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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 02.08.1939
Descrizione fisica: 6
Wellen und zum anderen der Sinn für Orientierung, der überhaupt alle Tieren mehr oder weniger eigen ist. Dieser Umstand legt die Frage nahe, ob nur die Tiere diese Vorzüge besitzen. Die Natur hat ihre Gaben und Anla gen gerecht verteilt, jedes Wesen ist in seiner Art vollkommen in die Welt hin eingesetzt. Etwa fehlende Sinne, wenn man so sagen darf, find durch andere ersetzt. Betrachten wir vor allen Dingen den Menschen. Von den Naturvölkern wis sen wir, daß sie verschärfte Sinne haben, so hören

sein. In besonders hartnäckigen Fällen kann das Verfahren noch einmal wiederholt werden. Aber nicht vergessen, liebe Haus frau: die Finger dürfen dabei keinerlei, auch nicht die geringfügigste Verletzung haben! der Naturmensch in gewisser Hinsicht doch besser daran als dà' Kulturmensch? Kei neswegs! Beiden ist das gegeben, dessen sie zur Erhaltung ihres Lebens bedürfen, dem ersten Verschärfung der Sinne und Ausbildung gewisser innerer Sinne, wäh rend der letztere vornehmlich auf seine äußeren fünf Sinne

angewiesen ist. Aber nicht alle Menschen sind im Besitz der wichtigen fünf Sinne. Den Blinden geht der wichtigste Sinn verloren. Und trotzdem vermögen Blinde sich gut zu orientieren. Der Blinüe vermag bald die Geräusche zu unterscheiden, nach ihrer Art auf der Straße die Gattung des rollenden Ma terials zu erkennen und nach der Stärke des Lärms abzuschätzen, ob ihm der Übergang über die Straße noch möglich wird. Ferner kommt die Schallwirkung beim Gehen in Betracht. Sie verrät ihm sogar

mit keinem der uns bekannten fünf Sinne aufgenommen werden können, muß es für uns noch neue eigenartige Sinne geben, deren Ent stehung und Bildung wir uns nicht von ungefähr aus dem Nichts zu erklären, sondern bereits als Anlage im Menschen amunehmen haben. Diese Behauptung ist schon lange durch den Versuch erhärtet. Es sind genau fünfzig Jahre her, feit das Vorhandensein eigenartiger Sinne und damit einer Emp fänglichkeit für feinste Strahlungen von dem Psycho-Physiognomiker Carl Huter nachgewiesen wurden. Huter

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 18.02.1922
Descrizione fisica: 8
von Städten mit eigenen Statuten ersetzt werden. lleberrelchung der Dokumente. Artikel?. Die Gesuche zur Erlangung der italie nischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr- 43, müssen mit den im Artikel 6 dieses Dekretes verlangten Dokumenten adjustiert sein, dann mit jenen Dokumenten, die notwen dig sind, um die in Artikel 8 des kgl. Dekretes vom 3. De zember 1920, Nr. 1890, gestellten Bedingungen nachzu- weisen (Aufenthaltsschein, Auszug aus dem Dolkszah

zugewiiesen wer den. Option« erklärungen. Artikeln. Die Optionserklärungen im Sinne des Artikels 80 des Vertrages von S. Germain und des Artikels 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektierten Gebieten der kompetenten politischen Provin- zialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, vvrgelegt, um bezgl. der oorgeschriebenen Bedingungen und der Ordnungs mäßigkeit der Option überprüft zu werden. Die politische Provinzialbehörde wird dieselben dem Bezirks

-Zivilkommisfariate, bzw. der Gemeinde mit eige nen Statuten zur Behandlung weiterleiten. Die Optionserklärungen im Sinne des Artikels 7, Nr. 2, des Vertrages von Rapallo, sind von den Italie nern Dalmatiens beim Zivilkommissariate von Zara, und von den Italienern der Insel Veglia beim Generalzivil, kommissariat für das Julische Venetien einzubringen. Diesen steht es zu, die erforderlichen Feststellungen vorzu nehmen. Die Erklärungen jener, die keiner Gemeinde der annektierten Gebiete imgehören

, welche nicht in diesen Provinzen geboren sind und welche nicht die Absicht haben, ihren Aufenthalt oder ihr Domizil in den genannten Pro- vtptzen aufzuschlugen — werden dem Ministerium des Innern vorgelegt. A r t i k e l 12. Die Gesuche zur Erlangung der italie nischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr- 46, werden dem Zivilkommissariate des Bezirkes, dem die Gemeinde ange hört, in welcher der Gesuchsteller zuletzt in den annektier ten Gebieten wohnte, vorgelegt

15. Innerhalb 15 Tagen nach Erhall der Verständigung kann der Erklärende Rekurs im Wege der selben Provinzialbehörde, die die Entscheidung fällte, an das Zentralamt für die neuen Provinzen im Sinne des 'Artikels 6 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, einbringen. Die endgültige Entscheidung dieses Amtes wird im selben Dienstweg dem Rekurrierenden bekanntgegeben werden. A r t i k e l 16. Die Erklärungen der Zuerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft die vor der Veröffent lichung des königl

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 08.01.1909
Descrizione fisica: 8
die Anschauung, Qaß die Mcurt- einhebung für Automobile billig sei', wenn sie für andere Fuhrwerke recht sein müsse. Tie Ein hebung einer Mau-t würde die Kontrolle über passierende Automobile bedeutend erleichtern. Auch Herr GR. Tellig sprach in diesem Sinne. Herr GR. Wachkler wandte sich sehr entschieden Hegen eine derartige Fessel für einen jungauf blühenden Sport, der in hohem Maße zur He bung des Fremdenverkehrs beitrage. Ein finan zieller Ertrag werde aus ebner Automobilmaut für die Stadt

un terstützte gleichfalls wärmstens das Gesuch der Bäcker, wenn schon iricht gleich, möge man doch nach imd nach trachten, diese ungerechte Steuer aufzulassen. In ähnlichen« Sinne sprach Herr GR. Nößler, der bemerkte, -Zeiinnel luid jvipfol seien heute kein Luxllsgebäck mehr. Der Vorsitzende gab zur bedenken, daß der Staat auf Novrienidigksiten. wie Äas Petroleum, hohe Stenern «inlicbe. der Stadt müsse es daher freistehen, auf ÄUMisarvikeL ebenfalls Umlagen All erheben. Der Antrag des N'nanzkomrtees

