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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 20.12.1933
Descrizione fisica: 6
1930, der ersten, zweiten, dritten und vierten Trimesters 1931 und des ersten und zwei ten Trimesters 1932; 4. eine Aufstellung des Spediteurs mit Angabe des Zeitpunktes der Aufgabe, die Nummer der Einfuhrdeklarationen, die Anzahl der Kolli und deren Gewicht. Der Aufstellung ist der Zollschein oder in Er mangelung desselben der Frachtschein des Spedi teurs beizulegen. Me Nor« fir die KWlemntWuer Das Finanzministerium hat an die Steueräm- ler, welche die Veranlagung der Komplementär steuer

Ertrages, da mit die Anwendung der Steuer immer nach den opportunen Variationen bemessen wird entweder oöher oder niedriger von dem was das effektive steuerbore Einkommen ausmacht. Die Anwendung dieser Grundsätze ist jedoch sshr,>ìh<s!kel^!,Dnn,^fie, auch der^gerHMen Verteil lung der 'Neuerläjten entsprechen,' 'jo besteht im merhin die Gefahr daß in der Anwendung Fehler begangen werden, wenn keine präzisen Grundla gen. auf die man sich beziehen kann, bestehen. Das öom Finanzministerium

an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

, Gesellschaften und Pri vaten Arbeitsgeber verpslichtet sind, die sür die Angestellten bezahlten Steuern diesen abzuziehen. Falls das nicht geschehen sollte, wird die Steuer noch einmal direkt vom Arbeitsnehmer einkassiert, während die arbeitsgebende Firma einen Zuschlag in der Hohe von 50 Prozent der nicht abgezogenen Steuer zu zahlen haben wird. Die VestiNMWN jiir die Bezahlung der Automobilsleuer Die Provinz-Zweigstelle Bolzano des R. A. C. I. ersucht uns um Bervssentlichung solgender Mit teilung

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 08.09.1937
Descrizione fisica: 6
Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer

; i) Patentsteuer; j) Lizenzsteuer): k) Expreß- . kaffeemaschinensteuer; l) Aufschriftensteuer und m) -Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Umstände beziehen, aufge fordert, innerhalb 20. September im Rathaus (mährend der Amtsstunden) die entspre chenden Anmeldungen vorzunehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestätigungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen

haben zu machen für: M i e t w e rt st e u e r: Besitzer von Miethäu- sern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigen besitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist der Haus besitzer verpflichtet, der auch die vom Mieter zu entrichtende Steuer gegen Riickvergütungsanspruch hastet. Vieh- und Z ie g e nst e u e r: Besitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hunden jeder Art und Rasse. Wagenst euer: Besitzer von privaten und öf fentlichen Wägen, sowie Personen, welche derartige Fahrzeuge in ihren Dienst

gestellt haben. Dienstbotensteuer: Personen, welche zu ihrer oder ihrer Familie Bedienung Dienstboten halten, seien es männliche oder weibliche, gleich gültig, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft geben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wach- Personen bei Gesellschaften oder Unterhaltungs klubs fungieren, wie auch solche, die nur einige Stunden des Tages Dienst versehen. Steuer aus Klaviere und Billards: Personen, welche eines oder mehrere

Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen

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Dolomiten
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Pagina 3 di 6
Data: 31.12.1935
Descrizione fisica: 6
. Für jeden Transport und für jeden Empfänger mutz ein Schein und Gegenschein ausgefüllt werden. Der Gegen« schein ist dem Empfänger der Ware durch ven Transportfahrer zuzustellen. Das Trans port-Register (Schein) mutz vom Transporteur, der Gegenschein vom Empfänger fünf Jahre lang aufbewahrt und den Finanzorganen auf Ver langen jederzeit vorgewkesen werden. Diese Aufoewahrungspflicht gilt nicht für Empfänger, welch« keine Handels- oder Industrkefirma sind. C. Gemeinsam« Bestimmungen. Entrichtung der Steuer

'(für jede einzelne Fracht oder jeden einzelnen Empfänger) dürfen nur durch Zahlung auf Postscheckkonto des Registeramte» ent richtet werden. Steuerfrei« Frachten und Transport«. Don der Autofracht-Steuer find jene Fremd fruchten und jene Eigentrans porte befreit, welche innerhalb einer Gemeinde stattfinden. Ferner sind jene Eigentransporte steuerfrei, welch« von einer landwirtfchaft- l 1 ch e n Unternehmung (azienda rurale) bei der Ausübung der normalen Tätigkeit inner- ' ' ‘ ' durchgeführt halb der Provinz

