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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 20.12.1933
Descrizione fisica: 6
1930, der ersten, zweiten, dritten und vierten Trimesters 1931 und des ersten und zwei ten Trimesters 1932; 4. eine Aufstellung des Spediteurs mit Angabe des Zeitpunktes der Aufgabe, die Nummer der Einfuhrdeklarationen, die Anzahl der Kolli und deren Gewicht. Der Aufstellung ist der Zollschein oder in Er mangelung desselben der Frachtschein des Spedi teurs beizulegen. Me Nor« fir die KWlemntWuer Das Finanzministerium hat an die Steueräm- ler, welche die Veranlagung der Komplementär steuer

Ertrages, da mit die Anwendung der Steuer immer nach den opportunen Variationen bemessen wird entweder oöher oder niedriger von dem was das effektive steuerbore Einkommen ausmacht. Die Anwendung dieser Grundsätze ist jedoch sshr,>ìh<s!kel^!,Dnn,^fie, auch der^gerHMen Verteil lung der 'Neuerläjten entsprechen,' 'jo besteht im merhin die Gefahr daß in der Anwendung Fehler begangen werden, wenn keine präzisen Grundla gen. auf die man sich beziehen kann, bestehen. Das öom Finanzministerium

an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

, Gesellschaften und Pri vaten Arbeitsgeber verpslichtet sind, die sür die Angestellten bezahlten Steuern diesen abzuziehen. Falls das nicht geschehen sollte, wird die Steuer noch einmal direkt vom Arbeitsnehmer einkassiert, während die arbeitsgebende Firma einen Zuschlag in der Hohe von 50 Prozent der nicht abgezogenen Steuer zu zahlen haben wird. Die VestiNMWN jiir die Bezahlung der Automobilsleuer Die Provinz-Zweigstelle Bolzano des R. A. C. I. ersucht uns um Bervssentlichung solgender Mit teilung

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Dolomiten
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Pagina 3 di 6
Data: 31.12.1935
Descrizione fisica: 6
. Für jeden Transport und für jeden Empfänger mutz ein Schein und Gegenschein ausgefüllt werden. Der Gegen« schein ist dem Empfänger der Ware durch ven Transportfahrer zuzustellen. Das Trans port-Register (Schein) mutz vom Transporteur, der Gegenschein vom Empfänger fünf Jahre lang aufbewahrt und den Finanzorganen auf Ver langen jederzeit vorgewkesen werden. Diese Aufoewahrungspflicht gilt nicht für Empfänger, welch« keine Handels- oder Industrkefirma sind. C. Gemeinsam« Bestimmungen. Entrichtung der Steuer

'(für jede einzelne Fracht oder jeden einzelnen Empfänger) dürfen nur durch Zahlung auf Postscheckkonto des Registeramte» ent richtet werden. Steuerfrei« Frachten und Transport«. Don der Autofracht-Steuer find jene Fremd fruchten und jene Eigentrans porte befreit, welche innerhalb einer Gemeinde stattfinden. Ferner sind jene Eigentransporte steuerfrei, welch« von einer landwirtfchaft- l 1 ch e n Unternehmung (azienda rurale) bei der Ausübung der normalen Tätigkeit inner- ' ' ‘ ' durchgeführt halb der Provinz

Schlietzlich ' - ~ transporte der näch. bahnstation steuerfrei werden. ilietzlich sind Fremdfrachten und Eigen porte zwischen der (eigenen) Gemeinde und nächsten Eisenbahn» oder Tram- Steuer« Befreiung von der Steuer enthebt jedoch nicht von der Verpflichtung zur Ausstellung der Frachtbolletten und zur Führung der vorgeschriebe- nenRegister (Fracht- und Ruckfahrtregister, Frachtscheinregister). Vom Dekret nicht betroffen Die Bestimmungen des Dekret-Gesetze» über die Autofrachtsteuer gelten

