31.685 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/17_09_1898/SVB_1898_09_17_5_object_2515019.png
Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

1
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1908/25_12_1908/OBEWO_1908_12_25_3_object_8032603.png
Pagina 3 di 18
Data: 25.12.1908
Descrizione fisica: 18
weg von der Gemeinde gemacht werden, gut: er ent scheidet in diesem Sinne. Findet sein Amtsbruder im Nachbarbezirk, daß die Gemeinde alle Kosten zu tragen habe, so ist auch diese Entscheidung möglich, denn da weder das bürgerliche Privatrecht, noch das öffentliche Recht irgend welche Satzungen enthalten, an die die Kommissionen sich halten könnten, so wird Willkür oder wenigstens Wohlmeinung für die Beteiligten die einzige Rechtsquelle. Ein anderes Beispiel. Nach dem neuen Gesetze können über Verlangen

des Belasteten alle Holzungs- und Holzbezugsrechte, sowie alle Streuentnahme- und Streubezugsrechte, in eine bestimmte Holz- oder Streuabgabe umgewandelt werden. Im Falle dieser Umwandlung ist der jeweilige Eigentümer der belasteten Realität verpflichtet, dem Berechtigten jährlich oder periodisch die im Sinne des ß 6 festgesetzte Menge an Holz und Streu an bestimmte Abgabsorte zu liefern. Das klingt ja sehr verheißungsvoll. Der Bauer, der bisher oft in strengster Winterszeit mit seinen Knechten zu Berg

Obrigkeit der Zunft; er berief die Ver- Sinne. sammlungen und hatte darin den Vorsitz und das So vereinigten sich sämtliche Zünfte des Friedensgebot; er verwaltete das Zunftvermögen, Pfleggerichtes Ernberg nüt Bewilligung des zog die Gebühren und die Bußen ein, übte die Landesherrn, Kaiser Leopold l. zu einer Laupt- der Zunft zustehende Sitten- und Gewerbepolizei Lad oder Laupt-Zunft zu Bichelbach. Daselbst und richtete in streitigen und peinlichen Sachen, wurde den 17. November 1694 unter dem Titel

für jeden Reise-, be ziehungsweise Sitzungstag. Aenderungen dieser Ge schäftsordnung unterliegen im Sinne des § 25 des Gesetzes der Beschlußfassung der vereinigten Aus schüsse beider Sektionen und der Genehmigung von Seite des Ackerbauministers im Einvernehmen mit dem Landesausschusse. Es liegt sonach auf der Hand, daß die Auswerfung eines Gehaltes von 4000 Kronen für den Präsidenten eine direkte Un gesetzlichkeit ist; denn es ist lächerlich, diesen Gehalt als Reiseauslagen hinzustellen, da der Präsident

im Sinne der Geschäftsordnung nur 8 Kronen pro Tag beanspruchen, kann, also wenn er das ganze Jahr in Innsbruck oder auf der Reise für den Landeskulturrat wäre, höchstens 2920 Kronen. Hie bei blieben noch 1080 Kronen, also das Reisegeld für 90 Fahrten von Brixeu nach Innsbruck und für 90 Fahrten von Innsbruck nach Brixen übrig. Der Herr Bürgermeister von Brixen und Leiter der Kaltwasserheilanstalt in Brixen müßte also 38 Wochen im Jahre zweimal und 14 Wochen im Jahre einmal von Brixen nach Innsbruck

2
Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1925/18_04_1925/ZDB-3091117-5_1925_04_18_6_object_8503871.png
Pagina 6 di 12
Data: 18.04.1925
Descrizione fisica: 12
auf der Kchnrarxach. Kundmachung. Johann Staller in Huben hat mit Ein gabe vom 21. März 1925 um die Erteilung der Tristbewilligung für 4M Festmeter Musel hölzer von Feld (Gemeinde St. Beit i. _ D.) bis zum sogenannten Staudensteg in Hopfgar ten i. Des., beziw. für 30 Festmeter Musel von der KlamM (Zötschgenbuch) bis zur De freggerbrücke angesucht. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 29 Rsg. die LomMissionelle Begehung und Ver handlung auf Montag, den 27. April 1925 mit dem Zusammentritte um 8 Uhr Vormittag

