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Pagina 2 di 12
Data: 06.06.1902
Descrizione fisica: 12
Gesetze ist für Hauptbahnen eine Erhöhung des Fahr preises von 12°| 0 , für Lokalbahnen 6°| 0 , für Klein bahnen 3°| 0 eintreten. Auf Hauptbahnen, deren nor maler Tarif für die dritte Wagenklasse durchschnittlich um mehr als 20°| 0 höher ist, als der gleiche Tarif der österr. Staatsbahnen wird die Steuer für die dritte Klasse mit 9*5°| 0 festgesetzt. In Tirol kommen hier die Staatsbahn und Südbahn in Betracht. Wir lassen hier eine Uebersicht über den Effekt dieser Steuer in der dritten Klasse

folgen. Erhöhung der Iahrprerse III. Masse l§ex[onen$UQ in den Distanzen bis 50 Kilometer, aus der Süd bahn und den Staatsbahn in Folge der Fahrkarlerrsteuer. (Letztere ist für die Südbahn mit 9’5°/ 0 , für die Staats bahnen mit 12% des Fahrpreises berechtigt. S ü d b a h n Staalsbahnen fernung Kilometern wärtiger Fahrpr. Stempel Künftig. Fahrpr. Er höh- fernung Kilometern wärtiger Fahrpr. Stempel Künftig. Steuer- Er höh- Reffet

. 1—5 20 20 - 1—10 26 27 1 6—10 37 39 2 11—15 55 58 3 11—20 52 56 4 16—20 - 72 77 5 21—25 90 96 6 21—30 76 84 8 26— 30 109 115 6 31—40 144 154 10 31-40 102 112 10 41—50 179 192 13 41—50 129 140 11 Man sieht daraus, daß durch diese Steuer bis zur Entfernung von 50 Kilometer der Fahrpreis nicht gar so sehr erhöht wird. Man würde aber fehl gehen, wenn man behaupten würde, daß diese Er höhung nur die Bauern trifft. Es fahren auch andere Leute in der dritten Wagenklasse. Die meisten Einnahmen werden im Sommer von den Touristen erzielt. Es würde dabei beispielsweise die Fahrt von Innsbruck nach Kematen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 09.01.1908
Descrizione fisica: 8
. In den Städtewahlbezirken hat nur jener öster reichische Staatsbürger ein Landtagswahlrecht, der erstens Gemeindewähler ist und zweitens in Innsbruck, Bozen und Trient zwanzig Kronen, in den übrigen Wahlorten der Städtekurie zehn Kronen direkte Steuer bezahlt. Unter Zensuswählern in ein- und derselben Kurie unterschiedliche Voraussetzungen für das Wahlrecht zu schaffen — dazu konnte sich außer dem Tiroler Landtag noch keine Interessenver tretung verstehen. Obschon durch den hohen Zensus nicht nur die Arbeiterschaft

schiedenartigkeit der Höhe des Zensus mit einigen Beispielen hier dartun. Nehmen wir die Gemeinde Amras im poli tischen Bezirk Innsbruck. Die Gemeinde hat drei Wahlkörper, ergo sind alle Gemeindewähler im ersten und zweiten Wahlkörper zur Landtags wahl berechtigt. Die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper beträgt 40 Kronen 78 Heller; somit hat in Amras nur der ein Recht, seine Stimme einem Wahlmann (!) zu geben, der mindestens 40 Kronen 78 Heller di rekte Steuer bezahlt

! Alle, die auch nur einen Heller weniger bezahlen, sind Rechtlose, sind Parias. Ein Gegenstück. Die Gemeinde A l d r a n s, ein Dorf, das eine Stunde oberhalb Amras liegt, hat nur zwei Wahlkörper. Die niedrigste Steuer leistung im zweiten Wahlkörper ist'zwanzig Heller; da erfahrungsgemäß der zweite Wahl körper weit mehr Wähler zählt als der erste und die höchste Steuerleistung in Aldrans im ersten Wahlkörper 119 Kronen 87 Heller beträgt, so zählt in Aldrans jeder, der mehr als eine Krone Steueur bezahlt, zu dem glücklichen

Drittel, welches ein Recht hat, einen Wahlmann mitzuwählen. Ein anderes Beispiel. Die Gemeinde Höt- t i n g hat drei Wahlkörper. Die niedrigste Steuer leistung im zweiten Wahlkörper ist in dieser Ge meinde 71 Kronen 67 Heller; diese Summe direkter Steuer muß also in Hötting ein Land tagswähler bezahlen. Als Gegenstück die Ge meinde Kreith. Diese hat nur einen einzigen Wahlkörper; somit ist jeder, der auch nur einen Heller Steuer bezahlt, zur Wahl in den Landtag berechtigt. Ein Beispiel

aus einem andern Wahlbezirk. In der Gemeinde Kirchbichl im Gerichtsbezirk Kufstein ist der Zensus im zweiten Wahlkörper 89 Kronen 12 Heller. Da die Gemeinde drei Wahlkörper hat, ist jeder, der diese Steuer summe entrichtet, Landtagswähler. Die Gemeinde Buchberg in demselben Ge richtsbezirk hat nur zwei Wahlkörper. Die niedrigste Steuerleistung ist 17 Heller, die höchste 70 Kronen 79 Heller. Somit wählen in dieser Gemeinde auch jene zum Landtag, die unter einer Krone Steuer zahlen. Die Gemeinde Maria st ein — eine Stunde

