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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 8
Data: 05.08.1908
Descrizione fisica: 8
1 und 2 des Gesetzes die leider unklare Antwort: „Ber- sicherungspflichtig und versichert im Sinne dieses Gesetzes sind mit in § 2 bezeichnet«» Ausnahmen vom vollendeten 18. Jahre bis zum 55. Lebens jahre alle in prioaren Diensten Angestellten, für deren Entlohnung ein Monats- oder Jahresgehalt Üblich ist und deren Bezüge bei einem und dem selben Dienstgebc: mindestens 600 K jährlich er reichen. Als Angestellte im Sinne des vorstehenden Passus gelten alle Bediensteten mit Beamtencharakter, sowie überhaupt

alle jene bediensteten Personen, die ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben.' Nach diesem Wortlaute gelten also als versicherungspflichtige Privatangestellte nur diejenigen, welche ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben. Es kämen also vom Handels- stände nicht alle Gehilfen in Betracht; z. B. ist es fraglich, ob die Verkäufer versicherungspflichtig im Sinne des Gesetzes sind. Die Entscheidung über fragliche Bersicherungspflicht

für die Pensionsversicherung der Privatangestellten durch Umgestaltung noch vor dem Inkrafttreten zum Wohls aller beteiligten An gestellten annehmbar wird. 3. Die „Meraner Zeitung' im Leseunter richt bei einem — Pfarrer. Das Pfarramt Algund hat der Meraner Zeitung neuerdings folgende Berichtigung gesendet: „In der Nr. 93 Ihres Blattes von gestern bringen Sie die Berichtigung des Gefertigten vom 30. Juli d. Js., jedoch nicht wie verlangt im Sinne des tz 19 Preßgesetz, wogegen ich die weiteren Schritte bereits eingeleitet

habe. In Ihren Be merkungen zu einzelnen Punkten meiner Berichtigung bringen Sie nun in der nämlichen Nummer Ihres Blattes wieder falsche und entstellte Tatsachen und daher ersuche ich neuerdings auf Grund und im Sinne des 8 19 Preßgesetz um Ausnahme folgender Berichtigung: ») Es ist unwahr, daß ich selbst den Austrag, die Leiche des bedauernswerten Selbstmörders ohne jede kirchliche Feier gegen Mitternacht in aller Stille einzuscharren, lieblos genannt habe; wahr ist hin gegen, daß der Ausdruck „der lieblose Auftrag usw

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 10
Data: 26.12.1923
Descrizione fisica: 10
Mitteilungen des Präsidiums dckanntgegeben: Am 29. Oktober hat im Sinne des § 10 der Geschäftsordnung der Kammer eine Sit zung der in Bozen-Gries wohrchaften Äammcrrätc stattgcsunden, welche beschlossen hat, dem Herrn Bauraj Karl Lun, der am 1. November 1923 fernen 70. Geburtstag leierte, die silberne Kammer medaille zu verleihen. Diese Ehrung des Jubilars, der durch 20 Jahre der Kainnrer angchörte, erfolgte in Würdigung der hervorragenden Verdienste, die er sich auf dem Gebiete der baulichen Entwicklung

der Venezia Giulia im folgenden Sinne vorstellig zu werden: 1. Die Bezahlung der bis zum 31. Dezember rückständigen Steuern soll auf mehrere Jahre, und ztvar ohne Berechnung von Verzugszinsen aufge- .tcilt werden. Die rückständigen Steuern sollen glei cherweise. wie es die itelienische Steuergesetzgebung vorschrcibl, erst dann in die Steuerlistcn eingetragen iverben, wenn über die cingcbrachten Rekurse ent schieden ist. Als besonders berücksichtigungswert werden die Stcuerrückständc der Arbeiter bezeich

der Kriegsanleihe dringend zu mahnen, die im engsten Zusammenhänge mit der Bezahlung der Belehnungsschuldcn steht. Mit Rücksicht auf die außerordentlich schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Rückzahlung dieser Schulden, erscheint eine Überprüfung des Dekretes mit Rücksicht aus die bannt zusammenhängenden unge klärten juridischen und währungspolitischen Fragen, unbedingt geboten. In diesem Sinne hat auch das offizielle Komitee der Gläubiger und Schuldner in der Provinz Venezia Tridentina Beschluß gefaßt

. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern der drei Venezien in Padua die Wünsche der Kammer bezüglich der Vermehrung der Schnellzüge auf der Brennerstrecke bekanntge geben und sich infolge eines von der Handelskam mer Padua geäußerten Wunsches auch für die Ver- befferung dieses Gebietes für Bozen ausgesprochen. Auch bei der Generaldirektion der Südbahn in Wien wurde gemeinsam mit dem Ufficia Beneto di trasporti in Treviso im Sinne der Verbesserung

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 3
Data: 22.05.1920
Descrizione fisica: 3
Seite 2 „Bozner Nachrichten', den 22. Mm 1920 Är. N5 England. Der Krieg mit Irland. Nach Meldungen, aus London hat die britische Regierung beschlossen, angesichts des Ernstes der Lage in Irland mit der bis herigen Politik völlig ZU brechen und die Nuhe herzustellen, ehe es zu spät ist. Von der Waffengewalt des Staates werde stark und ungesäumt Gebrauch gemacht werden. Der Lordkanzler gab im Oberhause in die sem Sinne eine Erklärung ab. wobei er be tonte, England werde ^die 'Pläne bezüglich

nicht gestattet ist; überdies ist der Auftrieb aus solchen Gemeinden unter sagt, welche infolge Bestehens von Tierseu chen. Viehverkehrsbeschränkungen unter worfen sind. 4. Es ist streng verboten, auf Märkte Vieh aus den Provinzen des Kö nigreiches zu treiben, bevor selbes nicht die Beobacktungszeit im Sinne der Verordnung vom 25. August 1919 Nr. 294730 mit gün stigem Erfolge überdauert hat. 5. Tiere, die am Markte erworben wurden, können in irgend eine Gemeinde des obbezeichneten Gebietes, wenn sie srei

tirol. Meran, haben sich nunmehr auch die Bezirks krankenkassen in Kaltern und St. Ulrich-Groden angeschlossen. Hufschmiedepriifung. Jene Personen, welche ein Zc-ugnis ihrer Befähigung für die Ausübung des Hufschwiedgewerbes im Sinne der Min.-Veror^nung vom 27. August 1873 R.-G.-Bl. Nr. 140 erlangen wollen, haben die vorgeschriebene Prüfung am 21. Juni 1920 in Trient bei der hiezu bestellten Prüfungskommission abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bis zum 5. Juni l. Z. zu erfolgen

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Dolomiten
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Pagina 2 di 12
Data: 07.12.1927
Descrizione fisica: 12
Sinne und gewissen Ausnahmebestimmungen gegen die katholische Kirche ist in der Schweiz das Kirchen- und Kultuswesen den Kantonen verblieben, die eine unterschiedliche Ordnung aufweisen, der Hauptsache nach aber das System der Lan deskirchen beibehalten haben. Der erste Versuch einer Trennung von Kirche und Staat im Kanton Neuenbürg, der in der Volksabstimmung vom 20. Jänner 1907 scheiterte, ging von frcikirchlichen Kreisen aus, die sich gegen die Unterstützung der Landes kirchen durch den Staat

mit Rücksicht auf die Steuerbelastung des nicht-reformierten Dolks- teiles klangt hatten, wandten sich gegen die Besatzung der Trennung im kommunisti schen Sinne und Geiste, um die Trennung auf einen Zeitpunkt zu verschieben, wo die beiden Gewalten der Kirche und des Staates ein ander freundlich gegenüberstehen und eine gerechte Ablösung auch für den Staat finan ziell tragbar ist. — Diese wuchtige Ablehnung des kommuni stischen Trennungsantrages hat erneut ge zeigt, daß das Schweizervolk von dem kirchen

der Stadt j bereit erklärt, das Recht des Spitales auf ! Lohmbezug aus dem Trautmannsdorser § Lehmbruch für zwei Ziegelbrände pro Jahr im Ablösungswege zurückzukaufen. Rach Ansicht des Magistrates ist dieses Recht sin ' emphnteutilches Verhältnis und nicht ein erkauftes Realrecht, daher im Sinne der . Grundentlafftingsbeftiinmungsn unablösbar. Man mühte übrigens diesfalls auch die Wei sung der Oberbehörde einholen. 1 In der Sitzung vom 8. November begut- , achtet der Magistrat das Ansuchen des Herrn

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