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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 10.06.1898
Descrizione fisica: 8
, wie ein Gruß von ihr, hier bei seiner Arbeit, die sie nie mehr theilen, nie mehr genießen durste? Es sah ihr so ähnlich . . . Einen Augenblick tauchte er mit einem trüben Lächeln, das seinem lebensvollen Ge sicht fremd genug stand, sein Antlitz in dies Blütenmeer, ließ dessen kühle Wellen darüber hinschmeicheln und den berauschenden Dust auf seine Sinne wirken . . . unmittelbar da rauf nahm er die gewaltige Vase mit gewal tige Vase mit beiden Händen, trug sie in die „Totenkammer,' den großen Raum neben

gebürtig und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen Verbre chens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 13. Juni 1898 um 4 Uhr nachmittags: Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Nieder- Vintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewöhn Heits-Dieb- stahles im Sinne der §Z171, 173,174116, 176 I und Ila St.-G.; 2. der Uebertretung der Entziehung aus d^r Polizei aufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Gesetzes

die Tochter, stand dicht neben ihr, blickte aber von der Mutter und dem Christusbilde fort, dem Beschauer entgegen. (Fortsetzung folgt.) Freitag, den 10 Juni 1898. alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger- Taglöhner. wegen 1. des Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G.; 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen Anstalten und Vor kehrungen im Sinne des § 318 St.-G.; 3. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G. Am 15. Juni 1898 um 9 Uhr

vormittags: David Martischnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg. Gemeinde Stall in Körnten ge bürtig' und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens desTodtschlages im Sinne des Z 140 St.-G. Am 16. Zum 1898, 9 Uhr vormittags: Franz Wälder, 48 Jahre, von Außervillgraten gebürtig und dorthin zuständig, verehelichter Viehändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Ver leitung zur Verfälschung öffentlicher Kreditpapiere, im Sinne der ZZ 9, 1<Z6, 110 St.-G.; 2. des Vergehens des Verschuldens

im Konkurse im Sinne des Z 486 St.-G. Am 16. Juni 1898, halb 4 Uhr nachmittags. Vinzenz Grand egg er, 16 Jahre alt. von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde Zwölfmalgreien zu ständig, lediger Fütter, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung; 2. der Ueber tretung des Diebstahles. Am 17. und 18. Juni 1898, um 9 Uhr vormittags: Moritz Strauß, 34 Jahre alt, von Sobodist, Komitat Neutra in Ungarn gebürtig und dorthin zu ständig, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 12
Data: 26.11.1870
Descrizione fisica: 12
nach Z. 5, im Falle sie dieses Verbrechens nicht schuldig erkannt werden sollten, nach Z. 300 in derselben Weise zu vernrtheilen. Es bleibt nnr noch der Fall übrig, daß anch die böse Absicht gegen Bcnst aufzureizen nicht angenommen werden sollte. Geschieht dieß, so kann doch nicht verkannt werden, daß in der Beschuldigung Beust'S, au einem Ver brechen theilgenommen zu haben, wenigstens eine Ehren-Beleidigung im Sinne deS 8- 487 St. G. nnd des Artikels 5, G. vom 17. Dezember 1862 vorhanden ist. Die Klage

kann, da eine öffentliche Behörde angegriffen ist, von Amtöwegen geführt werden. Im Falle endlich die Herren Geschworenen in der Mitwirkung des Aug. Petter eine Mitschuld im Sinne des ß. 5 nicht entdecken sollten, beantrage ich denselben der Preß-Uebertretnng im Sinne des Artikels 3, G. vom 15. Oktober 1868 schuldig zu erklären.' Hierauf erhob sich der Vertheidiger Dr. One- sting h e l. Er gab vor Allem zu, daß man den Raub eines Landes nicht nach den Begriffen des St. G. B. beurtheilen könne, hob aber hervor

, daß man auch fär die Theilnahme am Raube diesen Maßstab bei Seite zu legen habe nnd nur im völkerrechtlichen Sinne von einer solchen sprechen könne. Theilnahme sei hier im weitesten Sinne einer Gutheißung, eines Stillschweigens, wo Reden Pflicht wäre, zu verstehen. DaS päpstliche Territorium sei nicht Eigenthum deS Papstes, sondern der katholischen Kirche; alle Katholiken und somit auch die Oester reichs hätten ein ideelles Recht darauf. Dieses Recht der Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs wenigstens

durch einen Protest zu wahren, wäre Pflicht deS öfter. Reichskanzlers gewesen; indem er eö nicht gethan, hätte er sich einer Theilnahme am Raube im völkerrechtlichen Sinne schuldig gemacht. Die Geschichte wegen des „Palazzo Farnese' zwischen dem „Vaterlande'' und der offiziösen „Wiener A. P.', sowie die Auslassungen der v'azzetta usf. di Roma' nnd der „Perseveranza' sinv dem Vertheidiger, wenn auch erst nachträgliche, doch unbestreitbare Zeugnisse einer wirklichen Theil nahme Beust'S im oben angedeuteten Sinne

zu entkräften, daß er be hauptete, die unwahren Angaben und entstellten Thatsachen, welche der Z für daö Vergehen fordere, seien nicht vorhanden, da die Theilnahme Beust'S eine erwiesene sei. Ans demselben Grunde könne auch keine Ehrenbeleidiguug im Sinne des Z. 487 vorhanden sein. Vertheidiger stellte daher den An trag die Angeklagten vollkommen freizusprechen. (Schluß folgt.) Lokales, Konzert der Jnnsbrucker Liedertafel. Dem vernehmen nach wird uns die hiesige Liedertafel durch Veranstaltung eines großen

