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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 14 di 16
Data: 27.02.1909
Descrizione fisica: 16
firmiert: einerseits die Ueberweisungen aus den staatlichen Personalsteuern, mit der geringfügigen Summe von 150.000 Kr. — auch diese schwankt natürlich, weil diese Ueberschüsse nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt werden, die Ueberweisungen aus der staatlichen Branntweinsteuer im Betrage von 450.000 bis 460.000 Kr., die Bierauflage, der Zu schlag zur staatlichen Weinverzehrungs steuer und endlich die Zuschläge zu den direkten staatlichen Steuern. Und nun komme ich zu einem Kapitel

, das interessieren dürfte und das namentlich Interesse gewinnen dürfte im Hinblick auf die letzten Er eignisse im Tiroler Landtag, auf die ich vielleicht noch zu sprechen kommen werde. Die gesamte staatliche Steuer mit Ausnahme der Personaleinkommensteuer, (welche von allen sogenannten autonomen Zuschlägen, wie Landesumlagen, Gemeindeumlagen, Umlagen für Wassergenosfenschaften frei bleiben muß) beträgt in Tirol nach der Umlagenvorschreibung für das Jahr 1909 6,717.858 Kr. und verteilt sich nun auf die einzelnen

entfallen auf Nord tirol 140.121 Kr., Deutsch-Südtirol 136.467 Kr., Jtalienisch-Tirol 168.025 Kr. Die Erklärung, warum bei dieser Steuer der iralienische Landes teil die beiden deutschen Landesteile weit überragt, finden Sie im Ziffernansatz für die Hauszins steuer. Die Hauszins st euer beziffert sich in ganz Tirol auf 2,013.475 Kr., beträgt in Nordtirol 1,090.806 Kr., in Deutsch-Südtirol 565.286 Kr., Jtalienisch-Tirol 357.383 Kr.; in Innsbruck (bas in der Ziffer für Nordtirol immer inbegriffen

ist) 868.000 Kr. Ich erinnere mich an die Zeit der Einführung der Hauszinssteuer. Viele von Ihnen, meine Herren, haben sie vielleicht auch miterlebt, denn es sind erst ungefähr 26 oder 27 Jahre seither in das Land gezogen; Sie können sich denken, welche Aufregung diese Steuer überhaupt in Tirol, namentlich aber in Innsbruck hervorgerufen hat, in Innsbruck speziell, weil Innsbruck als Landes hauptstadt in die sogenannte Beilage A eingereiht worden ist. Die Beilage A umfaßt das Verzeich nis jener Städte

an einem beliebigen anderen Orte? Er darf in Innsbruck, Dank des milden Klimas der Landeshauptstadt, 15 Prozent vom Bruttozins für die sogenannten Einhaltungskosten in Abzug bringen, das sind bei 1000 Kr. 150 Kr. Der Restbetrag von 850 Kr. unterliegt der 26 2 / 3 - prozentigen Steuer und zwar selbstverständlich ohne Rücksicht auf die Schulden, die etwa auf dem Hause lasten. Die 26 2 / 3 prozentige Steuer machen nun bei diesem Zinsreft von 850 Kr. 226 Kr. 60 Heller aus. Wenn nun ein Hausbesitzer

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Unterinntaler Bote
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Pagina 1 di 12
Data: 22.05.1896
Descrizione fisica: 12
^in von C. Montag, 25. Mai. Pfingstmontag. Gregor VII. Freitag, 27. Mai. P Theodosia. s Dienstag, 27. Mai. Philipp. Neri. Eleutherius. Samstag, 30. Mai. P (Salzb.*) Ferdin. Fel. I., P Die Steuerreform. Wir haben schon im letzten Jahre in einer Reihe von Artikeln unseren Lesern gezeigt, was durch die Resormirung unserer Erwerb- und Einkommensteuer, durch die Einführung der Personaleinkommensteuer und der Rentensteuer bezweckt werden soll; wir haben dargethan, daß durch diese Steuer reform in erster Linie

