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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 10.06.1898
Descrizione fisica: 8
, wie ein Gruß von ihr, hier bei seiner Arbeit, die sie nie mehr theilen, nie mehr genießen durste? Es sah ihr so ähnlich . . . Einen Augenblick tauchte er mit einem trüben Lächeln, das seinem lebensvollen Ge sicht fremd genug stand, sein Antlitz in dies Blütenmeer, ließ dessen kühle Wellen darüber hinschmeicheln und den berauschenden Dust auf seine Sinne wirken . . . unmittelbar da rauf nahm er die gewaltige Vase mit gewal tige Vase mit beiden Händen, trug sie in die „Totenkammer,' den großen Raum neben

gebürtig und dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, wegen Verbre chens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 13. Juni 1898 um 4 Uhr nachmittags: Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Nieder- Vintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewöhn Heits-Dieb- stahles im Sinne der §Z171, 173,174116, 176 I und Ila St.-G.; 2. der Uebertretung der Entziehung aus d^r Polizei aufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Gesetzes

die Tochter, stand dicht neben ihr, blickte aber von der Mutter und dem Christusbilde fort, dem Beschauer entgegen. (Fortsetzung folgt.) Freitag, den 10 Juni 1898. alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger- Taglöhner. wegen 1. des Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G.; 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen Anstalten und Vor kehrungen im Sinne des § 318 St.-G.; 3. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G. Am 15. Juni 1898 um 9 Uhr

vormittags: David Martischnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg. Gemeinde Stall in Körnten ge bürtig' und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens desTodtschlages im Sinne des Z 140 St.-G. Am 16. Zum 1898, 9 Uhr vormittags: Franz Wälder, 48 Jahre, von Außervillgraten gebürtig und dorthin zuständig, verehelichter Viehändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Ver leitung zur Verfälschung öffentlicher Kreditpapiere, im Sinne der ZZ 9, 1<Z6, 110 St.-G.; 2. des Vergehens des Verschuldens

im Konkurse im Sinne des Z 486 St.-G. Am 16. Juni 1898, halb 4 Uhr nachmittags. Vinzenz Grand egg er, 16 Jahre alt. von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde Zwölfmalgreien zu ständig, lediger Fütter, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung; 2. der Ueber tretung des Diebstahles. Am 17. und 18. Juni 1898, um 9 Uhr vormittags: Moritz Strauß, 34 Jahre alt, von Sobodist, Komitat Neutra in Ungarn gebürtig und dorthin zu ständig, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 07.06.1902
Descrizione fisica: 12
. ** Schwurgerichtsperiode iu Bozen. Bei der am Montag beginnenden Schwurgerichlssession kommen folgende Fälle zur Verhandlung: 1. am 9. Juni um 9 Uhr vormittags Filomena De- martin, geb. zu Brixen am 5. Jänner 1871, nach Padola, Provinz Auronzo, in Italien zuständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne bestimmten Auf enthalt, wegen s) des Verbrechens der öffent lichen Gewalttätigkeit im Sinne des § 96 Strfg., b) des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197 und 200, c) der Übertretung der Geburtsverheimlichung im Sinne

der §§ 339 und 340, und ci) der Uebertretung ver botener Rückkehr im Sinne des § 323; — 2. am 10. Juni um 9 Uhr vorckittags Aloifia Greitenberg, geb. am 4. August 1878 zu Gail- dorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Be zirk Male, in Tirol, katholisch, ledig, Fabriksar beiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 3. am 10. Juni um 3 Uhr nachmittags Maria Weiß, geb. am 19. September 1882 zu StefanS- dorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen zuständig

, katholisch, ledig, Bauerstochter in Stesansdors, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des ß 139 ; — 4. am 10. Juni um 5 Uhr nach mittags Katharina Stege r, geb. zu Prettau in Täufers und dahin zuständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Dienstmagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 5. am 11. Juni um 9 Uhr Vormittags Albert Menahin, geb. am 1. April 1882 zu Neumarkt in Tirol, zuständig nach Salurn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt

in Bozen, wegen des Verbrechens des Totschlags im Sinne des Z 140 (Amn. der Schr.: dieser Fall betrifft den am 9. März d. I. in Bozen begangenen Totschlag an dem Friseur Jedlizka, worüber wir seinerzeit ausführlich berichteten); — 6. am 12. Juni um 9 Uhr Vormittags Martin Unterrainer, 33 Jahre alt. von Schabs gebürtig und dorthin zu ständig, katholisch, ledig, StcueramtsauShilssdiener in Windischmatrei, wegen des Verbrechens der V e r- untreuung im Amte im Sinne des § 181; — 7. am 13. Juni um 9 Uhr

Vormittags Jo hann U nterpeitinger, 70 Jahre all, geb. zu Pichlern, Bezirk Bruneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167; — 8. am 14. Juni um 9 Uhr Vormittags Anna Scaillet, geb. Schwarz, geb. am 2. November 1871 zu Frenndorf bei Tulla und zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private in Wien, wegen des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre, im Sinne der §§ 491 und 493. — Bei den Ver handlungen