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 18.11.1920
Descrizione fisica: 8
die Namen der Fremden, die die Anstalt oder, Gemeinschaft verlassen und die Richtung, die sie einschlagen, zu melden. Art. 12 handelt von zweifelhaften Angaben, Art. 13 von Befugnissen der Behörden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtiger Verordnung sind befreit die Heichs- italiener und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von Saint-Germain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18.004, ratifiziert wurde, von Rechts wegen die italienische

Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffenstillstands linie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, aber nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben. Hingegen haben die Meldepflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne

in denselben Gebieten heimatberschtigt 6) jene,' die obwohl italienischer Nationalität in einem zur ehemaligen österreichisch-ungari« schen Monarchie gehörigen Gebiet Heimat, berechtigt und dort nach Raffe und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. , Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die An- Wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechts» Verhältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 .Iahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne

gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhergehenden Punkten auf gezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicherheitsbehörden im Sinne dieser Verordnung sind die Ouästuren für die Stadt Trient, Trieft und deren Gebiet; die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Venezia Tridentina; die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind; in den übrigen Gemeinden. die Offiziere

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 06.08.1879
Descrizione fisica: 4
II ä St.-G. zum schweren Kerker von 14 Tagen, und b) Johann Moser von Barbian, Bez. Klausen, verehelichter Fuchsbau, wegen Uebertretung der Dieb- stahlstheilnehmung nach Z 464 Sl.,G. zu 6 Tagen Arrest, verschärft mit einem Fasttage verurtheilt. Mit Urtheil vom 5. Juli wurden: 3. a) Josef Rusfmi von Sover, 17 Jahre alt, ledi ger Schneidergehilfe, und b) Anton Gistl von Schlanders, 15 Jahre alt. le- diger Schneiderlehrling, wegen Verbrechen» der Unzucht wider die Natur im Sinne der ZZ 129 litt, b und 130

St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten, resp, ^wöchentlichen Kerker, und 4. Anna Kaufmann von Margreid, verwittwete Bettlerin, wegen des Verbrechens des Diebstahls nach ZZ 171, 174 II o. und 176 II a St.-G. zum schwe- 5en Kerker von 10 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 10. Juli wurde 5. Josef Netterer, lediger Viehhändler von Voran, wegen Verbrechens des Betruges durch Meineid, im Sinne der ZZ 197, 199 a. und nach ZZ 202, 204 St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten verur theilt. Mit Urtheil vom 12. Juli

wurde 6. Franz Mahlknecht von Mulin, Gemeinde St. Christina in Gröden, Bez. Kastelruth, verehelichter Müllerknecht, wegen Verbrechens des Diebstahls nach ZZ 171. 173, 174 II ä St.-G. zum schweren Kerker Don 4 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 13. Juli wurden 7. Carl Mayr aus Hall, lediger Bäckergeselle, wegen Verbreche»? der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach Z 81 St.-G. und der Übertretung der Landstreicher« im Sinne der 81 und 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1873 zum schweren Kerker von 8 Monaten

, und 8. Josef Hoppichler von Tulfes, lediger Bäckergeselle wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171, 173, 176 o St.-G.zum schweren Kerker von 3 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 18. Juli wurden 9. Pietro Dalceggio von Borgo, 50 Jahre alt, ver ehelichter Haufirer wegen Verbrechens der Schändung im Sinne des Z 128 St.-G^ zum schweren Kerker von S Monaten, und > 10. Michael Aigner von Petersdorf» lediger Knecht, 'wegen Verbrechens des Betrugs im Sinne der HZ 200, 201 L und 202

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.04.1935
Descrizione fisica: 6
einen ausführlichen Bericht über die im verflossenen Jahre abgewickelte Tätigkeit, Be richt, ^er von den Anwesenden einstimmig geneh migt wurde. Sodann wurden zahlreiche wichtige Probleme der Kategorie eingehend erörtert und in diesem Sinne verschiedene Vorschläge gemacht. Nach Abschluß der Sitzung begaben sich die Sachverstän digen zum Siegesdenkmal, wo sie eine Ehrenbezeu gung leisteten. Vom Gewerbeförderunge-Jnstilut Besuch der Mailänder Messe seitens der hochelschec Handwerker Das Gewerbeförderungs-Jnstitut