auf Ablehnung des Gesuches her Bäcker wurde sodann angenommen. Herr MR. Forcher-Mayr wies auf die UlMl- länglichkeit der Gefällsein Hebung an der verlän gerten Gerbergasse hin, von wo augenscheinlich viel eingeschmuggelt werbe. Daraus erkläre sich wohl das nur unmerkliche Steigen des Gefälls ertrages. Auch Herr GR. Frick sprach in 'dem selben Sinne, auch vom Bahnhofe her loerde viel oi'ngeschniiuggelt, besonders über die Bahnhof straße zum Viehmarkt. Beim Umbaue des Bcchn- hofK wäre vielleicht

zum Sinken des Ertrages des Zuschlags zur Erwerbsteuer der Unternehnvmgen Mit öffent licher Rechnungslegung ähnlich, wie er das in der letzten Sitzung bereits getan 'hatte. Im Sinne der Anträge des Finanskonritees wurde sodann das ganze BuÄget genehmigt und die Einhebung der veranschlagten Gemeindemn- lagen, wie in früheren Jahren, im Gesamtbeträge von 232L04 X beschlossen: das DefWt von 9197 X wurde auf allfällige Mehreinnahmen vermie sen. Auch die formellen Antrage zurr Inkraftset zung des Budgets

' Am billigsten kommt Graniteinfas- su-ng auf il X per laufenden Meter, also SS X für jede Türe. Es wurde im Sinne des Wusschuß- antrqges beschlossen, die Lieferung an die einzige , KMag» den 8. Jänner 19 09. m Granit offerierende Firma Fischer in Gras- stein zu vergeben. Die Tischlerarbeiten für das neu aarfzustellends Archiv, das jetzt kürzlich vom StattHcütereiarchi'- var Dr. Klar geordnet wurde, sollen nach Zeich nungen des Herrn Architekten Nolte, der dazu eigenS eine Studienreise nach Meran unternahm

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 29.11.1935
Descrizione fisica: 6
, die in der Mundhöhle beim Kauen zurückgeblieben sind und sich durch gewöhn liches Mundspülen nicht entfernen lassen. Da auch eine Reinigung des Gebisses mit Zahnpaste und Mundwasser den Geruch nicht beseitigt, hat man in dem Laboratorium der Vale Universität einen „Geruchsentferner' gesucht und ihn in einer Chlo« raminlösung gefunden, die beim Gurgeln freie» Chlor abspaltet und dadurch jode weitere Geruchs entwicklung beseitigt. keMge und MaMrfMse er hat die schärMe» Sinne — Der kurzsichtige Atsch, ver

massenhafter Vernichtung, trotz der Hilflosigkeit der jungen Brut. Bei desi freilebenden Landtieren macht man die etwas merkwürdige Entdeckung, daß ihre Haupt sinne nicht, gleichmäßig ausgebildet sind; einer oder auch zwei zeigen sich meist viel schärfer als die anderen. Demgemäß unterscheidet man Au gen-, Ohren- und Nasentieren. Der Schluß liegt nahe, daß der schärfste Sinn für das betreffende Tier der wichtigste ist. Ein sehr deutliches Beispiel bietet der Hase, das Muster eines Ohrentieres

ein Aber em leises Zischen, ja das Scheuern des Är mels am Rock treibt ihn sofort in die Flucht. Die anderen Sinne des Hafen sind geradezu schwach zu nennen. Mit dem Gesicht erkennt er den stillsitzenden Jäger nicht, ja es kommt oft ge nug vor, daß er dicht neben ihm sein Männchen macht. Etwas besser ist wohl seine Nase. Des halb vermeidet es der Jäger, sich so anzusetzen, daß der im Walde herankommende Hase in seinen Windschatten gerät. Die Fähigkeiten der Kaninchen sind ähnlich, aber etwas schwächer

; er riecht sogar beim langsamen Dahintrotten die in der Erde streckenden Würmer und gräbt sie aus. Bei Hirsch und Reh, die ihrer Größe und Wehr losigkeit wegen besonders gefährdet sind, ist das Gesicht sehr schwach entwickelt. Das Reh schreitet dicht am Jäger vorbei, ohne ihn zu erkennen, wenn er sich nicht durch eine Bewegung verrät Erst unter Wind meldet dem Tier seine Nase die Gefahr. — Man darf allerdings nicht vergessen, daß die Sinne der Tierwelt ursprünglich von der Natur nicht auf die Gefahren

, die ihr jetzt vom Menschen drohen, eingestellt sind, sondern auf Feinde, die ihre Beute erhaschen müssen. Um sich gegen diese zu schützen, reicht das scharfe Gehör und die feine Nase der Hirschtiere aus, gegen den von fernher schießenden Menschen bewähren sie sich nicht mehr. Die Sinne der Raubtiere müssen naturgemäß schärfer sein als diejenigen der Arten, aus denen sie sich ihre Opfer holen. Die Sinne des Meisters Reineke sind ziemlich gleichmäßig ausgebildet, aber, weil keiner die andern übertrifft, nicht besonders

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1920
Descrizione fisica: 8
kann, einver» nehmlich mit den Militärbehörden, den Fremden den Aufent- halt in bestimmten Gemeinden oder Oertlichkeiten unter sagen. und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. Solche Verbote können durch die Ortsbehörden oder durch öffentliche Kundmachungen verlautbart werden. Die Fremden, die dem Verbote nicht innerhalb der vor geschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicher- heitsorganen entfernt werden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwär tiger Verordnung

sind die Retchsitaliener und jene Personen befreit, die im Sinne des Frtedensvertrages von St. Ger- main, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1910 Nr. 1804 ratifiziert wurde, von rechtswegen die italienisch« Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffensttllstandslinie begrenzten Gebiete ge boren sind od«r in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit er langt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorher

- gehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nach zukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde, betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 80 des vorerwähnten Friedsnsvertrages zu optieren. Es sind dies: a) jene, die in den Gebieten innerhalb der Waffenftill- standslinte heimatberechtigt, jedoch nicht dort geboren find,- d) jene, die in diesen Gebieten das Heimatrecht nach dem 24. Mai 1915 erworben

und dort nach Raste und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölke rung verschieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwen- dung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und kür Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde m eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorher- öehenden Absätzen aufgezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicheryeitsbehörden

im Sinne dieser Verord nung sind der Questor für die Stadt Trient und deren Ge- dwt: die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Vene- tia Tridentina: die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind: in den übrigen Gemeinden die Offiziere und Unter offiziere der kgl. Karabinieri. Art. 13. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver ordnung werden polizeilich mit Geldstrafen bi« zu 200.— L. belegt oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Art