Schlietzlich ' - ~ transporte der näch. bahnstation steuerfrei werden. ilietzlich sind Fremdfrachten und Eigen porte zwischen der (eigenen) Gemeinde und nächsten Eisenbahn» oder Tram- Steuer« Befreiung von der Steuer enthebt jedoch nicht von der Verpflichtung zur Ausstellung der Frachtbolletten und zur Führung der vorgeschriebe- nenRegister (Fracht- und Ruckfahrtregister, Frachtscheinregister). Vom Dekret nicht betroffen Die Bestimmungen des Dekret-Gesetze» über die Autofrachtsteuer gelten

-Steuer befreit, sondern “ ur Ausstellung von rung von Fracht- «stim- ingen. Die Nicht- wird mit einer Geld. der auch von der Verpflichtung zu Frachtbolletten und zur FÜHi registern. Strafbestimmungen. Art. 10 des Dekrete» enthält die Stra mungen für Zuwiderbandlun entrlchtung der Frachtsteuer strafe, welche das Vier- bis Zehnfache der Steuer beträgt, belegt: bet Fremdfrachten hasten für Steuer und Steuerstraf« der Auftraggeber und der Frächter, bei Etgentransporten der Liefe rant. Wer

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 02.09.1938
Descrizione fisica: 8
. Dies ist nicht nur das Bestreben der Kurverwal tung. sondern auch der Hoteliers und Gastwirte, sowie aller jener Kreise, die am Fremdenverkehr unmittelbar inter essiert sind. Gemeindesteuern für «las Zshr 1939 Der Präsekturskommissär gibt im Sin ne der geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wir kung ab 1. Jänner 1939 im Gemeindebe zirk Merano folgende Steuern und Um lagen eingehoben werden: a) Mietwertsteuer; b) Viehsteuer: Ziegensteuer: d) Hundesteuer: e) Steuer für öffentliche und private Wagen

: f. Industrie-, Handels- und Gewerbesteuer: i) Patentsteuer: j) Lizenzsteuer: k) Ex preßkaffeemaschinensteuer: d) Aufschrif tensteuer und m) Steuer sür Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Um stände beziehen, aufgefordert, inner halb 20. September im Steueramt der Gemeinde (Rathaus, 2. Stock, Zim mer, Nr. 60) während der Amtsstunden die entsprechenden Anmeldungen vorzu nehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestäti

gungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen haben zu machen für: Mietwertsteuer: Besitzer .on Miethäusern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigenbesitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist auch der Hausbesitzer ver pflichtet. der ebenfalls für die vom Mie ter zu entrichtende Steuer gegen Rück- rgütungsanspruch haftet. ^ Vieh- und Ziegensteuer: Be sitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rin dern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hun den jeder Art und Rasse

ren, wie auch solche, die nur einige Stun den des Tages Dienst versehen. Steuer aufKlaviere lind Bil-, lards: Personen, welche eines oder mehrere Klaviere oder Billards zur Ver- ügung haben, auch wenn sie davon kei nen Gebrauch machen. Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere ge mietet haben. Steuer auf Industrie, Han iz ze l, Künste und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht unun terbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Berus ausüben

, Schankstätten, Cafes oder ande re Betriebe, in welchen im Kleinen Wein, Bier, Liköre und andere auch alkohol freie Getränke verabreicht, bezw. verkauft werden, wie auch Badeanstalten, Autoga- ragen, Wagenremisen, Cinstellställe, öf fentliche Tanzsäle, Billardsäle oder ande re gestattete Spielsäle. ' Steuer aus Kaffee-Expreß maschinen: Personen, welche in öf fentlichen Lokalen Kaffee-Expreßmaschi nen benützen. Aufschriften st euer: Personen, die im Gemeindegebiet Aufschriften (in Form von Schaustellungen