. In diesem Sinne ist keine Ausnahme zulässig und auch für die den Hotels, Gasthöfen, Restaurants usw. angegliederten Gara gen erscheint somit die erwähnte Lizenz der P. S. gesetzlich vorgeschrieben, dies natürlich ganz abge sehen von der Lizenz, in deren Besitz der Inhaber in seiner Eigenschaft als Hotel-, Gasthof- oder Ne staurationsbesitzer sein muß. Stempelung der Zldvokaken-Yonorarnolen Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: „Bekanntlich sind die Advokaten und Rechtsan wälte im Sinne des Art. SS des kgl

im Sinne des Art. 7 des Gesetzes vom 30. Dezember 1923, Nr. 3268 zur Anbringung des jeweils entsprechenden Stempels auf den vorgedruckten Formularen. Die Stempelung muß natürlich vor Ausfüllung der Formulare erfolgen und es müssen jedesmal mindestens fünfzig Formulare dem Registeramt vorgelegt werden. hennendiebslahl Den Karabinieri von Gries wurde zur Anzeige gebracht, daß in der Mazzinistraße Nr. 3 von un bekannten Dieben sieben Hennen gestohleil worden sind. «fem Wegen Diebstahls und unrechtmäßiger

Mangel an Beweisien freigesprochen, während die Anklage m Bezug auf die unrechtmäßige Aneignung des Getreides als eigonmachtige Schadloshaltung betrachtet wurde. Da in diesem Sinne kàe Klage vorlag, wurde Zangerl« jveigchprochen. Der Redner schilderte hierauf die Bestrebungen denverkehr auswirken werdev., Ralhauskeller: Jeden Abend Weinkost, Konzert! und Tanz. Dominikaner-Keller: Jeden Abend das sabelhafte! Künstler-Duo Heitler-Myon. Lenlralkwo: „Das Blaue vom Himmel' mit Marta Eggerth und Hermann

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Dolomiten
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Pagina 2 di 8
Data: 04.05.1936
Descrizione fisica: 8
sein, aus .ihnen mit realistischem Sinne Nutzen zu ziehen iuitb uns dabei das grundlegende Ziel der briti- ischen Außenpolitik gegenwärtig zu halten, näm lich die Erhaltung des Friedens.' Stichwahl ttt Frankreich Paris, 3. Mai. Sonntag. 3. Mai. waren die Stichwahlen zum .Abgeordnetenhaus. Die Beteiligung war sehr 'groß. Das Ergebnis ist bis zur Stund« noch nicht bekannt. Herriot ist in seinem Wahlkreise wicdergewählt worden, dagegen soll Franklin Bouillon durchgcfallen sein. Kunterbunt *** Großbritannien. Außenminister Eden

katholischen Zeitungcr Betätigung des Glaubens und des kirchlichen Lebens ausdriicken müsse'. Monsignore Pizzardo verwies schließlich auf das apostolische Schreiben vom November 1933, in welchem der Gedanke des Heiligen Paters über die „katholische Presse' festgetegt wurde und das ein für allemal als Regel auf stellte, daß zur katholischen Presse in dem engeren Sinne nur ein Druckerzeugnis zu rechnen sei, das „nicht nur in keinem Wort etwas enthält, was gegen die Glaubens« und Sittenlehre der Kirche

verstößt, sondern das sich auch positiv die Aufgabe stellt, diese Prinzipien als Maßstab und Regel wirken zu lassen.' Don diesen päpstlichen Festlegungen aue- gebend. folgerte Msgre. Pizzardo. die katho lische Presse im engeren Sinne dürfe keine politische Partei vertreten, noch weniger von einer solchen in Abhängigkeit sich befinden. Sie müsse unparteiisch und informativ sein und keine politische Tendenz verfechten, auch wenn diese selbst katholisch in spiriert und einer katholischen Partei zu Nutzen

sei. Aus dem im „Osservatore Romano' ver öffentlichten Wortlaut dieser Rede ergibt sich, daß mit der Bezeichnung „katholische Presse im engeren Sinne' vor allem die „Presse der Katholischen Aktion' gemeint war. Gewisse Zweifel, welche in dieser Hinsicht in Belgien und Holland laut geworden sind, wo eine blü hende katholische Tagespresse besteht, die zugleich die natürliche Vertretung der politischen katho lischen Parteien dieser Länder in der Oeffent« lichkeit ist. sind also offenbar grundlos

. Der artige Blätter sind zweifellos als katholische Blätter in weiterem Sinne zu betrachten. Immerhin wird sich die „Internationale Ber einigung der katholischen Journalisten' an läßlich ihres Kongresses in Rom ebenfalls mit diesem wichtigen Thema beschäftigen und dazu beitragen können, jede falsche Auffassung der Worte des Erzbischofs Pizzardo unmöglich zu machen. Die Ansprache des Kardinal-Staatssekretärs ? !acelli über das „Laienavostolat der Presse' «zog jeden katholischen Zeitunger

