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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 12 di 48
Data: 25.05.1938
Descrizione fisica: 48
Innsbruck auf, mir postwendend die Namen und die Zahl ihrer Jagdscheine und Jagdkartenbesitzer mitzuteilen. Bemerken möchte ich dazu, daß selbstverständlich Jagdgastkarten hiebei nicht mitzählen. Neu auszuschreibende Jagdpachtverträge sind im Sinne des NGBl. Nr. 67 von den verpachtenden Gemeinden usw. vorher mir zur Genehmigung vorzulegen und müssen die be treffenden Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes die nötigen Formulare und Unterlagen sich verschaffen. Bis zum 15. Juli 1938 ist ein Abschußplan

jeglichen Schalenwildes, des Auer- und Birkwildes an mich einzu senden. Der Abschuß des Rehwildes (Rehbock) ist Heuer aus nahmsweise ab 1. Juli 1938 gestattet. Es gilt jedoch ab 15. Juli für alles andere Schalenwild nur der vom Kreis jägermeister bewilligte Abschuß. Ich bitte jedoch, im Sinne der Neuordnung um sinngemäße Vorschläge für die einzelnen Reviere. Es werden für die einzelnen Jagdbezirke Hegering leiter, die — mit den örtlichen Verhältnissen vertraut — die Verbindung mit dem Kreisjägermeister

und dem Gaujäger meister zu pflegen haben und dadurch eine sinnmäßige Ueber- leitung im Sinne des deutschen Jagdgesetzes auch zu ver antworten haben, bestimmt. Ich mache darauf aufmerksam, daß vorläufig die Kreis- jägermeisterdienststelle nur am Mittwoch jeder Woche von 8 bis 10 Uhr Dienststunden hält, telephonische Anfragen sind >— infolge häufiger Abwesenheit — vollkommen unzweck mäßig. Es wird im Sinne der Neuordnung wahrscheinlich eine eigene Dienststelle errichtet. Dort wird der zuständige

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 17 di 18
Data: 15.09.1900
Descrizione fisica: 18
, Folgendes anher eröffnet: In Ausführung der Artikel IV bis IX des Gesetzes vom 25. Okt. 1896, R. G. Bl. Nr. 220, betreffend die direkten Personalsteuern, hat das k. k. Finanzministerium mit dem Erlasse vom 18. Juni 1900, Z. 33.406, anher mitgetheilt, daß für das Jahr 1900 der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer mit Ausnahme der fünf prozentigen Steuer vom Ertrage steuerfreier Gebäude mit zwölfeinhalb Prozent festgesetzt und die im Sinne des § 11 des oben bezogenen

Gesetzes für die Ver anlagungsperiode 1900 1901 mit 35, 518, 832 X Erwerbsteuerhauptsumme für das Jahr 1900 auf 34,923.952 X ermäßigt ivurde Die k. k. Steuer ämter werden mit dem Aufträge in Kenntniß gesetzt, die individuelle Auftheilung der für das Jahr 1900 festgesetzten Nachlässe an der staatlichen Grund-Haus- klaffen- und Hauszinssteuer im Sinne der Bestimmungen des Finanz-Ministerial-Erlasses vom 15. Dezemb. 1897, Z. 61.261, V. Bl. Nr. 63, unverzüglich vorzunehmen. Kundmachung. Laut Kundmachung

der k. k. Statt halterei vom 5. d. M., Z. 33791, wird im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1899, G. G. B Nr. 81, und der zu derselben erlassenen Durchführungs verordnung vom 6. Mai 1899, R. G B. Nr. 82, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß der ermittelte Durchschnittspreis für geschlachtete Schweine aller Quali täten in der Landeshauptstadt Innsbruck im Monate August 1900 1 X 14 h per Kilogramm betrug, und dieser Preis in Tirol

des Anweisungsverkehres der k. k Postsparkaffa auch für Militärtaxeinzahlungen zulässig ist, nach dem im Sinne der Ministerial-Ver- ordnung vom 26. November 1897, R. G. Bl. Nr. 272, alle Zahlungen mit Ausnahme der Zollzahlungen an alle k. k. Steuerämter s: Hauptsteuerämter:j in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, dann an die k. k. Finanzkassen in Wien auch im Wege des k. k Postsparkassenaintes geleistet werden können. In: Interesse der Förderung dieser Zahlungsart wird den Bemessungs

