7.781 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Alpenland
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3059538-1/1923/02_06_1923/ZDB-3059538-1_1923_06_02_1_object_8089602.png
Pagina 1 di 8
Data: 02.06.1923
Descrizione fisica: 8
noch als die äußere Form im Wandel der «Geschlechter „facht von Ort zu Ort Ecken" und, zuerst vielleicht un- merklich, dann aber deutlich den Vorstellungsge lalt, den sie lausdrücken und im Hörer erwecken follen, mit einem ianders gearteten — sei es an schaulicheren oder abgeblaßteren, Edleren oder ge meineren, stofflicheren öder geistigeren — vertau schen. Vor allem «werden bei «Goethe und Schiller zahlreiche Wörter, die wir heute fast nur noch bildlich gebrauchen, in ihrem ursprünglichen Sinne verwandt

. „U n terstützun g" hat bei uns fast ausschließlich den «Sinn für Hilfe, beson ders geistiger oder geldlicher angenommen; bei Goethe ist noch im eigentlichen Sinne des Wortes von der „Unterstützung" eines Hauses «durch Balken bie Rede. „Ent «wickeI n" oder „E n t w ick - lung", diese beiden beliebten Schlagwörter der letzten Jahrzehnte, gebrauchen wir «heute im Sinne des Ueberleitens oder Hervorgehens eines Zustan des in oder aus einem andern; bei «Goethe wie bei Schiller finden sie sich noch überwiegend

im alten, wörtlichen «Sinne von „Herauswickeln" aus einem verworrenen Knäuel oder auch in dem Sinne ge braucht, den wir heute mit „entwirren" zu bezeich nen pflegen. Bei „entzücken" denken wir heute kaum noch daran, daß es mit „zucken" zusammen hängt und eigentlich ein „emporreißen" bedeutet; doch gebraucht Schiller dies Wort im Vorspruch zum „Wallenstein" noch in diesem alten Sinne: „Ein ebler «Meister stand auf diesem Platz, Euch in die heitern Höhen «seiner Kunst Durch seinen Schöpfergenius

, daß er den Mund besonders weit aufgemacht, sondern er bedeutungsvoll gesprochen habe. So findet sich auch das Wort „ungeheuer", das wir fast nur noch im Sinne „riefengroß", „unermeßlich" gebrauchen, bei den Dichtern noch in feinem älte ren und eigentlichen Sinn, nämlich statt „nnheim- «lich" verwendet, was nur durch den Gegensatz zu „geheuer" deutlich als seine ursprüngliche Bedeu tung erwiesen wird: „In der ungeheuren Weite — Reget keine Welle sich". So wird auch „Elend" bei ihnen noch im ursprünglichen

Sinne von Aus lande oder Fremde, „mit)" «im früheren Sinne von „freigebig", „gemein", das heute fast aus schließlich im «Sinn eines sittlichen Borwurfs üb lich ist, noch im ursprünglichen Sinn von „gemein sam" bei ihnen verwendet, allerdings auch mitun ter in einer Nebenbedeutung, die zu dem heute üblichen Sinn «ohne weiteres überleitet; ähnliche Wandlungen «der Wortsinne lassen sich in großer Zahl aufzeigen. In der Frage der Fremdwörter spiegelt sich im Sprachgebrauch unserer Dichter

1
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1912/05_10_1912/OBEWO_1912_10_05_6_object_8035826.png
Pagina 6 di 18
Data: 05.10.1912
Descrizione fisica: 18
vom 1. Oktober 1906 angefangen der damals dem Militärärar überlaffene Mitteltrakt und ein Sei tenflügel des Hauses als nicht steuerfrei erklärt wurden. Es wird in der Beschwerde ausgeführt, daß ungeachtet der Vermietung des anderen Flügels des Gebäudes an Privatpersonen für denjenigen Teil des Hauses Nr. 45, der schon vom 1. Oktober 1906 an im Sinne der Bestimmungen des Einquartierungsgesetzes auf Gruud bleibender Widmung für Bequartierungszwecke vom Militär benutzt wurde, die Steuerfreiheit zu gewähren

war. Der VGH. fand die Beschwerde begründet. Kraft des 8 18, EinquartierungsG. vom 11. Juni 1879, RGBl. Nr. 93, sind die Gebäude, die von einer Ge meinde gegen Bezug der im Sinne des Einquartie rungsgesetzes entfallenden Vergütung für Militärbcquar- tierungszwecke bleibend gewidmet werden, für die Dauer dieser Widmung von der Gebäudesteuer befreit. Es handelt sich hier darum, einen vom Standpunkte der öffentlichen Verwaltung wünschenswerten Zweck in Be zug auf die Steuerfrage zu begünstigen. Es sollen

Gebäude teiles steht keine gesetzliche Bestimmung entgegen. Es muß vielmehr der 8 18, EinquartierungsG., dahin verstanden werden, daß die teilweise für Militärbequar- tierungszwecke bleibend gewidmeten Gebäude in Anseh Sette 151 ung des bezüglichen Teiles von der Gebäudefteuer srei- zulassen sind. Die im Sinne des Einquartierungsge setzes entfallende Vergütung für derlei beigestellte Ubi- kationen wird eben unter der Voraussetzung der Ge- bäud steuerfreiheit geleistet. Für diese Vergütung