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 18.09.1897
Descrizione fisica: 10
bei Meran, wegen des Verbrechens des Betruges durch Meineid. II. Am 21. September, vormittags 9 Uhr a) Domenico Coser, 65 Jahre alt, verehlicht, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Baumann in Leifers; b) Claudian Coser, Sohn des Domenico, 31 Jahre alt, ledig, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Arbeiter in Leisers, »wegen deS Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 127 und 128 des Strafgesetzes. III. Am 21. September, nachmittags 4 Uhr, Aloisia Franz

der Sittlichkeit im Sinne der §§ 8, 125, 127, 128 des Strafgesetzes. „Tiroler Volksblatt- VI . A m 23. September, Nachmittags 4 Uhr, Josef Welt schreib er, geboren am 6. März 1881 in Prad, dorthin zuständig, Dienstknecht, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 127, 128, 129 Ila des Strafgesetzes und der Uebertretung im Sinne der ZH 460 und 516 des Strafgesetzes. VII. Am 24. September, vormittags 9 Uhr, Peter Masarei, 24 Jahre alt, von Contrin in Buchenstein gebürtig und dorthin zuständig

, 42 Jahre alt, von Villanders gebürtig und zuständig, verehlicbt, Taglöhner in Klausen, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des § 125 des Strafgesetzes. X. Am 27. und 28. September, a)Vigilio Litterini, 33 Jahre alt, verehlicht, von Villa Canale gebürtig und dorthin zuständig, Postexpeditor, d) Gio vanni Albert i, 52 Jahre alt, verehlicht, von Rovereto gebürtig und zuständig, Agent, e)Arturo und Pietro Visconti, 39 Jahre alt, verehlicht, von Como gebürtig und dahin zuständig, Inhaber

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 11.06.1902
Descrizione fisica: 8
von Stechvieh an Sonn- und Feier tagen erbeten habe; die Kammer fprach sich diesbe züglich im Sinne der Interessenten für möglichste Freiheit aus. Herr Dr. v. Walther referierte wei terhin darüber, daß die Sektion I des Landeskultur rates die Kammer aufgefordert habe, eine Deputation an den Ministerpräsidenten zu entsenden, um den selben darauf aufmerksam zu machen, daß die Kam mer eine Erneuerung der sog. Weinzollklausel nich wünsche; leider müsse jedoch von der Entsendung einer solchen Deputation Abstand

genommen werden, weil Dr. v. Körber erklärt habe, daß er dieselbe nicht empfangen könne; der Grund hiefür dürste wohl darin liegen, daß die Unterhandlungen mit Ungarn nicht beendigt seien. Die Frage, ob sog. Buschenschenker, denen der Ausschank von Wein, so weit es sich um Eigenbau handle, erlaubt sei, auch das Recht haben sollten, ohne besondere Konzession, selbst hergestellte Halbweine auszuschenken, sei von der Vorstehung der Kammer in verneinendem Sinne entschieden worden. Das Plenum billigte

und empfahl deren Annahme, welche auch ohne Debatte erfolgte. — Darauf wurde die Sitzunc geschlossen. ** Wer ist ein Beamter im Sinne des K 68 des Strafgesetzes? Der Koiurolor der Bezirkskrankenkäfse hat bekanntlich keinen leichten Stand mit seinen „Kranken'. Manchmal ist die Krankheit derselben nur simuliert und darauf be rechnet, dem Betreffenden eine Unterstützung seitens der Bezirkekrankenkasse zuzuführen. Deshalb sieht sich der Kontrolor die Kranken häufig an, und achtet darauf, daß etwaigen

Simulanten die Beiträge ent- z ogen werden. Selbstverständlich wird der Kontrolor n solchen Fällen von den Betreffenden nicht freund- ich empfangen. So wurde auch neulich der Kontrolor der hiesigen Bezirkskrankenkasse von dem Handlanger Deflorian bei einem derartigen Besuche mit Schimpf worten begrüßt. Der Kontrolor klagte und es ent- tand nun die Frage, ob der Kontrolor ein Beamter m Sinne des § 68 des Strafgesetzes sei, denn olchenfalls mußte die Strafe natürlich weit strenger ausfallen. Das Gericht

erklärte den Kontrolor, ob wohl er nicht vereidigt ist, tatsächlich für einen Be amten im obigen Sinne und verurteilte den Deflorian zu einem Tage Arrest. — ** Zwei Schwindlerinnen. Anna Murr und Rosa Walzl, im Alter von 26, bezw. 19 Jahren, wuxden am 7. d. vom Bezirksgerichte Bozen wegen verschiedener Betrügereien zu je 14 Tagen strengen Arrestes verurteilt. Die Murr hatte in einem hie sigen Geschäfte ein Paar feine Lackschuhe heraus geschwindelt, einer Frau unter falschen Vorspiege lungen