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 20.01.1908
Descrizione fisica: 8
mehr als 100 Kronen Grundsteuer. Die andern zahlen dies bezüglich weniger. Unter der bäuerlichen Bevölke rung Tirols finden sich nun 289 n i ch't a d e l i g e Steuerzahler, die mehr als 200 Kronen Real steuern und darunter über 100 Kronen Grund steuer zahlen, also viel mehr an Realsteuern zahlen, als Wahlberechtigte der adeligen Groß grundbesitzerkurie sind. Betrachten wir die S t ä d t e k u r i e, so finden wir auch eine ganze Anzahl schreiender Unge rechtigkeiten, wie folgende Beispiele

größeren Steuer leistung wählt zwei Abgeordnete, der andere Bezirk einen Abgeordneten. Ganz Deutschtirol mit einer Gesamtsteuerleistung be züglich der in der Städtekürie wahlberechtigten Städten erfolgenden Gesamtsteuerleistung von 699.816 Kronen wählt auch sechs Abgeordnete! Noch ärgere und unglaublichere Wahlungerech tigkeiten kommen bei der Landgemeinden kurie vor. Im Bezirke Hall—Schwaz sind nach der Volks zählung von 1900 20.099 Einwohner. Die Steuerleistung beträgt 149.094 Kronen. Im Be zirk

Rattenberg, Kufstein, Fügen, Zell sind dop pelt so viel, d. i. 42.559 Einwohner, die Steuer leistung ist doppelt so hoch: 302.271 Kronen; aber jeder dieser Bezirke hat je zwei Abgeordnete zu wählen. Die gleiche Anzahl von Abgeord neten wählt der Bezirk Meran, Schlanders, Glurns, Passeier, Lana, obwohl dort dreimal soviel Einwohner sind, die eine dreimal so hohe Steuerleistung entrichten, als der erst genannte Bezirk. In Berwang, Außerfern beträgt die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper

13 Heller und ist also jeder, der 13 Heller direkte Steuer zahlt, wahlberechtigt für den Landtag. In Obermais, Bezirk Meran, be trägt die niedrigste Steuerleistung im zweiten Wahlkörper 288 Kronen 37 Heller, in Algund 96 Kronen 82 Heller, in Untermais 165 Kronen 16 Heller; es sind also in diesen Orten der Reihe nach diejenigen, die zirka 280 (!) Kronen, 90 Kronen und 160 Kronen direkter Steuer zahlen, vom Landtagswahlrecht ausgeschlos sen. Ebenso ist in Zams derjenige, der 22 Heller Steuer zahlt

, in Serfans, der 3 Heller Steuer zahlt, in Pfunds, der 5 Heller Steuer zahlt, in Kappl, der 31 Heller Steuer zahlt, wahlberech tigt und kann das Landtagswahlrecht ausüben. Nicht wahlberechtigt ist, der in Hötting weniger als zirka 70 Kronen, in Kematen weniger als zirka 60 Kronen, in einer Unmasse von Ge meinden weniger als 30 Kronen oder 20 Kronen und ebenso in vielen Gemeinden weniger als 10 Kronen direkter Steuer zahlt. Zum Schluß noch ein Schulbeispiel dafür, wie die Gemeindeangehörigen

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Tiroler Post
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Pagina 5 di 10
Data: 02.07.1902
Descrizione fisica: 10
gewesen, wenn der Landesausschuß in seinem Berichte über die letzten Wahlen so ähnlich ins Einzelne ge gangen wäre, wie bei Beginn der verflossenen Land tagsperiode. Ich kann mich erinnern, daß es zum Beispiele hieß, in einigen Gemeinden seien Steuer träger, die bis zu dreißig Gulden direkte Staatssteuern zahlten, vom Wahlrechte aus geschlossen gewesen. Ich bin überzeugt, daß dies bei den letzten Wahlen noch ärger war und daß in den Landgemeinden Gutsbesitzer, die weit mehr als dreißig Gulden Steuer zahlen, kein Wahlrecht

nun damit, daß in der privi legierten Wahlkurie des Großgrundbesitzes 50 fl. Real steuer genügten, um mit zirka 200 Kollegen zu sammen gleich zehn Abgeordnete zu wählen. Daß in solcher Weise Bauern, Gewerbetreibenden und Haus besitzern, die soviel Steuer zahlen, das Wahlrecht vorenthalten wird, gehört in unsere Zeit durchaus nicht mehr herein. Das ist ungerecht und muß an ders werden! (Zwischenruf: Und die Prälaten?) Pie Ghriftlichfoziaken und die Mandate der Prälaten. Es hat ein Herr eingeworfen: „Die Prälaten