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 23.12.1930
Descrizione fisica: 10
. über die Anklage verhandelt worden, die der sta. Funktionär gegen Alois Aricochi wegen Uebertretung im Sinne der 88 488, 491, 495 StG. erhoben hatte. Neber den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestra fung des Angeklagten und Veröffentlichung des Urteiles samt Gründen in sämtlichen Innsbrucker Tageszeitungen stak das Gericht zu Recht erkannt: - A l o i s Aricochi, geboren am 21. Juni 1877 in Brixen, zuständig nach Hvt- ting. verheiratet, konfessionslos, Sohn des Peter und der Rosa, geb. Peternolli

, verantwortlicher Schriftleiter der „Bolks-Zeitung", Innsbruck,, .mohnhaft AmKwrstraße Nr. 27, megen Preßdelikte mehrmals vorbestraft, ist schuldig. - er habe am 24. und 25. November 1930 in Innsbruck als verantwortlicher Schriftleiter der • ebenda erscheinenden „Volks-Zeitung" bei der Aufnahme der Artikel „Soll Inns bruck zu einem Dorf herabgewürdi'gt werden" und „Der ÄrndeIhauptmann von Tirol hetzt gegen die Innsbrucker Polizei", deren Inhalt die Uebertretung gegen die Sicher heit der Ehre im Sinne der W 488

und 491 StG. begrün det, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, bei deren pflicht gemäßen Anwendung die Aufnahme dieses strafbaren In- Haltes unterblieben wäre; er habe hiedurch die Uebertretung im Sinne des 8 30 Prehgesetz'begangen und wird hiefür ge- rnäß derselben Gesetzesstelle und s 5 Pr.Ges., 1. Absatz, hin sichtlich der ersten Anschuldigung zu 600 8 (fechshuydßrk Schilling), im Üneinbringllchkeitsfalle zu 3 (drei) Wochen Arrest, hin sichtlich der zweiten Anschuldigung zu weiteren 700

in diesem Sinne gerecht fertigt. Wenn in dem gleichen Artikel dem Landeshaupt- ryauu vorgeworsen wird, er sei jo gesinnt, daß, wenn die > Polizei auf die Arbeiter losgehauen hätte, er wahrscheinlich daran gar nichts auszusetzen gehabt hätte, so muß dieser Vorwurf, in dem ihm eine Gesinnung vorgelvorfen wird, die geeignet ist, ihn in der Oesfentlichkeit . herabzusetzen, ebenfalls als vollkommen grundlos und unwahr gehalten werden und war daher auch in diesem Sinne ein Schuld spruch zu fällen

. Auch die in den folgenden Zeilen des Ar tikels aufscheinenden Vorwürfe erscheinen als eine Beleidi gung, teils im Sinne des 8 488. teils im Sinne des 8 491 und erweisen sich genau wie die vorhergehenden Anschuldi gungen als ganz grundlos und erdichtet und mußte auch hinsichtlich dieser weiteren Anschuldigungen mit einem Schuldspruch vorgegangen werden. Was den letzten Artikel vom 25. November 1930, Nr. 271, betrifft so beinhaltet die in diesem Artikel inkrimi nierte Stelle: „Das ist doch ein feiner Landeslhauptmann

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 13.05.1893
Descrizione fisica: 4
" bis „an euer Evangelium glauben" das Vergehen im Sinne des 8 302 St. G. II. Der in derselben Nr. 10 der genannten Zeit schrift auf Seite 1, Spalte 3 und Seite 2, Spalte 1 und 2 enthaltene Artikel „Die Agitation in Vorarlberg" be ginnend mit „Bregenz im April" und endend mit „und der ganzen Menschheit", begründet in den Stellen „diese Thatsache läßt die Feinde" bis „einigen sollen" und „An den Grafen Taaffe" bis „und der ganzen Menschheit" den Thatbestand des Vergehens im Sinne des 8 300