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 07.12.1921
Descrizione fisica: 8
« werden durch das Ministerium für Landwirtschaft durch Dekret er richtet, das in der „Gazzctta ufficiale' zu veröffentlichen ist. Sie haben die Rechte einer juridischen Person. Alle Produzenten und gewerblichen Erzeuger von Weinen, die als Typenweine zu betrachten sind, welche das Ansuchen stellen, sich den Abgabe-Verpflichtungen des gegenwärtigen Gesetzes, der Verord- nung und des Genossenschaftsstatuies unterwerfen, haben das Recht, an der Genossenschaft im Sinne der Verordnung und der Statuten teilzunebmcn. Auf Ansuchen

stehen. Artikel 15. Dis zur Schaffung der notwendigen Fonds im Sinne des vorstehenden Artikels hat das Ministerium für Landwirt» sckiaft fiir den Zentralnusschuß und das technische Amt zu sorgen. Artikel 16. Heber Antrag des Zentralausschusses kann der Minister stör Landwirtschaft die Verwaltung der Genossenschaft auf- lösen, falls schwere Unregelmäßigkeiten oder Verletzungen des Gesetze, vorliegen oder falls nicht wlrchame Aufsicht Im Sinne des Arstkelg 2, Absatz a) durchgeführt

- venienz-Weinmarken handeln. Das italienische Schlagwort lautete wenigstens: „Difefa dclla marca di origine dci vim', was sich eben Im obigen Sinne mit: „Beschirmung der Prooeniengmarken' über setzen ließe. Dies scheint mir im Gesetzentwurf nur schwach im Ar- tikel 2 angedcutet, da Im Gesetzentwurf über etwaige gesetzliche Be- griffe, über die Lagen selbst oder deren gesetzlichen Abgrenzungen gar nichts erwähnt ist, das nach unseren hiesigen Auffassungen eigentlich das Grundlegende fein müßte

! Wie dem nun auch sei, müssen wir ergründen, ob.unsere Wünsche im Rahmen des Gesetzes Erfüllung finden -können oder nicht. Die hie» K , im Entstehen begriffenen Vereinigungen zum Schutze d«r Pro- ! bevorzugter Lagen könnten sich nach Artikel 1 ohne Zweifel In die gesetzlich vorgesehenen Genossenschaften umwandeln. Das heißt, wenn deren Produkte als Typenweine im .Sinne des Artikels 2 zu betrachten sind, was nicht , zu bezweifeln fein wirb, da zum Beispiel der echte „Justlna' wie auch Magdalena, Leitacher

oder bei Fällen unwirksamer Aussicht im Sinne des Artikels 2, Absatz a), durch den Minister.für Landwirtschaft gemäß Artikel 16. Die gegliederte Organisation der Gesetzdurchführung mit dm ver schiedenen Instanzen vom Ministerium, Zentralausschuß, dem techni schen Amt, behördlichen Instituten bis zu den Wetntechnikern und Ge- nossenfchaftsoerwaltungen erscheint uns , weil ungewohnt, wohl be fremdlich, doch wird dies durch die Reichsverhältmsse geboten sein. Nach -allen, scheint der Gesetzentwurf vieles

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 22.11.1929
Descrizione fisica: 6
. 8. Zur Designierung zum Mitglied des Neichsrates der Korporationen im Sinne des ersten Absatzes des vorhergehenden Artikels, sind sämtliche vom Wahlgesetze für das passive Wahlrecht zum Abgeordneten der Kammer er forderlichen Eigenschaften vorgeschrieben. Ein später festgestellter oder eingetretener Mangel »uch nur einer der genannten Bedingungen hat die sofortige Zurücknahme der. Ernennung zur Folge. Machtvollkommenheiten des Zteichsraies Art. 9. Der Reichsrat der Korporationen ist berufen, sein Gutachten

in folgenden Materien abzugeben: 1. Durchführung und Vervollständigung der in der Arbeitsurknnde enthaltenen Prinzipien, In Befolgung der Entwicklung des korporativen Systems und der Erfordernisse der nationalen -Produktion. 2. Gesetzvorlagen und Erlassung von Normen im Sinne des Gesetzes vom 31. Jänner 1926, Nr. 10S, wenn diese die Disziplin der Produk tion und der Arbeit zur Aufgabe haben. 3. Schutz der Interessen der einzelnen Kate gorien durch die syndikalistischen Verbände und Ausübung von Funktionen

öffentlichen Jnteres- Fortsetzung ses, die vom Staate auf Grund der Norm drei der Arbeitsurkunde denselben zugewiesen wor den sind. 4. Fiirsorgetätigkeit der -Syndikatsverbände iin Sinne des Artikels 4, letzter Absatz Gesetz vom 3. April 1926, Nr. 563 und Erklärungen der Norm 8 der Arbeitsurkunde über die pri vate Initiative und Gestierungsfreiheit der Be triebe. 5. Tätigkeit der korporativen Organe und Institute zwecks Steigerung und Förderung der Koordinierung, der Kultur und der nationalen Kunst

im Sinne des Artikels 6 der Arbeitsur kunde. 6. Beziehungen zwischen der diversen Syndi katsorganisationen und Ergänzungsinstitutio nen, sowie der korporativen Organe in Aus übung der im vorhergehenden Paragraphen angezeigten Tätigkeit. 7. Koordinierung der den Syndikatsorgani- sationen zugewiesenen Fürsorgetätigkeit mit jener der Reichswerke und der übrigen parasta tale», oder von der Parter errichteten Insti tute. 8. Fragen bezüglich -der Einreihung der ver schiedenen Berufskategorien

in die syndikalisti schen Organisationen. 2. Anerkennung der syndikalistischen Verbän de im Sinne des Artikels 4 des Gesetzes vom 3. April 1926, Nr. 563. Zurückziehung der Aner kennung im Sinne des Artikels 9 desselben Ge setzes. Zurückziehung der höheren Syndikats- organisationen zuerkannten Uebevwachung über Organisationen niedrigen Grades. 10. Anerkennung weiterer Reichsverbünde, 14. Errichtung der einzelnen Korporationeil im Sinne des Artikels 42 des Dekretes vom 1. Juli 1926, Nr. 1130. 15. Wissenschaftliche