!" Ich habe früher von den privilegierten Kurien gesprochen und habe sowohl die Großgrundbesitzer als die hochwürdigsten Herren Prälaten gemeint. Ich habe nichts anderes verlangt als die Herstellung eines gerechten Verhältnisses und habe gesagt: Man kann es machen, wie man will, wenn man nur den Landgemeinden und Städten eine ent sprechend größere Anzahl von Mandaten zu meist. Vo>i unserer Seite ist gar nichts dagegen. Wenn man aber, wie ich es soeben getan, die Steuer leistung in Rechnung zieht

und die Stenern in Stadt und Land. In den Städten Innsbruck, Bozen und Trient ist eine Mindestleistung von 10 fl., in anderen Städten und Orten mit drei Wahlkörpern genügt eine Steuerleistung von > fl. Wenn ein Ort dieser Kurie nur zwei Wahlkörper hat. so kommt Zweidritteln der Steuerträger das Wahlrecht zu. Nun ist es sehr leicht möglich, daß durch Ausschluß des einen Drittels solche, die mehr als 5 und >0 fl. Steuer zahlen, v o m Wahlrechte a u s g e s ch l o s s e n sind. Jedoch sind es nur sehr wenige

als Steuerträgerin, und zwar häufig mit bedeutenden Sätzen. Den Gemeinden ist damit unter denr Titel der „Gemeinde-Umlage" wie mit einem Schlage (und dies sei ihnen herzlich ver gönnt !) eine bedeutende Steuerleistung voll Seite der Südbahn zugefallen. Was war aber dieFolge davon in Bezug auf das Landtagswahl recht? Die Folge war, daß dadurch zunächst die Wahlkörper verschoben worden sind, indem auf ein mal, meist im ersten Wahlkörper, eine sehr große Steuer ausgetreten ist. Diese hat eine Reihe Steuer zahler

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 6 di 8
Data: 27.01.1912
Descrizione fisica: 8
vom Abgeordnetenhause aus dem Steuerausschusie ein Subkomitee eingesetzt. Dasselbe nahm dieser Tage die Verhandlungen über diese Frage auf. In einer Sitzung gab kürzlich der anwesende Regierungsvertreter bezüglich der Gebäude st euerreform bemerkenswerte Erklärungen ab. Er betonte, daß die Regierung von der Reformbedürstigkeit dieser Steuer überzeugt sei und eine Reform, die den gegenwärtigen Zeitverhältnisien angepaßt sei, begrüße und unterstütze. Die Regierung denke da an eine Modernisierung des Verfahrens

und wesentliche Aus gestaltung eines Teiles der Vorlagen, die die Steuer- begünstigungen der Bauführungen be handeln, finanziell in nicht unerheblichem Maße enga giert, indem diese Aktion namentlich die dauernde Er mäßigung des Steuerfußes für die neuen Häuser, wenn auch nicht gleich in der ersten Zeit, so doch späterhin, eine jährliche Mindereinnahme von mehreren Millionen Kronen zur Folge haben wird. Die Staatssinanzen seien also durch die Gebäudesteuer reform schon in einem ganz erheblichen Maße

in An spruch genommen. Die Erm äßig u n g des Steuer fußes für die bestehenden Häuser und die Hausklassen st euerbefreiung für die zwei untersten Tarifklaffen, die übrigens den Mietern nicht immer zugute kommen würde, seien, so erklärte der Regierungsvertreter, aus staatsfinanziellen Gründen undurchführbar, da sie einen Ausfall von 30 Millionen zu Folge hätten. Selbst im Falle der Be willigung der neuen Steuervorlagen würde die Möglich keit eines Zugeftändniffes an die Hausbesitzer mit einem Ausfälle

von 30 Millionen nicht vorhanden sem; denn alle neuen Steuer- und Gebührenerhöhungen werden im ganzen nur eine Mehreinnahme von 48 1 / 2 Mlll. Kronen ergaben, womit die Regelung der Bezüge der Staatsbediensteten mindestens 26 Millionen Kronen und andere Aktionen, z. B. die gesetzlich bereits festge legte Fürsorgeaktion bestritten werden müffen. Das Subkomitee werde es daher begreiflich finden, daß die Regierung unter diesen Umständen nicht in der Lage sei, auf eine derartige Schmälerung der Gebäudesteuer

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 20
Data: 05.12.1903
Descrizione fisica: 20
überreicht. Es wurde im genannten Jahre für 21.646 (im Vor jahre 20.799) Personen die Personaleinkommen steuer: vorgeschrieben, das ist für 2.54 Prozent der Einwohnerzahl. (Oesterreichischer Durchschnitt 3.34 Prozent.) Rechnet man die zu den Haus haltungen gehörigen Personen dazu (deren Zahl 1902 34 345, um 1000 weniger als 1901 betrug), so ergiebt sich, daß 6.57 Prozent der Gesammt- bevölkerung des Landes zur Personal-Einkommen steuer herangezogen waren, eine Zahl, die hinter dem österreichischen