die kleinen Leute, der Bauer und der kleine Gewerbtreibende eine Erleichterung erfahren, daß sie weniger Staatssteuern werden zahlen müssen und daß es künftighin nicht mehr vom ersten besten Steuerinspector ab hängt einen Gewerbsmann willkürlich mit der Steuer em porzutreiben. Die Herrschaft der Steuerinspektoren hat nach den neuen Gesetzen aufgehört; und jetzt haben die Steuerträger selbst es in der Hand, gegenseitig sich einzu schätzen und die Grundlage für die Besteuerung zu schaffen

waren so brach ten sie es doch durch langes Reden zu Stande, daß die Zeit zu kurz wurde und es nicht mehr möglich war, die Gesetze zu Ende zu berathen. Einzelne Redner sprachen drei bis vier Stunden nur um die Zeit todtzuschlagen und eine Beschlußfaffung zu hindern. Das ist allerdings ein grober Mißbrauch der Redefreiheit im Parlamente und die Steuer träger haben davon keinen Vortheil, sondern nur Schaden, darum kümmerten sich aber die Jungczechen wenig. Und so gieng endlich im Jahre 1895

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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 2 di 8
Data: 04.03.1888
Descrizione fisica: 8
Beifalles zu erfreuen hatte. Herr Bednarz wird dabei als Szupan auftreten, es soll dieß eine seiner besten Leistungen sein. Es findet nach dem „Zigeunerbaron" in dieser Saison nur noch eine Operrettenvor- stellung statt. (Hundesteuer.) Wir erhalten von einem hefigen Bürger folgende Einsendung: „Dem Vernehmen nach soll in Bälde die Erhöhung der Hunde steuer von 5 fl. — auf 10 fl. — beantragt werden; grundsätzlich ließe sich nun gegen diese sowohl als gegen verschiedene andere Luxussteuern

nicht viel einwenden, aber wer zählt alle die Köter, die steuerfrei aus den Nachbargemeinden tagtäglich in die Stadt kommen, und sich hier patzig machen, als ob sie das größte Recht dazu hätten! Dafür sollte dann eben auch gesorgt werden, daß diese Hunde bei Eintritt in die Stadt einer Steuer unterworfen werden. Hiesige Hundebesitzer, welche eine Villa oder dgl. in Gries, Rentsch oder wo immer besitzen, zahlnr keine Hundesteuer, weil angeblich der Hund zur Nachbargemeinde gehört. In andern Städten

werden selbst zeitweilig sich aufhaltende Fremde, wenn im Besitze von Hunden, mit einer Steuer während ihres zeitweiligen Aufenthaltes in der Stadt belegt, demnach könnten hier doch auch wenigstens solche Hunde, welche durch die Hälfte ihres Daseins oder noch länger die Annehmlichkeiten des Stadtlebens genießen, einer Steuer unter worfen werden." —l. (Sladtthkater inBozen.) Die Operette, .Giros lö- Giro fl»/ gefiel am Sonntag sehr gut, besonders die Herren Sieder und Bednarz als MaraSquin und Mourzouk ver- bienten

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 27.03.1906
Descrizione fisica: 8
gegen irgend eine Klasse. Em Doppelwahlrecht aber für jene, welche Kr. 8,10 oder 30 direkte Steuer zahlen, halte ich für un gerecht. Die Wertung des Menschen als Menschen ist Christenpflicht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase ist, sondern einen Effekt hat. Wenn wir nun z. B. allen jenen, welche Kr. 8 direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen einräumen, allen übrigen, die über 24 Jahre alt sind, nur eme Stimme, dann haben die Nichtzensuswähler nur dort noch eine Aussicht

würde. Will man das, dann ist es klüger, die nicht direkte Steuer Zahlenden vom Wahlrecht auszu schließen, damit man sich die Anlegung der wert losen Stimmlisten ersparen kann und den Ge meinden nicht Arbeit aufgetragen wird, die keinen Zweck hat. Ich bin aver für so etwas unter gar keinen Umständen zu haben. Ich halte eine Überschwemmung des Wahlrechtes Nichtbesitzender durch das Pluralwahlrecht der Acht Kronen- Männer für unchristlich, ungerecht und unklug. Für un christlich deshalb, weil kein Be sitzender wünschen

. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Gctreideaufschlage, Wein- und Bieraufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns, sowohl vonseiten des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte. Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil z. B. ein einzelner Be sitzer, der Kr. 8 Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staat eine viel geringere Summe an Jahres

beitrügen abliesert als einer, der keine Kr. 8 direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einziger fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Ungerecht wäre auch ein doppeltes Wahl recht der Acht Kronen-Männer gegenüber dem jenigen, der seine Militärpflicht zurückgelegt hat. Jeder, der drei Jahre beim Militär gedient hat, hat dadurch, wenn ich eine minimale Rechnung anwende, mindestens

Kr. 600 Arbeitskraft dem Staat abgeliefert. Ein solches Kapital wirft mindestens eine jährliche Rente von Kr. 18 ab. Nachdem also der Soldat, der drei Jahre aktiv gedient hat, nicht nur jährlich Kr. 18 an Lasten gegenüber dem Staate zu tragen hat, sondern sogar ein Kapital in dies?r Höhe dem Staate ausgefolgt hat, verliert man das Recht, den gedienten Soldatm anders zu behandeln wie denjenigen, der Kr. 8 direkte Steuer zahlt. Ich halte aber eine derartige Bevorzugung auch für unklug

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Andreas Hofer Wochenblatt
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Pagina 16 di 18
Data: 29.03.1906
Descrizione fisica: 18
von 45.000 Einwohnern, das Militär eingerechnet, zwei Man date zu vergeben. In Bozen ist der frühere Wahlkreis gleich geblieben; es wählen 21.700 Einwohner inklusive des Militärs einen Abgeordneten. Um den Unterschied zwischen der Steuerleistung der Stadt Innsbruck und der Landgemeindenwahlbezirke auf das richtige Maß zurückzuführen, will ich diese Steuer leistung einer näheren Untersuchung unterziehen und fragen, ob denn wirklich alles auf das Konto der Städte zu schreiben ist. Bezüglich der Stadt Bozen

aber sind sogar diese Rücksichten nicht maßgebend oder können nicht maßgebend sein. Denn nach einem Verzeichnisse, das im Jahre 1898 dem Tiroler Landtage vom Landesausschusse vorgelegt worden ist, zahlt Bozen 220.000 K Steuer. Ich bitte, da ist nicht die Stadt Bozen allein, son-' der» der ganze Wahlkreis gerechnet, nämlich auch die Steuerleistung der Städte Meran und Glurns. (Abg. Dr. Perathoner: Da fehlen genau 50.000 L bei dieser Rechnung l) Ich bitte, das sind statistische Daten. (Abg. Dr. Pe rathoner

nicht bloß die Bevölkerungs zahl, sondern man muß auch die Steuerleistung bei der Aufteilung der Mandate in Rechnung ziehen. Da muß ich schon sagen, daß die Städte diese Steuer, die in ihrem Sprengel entrichtet wird, zum großen Teile nicht selbst zahlen. Einen hübschen Teil davon ist die Stadt in der Lage, auf die Landgemeinden zu überwälzen. In der Stadt konzen triert sich der Großhandel, der in regem Geschäftsverkehre steht mit den Geschäftsleuten am Lande draußen und auch die Landbevölkerung geht

mit Vorliebe in die Stadt, um dort Einkäufe zu besorgen und da ist es das Nächstliegende, daß die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort Einkäufe macht, decken. (Abg. Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen

denn die Südbahn ihren Nutzen? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Inns bruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck allein hat den Nutzen davon. (Zwischenrufe.) Dann bitte ich noch, an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steucr- geldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer bereit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es fällt