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Pagina 4 di 6
Data: 16.08.1927
Descrizione fisica: 6
von Coldrano wer den in kurzer Zeit auch die Gelegenheit haben, ihre Milch einer Sennerei zuzutragen, da in Coldrano das für den Zweck bestimmte Ge bäude schon fertig ist, nur fehlen noch die Ma schinen. Letzten Sonntag war der Vertreter einer Maschinenfabrik da, doch kam es zu kei nem fixen Abschluß. , Sluderno Viehsteuer pr. In unseren Landgemeinden ist die Vieh- steuer als die größte und wichtigste Einnahms quelle der Gemeinde zu betrachten, doch schei nen sich unsere Bauern

noch nicht über die An wendung derselben ein klares Bild gemacht zu haben. Es liegt nun im Interesse jedes einzel- iren Landwirtes, über die Viehsteueranwendung gut informiert zu -sein, weshalb hier die wict^ tigsten Bestimmungen bekannt gegeben werden. Der Steuer obliegt sämtliches im Gemeinde gebiet sich aufhaltendes Vieh, ausgenommen Fohlen unter einem Jahr, Rindvieh unter sechs Monaten und jenes Vieh, welches in die Gemeinde zur Schlachtung oder zum Wieder verkauf eingeführt wird, wenn es nicht länger als 15 Tage

verbleibt. Der ganzjährigen Steuer obliegt das Veh, das mehr als sechs Monate gehalten wird, der halbjährigen das von drei bis sechs Monate in der Gemeinde verbleibt, und sür ein Vierteljahr, das unter 3 Monate. Das aus anderen Gemeinden auf die Weide oder zur Fütterung in unserer Gemeinde aus getriebene Vieh unterliegt, falls es mehr als 30 Tage im Gemeindegebiet verbleibt, sovielen Stenermonatsraien, als es angefangene Monate verbleibt; das gleiche gilt im umgekehrten Fall. Die in anderen Gemeinden

, welche ein Stück Vieh kaufen, sodaß die angemeldete Zahl überschritten wird, oder bei denen ein Kalb das sechste/Monat er reicht, in der Gemeindekailzlei die Anmeldung zu machen. Nichtanmeldung oder falsche Anmeldung wird wenigstens mit der doppelten Steuer bestraft werden, außer Erlegung der betreffende!) Steuer selbst ' ^ ' ' - ' ' ' ' Malles Unterhaltungsabend m. Auf Anregung des Milizhauptmanns Cav. Garzotto fand eine gemütliche Unterhal tung im Hotel Post statt, an welcher sich zahl reiche Sommerfrischler

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Volksbote
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Pagina 8 di 12
Data: 02.02.1928
Descrizione fisica: 12
, kür 1927 Lire 146.50, für 1928 Lire 131.85. Die Provinz- und Gcmftndeuw.'ogen wurden jedes Jahr noch eigens berechnet, wieviel Prozent betragt Me staat liche Steuer! wie viel die Provinzialumlagen? wohin hat man sich zwecks Rlchügstcllung zu wenb»n? Da im I-zhre 1927 Md Grundsieinr um 25 Prozent herabaeseht worden ist, möchtr ich fraoen. wie viel der Steuernachlafz in me'nem Fall betragt? Hätte ein Rekurs noch seht Aus- stchk auf Lrfola? Autwori: Dl« staatliche Grundsteuer betrag! schon seit

dem 1. Jännei 1925 10 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Bom 1. Juli 192? ist sie auf 7.5 Prozent desselben herabgeseli> worden. Die Grundsteuer ist in der Steuerrollc zusammen mit den Provinzial- und Gemeinde» zuschlägen eingetragen und auch Me in den Zahlungsaufträgen eingeschriebenen Steuer- betraae betreffen Me staatliche Steuer zusammen tust den Provinzial- und Gemeindezuschlägen Die Provinzialumlagen betragen bei uns 308 Prozent der staalilchen Steuer. Die Gemeinde- zuschläge

sind in den einzelnen Gemeinden sehr verschieden und betragen manchmal das drei- bis sechsfache der staatlichen Steuer Es ist also ohne weiteres möglich, daß di« Grundsteuer mit der Provinz- und Gemeindozuschlägen zusammen die Halste des steuerbaren Einkommens übersteigi Die Verrechnung des 25prozent!oen Steuernach lasses auf Me staatliche Grundsteuer für die zweite Hülste de» Jahres 1927 findet mm amte-