(8 30 und 31, EinquartierungsG., in der Faffung des Ge setzes vom 25. Juni 1895, RGBl. Nr. 100) ist es an und für sich nicht von Bedeutung, ob die bleibend gewidmeten Baulichkeiten im Sinne der Vorschriften über die Gebäudesteuer, insbesondere im Sinne des § 19 der Instruktion zur Erhebung der Hauszinserträg- niffe (HKzD. vom 26. Juni 1820, PGS., Bd. 47, Beilage 6) als selbständiges Gebäude anzusehen ist. Mit der Wechselbeziehung, die im Sinne der 88 18, 30 und 31, EinquartierungsG., zwischen der gesetz lichen Vergütung

2
Giornali e riviste
Alpenland
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3059538-1/1934/08_06_1934/ZDB-3059538-1_1934_06_08_2_object_8092617.png
Pagina 2 di 5
Data: 08.06.1934
Descrizione fisica: 5
Auseinandersetzung einzuleiten pflegen. Sollte die Frage nach der selbständigen Wortmeldung der Kleinen Entente auf geworfen werden, so kann man sagen, daß auch diese im wirt schaftlichen Sinne längst erfolgt ist: im Jahre 1930 auf den Konferenzen der Agrarstaaten von Bukarest und Sinaia; in der unmittelbar darauffolgenden Agrarstaatenkonferenz von Warschau hat auch Polen gesprochen. Alle haben gesprochm, aber es war kein Gespräch; dieses kann nach der letzten Wort meldung, die noch ausständig

muß ein mitteleuropäischer Wirtschaftsblock so groß sein, daß die agrarischen Überschüsse des östlichen und südöstlichen Mittelemppa 'in einem vor der Aebersee- konkurrenz geschützten Raume untergebracht werden können. Das ist unter normalen, also nicht staNdortswidrigen Pro duktionsverhältnissen ohne die entscheidende Mitwirkung des Deutschen Reiches unmöglich. Die handelspolitischen Interessen des Reiches und Italiens erfordern eine handelspolitische Zusammenarbeit im Sinne der Richtlinien

, die verlangten, daß Otto der „Hofkamarilla", dem Einflüsse „exklusiver Aristokraten" und geistlicher Würdenttäger entzogen und zu einem „Volks- kaiser" also im „demokratischen Sinne", etwa in England, er zogen werden solle. Das gerade Gegenteil davon ist geschehen: man hat den jungen Mann wie mit einer „chinesischen Mauer" umgeben, im Sinne des „Gottesgnadentums", vom Vyzan- ttnismus umfächelt, gänzlich undeutsch erzogen, und nun soll er auf einmal die Geschicke eines Volkes lenken, dessen deutsche Seele

man eben zu diesem Zwecke, wie es allen Anschein ^ hat, niederzuhalten, niederzudrücken und umzuwandeln J versucht? Im Sinne eines neuentdeckten „Nattonalismus", den g es gar nicht gibt, weil wir Oesterreicher, man mag es wahr . haben wollen oder nicht, eben doch auch Deutsche sind und immer bleiben wollen. Wir wollen hoffen, daß vor allem den alten Offizieren und Frontsoldaten, deren Ideale man in die Niederungen der Tagespolitik hinuntergezerrt und monopolisiert hat, bald die Augen aufgehen

werden und sie zu erkennen vermögen, daß die Geschicke unseres deutschöstererichischen Volkes nur im deutschen Sinne, also in engster Freundschaftsverbun- denheit mit Deutschland, wer immer dort regieren mag, gelenkt I und geleitet werden können und dürfen. Alles andere ist Chimäre die zu nichts, als höchstens zm ! dauernden Entfremdung gegenüber den reichsdeutschen ? Waffenbrüdern aus schwerer Zeit und zum wirttichen Ver- | lüste von Oesterreichs „Selbständigkeit" und „Unabhängigkeit" j in einem von der überwiegenden

3
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1911/05_08_1911/OBEWO_1911_08_05_1_object_8034747.png
Pagina 1 di 16
Data: 05.08.1911
Descrizione fisica: 16
die Christ- Mangel wäre, wenn man die heimische Landwirt lichsozialen ausgemacht gehabt. Etliche Tage schaft und Viehzucht so aufbesserte, daß sie den Be vor der Wahl schrieb die christlichsoziale Partei- darf zu decken vermag. In diesem Sinne sprach korrespondenz „Astria", die ausdrücklich beim letzten ' auch der Ackerbauminister Baron Widmann. Er Parteitag als das eigentliche Varteiorgan aner- j erklärte, daß eine wirklich nachhaltige und dauernde kannt wurde, folgendes: „Die Julisession

, die sich vorhinein gegen das Arbeiten j den Städtern zu Gefallen zu reden. Er stellte sträubte, sanft durchfallen lassen und auch in an- j eine vermehrte Fleischeinfuhr aus Serbien in Aus- deren Städten ist es ähnlich gegangen: Man ! sicht und sagte, daß diesbezüglich Verhandlungen kann es den Wählern nicht verargen, wenn sie j gepflogen werden. von der Partei nichts wissen wollen, die ihre par- i Im Teuerungsausschuß wurde die Fleischfrage lamentarische Tätigkeit im neugewählten Volks- j im Sinne

Volksvertreter ihr Wort eingelöst haben. ' über die Abänderung der Handesvecträge in dem Freilich war es kein löbliches. Außer der Kon- 1 Sinne einzuleiten, daß gegen angemessene Zuge- stituierung und der Wahl einiger Ausschüsse wurde ständnisse diesem Staate die Einfuhr von Leb end eine Resolution wegen der Einfuhr von Fleisch aus , Vieh und Fleisch in größerem Umfange ge- den ausländischen Staaten beschlossen, der Handels- j stattet werde." vertrag mit Montenegro wurde genehmigt, das i Auch dieser Antrag

noch einmal eine Resolution einge bracht und diese dann angenommen. Der nächste Antrag lautete: „Die Negierung wird aufgefordert, in Verhandlung mit der ser bischen Regierung über die Abänderung des Han delsvertrages in dem Sinne einzuwirken, daß gegen angemessene Zugeständnisse dieses Staates die Ein fuhr von Lebendvieh und Fleisch in einem größeren Umfange aus diesem Staat gestattet werde." Es wurde die gesonderte Abstimmung überdas Wort „Lebendvieh" verlangt. Der Antrag wurde mit Hinweglassung des Wortes „Lebendvieh