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 12.03.1912
Descrizione fisica: 8
Geschiedene HMt Josef Posch, ist vom 3 Tiroler Kaiserjägelregintent und stammt von Jmst. Schwurgericht kose» Bei der am 11. März beginnenden ersten diesjährigen Schwurgerichtssessim werden folgende neun Fälle zur Verhandlung ge langen: 1. Johann Hocheqger, 29 Jahre alt, verehelicht, Müllergehilfe aus Kopfing in Oberöster reich, und Martin Kolmbauer, 26 Jahre alh ledig, Müllergehilfe aus Ettendorf in Kärnten, wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der HZ 152, 155 b und 6, 156

a inid Uebertretung im Sinne des Z 411 St.-G.; 2. Anton Gass er, 27 Jahre alt, ledig, Spengler aus Brixen, wegen der Verbrechen der Notzucht und der Unzucht wider die Natur im Sinne dtt HH 127 und 129 1b St.-G.; — 3. Hermann Münst, 20 Jahre alt, ledig, Knecht aus Ulm, wegen Verbrechens des Totschlages im Sinne des Z 140 St.-G.; — 4. Josef Reich sie gl, 46 Jahre alt, ledig, Hilfsarbeiter aus Natz, wegen der Ver« brechen der Notzucht und Schändung im Sinne det HZ 127 und 128 und der Uebertretung

im Sinite des Z 516 St.°G.; — 5. Sebastian Schwien- dach er, 57 Jahre alt, ledig, Malergehilfe ass St. Christina in Gröden, wegen des Verbrechens der Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere im SiM des Z 106 St.-G.; — 7. Miecislaus Karpinski, 31 Jahre alt, nach Posen in Preußen zuständig, ledig, Handlungsgehilfe, wegen des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174 Ile und 176 I und der Übertretungen der verbotenen Rückkehr und der Falschmeldung im Sinne der M 323 und 320

s St.-G.; — 8. Matthias Malleier, 33 Jabre alt, lediger Obsthändler aus Lana, wegen des Verbrechens der Notzucht köt Sinne des H 127 St.-G.; — 9. Josef Leim- egg er, 37 Jahre alt, Prinat in Gries bei Bozen, wegen der Verbrechen des Betruges und Diebstahles im Sinne der HZ 197, 200 und 203, bezw. 1?1, 173, 174 IIb St.-G. Griginat-Werichte. A>5r«» «»ser»r OriiKi«»l»V»richt« mir «it «ISIlke», 10. März. (Wühl er Versamm lung.) Für heute mittags hatte der Reichstag abgeordnete Pfarrer Franz Meixner in ow Gasthof „zur Rose

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Volksblatt
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Pagina 5 di 10
Data: 05.03.1898
Descrizione fisica: 10
h. März 1898 „Tiroler Polksblatt- Seite b M. Am 8. März, nachmittags 4 Uhr, Johann Schmid, 40 Jahre alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig, nach St. Lorenzen zuständig, lediger Berg arbeiter und Bauernknecht, wegen a) des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 8 und 127 St.-G. und b) der Übertretung deS Diebstahls im Sinne des Z 640 St.-G. IV. Am 9. März, vormittags 9 Uhr, Jakob Heinrich, 49 Jahre alt, von Trient gebürtig und dahin zuständig, verehl. Taglöhner, wegen Verbrechens

der Brandlegung im Sinne der 166, 167 lit. k. St.-G. V. Am 10. März, vormittags 9 Uhr, Rosa Huber, geb. Oswald, 45 Jahre alt, von Tausers in Vinstgau gebürtig, nach Kaisers, Bezirk Landeck, zuständig, verg licht, wegen a) des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167 lir. « und k St.-G. und d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460 St.-G. VI. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, Peter Gobbi, 30 Jahre alt, von Leisers gebürtig und dort zuständig, verehl. Taglöhner, wegen des Verbrechens

s) der Theilnehmung am Diebstahle im Sinne der HZ 185 und 186 lit. a St.-G. und b) des Diebstahls im Sinne der §§ 5, 171, 173, 174 N b u. ä St-G. VII. Am 12. März, vormittags 9 Uhr, Johanna Schennach, 27 Jahre alt, von Ehrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Bescherstochter in Ehrwald, wegen des Verbrechens a) des Kindsmordes im Sinne der ZZ 134 und 139 und d der versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der §§ 9, 5 und 144 St.-G. Die Verhandlung?» leitet

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 12
Data: 26.11.1870
Descrizione fisica: 12
nach Z. 5, im Falle sie dieses Verbrechens nicht schuldig erkannt werden sollten, nach Z. 300 in derselben Weise zu vernrtheilen. Es bleibt nnr noch der Fall übrig, daß anch die böse Absicht gegen Bcnst aufzureizen nicht angenommen werden sollte. Geschieht dieß, so kann doch nicht verkannt werden, daß in der Beschuldigung Beust'S, au einem Ver brechen theilgenommen zu haben, wenigstens eine Ehren-Beleidigung im Sinne deS 8- 487 St. G. nnd des Artikels 5, G. vom 17. Dezember 1862 vorhanden ist. Die Klage

kann, da eine öffentliche Behörde angegriffen ist, von Amtöwegen geführt werden. Im Falle endlich die Herren Geschworenen in der Mitwirkung des Aug. Petter eine Mitschuld im Sinne des ß. 5 nicht entdecken sollten, beantrage ich denselben der Preß-Uebertretnng im Sinne des Artikels 3, G. vom 15. Oktober 1868 schuldig zu erklären.' Hierauf erhob sich der Vertheidiger Dr. One- sting h e l. Er gab vor Allem zu, daß man den Raub eines Landes nicht nach den Begriffen des St. G. B. beurtheilen könne, hob aber hervor