! unter allen Kronländern in fünfter Reihe steht, (österreichischer Durchschnitt 3218 K). Die Steuer vom Nettovermögen wurde in Tirol mit 1.65 Prozent bemesstn und erreichte 1902 die Höhe von 1,102.182 K (1901 1,080,232 K), so daß aus einen Einkommensteuerpflichtigen eine Steuersumme von durchschnittlich 50.92 K und aus einen Einwohner des Landes im Durchschnitt eine Steuerleistung von 1.29 K entfiel; die letztere Ziffer bleibt hinter dem österreichischen Durchschnitte (2.04 K) nicht unbedeutend zurück

- Pradl nahezu ein Drittel, nämlich der Betrag von 23,863.577 K (um eine Million Kronen mehr als im Jahre 1901)*). Innsbruck mit seinen Vor orten entrichtete demgemäß auch im Jahre 1902 von der Gesammtsumme an Personal-Einkommen steuer in Tirol per 1,102.182 K gut ein Drittel, nämlich 380.521 K (um ungefähr 10.000 K mehr als im Vorjahre. Die Städte Innsbruck (mit den erwähnten Vororten), Bozen (mit Gries nnd Zwölf- *) Im übrigen Tirol ist das steuerpflichtige Einkommen von 1901 aus 1902

der Einkommen Zahl der Steuer Bewohner in K Zensiten summe in X Nordtirol Deutschsüd- 241.625 35,964.842 10135 523.630 tirol Deutschtirol 260-908 23,920.460 6.139 356.174 im ganzen 492.538 59,785.302 16.274 . 879.804 *) Nach der Zählung vom Ende des Jahres 1900. Seither hat die Bevölkerung jedenfalls wieder zugenommen, insbesondere in Innsbruck.

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Tiroler Post
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Pagina 22 di 28
Data: 25.06.1902
Descrizione fisica: 28
seiner konservativen Klubgenossen und mit Hilfe der Alldeutschen und des größten Teiles der Deutschen Volks partei ünd der Liberalen eine Steuer durch gesetzt, welche die Regierung gar nicht verlangt hat. Vergebens stimmten die Christlichsoziaken wie ein Mann dagegen. Vergebens schickten sie ihre geschickten Debatter Dr. Pattai und Dr. Geßmann dagegen ins Treffen. Die Steuer wurde beschlossen!! Den 17. Juni 1902 wird sich die Bevölkerung gut merken, mitsamt den „Volksvertretern", pic diesen unglaublichen Beschluß

zu ihm von allen Seiten immer stärker sich befestigt. Das mächtige deutsche Heer aber gewährt einen Rückhalt dem Frieden Europas. „Tiroler P o st" ihr künftig zu solchen Reisen mit vieler Mühe eine Anweisung auf Freifahrt oder auf ermäßigte Fahrt erhaltet, so müßt ihr dafür noch Steuer zahlen in Form eines Stempels! Geht nach Tramin und bedanket euch hiefür bei eurem Abgeordneten Schrott, der diese neue Belastung aus freien Stücken veran laßt hat, ohne datz die Regierung diese Steuer ge fordert hätte! Bedankt

Steuern zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten, wenn euch eure studierenden Söhne besuchen wollen, ueue Steuern am Anfang und neue Steuern am Schlüsse des Schuljahres! Bedanket euch hiefür beim Abgeordneten Schrott, der diese neue Steuer aus freien Stücken, ohne datz die Regierung sie gefordert hätte, beantragte und mit Hilfe seiner alt konservativen Klubgenoffen und mit Hilfe der All deutschen und Freisinnigen durchsetzte!! Dafür habt ihr also den Abgeordneten Schrott zu euerem „Vertreter" gewählt

die Regierung es wollte, den Antrag gestellt, die bezeichnete neue Steuer einzuheben. Es ist für diese neue Steuer nicht der geringste Anlaß, nicht das geringste Erfordernis da. Und doch hat Abgeordneter Schrott diese neue Volksbelastung durchgesetzt! Auch die Beamten, für welche die Anweisung auf Frei- oder ermäßigte Fahrt einen Teil ihres nicht immer beträchtlichen Gehaltes bedeutete, mögen sich für die vom „Volkshause" trotz des energischen Protestes der tzhristlichsozialen beschlossene Herab minderung