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 06.07.1934
Descrizione fisica: 6
, Mittwoch und Samstag stattfinden werden. Außerhalb dieser festgesetzten Tage und Stunden ist der Sprengeltierarzt im Sinne des Präfektursoekretes Nr. 2665 Div. San., vom 1. Dezember 1931 für seine Visiten zu entschädigen. Silandrs Volksbeweung im Monat Juni. Silandro, 4. Juli Die Gemeinde Silandro hatte im verflossenen Monat folgende Volksbewegung aufzuweisen: Ge burten 5, davon 2 Knaben und 3 Mädchen; Todes fälle 2, beide mit über 86 Jahren; Verehelichung 1, und zwar Franz Steiner von Covelano

auf. Allfällige Beru fungen gegen die Beschlüsse oder Entscheidungen der Wahlkommission müssen beim Appellationsge richtshof eingebracht werden und im Sinne der Art. 3!i und 37 des obzitierten Wahlgesetzes gehal ten sein. Der neue arbeiterparteiliche Londoner Stadtrat lRenon hat Wichtig für die hcmobssihsr! Collalbo, 4. Juli. Der Podestà und Präsident der Kurverwaltung Di.' ilige in einem jüngsten Rundschreiben den Hausbesitzern, welche Wohnungen an die Som- merparteien vermieten, in Erinnerung gebracht

hat anscheinend aus den Plan, nach dem ^lerlhoben. als sie in Wirklichkeit einkassieren, wird im Regierung Vollmachten zur Regelung de-? Strei-! Sinne des Gesetze? mit aller Strenge vorgegan tes mit Katalonien gegeben werd:n joll.'n, mr- werden, zichtet. Die Katholiken werden unter diesen Um hat beschlossen, den Jahrestag des Waffenstill stands in Zukunft als „Waffenstillstands- und v Friedenstag' in den Londoner Schulen feiern zu lassen. London, 5. Juli Das englisch-deutsche Finanzabkommen über den Transfer

in der Gemeindetanzlei zur allge meinen Einsicht ausliegen. Allfällige Berufungen gegen die Entscheidungen der Wahlkommissjon müssen im Sinne der Art. 36 und 37 des Gesetzdekretes vom 2. Sept. 1928, Nr. 1993, beim Appellationsgerichtshofe einge bracht werden. Todesfall Auiia di sopra, 4. Juni. Auf seinem Anwesen beim Hotscherhofe in Anna di sopra verschied gestern der Besitzer Ignaz M u r. Ein Lungenschuß, den der erst 41jährige, noch rüstige Besitzer vom Weltkriege davonge tragen hat, war die Ursache des srülien

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 03.10.1922
Descrizione fisica: 6
, Wiederverkäufer »usw. im sinne des Artikels 1 dieses'Dekretes anzusehen Eine Ministerialverordnung wollte anschei- >end diesem Uebelstande abhelfen und brächte olgende Erklärung: »Im Sinne dieser Steuer ind als Käufer alle jene zu betrachten, welche, »b sie nun Kaufleute sind oder nicht, die ms uxusartikel erklärten Gegenstände erwerben, nicht um damit Handel zu treiben, sondern für den eigenen Gebrauch.' Jenes „Kaufleute oder nicht' war bereits zu viel. Aber es kommt noch besser. Eine spätere

Ministerialverordnung sagt nämlich: „Diele Steuer hat keine Anwendung zu finden bei a»o- gest.offenen Käufen und Derkäufen zwischen Fabrikanten oder Grossisten und Wiederoer- käufem oder auch zwischen den Detaikhändlern und den Fabrikanten, die für ihren Handels betrieb oder ihre Industrie Luxusartikel kaufen.' Run begann sofort das Rätselraten. Verschie dene Finanzämter sagten, Käufer kann im Sinne des Dekretes nicht nur der Verbraucher, sondern auch der Kaufmann sein, denn es heißt doch ausdrücklich: „Kaufleute

auS dem französischen Nationalamt für Exports die Daten wurden in Paris 1916 veröffent licht und erschreckten förmlich die öffentliche Eitelkeit Frankreichs. Die Ausfuhr kunst gewerblicher Erzeugnisse betrug 1913 aus Deutschland u. aus Frankreich nach Nordamerika 126 Mill. Mark 39 Will. Frks. „ Rußland 522 „ „ 66 „ „ „ England 684 „ „ 469 „ „ „ Italien 612 „ 283 „ „ „ Japan 174 ■ „ „ 11 „ „ Schweden 8 »Südklroler Landeszellung.' Für den Inhalt ist im Sinne des Preßgesetzes den Behörden gegenüber verantwortlich