, daß man auch fär die Theilnahme am Raube diesen Maßstab bei Seite zu legen habe nnd nur im völkerrechtlichen Sinne von einer solchen sprechen könne. Theilnahme sei hier im weitesten Sinne einer Gutheißung, eines Stillschweigens, wo Reden Pflicht wäre, zu verstehen. DaS päpstliche Territorium sei nicht Eigenthum deS Papstes, sondern der katholischen Kirche; alle Katholiken und somit auch die Oester reichs hätten ein ideelles Recht darauf. Dieses Recht der Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs wenigstens

durch einen Protest zu wahren, wäre Pflicht deS öfter. Reichskanzlers gewesen; indem er eö nicht gethan, hätte er sich einer Theilnahme am Raube im völkerrechtlichen Sinne schuldig gemacht. Die Geschichte wegen des „Palazzo Farnese' zwischen dem „Vaterlande'' und der offiziösen „Wiener A. P.', sowie die Auslassungen der v'azzetta usf. di Roma' nnd der „Perseveranza' sinv dem Vertheidiger, wenn auch erst nachträgliche, doch unbestreitbare Zeugnisse einer wirklichen Theil nahme Beust'S im oben angedeuteten Sinne

zu entkräften, daß er be hauptete, die unwahren Angaben und entstellten Thatsachen, welche der Z für daö Vergehen fordere, seien nicht vorhanden, da die Theilnahme Beust'S eine erwiesene sei. Ans demselben Grunde könne auch keine Ehrenbeleidiguug im Sinne des Z. 487 vorhanden sein. Vertheidiger stellte daher den An trag die Angeklagten vollkommen freizusprechen. (Schluß folgt.) Lokales, Konzert der Jnnsbrucker Liedertafel. Dem vernehmen nach wird uns die hiesige Liedertafel durch Veranstaltung eines großen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 28.06.1892
Descrizione fisica: 10
1892 unter „Ostschweizerischer Plattstichweber-Ber- band' gebrachten Artikels von »Nachdem die Frage' . bis „ehe es zu spät ist' und des in derseben Nummer unter „Beinwyl' enthaltenen mit „die Tabakarbeiter gewerkschaft' beginnenden und mit »das Central» Comit6' endenden Artikels — Der Inhalt des in der Nummer 4S vom 4. Juni 1892 unter „Hoch die Unzufriedenheit' enthaltenen Artikels von »aus Grund all des Gesagten' bis „Adam im Paradies' — die Vergehen im Sinne der ZA 302 und 3os

St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 33 vom 23. April 1892 aus Seite 1 SpaUe 3 und Seite 2 Spalte 1 unter „Neue Züricher Zeitung, Auslieferungsgesetz und Anarchismus' gebrachten Artikels begründe in der Stelle von „aber daß wir' bis „ein Verbrechen ver übten' (s. Seite 2 Spalte 1) das Vergehen im Sinne des Z 305 — Der Inhalt des in der Nummer 36 vom 4. Mai 1892 unter „Religion und Geschäft' gebrachten, mit „Ein Arbeiter schreibt' beginnenden und mit „ursprüng liche Lehre Christi ist' endenden Artikels

im Sinne des Z 303 u. jenen des letzterwähnten Artikels auch das Verbrechen der Religionsstörung im Sinne des H 122 a. St.-G. — Der Inhalt des in der Nummer 4 3 vom 28. Mai 1892 unter „Gottes Finger' enthaltenen, mit „Letzter Sonntag' beginnenden und mit „Wo blieb seine All macht und Güte' endenden Artikels — das Ver brechen der RüligionZstörung im Sinne des H 122 a. St -G. — II. Der Inhalt der nachbenannten Druckschriften und zwar: Jener der Nr. 18 der periodischen Druckschrift „Der Schweizerische

' bis zu den Worten „Sache der Sozial- Demokratie' (Seite Z Spalte 3) — begründe den Thatbestand der Bergehen im Sinne der HZ 302 und 303 St.-G. IU. ES werde die Beschlagnahme der besagten Num mern der oberwähnten Druckschriften bestätigt und IV. daS Verbot der Weiterverbreitung ausge sprochen, sowie die Vernichtung der aufgegriffenen und der noch aufzugreifenden Exemplare verfügt. K. K. Kreisgericht Bozen am is. Juni 1892. Der Präsident: Koepf. Foradori. Licitatiouen. 2 Aviso. Nr. 989 Mit Bezug

angenommen. Die Bedingungen sind Hiergerichts einzusehen und werden vor der Versteigerung verlesen. Die Hypothekarglänbiger haben ihre Forderungen bis zum I. Versteigerungstermine bei sonstiger Ver lustgefahr im Sinne des Hofdekretes vom 19. No vember 1839 I. G. S. Nr. 388 Hiergerichts anzu melden. K. K. Bezirksgericht Brixen am 23. April 1892. 38 S a n t e r. 1 Edikt. Nr. 1688 Ueber Ansuchen des Advokaten Dr. Franz Mumelter in Bozen wurde zur Realisierung einer Forderung

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 18.11.1920
Descrizione fisica: 8
die Namen der Fremden, die die Anstalt oder, Gemeinschaft verlassen und die Richtung, die sie einschlagen, zu melden. Art. 12 handelt von zweifelhaften Angaben, Art. 13 von Befugnissen der Behörden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtiger Verordnung sind befreit die Heichs- italiener und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von Saint-Germain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18.004, ratifiziert wurde, von Rechts wegen die italienische

Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffenstillstands linie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, aber nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben. Hingegen haben die Meldepflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne

in denselben Gebieten heimatberschtigt 6) jene,' die obwohl italienischer Nationalität in einem zur ehemaligen österreichisch-ungari« schen Monarchie gehörigen Gebiet Heimat, berechtigt und dort nach Raffe und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. , Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die An- Wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechts» Verhältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 .Iahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne

gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhergehenden Punkten auf gezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicherheitsbehörden im Sinne dieser Verordnung sind die Ouästuren für die Stadt Trient, Trieft und deren Gebiet; die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Venezia Tridentina; die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind; in den übrigen Gemeinden. die Offiziere

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Volksrecht
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Pagina 2 di 6
Data: 19.11.1920
Descrizione fisica: 6
bürgerlicher Regierung mit Riesenschritten dem Abgrund zu! Ministerium Earlon de Wlarl. Wie di« Blätter aus Belgien melden, istesEartondeWiart gelungen, zwischen den Liberalen und der Sozialistischen Partei eine Verständigung über das Re- girrunqsprogramm herbeizusiihren. Die Frage der Militärdienslzeit, die Ursache der Schwierigkeiten, scheint im Sinne einer Dienstzeit von 10 Monaten gelöst zu sein. Gegen die Annexion Betzarabiens. Die Regierung der Ver einigten Staaten protestiert gegen die 'Annexion

ist, da er sich allem An- scheine nach auf die bevorstehende Optionserklärung be zieht. Wir bringen deshalb den Paragraph 14 nachstehend zum Abdruck; „Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegen wärtiger Verordnung sind befreit die Reichsitaliener und jene Personen, die iin Sinne des Friedensvertrages von Saint Germüin, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18004, ratifiziert wurde, von Nechts wegen die italienische Staatsbürgerschaft erlangen werden; nämlich

jene, die in dein von der Waffenstillstandslinie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1913, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben.' Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vor hergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 600 des vorerwähnten Friedensvertrages zu optieren

deren Nach kommen ; e) jene» die obwohl italienischer Nationalität, in einem zur ehemaligen österr.-ungar. Monarchie gehörigen Gebiet heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache x Nr. 87 von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. ‘ ~ Für Ehefrauen gellen, insoweit es sich um die 'An wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsver hältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 fahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 6
Data: 13.08.1925
Descrizione fisica: 6
sie sich verpflichten, alle Bestimmun zen dieser Ordnung zu beobachten-, 4. dieselben zu erklären, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen be hufs Deckung der Konsumabgabe eine Kau tion zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen, falls die Konsumsteuerdirektion dies oerlangen sollte, zu bezahlen. Art. 5 Dem Ansuchen ist auch ein Bogen in sieben Abschriften beizulegen, auf welchem die Un terschrift des Gesuchstellers oder der Person, die beauftragt ist. das Ein- und Ausfuhran- sllchen

zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. S Maßgebend für die Angaben hinsichtlich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben ist die im Sinne des Ab satzes I der gegenwärtigen Ordnung gemachte Erklärung. Art. 7 Nach beendeter Bearbeitung der eingeführ ten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen an zumelden. da die notwendigen Eintragun gen in den Registern jedes einzelnen Erzeu gers zu machen sind. Wer eine verspätete An zeige einbringt, macht sich im Sinne

der Be stimmungen des Art. 46 des Konsumabga bengesetzes einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu be strafen. Art. S llm Trauben von außen oder von den offenen Fraktionen der geschlossenen Ge meinde einzuführen bedarf es eines Einfuhr- zesuchen, welches in zweifacher Ausfertigung von den hiezu berechtigten Personen unter fertigt sein muß. deren Unterschristen wie im Punkt 2 angeführt, bei der Direktion der Konsumabgaben registriert sind. Art. 3 Die Ausfuhr von Most und Wein erfolgt

ist einzig und allein das bei den Konsumabgabeämtern erliegende Originalgesuch maßgebend. Art. 12 Wird Wein und Most von dem im Sinne dieser Bestimmungen hiezu Berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Zentral-Konsumabgabenamt einzubringendes Gesuch notwendig, und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das eingeführte bezw. ausgeführte Quantum in die hiezu bestimm ten Register vorgemerkt werde. (Schluß folgt.) b Für die Mieter. Der Mieterfchutzoerein Bozen ersucht uns um Aufnahme

b Hotel Reichrieglerhöf, Guntfchnabahn. Zimmer mit und ohne Pension, beste Küche, Terrassen-Kaffee-Reftaur. schönste Fernsicht. b Bürgersaal Bozen täglich Variete-Kon zert. Eintritt L. 8. Sein Setränteaufschlag. Meran und BiMgau. m Ein Gewittermorgea war gestern, 12. August, im vollsten Sinne des Wortes. Schon gegen 5 Uhr früh ging es los und zwar schien der ganze Westen von Ulten bis Sprons ein einziges fürchterliches Unwetter auf das Burggrafenantt loszulassen. Das gefürchtete Unheil blieb zum guten