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 22.02.1922
Descrizione fisica: 8
durch die Gemeinden mitzuteilen sind. .Artikel 4. Innerhalb 30 Tagen nach der Veröf- . 'lchung in der Amtszeitung der Provinz kann jeder, Interesse hat. bei der Gemeinde gegen falsche Anga- ' -!nd Eintragungen reklamieren. ^...ärtik l s. Die Erklärung, die italienische Staats- ^--rschaft im Sinne der Artikel 4 und 7 des kgl. De- vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, zu wählen, ^ von jenen abgegeben werden, die am 18. Jänner das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom- ^ jene, die die Bestimmung des Artikels

oder, wenn dieser unbekannt, deren ''-ktex in einer solchen Gemeinde zuständig war: im Kgl. italienischen Heere Dienste geleistet haben, ' ^ deren Nachkommen. ^-i^bexdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge- ^ , der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monar- (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) ^isberechtigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Ar- ^,2 80 des Vertrages von Saint Germain, beziehungs- ^ Artikels 64 des Vertrages von Trranon. -Artikel 6. Die Erklärungen, von denen im Ersehenden Artikel

sich die Aufenthaltsgemeinde des Erklärenden befindet, be stätigt. Diese Bestätigung kann durch eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürgermeistern von Städten mit eigenem Statut ausgestellt ist, ersetzt werden. Artikel 7. Die Gesuche um Gewährung der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr. 43, müssen mit den im ersten Absatz des Artikels 6 dieses Dekretes genannten Dokumenten belegt sein, da sie das Zutreffen der im Artikel 6 des kgl. Dekretes

stellt die Behörde, der das betreffende Dokument übergeben wurde, eine Empfangsbestätigung aus. Die kompetenten Be Horden sind dazu verpflichtet, die Auszüge und die nöti gen Duplikate der Dokumente für die Erwerbung der Staatsbürgerschaft auszustellen und dies auf Verlangen mündlich oder auf stempelfreiem Papier. Artikel 10. Die Erklärung der Wahl der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 72 des Vertrages von St. Germain ist in den annektierten Ge bieten der Aufenthaltsgemeinde

ist, der politischen Provinzialbehörde, die für die Entscheidung maßgebend ist. Die Gemeinden mit eigenem Statut werden die Eingaben, die im vorher gehenden Absatz genannt sind, den Zivilkommissariaten übergeben, wenn nicht von der politischen Provinzialbe hörde anders bestimmt wird. Artikel 11. Die Optionserklärungen im Sinne des Art. 80 des Vertrages von St. Germain und des Art. 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektier ten Gebieten der politischen Provinzialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.06.1926
Descrizione fisica: 8
^Fortsetzung. — Siche Nr. S7 und Nr. 72.) Ms Gebühren und Abgaben im enden Artikels werden über «Art. 19 Sinne des vorhergehe Vorschlag des Ministers für Volkswirtschaft und im Einvernehmen mit dem Finanzminister durch tgl. «Dekret angeordnet. Die Abgaben unter den 'Buchstaben c) und d) des vorhergebenden Artikels «werden >in der Weiss und «mit den Begünstigungen des Gesetzes für «die Einhebung der direkten Steuern einge hoben«. Die Beschwerden «gegen die Einhebung der Ab gaben

werden von den Gerichtsbehörden «nach den «gewöhnlichen Normen der «Kompetenz be urteilt. «Besondere vom Provlnzwlrtschaftsrate be schlossene und vom Ministerium für Volkswirt schaft im Einvernehmen mlit dem königlichen Finanzministerium genehmigte Bestimmungen werden die Anwendung der Ratssteuern «und »Gebühren im Sinne des «vorhergehenden Ar tikels regeln. Art. 2V. Das «Dekret, welches die Steuer nach Buchstabe c) des Art. 18 einführt, bestimmt die von der Steuer befreiten Mindesteinkommen und ebenso den Höchststeuersatz

- raii wie bei den Gemeindesteuern auf Grund des Artikels 5 >des königlichen Dekretes vom 18. No-vember 1923, Nr. 25K8, erfolgen. Falls die Gemeinden mit der «Einschätzung in Verspätung sein sollten, «wird der. Wirtschastsrat sMshW^à vorrnchme». Die Prooinzwirtschaftsräte sind ermächtigt, auch jene Einkommen Ms Gewerbe, Hand el und Landwirtschaft zu besteuern, welche nicht «in den EMommoNsteuerlisten auffchleinon, die aber von der Gemeinde besteuert wurden, «im Sinne des Art. 6 des «angeführten tgl

. 21. Die Steuerrollen zu Buchstabe c) des Art. 18 werden nach Genehmigung durch den Ausschuß durch acht Tage an der Gemeindetasel angeschlagen «und dann zur Einhebung «weiter gegeben. Gegen die Eintragungen in «die Steuerrollen ist der Rekurs an den Ausschuß des Wirtschafts rates zulässig, und zwar innerhalb eines Monats nach der Verlautbarung und nur wegen Unter schieden in der Eintragung «in diese «Rollen von jenen in dm staatlichen Stvuerrollen «im Sinne «des vorhergehenden «Artikels wogen Eintragung

nicht steuerbarer Einkommen «oder wegen mate rieller Fehler. Für die direkt vom Wirtschaftsrate «im Sinne des drittletzten Abschnittes des vorhergehenden Artikels können die Steuerträger ebenfalls in nerhalb eines «Monats an den Ausschuß reku- rreron. Gegen die Entscheidung desselben kön nen sie «an den Rat returieren. Ueber die von dm «Steuerträgern vorgelegten Rekurse entscheidet der Ausschuß innerhalb eines Monats nach ihrer Einbringung. Die Entschei dung wird den Interessenten durch «dm Ge- meindediener

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Bozner Nachrichten
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Pagina 6 di 8
Data: 21.02.1922
Descrizione fisica: 8
s Seite 6 „Bozner Nachrichten', den 21. Februar 1922 ArtiZK 15. Die Erklärung, die italienische Staats bürgerschaft im Sinne der Artikel s und 7 des kgl. De kretes vom 3V. Dezember ISA), Rr. 1890, zu wählen, Aann von jenen abgegeben werben, die am 18. Jänner -1V22 das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom men jene, die die Bestimmung des Artikels 13 vorliegen den Dekrets trisft — und die eine der folgeren Bedin gungen für die Wahl, von der im Artikel 72 des Vertra ges von Saint Germain

haben, isowie deren Nachkommen. Überdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge meinde der ehemaligen östsrreichifch-ungarifchen Monar chie (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) heimatsberechtigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Ar tikels 80 des Vertrages von Saint Germain, beziehungs weise des Artikels S4 des Vertrages von Trianon. Artikel Ü. Die Erklärungen, von denen im vorhergehenden Artikel die Rede ist, müssen folgende An gaben, die mit den nötigen Dokumenten zu belegen sind, enthalten