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Südtiroler Heimat
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Pagina 2 di 8
Data: 15.05.1928
Descrizione fisica: 8
sein. Das einzige deutsche blatt Südtirols ist aber die deutsch geschriebene, faschWL „Alpenzeitung', die offiziös zur Irreführung der breiten dA scheu Oeffentlichkeit und zur Bearbeitung der Südtiroler sM im italienischen Sinne herausgegeben wird. Man wird f# wohl kaum als „deutsche Zeitung' gelten lassen. Ebenso wentz die zwei Wochenblättchen, welche der Vogelweider VeÄ herausgibt. Auch sie waren bereits eingestellt und wurdvkM Wunsch der faschistischen Behörden wieder gedruckt, als dÄ kein anderes Mittel

hatten, um für die faschistische anleihe zu agitieren. Der Herausgeber mußte sich Mßerdt« dazu bequemen, in die Schriftleitung einen Ltaliemschen M. zeikommissär aufzunehmen, der dafür sorgt, daß die Blättcht» un Sinne der Behörden geschrieben werden. Was für ein« Wert sollen übrigens deutsche Zeitungen für das VoM« der Südtiroler besitzen, wenn die Heranwachsende Generation mit allen polizeilichen Mitteln, auch mit Geld- und FrHM strafen, daran gehindert wird, deutsch lesen zu lernen. Schließlich muß noch auf den Widerspruch

hinMiej» werden, daß Mussolini dem deutschen Volke sagt, nafttttitt Bekennermut sei die erste Tugend eines Volkes, nur der nage nde Gedanke führe zum.Aufstieg, während er auf der ontea Seite der deutschen Nation zumutet, sie mögen die Lch« der Südtiroler, derengleichen es in Europa nirgends gM. M. sehen. Gibt es denn einen nationalen Gedanken ohne tägig, nales Gefühl? In diesem Sinne muß jede national % eben auch Gefühlspolitik im besten Sinne sein. Wenn sici Mussolini auf Blsmarck beruft, so tut

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Volksbote
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Pagina 2 di 16
Data: 29.12.1933
Descrizione fisica: 16
zu sein, gewisse Bedenken, die. in den letzten Lagen vorgebracht wurden, zu zer streuen. Da die amtliche Pariser Mitteilung die Wiederaufnahme der Abrüstungskonferenz und die Wichtigkeit der Erhaltung der Autorität des Völkerbundes erwähnt, deutet man.es? in deM Sinne, daß Paris und London darin prin zipiell übereinstimmen, daß' die Abrüstungs- besprechungen nur in Genf mit Erfolg zu Ende geführt werden können. Darüber, wie sich im besonderen Falle die britische Regierung die Rückkehr Deutschlands nach Genf

Bulgaren in keiner Weise eine Widerlegung der An- munistisck bedeute, daß die kommunistische Partei n der fraglichen Zelt einen gewaltsamen. Um- & Iß M U m piij versucht habe. Der „Lokalanzeiger' sagte, das Vvlksurteil - sei durch den Leipziger Spruch bestätigt worden. Leber Van der Lubbe sei der weiße Stab gebrochen: aber der Kampf gegen kin«: Mittäter und Mithelfer im weitesten Sinne werde weitergehen. Der „Börsenkurier' hob hervor, daß das höchste deutsche Gericht nicht nur mit seinem endgiltigen

eines aWlll ungsgesuches der Verwandten Ban Lübbes, Über das der Reichspräsident entscheidet, abgewartet werden muß. Ein Gnadenäkt im Sinne einer Umwandlung der Todesstrafe in Zuchthaus gilt indessen als. völlig unwahrschein lich. Statt der in Deutschland^Lblichen Hin richtung durch das Beil kann die Reichsrrgierung die Vollttreckuna durch den Sttang anordnen, da ste sich diese Möglichkeit im „Gesetz .Van der Lubbe' Vorbehalten hat. Für die Bulgaren, die in Schutzhast zurück- behalten werden, dürste

Eruvoe der wörtlich, iedensalls nicht in dem Sinne zu. »er. - - - - . -- - an der Demokratie festhält, .„„..am d«r beiden Regierungsparteien möglich. Das letzte, vorwiegend als eine Demonstration aüfzNfastende '■ Ultimatum der Heimwehren ' an den Bundeskanzler erwies sich als ein'Stoß in» Leere. Die Heimwehrführuna forderte die faschi stische. Gleichschaltung der Länder, die Demission der beiden Staatssekretäre der „Nattonolständi- schen Front^'. die Auslieferung der Befehls- Gewalt über Polizei

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Dolomiten
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Pagina 4 di 6
Data: 12.02.1936
Descrizione fisica: 6
vorgekommen ist, geführt werden, ohne dast der Besitzer hievon verständigt wird, erwachsen diesem die Spesen, zu deren Begleich er von der Zentrale verpflichtet wird, während der eigent liche Schuldige nicht mehr feststellbar ist. Äst nun schon die Haltung eines Telephons eins kostspielige Sache für die Besitzer und eine Zuvorkommenheit den Gästen gegenüber, so ist ein Mistbrauch der Apparate im angeführten Sinne nicht nur eine Taktlosigkeit sondergleichen, sondern auch eine strafbare Handlung im Sinne

. 65 deS Stratze'kodcy mit LIzen» sowohl kür den T>ans- vort von Pcrkonen aks m:ch von Waren versehen stnd. da In diesem'Fall b:r Tran'vort v-n Sa*-n nicht als sallweike betrachten ist. sondern als normal« Tätigkeit des AutoinbaberS. Amtliche Devisenkurse vom 11. Februar. Berlin 805.06 Wien 235.— Zürich 410.— London 62.20 Newyork 12.405 Barls 82.85 Brüssel 211.75 Prag — — Ter Schilling-Wechselkurs wurde Im Sinne deS Übereinkommens zwischen Italien nnd O sterrcich, betreffend die Regeinng der aegenfetti-en Z ftlnn