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 01.11.1930
Descrizione fisica: 6
, die Schulausspeifung usw. Auf schlüsse, erteilte besondere Anregungen bezüg lich des Studiums der Heimatkunde und die Spezialisierung in einzelnen Wissensgebieten und erteilte schließlich den Lehrpersonen die der Studien den Vorrang bei der Aufnahme in die Pilotenschulen. Im Sekretariat« der Gen>erbeschule kann in die Art. 81—87 des kgl. Dekretes vom 3. Aug. 1927, Nr. 1437, Einsicht genommen werden. Jahr ISSI. Zweite Ergänzungsliste der gesain ten Steuer für 193V und 1929. Hauptliste der Gemeindesteuer

auf Fuhrwerke für das Jahr »» , . .. ..... , 1931. Hauptlifte der Expreßkaffeemaschinen' Mahnung durch e.n mustergültiges Betragen s^uer 1931. Zweite Ergänzungsliste der ge- als Jugenderzieher un Grenzgebiete be.sp.el- „anntei, Steuer für 1930. Haupttiste für den gebend zu wirken Kanaksierungsbeitrag 1931. Erste ErgänzungS' An diese Ausfuhrungen schloßen sich drei liste der genannten Steuer fiir 193,1. Befände- Bortrage: Frl. Raffi, welche in Roma einen xer Kurbeitrag, zweite Ergänzungsliste 193V

für Aufliegende Skeuerlisten Der Podestà gibt bekannt, daß vom 3. No vember ab am Gemeindeamte folgende Steuer- listen durch 2V Tage zur öffentlichen Einsicht- nahm aufliegen: Hauptliste der Metwertsteuer gen Tagen bei ihm in Dienst getretenen 19jäh» 1931. Zweite Ergänzungsliste der Mietwert- rigen Giuseppe Furgler an. Der Verdacht gegen steuer der Jahre 1930, 1929 und 1928. Haupt- Furgler scheint schon deswegen berechtigt zu liste der Dienstboten- und Klaviersteuer für das sein, weil Furgler gleichzeitig

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Dolomiten
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Pagina 5 di 8
Data: 19.07.1941
Descrizione fisica: 8
hat und notwendigerweise eine endgültige Liquidierung der Steuer nur nachträglich er folgen mutz, welche das Rcgisteramt auf Grund der von den Interessenten zu machenden An meldung des Endergebnisses der Holzmengc vor zunehmen hat. Hinsichtlich der aufgetauchten Zweifel wegen „lültermatz' des zu vergebührenden Bauholzes hat das Finanzministerium mit Runderlatz vom 18. April d. I. erklärt, daß bei ..Untermatz' des Bauholzes die normale Gebühr von 2 c ,'o bei jedeni Umsätze zu entrichten ist. Als „Untermatz

sächlich andere Waren führen und nur nebenbei oder wenigstens nicht vorwiegend Lebensmittel verkaufen, ihnen nur eine 10%ige Ermäßigung Verwendung und Vergütung von Markenbeständen. Kraft der für das laufende Jahr abgefchloffenen Mkommen zwi schen dem Finanzministerium und den Berufs organisationen zur Entrichtung der Einnahmen steuer im Abftnomkgswego sind verschiedene Ka tegorien von Kleinhändlern verpflichtet worden, die Einnahmensteuer ab 1. Jänner ds. I. im Abfindungswege zu entrichten

nicht übersteigt und daher die Steuer durch Ein- kleben der hiefür vorgeschriebenen Doppelmarken in di« eigens dazu zur Verfügung gestellten Büchlein entrichten, können anstatt der vor geschriebenen Doppelmarken jene ans dem Vor jahre verbliebenen Einzelmarken bis 31. Dezem ber ds. I. in die genannten Büchlein einkl<cken. Jen« Kaufleute, deren jährliche Abfindungs summe L 2080 übersteigt und welch« die Steuer oaher mit Postkontokorrent bezahlen müssen, können bei den zuständigen Regtsterämtern bis spätestens

verfügt, datz für die Verkäufe der Handels- und Eewerbe- rreibenden an die eigenen Angestellten, soferne es sich nämlich um Waren handelt, für welche die Einnahmensteuer nicht im Abfindungswege bezahlt wird, diese Steuer nickt bei jedem ein zelnen Verkaufe entrichtet werden mutz, sondern am Schluffe eines jeden Monat». Zn diesem Zwecke müssen die Firmen ein eigenes Register für Verkäufe an die eigenen Angestellten führen, in welches jeder einzelne Verkauf am Tage des Verkaufes selbst einzutragen

