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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Der Arbeiter
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Pagina 1 di 10
Data: 28.11.1934
Descrizione fisica: 10
Grundsätze aufgestellt: 1. Die katholischen Jugendorganisationen finden durch keine wie immer geartete Jugendorganisation einen Ersatz, im Gegenteil, sie gelten auch heute als die wichtigste Art österreichisch-christlicher Jugendorganisation und sind würdig jedweder Förderung und Unterstützung. 2. Als katholische Vereinigungen im Sinne des Kon kordats. Zus. Prot, zu Art. XIV, können nur Vereinigun gen gelten, die den katholischen Priester als alleinigen oder wenigstens als gleichberechtigten Führer neben

, für die staatlichen Jugendorganisationen gewährleistet wird. ü. Die erwachsenen Angehörigen der Wehrverbände mögen sich ihrer Verantwortung bewußt sein, daß sie durch Wort und Beispiel auf die jugendlichen Mitglieder im Sinne des Friedens und der Zusammenarbeit aller vaterländisch gerichteten Organisationen einwirken. 6. Die öffentliche Debatte über die Iugendfrage sollte nur von Persönlichkeiten geführt werden, die entw eder durch ihre Zugehörigkeit zu einer der großen Erziehungs- gemeinschaften: Elternschaft

Führerschulen werden, wenn sie auch von vornherein aus jeden „wissenschaftlichen Betrieb" verzichten. Schö ner und erhabener kann die Zukunftsaufgabe unserer Vereine gar nicht umschrieben werden. Ein nahe lie gender Gedanke sei hier angebracht. Christus brauchte als Gott für seine dreijährige Lehr- und Führertätig keit keine Hochschule oder Akademie, aber für die irdische Lebenskunst war ihm die Werkstätte zu Nazareth in gewissem Sinne eine richtige Führerschule. Uebrigens entspricht das Ziel

in ein Thema, das dem Arbeiter zum geistigen Eigentum werden foIL Und dies wird nur erreicht im Sinne der Gruppenarb eit, wie sie im 3. Aufsatz (Nr. 46 des „Volksruf") geschildert wurde. Die Teilnehmer müssen selbst zum Reden ge bracht werden und wären es auch nur Anfragen oder schlichte Darlegungen, was sie über diesen oder jenen Punkt denken oder schon erfahren haben. Den Anfang der Führerschule kann bei uns in Oesterreich nur die Einführung in Geist und Verständnis von „Q u a d r a g e s i m o anno

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 2 di 4
Data: 22.08.1934
Descrizione fisica: 4
Im Laufe der heutigen Verhandlung stellte der Staats anwalt den Antrag auf Ueberleitung des standgericht- lichen Verfahrens in das ordentliche Verfahren bei 18 Angeklagten. Um 15.26 Uhr verkündete der Vorsitzende nach längerer Beratung das Urteil gegen Josef Ab erg er und Bruno Hagen. Beide Beschuldigten wurden im Sinne der Anklage zum Tode durch den Strang ver urteilt. In der Begründung führte der Vorsitzende aus, das; das Beweisverfahren die volle Schuld der beiden Ange klagten

. Er er scheint im Verhältnis zu Aberger minder belastet. MMte Todesurteile. Wien, 20. Aug. Die landwirtschaftl. Hilfsarbeiter aus der Ischler Gegend, der 27jährige Franz Unter berger und der 30jährige Franz. Saureis hatten sich wegen verbotenen Sprengstoffbesitzes zu verantworten. Sie hatten 20 Rollen Ammonit im Juli bekommen und es bis im August in Verwahrung gehalten. Wien. 20. Aug. Das Standgericht hat nach durchgeführtem Verfahren die beiden Angeklagten Franz Unterberger und Franz Sau reis im Sinne

haben sich der Verantwortung durch die Flucht entzogen, unter ihnen der Kriminalbeamte Konrad Rotter, der bis zum Verbote der national sozialistischen Parteitätigkeit dem Gemeinderate als natio nalsozialistischer Vertreter angehörte. Außer diesen des Hochverrates verdächtigen Polizeibeamten wurden sieben Wachebeamte, denen die Fortsetzung der nationalsozia listischen Parteitätigkeit nachgewiesen worden war^ poli zeilich bestraft und im Sinne der bestehenden Regierungs verordnung ihrer Aemter verlustig erklärt