4
Giornali e riviste
Tiroler Gemeinde-Blatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIGEBL/1912/21_09_1912/TIGEBL_1912_09_21_6_object_8324394.png
Pagina 6 di 8
Data: 21.09.1912
Descrizione fisica: 8
Ad ministrativakten ist zu entnehmen und wurde von keiner Seite behauptet, daß anläßlich der Teilung des Ge meindegutes die Fraktionszugehörigkeit wenigstens mit Rücksicht auf die Anteilnahme an den Nutzungen des geteilten Gemeindegutes geregelt worden sei. Die .Gemeindeordnung kennt zwar ein Mitglied schaftsverhältnis zur Gemeinde (§ 7), wie das Heimat rechtsgesetz eine Zugehörigkeit zur Ortsgemeinde kennt, eine Fraktionszugehörigkeit der einzelnen im Gemeinde- verbande stehenden Personen im rechtlichen Sinne

kennt aber das tirolische Gemeindegesetz nicht. Da bis zum Jahre 1881 das Gemeindegut gemeinsam war, konnte sich vor dem Jahre 1866 keine giltige Uebung im Sinne des § 63, Gem.O., bilden, aus welcher man urteilen könnte, in welcher der zwei Fraktionen Poma rolo und Savignano die einzelnen, dem Gemeindever- bande angehörigen Personen nutzungsberechtigt seien. Unter solchen Verhältniffen und da einerseits im vor liegenden' Falle, wo das Fraktionsgebiet mit den gleich namigen Katastralgemeinden

auf die Anteilnahme an dem Gemeindegute nur nach den tatsächlichen Verhältniffen beurteilt und ihnen die Bezugsberechtigung in jener Fraktion zuerkannt werden, in welcher der nach § 63, Gem O., zu befriedigende Haus- und Gutsbedarf zu Tage tritt. Die Beschwerde irrt, wenn sie glaubt, daß es neben der Gemeindezugehörigkeit auch eine Fraktionszugehörig keit im rechtlichen Sinne gebe, und daß sich innerhalb einer Gemeinde der Gegensatz zwischen Fraktionsmit gliedern und Fraktionsauswärtigen bezüglich der Nutzun gen

5
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1910/09_11_1910/TIRVO_1910_11_09_1_object_7598392.png
Pagina 1 di 8
Data: 09.11.1910
Descrizione fisica: 8
in einen Zusammenhang ge bracht werden kann, ist natürlich eine müßige Sache. Genannte Zeitungsweisheit hat irgendwo erfah ren, daß Briand einmal so etwas wie ein Sozialist sein wollte und heute noch zu der radikal-sozialisti schen Partei zählt. Natürlich hält das Unter scheidungs-Unvermögen so einen Menschen für einen Sozialdemokraten in unserem Sinne, und weil er Ministerpräsident ist, führte folgerichtig die Sozialdemokratie in Frankreich das Staats ruder. t Die Rechnung stimmt aber gar

nicht. Die So zialdemokraten in der französischen Kammer stehen seit jeher ebenso in Opposition zur Regierung wie bei uns. Die Sozialistisch-Radikalen und Radi kalen, die in der französischen Kammer die Mehr heit haben und aus ihrer Mitte die Minister stellen, sind keine Sozialdemokraten, sondern eine rein bürgerliche Partei. Die geeinigten Sozialisten, das ist in unserem Sinne die soziademokratische Fraktion. Sie bilden mit ihren 76 Abgeordneten die schwächste Fraktion in der Kammer. Vor einer Reihe von Jahren trieb

K 12-—; durch die Post monatlich R 1-20; vierteljährig R 3-60, halbjährig R 7-20, ganzjährig R 14-40. Einzelnummern in Innsbruck und aus wärts 10 h. In Deutschland vierteljährig R 3-90, in der Schweiz vierteljährig K 4-5Ö; 18 . Jahrg. in einzelnen Exemplaren als „Anarchosozialisten findet. Auch diese landen meist im Lager der Bür gerlichen, ausgenommen einzelne ehrliche ideologi sche Wirrköpfe. Dieser Briand, der Sozialdemokrat in unserem Sinne gar nie war und mit dem die Partei jede Ge meinschaft länast gebrochen

und die besonders im Vorjahre drückende Mehlpreissteigerung zu suchen sind. Tischlermeister Mazzag svrach in treffender Weise in gleichem Sinne. Weil nun Herr Sprenger die Christlicbsozi- alen als Förderer der verrückten großagrariickien Politik geißelte und mit beißendem Spotte die ein ander widersprechende Haltung und Handlung des Handelsministers Weiskirchner und desselben christlichsozialen Schraffl darlegte, der eine sei für die Einfuhr von überseeischem Fleisch und Schraffl lasse wiederum gerade