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 3 di 8
Data: 29.10.1937
Descrizione fisica: 8
von 10.200 Schilling auf 24.000 Schil ling erweitert werden. Die GesetzeSänderung bewirkt Praktisch-, daß z. B. der Erhalter einer Familie, in der für sechs unversorgte Kinder und eine Gattin $9 sorgen ist, bloß ein Zwanzigstel des auf sein Ginkowmen 'entfallenden Steuersatzes, ö. h. in Wirklichkeit fast über haupt keine Steuer entrichten muß, soffern sein Äahreseim kommen 5.300 Schilling nicht übersteigt. Er ist ja be rechtigt, für jedes Kind 150 / 0 , das sind bei 6 Kindern 990/0 und für die Gattin

noch weitere 5 0/0 von der Steu- ersjuMme in Abschlag bringen, so daß er von der Steuer summe nur 50/0 zu zahlen braucht. Titz? IstlÄK...*., md dieschöne Fart> vom Feige nk affee Das Gesetz will den Familienvater ehren und för dern, der idem Volk und dem Staate Kinder aufzieht, es erhebt den Kinderreichtum zu einem besonderen NechtS- titel, so liegt auch in seinem Sinne die Verfügung, daß Steuerträger, die nur für einen Angehörigen zu sorgen hüben — in Betracht kommen hier vornehmlich die kinderlosen

Ehepaare —, künftig auf den bisher ihnen tzusteheNöen Steuerabzug von fünf Prozent nicht mehr Anspruch haben. Der Finanzminister berechnet das Ge samtausmaß der durch das Gesetz gewährten Steuer erleichterungen auf 2.5 bis 3 Millionen, eine immerhin nennenswerte Leistung. Familienvätern, die weniger als vier Kinder haben, aber doch mindestens für zwei Haushaltungsangehörige, !etwa ein Kind, Gattin, Eltern sorgen, wird für jeden Haushaltungsangehörigen ein fünfprozentiger Steuerab- zug eingeräumt

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 31.03.1903
Descrizione fisica: 8
Seite 2. Nr. 39. Dienstag, Steuerjahresschuldigkeit (oder zur Steuer) einer Fraktion? Dazu gehören ganz gewiß alle Real steuern für Steuerobjekte, welche im Gebiet der Fraktion liegen, also die Grundsteuer für alle Parzellen im Frak- tionSgebiet, die Gebäudesteuer sür sämtliche Häuser im Fraktionsgebiet und die Erwerbsteuer für sämtliche im Frak tionsgebiet betriebenen Gewerbe. Dazu kommen noch die Personalsteuern für sämtlichein der Fraktion wohnenden Personen. Es war also in der Gemeinde

können. Wenn darum jemand in mehreren Fraktionen Realbesitz hat, seien es nun Grundstücke, Häuser oder Gewerbe, so gehört dennoch jede solche Realität zur Fraktion, in der sie liegt, und die dasür schuldige Realsteuer gehört zur Steuer schuldigkeit der Fraktion. Es sind daher, wenn es sich darum handelt, die einzelnen der auf eine Fraktion treffenden Ausschußmitglieder zu be- Ammen, die Steuern für alle in ihr liegenden Steuerobjekte, mögen auch die Eigentümer außer halb der Fraktionen wohnen, in die Steuer

berechnet, sondern, wenn jemand in mehreren Fraktionen steuerpflichtige Objekte hatte, wurden die Steuern für alle diese Steuerobjekte einer einzigen Fraktion zugeschrieben. Dadurch wurde die Steuer bei mehreren Frak tionen unter, bei der Fraktion Markt über dem wirklichen Stand angegeben, indem nicht bloß vereinzelte Parzellen, sondern sogar ganze Güter mit HanS und Hof sowie auch Gewerbe, als ob sie zur Fraktion Markt gehörten, behandelt wurden. Die notwendige Folge davon war eine ungerechte

in § 4, wie die Wähler listen in den Fraktionen anzufertigen und welche Wähler in die Liste dieser oder jener Fraktion aufzunehmen seien. Darin wird nun unter anderem bestimmt, daß ein Wähler, welcher in. mehreren Fraktionen steuerpflichtig ist, nur in eine und zwar in die Wählerliste jener Fraktion aufzunehmen sei, wo er die größte Steuersumme zahlt, daß er aber in dieser Fraktion in jener Rangordnung zu wählen habe, die ihm durch die ganze in der Gesamtgemeinde zu zahlende Steuer zukommt. Zu diesem Zweck

wird ihm in der Wählerliste dieser Fraktion die ganze in der Ge meinde schuldige Steuer vorgeschrieben. Was diese Statthaltereiverordnung über die Art der Bornahme der Wahl, beziehungsweise über die Verfertigung der Wählerlisten bestimmt, hat nun die Statthalterei auf die ganz andere Frage übertragen, wie die Ausschußmitglieder auf die einzelnen Fraktionen zu verteilen seien. Wollte dem Landesgesetz vom 14. Oktober 1893 und der Durchführungsverordnung vom 24. Jänner 1895 zugleich entsprochen werden, so müßte