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Pagina 4 di 6
Data: 25.07.1934
Descrizione fisica: 6
guardisten G. F. übertragen. Unsere Glückwünsche. Vom Nathans Aufliegende Stciierllsten'' Hundesteuer-Ergänzungsliste 2. Serie 1934 Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Merano gibt nach Einsichtnahme der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen bekannt: a) daß während der Dauer von 8 Tagen beim Finanzamt der Gemeinde (Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 60) die Hundesteuer-Ergänzungsliste 2. Serie 1934 während der Amtsstunden zur öffent lichen Einsichtnahme aufliegt. b) daß die gegenständliche Steuer

wird, welche am 10. August, 10. Oktober, 10. Dezember 1934 und 10. Februar 1935 fällig sind. c) daß diese Steuer in Uebereinstimmung mit den von den zuständigen Behörden anerkannten gesetzlichen Bestimmungen und mit dem Einheits gesetz für Lokalfinanzen zur Anwendung gebracht wird. d) daß die Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung genügt, um den Steuerträger gesetzlich zur Zahlung zu verpflichten. Gegen die Ergebnisse der Liste sind Einwen dungen innerhalb von 6 Monaten vom letzten Tage

. b) daß diese Liste in Raten, welche am 10. Aug., 10. Oktober und 10. Dezember lfd. Irs. fällig sind, zur Eintreibung gelangt. c) daß diese Steuer in Uebereinstimmung mit den von den zuständigen Behörden anerkannten gesetzlichen Bestimmungen und mit dem Einheit» gesetz für Lokalfinanzen zur Anwendung gebracht wird. .... .... d) daß die Veröffentlichung der gegenstandlichen Bekanntmachung genügt, um den Steuerträger gesetzlich zur Zahlung zu verpflichten. Gegen die Ergebnisse der Liste smd Einwen dungen innerhalb

nachmittags der Passei- rersee zum vierten Male aus und vernichtete den steinernen Steg, die Spitalbrücke, den „naggelten Steg', einen Teil der Ringmauern und alle Ar chen. Dieses Unglück wurde im gleichen Jahre noch durch große Teuerung und Hungersnot vermehrt. » Im Jahre 1574 bat ein Med. Dr. Nochus Jor dan von Nonsberg um Aufnahme in die Stadt. Die Bitte wurde ihm gewährt, weil er ..als ein guter Doktor „verschrien' sei'. Er erhielt eine freie Wohnung und wurde von Zins, Steuer und Wacht befreit

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Pagina 3 di 6
Data: 11.07.1926
Descrizione fisica: 6
Hat in zwei gleichen Raten an die städt. Esattoria — Banca Cattolica — zu erfolgen und ist der Termin für die Einzahlung der Steuer auf 1l). August uno 10. Oktober 1920 festgesetzt. Steuer pflichtige, welche nicht rechtzeitig ole vorgeschriebene als letzter verblieb Gafser. Dieser fälschte Stempel, Unterschrift und Formulare. Die verschiedensten Mi- litärtommanden waren mit dem Kommando in Bol zano direkt in keiner Verbindung, sodaß sie auch nicht wissen konnten, welche Entscheidungen, Formularien

den von der gegen st« erhobenen Anklage freige sprochen. Schriftleitung! Postgebäude, Tel. 332, Poftf.32 Sprechstunden täglich von4 bisS Uhr nachmitags. s. M der König in Merano Der Sladtmagislrat gibt bekannt: Ain^IS. Hui! trifft, vom Iaufenpaß kommend, S. _ ... Mià König mit Gefolge in Merano ein. Die An Steuer entrichten^ verfallen den durch das Gesetz vor-^-tunflszelt wird in den Maueranfchlägen bekannlgege- geschriebenen Strafen. ^ ben werden. S. M. der König durchfährt die Stadt im Wetterbericht des meteorologischen