-Steuer befreit, sondern “ ur Ausstellung von rung von Fracht- «stim- ingen. Die Nicht- wird mit einer Geld. der auch von der Verpflichtung zu Frachtbolletten und zur FÜHi registern. Strafbestimmungen. Art. 10 des Dekrete» enthält die Stra mungen für Zuwiderbandlun entrlchtung der Frachtsteuer strafe, welche das Vier- bis Zehnfache der Steuer beträgt, belegt: bet Fremdfrachten hasten für Steuer und Steuerstraf« der Auftraggeber und der Frächter, bei Etgentransporten der Liefe rant. Wer

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Volksbote
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Pagina 8 di 12
Data: 02.02.1928
Descrizione fisica: 12
, kür 1927 Lire 146.50, für 1928 Lire 131.85. Die Provinz- und Gcmftndeuw.'ogen wurden jedes Jahr noch eigens berechnet, wieviel Prozent betragt Me staat liche Steuer! wie viel die Provinzialumlagen? wohin hat man sich zwecks Rlchügstcllung zu wenb»n? Da im I-zhre 1927 Md Grundsieinr um 25 Prozent herabaeseht worden ist, möchtr ich fraoen. wie viel der Steuernachlafz in me'nem Fall betragt? Hätte ein Rekurs noch seht Aus- stchk auf Lrfola? Autwori: Dl« staatliche Grundsteuer betrag! schon seit

dem 1. Jännei 1925 10 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Bom 1. Juli 192? ist sie auf 7.5 Prozent desselben herabgeseli> worden. Die Grundsteuer ist in der Steuerrollc zusammen mit den Provinzial- und Gemeinde» zuschlägen eingetragen und auch Me in den Zahlungsaufträgen eingeschriebenen Steuer- betraae betreffen Me staatliche Steuer zusammen tust den Provinzial- und Gemeindezuschlägen Die Provinzialumlagen betragen bei uns 308 Prozent der staalilchen Steuer. Die Gemeinde- zuschläge

sind in den einzelnen Gemeinden sehr verschieden und betragen manchmal das drei- bis sechsfache der staatlichen Steuer Es ist also ohne weiteres möglich, daß di« Grundsteuer mit der Provinz- und Gemeindozuschlägen zusammen die Halste des steuerbaren Einkommens übersteigi Die Verrechnung des 25prozent!oen Steuernach lasses auf Me staatliche Grundsteuer für die zweite Hülste de» Jahres 1927 findet mm amte-

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Dolomiten
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Pagina 5 di 8
Data: 19.07.1941
Descrizione fisica: 8
hat und notwendigerweise eine endgültige Liquidierung der Steuer nur nachträglich er folgen mutz, welche das Rcgisteramt auf Grund der von den Interessenten zu machenden An meldung des Endergebnisses der Holzmengc vor zunehmen hat. Hinsichtlich der aufgetauchten Zweifel wegen „lültermatz' des zu vergebührenden Bauholzes hat das Finanzministerium mit Runderlatz vom 18. April d. I. erklärt, daß bei ..Untermatz' des Bauholzes die normale Gebühr von 2 c ,'o bei jedeni Umsätze zu entrichten ist. Als „Untermatz

sächlich andere Waren führen und nur nebenbei oder wenigstens nicht vorwiegend Lebensmittel verkaufen, ihnen nur eine 10%ige Ermäßigung Verwendung und Vergütung von Markenbeständen. Kraft der für das laufende Jahr abgefchloffenen Mkommen zwi schen dem Finanzministerium und den Berufs organisationen zur Entrichtung der Einnahmen steuer im Abftnomkgswego sind verschiedene Ka tegorien von Kleinhändlern verpflichtet worden, die Einnahmensteuer ab 1. Jänner ds. I. im Abfindungswege zu entrichten

