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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1904
¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
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Pagina 111 di 230
Autore: Arens, Franz / von Franz Arens
Luogo: Gotha
Editore: Perthes
Descrizione fisica: XVI, 436 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Volkskultur ; s.Weistum
Segnatura: II 107.354 ; II 102.240 ; II 120.695
ID interno: 87425
203 'Vierter Abschnitt ständig ab, die der Wirtschaft zu *). Ferner ist der Beru 1' in höherem Sinne persönlich als der Rechtsunterschied zwischen frei und unfrei — der letztere berührte nur das Verhältnis zu • j anderen, nicht die eigene Tätigkeit. Und in einem zweiten Sinne ' ! noch: er ist nicht im gleichen Mafse vererblich wie jenes ältere Moment, wenn man ja auch an der Vererblicbkeit der grofsen I Berufsgruppen noch vielfach festhält (der Sohn des Böttchers | wird nicht notwendig Böttcher

möchte ich noch berühren: – wie hat sich der alte Unterschied zwischen Freien und Unfreien, J der ja doch fortbestand, gegenüber den neu eindringenden Kriterien verhalten ? Über die Form seiner Auswirkung sprechen wir weiter unten. Hier fragen wir nur nach dem Sinne des Freiheitsbegriffes ! im späten Mittelalter. Wenn man wie Jak. Grimm nur mit dem altgermanischen Begriffe der Freiheit operieren wollte, dann müfste man diese den Bauern der Weist vim er einfach absprechen. Es scheint

Uni fizierung erweist, ist die Entwickelung der Wirtschaft im Sinne einer fort schreitenden Individualisierung, Differenzierung erfolgt. 2) Grimm gesteht selbst zu, dafs man unter Freiheit in späteren Weistümern „milde Hörigkeit' versteht — so bezeichnet er auch die Stel lung der „armen Leute' trotz ihrer Freizügigkeit; ja er meint einmal nur den als frei ansehen zu können, der „in keinem Dienstverhältnisse steht' vgl. S. 282. 286 ff. 346 ff. 372. ' 3) Fliefs (zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts

' 4 ) kann — wenn es nicht einfach einen frommen Wunsch darstellt — so gefafst werden. „Freiheit' im individuellen Sinne endlich ist kein Gegenstand, der für dieses Kapitel geeignet 'wäre. — Wir sehen die alte Freiheit ihrem Begriffe nach all mählich ganz verschwinden — manches Recht der „Freien' wird späterhin noch als Gunst zugestanden oder ganz beseitigt 6 ) —, die Reste ihres Wesens aber — in sehr negativer Gestalt — gehen auf den „Ansässigen' 6 ) der späteren Weistümer über. Wenn „Eigenleute' ausdrücklich abgewehrt

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 137 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
auch für die Blutgerichtsbarkeit selbständig geworden sind, die Angabe im Sammler Gesch. Tir. 1 S. 259 für das 18. Jh. überein. Die Gesamtheit der genannten Schubgerichte bildeten das Landgericht Meran oder das Burggrafenamt im weiteren Sinne und unter diesem Namen — allerdings mit gewissen geringfügigen Abweichungen — auch ein eigenes 'Viertel der Viertels- einteilung des Landes Tirol. Die Landtags- und Steueranschläge des 16., 17. und 18. Jh. rechnen demnach zum Viertel Burggrafenamt das Landgericht Meran, die Gerichte

, daß das Burggrafenamt bis zum Gericht Neuhaus oder Terlan gehe, dieses also nicht mehr umfasse 2 ). Seit dem 17. Jh. waren die Viertel Burggrafenamt und Vintschgau für die Steuer- und Kreiseinteilung zu einem Sprengel vereinigt. Dennoch hat der Aus druck Burggrafenamt im landschaftlichen und volkstümlichen Sinne sich weiterhin bis zur Gegenwart erhalten und zwar vom Schnalserbach (der Grenze zwischen dem Landgericht Meran i. e. S. und dem Gerichte Kastelbell) durch das Etschtal mit seinen Seitentälern abwärts