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Volksblatt
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Pagina 10 di 10
Data: 29.07.1899
Descrizione fisica: 10
) nicht in euch haben!' Da ihn einige der Zuhörer und Jünger nun verließen und sagten: „Diese Rede ist hart, wer kann sie hören?', selbst dann änderte er seine Ausdrücke und Redeweise nicht, sondern er wollte, dass seine Worte durchaus im buchstäblichen Sinne verstanden werden. Endlich wandte er sich zu den Aposteln, den Zwölfen, und sagte: „Wollt auch ihr hinweggehen?' Da sagte der Apostel Petrus im Namen aller Zwölf: „Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens'. Somit wollte Jesus Christus, dass seine Worte

: „Dies ist mein Leib' und „dies ist mein Blut' von den Aposteln und den übrigen Zuhörern in dem Sinne, in welchem er sie gesprochen hatte, ausgesasst werden. Die Apostel haben auch wirklich diese Worte im buchstäblichen Sinne velstanden und auch so verkündigt und gepredigt. Die Schüler der Apostel und ihre Nachfolger haben gleich falls, wie oben gezeigt wurde, die Worte im buchstäb- lichen Sinne ausgefasst und selbe in dem Sinne ihren Nachkommen mündlich und schriftlich überliefert. So glaubte die gesammte

. Es ist nämlich eine Unwahrheit, dass wir Katholiken „unverschuldet' Irrende verfluchen und ver dammen; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken den Ausdruck „alleinseligmachende Kirche' in dem Sinne gebrauchen, als könnte die katholische Kirche allein, ohne Gott, die Menschen selig machendes ist eine Unwahrheit, dass die katholische Kirche jeden Aberglauben dulde; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken ein Stück Brot anbeten; es ist endlich eine Unwahrheit, dass wir die Heiligen anbeten. Nein

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 06.08.1879
Descrizione fisica: 4
II ä St.-G. zum schweren Kerker von 14 Tagen, und b) Johann Moser von Barbian, Bez. Klausen, verehelichter Fuchsbau, wegen Uebertretung der Dieb- stahlstheilnehmung nach Z 464 Sl.,G. zu 6 Tagen Arrest, verschärft mit einem Fasttage verurtheilt. Mit Urtheil vom 5. Juli wurden: 3. a) Josef Rusfmi von Sover, 17 Jahre alt, ledi ger Schneidergehilfe, und b) Anton Gistl von Schlanders, 15 Jahre alt. le- diger Schneiderlehrling, wegen Verbrechen» der Unzucht wider die Natur im Sinne der ZZ 129 litt, b und 130

St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten, resp, ^wöchentlichen Kerker, und 4. Anna Kaufmann von Margreid, verwittwete Bettlerin, wegen des Verbrechens des Diebstahls nach ZZ 171, 174 II o. und 176 II a St.-G. zum schwe- 5en Kerker von 10 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 10. Juli wurde 5. Josef Netterer, lediger Viehhändler von Voran, wegen Verbrechens des Betruges durch Meineid, im Sinne der ZZ 197, 199 a. und nach ZZ 202, 204 St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten verur theilt. Mit Urtheil vom 12. Juli

wurde 6. Franz Mahlknecht von Mulin, Gemeinde St. Christina in Gröden, Bez. Kastelruth, verehelichter Müllerknecht, wegen Verbrechens des Diebstahls nach ZZ 171. 173, 174 II ä St.-G. zum schweren Kerker Don 4 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 13. Juli wurden 7. Carl Mayr aus Hall, lediger Bäckergeselle, wegen Verbreche»? der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach Z 81 St.-G. und der Übertretung der Landstreicher« im Sinne der 81 und 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1873 zum schweren Kerker von 8 Monaten

, und 8. Josef Hoppichler von Tulfes, lediger Bäckergeselle wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171, 173, 176 o St.-G.zum schweren Kerker von 3 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 18. Juli wurden 9. Pietro Dalceggio von Borgo, 50 Jahre alt, ver ehelichter Haufirer wegen Verbrechens der Schändung im Sinne des Z 128 St.-G^ zum schweren Kerker von S Monaten, und > 10. Michael Aigner von Petersdorf» lediger Knecht, 'wegen Verbrechens des Betrugs im Sinne der HZ 200, 201 L und 202

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.04.1935
Descrizione fisica: 6
einen ausführlichen Bericht über die im verflossenen Jahre abgewickelte Tätigkeit, Be richt, ^er von den Anwesenden einstimmig geneh migt wurde. Sodann wurden zahlreiche wichtige Probleme der Kategorie eingehend erörtert und in diesem Sinne verschiedene Vorschläge gemacht. Nach Abschluß der Sitzung begaben sich die Sachverstän digen zum Siegesdenkmal, wo sie eine Ehrenbezeu gung leisteten. Vom Gewerbeförderunge-Jnstilut Besuch der Mailänder Messe seitens der hochelschec Handwerker Das Gewerbeförderungs-Jnstitut

. In diesem Sinne ist keine Ausnahme zulässig und auch für die den Hotels, Gasthöfen, Restaurants usw. angegliederten Gara gen erscheint somit die erwähnte Lizenz der P. S. gesetzlich vorgeschrieben, dies natürlich ganz abge sehen von der Lizenz, in deren Besitz der Inhaber in seiner Eigenschaft als Hotel-, Gasthof- oder Ne staurationsbesitzer sein muß. Stempelung der Zldvokaken-Yonorarnolen Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: „Bekanntlich sind die Advokaten und Rechtsan wälte im Sinne des Art. SS des kgl

im Sinne des Art. 7 des Gesetzes vom 30. Dezember 1923, Nr. 3268 zur Anbringung des jeweils entsprechenden Stempels auf den vorgedruckten Formularen. Die Stempelung muß natürlich vor Ausfüllung der Formulare erfolgen und es müssen jedesmal mindestens fünfzig Formulare dem Registeramt vorgelegt werden. hennendiebslahl Den Karabinieri von Gries wurde zur Anzeige gebracht, daß in der Mazzinistraße Nr. 3 von un bekannten Dieben sieben Hennen gestohleil worden sind. «fem Wegen Diebstahls und unrechtmäßiger