nicht übersteigt und daher die Steuer durch Ein- kleben der hiefür vorgeschriebenen Doppelmarken in di« eigens dazu zur Verfügung gestellten Büchlein entrichten, können anstatt der vor geschriebenen Doppelmarken jene ans dem Vor jahre verbliebenen Einzelmarken bis 31. Dezem ber ds. I. in die genannten Büchlein einkl<cken. Jen« Kaufleute, deren jährliche Abfindungs summe L 2080 übersteigt und welch« die Steuer oaher mit Postkontokorrent bezahlen müssen, können bei den zuständigen Regtsterämtern bis spätestens

verfügt, datz für die Verkäufe der Handels- und Eewerbe- rreibenden an die eigenen Angestellten, soferne es sich nämlich um Waren handelt, für welche die Einnahmensteuer nicht im Abfindungswege bezahlt wird, diese Steuer nickt bei jedem ein zelnen Verkaufe entrichtet werden mutz, sondern am Schluffe eines jeden Monat». Zn diesem Zwecke müssen die Firmen ein eigenes Register für Verkäufe an die eigenen Angestellten führen, in welches jeder einzelne Verkauf am Tage des Verkaufes selbst einzutragen

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 11.07.1926
Descrizione fisica: 6
Hat in zwei gleichen Raten an die städt. Esattoria — Banca Cattolica — zu erfolgen und ist der Termin für die Einzahlung der Steuer auf 1l). August uno 10. Oktober 1920 festgesetzt. Steuer pflichtige, welche nicht rechtzeitig ole vorgeschriebene als letzter verblieb Gafser. Dieser fälschte Stempel, Unterschrift und Formulare. Die verschiedensten Mi- litärtommanden waren mit dem Kommando in Bol zano direkt in keiner Verbindung, sodaß sie auch nicht wissen konnten, welche Entscheidungen, Formularien

den von der gegen st« erhobenen Anklage freige sprochen. Schriftleitung! Postgebäude, Tel. 332, Poftf.32 Sprechstunden täglich von4 bisS Uhr nachmitags. s. M der König in Merano Der Sladtmagislrat gibt bekannt: Ain^IS. Hui! trifft, vom Iaufenpaß kommend, S. _ ... Mià König mit Gefolge in Merano ein. Die An Steuer entrichten^ verfallen den durch das Gesetz vor-^-tunflszelt wird in den Maueranfchlägen bekannlgege- geschriebenen Strafen. ^ ben werden. S. M. der König durchfährt die Stadt im Wetterbericht des meteorologischen

Bolzano; 4. 192L Ex- Gemeinde Gries; ö. 1926 Gemeinde Bolzano; 6. 1926 Ex-Gemeinde Gries; Gebäudesteuer: 7. Ruolo fup plettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; 3. 1924 Ex- Gemeinde Gries; 0. 1S24 Ex-Gemeinde Gries; 10. 192S Gemeinde Bolzano; 11. 1V2S Ex»GemeInde Gries; 12. 1926 Gemeinde Bolzano; 13. 192g Ex- Gemeinde Gries; ErgÄnzungs-Rentensteuer: 14. Ru olo fupplettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; IS. 1924 Ex>iGemelnde Gries; 16 Prozent Steuer auf Inter essen und Prämien: 10. Molo supplettivo Jahr 1924

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Volksbote
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Pagina 10 di 12
Data: 31.08.1933
Descrizione fisica: 12
,, sind eingeladfin. den Lörführnnge« des ' technischen „Leiters heute, Donnerstag, halb 9 Uhr abends, im Hotel „Stern' beizuwoynen. <\r e Die Steuer« für 1S34. Laut öffentlicher KmÄtnochupT - - dös : Hodösta. bleiSsn .für lSÄ fMende..SteGrnvin.?.Äraft:i^ umfassend-alle HunberasMund >gaÄngen; 2. Steuer. ' Mf Räume und GrustdbeM 3.. FanüMnsteüer , Lei , GrÄchmnÄn von y. 3^00 aufwärtö; 4, .Äagchrstouer, . um fassend -t^wkischaMchö-'Mqett und Lohn« kitsHÄi:^^tz. 'Diönstbotäitsteuer für -'Miettstetsr bLtd.erlei