Mittrifter haben im Sinne des Paragraph '29 Rsg. ihre allfälligen Gesuche binnen 14 Tagen bei der Bezirkshaupt mannschaft, spätestens aber am Tage der Trift begehung bei der Triftkommission einzubringen. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 7. April 1925. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Nr. 852. Ausschreibung der Sprengel' arztensßelle. Die Sprengelarztensstelle für Lienz Stadt mit dem Wohnsitze in Lienz ist mit 1. Juli 1925 zu besetzen. Die Einwohnerzahl der Stadt Lienz be trägt rund 6000. Die Bezüge

sind die gesetzlich- festgesetzten. Der Dienst ist im Sinne der Dienstvor schriften für Sprengelärzte (Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 19. Sep tember 1921, L. G. Bl. Nr. 130 ex 1921) zu versehen. Die Bewerber müssen die österreichische Bundesbürgerschaft besitzen. Die ordnungsmäßig belegten Gesuche, in welchen besondere Fachkenntnisse anzusühren sind, sind bis längstens 15. Mai 19 2 5 beim Stadtmagistrat in Lienz einzubringen. Stadtgem'eindeamt Lienz, am 9. April 1925. Der Bürgermeister: Oberhueber

3
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1898/15_09_1898/BZZ_1898_09_15_6_object_371321.png
Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

4
Giornali e riviste
Der Arbeiter
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ARBEI/1934/28_11_1934/ARBEI_1934_11_28_1_object_8190926.png
Pagina 1 di 10
Data: 28.11.1934
Descrizione fisica: 10
Grundsätze aufgestellt: 1. Die katholischen Jugendorganisationen finden durch keine wie immer geartete Jugendorganisation einen Ersatz, im Gegenteil, sie gelten auch heute als die wichtigste Art österreichisch-christlicher Jugendorganisation und sind würdig jedweder Förderung und Unterstützung. 2. Als katholische Vereinigungen im Sinne des Kon kordats. Zus. Prot, zu Art. XIV, können nur Vereinigun gen gelten, die den katholischen Priester als alleinigen oder wenigstens als gleichberechtigten Führer neben

, für die staatlichen Jugendorganisationen gewährleistet wird. ü. Die erwachsenen Angehörigen der Wehrverbände mögen sich ihrer Verantwortung bewußt sein, daß sie durch Wort und Beispiel auf die jugendlichen Mitglieder im Sinne des Friedens und der Zusammenarbeit aller vaterländisch gerichteten Organisationen einwirken. 6. Die öffentliche Debatte über die Iugendfrage sollte nur von Persönlichkeiten geführt werden, die entw eder durch ihre Zugehörigkeit zu einer der großen Erziehungs- gemeinschaften: Elternschaft

Führerschulen werden, wenn sie auch von vornherein aus jeden „wissenschaftlichen Betrieb" verzichten. Schö ner und erhabener kann die Zukunftsaufgabe unserer Vereine gar nicht umschrieben werden. Ein nahe lie gender Gedanke sei hier angebracht. Christus brauchte als Gott für seine dreijährige Lehr- und Führertätig keit keine Hochschule oder Akademie, aber für die irdische Lebenskunst war ihm die Werkstätte zu Nazareth in gewissem Sinne eine richtige Führerschule. Uebrigens entspricht das Ziel

in ein Thema, das dem Arbeiter zum geistigen Eigentum werden foIL Und dies wird nur erreicht im Sinne der Gruppenarb eit, wie sie im 3. Aufsatz (Nr. 46 des „Volksruf") geschildert wurde. Die Teilnehmer müssen selbst zum Reden ge bracht werden und wären es auch nur Anfragen oder schlichte Darlegungen, was sie über diesen oder jenen Punkt denken oder schon erfahren haben. Den Anfang der Führerschule kann bei uns in Oesterreich nur die Einführung in Geist und Verständnis von „Q u a d r a g e s i m o anno