6
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1903/24_09_1903/TIRVO_1903_09_24_2_object_7592408.png
Pagina 2 di 4
Data: 24.09.1903
Descrizione fisica: 4
, ja sogar konservative Kreise. Auf der anderen Seite hatten die bürgerlich liberalen Parteien sehr erhebliche Ausfälle, die in der Hauptsache uns zugute kamen. Im ganzen also hat sich die Linke nicht er heblich geändert, aber die Halben- und Viertelsmänner sind aus geschieden und wir an die Stelle getreten. Es ist also insofern eine erhebliche Aenderung zugunsten der Linken eingetreten, als die Zahl derMänne r, die in Bezug auf Volksforderungen sowohl im Sinne der bürgerlichen Freiheit, wie insbesondere

Abgeordnete und deshalb müssen wir in gewissem Sinne unsere Taktik ändern, aber nicht etwa in dem Sinne, daß wir bremsen oder zurückhalten, nein, nachdem diese ungeheuren Wähler massen auf Grund unserer bisherigen Taktik, Kämpfe und Haltung uns durch ihre Stimmen ihr Ja und ihre Zustimmung gegeben haben, so müssen wir noch energischer, rücksichts loser und schärfer Vorgehen als bisher. Es ist natürlich undenkbar, daß der Parteitag definitiv feststellt, wie sich die Fraktion zu Verhalten hat. Der Parteitag

oder die Geschäftsordnung des Reichstages begründet sind. Der Parteitag verurteilt auf das entschiedenste die re visionistischen Bestrebungen, unsere bisherige bewährte und sieg- gekrönte, auf dem Klassenkampf beruhende Taktik in dem Sinne zu ändern, daß an Stelle der Eroberung der politischen Macht durch Ueberwindung unserer Gegner eine Politik des Entgegen kommens an die bestehende Ordnung der Dinge tritt. Die Folge einer derartigen revisionistischen Taktik wäre, daß aus einer Partei, die auf die möglichst rasche

Umwandlung der bestehenden bürgerlichen in die sozialistische Gesellschafts ordnung hinarbeitet, also im besten Sinne des Wortes revolutionär ist, eine Partei tritt, die sich mit der Reformierung der bürger lichen Gesellschaft begnügt. Der Parteitag verurteilt ferner jedes Bestreben, die vor handenen, stets wachsenden Klassengegensätze zu vertuschen, um eine Anlehnung an bürgerliche Parteien zu erleichtern. Der Parteitag erwartet, daß die Fraktion die größere Macht, die sie durch die vermehrte Zahl

, als es ihr bisher möglich gewesen ist." Der nächste Redner war V o l l m a r, der in sehr sach- : licher, aber dennoch energischer Weise gegen Bebel Stellung nahm. ' Er führte aus: Bebel hat in seinen gestrigen Ausführungen die innere i Lage der Partei so geschildert, wie sie sich in seinem Sinne malt, j und er hat damit naturgemäß einen großen äußeren Eindruck ! gemacht. Indem ich mich daran mache, ihm zu antworten, fühle . ich, daß ich in einem gewissen Nachteil ihm gegenüber bin; nicht ! nur deswegen

7
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1907/28_09_1907/OBEWO_1907_09_28_1_object_8031506.png
Pagina 1 di 16
Data: 28.09.1907
Descrizione fisica: 16
sind. Dies sind in den Alpenländern in erster Linie die bäuerlichen Besitzer, deren Söhne und Töchter sowie die Dienstboten, die Winzer und die Tag löhner. ad 2. „Bilden dieselben einen eigenen Stand?" Die landwirtschaftlichen Arbeiter im engeren Sinne bilden keinen eigenen Stand, sondern sie sind dem Bauernstände beizuzählen, der Bauer und die Bäuerin sind in der Regel Unternehmer und Arbeiter zugleich. Sie haben das ganze Risiko für das in ihrem Betriebe angelegte Kapital, die Sorge um den ganzen Betrieb und außerdem

vielfach in ver- wandschaftücher Beziehung, und häufig kommt es vor, daß Dienstboten durch Verehelichung mit Be sitzern, beziehungsweise Besitzerinnen, Erbschaften rc. selbst Besitzer werden. Die Lebensweise der landwirtschaftlichen Ar beiter in weiterem Sinne ist in den Alpenländern noch zumeist ein patriarchalisches, indem Besitzer und Dienstboten unter einem Dache wohnen, aus einer Schüssel essen und mitsammen arbeiten. Es besteht zwischen ihnen eine Art Familienverhältnis, wobei die Arbeitgeber

die Eltern- und die Arbeit nehmer die Kinderstelle einnehmen, und es kommt auch häufig heute noch vor, daß der Bauer von den Dienstboten mit „Herr Vater" und die Bäuerin mit „Frau Mutter" angesprochen wird. Aus all diesen tatsächlichen Verhältnissen geht hervor, daß die landwirtschaftlichen Arbeiter, selbst wenn man dieselben im engeren Sinne verstehen wollte, keinen eigenen Stand bilden, sondern selbst auch da ein Glied des Bauernstandes sind. ad 3. „Besteht heute tatsächlich ein Mangel