MschlMes; , S: Ueinoiehstüuer. dss zu' brei,Ziegen ^steuerfrei.; 7. Lizenzsteuer ustd die? Steuer auf Cxpreßsnvschinesr; 8. die PatWWM ' füt - Häschels^' ivid DchveGe, kölbchchd.-. -»■* - M: die Stelle des ' Stadkarzker. Der Tevmist fit^ die Emveichimg der.KoMheteyg- gefuche M bie Stadtai^tönsstelle vosr Bvefsa» non« «ueÄ? .. bis zum 30. September vet. kängert.. ' > ? e Ruhebänke iu .der Römstraße. Daö letztö Sttaßenstück der. ^Romstraße (Großen Graben) . gegeni die Kaserne geht demnächst

« -christlich bis so. September. elnreicheii, -1 s>. . find sie von Amts'wegen bereits für das. inende Jahr 1934 einaefch'rked'en,. auch tyenn. sie den Beitrag noch nicht erlegt haben.' Gegen säumige Mitglieder wird der Gemeinde-Steuer« Einnehmer .mit' denselben Maßnahmen yor« gehen, wie für die. Eintrelbung der direkten Steuern. ' ... e Abreise der Linder von. der Palmschotz. Sommerkolonle. Gestern erfolgte die Abreise der in der Palsnfchoß-Sommerkolonie unter gebrachten Kinder öffentlicher Angestellter

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Pagina 3 di 8
Data: 08.10.1928
Descrizione fisica: 8
die Befreiung 1. von der progrcsiivcn Komplementärstener und dem betreffenden Gemeindczuschlag: 2. von der Familiensteuer. c) Verhältnis mastige Ermätzi» gung der steuerpflichtigen Einkom men der nachbcnanntcn Stenern, so daß zu sammen 100.000 Lire steuerpflichtiges Einkom men steuerfrei belasten wird: 1. von der Ric- chezza Mobile-Steuer: 2. von den Eemeinde- zuschlägen auf Gewerbebetriebe: 8. von den Provinzialzuschlägen ans die Gewerbebetriebe; 4. vom Stcuerzuschlag für den Provinzialwirt- schaftsrat

; 8. von der Gcbäudestcuer und Grund steuer und von den Provinzial- und Eemeinde- znschlägen zu diesen; 6. von der Steuer auf land wirtschaftlichen Reinertrag. In die erforderliche Anzahl der Kinder zäh len alle ehelichen und uneheliche», sowie die legitimierten Kinder. Als unversorgt gelten die minderjährigen und volljährigen (beim weiblichen Geschlecht nur die unverehelichten), wenn sie arbeitsunfähig und nicht in der Lage sind, sich durch eigene Mittel den Lebensunter halt zu beschaffen

. Die Steuererleichterungen gelten ab 1. Juli 1928 für die Familien, welche zum damaligen Termin in diesen Vcrhültnistcn waren und die bis 81. Oktober d. I. ein Gesuch uni die Steuer ermäßigungen auf stempclfrciem Papier an die zuständigen Acmter unter Vcischlust des Fami- ' lienbogens und des Nachweises der dauernden Erwerbsunfähigkeit der betreffenden volljäh rigen Kinder einreichcn. Die Familien, welche erst nach dem 1. Juli 1928 in die vorbcfagten Verhältnisse gelangten, werden der betreffenden