Mangel an Beweisien freigesprochen, während die Anklage m Bezug auf die unrechtmäßige Aneignung des Getreides als eigonmachtige Schadloshaltung betrachtet wurde. Da in diesem Sinne kàe Klage vorlag, wurde Zangerl« jveigchprochen. Der Redner schilderte hierauf die Bestrebungen denverkehr auswirken werdev., Ralhauskeller: Jeden Abend Weinkost, Konzert! und Tanz. Dominikaner-Keller: Jeden Abend das sabelhafte! Künstler-Duo Heitler-Myon. Lenlralkwo: „Das Blaue vom Himmel' mit Marta Eggerth und Hermann

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 07.12.1898
Descrizione fisica: 10
der Stadtgemeinde Bozen sür das Jahr 1897 liegt im Stadtkammerämte zur öffentlichen Einsicht auf. Dies wird im Sinne des § 42 des Ge meindestatuts mit dem Beisatze kundgemacht, dass Erinnerungen der Gemeindemitglieder hierüber bis zur Erledigung der Schlussrechnung durch den Gemeinde« rath beim gefertigten Stadtmaglstrate schriftlich über reicht werden können. ' IV. Schwnrgerichtssel)ion. Vom 5. bis ein schließlich 9. December 1898 kommen beim k.k. Kreis- als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle

zur Verhandlung: ^ I. Am 5. Dec. 9 Uhr vormittags Agnes Waldboth, 26 Jahr alt, von Kastelruth gebürtig und dorthin zu ständig, ledig. Bauerntochter, wegen Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G.; N. Am 5. December 4 Uhr nachmittags Johann Zublasing, 15 Jahr alt, von Tramin gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Bauernknecht, wegen Verbre chens der Nothzucht im Sinne des Z 127 St.-G; M. Am 6. Dec. 9 Uhr vorm. Angelo Bertoldi, 37 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zu ständig, ledig, Maurer

, wegen Verbrechens des Ge wohnheitsdiebstahles im Sinne des Z 176 I; IV. Am 7. Dec. 9 Uhr vorm. Michael Marinsek, 40 Jahre alt, von Radomlje, Bezirk Stain gebürtig und dorthin zuständig, wegen Verbrechen» des Tod schlages im Sinne des § 140 St.-G. und der Ueber- tretung der Landstreichern; V. Am 9. Dec. 9. Uhr vorm. Gottlieb Dellago, 32 Jahre alt, von Wolkenstein gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Taglöhner, wegen Verbrechens des Todschlages im Sinne des § 140 St.-G. Annonren-Straßenkalender

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 21.11.1921
Descrizione fisica: 4
. Mit kurzen Dankcsmorten an die Abgeordneten und mit ' der Bitte, sie möchten weiterhin im gleichen Sinne im kölnischen Parlament für die Interessen Südtirols eintreten, schloß Herr Ortne r unter lebhaften und herzlichen Beifallskundgebungen die Versammlung. Es kann mit großer Befriedigung festgestellt werden, daß der glänzende Verlauf des Volkstages einen überwältigenden. Beweis für' die Geschlossenheit des Südtiroler Volkes lieferte, das die ruhige, maßvolle und doch feste Politik seiner Abgeord neten

und stellt den Antrag, dse Angelegenheit zur neuerlichen Ausarbeitung an die Wasser kommission zurückzuleiken. Walser betont, daß während der ganzen Krlegszcit in Meran kein Turnus für die Einquartie rungen eingehalten worden sei, wie an anderen Orten. Gobbi unterstützt den 'Antrag Abart und erinnert daran, daß die Sache schon seinerzeit (2ö. Rov. 1920) an die Wasserkommission zurück- geleitet umhin sei, jedoch diese habe sich damit nicht im Sinne des damaligen von Baumgartner eingebrachten

und vom Ge meindeausschuß beschlossenen Antrages befaßt. Prader unter stützt ebenfalls den Antrag Abart. Baumgartner ist dafür, daß jene Besitzer, die durch die Einquartierung van der Entrichtung des Wasserzinses ungerecht betroffen wurden, eine Abschreibung genießen rnögen, lenen, die schon bezahlt haben, sollen die Be träge zurückerstattet werden. Dr. Marlart wendet dagegen ein, daß eine Beschlußfassung In diesem Sinne erst dann möglich sei, wenn die' Höhe der.diesbezüglichen Summe festgestellt sei. Es müsse daher

und ihrer Wirksanlkoit als würdige Butggräfler Haus- und Bürgerfran ein rasches Ende ge setzt. Obwohl im Sinne der Verstorbenen Kranz- nnd R(u- menspenden zuWnsten des Jesuheimes in Gkrl'an (für Nnheich, bare Kranke) Zngedacht waren, bedecken ihre letzte Ruhe stätte 'am ckl'ten südlichen Maiser Friedhof, wo die Beisetzuitg in der FaiinilienWabstätte unter allen kirchlichen und welt lichen Ehren erfolgst, eine Menge von Kränzen und Blumen. Möigje die a%'em'eute Anteilnahme den hintchblieblenow 'Fa- milienangehiörigen