-cn für die Zeit vom 10. üiS 15- ds. mit S 4255 für UX) Lire festgesetzt. llribunal Dolzano Kaum aus der Haft entlasten. Am 24 November des vergangenen Iabres abends bemerkte der Besitzer des Hauses Car- duccistratze 17 in Bolzano ln den Kellerräumen Licht und bielt Nachschau. Da traf er einen Burschen, der aus die Frage, war er dort zu suchen habe, angab. man möge ibn im Räume schlafen kaffen, well er kein Geld habe. Der Bursche batte aber etwas anderes im Sinne, als zu fchlaken, denn er hatte drei im Keller

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Volksblatt
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Pagina 7 di 10
Data: 03.04.1915
Descrizione fisica: 10
Vorkehrungen in die durch daS Fremden Verkehrsgesetz vorgeschriebenen Bahnen zu lenken und zu diesem Zwecke an Stelle der für die Ueber gangSzeit gewählten provisorischen Kommission im Sinne der Statthaltereiverordnung eine definitive Fremdenverkehrskommissfon zu bilden. Die provi sorische Kommission hat daher beschloffen, im Sinne z-r Wahlordnung die Wahl der „Fremdenverkehrs- ommission Bozen' für die gefetzmäßige Zeit von drei Jahren auszuschreiben. Die Bildung der beiden Wahlkörper im Gebiete

der Fremdenv?rkehrSkom« Mission und die Zustellung der Wählerlisten für >ie nach dem Gesetze im Monat Mai stattfindende Vahl der Kommission ist bereits im Zuge. Im Sinne deS § 33 der Verordnung des k. k. Statt» »alters vom 24. September 1913 werden die jeden Wahlkörper gesondert behandelnden Wählerlisten durch acht Tage und zwar vom 12. bis einschließlich 9. April 1915 in der Kanzlei der Fremdenver- kehrskomwission Bozen. Silbergaffe 6, zur allge meinen Einsicht aufgelegt. Einsprüche gegen die Richtigkeit

ein Strafprozeß wegen Hochverrates gegen I. S. statt; als Militäranwalt trat Oberleutnant Bit- fchnau, als Verteidiger RechSanwalt Dr. A. Lehn dorff auf. Der Angeklagte wurde im Sinne der Anklage schuldig befunden und zum Tode durch den Strang verurteilt. Gin Verurteilter abgefallener Priester. Vor einem Wiener Erkenntnissenat spielte sich am 30. und 31. März die vom Obersten Gerichtshof neuerdings angeordnete Verhandlung gegen den abgefallenen Priester Johann Kirchsteiger, der an geklagt

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 31.07.1928
Descrizione fisica: 6
in fremdenverkehrsförderndem Sinne für Merano ^ 2l'ä°^ der den Sport aktiv ausüben- Zirka 2 Wochen spater kam das Turnier in den Mitglieder ist wohl der Meraner Tennis- Trieste. Geicliasksslunden der Vrovvida unter all den anderen Tennisklubs Ita- Dahin waren nur die Damen Fräulein Kom- n . « r. ? - me- - »x ^ n k und des übrigen Auslandes der kleinste, menda und Frau Ullstein gefahren, inàlnorknnf^ll^ ì .^.6° à solche steht daher in gar keinem Auch hier war die Aufnahme eine sehr herz, in?» ^ a ab 1. August Verhältnis

sie ani Weihnacht^ und Neu- der kleine Klub nicht so sehr ausschließlich zu sei- Meranos mit. iahrstag und am Ostersonntag geschlossen. nein Vergnügen besteht, als vielmehr in be- Fräulein Kommenda brachte auch hier viele ?remdenkreauen, am 28. Zuli 192S trächtlichem Sinne zur Förderung der Meraner schöne Preise mit, Frau Ullstein mußte wegen àr -u -.-wn d-r -ur. Ruckkehr der Sinder aus der Ferienkolonie lander Klub deren 1200, andere Klubs einige lein Kommenda, meine Frau (als nicht aktiv Die Kinder

Ull- 1. Marsch. 2. I. Strauß: Transaktionen, Wal- gà Colombo. Principe d'Avalos, Bianchi, stein, während sich das Ehepaar Briscoe in die- zer.- 3. Rossini: Tancred. Ouverture. 4. Ran- Dr. Moschini, Conte Bonzi usw. gekommen. fem Sinne in England hervortun wird. Mäh- zato: Serenade galante 5 Ws.gner: Fantasie <xs war auch ein großer Lunch uns zu Ehren rend Herr Richard Schmidt in Oesterreich bei aus der Oper, „^.annhanser . 6 Ahar: Walzer. wundervollen Palazzo des Grafen Marti- den verschiedenen

im sremdenverkehrs- Ik Kl Ii förderndem Sinne hinzuweisen. KNDM Rittmeister Iozsi M a d a r a s z