Bolzano; 4. 192L Ex- Gemeinde Gries; ö. 1926 Gemeinde Bolzano; 6. 1926 Ex-Gemeinde Gries; Gebäudesteuer: 7. Ruolo fup plettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; 3. 1924 Ex- Gemeinde Gries; 0. 1S24 Ex-Gemeinde Gries; 10. 192S Gemeinde Bolzano; 11. 1V2S Ex»GemeInde Gries; 12. 1926 Gemeinde Bolzano; 13. 192g Ex- Gemeinde Gries; ErgÄnzungs-Rentensteuer: 14. Ru olo fupplettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; IS. 1924 Ex>iGemelnde Gries; 16 Prozent Steuer auf Inter essen und Prämien: 10. Molo supplettivo Jahr 1924

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Pagina 5 di 8
Data: 25.03.1933
Descrizione fisica: 8
haben die Pflicht, etwaige Nichtbeachtungen dieser Vor schriften dem Stellenvermittlungsamte zur An zeige zu bringen. Automobìlistisches Von Auto-Ing. Dworak, Merano. Steuer-Vergünstigung für kleinere wägen. Automobilbesitzer sein ist schon seit jeher i» jedem Lande gleichbedeutend mit Opferlamns des Steuereinnehmers. Noch immer wird daü Auto als Luxusfahrzeug angesehen, trotzdem es durch die fortschreitende Entwicklung de? Konstruktion und durch die Anforderungen de^ Waren- und Personenverkehrs in den letzten

-Clubs arbeitet seit Jahren daran, die auf dem Automobilver kehr lastenden Abgaben gemildert zu bekom men, aber erst spät ist es gelungen, wenigstens für die reinen Voltsautomobile, also für die kleinen und kleinsten Wagen, eine Milderung zu erreichen. In Frankreich wurde so gut wie gar nichts erreicht, in Deutschland sind nur Dreirad-Autos von der Steuer befreit,— in Italien jedoch gab der Steuerfiskus ein er freulich gutes Beispiel: der kleine neue Fiat- Wagen der Type SW, der übrigens

auf allen Automobil-Ausstellungen des Auslandes als glänzendes Beispiel des dauerhaften Volkswa gens bezeichnet worden ist, dieser kleine Wagen kann bis zum 31. Dezember 1933 ohne Steuer zu bezahlen gefahren werden. Und wenn die Bemühungen der Fiat-Werke weiteren Erfolg haben, ist es sogar möglich, daß die Steuer für diese Type überhaupt in Wegfall kommen kann. Wenn man für diesen Wagen eine genaue Kostenberechnung aufstellt, so ergibt sich die in teressante Tatsache, daß die Reisespesen per Au to heute nur mehr

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Volksbote
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Pagina 10 di 12
Data: 31.08.1933
Descrizione fisica: 12
,, sind eingeladfin. den Lörführnnge« des ' technischen „Leiters heute, Donnerstag, halb 9 Uhr abends, im Hotel „Stern' beizuwoynen. <\r e Die Steuer« für 1S34. Laut öffentlicher KmÄtnochupT - - dös : Hodösta. bleiSsn .für lSÄ fMende..SteGrnvin.?.Äraft:i^ umfassend-alle HunberasMund >gaÄngen; 2. Steuer. ' Mf Räume und GrustdbeM 3.. FanüMnsteüer , Lei , GrÄchmnÄn von y. 3^00 aufwärtö; 4, .Äagchrstouer, . um fassend -t^wkischaMchö-'Mqett und Lohn« kitsHÄi:^^tz. 'Diönstbotäitsteuer für -'Miettstetsr bLtd.erlei

MschlMes; , S: Ueinoiehstüuer. dss zu' brei,Ziegen ^steuerfrei.; 7. Lizenzsteuer ustd die? Steuer auf Cxpreßsnvschinesr; 8. die PatWWM ' füt - Häschels^' ivid DchveGe, kölbchchd.-. -»■* - M: die Stelle des ' Stadkarzker. Der Tevmist fit^ die Emveichimg der.KoMheteyg- gefuche M bie Stadtai^tönsstelle vosr Bvefsa» non« «ueÄ? .. bis zum 30. September vet. kängert.. ' > ? e Ruhebänke iu .der Römstraße. Daö letztö Sttaßenstück der. ^Romstraße (Großen Graben) . gegeni die Kaserne geht demnächst