Sie uns. was Sie zur Klä rung des Falles beitragen können. Da jedoch die Aussagew der Zeugin zu belanglos erscheinen, schloß kurz darauf der Präsident dir Sitzung. Für den Inhalt ist tm Sinne des Pxeßgesetzes den Behör den gegenüber verantwortlich: Franz Ladurner. Herausgeber: Südtirolec Zeitungsverlag, G. m. b. H. — Rotationsdruck Buch- und Kunstdruckerei S. P ö h e ! b e r g > r, Meran. t

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Dolomiten
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Pagina 2 di 8
Data: 04.05.1936
Descrizione fisica: 8
sein, aus .ihnen mit realistischem Sinne Nutzen zu ziehen iuitb uns dabei das grundlegende Ziel der briti- ischen Außenpolitik gegenwärtig zu halten, näm lich die Erhaltung des Friedens.' Stichwahl ttt Frankreich Paris, 3. Mai. Sonntag. 3. Mai. waren die Stichwahlen zum .Abgeordnetenhaus. Die Beteiligung war sehr 'groß. Das Ergebnis ist bis zur Stund« noch nicht bekannt. Herriot ist in seinem Wahlkreise wicdergewählt worden, dagegen soll Franklin Bouillon durchgcfallen sein. Kunterbunt *** Großbritannien. Außenminister Eden

katholischen Zeitungcr Betätigung des Glaubens und des kirchlichen Lebens ausdriicken müsse'. Monsignore Pizzardo verwies schließlich auf das apostolische Schreiben vom November 1933, in welchem der Gedanke des Heiligen Paters über die „katholische Presse' festgetegt wurde und das ein für allemal als Regel auf stellte, daß zur katholischen Presse in dem engeren Sinne nur ein Druckerzeugnis zu rechnen sei, das „nicht nur in keinem Wort etwas enthält, was gegen die Glaubens« und Sittenlehre der Kirche

verstößt, sondern das sich auch positiv die Aufgabe stellt, diese Prinzipien als Maßstab und Regel wirken zu lassen.' Don diesen päpstlichen Festlegungen aue- gebend. folgerte Msgre. Pizzardo. die katho lische Presse im engeren Sinne dürfe keine politische Partei vertreten, noch weniger von einer solchen in Abhängigkeit sich befinden. Sie müsse unparteiisch und informativ sein und keine politische Tendenz verfechten, auch wenn diese selbst katholisch in spiriert und einer katholischen Partei zu Nutzen

sei. Aus dem im „Osservatore Romano' ver öffentlichten Wortlaut dieser Rede ergibt sich, daß mit der Bezeichnung „katholische Presse im engeren Sinne' vor allem die „Presse der Katholischen Aktion' gemeint war. Gewisse Zweifel, welche in dieser Hinsicht in Belgien und Holland laut geworden sind, wo eine blü hende katholische Tagespresse besteht, die zugleich die natürliche Vertretung der politischen katho lischen Parteien dieser Länder in der Oeffent« lichkeit ist. sind also offenbar grundlos

. Der artige Blätter sind zweifellos als katholische Blätter in weiterem Sinne zu betrachten. Immerhin wird sich die „Internationale Ber einigung der katholischen Journalisten' an läßlich ihres Kongresses in Rom ebenfalls mit diesem wichtigen Thema beschäftigen und dazu beitragen können, jede falsche Auffassung der Worte des Erzbischofs Pizzardo unmöglich zu machen. Die Ansprache des Kardinal-Staatssekretärs ? !acelli über das „Laienavostolat der Presse' «zog jeden katholischen Zeitunger

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 18.09.1897
Descrizione fisica: 10
bei Meran, wegen des Verbrechens des Betruges durch Meineid. II. Am 21. September, vormittags 9 Uhr a) Domenico Coser, 65 Jahre alt, verehlicht, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Baumann in Leifers; b) Claudian Coser, Sohn des Domenico, 31 Jahre alt, ledig, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Arbeiter in Leisers, »wegen deS Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 127 und 128 des Strafgesetzes. III. Am 21. September, nachmittags 4 Uhr, Aloisia Franz

der Sittlichkeit im Sinne der §§ 8, 125, 127, 128 des Strafgesetzes. „Tiroler Volksblatt- VI . A m 23. September, Nachmittags 4 Uhr, Josef Welt schreib er, geboren am 6. März 1881 in Prad, dorthin zuständig, Dienstknecht, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 127, 128, 129 Ila des Strafgesetzes und der Uebertretung im Sinne der ZH 460 und 516 des Strafgesetzes. VII. Am 24. September, vormittags 9 Uhr, Peter Masarei, 24 Jahre alt, von Contrin in Buchenstein gebürtig und dorthin zuständig

, 42 Jahre alt, von Villanders gebürtig und zuständig, verehlicbt, Taglöhner in Klausen, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des § 125 des Strafgesetzes. X. Am 27. und 28. September, a)Vigilio Litterini, 33 Jahre alt, verehlicht, von Villa Canale gebürtig und dorthin zuständig, Postexpeditor, d) Gio vanni Albert i, 52 Jahre alt, verehlicht, von Rovereto gebürtig und zuständig, Agent, e)Arturo und Pietro Visconti, 39 Jahre alt, verehlicht, von Como gebürtig und dahin zuständig, Inhaber