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Tiroler Post
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Pagina 2 di 12
Data: 17.10.1903
Descrizione fisica: 12
gewählt, wenn von 5000 Einwohnern 50, von 13.000 60 Leute wählen durften. Gehen wie der Sache noch weiter nach. Unter dieser großen Menge vom Wahlrecht Ausgeschlossener befinden sich selbstverständlich auch Personen mit be deutender Steuerkraft. Es ist gar kein Zweifel, daß in solchen Gemeinden Leute, die 60, 80, 100, viel leicht 200 K und darüber landesfürstliche Steuer zahlen, kein Wahlrecht besitzen. Wir sind nicht Freunde des Zensur-Wahlrechtes; auch die indirekten Steuern sind Steuern

werden. Wer aus dem Grund besitz tOO K Steuer zahlt und vor seinem Namen das „von" schreiben darf, weil vielleicht seine Ahnen vor 500 Jahren sich große Verdienste um Kaiser und Reich erworben, oder weil sie vielleicht auf Ritterburgen geboren waren und von dort aus fried liche Wanderer ausplündern konnten, oder weil sich der Großvater unter bayerischer Herrschaft den Adel gekauft, oder später durch ein Gnadengesuch sich er beten hat re.: ein solcher kann mit 200 bis 300 Kollegen zusammen — 10, sage

und schreibe zehn Landtagsabgeordnete wählen, und zwar trotzdem sich seine Behausung nicht in der Stadt, sondern auf dem Lande befindet. Sein Nachbar aber, der auch von Adam und Eva abstammt, der vielleicht eben soviel und noch mehr Steuer zahlt, ist — weil er zufällig ebenso wie der Edelmann auf dem Lande seine Besitzung hat — vom Wahlrecht ganz ausgeschlossen. Wie war es möglich, daß der Tiroler Landtag ein Wahlgesetz beschließen konnte, das zu solchen unge heuerlichen Ungerechtigkeiten führen mußte

; wie kam es, daß der Landtag eine solche Ungerechtigkeit so lange bestehen ließ! Wollte man vielleicht die Minderbesteuerten (die unter 100 oder 50 K Steuer zahlen) vom Wahl rechte ausschließen? Beileibe nicht. Das gleiche Wahlgesetz bringt es mit sich, daß in einer anderen Landgemeinde (wo nur zwei Wahlkörper bestehen und die Einwohner arm sind) Leute mit 1 K, vielleicht noch weniger Steuerleistung das Wahlrecht besitzen. Es ist recht, daß sie es haben; aber unbegreiflich ist, warum

es andere, die eine hundertmal größere Steuer leisten müssen, davon ausgeschlossen sind. Aber noch eine andere Ungeheuerlichkeit folgt aus der in Rede stehenden Bestimmung unseres Land tagswahlgesetzes. Wer ist auf dem Lande wahlbe rechtigt? In Gemeinden mit drei Wahlkörpern hängt dies für so manche rein von Zufälligkeiten ab, wie eben auch die Zugehörigkeit zu den ersten zwei Wahlkörpern für solche rein zufällig ist. Er richtet z. B. einer in der Gemeinde eine Fabrik, ein großes Hotel, so werden durch den verhältnismäßig

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Tiroler Post
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Pagina 1 di 20
Data: 11.03.1904
Descrizione fisica: 20
Finanzminister Böhm- Bawerk, haben das schriftlich und mündlich zugegeben, beziehungsweise in von ihnen ge schriebenen Werken erörtert. Deswegen soll auch das ganze Steuer system Oesterreichs einer gründlichen Reform unterzogen werden; darüber ist ja eigentlich alles einig, man streitet sich heute nur mehr über den Zeitpunkt der Steuerreform. Gegen wärtig wird das Jahr 1909 hiefür — in Aussicht genommen. Damit ist aber für den heute ungerecht und zu stark belasteten Mittelstand gar nichts gewonnen

als ^taatssteuern schon 1893 aufgehoben worden und und nur mehr als Umlagsbasis für die Gemeinden fortbestehen und daß hiefür in Preußen die Einkommensteuer eine viel größere Einnahme abwerfe, als die österreichische. So ist es! In Preußen hat die Einkommen steuer 1897/98 137 Millionen Mark und die übrigen Vermögenssteuern 31 Millionen Mark, zusammen 168 Millionen Mark oder 199 Millionen Kronen betragen. In O e st e r r e i ch beträgt die Einnahme aus den Vermögenssteuern nach dem Vor anschläge für 1903

vergleichen. Es waren im Jahre 1900 in Preußen 33*15 % der Bevölkerung einkommensteuer pflichtig, in Oesterreich aber nur 9'22 %! Mithin fällt in Preußen durchschnittlich jeder dritte Einwohner unter die Einkommen steuer, in Oesterreich erst jeder zwölfte oder dreizehnte! Woher diese Erscheinung? Freiherr von Wieser sagt: „In den österreichischen Landen stellen die Deutschen, die 36*1 o/o der Bevölkerung ausmachen, zwei Drittel aller Zensiten des Reiches, vertreten mindestens 70 % des gesamten

, das sind 14*98 o/o her Bevölkerung, noch nicht 16 o/o her Einkommensteuer! Diese Tatsachen machen es jedem Deutschen in Oesterreich zur Pflicht, endlich enr modernes Steuersystem und eine gleich mäßige Verteilung der Last unter den öster reichischen Völkern zu verlangen. DaS ist bei den Versammlungen der letzten Zeit geschehen. Sv in Lana, Forst, Gries, Niederdorf, Bruneck und Dölsach. Was in Preußen 1893 möglich war, muß es auch bei uns sein. Wenn die Steuer moral unter den österreichischen Nationen