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 28.03.1906
Descrizione fisica: 8
Seite 2 Tiroler Volksblatt 28. März 1906 die Herren Geschäftsleute in der Stadt auf den Preis der Ware die Steuer einfach daraufschlagen, sich also bei der Landbevölkerung, die dort ihre Ein käufe macht, decken. (Abgeordneter Dr. Perathoner: Das wird umgekehrt auch gelten!) Das umgekehrte Verhältnis trifft nicht zu. Nach der Stadt hin zieht es alle und ich werde Ihnen später auch sagen, warum. Dann bitte ich aber, weiters zu bedenken, daß auch die städtischen Sparkassen das Geld vom Lande

? Aus dem ganzen Lande fließt er, die Steuer aber wird in Innsbruck vorgeschrieben und die Stadt Innsbruck hat allein den Nutzen davon. (Zwischenruse.) Dann bitte ich noch an das Beamtenpersonal zu denken. Die Beamten werden doch auch aus den Steuergeldern gezahlt, ihre Gehalte verzehren sie aber in der Stadt. Die Herren sind selbstverständlich immer be reit, die Beamtengehalte zu erhöhen, natürlich: weil sie dabei auch an sich selbst denken; sie denken: Es sällt wieder etwas sür uns ab! (Widerspruch

.) Bei den Bildungsanstalten ist ganz dasselbe: Die Bildungsänstalten werden auch aus den Steuer kreuzern errichtet und erhalten. (Abgeordneter Dr. Erler: Die Bauern bezahlen wahrscheinlich die Jnnsbrucker Schulen!) Nein, unter „Bildungsanstalten' verstehe ich ja die höhere Kategorie. Wir vom Lande erhalten unsere Bildungsanstalten, die Volksschulen, wie Sie auch Ihre Volksschulen selbst erhalten; aber in Innsbruck gibt es auch solche Bildungsanstalten, die von öffentlichen Geldern erhalten werden und ich weiß

alle Steuern der Städte aus ihr Konto bucht, so soll man es mit der Landbevölke rung wenigstens halbwegs ähnlich machen. Man soll dann das, was sie leistet, ihr auch ordentlich gutschreiben. Und damit komme ich auf das, worauf schon der Herr Abgeordnete Fink hingewiesen hat, näm lich aus die Blutsteuer. Ist es nicht die Landbevöl kerung, die 60, zumindest 60 Prozent der Blut steuer zahlt und ist es nicht die Landbevölkerung, die am meisten unter dieser Staatssteuer ächzt, die die besten Arbeitskräfte

der Städte platzgreise, wir wollen auch, daß ein Unterschied gemacht wird zwischen denjenigen, die viel und jenen, die wenig Steuer zahlen, die direkte und in direkte Steuern zahlen und wenn man will, zwischen Besitzenden und Besitzlosen, zwischen Bauer und Knecht, zwischen Gesellen und Meister. (Abgeordneter Dr. Erler: Da hört das gleiche Wahlrecht auf! Bauer und Knecht ist etwas anderes, aber Städter und Bauer nicht!) Sie sollen das Pluralwahlrecht haben, das wird Ihnen zugute kommen. (Abgeordneter

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 14.11.1917
Descrizione fisica: 8
, Landeskulturratspräsident List und die Abgeordneten Diwald und Wedra. Alle Redner erklärten sich mit der Resolution ein verstanden, deren wesentlicher Inhalt lautet: „Die österreichischen Weindautreibenden stehen einer Regelung der Weinvez^ehmngssteuerfrage nicht ablehnend gegenüber. Sie fordern diesbezüg lich jedoch folgendes: 1. Die Steuer darf keine Pro- duktionssteuer sein. 2. Der Steuersatz muß für Stadt und Land gleich hoch fein. 3. Die Steuer freiheit des Haustrunkes — auch des Vollweines — in bäuerlichen

