu verbessern, andere Wege zu gehen. Der Mensch liebt es überhaupt, ab und zu Altes zu verlassen und andere Wege

einzuschlagen. Warum soll es dort, wo es um das Wohl deiner guten Seele geht, immer beim Alten blei ben? Du warst im alten Jahr ein Zornbinkel, willst du es im neuen auch wieder fein, anstatt andere Wege hierin Zu ge hen? Du hast es bisher mit einem gewissen Gebot nicht ge nau genommen, so oder so. Willst du hier nicht einmal ernst lich einen anderen Weg einfchlagen, einen, über den sich dein Schutzengel nur freuen kann? Du hast bisher in deinem Herzen dem Haß, der Feindschaft oder einer anderen Un tugend

ziemlich freien Lauf gelassen. Soll das nicht anders werden? Du bist die lange Zeit her recht lau oder gar kalt > gewesen gegen deinen lieben Herrgott. Willst du von nun ! an nicht hierin einen anderen Weg einschlagen? Du hast lange Jahre den Deinen recht viel Sorge und Kummer und Verdruß bereitet, weil dein Weg halt gar nicht einwandfrei war. Willst du, daß es so weiter geht? Oder möchtest du nicht lieber einen anderen Weg einfchlagen? Das neue Jahr ladet ein, andere, das heißt bessere Wege zu gehen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 7 di 16
Data: 28.02.1903
Descrizione fisica: 16
, mit dem Datum vom 1. Mai 1880 werden bei ^en Haupi- und Zweiganstalten der österreichisch- ungarischen Bant bis 2 Februar 1903 im Wege der Zahlung uno Verwechslung ange nommen. Von 1. März bis 31. August 1903 werden diese Banknoten zwar noch bei den Hauptanstalten der öfterreichisch.ungarischen Bank in Wien und Budapest im Wege der Zahlung und Verwechslung, bei den übrigen Bankanstalten aber nur mehr im Wege der Verwechslung angenommen. Vom 1. September 19o3 angefangen werden die einberufenen Banknoten

zu zehn Gulden österr. Währ, mit dem Datum vom 1. Mai 1880 von der ö,ierreichisch-ungarischen Bank nicht mehr m Zahlung genommen, so daß mit öem 31. August 1903 die letzte Frist für die Einziehung dieser Banknoten gegeben ist. Von diesem Zeitpunkte an werden oitfe einbe- P'fenen Bauknoten nur noch bei den Hauplanstalten der österreichisch-ungarischen Bank in Wien und Budapest im Wege der Verwechslung ange nommen. Bei den Zwerganstalten wird vom 1. September 1903 angefangen, die Vergütung

Gulden österr. Währ, mir dem Datum vom 1. Mai 1880 werden von den Haupt- und Zweiganstalten der öster reichisch-ungarischen Bank dis 3 0. Ä p r i l 1 9 0 4 im Wege oer Zahlung und Verwechslung ange nommen. Vom l. Mai bis 31. Otto^er 1904 werden diese Banknoten zwar noch bei den Hauptanstalten der österreichisch-ungarischen Bank in Wien und Buda pest im Wege der Zahlung und Verwechslung, bei den übrigen Bankanstalten aber nur mehr im Wege der Verwechslung angenommen. Vom 1. November 1904 angefangen

werden die einberufenen Banknoten zu 100 fl. österr. Währung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 von der österr.-ung. Bank nicht mehr in Zahlung genommen, so daß mit dem 31. Oktober 1904 die letzte Frist für die Ein ziehung dieser Banknoten gegeben ist. Von diesem Zeiipunkle an, werden diese einberufenen Banknoten nur noch bei den Hauptanstalten der österr.-ungar. Ban! in Wien und Budapest im Wege der Ver wechslung angenommen. Bei den ^weiganstalten wird vom 1. November 1904 angkfarigen die Vergütung für solche Bank noten

und eingezogen und bei den Haupt- und Zweiganstalten der österr.- ung. Bank bis 20. Juni 1904 im Wege der Zahlung und Verwechslung angenommen. Vom I. Juli bis 31. Dezember 1904 werden diese Banknoten zwar noch bei den Hauptanstalten der österr.-ungar. Bank in Wien und Budapest im Wege der Zahlung und Verwechslung, bei den übrigen Bankanstalten aber nur mehr im Wege der Verwechslung angenommen. Vom 1. Jänner 1905 angefangen werden die einberufenen Banknoten zu 1000 fl. österr. Wahrung mit dem Datum vom 1. Mai