St.-G. und der Ehrenbeleidigung im Sinne der 8§ 487, 491 St.-G und Art V. des Gesetzes vom 17. Dec. 1862 Nr. 8 R.-G.-B. ex 1863. III. Es wurde gemäß § 489 St.-P.-O. die Bestäti gung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach § 493 St -P.-O das Verbot der weiteren Verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach 8 37 Preß- gesetz die Vernichtung der confiscirten Exemplare ausge sprochen. K. k. Landesgericht Innsbruck. 26. April 1893. Der Präsident Czoernig. Nr. 2914. Gründe. Der in Nr. 10 der in Wilten

Erkennt nisse genau bezeichnten Stellen; weshalb der Inhalt dieser beiden Artikel das Vergehen der Aufteizung zu Feist dseligkeiten wider einzelne Classen oder Stände der bürgerlichen Gesellschaft im Sinne des § 302 St -G. begründet. Der Artikel „Die Agitation in Vorarlberg all Punkt II des Erkenntnisses in Betreff der beanständeten Stellen genau bezeichnet, versucht durch unwahre Angaben, Ent stellung von Thatsachen und Schmähungen zum Hasse und zur Verachtung gegen die k. k. Bezirkshauptmann schaft

in Bregenz, mithin gegen eine Staatsbehörde, sowie gegen einzelne Beamten derselben in Beziehung auf ihre Amtsführung aufzureizen, und werden Letztere auch des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt beschuldiget und verächtlicher Eigenschaften und Gesinn ungen geziehen, worin der Thatbestand des Vergehens der Aufwiegelung wider Staatsbehörden und gegen einzelne Organe der Regierung im Sinne des 8 300 St.-G. beziehungsweise das Vergehen der Ehrenbeleidigung im Sinne der 8 8 487, 491 St.-G. und Art

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Gardasee-Post
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Pagina 3 di 12
Data: 09.03.1907
Descrizione fisica: 12
, die auch im normaleuropäischen Sinne von NW. nach SO. arbeiten, im schädlichen Sinne ein, denn die aus Innerböhmen und aus Prag wir kenden tschechischen Kräfte wirken und drücken direkt auf Südböhmen, Niederöster reich un-d vor allem nach Wien selbst. Die Überschwemmung Wiens mit tschechischen Arbeitskräften und Gewerbsleuten ist die erste Wirkung jener Kraftrichtung. - Und es ist den Wienern der Kampf und Wider stand gegen diese tschechischen Kräfte darum so sehr erschwert, weil das deutsch völkische Bewusstsein

im genussfrohen Wienertum beinahe brachgetegt wurde. Wären die Wiener aus anderem, härterem Holz, so wäre der Kampf gegen das Tschechentum weit leichter, und solche völ kische, für uns sehr beklagenswerte Schwäche des Deutschtums in Wien (die anwesenden verehrten Wiener nehme ich natürlich von dieser Beschuldigung aus!) ist auch die Ur sache, 'daß Preßburg, vor den Toren Wiens gelegen, merkwürdigerweise von Wien aus nicht deutsch zu erhalten ist, sondern den von Ofen-Pest aus im abnormaleuropäischen Sinne

wirkenden, madjarischen Kultur und Volkskräften einfach und unwiderstehlich er liegen muß. Das entfernte Ofen-Pest wirkt also aut Preßburg weit stärker ein, als das ganz nahe liegende Wien mit seinen dorthin über dies noch im normaleuropäischen Sinne wirksamen Volkskräften. U nd wie steht es nun um die Alpen länder ? Schon in Steiermark sehen wir, daß die nördlichen und mittleren reindeutschen Teile einen erfolgreichen Druck in normaler Rich tung gegen das Slowenentum ausüben, da dieses im Süden gelegen

herabgemindert! Leicht ist der deutschvölkische Kampf in Nordtirol und Vorarlberg, wo primäre Kräfte aus Bayern kräftig einwirken im Sinne der europäischen Normalrichtung. Das Erstarken unseres Volkstums in Nordtirol ist unzweifelhaft. Ebenso gut steht es in Salz burg und in Oberösterreich, trotzdem hier die aus Prag wirksame tschechische Kraft im normaleuropäischen Sinne einigermaßen schädlich wirksam ist. In Tirol ist der Alpenwall nach Süden hin erschwerend und die aus Bozen, Meran, Brixen wirkenden