, der verminderten Arbeitslöhne und Einkommen aller Art und nicht zuletzt infolge der geringeren Geldflüssigkeit sinken und der Weis wird daher eine Steuer von 32 Kronen pro Hek toliter nickt zu ertragen vermögen, b) Sie ist der, Bier- und Branntweinstenergesetzgebung nachgebildet. Dort handelt es sich aber um verhältnismäßig wenige, in der Weinwirtschaft hingegen um unge zählte tausende Betriebe, deren Beschaffenheit und Art in den verschiedenen Produktionsgebieten ver schieden ist. Auf die österreichische

und der anderen unter § 3 des Gesetzes vom 12. April 1907, RGBl. Nr. 210, fallende» weinähnlichen und weinhaltigen Getränke für den eigenen Hausbedarf (Haustrunk) nicht der Wein steuer unterliegt'. Nur für diejenigen derartigen Getränke, welche entgegen diesem Verbote in Ver kehr gesetzt wurden, ist bestimmt, daß sie der Wein steuer unterliegen. Würde diese Bestimmung nicht getroffen sein, so wäre dies geradezu eine Prämie für die Jnverkehrsetzung solcher Getränke. Oder sollen geradezu diese Getränke, wenn sie in Verkehr gebracht

würden, steuerfrei bleiben? Die Steuer ist hier eben zu zahlen, auch wenn diese Getränke im Verkehr im konkreten Falle beschlagnahmt werden, und die Steuerpflicht wirkt hier als eine Straf verschärfung, ist also geeignet, das obengegebene Verbot zu unterstützen. Was die Einfuhr von Weinen aus dem Aus lände betrifft, so sind solche Weine ebenfalls steuer pflichtig ; hier ist die Weinsteuer vom Empfänger im Zeitpunkte der Zollabfertigung zu entrichten, sofern nicht die Hinlagerung in ein Freilager er folgt

oder die . Sendung bloß transitzert. Hinsicht lich der zur Ausfuhr kommenden Weine bestimmt §11, daß der Finanzminister ermächtigt ist, von der Einhebung der Weinsteuer Umgang zu nehmen und die Rückvergütung der bereits entrichteten Wein steuer zu bewilligen. Da die neue Steuer trotz ihrer Seranlaguug als Produktionssteuer als Ver brauchssteuer gedacht ist, ist nicht einzusehen, warum es erst in das fakultative Ermessen des Finanz ministers gestellt ist, von der Einhebung der Steuer in diesem Falle Umgang

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 09.10.1901
Descrizione fisica: 6
. Annoncm find im vor hinein zu bezahlen. Manuskripte werde» nicht zurückgesendet. Mit 52 Unterhaltliiigs-Beilagen, 52 humoristijlhen Beilage» und 24 Modeieikagw. Nr. SSS Schriftleitung: Kornplatz. Mittwoch, den 9. Oktober 1ÄV1. Femsvrechstelle: Nr. öS. CQ Jahrg. Eine neue Steuer in Sicht. Das wäre wohl ein schlechter Finanznlinister, der infolge der sich stetig steigernden jährlichen StaatS- ausgaben nickt auch gleichzeitig ein neues Objekt fände, an dem er die Steuerschraube anbringen

der Zuckersteuer, der Realitäten-Verkehrs- steuer, des Peiroleumzolles, d^r Branntweinsteuer und andere. Das, sollte man meinen, wäre, für drei Jahre mehr als genug an neuen Steuern und Steuererhöhungen. Aber der Finanzminister ist ganz anderer Meinung, der ist noch, lang nicht satt. Die Fahrkartensteuer dürfte ihm nicht einmal genügen. In allernächster Zeit wird der neue österreichisch- ungarische Zolltarif vereinbart werden, und dieser wird aller Voraussicht nach unseren Steuerträger mit einer langen Reihe