8
Giornali e riviste
Innsbrucker Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3059567-8/1933/10_05_1933/ZDB-3059567-8_1933_05_10_1_object_8057496.png
Pagina 1 di 8
Data: 10.05.1933
Descrizione fisica: 8
als we niger national und als nicht national verdäch tigt werden. (Anhaltender Beifall.) Der A n t r a g der Regierung, der mit großer Mehr heit angenommen wurde, lautet: „Die Wahlperiode des auf Grund der Kundma chung der Tiroler Landesregierung vom 7. März 1929 LGB. Nr. 9 am 28. April 1929 gewählten Landtages wird im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen bis auf weiteres verlängert. Die Landesregierung ist verpflichtet, auf den gleichen Tag mit den nächsten Wahlen

in den N a t i o n a l r a t auch die Neuwahlen zum Tiroler Landtage auszuschreiben und durchzuführen. Die Wahlperiode des gegenwärtigen Landtages erlischt mit dem Zusammen tritte des neugewählten Landtages." Die Anträge Jäger und Pfeffer wurden abgelehnt. Der Landtag befaßte sich noch mit drei Dringlich- keitsanträgen, und zwar einem Antrag des Abg. Kotz wegen der Kürzung tvr Lehrrrgehatter. In dem Antrag wird gefordert: Um die Lehrergehälter in Zukunft wieder voll aus- bezahlen zu können, wird die Landesregierung beauf tragt: 1. Im Sinne

des § 44 des Lsch.-Ges. sich um ein Dar lehen zu bemühen. 2. Me Barzahlungen der Gemeinden, die auf den Titel Schule gehen, sowie die Bundesertragsan- teile aller Gemeinden, die mit dem Schulbeilrag im Rück stand sind, für den Landesschulfonds zu buchen. 3. Im Sinne der 6. Abgabenteilungsnovelle den S ch u l- beitrag des Landes, wie er im Landesvoranschlag für 1933 vorgesehen ist, um 5 Prozent zu über schreiten. Ein ähnlich lautender Antrag wurde von sozialdemo kratischer Seite eingebracht. Abg. Kotz wies

10
Giornali e riviste
Der Arbeiter
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ARBEI/1911/13_08_1911/ARBEI_1911_08_13_4_object_7966991.png
Pagina 4 di 16
Data: 13.08.1911
Descrizione fisica: 16
getreten. Wenn auch das Gesetz selbst bereits Ausnahmen statuiert und im Sinne desselben durch den Handelsminister weitere Ausnahmsbedingungen im Verordnungs wege zugestanden werden können, so bedeutet die Schaffung des Gesetzes doch einen nennenswerten Fortschritt auf dem Gebiete der sozialen Gesetz gebung, gegenüber dem bisherigen Zustande, wo ein Großteil der Unternehmer in der skrupellose sten Weise die Arbeiterinnen zur Nachtarbeit ver wendete. Dieser Ausnützung der weiblichen Ar beitskraft

wird nach Inkrafttreten des neuen Ge setzes wesentlich Einhalt geboten werden. Eine Be stimmung scheint uns jedoch an dem Gesetze be sonders nachteilig, und zwar jene, welche die Gast- und Schankgewerbe nicht als industrielle Unter nehmungen im Sinne des Gesetzes betrachtet. Ge rade das Gast- und Schankgewerbe ist eines von jenen Gewerben, wo mit der Arbeitskraft des An gestellten förmlich Raubbau getrieben wird. An diesem Zustande will auch das neue Gesetz nichts ändern, denn dem Gast- und Schankgewerbe

11 aufeinanderfolgende Stunden zu betra gen. Wenn in den im ersten Absatz bezeichneten Unter nehmungen die achtstündige Schichtarbeit eingeführt ist, so kann der Beginn der ununterbrochenen elfstündigen Nachtruhe jener Arbeiterinnen, welche das 16. Lebens jahr bereits vollendet haben, bis auf 10 Uhr abends verlegt werden. 8 2. Als industrielle Unternehmungen im Sinne des Gesetzes haben alle Anlagen zu gelten, in welchen gewerbemäßig die Hervorbringung von Verkaufsgegen ständen oder die Bearbeitung und Verarbeitung

von Stoffen erfolgt, einschließlich der Bauunternehmungen, jedoch mit Ausnahme der Betriebe der land- und forst wirtschaftlichen Urproduktion und der Bergbaue auf vorbehaltene Mineralien, für welch letztere die Rege lung durch ein besonderes Gesetz erfolgt. Die Gast- und Schankgewerbe sind nicht als industrielle Unterneh mungen im Sinne des Gesetzes anzusehen. Der Han delsminister ist ermächtrgt, im Einvernehmen mit dem Ackerbauminister die genauen Grenzen zwischen In dustrie einerseits und land

Rades. Trat dann nach Eröffnung der für den Weltverkehr so über aus hervorragenden Arlbergbahn in das Dienstverhäu- nis der k. k. österr. Staatsbahnen; wachthaltend zu allen Tages- und Jahreszeiten. Den Verstorbenen ¥ Schreiber dieser wenigen Zeilen stets als kernfeM Mitbewohner unseres im äußersten Westen Oesterreichs gelegenen Ländle kennen gelernt. Gradaus, keine Um schweife, war sein Prinzip. Ein Mitkämpfer zur jung der sozialen Sache im christlichen Sinne. Um nun möge die heutige Beteiligung

12
Giornali e riviste
Alpenland
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3059538-1/1932/23_01_1932/ZDB-3059538-1_1932_01_23_2_object_8092113.png
Pagina 2 di 4
Data: 23.01.1932
Descrizione fisica: 4
, daß über ein wirtschaftlich und politisch verknech- tetes deutsches Volk die roten Fangarme des Vol- s ch e w i s m u s leicht auch nach dem gold st rotzende n französischenLand greifen können. Im Sinne dieser Erkenntnis und getragen von dem Willen, der österreichischen Wirtschaft und dem ganzen Ostmarkvolke zu dienen, wird die Großdeutsche Volkspartei ohne Rücksicht auf die jetzt so volkstümlich gewordene demagogische Hetze und plan mäßige Irreführung der Bevölkerung ihre Aufbauarbeit auch in der Zukunft leisten