nationalen Kräfte Oberitaliens genügend, um jeden Einfluß der abnormal wirkenden innerösterreichischen Kräfte lahmzulegen. Die Kräfte aus Österreich wirkten auf Mailand in ungünstigem, abnormalen Sinne, von O. nach W., und Wien war viel zu weit entfernt! Die Kräfte des madjarischen Staates, welcher in Ofen-Pest ein Zentrum von hoher politischer und wirtschaftlicher Macht sich schult, sind natürlich auch nach Westen hin, jedoch in abnormaler europäischer Richtungs linie wirkend. So sehen

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 6 di 8
Data: 18.11.1922
Descrizione fisica: 8
im Sinne des § 4 der Min.Voz. vom 37. August 1873. N.G.Bl. N. 140 in der zwei ten Hälfte des Monates Dezenrher 1922 statt. Der Tag der Prüfung wird seinerzsit den zur Prüfung Zuzelussenen bekanntgegeben. Die Anmeldung zrr dieser' Prüfung hat schriftlich bis längstens 30. November 1922 bei der Landesregierung in Innsbruck zu er folgen. Der Anmeldung ist das Zeugnis über das ordnungsgemäße erlernte Hnfichiruedgrwerbe (Lsh- brief) sowie der Nachweis über eine wenigstens dreijährige Verwerrduirg

als Huffchmredgehilfe bei- Anlegen. Im Sinne des § 14 des G.stzes vom 5. Feber 1907. N.G.Bl N . 26 haben Lehrzeug- nis und Arbeitszeugnisse im Falle der betreffende Arbeitgeber, der diese Zeugnisse ausstellt, einer Genosserrschaft angehört, von der Genossenschafts- vorstehung bestätigt zu sein; im Falle der Ar beitgeber einer Genossenschaft rricht ÄNgehört, hat die Bestätigung von der Gemeindebehörde des Standortes des Gewerbes zu erfolgen. Bezükshauptmannfchaft Lienz, am 14. November 1922. Der Bezirkshauptmaun

: Dr. Kneußl. Z!. II-1622/2. Franx Keiler, Mittemald; Hotz- abtricb durch den Orgel- und Edenbach Kundmachung. Frarrz Leiter irr Miltewald hat mit Errr-. gäbe vom 11. Oktober 1922 unr die Abtriebs- bewilligung für ca. 500 Stück Musel durch den sogenannten Orgel- unb Edenbach an gesucht. Hierüber wird im Sinne drs § 25 R.F.G. die konnnissiouelle Begehung unb Verhandlung auf den 21. November 1922 mit dem Zusam mentritte am Bahnhofs in Mittewald nach Ein- laugeu des F.ühzuges anberaumt. Alle Jnteresieuteu

und Anrainer sind eiuge- ladeu au dieser Verhandlung teilzunehmen. Von der Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 6 . November 1922. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. II- 1754/2 Johann Mayer in Göriach. Halxabtried durch den God- «acherbach. Kundmachung. Johann Mayer in Göriach hat mit Eingabe vom 31. Oktober 1922 um die Bringungsbewil- liguag für ca 210Y Stück Muselhölzer aus dem E nlaussgedu te deS Gödnacherbackes durch den selben b s zur W.P. Nr. 287 K.G. Strouach angesucht. Hierüber ivird im Sinne

