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Unterinntaler Bote
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Pagina 1 di 12
Data: 22.05.1896
Descrizione fisica: 12
^in von C. Montag, 25. Mai. Pfingstmontag. Gregor VII. Freitag, 27. Mai. P Theodosia. s Dienstag, 27. Mai. Philipp. Neri. Eleutherius. Samstag, 30. Mai. P (Salzb.*) Ferdin. Fel. I., P Die Steuerreform. Wir haben schon im letzten Jahre in einer Reihe von Artikeln unseren Lesern gezeigt, was durch die Resormirung unserer Erwerb- und Einkommensteuer, durch die Einführung der Personaleinkommensteuer und der Rentensteuer bezweckt werden soll; wir haben dargethan, daß durch diese Steuer reform in erster Linie

die kleinen Leute, der Bauer und der kleine Gewerbtreibende eine Erleichterung erfahren, daß sie weniger Staatssteuern werden zahlen müssen und daß es künftighin nicht mehr vom ersten besten Steuerinspector ab hängt einen Gewerbsmann willkürlich mit der Steuer em porzutreiben. Die Herrschaft der Steuerinspektoren hat nach den neuen Gesetzen aufgehört; und jetzt haben die Steuerträger selbst es in der Hand, gegenseitig sich einzu schätzen und die Grundlage für die Besteuerung zu schaffen

waren so brach ten sie es doch durch langes Reden zu Stande, daß die Zeit zu kurz wurde und es nicht mehr möglich war, die Gesetze zu Ende zu berathen. Einzelne Redner sprachen drei bis vier Stunden nur um die Zeit todtzuschlagen und eine Beschlußfaffung zu hindern. Das ist allerdings ein grober Mißbrauch der Redefreiheit im Parlamente und die Steuer träger haben davon keinen Vortheil, sondern nur Schaden, darum kümmerten sich aber die Jungczechen wenig. Und so gieng endlich im Jahre 1895

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Tiroler Sonntagsbote
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Pagina 2 di 8
Data: 04.03.1888
Descrizione fisica: 8
Beifalles zu erfreuen hatte. Herr Bednarz wird dabei als Szupan auftreten, es soll dieß eine seiner besten Leistungen sein. Es findet nach dem „Zigeunerbaron" in dieser Saison nur noch eine Operrettenvor- stellung statt. (Hundesteuer.) Wir erhalten von einem hefigen Bürger folgende Einsendung: „Dem Vernehmen nach soll in Bälde die Erhöhung der Hunde steuer von 5 fl. — auf 10 fl. — beantragt werden; grundsätzlich ließe sich nun gegen diese sowohl als gegen verschiedene andere Luxussteuern

nicht viel einwenden, aber wer zählt alle die Köter, die steuerfrei aus den Nachbargemeinden tagtäglich in die Stadt kommen, und sich hier patzig machen, als ob sie das größte Recht dazu hätten! Dafür sollte dann eben auch gesorgt werden, daß diese Hunde bei Eintritt in die Stadt einer Steuer unterworfen werden. Hiesige Hundebesitzer, welche eine Villa oder dgl. in Gries, Rentsch oder wo immer besitzen, zahlnr keine Hundesteuer, weil angeblich der Hund zur Nachbargemeinde gehört. In andern Städten

werden selbst zeitweilig sich aufhaltende Fremde, wenn im Besitze von Hunden, mit einer Steuer während ihres zeitweiligen Aufenthaltes in der Stadt belegt, demnach könnten hier doch auch wenigstens solche Hunde, welche durch die Hälfte ihres Daseins oder noch länger die Annehmlichkeiten des Stadtlebens genießen, einer Steuer unter worfen werden." —l. (Sladtthkater inBozen.) Die Operette, .Giros lö- Giro fl»/ gefiel am Sonntag sehr gut, besonders die Herren Sieder und Bednarz als MaraSquin und Mourzouk ver- bienten