Verhältnissen bei. Wie immer in Zeiten schwerster Wirtschaftsnot ist der Dema gogie auch in Oesterreich gegenwärtig Tür und Tor geöffnet. Eine Massenversammlung jagte die andere, schärfste Kritik wurde an Regierung und Parlament geübt, aber wirklich brauchbare Vorschläge blieben bis zur Stunde aus. Die Großdeutsche Volkspartei hat in den letzten Wochen ruhig ihre zielbewußte Arbeit im Sinne des Wiederaufbaues unserer Wirtschaft fortgesetzt, sie hat aber auch darüber gewacht, daß trotz der schwersten

Angriffe auf das bestehende Freund schaftsverhältnis mit unseren Brüdern im Reich die gegneri schen Pläne im Sinne einer Donauföderation bisher abgewehrt werden konnten. Aus dieser Einstellung heraus hat die Großdeutsche Volkspartei entsprechend den Beschlüssen auf dem Reichsparteitage die neuen Ereditanstalts g e s e tz e mitverabschiedet, weil ihr in den drei großen For- derungen seitens der Regierung grundsätzlich entsprochen wurde. Auch die gegenwärtigen Verhandlungen wegen Bestellung

, nur n e u e Arbeitslosigkeit zur Folge haben müßte. Gegenwärtig beschäftigt sich der Ministerrat mit der Frage der Verwaltungsreform. Auch hier werden die Groß deutschen dafür sorgen, daß die von der Gesamtwirtschaft seit Jahren geforderte, aber auch von der Beamtenschaft selbst be grüßte Reform in einem Sinne zur Lösung kommt, der die zweckmäßigste Sparsamkeit auf allen Gebieten der Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden zum Ziele hat. Schon von diesen wenigen Gesichtspunkten aus betrachtet wird man ermessen

Ultraklerikale haben die ganze Christ lichsoziale Partei im entscheidenden Augenblick lahmgelegt stie Partei läßt sichs gefallen!) und arbeiten, unterstützt von ihrer Presse, eifrig im Sinne der Feinde unseres Volkes. Die not wendige scharfe und klare Stellungnahme gegen die Domu- föderation, die die Partei dem gesamten deutschen Volke schul dig gewesen wäre, ist ausgeblieben, dafür aber ergießen sich tagtäglich Giftspritzen gegen Vizekanzler Dr. Schober den Zollunionsgedanken, der uns trotz allem vorwärts

13
Giornali e riviste
Alpenland
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3059538-1/1932/12_03_1932/ZDB-3059538-1_1932_03_12_2_object_8092141.png
Pagina 2 di 4
Data: 12.03.1932
Descrizione fisica: 4
Dr. C n d e r auf den unter Dr. Schober eingeschlagenen außen politischen Kurs im Sinne einer engeren wirtschaftlichen Ver einigung mit dem Deutschen Reiche einstellte, wurde unsere Beteiligung an der Negierung zur nationalen Pflicht. Auch die Regierung Buresch I versprach das CErbe; Dr. Cnders zu übernehmen, weshalb die Partei auch dieser; Negierung Gefolgschaft leistete. Unter der Regierung Buresch I ! trat aber schon eine Lockerung der Wahlgemein-- s ch a f t des Schoberblockes ein, da der L a n d b u n d unbe-1 kümmert

aus: Das Creditanstaltsgesetz ist insoweit,'als es den Finanzminister zur Uebernahme der Bundeshastung für Schulden der Credit- Anstalt ermächtigt hat, kein Gesetz in materiellem, sondern in formalem Sinne, d. h. es stellt insoweit- keine allgemein verbind liche Norm auf, sondern kleidet eine durch ein Organ des Staates abzugebende privatrechtsgeschäftliche Erklärung in'die Form einer gesetzlichen Anweisung. Daraus ergibt sich, daß seinem Inhalt lediglich formelle Gesetzeskraft zukommt (Laband

), d. h., daß dieser in der Form des Gesetzes ergangene Willensakt nur im Wege der Bundcsgesetz- gebung wieder aufgehoben werden kann. Eine materielle Ge setzeskraft in dem Sinne, daß der Erklärung, weil in -Gesetzesform gekleidet, eine höhere privatrechtliche Wirkung zükäme, als nach den einschlägigen Bestimmungen des materiellen Rechts anzii- nehmen, kommt ihr nicht zu. Hiernach ist zu prüfen, ob die Einsetzung des Staatskredils in dem zur Zeit der Uebernahme überhaupt nicht voraussehbaren Umfange nach den Rechtssätzen

. Sobald dies evident wurde, hätte der Finanzminister, dem Sinne der ihm erteilten Ermächtigung entsprechend, sofort die Ueber nahme weiterer Haftungen ablehnen, bczw. dem Hauptausschusse des Nationalrates vorher Bericht erstatten müssen. Soweit dies nicht geschehen, bedeutet dies eine — auch der Gläubigervcrtrc- tung der Creditanstalt offenbare — Uebcrschrcitunq seiner Er mächtigung, eine Preisgabe staatlicher Interessen zu Gunstcn fremder, noch dazu vorwiegend ausländischer Privatinteresscn

, noch dazu unter- Verschweigung der Höhe jenes Betrages abgepreßt wird. Nach den Tatsachen, die in die Öeffentlichkeit gedrungen und zur> Begründung der Gesetzentwürfe 1) und 2) angeführt worden sind, kann der Verdacht nicht fern gehalten werden, daß seitens des frü heren Finanzministers Juch bei der Information des Nationalrates und bei der Durchführung der Haftung des Bundes nicht mit der gebotenen Sorgfalt, bezw. nicht im Sinne der durch das 2. Credit anstaltsgesetz erteilten Ermächtigung verfahren worden ist. Tonach