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Der Arbeiter
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Pagina 9 di 10
Data: 13.06.1934
Descrizione fisica: 10
Tirol. Katholisch» Front in Tirol Im Sinne der Bischofskonferenz hat Bischof Doktor Waitz seine Weisungen herausgegeben; sie gelten dem Ziele, eine große politische Front aller Katholiken in Tirol zu schaffen, die in den Wirkungskreis der Ka tholischen Aktion eingebaut ist. Diese katholische Front umfaßt nach den Weisungen des Bischofs folgende Aufgaben: Die Betätigung der Katholiken im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben soll, wie der Hl. Vater es aus spricht, im katholischen Sinne

erfolgen. Diese Betäti gung wird um so erfolgreicher fein, je mehr sie im ka tholischen Sinne organisiert ist. Es bedarf demnach auch zur Erfüllung dieser Aufgaben der katholischen Ge meinschaft, die planmäßig im katholischen Sinne Zeit aufgaben durchführt, daß hierin auch einheitlich geführt und zur Tätigkeit angespornt wird. Dieser organi sierten Tätigkeit im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben dienen im Rahmen der Katholischen Aktion: a) Die Landesvertretung der Katholi ken Tirols

der Katholischen Aktion werden gleichfalls vom Bischof ernannt. Für die Durchführung der Beschlüsse des Diözesanausschusses sowie für die Weiterleitung derselben an alle untergeordneten Stellen hat ebenfalls das Tiroler Katholiken-Sekretariat zu sorgen. Es erübrigt, noch einige Ausgaben besonders zu be zeichnen: I. Die rein religiösen Aufgaben für die Katholische Aktion im strengen Sinne. II. Kulturelle Ausgaben: 1. Pressewesen und Schule, Kunst und Wissenschaft. Bildungsmittel, wie Theater und Kino, Rundfunk

usw. 2. Förderung der öffentlichen Sittlichkeit. 3. Förderung der großen Aufgaben im Sinne des Konkordates und der neuen Verfassung, wie christliche Ehe. 4. Karitative Aufgaben. 5. Das soziale Gebiet. 6. Das staatspolitische Gebiet. Aus dieser Darlegung ergibt sich die Größe der gan zen Aufgabe, wie sie der Hl. Vater verstanden wissen will. Man hat mit Recht gesagt, daß der Unglaube der Neuzeit in Jahrzehnten sich immer mehr ausgebreitet hat. Es bedürfe der Arbeit von Jahrzehnten, um dieses größte

eine Wechselrede an, wobei an den Redner die verschieden sten Anfragen von Aktiven wie Pensionisten gestellt wur den, die er deutlich und befriedigend beantwortete. Alle Versammlungen schlossen mit dem wärmsten Danke und der Bitte. Costisella möge uns Osttiroler nicht vergessen und gelegentlich wieder einmal besuchen. 8eratt«i. Katholische Volksgemeinschaft Rach den jüngsten Weisungen des Hochwürdigsten Bischofs Dr. Waitz wird nun im Sinne der „Katholi schen Aktion" Pius XI. für Vorarlberg eine „Katholische

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 12 di 18
Data: 25.03.1898
Descrizione fisica: 18
ersetzen; doch ist ein Zeugniß bloß aus dem Grunde, weil es die letztbezeichnete Kor rektur nicht enthält, nicht zu beanständen. Unter Vormundschaft oder Kuratel stehenden Personen ist das Armenrecht nur zu bewilligen, wenn sowohl sie selbst als auch jene Angehörigen derselben, denen ihre Obsorge oder ihr Unterhalt nach dem Gesetze ob liegt, den Armen im Sinne des § 63 der Zivilprozeß ordnung beizuzählen sind. Soferne der richterliche Beamte des Vormundschafts oder Kuratelgerichtes

, welchem als Referenten die Führ ung der Vormundschafts- oder Kuratelsangelegenheit des betreffenden Pflegebefohlenen obliegt, auf Grund seiner Kenntniß der einschlagenden Verhältnisse zu bestätigen in der Lage ist, daß die Vermögensverhältnisse der für die Gebührenbefreiung in Betracht kommenden Personen ärmliche im Sinne des § 63 der Zivilprozeßordnung sind, kann das zur Erlangung des Armenrechtes noth- wendige Zeugniß von der Pflegschaftsbehörde auch ohne Beibringung eines ausgefüllten Fragebogens

der allgemeinen Bestimmungen der Verordnung Nr. 3000 Präs, vom ö. Jänner 1896, L.-G.-Bl. Nr. 9 — die bereits bekannten und theilweise eingelebten Erleichterungen, wie sie zuletzt durch die Ver ordnung Nr.» 2 Präs, vom 3. Jänner l. I. festgesetzt wurden, auch für das Jahr 1898 in Kraft zu bleiben haben. In diesem Sinne werden nachstehend die oben an gedeuteten besonderen Bestimmungen erneuert verlautbart, dabei aber auch an die k k. Schießstands-Vorstehungen sowie an die einzelnen