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 3 di 8
Data: 29.10.1937
Descrizione fisica: 8
von 10.200 Schilling auf 24.000 Schil ling erweitert werden. Die GesetzeSänderung bewirkt Praktisch-, daß z. B. der Erhalter einer Familie, in der für sechs unversorgte Kinder und eine Gattin $9 sorgen ist, bloß ein Zwanzigstel des auf sein Ginkowmen 'entfallenden Steuersatzes, ö. h. in Wirklichkeit fast über haupt keine Steuer entrichten muß, soffern sein Äahreseim kommen 5.300 Schilling nicht übersteigt. Er ist ja be rechtigt, für jedes Kind 150 / 0 , das sind bei 6 Kindern 990/0 und für die Gattin

noch weitere 5 0/0 von der Steu- ersjuMme in Abschlag bringen, so daß er von der Steuer summe nur 50/0 zu zahlen braucht. Titz? IstlÄK...*., md dieschöne Fart> vom Feige nk affee Das Gesetz will den Familienvater ehren und för dern, der idem Volk und dem Staate Kinder aufzieht, es erhebt den Kinderreichtum zu einem besonderen NechtS- titel, so liegt auch in seinem Sinne die Verfügung, daß Steuerträger, die nur für einen Angehörigen zu sorgen hüben — in Betracht kommen hier vornehmlich die kinderlosen

Ehepaare —, künftig auf den bisher ihnen tzusteheNöen Steuerabzug von fünf Prozent nicht mehr Anspruch haben. Der Finanzminister berechnet das Ge samtausmaß der durch das Gesetz gewährten Steuer erleichterungen auf 2.5 bis 3 Millionen, eine immerhin nennenswerte Leistung. Familienvätern, die weniger als vier Kinder haben, aber doch mindestens für zwei Haushaltungsangehörige, !etwa ein Kind, Gattin, Eltern sorgen, wird für jeden Haushaltungsangehörigen ein fünfprozentiger Steuerab- zug eingeräumt

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 14.11.1917
Descrizione fisica: 8
, Landeskulturratspräsident List und die Abgeordneten Diwald und Wedra. Alle Redner erklärten sich mit der Resolution ein verstanden, deren wesentlicher Inhalt lautet: „Die österreichischen Weindautreibenden stehen einer Regelung der Weinvez^ehmngssteuerfrage nicht ablehnend gegenüber. Sie fordern diesbezüg lich jedoch folgendes: 1. Die Steuer darf keine Pro- duktionssteuer sein. 2. Der Steuersatz muß für Stadt und Land gleich hoch fein. 3. Die Steuer freiheit des Haustrunkes — auch des Vollweines — in bäuerlichen

, der verminderten Arbeitslöhne und Einkommen aller Art und nicht zuletzt infolge der geringeren Geldflüssigkeit sinken und der Weis wird daher eine Steuer von 32 Kronen pro Hek toliter nickt zu ertragen vermögen, b) Sie ist der, Bier- und Branntweinstenergesetzgebung nachgebildet. Dort handelt es sich aber um verhältnismäßig wenige, in der Weinwirtschaft hingegen um unge zählte tausende Betriebe, deren Beschaffenheit und Art in den verschiedenen Produktionsgebieten ver schieden ist. Auf die österreichische

und der anderen unter § 3 des Gesetzes vom 12. April 1907, RGBl. Nr. 210, fallende» weinähnlichen und weinhaltigen Getränke für den eigenen Hausbedarf (Haustrunk) nicht der Wein steuer unterliegt'. Nur für diejenigen derartigen Getränke, welche entgegen diesem Verbote in Ver kehr gesetzt wurden, ist bestimmt, daß sie der Wein steuer unterliegen. Würde diese Bestimmung nicht getroffen sein, so wäre dies geradezu eine Prämie für die Jnverkehrsetzung solcher Getränke. Oder sollen geradezu diese Getränke, wenn sie in Verkehr gebracht

würden, steuerfrei bleiben? Die Steuer ist hier eben zu zahlen, auch wenn diese Getränke im Verkehr im konkreten Falle beschlagnahmt werden, und die Steuerpflicht wirkt hier als eine Straf verschärfung, ist also geeignet, das obengegebene Verbot zu unterstützen. Was die Einfuhr von Weinen aus dem Aus lände betrifft, so sind solche Weine ebenfalls steuer pflichtig ; hier ist die Weinsteuer vom Empfänger im Zeitpunkte der Zollabfertigung zu entrichten, sofern nicht die Hinlagerung in ein Freilager er folgt

oder die . Sendung bloß transitzert. Hinsicht lich der zur Ausfuhr kommenden Weine bestimmt §11, daß der Finanzminister ermächtigt ist, von der Einhebung der Weinsteuer Umgang zu nehmen und die Rückvergütung der bereits entrichteten Wein steuer zu bewilligen. Da die neue Steuer trotz ihrer Seranlaguug als Produktionssteuer als Ver brauchssteuer gedacht ist, ist nicht einzusehen, warum es erst in das fakultative Ermessen des Finanz ministers gestellt ist, von der Einhebung der Steuer in diesem Falle Umgang