f. Jäger, Land- ständ. Verf. 2, 524. *) TW. 4 S. 8 Z. 10 u. 5. 12 Z. 21. — Wenn Burglechner das Gericht Neuhaus zum Burggrafen amt rechnet, so ist das wohl willkürlich (TW. 4 S. 1). Auch die Angabe von Egger TW. 4 S. 185, daß das G. Neuhaus früher zum Burggrafenamt und erst später zum Viertel an der Etsch gehört habe, ist m. E. nicht begründet, sondern Neuhaus hat nach den mir vorliegenden An gaben stets zum Ktschviertel gehört. 3 ) In jenem Sinne bestimmen Staffier 2,616 u. B. Weber, Meran, den Umfang

des Burggrafen amtes, ebenso Grimm, Das Burggrafenamt in Tirol (1909) S. 1 f. Doch sagt dieser irrig, daß Staffier Passeier nicht zum Burggf afenamt rechne. T a r n e 11 e r , Die Hofnamen des Burggrafen amts S. 25 bezeichnet als Burggrafenamt im heutigen engeren Sinne die Talgegend von Meran vom Schnalserbache bis Gargazon und die beiden Gemeinden Marling und Lana am rechten

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1904
¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
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Pagina 141 di 230
Autore: Arens, Franz / von Franz Arens
Luogo: Gotha
Editore: Perthes
Descrizione fisica: XVI, 436 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Volkskultur ; s.Weistum
Segnatura: II 107.354 ; II 102.240 ; II 120.695
ID interno: 87425
in ihr Verhältnis tiefer blicken liefse. Die ganze Ausbeute sind neben dem, was weiter unten über die Begungen des Wohlwollens gesagt ist, ein paar Stellen, die Freund schaft in unserem Sinne als ein Bestehendes und zwar ein be stehendes Ideal vorauszusetzen scheinen. Unter den Nachbarn zu Haimingen 8 ) (1644) soll „ainigkeit, freunt- und nachper- schaft' erhalten werden; da das von Gemeinde wegen gewünscht wird und unter allgemeinen Ausdrücken der Zuneigung steht, ist an den alten Sinn des Wortes kaum

zu denken. In Tartsch s h 1) S. unten S. 308. Vorwurf der Feigheit als Ehrenbeleidigung (Grimm S. 643) ist mir in den Weistiimern nicht vorgekommen. 2) Seiser Alpen Ordnung (1593) IV, 346. 3) III, 346. 4) S. oben S. 254 f. 5) Damit soll nicht gesagt werden, dafs alle übrigen Wertungen etwa „interessiert' vorgenommen wurden, nur soll die Freude an der Persönlich keit im Sinne der Renaissance in Gegensatz gestellt werden zu der Schät zung des einzelnen als Gliedes des Ganzen, und der zu einer Harmonie

der Interessen im Sinne der Zeit führenden Eigenschaften. 6) So ist ja bei den „pesten' der Gemeinde wohl meist an die reichsten zu denken, vgl. Tille S. 41. 7) S. unten S. 279 ff. 8) II, 69. 9) III, 34. Das sittliche Leben. (1574 und 1716) wird unter den Gründen, die das unbefangene Handeln bei der Dorfmeisterwahl gefährden, folgende Reihe von Beweggründen angegeben : miet, gab, schankung, tro, forcht, feint- schaft, freuntschaft, gcvater- und nachtperschaft. Das Neben einander von Freundschaft

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1866
Immerwährender katholischer Hauskalender : ein vollständiges Hausbuch für katholische Familien
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Pagina 324 di 1327
Autore: Rothmüller, Nikolaus / von Nikolaus Rotmüller und J. C. Mitterrutzner
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 762, 550 S.. - 2., umgearb. Aufl., 2. Abdruck
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: 1. Geschichte unserer heil. Religion. Anhang: Kurze Beschreibung des heil. Landes und der Stadt Rom. 2. Das katholische Kirchenjahr. Anhang: Katechismus, oder kurzgefaßte katholische Glaubens- und Sittenlehre. - In Fraktur;
Soggetto: s.Katholizismus ; z.Geschichte ; <br />s.Dogmatik ; s.Katholische Kirche
Segnatura: III 93.315
ID interno: 182195
Verbrechern angedeihen ließ. Der „Ablaß' bedeutet in diesem Sinne ganz ditsselbe, was wir Nachlassung oder Vergebung nennen. Und gerade in diesem Sinne gebraucht die Kirche das Wort „Ablaß;' denn sie versteht darunter „die Nachlassnng der zeitlichen Strafen, deren wir uns durch wirkliche, bereits nachgelassene Sünden schuldig gemacht, welche er- theilt wird außer dem Richterstuhle der Buße von denen, welche die Gewalt haben, den geistlichen Schatz der Kirche auszntheilen. Wir sagen also 1. pdie