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Kitzbüheler Bezirks-Bote
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Pagina 3 di 14
Data: 14.07.1907
Descrizione fisica: 14
und 1909 die vor- gezeichnete Erwerbfteuer-Erklärung bei der zu ständigen Steuerbehörde I. Instanz, in deren Sprengel die Steuer vorzuschreiben ist, einzubringen. Der Endtermin zur Einbringung der Erwerb- steuer-Erklärungen wird mit 15. August 1907 festgesetzt. Die Erwerbsteuer-Erklärungen können von den Steuerpflichtigen schriftlich eingebracht oder bei der k. k. Bezirkshauptmaunsch ft als Steuerbehörde I. Instanz mündlich zu Protokoll gegeben werden. Aus die Pflicht ’fcer genauen Ausfüllung

ein Steuerpflichtiger die ihm obliegende Erklärung in der vorgeschriebenen Frist nicht ein, so kann die Erwerbsteuer-Kommission gemäß § 42 des bezogenen Gesetzes die Bemessung der Erwerbfteuer auf Grund der ihr vorliegenden Behelfe von Amtswegen vornehmen. Einer solchen Steuerbemessung hat jedoch die an den Steuer pflichtigen unter ausdrücklichen Hinweis auf diese Rechtsfolge gerichtete Aufforderung zur Einbrin gung der Erklärung binnen einer mindestens acht tägigen Frist vorauszugehen. Diese Bestimmung schließt

jedoch die allfällige Bestrafung des Steuer pflichtigen wegen der unterlassenen Einbringung der Erklärung, sowie das Recht der Steuerbehörde und der Erwerbsteuer-Kommission denselben zur Einbringung der Erklärung, unter Androhung einer Ordnungsstrafe aufzufordern, nicht aus. — (Steuerangelegenheiten). Zufolge Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 24. Juni wird bekannt gegeben, daß für das Jahr 1907, die bereits in den Vorjahren durchgeführte Ermäßigung der Erwerbsteuerhauptsumme aufrecht erhalten

tionsabgabe darauf Gewicht legen, daß der mittels Postanweisung aufgegebene Betrag dem Steuer amt bar ausbezahlt werde, ist den Postanwei sungen unter der Adresse der Vermerk „bar aus zuzahlen ^ beizusetzen. St. Johann i. T., 11. Juli. Von dort schreibt man uns: Seit kurzem weilte hier eine Dame und ein Fräulein zum Sommeraufenthalt. Gestern, 10. ds. verbreitete sich plötzlich die Nach richt, daß das Frl. Alma v. Jnterzenka ver schwunden sei. Die sofort von der hiesigen k. k. Gendarmerie eingeleiteten

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 6 di 8
Data: 16.01.1909
Descrizione fisica: 8
mäßigen zu bringen; von dem Resultat der Besichtigung wird der Hausbesitzer gewöhnlich gleichzeitig mit dem Zahlungsaufträge verständigt. Gegen diese Verständi gung an sich ist ein abgesonderter Rekurs nicht statt haft; nur der betreffende Zahlungsauftrag kann ange- fochten werden. Doch wird ein Rechtsmittel in den meisten Fällen nur dann Erfolg haben, wenn ein for meller Fehler vorgekommen ist. Kommissionskosten sind von dem Hausbesitzer in keinem Falle zu zahlen. Zur Bemeffung der Steuer

in den Städten des Verzeichnisses A mit 22%%, in den übrigen Orten mit 14%, was genau den vorgeschriebenen Steuerfüßen von 2b%% bezie hungsweise 20% nach Abzug der vorerwähnten Erhal tungsquote en spricht. In diesem Smne sind auch die Zahlungsausttäge zur Zinssteuer abgefaßt, welche auf den ersten Blick für den Laien ziemlich schwer verständ lich sind. Gegen denselben ist ein Rekurs innerhalb 30 Tagen vom Tage der Zustellung an gerechnet bei der Steuer behörde erster Instanz einzubringen. Diefeibe

, in denen die Art der Berechnung der Vemeffungsgrundlage dem Steuerpflich tigen durch das oöengeschilderte Verfahren nicht bekannt wurde, sich bei der Steuerbehörde mündlich um die vor- genommenen Aenderungen und ihre Begründung zu er *) Derartige Eingaben sind mit 30 Heller, wenn die an- gefochtene Steuer 100 Kronen nicht überschreitet, sonst mit 73 Heller zu stempeln. Jede nicht gestempelte Beilage muß mit einem 30 Heller-Stempel versehen sein. Der angefochtene Zah lungsauftrag braucht