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 2
Data: 10.06.1862
Descrizione fisica: 2
gewesen, der kleine Grund besitzer müßte bei einer Erhöbung der Steuer zu Grunde gehen, er müßte von» Großgrundbesitz verschlnngen werden. Dr. Anton Ryger gegcu den Ausschußantrag. Spricht für Besteuerung des Kapitals. Die Salzsteuer ist die Steuer, welche das Brod des Armen am meisten verkümmert; diese könne man nicht erhöhen. Am natürlichsten sei das Ein kommen. die Rente höher >u besteuern. Bevor man dem armen Arbeiter, dem armen Grundbesitzer eine Steuer auf erlege. warum soll man nicht ein Einkommen

, welches ohne alle Arbeit gewonnen wird, besteuern ? Welche Rücksichten vermögen das hohe HauS zu hindern, den Menschen, der nichts thut und nur die Früchte verzehrt, eben so zu treffen, wie den Armen, der vom Schweiße seines Angesichtes sein Brod verzehrt? Die Koupons zahlen theilweisr gar keine Steuer. Besteuern Sie die Rente aus dem faulen Be» schneiden der Dividenden-Koupons der Nationalbank, der Kreditanstalt nnd aller dieser Schwindelinstitute. (Heiter keit.) Dann haben Sie 3 MiU. Besteuern Sie die Lotte

- riegewinne und Sie haben nahezu eine Erhöhung der Ein nahmen Oesterreichs um 40 bis öl) MiU. Dann meine Herren, gibt es kein Agio, dann wird diese Steuer die Papiere heben, während die Erhöhung der Steuer den Grnndholden ruinirt. Erhöhen wir die Grundsteuer, dann haben Sie Grund und Boden total entwerthet. Das reellste Fundament Oesterreichs, seine Grund und Boden bebauende Bevölkerung haben Sie sich entfremdet nnd es ist dych ein berücksichtigungswürdiges politisches Moment, ob man sich 30 Millionen

Unzusriedene schassen soll. Mein Einkom men besteht in Rente, mich wird die Steuer härter treffen, ich spreche nicht für mein Haus, aber es ist das HauS Oesterreichs, denen Interesse ich vertrete. Sitzungsschluß 2 Uhr 13 Min. (Sitzung des Herrenhauses vom 4. Juni.) Vorsitzender: Fürst Karl Auersperg. Auf der Minister bank: Rechberg. Degenfeld. Lasser. Sectionschef Rizy. Das Ersorderniß für den Staatsrath, welches in vori ger Sitzung nach den Anträgen der Commission ohne De batte angenommen wurde erfährt

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 25.05.1859
Descrizione fisica: 6
von denselben der Abzug der gedachten Steuer bet der Auszahlung der Zinsen nach der kaiser lichen Verordnung vom 23 April dieses Jahres (ReichS- Gesetz-Blatt Nr. 67) stattzufinden hat. Eine zweite kaiserliche Verordnung vom 17. d. MtS., wirksam für den ganzen Unfang des Reiche» führe ei nen außerordentlichen Zuschlag zu einigen indirekten Abgabe» ein. 1. Zu sämmtlichen Gebührensätzen der BerzehrungS- steuer und des Dazio-Konsumo sowohl in geschlossenen Städten, als für die Orte außerhalb

. Diese ZahlungSverbindlichkeit liegt, wenn die Abfindung oder unter anderer Benennung ein Ueberein kommen über die Steuerentrichtung mit einer ganzen Gewerbsklasse eines OrteS oder Bezirkes oder mit einer Gemeinde eingegangen wurve> für die Dauer dieses lle- bereinkommenS der Gesammtheit der Gewerbsklasse oder der Gemeinde ob, dagegen ihr vorbehalten bleibt» den außerordentliche» Zuschlag von den einzelne» Steuer» Pflichtige» einzuhebe» 3. Ist die EinHebung der Steuer verpachtet, so hat die vertragsmäßige Verpflichtung

deS Pächters zur Ein Hebung deS durch den Steuer-Zuschlag entstehenden Mehrbetrages und zur Entrichtung deS im Verhältnisse deS letztere» gesteigerten Pachtzinses in Anwendung zu treten. Ob und in wie ferne jedoch der Pächter berech tigt sei, auS dieser Veranlassung den Pachtvertrag auf zukündigen, ist nach den Bestimmungen de» letz teren zu beurtheilen. 4. Die gegenwärtige» Bestimmungen hahe» für die Steuer, welche bei der Einfuhr über eine Steuerlinie zu entrichten ist, von dem Tage