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Giornali e riviste
Der Arbeiter
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Pagina 1 di 12
Data: 16.11.1913
Descrizione fisica: 12
a!b, wonach nur sozialdemokratisch organisierte Arbeiter beschäftigt und nur solche eingestellt wer den dürfen, die von der sozialdemokratischen Ar beitsvermittlung gesendet werden. Man liefert sich also in den Kreisen der Arbeitgeber selbst den roten Umsturzmännern aus. Auf diesem Wege haben die Arbeitgeber redlich mitgearbeitet, um es den christlichen Arbeitern in einer ganzen Reihe von Branchen unmöglich zu machen, ihr Brot zu verdienen, ohne der roten Gewerkschaftsbewegung tributpflichtig

-Erzeugu ng; Kalksandziegelwerke, Asbestzementschieferwerke: 1. Ruhepausen für die bei Brennprozessen beschäf tigten Hilfsarbeiter: a) Bei Meiler-, Feld-, Kammer- und Muffelöfen sowie Spezialöfen der Tonwaren- nnd Porzellaninidu- strie können die Ruhepausen dem Gange des Betriebes gemäß verlegt oder verteilt werden. Die Mittagspause der bei den Oefen der Tonwaren- und Porzellanindu strie außer den Brennern beschäftigten Hilfsarbeiter (Heizer und Schürer) kann im Wege der Abwechslung gehalten, darf

jedoch nicht unter eine Stunde verkürzt werden. Die übrigen Ruhepausen dieser Heizer und Schürer können dem Gange des Betriebes gemäß ver- legt werden. d) Bei Schachtöfen kann die Mittagspause der Brenner im Wege der Abwechslung des Brennerperso nals gehalten, darf jedoch nicht unter eine Stunde ver- kürzt werden. Die übrigen Ruhepausen dieser Bren ner können dem Gange des Betriebes gemäß verlegt werden. Bei Schachtöfenbetrieben, bei denen auf einer Schicht nur ein Brenner beschäftigt

wird und ein ge- eigneter Ersatzmann nicht vorhanden ist, können die Ruhepausen dem Ofengange gemäß verlegt oder ver- teilt werden. c) Bei den Ringöfen können die einzelnen Ruhe pausen der Brenner (Heizer) dem Gange des Betriebes gemäß verlegt oder verteilt werden. 6) Bei Rotieröfen kann die Mittagspause der in kontinuierlichen Betrieben beschäftigten Kohlenmüller, Brenner, Ofonarbeiter beim Schlammeinlasse (Be- schicker) und Klinkerführer im Wege der Abwechslung gehalten und deren Beginn dem Ofengange gemäß ver legt

werden; diese Mittagspause darf jedoch nicht un- ter einer Stunde verkürzt werden. Die übrigen Ruhe- pausen der bezeichneten Arbeiterkategorien können dem Gange des Betriebes gemäß verlegt werden. e) Bei Elektroöfen können die einzelnen Ruhe pausen der mit der Wartung der Oefen betrauten Hilfsarbeiter dem Gange des Betriebes gemäß verlegt oder verteilt werden. 2. Die Mittagspause der beim Mahl-, bezw. Schlämmpvozesse beschäftigten Hilfsarbeiter (Stein brecher, Schlämmer, Müller, Schmierer) kann im Wege