« -christlich bis so. September. elnreicheii, -1 s>. . find sie von Amts'wegen bereits für das. inende Jahr 1934 einaefch'rked'en,. auch tyenn. sie den Beitrag noch nicht erlegt haben.' Gegen säumige Mitglieder wird der Gemeinde-Steuer« Einnehmer .mit' denselben Maßnahmen yor« gehen, wie für die. Eintrelbung der direkten Steuern. ' ... e Abreise der Linder von. der Palmschotz. Sommerkolonle. Gestern erfolgte die Abreise der in der Palsnfchoß-Sommerkolonie unter gebrachten Kinder öffentlicher Angestellter

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Dolomiten
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Pagina 3 di 8
Data: 08.10.1928
Descrizione fisica: 8
die Befreiung 1. von der progrcsiivcn Komplementärstener und dem betreffenden Gemeindczuschlag: 2. von der Familiensteuer. c) Verhältnis mastige Ermätzi» gung der steuerpflichtigen Einkom men der nachbcnanntcn Stenern, so daß zu sammen 100.000 Lire steuerpflichtiges Einkom men steuerfrei belasten wird: 1. von der Ric- chezza Mobile-Steuer: 2. von den Eemeinde- zuschlägen auf Gewerbebetriebe: 8. von den Provinzialzuschlägen ans die Gewerbebetriebe; 4. vom Stcuerzuschlag für den Provinzialwirt- schaftsrat

; 8. von der Gcbäudestcuer und Grund steuer und von den Provinzial- und Eemeinde- znschlägen zu diesen; 6. von der Steuer auf land wirtschaftlichen Reinertrag. In die erforderliche Anzahl der Kinder zäh len alle ehelichen und uneheliche», sowie die legitimierten Kinder. Als unversorgt gelten die minderjährigen und volljährigen (beim weiblichen Geschlecht nur die unverehelichten), wenn sie arbeitsunfähig und nicht in der Lage sind, sich durch eigene Mittel den Lebensunter halt zu beschaffen

. Die Steuererleichterungen gelten ab 1. Juli 1928 für die Familien, welche zum damaligen Termin in diesen Vcrhültnistcn waren und die bis 81. Oktober d. I. ein Gesuch uni die Steuer ermäßigungen auf stempclfrciem Papier an die zuständigen Acmter unter Vcischlust des Fami- ' lienbogens und des Nachweises der dauernden Erwerbsunfähigkeit der betreffenden volljäh rigen Kinder einreichcn. Die Familien, welche erst nach dem 1. Juli 1928 in die vorbcfagten Verhältnisse gelangten, werden der betreffenden

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Pagina 3 di 6
Data: 31.07.1934
Descrizione fisica: 6
im Hause des Fascio zu einer «Sitzung versammeln. Der große Kurhaussaal Mrd gegenwärtig in seinem Innern Ausbessè- rungs- und Renoviernngsarbeiten unterzogen, die von Malermeistet G. Bernard, Merano, durchge führt werden. Vom Rathaus Veröffentlichung dee ErgSnzungslisle Z. Serie für Lizenz-Steuer 1SZ4 Der Bürgermeister der Stadtgeineinde Merano gibt nach Einsichtnahme der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen bekannt: a) daß von heute ab bis zum S. August lfd. Jrs. beim Finanzamt der Gemeinde

, Rathaus 2. Stock, Zimmer Nr. 60, die Ergiinzungslists 8. Serie der Lizenz-Steuer pro 1934 während der Amtsstun- den zur öffentlichen Einsicht aufliegt. b) daß diese Steuer in Uebereinstimmung mit den von den kompetenten Behörden anerkannten gesetzlichen Bestimmungen und dem Cinheitsgesetz für Lokalfinanzen zur Anwendung gebracht wird. c) daß die Veröffentlichung gegenwärtiger Be^ kanntinachung genügt, um den Steuerträger am Verfallstag gesetzlich zur Zahlung zu verpflichten. Gegen die Ergebnisse

Steuer in andachtsvoller Erin nerung an seiner Stelle. Eine noch schönere Sammlung aber leuchtet einem von den Wänden des ersten, großen Zimmers entgegen: es sind die Photographien von hundert und aberhundert dankbaren Patienten, die in der Behandlung die ses wahren Wohltäters der Menschheit standen, u. erwähnen wir von ihnen nur zwei Bilder des bel gischen Königspaares, dessen Kinder er behandelte, und ein Bild der verstorbenen Frau des bayrischen Kronprinzen Nupprecht. - ' Fremäenverkehrs-Statistik

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