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 31.07.1934
Descrizione fisica: 6
im Hause des Fascio zu einer «Sitzung versammeln. Der große Kurhaussaal Mrd gegenwärtig in seinem Innern Ausbessè- rungs- und Renoviernngsarbeiten unterzogen, die von Malermeistet G. Bernard, Merano, durchge führt werden. Vom Rathaus Veröffentlichung dee ErgSnzungslisle Z. Serie für Lizenz-Steuer 1SZ4 Der Bürgermeister der Stadtgeineinde Merano gibt nach Einsichtnahme der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen bekannt: a) daß von heute ab bis zum S. August lfd. Jrs. beim Finanzamt der Gemeinde

, Rathaus 2. Stock, Zimmer Nr. 60, die Ergiinzungslists 8. Serie der Lizenz-Steuer pro 1934 während der Amtsstun- den zur öffentlichen Einsicht aufliegt. b) daß diese Steuer in Uebereinstimmung mit den von den kompetenten Behörden anerkannten gesetzlichen Bestimmungen und dem Cinheitsgesetz für Lokalfinanzen zur Anwendung gebracht wird. c) daß die Veröffentlichung gegenwärtiger Be^ kanntinachung genügt, um den Steuerträger am Verfallstag gesetzlich zur Zahlung zu verpflichten. Gegen die Ergebnisse

Steuer in andachtsvoller Erin nerung an seiner Stelle. Eine noch schönere Sammlung aber leuchtet einem von den Wänden des ersten, großen Zimmers entgegen: es sind die Photographien von hundert und aberhundert dankbaren Patienten, die in der Behandlung die ses wahren Wohltäters der Menschheit standen, u. erwähnen wir von ihnen nur zwei Bilder des bel gischen Königspaares, dessen Kinder er behandelte, und ein Bild der verstorbenen Frau des bayrischen Kronprinzen Nupprecht. - ' Fremäenverkehrs-Statistik

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 10
Data: 09.01.1927
Descrizione fisica: 10
zum Wohle und zum Gedeihen unserer Stadt in Ausführung zu bringen. Steuerlisten. Der Präfekturskommissär erinnert daran, daß im Ufficio Tasse, Rathaus, 2. Stock, Nr. 20, durch 8 Tage, vom 10. Jänner an, folgende Steuerlisten zur Ansicht aufliegen: Einkommen steuer Bolzano-Gries: 1. Hauptliste 1927, 2. Ergän zungsliste 192S, 3. Ergänzungsliste 1925, 4. Ergän- zungslisten 1924 und 1925, 5. Ergänzungsliste 1S24. Gebäudesteuer Bolzano: 6. Hauptliste 1927, 7. Haupt liste der Gebäudesteuer zu ö Prozent 1V27

, S. Er- gänzungssteuer 1S27, S. Ergänzungssteuer 1026, 10. Ergänzungssteuer 1925. Gries: 11. Hauptliste 1927. 12. Ergänzungsliste 192S, 13. Ergänzungsliste 1925. Grundsteuer Bolzano: 14. Hauptliste 1927; Gries: 15. Hauptliste 1927. Bodenertragsteuer Bolzano- Gries: 16. Hauptliste 1027. Gemeindezuschlag: 17. Crgänzungsliste 1924ì 15prozentige Steuer auf Di videnden, Interessen und Prämien, Bolzano: 18. Ergänzungsliste 1924. Aich, und Hundetaxe. Der Präfekurskommissär gibt bekannt, daß Besitzer der obgenannten Tiere

werden, Fohlen, Esel, Ochsen, Stiere, Kühe, Schwein«, Schafe. Die Erklärung, die auf eigenen bei dem Ufficio Tasse erhältlichen Formularle» abzugeben ist, hat zu enthalten: a) Vor- und Zuname, Name des Vaters und Wohnort de» Besitzers, b) Oertlichkeit, wo sich das Vieh befindet. cZ Zahl und Ort der Tiere. Von der Steuer sind frei: a) Die Milchtiere, die Pferde, Mull und Esel unter enem Jahrs, b) Die Rinder bis zu sechs Monaten, c) Die Pferde und Muli des Heeres, der Forstwachen und anderer be waffneter

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