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 12
Data: 03.10.1891
Descrizione fisica: 12
errichtet werden. Die Südbahn wurde vom Handelsministerium bereits zur Vorlage eines ProjecteS hiefür aufgefordert. Der Obmann der HandelSfection, Herr Kammer« rath Hueber, berichtet nun über verschiedene An träge derselben. Dem vorliegenden Gesuche deS Ver eines der Oesterreicher in Nürnberg um befürwor tendes Gutachten, betreffend die Errichtung eines öster reichischen (Konsulates in genannter Stadt, wird iui bejahenden Sinne entsprochen. Die Handelskammer in Troppau ersuchte die hiesige Kammer

, sich ihrer Petition an die Regierung um gesetzliche Regelung des AuSverkauswesenS anzuschließen. Hienach sollen Ausverkäufe nur bei Auflösung von Geschäften gegen Bewilligung der Behörde und unter Controle gestattet sein. Die Kammer erkennt den Wert einer derartigen Maßregel an und beschließt im Sinne der Troppauer Kammer. Des weiteren werden von der k. k. Statt- halterei die neuen Tarife der 3 Packträger-Jnstitute hier zur Begutachtung vorgelegt. Im großen und ganzen werden nach kurzer Debatte die vom Polizei

des FiakertariseS in Hall sämmtlich angenommen. Eine Anfrage der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel, ob sie einem Berg manne dortselbst t-ie Licenz zum Verkaufe von Torten, Canditen, Obst, Kartoffeln :c., bewilligen könne, wird im bejahenden Sinne erledigt. Herr K.-R. Dann hauser berichtet über Antrage der Gewerbesection. Die ReichSrathS -Abgeordneten Tausche und Genossen haben in einer Interpellation an die Regierung auf die Mängel des BrotverkaufeS in Oesterreich hingewiesen und ersuchen die Regierung

, den Verkauf des Brotes nach festem Gewicht, wie dies in den meisten anderen außerösterreichischen Län dern üblich ist, einzuführen. Die Regierung hat nun die politischen Behörden beauftragt, diesbezügliche Er hebungen zu Pflegen. Von den meisten Bezirkshaupt- Mannschaften deS Bezirkes sprechen sich die eingelau fenen Gutachten für den Verkauf des Roggenbrotes nach festem Gewicht und variablem Preise aus. Auch die Kammer beschließt in diesem Sinne, berücksichtigt jedoch auch den Wunsch ver

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 18.11.1896
Descrizione fisica: 4
in einem von diesen gesorberten Sinne gelöst wird. Artikel 61 deö Handels, gesetzbucheö wurde in der erwähnten Regierungsvorlage dahin geändert, daß die Kündigungsfrist für Prinzipale wie Haiid- lungSdiener gleich bemessen sein muß und auch durch Ver trag nicht unter 1-Z Tage, beziehungsweise wenn der Ange- stellte eine halbjährige Dienstzeit vollstreckt hat, nicht unter einem Monat herabgesetzt werden und die Aushebung des Dienstverhältnisses nur am ersten oder fünfzehnten eines Monates erfolgen

- und Lohnstreitigkeiten für einen Theil der Arbeiterschaft im Sinne ihrer langgehegten Wünsche geregelt wird, der prinzipiellen Regelung dieser Frage auszuweichen und lokal einen Unterschied weiter bestehen zu lasten, der sachlich nicht nur in keiner Weise gerechtfertigt ist, sondern gegen welchen auch noch weitere sehr tristige Gründe sprechen. Die Sprengel der BezirkShauptmannschaften um fassen in der Regel mehrere BezirkSgerichttsprengel. Meilen weit hat unter Umständen der Arbeiter heute zu gehen

mit dem Hinweise entzogen, das; hiebei „Gründe der militärischen Disziplin und der strengen Wahrung deö Werkstältcngeheim- nisses' das entscheidende Wort gesprochen haben. Aus dem Ganzen geht hervor, daß das nunmehr abge änderte Gesetz über die Gewerbegerichte mit dazu beitragen wird, das ArbeitSrecht in modernem Sinne auszugestalten und das Vertrauen der Arbeiterschaft zur Rechtsprechung zu stärken. Die Deutschsortschrittlichen in beiden Häusern des Reiä'SrotheS dürfen, darauf hinweisen

, daß sie bei dem Aus bau unserer Arbeilerschutzgesetzgebung stets im Sinne gerechten Entgegenkommens mitgewirkt haben. politische Ueberficht. Die Debatte über die Kismarckenthiilluuge». Die vorgestrige Sitzung des deutschen Reichstages brachte die erwartete Interpellation des Zentrums wegen der bekannten BiSmarkischen Enthüllungen. Dieselben wurden vom Grasen H o ni> pesch eingebracht. Dann erg.iss der Reichskanzler Fürst Hohen- iohe das Wort, um unter der gespannten Aufmerksamkeit des ganzen Hauses folgende Erklärung

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