14
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1931/07_01_1931/TIRVO_1931_01_07_1_object_7651373.png
Pagina 1 di 8
Data: 07.01.1931
Descrizione fisica: 8
sind. Vor allem sollte sich die bürgerliche Presie nicht zu der Un» besonnenheit verleiten lassen, die sozialdemokratischen Län dervertreter gegen die Vertreter des roten Wiens aus spielen zu wollen. Diesen Versuch machten am Samstag die „Innsbrucker Nachrichten". Unter der Titelfrage: „Was sagen die sozial demokratischen Ländervertreter?" wollte das Blatt offen bar die sozialdemokratischen Ländervertreter zu einer Inter vention im Sinne der ausschweifenden Forderungen der christlichsozialen Länderverwaltungen aufstacheln

" bei der Ausnahme der Artikel „Der Fisolenfürst" in der Nummer 241 vom 18. Ok tober 1930, „Der Hecht im Starhembergteich" in der Num mer 248 vom 27. Oktober 1930, und „Das freche Bürschchen brüste sich noch" in der Nummer 256 vom 6. November 1930, deren Inhalt Uebertretungen gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §8 488 und 491, StG. begründet, jene Auf merksamkeit vernachlässigt, bei deren pflichtgemäßer Anwen dung die Aufnahme dieses strafbaren Inhaltes unterblie ben wäre. Er hat hiedurch die Uebertretung

der Vernachlässigung der pflichtgemäßen Sorgfalt im Sinne des 8 30 Preßgesetz begangen und wird hiefür gemäß derselben Gesetzes stelle zu einer Geldstrafe von 500 8 (fünfhundert Schilling) i. U.F. zu 14' Tagen Arrest und gemäß 8 389 StPO, zum Ersätze der K.' - des S •••' Verfahrens verurteilt. Alois Aricochi wird ferner verpflichtet, gemäß 8 43 Zl. 1 PG. dieses Urteil samt Gründen in der ersten oder zweiten Nummer der „Volks-Zeitung", die nach Rechtskraft dieses Ur teiles erscheinen

digungen von erdichteten und unehrenhaften Handlungen, die geeignet sind, den Angegrissenen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen, teils tragen sie den Vorwurf verächtlicher Eigenschaften in sich und wird der Beleidigte durch diese Artikel im größten Um fange dem öffentlichen Spott ausgesetzt. Es sind sohin in diesen Artikeln unter den angeführten Stellen die Merkmale der Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 88 488. 491 StG. ausgeprägt. Zur Zeit

des Erscheinens dieser inkriminierten Artite war der Beschuldigte verantwortlicher Schriftleiter der hier erscheinenden „Volks-Zeitung". Er bestreitet unwiderlegbar fraglichen Artikel weder verfaßt, noch zum Druck befördert zu haben, bekennt jedoch feine Verantwortung im Sinne de- 8 30 PG. wegen Unterlassung, der pflichtgemäßen Obsorg ein. Es ist demnach der Tatbestand des 8 30 PG. verwirk- licht, weshalb der Sckuldspruch gerechtfertigt erscheint. Wen- der Vertreter des PA. nebst der Veröffentlichung

15
Giornali e riviste
Alpenländer-Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABO/1928/04_11_1928/ALABO_1928_11_04_14_object_8270047.png
Pagina 14 di 16
Data: 04.11.1928
Descrizione fisica: 16
ihm fern. Rosegger sieht Gott in der Allnatur, anderseits schil dert er ihn aber auch als persönliche Erscheinung. Rosegger erklärt demgegenüber: wo Gott anwesend ist, soll man ihn erfassen. Der Heilige Geist ist für Roseg ger Begeisterung für eine Sache im altruistischen (hilfs bereiten) Sinne. Beim Ablatz der Sünde legt Rosegger nur auf die sühnende Lebensart Wert, nicht aber auf AeUßerliches, auf Sakramente, was man ihm von klerikaler Seite auch zum Vorwurf machte. An die Auferstehung des Fleisches

im eigentlichen Sinne glaubt Rosegger nicht, weil die Naturwissenschaft da gegen spricht. Die Frage: Wie wird es im Himmel fein? beantwortet Rosegger dahin: Jeder wird den Himmel finden, den er sich auf Erden wünscht. Er meinte, wenn Gott allmächtig und allwissend sei. würde er im Himmel das geben, was dem Menschen schon auf dieser Welt im ethischen Sinne erwünscht sei. Rosegger wendet sich auch dagegen, daß man glauben müsse; er meint, jeder kann eben nur glauben. Er meint, daß der Mensch zu Gott ein rein

und Theologe zu sein. Es ist immer geraten, über Dinge, die man nicht versteht, bescheiden zu schweigen, wenn man sich nicht blamieren will. In Theologie war Rosegger jedenfalls ein Un wissender. Gerade ihm hätte gründliches Studium des Katechismus sehr not getan. Religiös in dem Sinne, wie das freisinnige Grazer Blatt den Dichter Rosegger darstellt, ist einmal nicht religiös im Sinne des apo- ftoliidttn Glaubensbekenntnisses, eher im Sinne des Gefühlstheologen Schleiermacher. Religiös sind auch die Hindus