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 5 di 8
Data: 09.05.1908
Descrizione fisica: 8
sind, jeder für sich eine entsprechende Forstaufsicht ein zurichten, zwangsweise in einen Aussichtsbezirk zu sammenzulegen; im Gegenteile, sobald einer der Wald- eigentümer in Bezug auf die Forstaufsicht im Sinne des 8 22, ForstG., selbständig Vorgehen wolle, könne ihm dies die Behörde nicht verwehren, vorausgesetzt, daß er die Mittel hiezu besitze. Die Forstgesetze sprechen nirgends von einem derlei Rechte der Behörde gegen über den Waldbesitzern; wenn letztere im vorliegenden Falle die Einrichtung eines gemeinschaftlichen

. Der B. G. H. fand die Beschwerde nicht be gründet. Es ist ein verfehlter Standpunkt, wenn die Beschwerde die Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Ver fügung aus dem Eigentumsrechte der Gemeinde T. ableiten will, welches angeblich verletzt würde, wenn ihr nicht die volle Freiheit der Bestellung eigener Aufsichtspersonen gewährt würde. Der Staat übt sein Aufsichtsrecht über die Gemeinde« und Privatwälder (8 23 ForstG.) einerseits dadurch aus, daß er im Sinne des 8 22, ForstG., unter ge« wisten Voraussetzungen

und im Abs. 8 dem Kreisvorsteher (also im Sinne der Verordnung des Ministeriums deS Jnnnern vom 30. August 1868, R.GBl. Nr. 123, nunmehr der politischen Bezirksbehörde erster Instanz) die Befugnis einräumt, die Zahl der Waldaufseher sowie deren Be züge in jedem einzelnen Bezirke über Vorschlag der Gemeindevorstehung festzusetzen, eine Befugnis, welche über daS der politischen Behörde eingeräumte Bestätigungsrecht der von den Gemeinden zur un mittelbaren Aufsicht und Ueberwachung ihrer Wal dungen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 20 di 20
Data: 19.11.1904
Descrizione fisica: 20
, aber diese Bezeichnung kann für die zu untersuchende Frage umso weniger entscheidend sein, als das LandeS- sanitätsgesetz selbst zwischen Aerzten, die von einer einzigen Gemeinde bestellt sind (Gemeindeärzte im Sinne der § 7) und solchen, deren Bestellung durch die Vertretung des Sanitätssprengels erfolgt (§ 8) nicht unterscheidet, beide vielmehr mit der Bezeichnung Gemeindearzt belegt (vergleiche §§ 10, 11, 12, 13, 15 und folgende). Dadurch aber wird der wesentliche im Gesetze selbst begründete Unterschied

zwischen beiden Stellungen nicht verwischt. Die Vertretung des Sani- tätssprengrls ist grundsätzlich verschieden von den Ver- tretungen der einzelnen den Sprengel bil enden Ge meinden. Die Gemeindevertretung, welche im Sinne des § 7, Sanitätsges., die Ernennung der Gemein- deärz'e, die Bestimmung ihrer Gehalte und anderen Bezüge, der Dauer ihrer ständigen oder zeitlichen Anstellung, des Amtssitzes und überhaupt ihrer Rechte und Pflichten in den Kreis ihrer Beschlußfassung zu ziehen hat, sobald das Gebiet

- O. in Verbindung mit § 3, Reichssanitätsges. vom 30. April 1870, R. G B. Nr. 68), nicht aus dem Pflichtenkreise der Gemeinde aus. Der Sanitäts sprengel ist vielmehr im Sinne des Landesgesetzes vom 20 Dezember 1884, L. G. B. Nr. 1 err 1885, eine Einrichtung, wodurch den in seinem Verbände «reinigten Gemeinden die Erfüllung ihrer Verpflich tungen erleichtert werden soll. Allein in bezug auf das Dienstverhältnis tritt doch zwischen einem von der Gemeindevertretung bestellten und daher auch dieser im Nahmen