oder sonstigen selbständig berufstätigen Personen wegen Staatsgefährlichkeit die Berechtigung, auf der ihre Berufstätigkeit beruht, entziehen, die Sperre ihres Betriebes anordnen oder die Berufsausübung ein stellen. — Der Generalstaatskömmissär kann die Auf lösung vrivatrechtlicher Dienstverhältnisse wegen Staats gefährlichkeit des Dienstnehmers aussprechen. Ein sol cher Ausspruch hat die Wirkung einer vom Dienstnehmer verschuldeten Entlassung. — Staatsgefährlich im Sinne

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 22.03.1937
Descrizione fisica: 6
I Nr. 66. Montag, 22. März 1937 JZ In längerer, geistreicher Ausführung sprach auch Kommerzialrat Altbürgermeister Franz Steiner als Vertreter von Matrei und des unteren Teiles vom Wipptal. Auch auf das Ver hältnis zwischen Matrei und Steinach kam er zu sprechen. Wenn auch manchmal ein Funke schlägt, der jedoch „auf geschichtliche Zeiten" zurückgeht, so kann dies der wirklichen Einigkeit in Zeilen der Not und der Gefahr keinen Abtrag tun. In diesem Sinne verwies er auf den Heimattag

, der in schönster Weise die Einheit und Einigkeit des Wipptales und des „alten und jungen Marktes" zum Ausdruck gebracht hat! Wie ein Blumenstrauß wurde dann dem Ge feierten noch manches Lob geboten. Direktor Arch. Fritz Müller als Landessachwalter des „Neuen Lebens" beglückwünschte ihn ganz besonders. In seiner Eigenschaft als Landessachwalter erwähnte er den letztjährigen Wipptaler Heimattag, an dem Bürgermeisters Muigg ganz besonderes Verdienst erworben hatte. In diesem Sinne möge auch das Fest in Matrei

, auch seinen Dank und seine Freude, nicht zuletzt auch seine Ueberraschung zum Aus druck zu bringen. Die Ueberraschung war ehrlich. Man sah es ihm an, daß er wirklich von einer solchen Kundgebung keine Ahnung hatte. Ehrlich waren auch die Freude und der Dank. Ehrlich wa ren die Worte, die er in seiner Eigenschaft als politischer Leiter des Wipptales sowie als Bun deswirtschaftsrat und Gemeindeoberhaupt wieder gab. Im Sinne der Tiroler Heimat habe er sein Amt geführt. Und alles Vertrauen und alle Ehrung bezeuge

! In diesem Sinne verwalte er sein Amt. Ein schneidiger Marsch bekräftigte seine Worte. Trotz der vorgerückten Zeit fand sich doch noch Gelegenheit» ein von den Schulbuben gegebenes Spiel „Tiroler Heimat" von Doktor L. Knapp, Schwaz, zu bieten. In einfacher Gestaltung zeigte dies Stück eine überaus eindrucksvolle Wirkung. Der Gedanke an Südtirol wurde in den Mittel punkt gerückt. Hervorragend war das Spiel der Buben. Auch die Arbeit des Lehrers schimmert Thea Korff war an den Tisch zurück- gekehrt

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Alpenländer-Bote
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Pagina 10 di 16
Data: 15.04.1934
Descrizione fisica: 16
. Bszir? Sermassr. Das Erwachen des Gailtales zur vaterländischen Be wegung und die Haltung der Gegner. Ein wahrer Frühling der vaterländischen Bewegung ist ins Tal gezogen. Ueberall bilden sich starke Grup pen der Ostmärkischen Sturmscharen, in denen eine nie gesehene Begeisterung herrscht, die sich im Eifer und Opfermut für militärische Ausbildung und Dienst leistung, aber auch in unermüdlicher Werbung und offenem Bekenntnis zum vaterländischen Neuaufbau im Sinne des Bundeskanzlers äußert

selbst — ihr Pfarm schimpfe, wenn sie diese Abzeichen trügen! Wo bleib! die für die Durchführung der Schulerlässe verantwor!- liche Schulleitung? Wern untersteht sie? Ueberhaupi- wären die diesbezüglichen strikten Verordnungen der Landesschulbehörde längst reif, befolgt zu werden. Tie Haltung eines Großteiles der Lehrerschaft gegenüber' der vaterländischen Bewegung wird wohl bald dahin eine Korrektur erfahren müssen, daß sie sich da Pflichten eines von Land und Volk bezahlten Volks erziehers im Sinne des Volkes