. Diese Bestätigung kann durch eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürgermeistern von Stödten mit eigenem Statut ausgestellt ist, -ersetzt werden.' ^ ' ' Artikel 7. Die Gesuche um Gewährung der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 23. Jänner 1S22, Nr. 43, müssen mit den im ersten Absatz des Artikels K dieses Dekretes genannten Dokumenten belegt sein, da sie das Zutreffen j>er im Artikel K des kgl. Dekretes vom 3Y. Dezember 19LS, Nr. 18S0, verlangten

wurde, eine Empfangsbestätigung aus. Die kompetenten Be hörden find dazu verpflichtet, die Auszüge und die nöti gen Duplikate der Dokumente für die Erwerbung der Staatsbürgerschaft auszustellen und dies auf Verlangen mtindlich oder auf stempelfreiem Papier. , Artikel 10. Die Erklärung der Wahl der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 72 des Vertrages von St. Germain ist in den annektierten Ge bieten der Aufenthaltsgemeinde oder in Ermangelung derselben, jener Gemeinde

. die für die Entscheidung maßgebend ist. Die Gemeinden mit eigenem Statut' werde« die Eingaben, die im vorher gehenden Absatz genannt sind, den Zivilkommissariaten übergeben,/wenn nicht von der politischen Provinzialbe hörde anders bestimmt wird. . > ! A r t i k e l 11. Die Optionserklärungen im Sinne des Art. 8V des Vertrages von St. Germain und des Art. 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektier- I ten Gebieten der politischen Provinzialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 3V. Dezember 1929

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 28.06.1892
Descrizione fisica: 10
1892 unter „Ostschweizerischer Plattstichweber-Ber- band' gebrachten Artikels von »Nachdem die Frage' . bis „ehe es zu spät ist' und des in derseben Nummer unter „Beinwyl' enthaltenen mit „die Tabakarbeiter gewerkschaft' beginnenden und mit »das Central» Comit6' endenden Artikels — Der Inhalt des in der Nummer 4S vom 4. Juni 1892 unter „Hoch die Unzufriedenheit' enthaltenen Artikels von »aus Grund all des Gesagten' bis „Adam im Paradies' — die Vergehen im Sinne der ZA 302 und 3os

St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 33 vom 23. April 1892 aus Seite 1 SpaUe 3 und Seite 2 Spalte 1 unter „Neue Züricher Zeitung, Auslieferungsgesetz und Anarchismus' gebrachten Artikels begründe in der Stelle von „aber daß wir' bis „ein Verbrechen ver übten' (s. Seite 2 Spalte 1) das Vergehen im Sinne des Z 305 — Der Inhalt des in der Nummer 36 vom 4. Mai 1892 unter „Religion und Geschäft' gebrachten, mit „Ein Arbeiter schreibt' beginnenden und mit „ursprüng liche Lehre Christi ist' endenden Artikels

im Sinne des Z 303 u. jenen des letzterwähnten Artikels auch das Verbrechen der Religionsstörung im Sinne des H 122 a. St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 4 3 vom 28. Mai 1892 unter „Gottes Finger' enthaltenen, mit „Letzter Sonntag' beginnenden und mit „Wo blieb seine All macht und Güte' endenden Artikels — das Ver brechen der RüligionZstörung im Sinne des H 122 a. St -G. — II. Der Inhalt der nachbenannten Druckschriften und zwar: Jener der Nr. 18 der periodischen Druckschrift „Der Schweizerische

' bis zu den Worten „Sache der Sozial- Demokratie' (Seite Z Spalte 3) — begründe den Thatbestand der Bergehen im Sinne der HZ 302 und 303 St.-G. IU. ES werde die Beschlagnahme der besagten Num mern der oberwähnten Druckschriften bestätigt und IV. daS Verbot der Weiterverbreitung ausge sprochen, sowie die Vernichtung der aufgegriffenen und der noch aufzugreifenden Exemplare verfügt. K. K. Kreisgericht Bozen am is. Juni 1892. Der Präsident: Koepf. Foradori. Licitatiouen. 2 Aviso. Nr. 989 Mit Bezug

angenommen. Die Bedingungen sind Hiergerichts einzusehen und werden vor der Versteigerung verlesen. Die Hypothekarglänbiger haben ihre Forderungen bis zum I. Versteigerungstermine bei sonstiger Ver lustgefahr im Sinne des Hofdekretes vom 19. No vember 1839 I. G. S. Nr. 388 Hiergerichts anzu melden. K. K. Bezirksgericht Brixen am 23. April 1892. 38 S a n t e r. 1 Edikt. Nr. 1688 Ueber Ansuchen des Advokaten Dr. Franz Mumelter in Bozen wurde zur Realisierung einer Forderung

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 15.08.1925
Descrizione fisica: 8
sind. Diese Lage gefällt scheinbar den Sozialdemokraten recht gut, und zwar deshalb, weil ihnen die Verwaltung der Stadt Wien in die Hände gegeben wurde. .Die So zialdemokraten -,stellen. mit der Arbeiterschaft aller hand Experimente an und die Unternehmer müssen die Kosten dieser Experimente tragen. Die Sozial demokraten überwälzen die Lasten ihrer Verwal tung im Sinne des sozialdemokratischen Pro gramms auf das Publikum statt auf die Allgemein heit. Schon heute zeigen sich die Folgen davon. Di.e

und Most. Absatz I: Anmeldung der Ernte. Art. 1. Die innerhalb der Zollgrenze erzeug en Trauben müssen im Sinne der Bestimmungen ^5 Art. 184 uns 185 des Regolamento Generale Daziario Nr. 340 vom 25. Februar 1924 dem Us- Ucio daziario generale angemeldet werden. Die vor hergehende Anmeldung der Traubenernte hat demnach alljährlich bis spätestens 15. Septem- zu erfolgen und hat folgende Daten zu enthal ten: 1. Name und Vorname des Besitzers oder Pachters; 2. Benennung, Flächeninhalt und Be- bauungsart

, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestim mungen behufs Deckung des Dazio eine Kaution zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen falls die Direzione des Dazio dies verlangen sollte, zu bezahlen. Är t. 6. Dem Ansuchen ist auch ein Vogen in sieben Kopien beizulegen, auf welchem die Unter schrift des Gesuchstellers oder der Person, die. be auftragt ist, das Ein- und Ausfuhransuchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6. Maßgebend für die Angaben hinsicht lich der Quantität der innerhalb

der Zollgrenze er zeugten Trauben ist die im Sinne des Absatzes I des gegenwärtigen Regulativs gemachte Erklärung. Art.>7. Nach beendeter Bearbeitung der ein- .geführten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen anzumel den, da dann die notwendigen Eintragungen itt den Registern jedes einzelnen Erzeugers zu machen sind. Wer eine verspätete Anzeige einbringt, macht sich im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der legge daziaria einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne

. Art. 12. Wird Wein uird Most von den im Sinne dieser Bestimmungen hiezu berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Ufficio da ziario centrale einzubringendes Gesuch notwendig und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das ein-, beziehungsweise ausgeführte Quantum in die hiezu bestimmten Register vorgemerkt werde. . A r t. 13. Wird hingegen Wein und Most solchen überlassen, welche zu dieser Vormerkungsbehand lung nicht gekommen sind, so kann dies nur nach vorgenommener Verzollung

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 18
Data: 08.06.1902
Descrizione fisica: 18
zur Verhandlung kommen: l. am 9.Jnni Philo- inena Demartin, geboren zu Brixen lL7l, nach Padola, Provinz Anronzo in Italien, zu ständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne be stimmten Ansenthalt, wegen nj des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit im Sinne des § 96, >>) des Verbrechens des Betrugs im Sinue der W 197 nnd 200, c) der Uebertretnng der Geburtsverheimlichung im Sinne der M 339 uud 310 nnd <l) der llebertretuug der verbotenen Rückkehr im Sinne des H 323. 2. am lO. Juui vormittags Aloisia

Greifen berg, geboren l878 zn Gaildorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Bezirk Mal^ in Tirol, katholisch, ledig, Fabrikarbeiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Sinne des i; l39. 3. Nachmittags Maria Weiß, geboren 1882 zu Stephansdorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen znständig, katholisch, ledig, Bauern tochter in StephanSdors, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Siuue des H l39. 1. sam selben Nachmittag Katharina Steg er, ge boren zn Prettan in Tausers

und dorthin zu- ! ständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Tienst- imagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen ^des Verbrechens des KindeSmordes im Sinne des F 139. 5. am ll. Juui Albiu Meughin, geb. , 1882 zu Neinnartt in Tirol, zuständig nach 'Saturn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt iu 'Bozeu, wegeu des Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 140. 6. am l2. Juui Martin Uuterreiuer, 33 Jahre alt, vou Schabs ge bürtig und dorthin znständig, katholisch, ledig, Steueramts-Anshilssdiener

in Windisch-Matrei, wegen des Verbrechens der Vernntrenung im Amte im Sinne des 8 l^l. 7. am 13. Jnni ! Johann U n te r pe i t i n g e r, 70 Jahre alt, ge hören zn Pichlern, Bezirk Brnneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der M l66 und 167. 8. am 11. Jnni Anna Seailler, geb. Schwarz, ^geboren 187 l zn Franndorf bei Tnlln, zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private iu Wieu, wegeu des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre. (Ueber

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Volksbote
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Pagina 11 di 12
Data: 13.08.1925
Descrizione fisica: 12
Weinkonsumsteuer in Bozen. Dovausgeschickt wird, daß im Sinne des Kvnsumstvuevgssetzes die innerhalb der Zoll linie konsumierte Weintraubenmenge ver- zchvmvgsstsuerpfKchtig ist. Zur Regelung der Einhebung dieser Weinkonisumsteuer wird auf Grund des obbezogenen Gesetzes von der Stadtverwaltung ein eigenes RsMlamento erlassen. Unter der Führung des Bvuernbunds- fskretärs tzerm Sieger waren am 10. Aug. die Vertreter der hi esigen Ortsgruppe als die Herren: Obmann Anton Riegler, Stachel, Jofef

daraus aufmerksam gemacht, sich an das selbe zu halten. Das Bauernbundssekretarit (Mühlgosse Rr. 13, 2. St.) steht allen gerne beraterü» und aufklärend zur Verfügung. Dauernbundsortsgruppe Bozen. Nachstehend di« oben angekündigte Gemeinde-Ordnung für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Gemeinde Bozen erzeugten Trauben und über die Ausfuhr von wein und Most. Art. 1 Die innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben müssen im Sinne der Bestimmun gen des Art. 184 und 185

die Konsumsteuerdirektion dies verlangen sollte, zu bezahlen. Art. 5 Dem Ansuchen ist auch ein Bogen in sieben Abschriften beizulegen, auf welchem die Un terschrift des Gesuchstellers oder der Person, die beauftragt ist, das Ein- und Ausfuhran suchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6 Maßgebend für die Angaben hinsichtlich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben ist die im Sinne des Ab satzes I der gegenwärtigen Ordnung gemachte Erklärung. Ark. 7 Rach beendeter Bearbeitung der ekngeführ- ten und als Wein

übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen an zumelden, da die notwendigen Eintragun gen ln den Registern jedes einzelnen Erzeu gers zu machen sind. Wer eine verspätete An zeige einbringt, macht sich im Sinne der Be stimmungen des Art. 46 des Konsumabga bengesetzes einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu be strafen. Art. 8 Um Trauben von außen oder von den offenen Fraktionen der geschloffenen Ge meinde einzuführen bedarf es eines Einfuhr- gefuchen

, zurückgestellt. Das zweite Original wird zurückbehalten und dem diesbezüglichen beim Zentralamt in Evidenz gehaltenen Ein- und Ausfuhr-Register beigelegt. Hinsichtlich der Ein- und Austragung der ein- bezw. ausgeführten Mengen ist einzig und allein das bei den Konsumabgabeämtern erliegende Originalgesuch maßgebend. Ark. 12 Wird Wein und Most von dem im Sinne dieser Bestimmungen hiezu Berechtigten an deren überlaffen, so ist ein eigenes beim' Zentral-Konfumabgabenamt einzubringendes Gesuch notwendig

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Volksblatt
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Pagina 9 di 10
Data: 11.05.1887
Descrizione fisica: 10
zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eingehend durchstudirt sei, wurde über motivirten Antrag des Referenten von Zallinger das Eingehen in die Spezialdebatte über §. 1 beschlossen. Referent Zal linger begründet §. 1, welcher nach seinem Antrage gleichlautend mit der Regiemngsvorlage zu lauten habe: Eintheilung der Baugewerbe. §. 1. Die Baugewerbe im Sinne des §. 15 der Gewerbe-Ordnung sind folgende: 1. das Gewerbe der Baumeister, 2. das Gewerbe der Maurermeister, 3. das Gewerbe der Steinmetzmeister, 4. das Gewerbe

, respective Eisenconstructeure ebenso wie die Zimmermeister unter die Baugewerbe im engeren Sinne zu rechnen wären. Er habe im Sinne gehabt, die §§. 1 und 2 in folgender Weise zu beantragen: 1 Eintheilung der Baugewerbe. Z. 1. Baugewerbe im engeren Sinne sind folgende: 1. Das Gewerbe der Baumeister. 2. Das Gewerbe der Maurermeister und der con cessionirten Maurer. 3. Das Gewerbe der Steinmetzmeister und der con cessionirten Steinmetze. 4. Das Gewerbe der Zimmermeister uud der con cessionirten Zimmerleute