9 des Dienstvertrages, worin der Arzt ange wiesen wird, den Sprengel während der Nachtzeit ohne Urlaub des Vorstehers von S. nicht zu verlassen, kann für sich allein nicht hinreichen, den Dr. S. als Gemeindebediensteten zu erklären, vielmehr vertritt in solchem Falle der Vorsteher der Gemeinde des Amtssitzes des Arztes offenbar au- ZweckmäßigkeitS- rücksichten den ganzen Sprengel, ohne daß dadurch ein Dienstverhältnis im Sinne des 8 10, Z 1, Gemeinde wahl-O., zur Gemeinde S. selbst begründet

, ab, ob er ihm die Benützung dieses Weges ohne Verletzung Ihrer bereits bestehenden Servitutsrechte gestattet. Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Ver trage, auf einer letzten Willenserklärung, auf einem bei der Teilung gemnnschaftlicher Grundstücke erfolgtem Re !tsspruche, oder endlich auf Verjährung gegründet. Pcrsonalstcuer. Frage: Ist der ü»ter- haltsbeitrag, den ein Sohn seiner Mutter zu l eist en auf Grund der Bestimmung des § 154, allgemein, bürgerl. Gesetzbuch, verpflichtet ist, im Sinne der Bestimmung

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 8
Data: 21.01.1922
Descrizione fisica: 8
und Vorarlberg in Salzburg gibt über die Aujprnchsberechtigung auf den Lebensmittelznschuß durch die Arbeiter- Unfallsversicherungs-Anstalt folgendes bekannt r Ein Anspruch auf den Lebensmittelabbau- zufchuß im Sinne des Gesetzes vom 21. Dezem ber 1921» B.-G.-Bl. Nr. 716 gegenüber der Ar- beiter-Unfalloersicherungs-Anstalt haben Unfalls- rentner mit einer Ecwerbseinbuße von 50 % oder mehr (50 % Rente neue Einbuße oder 30% alte Einbuße, d. h. wenn sich der Unfall vor dem 1. Juli 1917 ereignet hat), ferner

die Witwen und die Waisen nach Unfallverletzten nur dann ' (hauptsächlich) 1. ) wenn sie sich selbst und ihre Familie nicht mit den vorgeschriebenen Verbrauchsmengen von Brotmehl, Versihleißmehl und Fett aus einem Grundbesitze versorgen können, gemäß § 28. 2. ) wenn sie irr feinem privaten Arbeits- J ober Dienstverhältnisse im Sinne des § 5 unb in keinem öffentlichen Dienste stehen, sowie nicht bei einer öffentlichr'chtlichen Körperschaft ange stellt sind, gemäß § 15, 3. ) wenn sie oder ihr Erhalter

Anspruchsberechtigung des Inha bers fortbesteht uns vurch die Giltigksitsverlän- gerung in dem bezüglichen Prolongatiousfeld der Legitimation von seiner Vorgesetzten Behörde be stätigt erscheint. Bezirksschulrat Lienz, am 11. Jänner 1922. Zl. II-2179/2. Alois Ortiur, Hisnz» Dslzr btrieb. Kundmachung. Alois Ortner hat mit Eingabe vom 1. De zember 1921 um die Abtriebsbewilligung von ca 300 Stück Muse! durch den Maierwiesenbach von G.-P. Nr. 880 uud 902 bis zur Bundesstraße angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 24 bezw

. Kundmachung. Josef Baumgartner in Lienz hat mit Ein gabe vom 2. Jänner 1922 um die Bringungsbewil ligung für ca 400—500 Lagerhölzer und Dörr linge und zwar über die G.-P. Nr. 529, 530, 531, 528, 532, 460, 464, 468 und 454 der Gebr. Baumgartner zur Reichsstraße angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 25 F.-G. die kommiffionelle Begehung und Verhandlung auf Mittwoch den 1. Februar 1922 mit dem Zusammentritte am Bahn Hose in Dölsach gleich nach Ankunft des Vormittagszuges um % 11 Uhr Vormittag anberaumt