Kötschach-Mauthen. Zweck der Uebung war, Ml mit allem Nachdruck alle aufgefordert wurden, Sinne der ständischen Neuordnung der Regiert Dollfuß-Fey Gefolgschaft zu leisten und besonders die jenigen Beamten zum letztenmal zu mahnen und?« warnen, die nur am Ersten jeden Monats Oesterreiche.! sind, die übrige Zeit entweder passive Resistenz dem» ben oder sogar gegen die Aufbauarbeit sich betätiget St. Daniel. (Den Bund fürs Leben) schloß Ambros Fieger in Stollwitz mit Franziska Plonera^ Waldenburg und Franz

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 07.12.1921
Descrizione fisica: 8
« werden durch das Ministerium für Landwirtschaft durch Dekret er richtet, das in der „Gazzctta ufficiale' zu veröffentlichen ist. Sie haben die Rechte einer juridischen Person. Alle Produzenten und gewerblichen Erzeuger von Weinen, die als Typenweine zu betrachten sind, welche das Ansuchen stellen, sich den Abgabe-Verpflichtungen des gegenwärtigen Gesetzes, der Verord- nung und des Genossenschaftsstatuies unterwerfen, haben das Recht, an der Genossenschaft im Sinne der Verordnung und der Statuten teilzunebmcn. Auf Ansuchen

stehen. Artikel 15. Dis zur Schaffung der notwendigen Fonds im Sinne des vorstehenden Artikels hat das Ministerium für Landwirt» sckiaft fiir den Zentralnusschuß und das technische Amt zu sorgen. Artikel 16. Heber Antrag des Zentralausschusses kann der Minister stör Landwirtschaft die Verwaltung der Genossenschaft auf- lösen, falls schwere Unregelmäßigkeiten oder Verletzungen des Gesetze, vorliegen oder falls nicht wlrchame Aufsicht Im Sinne des Arstkelg 2, Absatz a) durchgeführt

- venienz-Weinmarken handeln. Das italienische Schlagwort lautete wenigstens: „Difefa dclla marca di origine dci vim', was sich eben Im obigen Sinne mit: „Beschirmung der Prooeniengmarken' über setzen ließe. Dies scheint mir im Gesetzentwurf nur schwach im Ar- tikel 2 angedcutet, da Im Gesetzentwurf über etwaige gesetzliche Be- griffe, über die Lagen selbst oder deren gesetzlichen Abgrenzungen gar nichts erwähnt ist, das nach unseren hiesigen Auffassungen eigentlich das Grundlegende fein müßte

! Wie dem nun auch sei, müssen wir ergründen, ob.unsere Wünsche im Rahmen des Gesetzes Erfüllung finden -können oder nicht. Die hie» K , im Entstehen begriffenen Vereinigungen zum Schutze d«r Pro- ! bevorzugter Lagen könnten sich nach Artikel 1 ohne Zweifel In die gesetzlich vorgesehenen Genossenschaften umwandeln. Das heißt, wenn deren Produkte als Typenweine im .Sinne des Artikels 2 zu betrachten sind, was nicht , zu bezweifeln fein wirb, da zum Beispiel der echte „Justlna' wie auch Magdalena, Leitacher

oder bei Fällen unwirksamer Aussicht im Sinne des Artikels 2, Absatz a), durch den Minister.für Landwirtschaft gemäß Artikel 16. Die gegliederte Organisation der Gesetzdurchführung mit dm ver schiedenen Instanzen vom Ministerium, Zentralausschuß, dem techni schen Amt, behördlichen Instituten bis zu den Wetntechnikern und Ge- nossenfchaftsoerwaltungen erscheint uns , weil ungewohnt, wohl be fremdlich, doch wird dies durch die Reichsverhältmsse geboten sein. Nach -allen, scheint der Gesetzentwurf vieles