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 9 di 16
Data: 04.07.1902
Descrizione fisica: 16
als dreißig Gulden Steuer zahlen, kein Wahlrecht, nicht einmal das indirekte gehabt haben. In der Gemeinde Zwölfmalgreien mit über 500 0 Einwohnern gab es nur zirka 51 Wahl berechtigte, und in Wilten mit zirka 13.000 Ein wohnern sind nicht mehr als 70 Landtags wähler gewesen!! Man vergleiche nun damit, daß in der privi legierten Wahlkurie des Großgrundbesitzes 50 fl. Realsteuer genügten, um mit zirka 200 Kollegen zu sammen gleich zehn Abgeordnete zu wählen. Daß in solcher Weise Bauern, Gewerbetreibenden

und Haus besitzern, die soviel Steuer zahlen, das Wahlrecht vorenthalten wird, gehört in unsere Zeit durchaus nicht mehr herein. Das ist ungerecht und muß an ders werden! Pas Wahlrecht und die Steuern in Stadt und Land. In den Städten Innsbruck, Bozen und Trient ist eine Mindestleistung von 10 fl., in anderen Städten und Orten mit drei Wahlkörpern genügt eine Steuerleistung von 5 fl. Wenn ein Ort dieser Kurie nur zwei Wahlkörper hat. so kommt Zweidritteln der Steuerträger das Wahlrecht

zu. Nun ist es sehr leicht möglich, daß durch Ausschluß des einen Drittels solche, die mehr als 5 und 10 fl. Steuer zahlen, vom Wahlrechte ausgeschlossen sind. Jedoch sind es nur sehr wenige Städte und Orte, welche da in Frage kommen. Aber höchst bemerkenswert ist, was die Land tagswahlordnung in Bezug auf Landgemeinden vorschreibt. Sie bestimmt nämlich, daß in Gemein- j den mit drei Wahlkörpern nur die Mitglieder des j ersten und zweiten Wahlkörpers wahlberech-

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 06.07.1911
Descrizione fisica: 8
, die nun wob! glücklicherweise das Zeitliche gesegnet hat. Leider aber gibt es immerhin noch genug Rau cher, die wohl über die Verteuerung fluchen, aber nicht fragen und nicht wissen, wie sie gekommen ist und wem man dies zu verdanken hat. Darauf hat gewiß Bienerth gebaut und gewagt, bem Volke mit Umgehung des Parlaments oder Schonung der re gierungstreuen Abgeordneten diese neue Steuer für i le Kriegsschiffe auf den Buckel zu binden. Daher wäre wenig oder gar nichts mehr rauchen die beste Antwort

der Teuerung hat das Volk selbst in Händen, nur muß es sie anwen- dcn. In der Wahlbewegung wurde wiederholt dar auf hingewieseu, daß die Steuer- und Zollpolitik des Staates alles verteuert, was zur Lebenshal tung notwendig ist, und zwar im Interesse der Kapitalisten, Großgrundbesitzer und der militari stischen Großmachtsspieler. Diese Steuer- und Zollpolitik anders zu gestalten, hätte das Volk in der Hand gehabt, es hätten die Konsumenten bloß bei der Wahl mit ihrem Stimmzettel den festen Willen bekunden

müssen, daß sie es satt haben, durch Einschränkung ihrer Lebenshaltung, durch Hunger und Entbehrung dem Staate und einer dünnen Oberschichte der Bevölkerung es zu ermög lichen, Passionen nachzugehen, die in keiner Weise gerechtfertigt sind. Die Konsumenten haben es versäumt, diesen Willen zum Ausdruck zu bringen, sie ließen sich durch nationale und demagogische Phrasen dazu verleiten, den Handlangern und Nutznießern der heutigen Steuer- und Zollpolitik die Möglichkeit zu geben, wie bisher alle Lasten

des Volkes zu vergrößern und auf die Konsumenten zu überwälzen, und erhalten zum Danke dafür die Verteuerungen präsentiert. Aber nicht bloß die Steuer- und Zollpolitik ver teuert die Gegenstände, auch die unsinnige Wirt schaftspolitik trägt einen Teil der Schuld. Wenn in einem Lande Ueberfluß in bestimmten Dingen herrscht und in einem anderen Mangel, so sollte ein vernünftig geleitetes Staatswesen trachten, einen Ausgleich herbeizuführen. Abgesehen davon, daß die Zölle es schon unmöglich

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 1 di 16
Data: 08.04.1905
Descrizione fisica: 16
die Personaleinkommensteuer in ihren oberen Klassen zu erhöhen, überhaupt die Personal einkommensteuer als sozusagen einzige Steuer weiter auszugestalten. Wenigstens tut er so, als ob er dies plane. Wenn er hinausgeht auf's Land, dann redet er den Bauern mit Vorliebe etwas von diesen Reformen vor, um sie auf seine Seite zu bekommen, um als Mann dazuftehen der sie vom Steuerzahlen befreit. Er reflektiert dabei zum Teil aus die Unerfahrenheit der Bauern in finanz politischen Angelegenheiten und rechnet daraus, daß seine Zuhörer