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Meraner Zeitung
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Pagina 4 di 12
Data: 15.03.1899
Descrizione fisica: 12
. fErst« ord«ntlich« Schwurg«richtS- s«ssion18991 Beim k. K KceiSgericht« al« Schwur- g«richtShos Bozen kommen in d«n nächsten Tagen iolgende Strafsälle zur Verhandlung: Am 15. März: Aiol« Lublass«r, vulgo Mchler, 44 Jahr« alt, von Wlndischmatr«i?Land g«bürtig und dorthin zu ständig, verehrlichter Weber, wegen Verbrechen« de« Todtschlage« im Sinne de« Z142 Gt.-G. Am l5. März um 4 Uhr nachm.: Joses Sass«r, 2? Jahre alt, von Brtxin gebürtig und dorthin zuständig, lediger Schuhmachergehilse, wegen

1. Verbrechen« der Noth zucht im Sinne del § 127 Si.-G., 2. Verbrechen» der Schändung im Sinne de« Z 1ZS St .-G. Am 16. März: Thoma» Andreaus ch, LZ Jahre alt, von Margretd gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen d«S Verbrechen« der schweren körperlichen Be schädigung im Sinn» der 1S2, 1S5 Ut. b, 15k M. » St.-G. Ain 17. MSrz: Johann Eoang»iist Demetz, 82 Jahre alt, von St. Christina in G-öden gebürtig und dorthin zuständig, lediger Holzschnltzter, ? wegen 1. deS Verbrechens de« Diebstaht

« im Sinne der 171, 173, 174 II S und 17« llt » St.-G-, 2. der Uebertretung gegen di« öffentlichen Anstalten und Vor kehrungen, weiche zur gemeinschaktiichen Sicherheit ge- böcen, im Sinn« de« Z »20 Ut. o St.-G.^ 3. d«r Uebertritung der Landstreicher»! im Sinn« dt« z 1 de« Gesetze» vom 24. Mal 1885, R -G.-Bl. Nr. 8S. Am 18. März: Kreszenz Jung, 56 Jahr« alt, von BurgeiS gebürtig und dorthin zuständig, led. Wäscherin und Taglöhnerin, wegen de« Verbrechen« d«r Brand« legung im Sinne d«r ZK 166 und 167 llt

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 14
Data: 28.06.1911
Descrizione fisica: 14
. Bei seiner Aufnahme wurde tägliche Kündigung vereinbart und tatsächlich wurde dem R. am 1. September o. I. gekündet, respektive er wurde kurzerhand entlassen. Er wandte sich nun an den Verein der Derstcherungsangestellten um Rechtsschutz, welcher ihm auch gewährt wurde. Recht« anwalt Dr. Freundlich klagte beim Bezirksgerichte die Universale auf Zahlung eines Schadenersätze» von 200 K. Er führte zur Begründung diese« Anspruches aus, daß R. als Inkassant Handlung« gehilfe im Sinne der Gesetze« fei, somit

eine kürzere al» einmonatliche Kündigung unzulässig und wenn auch vereinbart, ungültig ist. Da« Bezirksgericht entschied aber nicht im Sinne de« Handlungsgehilfen gesetze«, sondern nach § 77 der Gewerbeordnung und wie« die Klage ob. Gegen diese» Urteil brachte Dr. Freundlich die Berusungsklage an das Handel« gericht, welche« entschied, das Urteil erster Instand sei ausgehoben und die Sache zur neuerlichen Ur tellrfällung an da« Bezirksgericht zurückzuleiten Die Begründung lautete: Im Handlungsgehilfen

. Da« Beru- fungsgerlcht kann sich daher der erstgerichtlichen Auf fassung nicht anschlirßen, daß nur jener kaufmännische Dienste leistet, welcher kommerzielle Bildung besetzt, deshalb ist e« im Gegenstandsfalle vollständig be deutungslos, daß der Kläger auch das Schuhmacher gewerbe ausübt. Die Tätigkeit, welche beim Waren handel als kaufmännischer Dienst gilt, muß daher im Sinne de« H-G.-G. auch bei anderen Unter nehmungen und Anstalten, welche sich nicht mit Warenumsatz beschäftigen, al« kaufmännische

Tätig- kett gelten. Wenn daher die Tätigkeit de« gewöhn- lichen Kassier« beim Warenhandei al» kaufmännischer Dienst gilt, so muß die Tätigkeit eine» Inkassanten umsomehr al« eine solche angesehen werden. Sie steht sogar noch auf einer höheren Stufe, weil sie mehr Routine erfordert. Der Kläger verrichtet daher als Inkassant kaufmännische Dienste im her gebrachten Sinne de« Worte«, ist al« Handlungs gehilfe anzusehen und findet da» Handlungsgehilfen- gesetz nach Artikel III, § 20 Anwendung

angesiellter Inkassant deren Handlungs gehilfe im Sinne de» § 1, Absatz 1, d?» Gesetzes »om 16. Jänner 1910, R-G.-Bl. Nc. 20 gewesen st, wonach auf da« Dienstverhältnis Insbesondere auch der § 20 diese« Gesrtz-s Anwendung zu fin den hatte und eine eintägige Kündigungsfrist rechts gültig nicht vereinbart werden konnte. Dieses Irteil ist klar und bündig. Der oberste Gerichtshof jaf entschieden, da» Einkassieren in jeder Form ist eine eminent kaufmännische Dienstleistung, daher die Inkassanten

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