5
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1910/19_02_1910/OBEWO_1910_02_19_8_object_8033416.png
Pagina 8 di 20
Data: 19.02.1910
Descrizione fisica: 20
, dann dem im Sinne der Statthalterei-Kundmacbunq vom 16. 11. 1878 Nr. 52, L. G. Bl. ausgeserügteu Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bw 20. März 19*0 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rcutte zu überreichen. Reutte, am 14. Februar 1910. Der?. ?. Dezirkshanptmann: Lzalay. Nr. 9068. StiDhiek-Ausschmbuilg. Im Schuljahre 1909/lO angefangen, kommen 4 Handwerkerschüler-Stipendien 4 400 Kr. aus der P. P Schwarzschen-Stiftung zur Verleihung. An spruchberechtigt hierauf sind Knaben, welche in der Gemeinde Häselgehr

und dem Nachweise über Frequentierung einer Handwerker-, landwirtschaftlichen- oder Gewerbe-Schule mit 10- monatlichen Kursus bew. die Zeugnisse der beiden letzten Semester, dann im Sinne der Stotthalterei- Kundmachung vom 16. 11. 1878 Nr. 52 L. G. Bl. ausgeferligten Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis 20. Mürz 1910 bei der k. k. Bezirkshaupt mannschaft Reutte zu überreichen. Reutte, am 14. Februar 1910. Der k. k. Bezirkshauptmann: Lzrrlay. Eingesendet. I m Gasthaus zu tu „ Hubertus " z u Guuglgrün steht

, polit. Bezirk Imst, zuständig sind. Die mit dem Heimatsscheine, dem Taus- und Jmpfzeugnisse und der Bestätigung des bezüglichen Meisters, daß der Gesuchsteller bei ihm um Erler nung eines Handwerkes in der Lehre steht, dann dem in: Sinne der Statthaltcrei-Kundmachung vom 16. II. 1878 Nr. 52 L. G. Bl. ausgefertigten Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis 20. März 1910 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Reutte zu überreichen Reutte, am 14. Februar 1910. Der k. k. Bezirkshauptmann: lelepbon

7
Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1925/24_07_1925/ZDB-3091117-5_1925_07_24_5_object_8504055.png
Pagina 5 di 14
Data: 24.07.1925
Descrizione fisica: 14
. wird einvernehm lich mit dem betreffenden Betriebe h. a. festge« setzt werden. Die Bürgermeisterämter werden daher an gewiesen, die letzte Vierteijahresrate d. i. vom 1. Juli bis 30. September 1925 der W. U. Str. Abftuduug pro 1925 von denn im obigen Sinne in Betracht kommenden Parteien nicht mehr ein zuheben. Vezirkssteuerbehörde Lienz, am 15. Juli 1925. Der Finanzrat: Dr. Heller. Zl. 2889/1 Handhabung dsr StrajsenpsU- pi auf dsrr Srrrrdss - und Kou- vsr §rachtfuh^merk§. Kundmachung. Der § 7 der Vdg. vorn

Schlittenhaus-Oberberg; G.- P. Nr. 805, öffentliches Gut. Hierüber wird im Sinne der 8§ 63 ff des Wasserrechtsgetzes, des II!. Hauptstückes der Ge- werbeo dnung, des Elektr. Wegegesetzes und der Landesbauordnung die kommissionelle Erhebung und Verhandlung für Dienstag den 4. August 1925 mit dem Zusammentritte im Gasthaus Ober- thaler um 10 Uhr vormittags angeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftlich geltend gemachten Einwendungen vorzubringen, ^ wideigens

zur Abgabe endgiltiger Erklärungen bei der amtlichen Verhandlung zu vers hen, weil etwaige Vorbe halte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragravhe un zulässig sind. Die Anrainer und sonstigen Jutereffenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu erscheinen. Die Pläne liegen bei der Bezükshaupt- mannschaft Lienz auf. Bezirkshauptmanuschast Lienz, am 20. Juli 1925. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl m. p. Nichtamtlicher Teil. Geschäftszahl P 1/14. Freiwillige