ebenso empfindlicher als bedeu tender Zollerhöhungen beglücken. . Das sind schöne Aussichten sür den schon jetzt außerordentlich schwer belasteten österreichischen Steuer träger. Aber wenden wir uns von diesem trüben Aus blicke in die Zukunft wieder zu der uns zunächst drohenden Fahrkartensteuer zurück. Die hiedurch bewirkte Besteuerung des Reifens kann nur insoweit als berechtigt angesehen werden, als das Reisen ein Vergnügen der. Reichen »ist. Da müßte aber die EinHebung der Fahrkartensteuer

; denn er kann die Reisekosten nicht aus einem Verdienste, sondern nur aus etwaigen Ersparnissen bestreiken. Abec^ auch der kleine Ge schäftsmann, der zur Besorgung seiner Einkünfte reisen muß, wird diese Steuer empfindlich verspüren; denn sie erhöbt feine Reiseauslagen und schmälert hiedurch seine» kargen Verdienst. Selbst der größere Geschäftsmann, der die Bestellungen durch Reisende sammelt, muß infolge dessen die Fahrkartensteuer als Erhöhung seiner Bettiebsäuskagen in Rechnung ziehen. Hiedurch wird die Fahrkartensteuer

, um eine mißliebige Steuer durchzusetzen. Seinerzeit wollte sie. auch die Erhöhung der Beamtengehalte nur unter der Be dingung einer ausgiebigen Erhöhung der Zuckersteuer- zugestehen. Allein sie mußte dann doch diese Be dingung fallen lassen und die Erhöhung der Beam tengehalte ohne gleichzeitige Erhöhung der Zucker steuer, die später durch den § 14 aufgezwungen wurde, ins Leben rufen. Unsere Abgeordneten brau chen daher nicht zu fürchten, daß ihr pflichtgemäßer Widerstand gegen die Fahrkartensteuer eine Verbesse

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 15.03.1893
Descrizione fisica: 8
aber das allgemein besprochen wird, also in der Luft liegt, so wäre es doch sehr gut, wenn die Regierung ihr Augenmerk darauf lenken würde, weil sie bei gesteigerter Aufmerksamkeit vielleicht doch eine oder die andere solcher Malversationen entdecken könnte. Aus Gesagtem ist die Nothwendigkeit einer Steuer erleichterung für die Weinbautreibenden, und zwar nicht im Gnadenwege, sondern Von rechtswegen erwiesen. Die Äuslagen haben sich erhöht, die Absatzverhältnisse haben sich verringert, der Preis

und einigen Gulden, wofür ein Ertrag von 20 fl. und einigen Kreuzern vorhanden war, durch lange Jahre, obwohl congruamäßig steuerfrei, eine Steuer von 22 fl abgeheischt wurde. Der alte Herr zahlte. Der nächstfolgende, im ver gangenen Jahre dorthin versetzte jüngere Curat hat dagegen recurrirt, und begreiflicherweise wurde die Steuer sofort abgeschrieben. Wenn Sie vielleicht glauben, meine Herren, daß ich hier übertreibe oder schwarz särbe, so gestatten Sie mir noch ein paar Zahlen anzuführen, die am besten

meine Behauptungen beweisen werden. Tirol bezahlte im Jahre 1880 an directen Staats steuern 969.357 fl. im Jahre 1890 2,229.000 fl. (Hört! Hört! rechts), also in zehn Jahren eine Steigerung von 136 Procent an directen Steuern. Wo ist so etwas je gehört worden? Von dieser ge steigerten Steuer bezahlt Deutsch-Tirol 77 und Jtalienisch- Tirol 23 Procent. Obendrein war damit der Zuwachs der Steuern im Jahre 1890 noch nicht abgeschlossen, nachdem bekanntermaßen die Erhöhung durch die Gebäudesteuerzehntel erst im Jahre