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Libri
Anno:
1893
Verfassung und Verwaltung des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins : ein Handbuch zum Gebrauch für die Sectionen
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Pagina 65 di 117
Autore: Deutscher und Österreichischer Alpenverein ; Emmer, Johannes [Bearb.] / unter Benützung der Acten des Central-Ausschusses zsgest. und erl. von Johannes Emmer
Luogo: Berlin
Descrizione fisica: IV, 115 S., 6 Doppelbl. : Kt.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-3.939
ID interno: 154997
noch ein anderer, denselben Verkehrsbedürfnissen dienender öffentlicher Weg in nächster; Nähe vorhanden ist, spricht nicht gegen die Oeffentliehkeit eines Weges..— Oeffentliehe Wege können auch Uber Privatgrundstücke führen. — Ueber die Oeffentliehkeit eines Weges ent scheidet in letzter Instanz der Landes-Ausschuss. (V.-G.-H. 20. Oct. 1887, Z. 2775.) Vorstehende Entscheidungen sind insbesondere wichtig für di0 Anlage kürzerer und bequemerer Wege in den. Alpen. 20. Durch den Umstand, dass ein Dritter den Weg auf seine Kosten hergestellt

und erhalten hat, wird der Charakter dieses Weges als ein Öffent licher nicht geändert (V.-G.-H. 6. Oct. 1886, Z. 2406.) Demnach kann auch den von Alpcnvereinon hergestellten Wegen der Charakter öffent licher Wege anerkannt werden. 21. Auch Wege, welche an den Gemeindegrenzen ohne Fortsetzung enden — sogenannte Interessentenwege — können sehr wohl öffentliche Gemeindewege sein, (V.-G.-H. 15. Dec. 1886, Z. 3370.) Dieses Erkenntniss hat seine Bedeutung für Wogau lagen, welch 0 nicht der Verbindung

zwischen Gemeinden dienen, sondern beispielsweise zu einem Gipfelpunkte führen. 22. Ein Weg, der nicht vorhanden ist und in Wahrheit erst heTgestellt werden müsste, ist nicht als ein öffentlicher Weg zu behandeln, auf welchem den öffentlichen Verkehr aufrecht zu erhalten die autonomen Behörden be rechtigt und verpflichtet wären. (V.-G.-H. 23. April 1887, Z. 1181.) Demgemäss sind blosse „Konten“, z, B. auf Bergen, wo man beliebig über einen Bücken oder Abhang hinaufgehen kann, nicht öffentliche Wege

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Libri
Anno:
1893
Verfassung und Verwaltung des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins : ein Handbuch zum Gebrauch für die Sectionen
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Pagina 59 di 117
Autore: Deutscher und Österreichischer Alpenverein ; Emmer, Johannes [Bearb.] / unter Benützung der Acten des Central-Ausschusses zsgest. und erl. von Johannes Emmer
Luogo: Berlin
Descrizione fisica: IV, 115 S., 6 Doppelbl. : Kt.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II A-3.939
ID interno: 154997
Punkt auch für den die Gegend durchwandernden Touristen ein genügendes Interesse bieten soll, um einen Abstecher dahin zu machen. Beschaffenheit der Wege. Ein sehr gut gangbarer Weg (Reitsteig) soll eine Breite von mindestens 80 Cm. haben und soll die Steigung nicht mehr als 15%; höchstens 20% (d. h. auf 1 Km. Länge 150 — 200 M. Steigung) betragen. Wo eine steile Strecke nicht durch Serpentinen überwunden werden kann, sind Stufen einzulegen. Als gut gangbare Wege (Jagdsteige