8
Giornali e riviste
Der Oberländer
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBELA/1931/06_03_1931/OBELA_1931_03_06_10_object_7920598.png
Pagina 10 di 12
Data: 06.03.1931
Descrizione fisica: 12
der §§ 487 und 491 StO. begründet, jene Aufmerksamkeit vernach lässigt. bei deren pflichtgemäßer Anwendung die Aufnahme dieses strafbaren Inhaltes unterblieben wäre. Er hat hiedurch die Uebertretung im Sinne des § 30 Preßgefetz begangen und wird hiefür gemäß derselben Gesetzesstelle zu einer Geldstrafe von 30 (dreißig) Schilling, im Uneinbringlichkeitsfalle zu 48 Stunden Arrest, sowie gemäß tz 389 Sr?0. zum Ersätze der Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Gemäß §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1920

und sich die übrigen als Verspottung darstellen. Sie erfüllen deshalb den Tatbestand der Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487 und 491 StG. Als der inkriminierte Artikel in der genannten Zeitung erschien, war der Angeklagte verantwort- licher Schriftleiter dieses Blattes. Anläßlich seiner Vernehmung als Beschuldigter gab er an, den Aufsatz weder verfaßt, noch gelesen zu haben. Damit aber erscheint seine Verantwortlichkeit wegen Unterlassung der pflichtgemäßen Obsorge gemäß § 30 Preßgefetz

begründet und war daher im Sinne dieser Gesetzesstelle schuldig zu sprechen. Bei Bemessung der Strafe wurde als erschwerend nichts angenommen; hingegen als mildernd das Geständnis und die Unbescholtenheit gewertet. In Würdigung dieser Umstände erachtete das Gericht die ausgesprochene Geldstrafe als dem Verschulden des Angeklagten für angemessen und glaubt weiters auch den Vollzug der Strafe für eine Probezeit von einem Jahre aufschieben zu können. Die restlichen Entscheidungen gründen

9
Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1922/20_05_1922/ZDB-3091117-5_1922_05_20_4_object_8502259.png
Pagina 4 di 8
Data: 20.05.1922
Descrizione fisica: 8
/1 Hrrfbefchlagsprüfungen im 1» Halbjahre 1922. Kundmachung. Die Prüfung jener Hufschmiede, welche ohne einen halbjährigen Hufbeschlagkurs gehört zu ha ben, ein Zeugnis ihrer Befähigung zur Ausü bung des Hufschmiedegewerbes erlangen wollen, findet bei der hiezu bestellten Prüfungskommission in Innsbruck im Sinne des § 4 der Ministerial- verordnung vom 27. August 1873, R.-G.-Bl. Nr. 140 am 3 0. Juni 1922 statt. Die Anmeldung zu dieser Prüfung hat schrift lich bis längstens 10. Juni 19 2 2 bei der Landesregierung in Innsbruck

zu erfolgen. Der Anmeldung ist das Zeugnis über das ordnungsmäßig erlernte Hufschmiedegewerbe (Lehr brief) sowie der Nachweis über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedeg e- hilfe beizulegen. Im Sinne ves § 14 des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, haben Lehrbrief und Arbeitszeugniffe, i'n Falle der betreffende Arbeitgeber, der diese Zeugnisse ausstellt, einer Genoffenschaft angehört, von der GenossenschaftS- vorstehung, bestätigt zu sein. Im Falle der Ar beitgeber

, 1330 Acker 1308 Weide Fraktion St. Andrä, 1301 Wiese Dorer Anton, 1302 Kröll Michl, 1304 Acker Berger Ferdinand, 1242 Brandstätter Josef, 1305 1306 Weide Fraktion St. Andrä. 755 Wiese Steiner Sebastian und Leitner Kaffian, 768/1 Kratzer Johann, 768/2 Unterwurzacher Thomas, 770 Dorer Anton, 771 Maier Andrä, 772 Alpe Steiner Michael (Repler), 775 Wiese Jsl tzer Alois, 781 * Unterwurzacher Polikarp. Hierüber wird im Sinne § 83 ff des tirol. Wafferrechtsgesetzes vom 28. August 1870