. 5. Das Gewerbe der Bauschlosser (Eisenconstructeure.) 6. Das Gewerbe der Brunnenmeister. Baugewerbe im weiteren Sinne sind die baulichen .Hilfsgewerbe (Dachdecker, Tischler, Schlosser, Spängler, Glaser, Töpfer, Anstreicher u. s. w.. sowie die Aus führung von Gasrohrleitungen, Beleuchtungseinricht ungen, Wasserleitungen und dergleichen). Umfang der Berechtigung. §. 2. Der Baumeister ist berechtigt, Hochbauten und andere verwandte Bauten zu leiten und auszuführen. Er hat sich jedoch bei der Ausführung

werden, und daß die Novelle noch zu kurze Zeit in Kraft besteht, um ein entscheidendes Urtheil dar über abgeben zu können, die Gewerbetreibenden finden, man sei eben mit der Reform nicht weit genug gegan gen. Daß das aber der Fall, ist vielfach den Schwie rigkeiten zuzuschreiben, welche die linke Opposition be reitet hat. Uebrigens sind die Klagen aus gewerblichen Kreisen hauptsächlich gegen die Art der Durchführung des Gesetzes gerichtet und dagegen, daß sie von den. Ge werbebehörden vielfach nicht im Sinne des Gesetzes

Kreisen scheint man jetzt nicht mehr die Berechtigungen der baulichen Hilfsgewerbe, sondern nur die der eigent lichen Baugewerbe im Sinne dieses Gesetzes sür sich reklamiren zu wollen. Redner erörtert nun, daß auch das nicht zulässig ist und bemerkt, daß die Zimmer meister schon durch die immer mehr in Anwendung kommenden Eisenkonstruktionen verdrängt werden, um- soweniger könne man die Existenzsähigkeit derselben durch Auslieferung ihrer Agenden an die Baumeister in Frage stellen. Da übrigens

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 04.01.1934
Descrizione fisica: 6
, die man von der kanadischen Seite her betritt. So kann es ge schehen. daß ein Farmer seine Pferde in den Ver einigten Staaten beschlagen läßt, während zu glei cher Zejt sein Wagen in Kanada repariert wird. Das Soidjeljheater der einen Sinne Im Jahre 1934 wird in Moskau das „Theater der süns Sinne' gebaut werden, dessen Plan von Zem Volkskommissariat für Kunst und Erziehung in gemeinsamer Arbeit mit dem Institut sur expe- erforderlichen Kredite sind bereits bewilligt, und ebenso steht im Herzen Moskaus ein ausgedehnter

, dessen Temperatur mit den Vorgängen aus der Bühne wechselt. Um die störenden Geräusche von. hustenden und niesende», Platznachbarn zu dämpfe», wird jeder Zuschauer iu einem schaledichten Stuhlgehäuse nach Art eines Strandkorbs untergebracht. Die Darsteler dieses „Theaters der Sinne', die berusen sind, alle süns Sinne der Sowjetbürger anzuregen und zu ergötzen, werden nicht etwa Mitglieder des Opernballetts oder die temperamentvollen Damen der „Roten Operette' sein, sondern die Zirkustiere des großen

fein, sie werden sich auch in aller Freiheit unter dem Publi kum bewegen, um die Bedürfnisse der süns Sinne zu befriedige». In keinem Fall durfte dabei der Eeruchssinu zu kurz kommen. Die bsstangezogsnenMännev àevWelt Wer sind die bestaiigezogene» Männer der Welt? Die Frage ist.soeben von den Herreiischneidern von London, New Art und Hollywood beantworter worden, den drei Plätze», die als die Zentren des Herreumodestils angesehen werde» wollen. I» der Liste steht der Earl von Westmoreland

? Nvrner- sntter an Bord genommen, Die Säcke werden an den gesährdel n Stellen ausgeschüttet, sodaß den hungrigen Vögeln im wahren Sinne des Wortes vom Himmel Rettung aus der Not kommt Amerikanische Gaswerke fpiirei» die Feuchtigkeit Seitdem Amerika durch die Prohibition „lrttckeii- gelegt' worden war, blühten wie überall unter glei chen Ilmständen die heimlichen Bierbrauereien. Besonders die wohlhabenden Familien hatten ihre Brauapparate im Hause, um sich das Bier zu verschassen

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 28.07.1935
Descrizione fisica: 8
nötig ist, die Iden Sinn und die Wirklichkeit dieser notwendigen I^roollkommnung des Bürgers im.Dienste des Staates verstärkt und vervollständigt.: Dieses Wochenende^ im .faschistischen Sinne, soll nlso kein untätiger Feiertag sein^ ^ sondern Dienst im wahren Sinne des Wortes, der zum Zweck einer politischen, kulturellen und militärischen Vorbe reitung die Massen Nach einem höchsten Prinz'ch einreibt und dieses Prinzip lautet: die.Pflicht eines jeden, immer und in jeglicher Situato» seinen Mann

^'uche, auf d>Z «Ärund- buchsdekrete und auf jene Dokumente welche ters im Sinne des Gesehdekretes num 23. 3. 1^^ Nr. 499 dem Grundbuche vorlegt i.isrden. Sollte bei den Werterhöhungen, welche nachträg lich von Amtswegen eventuell erfolgen sollten sich ein Wert von über 500 Lire ergeben, so werden eingehoben: 1) Wenn sich ein Wert von nicht über 1000 Lire ergibt, jene Gebühren für Verträge bis zu 1000 Lire; , 2) Sollte sich ein Wert über 1000 Lire ergeben, die normalen bis jetzt geltenden Gebühren

mit dem Postpaket auch ein Exem plar der Zolldeklaration übergeben werde, welches vom Postamt mit Datumstempel versehen wird. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 166 vom 18. ds. veröffentlicht ein Ministerialdekret vom 4. Juli 1935 mit den Vorschriften über die Zuweisung der staatlichen Beiträge zur Errichtung neuer oder zum Ausbau bestehender Industrien in Bolzano. Das Dekret lautet: A r t. 1. Die Beiträge im Sinne des Art. 5 des I gl. Dekretgesetzes vom 28. September 1934, Nr. 1K21, können jenen Firmen gewährt