1893 zum vollen Ausdruck gelangt. Also selbst diese Steigerung von 136 Procent ist noch nicht das Aergste was wir zu erdulden haben. Gerade die Gebäudesteuer ist es, welche noch im An wachsen begriffen ist, jene Steuer, die für den Grund besitz die allerhärteste ist. Denn man zahlt sie ja nicht aus dem Gebäudeertrage, sondern aus dem Grunder trage. Einen Gebäudeertrag gibt es nicht; das Gebäude ist sür den Grundbesitzer einfach da, weil er unter Gottes freiem Himmel nicht wohnen

kann und nicht wohnen darf. (So ist es! rechts.) Selbst das preußische Gebäudesteuergesetz vom 21. Mai 1861 läßt die länd lichen Betriebsgebäude von der Steuer frei, ebenso Italien die L6iüeii äeU' aZrieultura. In Frankreich fällt dies allerdings weniger in die Wagschale, da in Frankreich notorisch trotz des angeb lich hohen Procentsatzes die Steuer factisch nur andert halb Procent vom Reineinkommen beträgt. Rechnen Sie dazu die erhöhten Gemeindeumlagen, die durch gesetzliche und administrative Maßregeln

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 17.06.1908
Descrizione fisica: 8
17. Juni 1908 Tiroler VollSblatt Seite 3 Steuern muß der Staat treiben, er braucht Geld für die Auslagen.' So, so geht jetzt der Wind. Nachdem die Herren durch Viele Jahre über die unerträglichen Steuern gedonnert, haben sie im neuen Parlament schon zweimal alle diese ungerechten Steuern be williget und find daran, selbe ein drittesmal zu be willigen. Und wenn die Regierung mit einer neuen drückenden Steuer für die armen Bauern kommt, so weiß uns der Bauernbunds-Abgeordnete v. Leys

keinen andern Trost, als diesen: „Steuern muß der Staat treiben.- Früher hat eS in einem- fort geheißen: „Das Geld soll man dort nehmen, wo es ist, bei den Reichen, bei den Kapitalisten, dort liegt es haufenweise.' Jetzt hört man kein Sterbenswörtchen mehr von den Reichen und Kapitalisten. Wenn jetzt der Staat von den hart bedrängten Weinbauern eine neue surchtbare Steuer verlangt, so weiß uns der Bauernbunds-Abgeord- nete keinen andern Trost: „Steuern muß der Staat treiben.' WeiterS sagt Herr v. LeyS: „Wegen

noch auf das Wohl der Karawane eme Flafche Magdalener im „Batzenhäusl'. W aber kehrte fröhlich und gesund, an SDatzen des Geistes und des Herzens bereichert, gegen den Geber alles Guten, zum heimatlichen Herde zurück, wo ich auf lange Zeit Heisestofs zum Erzählen haben werde. Tausende von Weinbauern einstimmig, daß bei der neuen Steuer das Brennen aufhöre, die Trestern einfach weggeworfen wer den müssen und daß diese unerhörte Steuer ihre Existenz wirklich bedrohe, und da kommt jetzt der Vertreter derWeinbauern

im Reichsrate, der eigens deshalb gewählt worden war, damit die Weinbauern einen „richtigen' Ver treter ihrer Interessen haben, der Herr Bauern- bunds-Abgeordnete v. LeyS und erklärt öffentlich das Gegenteil: „Das glaube ich nicht, das ist nicht wahr, das ist übertrieben, das ist zu viel.' Wenn die Vertreter der Weinbauern schon vor ihren Wählern so reden, wie werden sie erst in Wien vor der „wohlwollenden' Regierung reden. Was wird der „Widerstand' gegen die neue Steuer, den LeyS in seiner Rede ankündet

, auf die Regierung sür einen Eindruck machen, wenn die Regierung ersährt, daß diese nämlichen Herren den Tiroler Weinbauern ins Gesicht sagen: „ihr ver langt zu viel, ihr übertreibt, die Sache ist nicht so arg' und wenn die Regierung erfährt, daß die Ab geordneten, welche in Wien gegen die Steuer Oppo sition machen, in Tirol die Weinbauern beschwich tigen und die Steuern noch in Schutz nehmen. DaS ist doch nichts anderes, als die reinste Komödie, das heißt die Weinbauern einsach zum besten haben. Im Landtag

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