nicht in der Lage sind, zu kontrol lieren, ob das, was er ihnen vorsagt, auch alles durchführbar ist. Kommt er mit seinen Steuer- Resormplänen aber in Kreise, die nicht so leicht aufs Eis zu führen sind wie die Bauern, dann freilich handelt er etwas anders. Als letzthin im Budgetausschuß eine Resolution Schraffls in Sachen seiner Steuerreform zur Abstimmung kam und natürlich einstimmig ab gelehnt wurde, da schwänzte der edle Bauernretter die Sitzung, um die ihm bevorstehende Blamage wenigstens nicht Persönlich

an sich trägt." Und der Berichterstatter Dr. Marchett führte aus: „Die Resolution des Abg. Schraffl, dessen Abwesenheit ich bedauere, kann ich nicht empfehlen. Eine solche Besteuernngs- art, wie sie der genannte Abgeordnete vorschlägt, kommt nirgends in der ganzen Welt vor und i st noch n i r g e n d s nr ö g l i ch gewesen. — Eine solche Besteuerung findet sich nirgends in der ganzen Literatur; durch eine einzige Steuer kann die für den Staatshaushalt nötige Summe nicht ausgebracht werden, dieses Ideal

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Tiroler Post
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Pagina 12 di 20
Data: 29.01.1904
Descrizione fisica: 20
doch, wie bei allen anderen Psarrsprengeln sonst, die Wähler und die — Steuer listen ausgestellt werden. Are Gemeinde - Ieitung. Die Mekrutenstellungen im Jahre 1904. Alle in den Jahren 1883, 1882 und 1881 ge borenen Jünglinge, welche nach Tirol oder Vorarl berg zuständig find, müssen, falls ihre Untauglichkeit nicht offenkundig ist (Mangel eines Fußes oder einer Hand, Erblindung beider Augen, Taubstummheit, gerichtlich erklärter Irrsinn, Wahnsinn oder Blödsinn) oder falls sie bei einer früheren Stellung nicht als dauernd unfähig

; 10., 11. in Civezzano; 12., 14. in Trient (Land); 15., 16. in Mezzolombardo; 17. in Lavis; 18. in Cembra; 21., 22. in Vezzano; 23. in Stenico; 24., 26. in Tione; 28. in Condino; 29. in Pieve di Ledro: 30. in Riva. April: 5., 6. in Arco; 7., 8. in Mori; 9., 11. in Ala; 12., 13., 14. in Rovereto (Land); 15., 16. in Nognredo; is! in Rovereto (Stadt); 19., 20. in Trient (Stadt). Hegen die Steuerschraube. Es wurde schon oft gegen die viel verbreitete Praxis der Steuerbehörden angekämpft, den Steuer bekenntnissen

der Steuerzahler geringen oder gar keinen Wert beizulegen und die Steuer nach eigenem Gutdünken zu bemessen. Daß ein solcher willkürlicher Vorgang den Be stimmungen des Personaleinkommensteuergesehes direkt widerspricht, geniert die p. t. Finanzbehörden gar nicht. Nun hat auch der Verwaltungsgerichtshof sich auf die Seite der so bagatellmäßig behandelten Steuerzahler gestellt und unter nachdrücklicher Be tonung des Umstandes, daß die Angaben der Steuer pflichtigen von der Steuerbehörde nicht einfach igno riert

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 3 di 20
Data: 17.06.1905
Descrizione fisica: 20
des Wipptales überlebte nach einer Auszeichnung im Kloster ^eustift nur der dritte Teil diese Seuche. Diese Heimsuchung des Landes hatte eine große Er bitterung gegen die Juden im Gefolge. sei auch jenes von der Aufhebung der Grund steuer. Es sei das freilich ein süß klingendes Wort. Es wäre am besten, wenn alle Steuern beseitiget werden könnten, aber selbst dem einfachsten Menschen werde die Undurchführbarkeit eines solchen Verlangens klar sein. Man fordert vom Staate die ver- schiedentlichften Leistungen

nichts anderes zu erwecken vermag, ist gewissenlos. Was die von den Christlichsozialen meist bekämpfte Grundsteuer anlangt, so sei dieselbe bei der Neuregulierung des Grundsteuerkatasters im Jahre 1896 im Bezirke Landeck um 24 Perz., also um ein Viertel herabgesetzt worden und im Jahre 1911 könne vielleicht eine noch weitere Reduzierung derselben erreicht werden. Die Grund steuer hat gegenüber mancher anderen Steuerkate gorie den besonders vom Bauer nicht zu unter schätzenden Vorzug, daß sie auf einer sicheren Grundlage

personaleinkommensteuerpflichtig, wird damit also auch der Willkür der Steuerbehörde über antwortet werden. Eine wirklich drückende und ungerechte Steuer sei die H aus klaffen st euer. Sie stellt eine Doppelbesteuerung des Bauern standes dar und deshalb sind schon vor Jahren im Reichsrate durch den konservativen Abgeordn. Pfarrer Schrott und bei der bezüglichen Enquete in Wien durch den Redner Schritte getan worden, die eine Ab schaffung j ener Steuer bezwecken. Hinsichtlich der Hausklassensteuer hat die tirolisch- konservative Partei ihre Forderungen

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