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 15.11.1956
Descrizione fisica: 8
bleibt, was in diesen Tagen die vom Marxismus mißbrauchte ungarische Nation mitzumachen hat.“ In ähn lichem Sinne schrieb auch der Landespartei obmann der OeVP, NR Dr. Oberhammer, noch am Samstag in den „Tiroler Nachrichten“* Nach der Wahl . . . in der Ausgabe vom 14. November der „Tiro ler Nachrichten“ finden wir auf der ersten Seite in besonders betonter Aufmachung eine Notiz: „Bravo, Tiroler Jugend!“ Aber da fin den wir nicht etwa die Mitteilung, daß die OeVP-Jugend einen scharfen Trennungs strich

der Anklage schuldig und bat nur Insofern um Verständnis, als eben der böse Alkohol ihn immer wieder umwarf. Staatsanwalt Dr. Hechenberger: „Junger Mann, ich rate Ihnen, mehr Milch, aber weni ger Bier und Wein zu trinken." Foidl wurde im Sinne der Anklage schuldig erkannt und zu zehn Monaten Kerkers ver urteilt Er trat die Strafe sofort an, legte aber Berufung wegen zu hohen Strafausmaßes an. Darüber kann man reden, Herr Rat... Vor dem Innsbrucker Einzelrichter, LGR Dr. Hauser, erschien gestern

Kräften zu mildern. Der Vorstand der Tiroler Aerztekammer hat im Sinne der internationalen Rotkreuzidee beschlossen, daß die Tiroler Aerzte allen un garischen Flüchtlingen, die im Gefolge dieses Kampfes nach Tirol kommen, bis auf weiteres freie ärztliche Behandlung geben. Ueberdies hat die Tiroler Aerztekammer einen Dispo sitionsfonds für die Flüchtlingshilfe bereit gestellt. Der Kammervorstand erwartet von den Tiroler Aerzten darüber hinaus, daß jeder nach besten Kräften in seinem Wirkungskreis

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 05.03.1889
Descrizione fisica: 8
von Schloß Meyerlinghof' enthaltenen Anhanges eines Romans begründet auf Seite 4, 5, 6, 7 und 8 in den Stellen von „Baron war das nicht' bis „es wäre sanft mein Tod'' und von „Am andern Mor gen des Tages' bis zum Schlüsse „des Grafen Haynau' begrüudet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4-9 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung

erscheinenden Druckschrift „Augsburger Abendzeitung' Nr. 57 vom 20. Februar 1839 ans Seite 3, Spalte 1 bis Seite 4, Spalte 3 unter der Aufschrift „Kronprinz Rudolf von Oesterreich beginnend mit „Den Untergang des Kronprinzen' und endigend mit „in wcite Kreise getragen hat' enthaltenen demB.B.C. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlich?» Hauses im Sinne deS Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß A 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot

mit den Worten „Oesterreich-Ungarn hat' und endigend mit „unter ihrem Schutz nehmen' „Heinrich Dietz' „Leipzig, 18 Februar 1389' begründe in seinem ganzen Umfange den Thatbestand des Verbrechens des Hochverrathes im Sinne des Z S8 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des K 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare

„Vom Kronprinzen Rudolf' beginnend mit „Dieser Tage hat' und endigend mit „aller dings ähnlich' enthaltenen Nachrichten begründe in der Stelle von „Was beide, Schüler und Lehrer' bis „allerdings ähnlich' den Thatbestand des Ver brechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kai serlichen Hauses im .sinne des Z 64 St.-G. und der Inhalt des auf Seite 2, Spalte 1 unter der Auf schrift „Die Preßfreiheit in Oesterreich' beginnend mit Von der Donau. Dann (ultramontane)' und endigend mit „sür Humbug halten

des in Nr. 57 begonnenen aus dem B. B. C. entnommenen Artikels begründet den That bestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mt- gliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestäti gung der verfügten Beschlagnahme, und nach Z 493 St.--P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Ver nichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen

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