16
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1912/16_01_1912/TIRVO_1912_01_16_7_object_7602126.png
Pagina 7 di 8
Data: 16.01.1912
Descrizione fisica: 8
. Kultur. (Zweimal drei Tatsachen.) Dreißig Mu sikschriftsteller tifteln dreißig Jahre lang an einem Brief von Beethoven herum. Wen er wohl gemeint hat mit der „Geliebten Freundin"? Fünfzehn Gelehrte schreiben fünfzehn Abhand lungen über die Genesis des Spinnenbeines in dem Sinne, daß... und fünfzehn andere Gelehrte schrei ben fünfzehn andere Abhandlungen darüber, in dem Sinne, daß nicht... Die Forschungen des berühmten Eghptologen Ix ergaben, daß Rhamses dem Zweiunddreißigsten der Gebrauch des Haaröls

unbekannt war. Das sind „kulturelle" Forschungsergebnisse. Und es ist selbstverständlich, daß der Mensch in diesem Sinne tätig ist. w , Hunderttausend lebenswarme Tiere werden tät lich für uns totgestochen. Einfach aus dem Grunde, weil wir Messer haben und sie keine. Dreißigtausend Näherinnen müsien täglich mit gebeugtem Rücken sticheln, auf daß eine Handvoll Straßenpfauen mit den Roben durch die Straßen strotzen. Hundertfünfzig Millionen Menschen werden täg lich durch Depeschen und Gesandtschaftsnoten

auf des Messers Schneide gestellt, ob sie sich morgen we gen einer Interessensphäre in Marokko ihre Bajo nette durch die Gedärme rennen müssen. Und auch dieses sind „Kulturgesetze". Und es ist selbstverständlich, daß der Mensch in diesem Sinne tätig ist. (Aus dem Januarheft de s „Türmer". Arbeiter, Genossen! Vertreibt die arbeiterfeindliche Presse aus eueren Wohnungen! Vereinsnachrichten. An die Schriftführer der Organisationen! Verein-, anzeigen, welche am gleichen Tage eingeschaltet werden sollen, müssen

19
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1912/21_09_1912/OBEWO_1912_09_21_8_object_8035792.png
Pagina 8 di 20
Data: 21.09.1912
Descrizione fisica: 20
Jagdgebiete im Karwendeltale ist sowohl durch die Kar- wendeltalstraße, als auch durch eine Reihe von Berg wegen und Fußsteigen, die durch das Jnnrainer Eigen jagdgebiet führen, zugänglich. Die Straße, dann der sogenannte Kalvariensteig (auch Bürzlsteig genannt) und der Lablehnersteig sind öffentliche Verkehrswege im Sinne des Tiroler Straßengesetzes. — Es herrscht nun zwi schen dem Herzog von Koburg und der Jnnrainer Jn- teressentschaft schon lange Streit über das Recht der herzoglichen Jäger

, die Verbindung oder den Zu gang überhaupt vermittelnde Steig begangen werden darf. Da das Koburg'sche Jagdrevier anstandslos auf der bestehenden Karwendelstraße erreicht werden könne, fehle im Sinne jener Gesetzesstelle die notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit des Betretens der durch das Jnnrainer Jagdrevier führenden Fußsteige. — Der Gerichtshof fand die gegen diese Entscheidung eingebrachte Beschwerde begründet: § 18 der hier anwendbaren Jagd- und Wildschüt zenordnung vom 28. Februar 1786

und jener des § 18 gefunden werden. Der Gerichtshof behob aus diesen Erwägungen die angefochtene Entscheidung als gesetzwidrig, ohne in die von der Beschwerde ebenfalls erörterte, von der Mini- sterialentscheidung nicht beantwortete Frage einzutreten, ob die Bestimmung des ß 18 nur aus die im Sinne der Straßengesetze als öffentlich zu behandelnden Wege und Steige Anwendung findet oder überhaupt auf all gemein begangene, wenn auch im Sinne des Straßen gesetzes nicht öffentliche Wege auszudehnen ist und ob der Benützung

20
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1912/21_09_1912/OBEWO_1912_09_21_9_object_8035793.png
Pagina 9 di 20
Data: 21.09.1912
Descrizione fisica: 20
- verbande stehenden Personen im rechtlichen Sinne kennt aber das tirolische Gemeindegesetz nicht. Da bis zum Jahre 1881 das Gemeindegut gemeinsam war, konnte sich vor dem Jahre 1866 keine giltige Uebung im Sinne des § 63, Gem.O., bilden, aus welcher man urteilen könnte, in welcher der zwei Fraktionen Poma rolo und Savignano die einzelnen, dem Gemeindever- bande angehörigen Personen nutzungsberechtigt seien. Unter solchen Verhältnissen und da einerseits im vor liegenden Falle, wo das Fraktionsgebiet

, kann die Fraktionszugehörigkeit der dem Gemeindeverbande angehörigen Personen mit Rücksicht auf die Anteilnahme an dem Gemeindegute nur nach den tatsächlichen Verhältnissen beurteilt und ihnen die Bezugsberechtigung in jener Fraktion zuerkannt werden, in welcher der nach § 63, Gem O., zu befriedigende Haus- und Gutsbedarf zu Tage tritt. Die Beschwerde irrt, wenn sie glaubt, daß es neben der Gemeindezugehörigkeit auch eine Fraktionszugehörig keit im rechtlichen Sinne gebe, und daß sich innerhalb einer Gemeinde der Gegensatz zwischen Fraktionsmit

weitreichend, daß man mit Fug und Recht von der Neuschaffung einer öster reichischen Strafprozeßordnung sprechen kann. Der Ent wurf eines Gesetzes über die Abänderung der Strafpro zeßordnung und die damit im Zusammenhänge stehenden Entwürfe verfolgen zwei Ziele: die Anpas sung der Strafprozeßordnung an das neue materielle Recht und eine Änderung der Gerichtsorganisation im Sinne einer stärkeren Beteiligung des Lai enele m en te s. Die Absicht, ein vollkommen neues Prozeßrecht zu schaffen, bestand

21