10
Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1923/09_06_1923/ZDB-3091117-5_1923_06_09_6_object_8502775.png
Pagina 6 di 10
Data: 09.06.1923
Descrizione fisica: 10
einer Erhaltnngsgenossenschaft übertra gen worden ist. Nachdem es der Gemeinde Bbfaltersbach nicht gelungen war, eine derartige ErhaltungSgenossen- schaft durch freies Uebereinkommen zu bilden, be antragte dieselbe über Beschluß des Gemeinde- ausschusses vom 26. Juni 1910 eine Zwangs genossenschaft im Sinne des § 53 des Wasser rechtsgesetzes zu bilden bezw. stellte das Ansuchen zu entscheiden, ob und bezüglich welcher Grund- parzellen derjenigen Grundbesitzer, welche sich bis her geweigert haben, verpflichtet sind, der zu bil

, Du- regger Andrä, Kollreider Johann, Pfarrpfründe St. Stefan, Waldaus Felizian, Waldaus Ignaz, Waldaus Johann Winkl. Waldaus Johann Asch, sämtliche in Anras, Asch-Winkl, sowie Aichner Alois in Straßen und die Bntidesstraßenverwal- tung und die Südbahngesellschaft. Ueber dieses Ansuchen wird nun im Sinne, des § 83 bezw. des § 89 des W.R.G. die kom- missionelle Erhebung und Verhandlung für Diens tag den 26. Juni 1923 mit dem Zusam mentritte beim Gasthaus Maierl in Abfaltersbach um 8 Uhr Vormittag

angeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftlich geltend gemachten Einwendungen vorzubringen, widrigenfalls das Er kenntnis ohne Rücksicht auf spätere Einwendun gen gefällt werden wird, wobei bemerkt wird, daß im Sinne des § 91 1c diejenigen, welche sich gar nicht oder nicht bestimmt erklärt haben wer den, den geg n das Unternehmen Stimmenden beigezählt werden, oder falls von ihrer Einbezie hung in die Genossenschaft abgestanden werden sollte, unberücksichtigt

11
Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3091117-5/1921/19_02_1921/ZDB-3091117-5_1921_02_19_6_object_8501605.png
Pagina 6 di 8
Data: 19.02.1921
Descrizione fisica: 8
aus der W.-P. Nr. 570 durch W..P. 574 in die Waldparzelle 576 der Fraktion Kosten, ober halb Mittewald angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 25 F.-G. die kommissionelle Begehung und Verhandlung aus den 26. Februar 192! anberaumt. Die Kom mission tritt am genannten Tage um ca. 11 Uhr am Bahnhof Mittewald zusammen, um sich an Ort und Stelle zu begeben. Dies wird mit dem Beifügen zur Kenntnis gebracht, daß alle Interessenten und Anrainer eingeladen sind, an der Kommission teilzunehmen. Wer bei der Kommission

zu dem auf Grnndparzelle 759/38 stehenden Ma schinenhaus. Die elektrische Anlage wird als Gleichstrom- Zweileiter-System bou 220 Volt ausgeführt. Durch die Erbauung vorstehender Anlagen werden folgende Grnndparzellen berührt: 819/1 Gemeinde Arnbach, 759/38 Fraktion Arnbach, 739/39 Trojer Josef, 58 Mittela-Herm Arnbach, 52/3 Fraktion Arnbach, 103 Pfarre Sillian. Hierüber wird die kommissionelle Erhebung und Verhandlung an Ort und Stelle im Sinne des § 83 und ff. des W.-R.-G. bezw

Senfter, Hinter-Fürat, Josef Schett, Ober-Fürat, Johann Senfter, Jnner-Moscher, Martin Schett, Ober-Moscher. Johann Wälder, Außer-Moscher. Josef Schett, Ober-Kaste. Hierüber rvird die kommissionelle Erhebung und Verhandlung an Ort und Stelle im Sinne des § 83 und ff des W.-R.-G. bezw. des § 29 ff der G.-O. aus Donnerstag den 17, März d. F anberaumt, bei welcher, wenn nicht schon früher, schriftlich die allsälligerr Einwendun gen bei Vermeidung der Folgen des § 82 des W.- R.-G. bezw

