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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.04.1935
Descrizione fisica: 6
einen ausführlichen Bericht über die im verflossenen Jahre abgewickelte Tätigkeit, Be richt, ^er von den Anwesenden einstimmig geneh migt wurde. Sodann wurden zahlreiche wichtige Probleme der Kategorie eingehend erörtert und in diesem Sinne verschiedene Vorschläge gemacht. Nach Abschluß der Sitzung begaben sich die Sachverstän digen zum Siegesdenkmal, wo sie eine Ehrenbezeu gung leisteten. Vom Gewerbeförderunge-Jnstilut Besuch der Mailänder Messe seitens der hochelschec Handwerker Das Gewerbeförderungs-Jnstitut

. In diesem Sinne ist keine Ausnahme zulässig und auch für die den Hotels, Gasthöfen, Restaurants usw. angegliederten Gara gen erscheint somit die erwähnte Lizenz der P. S. gesetzlich vorgeschrieben, dies natürlich ganz abge sehen von der Lizenz, in deren Besitz der Inhaber in seiner Eigenschaft als Hotel-, Gasthof- oder Ne staurationsbesitzer sein muß. Stempelung der Zldvokaken-Yonorarnolen Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: „Bekanntlich sind die Advokaten und Rechtsan wälte im Sinne des Art. SS des kgl

im Sinne des Art. 7 des Gesetzes vom 30. Dezember 1923, Nr. 3268 zur Anbringung des jeweils entsprechenden Stempels auf den vorgedruckten Formularen. Die Stempelung muß natürlich vor Ausfüllung der Formulare erfolgen und es müssen jedesmal mindestens fünfzig Formulare dem Registeramt vorgelegt werden. hennendiebslahl Den Karabinieri von Gries wurde zur Anzeige gebracht, daß in der Mazzinistraße Nr. 3 von un bekannten Dieben sieben Hennen gestohleil worden sind. «fem Wegen Diebstahls und unrechtmäßiger

Mangel an Beweisien freigesprochen, während die Anklage m Bezug auf die unrechtmäßige Aneignung des Getreides als eigonmachtige Schadloshaltung betrachtet wurde. Da in diesem Sinne kàe Klage vorlag, wurde Zangerl« jveigchprochen. Der Redner schilderte hierauf die Bestrebungen denverkehr auswirken werdev., Ralhauskeller: Jeden Abend Weinkost, Konzert! und Tanz. Dominikaner-Keller: Jeden Abend das sabelhafte! Künstler-Duo Heitler-Myon. Lenlralkwo: „Das Blaue vom Himmel' mit Marta Eggerth und Hermann

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 16.12.1934
Descrizione fisica: 8
umgrenzten Zweck verfolgt, durch die Förderung des Fremdenverkehrs und der damit verbundenen Erschließung ganz beträchtlicher Einnahnisquellen, die Interessen des betreffenden Gebietes zu unterstützen und zn wahren. Aufwertung der entsprechenden Oertlichkeit im touristischen Sinne zum unterschiedslosen Vorteil der Handelsinteressen ist der Hauptzweck der Kurver waltung. Da die Angehörigen der Wirtschaftskate gorien durch proportionelle Beiträge die Organisa tion am Leben halten, haben sie auch Anspruch

auf Unterstützung und Förderung ihrer Interessen, die über dem Kreis einzelner Detailkategorien zu stehen haben. Mittels einer zweckmäßigen Propaganda und durch die Hebung der Anziehungskraft der Oertlich keit übt daher die Kurverwaltung im Sinne des Fremdenverkehrs eine werbende Funktion aus. Ueber die außerordentliche Bedeutung dieser beiden Hauptfaktoren im Rahmen des Tätigkeitsgebietes der Kurverwaltung kann kein Zweifel herrschen. Die besonderen Charakteristiken, die geographische Po sition des Gebietes

, daß von feiten dieser Körperschaft alle jene Möglichkeiten gfördert und neue Attraktionen geschaffen werden, ohne natürlich der Privatinitia tive vorzugreifen, um eine immer größere Zahl von Gästen anzulocken nnd die Fremden gleichzeitig durch das, was geboten wird, zu veranlassen, ihren Aufenthalt in unserer Stadt zn verlängern. In diesem Sinne hat die Kurverwaltung in zentraler Lage ein perfekt ausgerüstetes Informa tionsbüro errichtet, wo der Fremde mährend sei nes Aufenthaltes unterstützt

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 06.01.1933
Descrizione fisica: 8
oder Stellvertreter die Pflicht, dasselbe zu machen. 2. Die hier wohnhaften, jedoch anderswo ge borenen Jünglinge, haben beim Verlangen ihrer Eintragung den ordnungsgemäß legali sierten Geburtsschein vorzulegen. 3. Die Jüngling, welche nicht in hiesiger Ge meinde wohnhaft sind, jedoch den ständigen Wohnsitz im Sinne des Art. 16 des bürgerlichen Gesetzbuches haben, sind ermächtigt, sich infolge ihres Wohnsitzes in diese Stellungslisten ein tragen zu lassen. In diesem Falle ist ihr An suchen

in Stellungsangelegenheiten beim Nach weis der Aufenlhaltsänderung im Sinne des darauffolgenden Art. 17 desselben Gesetzes gleichwertig. 4. Falls im Jahre 1915 geborene Jünglinge gestorben sein sollten, müssen die Eltern. Vor münder oder Anverwandte einen gesetzlicheil Totenschein, welcher vom Standesbeamten des Standesamtes auf stempelfreiem Papier aus gestellt wird, vorweisen. 3. Von amtswegen werden von alterswegen jene Jünlinge eingetragen, welche nicht in den Standesamtsregistern entHallen sind, jedoch be kannterweise

oder die Stellungspflichiigen in betru- -icrischer Weife sich der Stellungspflicht ent--, '.iehen wollen, unterliegen dieselben außerdem noch der vom Art. 135 des obzitierten G, T. des Nekrutierungsgefetzes vorgesehenen Arrvst- und Geldstrafen. '. Die in der Stellungsliste Eingetragenen, i»eliKs Anspruch auf verkürzte Dienstzeit haben sollten, können im Sinne des Gesetzes dieselbe nicht erlangen, wenn der Titelnachweis auf Grund der erforderlichen und kompletten Do kuments dem Stellungsrate während der Stel lung

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