) sind solche von 40 Cm. Breite, wenn die Steigung nicht über 15—20% hinaus geht, zu bezeichnen, wenn dieselben sorgfältig geebnet und beschottert (geröllfrei) sind. Bei Kehren muss selbstverständ lich eine grössere Breite eintreten. Im Kalkgebirge sind in der Regel Wege gut herzustellen, da feiner Schotter leicht beschafft werden kann und derselbe bald den Charakter von Macadam annimmt. Im Gneissgebirge lassen sieh durch geeignetes Umlegen der Blöcke und Platten oft recht bequeme Wege herrichten. Im Krumm holz- (Latschen

solcher Weg anlagen infolge dessen unbrauchbar geworden und verfallen. Es ist daher stets zu beachten, dass Wegbauten in der Gletscherregion derart angelegt werden, dass sie thunlichst unabhängig von den Veränderungen der Gletscher bleiben, so weit als möglich ist fester Fels zu benützen. Jedenfalls erfordern solche Wege besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich der Erhaltung und sind je nach Umständen auch umzulegen. Schutzvorrichtungen. Die wesentlichsten Schutzvor- . riehtungen sind Geländer, Eisenklammern

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Giornali e riviste
Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 15 di 24
Data: 18.04.1924
Descrizione fisica: 24
waren. Es ist natürlich nicht möglich, in einem Zeitungs artikel sämtliche Bestimmungen des neuen Gesetzes aus führlich zu besprechen, wir wollen nur jene Vorschriften anführen, die eine Aenderung des gegenwärtigen Rechts-, zustandes darstellen und für die ländliche Bevölkerung von besonderer Wichtigkeit sind. 1. Straßengesetz. ; Rechtliche EünteilungderStraßen. Wäh rend nach den bisherigen Gesetzen die Einteilung der Wege lautete: „Bundesstraßen, Eisenbahnzufahrtsstraßen, Konkurrenzstraßen und Gemeindewege

", unterscheidet das neue Gesetz noch eine weitere Gattung, nämlich die „üfMtlichen Jnteressentenwege". Außerdem gibt es noch eine Art von Wegen, nämlich die reinen Privatwcae, welche aber im Gesetz nicht erwähnt sind, iveil es eben keine öffentlichen Wege sind, und daher die Bestim mungen des Gesetzes auf diese Privatwege, über die lediglich der Grundeigentümer verfügt, keine Anwendung finden. Wenn wir die Bundesstraßen nicht weiter be sprechen, weil die für diese geltenden Vorschriften

nicht im Landesstraßengesetz, sondern in dem Bundesstraßengesetze vom Jahre 1921 enthalten sind, so unterscheiden sich die verschiedenen Gattungen der öffentlichen Wege und Stra ßen nach dem neuen Straßengesetz, wie folgt: 1. Kon kurrenz straßen, für die bereits durch Gesetz oder Verfügung der Landesregierung eine eigene Straßen- koukurren'z gebildet ist, oder welche sonst von der Lan desregierung wegen ihrer besonderen Bedeutimg als Kon kurrenzstraßen ausdrücklich erklärt werden. Die Obsorge für dieselben obliegt

dem Straßenausschuß. —> 2. Ge rn ein oewe ge sind alle übrigen Wege in der Ge meinde, welche für den allgemeinen Verkehr von Be deutung sind und über die die Gemeinde die Obsorge hat. hiezu gehören insbesondere alle Wege, die im Grund- duche als öffentliches Gut eingetragen sind. — 3. Oes sen t l i ch e Jnteressentenwege sind solche Wege, me nur Verkehr eines bestimmten Kreises von Benutzern, also einer Gruppe von Grundbesitzern, den "lminteresfenten oder dergleichen, dienen und die ge wöhnlich im Grundbuche clls

Privateigentum eingetragen sind oder überhaupt im Grundbuch gar nicht als Wege Vorkommen. Wenn es bestritten ist, in welche Kategorie von Wegen ein bestimmter öffentlicher Weg gehört, so wird hierüber in der Regel d:e Landesregierung zu entschei den haben. O effeutlichkeit der Wege. Eine andere Frage ist es, ob ein bestehender Weg überhaupt als öffentlicher Weg anzusehen ist oder nicht, d. h. ob jedermann, nicht bloß die einzelnen Anrainer oder die Gemeinde- Mitglieder, sondern jeder Mensch, gleichgiltig

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