13
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1899/11_03_1899/SVB_1899_03_11_5_object_2516656.png
Pagina 5 di 10
Data: 11.03.1899
Descrizione fisica: 10
11. März 18S9 „Tlroler Voltsblatt' Seite 5 und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen 1. Verbrechen des Mordes im Sinne des Z 134 des St.-G., 2. Verbrechen der Verläumdnng im Sinne des Z 209 deS St.-G. 2. Am 14. März um 9 Uhr vormittags: a) Ema- nuel Ulrich, 26 Jahre alt, von Badweis gebürtig und dorthin zuständig, lediger Schriftleiter der „Nord- böhmischen Volkszeitung' in Tetschen; b) Hans Kordon, 36 Jahre alt, von St. Vincenz in Kärnten gebürtig und dorthin zuständig, lediger

Schriftleiter der „Marburger Zeitung' in Marburg, wegen des Ver brechens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Airche im Sinne des § 303 des St.-G 3. Am 15. März um 9 Uhr vormittags: Alois Lud lass er, vulgo Michler, 4t Jahre alt, von Windischmatrei Land gebürtig und dorthin zuständig, verehelichter Weber, wegen Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 142 des St.-G. 4 Am 15. März um 4 Uhr nachmittags: Josef Gasser, 27 Jahre alt, von Brixen gebürtig und dorthin zuständig, lediger

Schuhmachergehilfe, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des Z 127 des St.-G., 2. Verbrechens der Schändung im Sinne des Z 128 des St.-G. 5. Am 16. März um 9 Uhr vormittags: Thomas Andreausch, 33 Jahre alt, von Margrrid gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Ver brechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der §§ 152, 155 litt, b und l56 litt, a des Strafgesetzes. 6. Am 17. März um 9 Uhr vormittags: Johann ! Evangelist Demetz, 32 Jahre alt, von St. Christina ^ in Gröden

gebürtig und dorthin zuständig, lediger ? Holzschnitzler, wegen 1. des Verbrechens des Diebstahles j im Sinne der 171, 173, 174 II ä und 176 a ! des St.-G.; 2 der Uebertretung gegen die öffentlichen I Anstalten und Vorkehrungen, welche zur gemeinschaft lichen Sicherheit gehören, im Sinne des § 320 litt, s des St -G.; 3. der Uebertretung der Landstreicher« im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1885 Nr. 89 des R.-G.-Bl. 7. Am 18. März um 9 Uhr vormittag: Krescenz Jung. 55 Jahre alt, von Burgeis

gebürtig und dort hin zuständig, ledige Wäscherin und Taglöhnerin, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 litt, e und k des St.-G. ! 8. Am 20. März um 9 Uhr vormittags: Richard ^ Zalin, 20 Jahre alt, von Laibach gebürtig und nach > Windijch-Feistritz zuständig, lediger Fabriksarbeiter und Diener, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne j der 166 und 167 lit. e. St.-G. ! 9. Am 21. und 22. März um 9 Uhr vormittags: - 1. Johann Azzolini, 49 Jahre alt, von Pfatten ! gebürtig

14
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1899/13_09_1899/SVB_1899_09_13_4_object_2518236.png
Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

15
Giornali e riviste
Tiroler Grenzbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIGBO/1934/22_08_1934/TIGBO_1934_08_22_2_object_7753207.png
Pagina 2 di 4
Data: 22.08.1934
Descrizione fisica: 4
Im Laufe der heutigen Verhandlung stellte der Staats anwalt den Antrag auf Ueberleitung des standgericht- lichen Verfahrens in das ordentliche Verfahren bei 18 Angeklagten. Um 15.26 Uhr verkündete der Vorsitzende nach längerer Beratung das Urteil gegen Josef Ab erg er und Bruno Hagen. Beide Beschuldigten wurden im Sinne der Anklage zum Tode durch den Strang ver urteilt. In der Begründung führte der Vorsitzende aus, das; das Beweisverfahren die volle Schuld der beiden Ange klagten