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Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 18 di 18
Data: 19.08.1899
Descrizione fisica: 18
. Die Gemeindebewohner wollen nach drücklich davor gewarnt werden, Briefen derartigen In haltes Glauben zu schenken, oder sich auf Geldhandlungen an die Briefsteller einzulassen. Es ist ihnen vielmehr nahe zu legen, die bezüglichen Zuschriften beim Ge meindeamte abzugeben und sich dort die nöthige Auf klärung zu holen, bezw. wenn möglich die Fingerzeige zur Verfolgung derjenigen zu bieten, die sich an dem Schwindel betheiligen. Amtlich ermittelter Preis für Schweine. Im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai

. k des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, dem Stempel von 60 kr. per Bogen. Die im Sinne des § 2 der Vorerinnerungen zu diesem Gesetze, bezw. der Ministerial - Verordnung vom 26. Mai 1875, R.-G.-B. Nr. 83, entfallende Mehr gebühr per 50 kr. für jeden das Normalflächenmaß von 1750 cm 2 überschreitenden Bogen der vorgedruckten Blanquette ist nur dann abzufordern, wenn der Raum, den die Abschrift oder der Auszug bezw. deren Text thatsüchlich ausfüllt, das obige Normalmaß übersteigt

. Die den gegenständlichen Abschriften und Auszügen beigesetzten neuerlichen Bestätigungen, daß eine Aen- derung im Besitzstände nicht eingetreten sei, sind im Sinne des 8 32 Geb.-Ges. als weitere ämtliche Aus fertigungen der in der oben berufenen Tarifpost 2 lit. 1 erwähnten Art anzusehen und ist jede derartige Be stätigung für sich der in der zuletzt bezogenen Gesetzes stelle normirten Gebühr von 50 kr. für jeden Normal bogen des beigefügten Zusatzes unterworfen. Für das Amtsblatt verantwortlich

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Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 8 di 8
Data: 20.01.1915
Descrizione fisica: 8
daß diese Schule einen lOmonatlichen Kursus hat. Im Falle jedoch, daß nicht gehörig qualifizierte Bewerber aus Häselgehr vorhanden sein sollten, sind auch Knaben berufen, welche nach Gramms, polit. Bezirk Imst zuständig sind. Die mit dem Heimatfchein, dem Tauf- und Jmpfzeugnisse und dem Nachweise über Frequentierung einer Hand werker-, landwirtschaftlichen-, oder Gewerbe-Schule mit lOmonatlichen Kursus bezw. die Zeugnisse der beiden letzten Semester dann im Sinne der Statt halterei-Kundmachung vom 16. 11. 1878

be suchen. Im Falle jedoch, daß nicht gehörig qualifizierte Bewerber aus Häselgehr vorhanden sein sollten. I i sind auch Knaben berufen, welche nach Gramais, ■ polit. Bezirk Imst zuständig sind. ? Die mit dem Heimatscheine, dem Tauf- und Jmpfzeugnisse und dem Nachweise über Frequen tierung einer Mittelschule bezw. den Zeugnissen , über die 2 letzten Semester, dann dem im Sinne j der Statthalterei-Kundmachung vom 16. 11. 1878 ; Nr. 52 L. G. Bl. auSgefertigten Armutszeugnisse ! belegten Gesuche find

bei ihm um Er lernung eines Handwerkes in der Lehre ftehr, dann dem im Sinne der Statthalters i-KrrndsrachunK vom 16. 11. 1878 Nr. 52 L. G. Bl. ansgefer tigten Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis 25. Februar 1915 bei der k. k. Bezirkshauptmann- schaft Reutte zu überreichen. K. k. Bezirks Hauptmannschaft. Reutte, am 12. Jänner 1915 Fade Gescheite Leopold Fuchs k. u. k. Kammerlieferant Innsbruck 6 n us eum Strasse 6 Solideste Einkau fsquelle für Uhren, Gold- und Silberwaren. Werkstätte im Hause. J. EGGER, Imst

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