. Wenn es sich um solche Industrieanlagen han deli, deren Errichtung oder Erweiterung den Be ftimmungen des Gesetzes vom 12. Jänner 1933, Nr. 141, und der dazugehörigen Durchführungs dekrete unterliegt, so ist auch das Datum des Be willigungs-Ministerialdekrets anzugeben. Art. 3. Di? im Sinne des Art. 7 des kgl. Dekretgesetzes vom 28. September 1934, Nr. 1621, gebildete Kommisson kann von den interessierten Firmen alle jene weiteren Auskünfte fordern, die zur Entscheidung über das Gesuch notwendig sein können. Außerdem

kann die Kommission eigene Nachforschungen durchführen. Bei der Abgabe des Gutachtens über die ihr vorgelegten Gesuche wird die obgenannte Kom mission es als Vorzugstitel ansehen, wenn mög lichst viel Arbeiter und besonders spezialisierte Arbeiter beschäftigt und im Königreiche noch nicht hergestellte Produkte erzeugt^werden. >..,Är t. 4. Mit.dem Dekrets,das die Gewährung der Beiträge im Sinne des Art. 1 verfügt, wird auch die Höhe dieser Beiträge bestimmt und der Termin festgesetzt, innerhalb

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 18.11.1920
Descrizione fisica: 8
die Namen der Fremden, die die Anstalt oder, Gemeinschaft verlassen und die Richtung, die sie einschlagen, zu melden. Art. 12 handelt von zweifelhaften Angaben, Art. 13 von Befugnissen der Behörden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtiger Verordnung sind befreit die Heichs- italiener und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von Saint-Germain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18.004, ratifiziert wurde, von Rechts wegen die italienische

Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffenstillstands linie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, aber nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben. Hingegen haben die Meldepflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne

in denselben Gebieten heimatberschtigt 6) jene,' die obwohl italienischer Nationalität in einem zur ehemaligen österreichisch-ungari« schen Monarchie gehörigen Gebiet Heimat, berechtigt und dort nach Raffe und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. , Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die An- Wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechts» Verhältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 .Iahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne

gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhergehenden Punkten auf gezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicherheitsbehörden im Sinne dieser Verordnung sind die Ouästuren für die Stadt Trient, Trieft und deren Gebiet; die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Venezia Tridentina; die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind; in den übrigen Gemeinden. die Offiziere

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Volksrecht
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Pagina 2 di 6
Data: 19.11.1920
Descrizione fisica: 6
bürgerlicher Regierung mit Riesenschritten dem Abgrund zu! Ministerium Earlon de Wlarl. Wie di« Blätter aus Belgien melden, istesEartondeWiart gelungen, zwischen den Liberalen und der Sozialistischen Partei eine Verständigung über das Re- girrunqsprogramm herbeizusiihren. Die Frage der Militärdienslzeit, die Ursache der Schwierigkeiten, scheint im Sinne einer Dienstzeit von 10 Monaten gelöst zu sein. Gegen die Annexion Betzarabiens. Die Regierung der Ver einigten Staaten protestiert gegen die 'Annexion

ist, da er sich allem An- scheine nach auf die bevorstehende Optionserklärung be zieht. Wir bringen deshalb den Paragraph 14 nachstehend zum Abdruck; „Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegen wärtiger Verordnung sind befreit die Reichsitaliener und jene Personen, die iin Sinne des Friedensvertrages von Saint Germüin, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18004, ratifiziert wurde, von Nechts wegen die italienische Staatsbürgerschaft erlangen werden; nämlich

jene, die in dein von der Waffenstillstandslinie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1913, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben.' Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vor hergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 600 des vorerwähnten Friedensvertrages zu optieren

deren Nach kommen ; e) jene» die obwohl italienischer Nationalität, in einem zur ehemaligen österr.-ungar. Monarchie gehörigen Gebiet heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache x Nr. 87 von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. ‘ ~ Für Ehefrauen gellen, insoweit es sich um die 'An wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsver hältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 fahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 21.10.1914
Descrizione fisica: 4
in der Ge meinde Bagolino der- Provinz Brescia erloschen ist, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft Tione itnter 12. Oktober 1914, Zl. L 2199/3 den so genannten Klein'grenzverkehr über Lodroue wieder! gestattet. Ties, wird mit Beziehung auf die Statthal terei-Kundmachung vom 3. Juli 1914, Zl. XIII—137/4 zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Kundmachung» Im Sinne der Bestimmungen des H 52 des Gesetzes vom 6. August 1909, N. G. Bl. Nr. 177, und der zu diesem Gesetze erlassenen Durchführungs- Verordnung

st e l l u n g s v e r s a h r e n. Auf Grund des Z 24 des Gesetzes vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 96, und Z 1 der Kaiserlichen Ver ordnung vom 29. August 1914, R. G. Bl. Nr. 227. hat das k. k. Justizministerium mit Erlaß vom 30. September 1914, Zl. 32464/14, die nachstehen den Fristen im Grundbnchs-Nichtigstelluugsverfahren für die unten verzeichneten Katastralgemeinden bis einschließlich 30. Juni l915 verlängert: 1. Die I. Ediktsfristen zur Einbringung von An meldungen im Sinne des Z 7 des genannten Gesetzes für die Katastralgemeinden

Langkampfen (Gerichts bezirk Nufsteiu), Auffach, Brandenberg, Niederau, Oberau und Thierbach (Gerichtsbezirk Rattenberg), Langenfeld (Gerichtsbezirk Silz), Niedervintl und Spinges (Gerichtsbezirk Brixeu), Arnbach und Sil- lian (Gerichtsbezirk Sillian), Rein (Gerichtsbezirk Taufers), Klausen uud Latzfons (Gerichtsbezirk Klausen), St. Martin (Gerichtsbezirk Passeier) und Glurns. 2. Die II. Ediktsfristen zur Erhebung von Wider sprüchen gegen gruudbücherliche Eintragungen im Sinne des H 14 des genannten

Gesetzes für die Katastralgemeinden Grän, Holzgau, Steeg und Zöblen (Gerichtsbezirk Reiitte). Außervillgrateu (Gerichts bezirk Sillian), Neuniarkt i. T. und Sarntal. 3. Die gleichfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Ver wechslung der belasteten Liegenschast im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, für die Katastralgemeinden Prettau (Gerichtsbezirk Täufers), Bach und Schattwald (Gerichtsbezirk Reutte), Pfeffersberg (Gerichtsbezirk

Brixeu). 4. Die ebenfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur Erhebung von Widersprüche» gegen nachträgliche Anmeldungen im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897. R. G. Bl. Nr. 77. für die Katastralgemeinden Vomp (Gerichtsbezirk Schaiaz) und Branzoll (Gerichisbezirk Neumarkt). Infolge der unter Zl. 2 erfolgten neuen Frist bestimmung endigen bei den dort bezeichneten Kata stralgemeinden die Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Verwechslung der belasteten Liegenschaft im Sinne

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