. Er er scheint im Verhältnis zu Aberger minder belastet. MMte Todesurteile. Wien, 20. Aug. Die landwirtschaftl. Hilfsarbeiter aus der Ischler Gegend, der 27jährige Franz Unter berger und der 30jährige Franz. Saureis hatten sich wegen verbotenen Sprengstoffbesitzes zu verantworten. Sie hatten 20 Rollen Ammonit im Juli bekommen und es bis im August in Verwahrung gehalten. Wien. 20. Aug. Das Standgericht hat nach durchgeführtem Verfahren die beiden Angeklagten Franz Unterberger und Franz Sau reis im Sinne

haben sich der Verantwortung durch die Flucht entzogen, unter ihnen der Kriminalbeamte Konrad Rotter, der bis zum Verbote der national sozialistischen Parteitätigkeit dem Gemeinderate als natio nalsozialistischer Vertreter angehörte. Außer diesen des Hochverrates verdächtigen Polizeibeamten wurden sieben Wachebeamte, denen die Fortsetzung der nationalsozia listischen Parteitätigkeit nachgewiesen worden war^ poli zeilich bestraft und im Sinne der bestehenden Regierungs verordnung ihrer Aemter verlustig erklärt

oder sonstigen selbständig berufstätigen Personen wegen Staatsgefährlichkeit die Berechtigung, auf der ihre Berufstätigkeit beruht, entziehen, die Sperre ihres Betriebes anordnen oder die Berufsausübung ein stellen. — Der Generalstaatskömmissär kann die Auf lösung vrivatrechtlicher Dienstverhältnisse wegen Staats gefährlichkeit des Dienstnehmers aussprechen. Ein sol cher Ausspruch hat die Wirkung einer vom Dienstnehmer verschuldeten Entlassung. — Staatsgefährlich im Sinne

16
Giornali e riviste
Tiroler Grenzbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIGBO/1926/14_07_1926/TIGBO_1926_07_14_2_object_7747506.png
Pagina 2 di 4
Data: 14.07.1926
Descrizione fisica: 4
, damit sie zur einigenden Kraft des grotzen deutschen Vaterlandes werde. Der Bürger meister der Stadt Kufstein: Pirmoser. Heilig wird diese Stätte uns Kuffteinern sein als Gedenkplatz opfermutiger Vaterlandsliebe und deut schen Heldensinnes. Des deutschen Volkes Leid und Freud werden wir auf diesen Berg tragen und es hinausrufen in alle deutschen Lande. Not- und Freudenzeichen werden in Zukunft von hier leuchten und bekunden: Hier schlagen treue deutsche Herzen, jederzeit bereit, ihr Bestes einzusetzen im hohen Sinne

derer, denen diese Stätte geweiht ist, mag kommen, was da will. Dankbar gedenken wir an diesem Orte der Weihe unserer Helden, die für deutsche Einigkeit opfer mutig kämpften und, Feindesunheil von deutschen Landen abhaltend, ihr Leben dem Vaterlande opferten. Und immer wieder werden wir an dieser Stelle auch unserer Brüder über dem Brenner gedenken und nicht aufhören, das deutsche Volk zu mahnen, bis die Geknechteten befreit und mit uns wieder vereint sind. In diesem Sinne widmet die Stadt Kufstein

. Es ist eine Selbstverständlichkeit, datz wir zu einem Feste des ganzen Tiroler Volkes in grötztmöglichster Anzahl kommen. Wir sind nicht nur gleicher Ge sinnung, sondern auch gleichen Blutes, gleichen Stammes, in gleicher Liebe zum Heimatlande tren nen uns keine Erenzpfähle, Heimat und Volk sind unabhängig von politischen Gebilden, festgefügt auf dem Boden der gemeinsamen Kultur. In diesem Sinne sind Tirol und Bayern einer Heimat, einer Gesinnung, eines Volkes, einer Farbe, eines Va terlandes, einer Treue. Gerade das heutige Fest

die Festbesucher in grotzen Scha ren, insbesondere dem glänzenden Spiel der Haller und Wiltener zu lauschen, die leider gezwungen wa ren, in den Hallen zu konzertieren. Gegen 6 Uhr zog die Speckbachermusik unter klingendem Spiel zum Bahnhof, herzlich verabschiedet von den Kuf- steinern. Alles in allem kann gesagt werden, datz jeder, der das Glück hatte, an diesem echten Tiroler Hei matfeste teilzunehmen, unvergeßliche Erinnerungen bewahrt. Die Geschäftswelt war der Einladung, die Aus lagen im Sinne Andreas

21