aus einem Steuergebiete eine Steuer-Rückver gütung stattfindet.., so hat dieser auch den z» entrichtenden außerordentlichen Zuschlag zu umfassen Die nähere» Bestimmungen hierüber werden durch besondere Anord nungen bekannt gemacht werden. ' 6. Zu den kn Folge deS Finanz-Ministerial-ErlaffeS- vom 13. September 13S3 bestehend-» PreiSsätzen »eS zum inländischen Verbrauche bestimmten Satzes, jedoch mit Ausschluß deS FabrikS-, Dung, und Viehleck-ZalzeS, wird ein außerordentliche^ Zuschlag eingehoben

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Bozner Nachrichten
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Pagina 1 di 8
Data: 11.01.1898
Descrizione fisica: 8
, k. k Finanzrath, Dr. Anton Kofler, Handelskammersecretär, Franz Haidenthaler, Vorstand der Aerr.-nng. Bankfiliale; Stellvertreter: Heinrich Gschlies^er, Magistrats!ath, Joses Feldmann, Procurist, Franz Maurer, k. k Steuer'Oberinspector. Mitglieder der II. Classe: Leopold ''ntschiller, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Kofler, Handels- lmnmersecretär, Franz Haidenthaler, Vorstand der österr.^ung. Bankfiliale, Franz Maurer, k. k. Steuer-Oberinspector; Stell vertreter: Heinrich Gschließer, Magistratsrath, Josef

Feldmann, -l'tocnrist, Emil Maurer, Finanz-Rechnungsrevident, Dr. Victor o. Swoboda, k. k. Finanzconcipist. S tadt Bozen mit den Geme in d e n ^ r^ies und Zwölfmalgreien : HI. und IV. blasse Vorsitzender: Karl Bruder, k. k. Bezirks-Ober- tvminissär; Stellvertreter: Josef Burgauner, k. k. Steuer- ^vmnspector; Mitglieder der HI. Classe: Josef Burgauner, . Steuer-Oberinspector, Heinrich Flederbacker, Kaufmann, . Richard Kinsele, Agent; Stellvertreter: Heinrich Aigner, - k. Steueramts-Official

, Dr. Adalbert v. Röggla, Sparcasse- »ector, Josef Kerschbaumer, Manufacturwarenhändler. Mit- ^ der IV. Classe: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- ^!Pector, Peter Gasser, Wirt, Josef Behmann, k. k. Steueramts- ll a s.^ ^ ^ che r Bezirk Bozen mit Aus - qr-i ^ ^ n B o z e n, Grie s u n d Z wölfmal- Nei„«s^' ^ und IV. Classe — Vorsitzender: Sebastian m.... k. k. Steuer-Oberiuspector; Stellvertreter: Joses Vertreter: Heinrich Aigner, k. k. Steueramts-Official, Wilhelm Walch, Weinhändler, Mitglieder

der IV. Classe: Joses Burgauner, k.k. Steuer-Oberinspector, Kari Meßner, Gemischtwarenhändler, Johann Bonell, Wirt, Anton Röggla, Schnittwarenhändler Stellvertreter: Max Margreiter, k. k. Finanz-Rechnungsassistent, Jakob Kargruber, Wirt, Robert Ritter v. Malser, Gutsbesitzer, Alois Zelger, Müller. . ' Neue Bereiue. In Fiß (Bez. Landeck) hat sich eine freiw. Feuerwehr, in Dornbirn ein „gemeinnütziger Verein', in Giefingen (Bez. Feldkirch) ein Radfahrerclub gebildet, deren Statuten von der k.k. Statthalterei

bescheiniget worden sind. 5°K Zauner, k. k. Steuer-Oberinspector; Mitglieder der III. mM, Josef Burgauner, k. k. Steuer-Obermj>ector, Josef 'kser, Erzeuger von kirchlichen Kunstgegenstanden; Stell- Bozen, 10. Jänner 1398. FZM. Anton Freiherr v Schönfeld. Wieder ist der Armee nnd dem Vaterlande einer jener Paladine durch den Tod entrissen worden, welche in Tagen voll Stürmen und Gefahr, unter Radetzky's siegreicher Führung, tapfer und treu für Oesterreichs Macht und Ehre kämpften, die später allüberall, sei

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