und selbst nicht ein mal zum Mittagessen heruntergegangen sei, ja daß er sogar während des TageS daS Haus habe versperren lassen. Als ihm einmal in'S Angesicht die Frage gestellt worden sei, ob etwa er (Steiner) den Perger in den Bach geworfen habe, sei er nicht wie sonst empört auf. gefahren, sondern habe fich auf eine matte, verzagte Abwehr beschränkt. Zeug^Sch uster, Wirth in Oberrasen, deponirt im Sinne der Anklage und gibt an, daß weder Stei» ner noch Perger betrunken gewesen, als sie am 12. August
, die er an jenem Tage machte, hervorblickte. Fast alles spreche dafür,- daß Steiner die Absicht hatte, den Perger zu tödten, und fast nichts, daß er bloß feindselig gegen ihn vorgehen wollte. Der Staatsanwalt beantragt deshalb die Schuldigsprechung im Sinne der Anklage. Vertheidiger Dr. Perathoner ist van der Nicht schuld des Angeklagten an dem ihm angeschuldigten Verbrechen überzeugt, doch fühle er. daß eS schwer jeN würde, den Eindruck, den die beredten Worte des öffentlichen Anklägers nothwendigerweise
, der in Folge d>r Erstickung/intrat, spreche dafür, daß Perger der» ungllickt sei, sie schließen geradezu jeden Gewaltact auS. Redner beleuchtet die von der Anklage angeführten Be- lastungsmomente und kommt zum Schlüsse, daß selbe nicht geeignet seien, einen Beweis für Steiner's Schuld abzugeben. Eine kurze Replik und daS sachliche Resumo de§ Präsidenten folgten und nach sehr langer Berathung der Spruch der Geschwornen (Obmann C. Wolf). lEr lautete im Sinne der Anklage, insoferne die Hauptfrage einhellig