, soll auch im Him mel gelöset sein.' (Matth. 16.) Diese Worte hat die Kirche immer in dem Sinne verstanden, daß Er ihr dadurch die Gewalt, Sünden zu ver geben. ertheilt habe; ja die Kirche hat auf dem Concilium von Trient (Less. alle diejenigen mit dem Banne belegt, die da behaupten würden, „jene Worte seien nicht zu verstehen von der Ge walt (der Kirche), im Sakramente der Buße Sünden- zu vergeben und vorzubehalten.' Wenn nun die Kirche von Jesu Christo die Macht erhalten hat, die Schuld der Sünde

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1848/1852
Immerwährender katholischer Hauskalender : ein vollständiges Hausbuch für katholische Familien
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Pagina 1132 di 1236
Autore: Rothmüller, Nikolaus / von zwei Priestern der Diöcese Brixen
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 730, 488 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: 1. Geschichte unserer heil. Religion. Anhang: Kurze Beschreibung des heil. Landes und der Stadt Rom. 1848. 2. Das katholische Kirchenjahr. Anhang: Katechismus, oder kurzgefaßte katholische Glaubens- und Sittenlehre. 1852. - In Fraktur
Soggetto: s.Katholizismus ; z.Geschichte ; <br />s.Dogmatik ; s.Katholische Kirche
Segnatura: III 119.015/1-2
ID interno: 182109
386 Ueber den Ablaß. Jesus sprach zu den Aposteln: „Alles, was ihr bin den werdet, auf Erden, soll auch im Himmel gebun den; und Mes, was ihr lösen werdet auf Erden, soll auch im Himmel gelöset seyn' (Matth. 18.), und ins- ^iben ließ Der „Ablaß» bedeutet in diesem Sinne . daMbe, was wir Nachlassung oder Verge- ^ si nennen Und gerade in die>em Sinne gebraucht unter „die Nachlassung der zeitlichen Straf / . Schlüssel des Himmelreiches; Alles, was du Wien wir uns durch wirkliche, b^elts nachge

assme S S Erden, soll auch im Himmel gelö, et ftyn.« schuldig gemacht, welche ertheilt wad dem ^ ^ we Kirche immer m terstuhle der Buße von ^nen, welche ^ ^^>!dem Sinne verstanden, daß Er ihr dadurch die Gewalt, ben, den geistlichen Schatz der Kirche aus.; - »Sünden zu vergeben, etheilt habe; ja die Kirche hat sagen also ^ Strafen-' dennlauf dem Concilium von Trient (Sess. 24.) alle die- „die NachlaMNg der ^ttlichen Strafe^ ^S.^gen mit dem Banne belegt, die da behaupten wür der Ablaß vermag m kemer

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Libri
Categoria:
Sport, gioco
Anno:
1928
Anschauung und Kenntnis der Hochgebirge Tirols vor dem Erwachen des Alpinismus
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Pagina 6 di 87
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Dt. und Österr. Alpenverein
Descrizione fisica: S. [8] - 36, [14] - 66
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins ; 58 (1927) u. 59 (1928). - In Fraktur
Soggetto: g.Tirol ; s.Hochgebirge ; s.Bergsteigen ; s.Vorgeschichte
Segnatura: III 100.642
ID interno: 169200
Arkundenart, die für das Gebiet des Landes Tirol aus dem 8. bis 12. Jahrhundert in Betracht kommt, den sogenannten Traditionsbüchern der Hochstifter Vrixen und Freising und anderer Stifter, werden in diesem Sinne, als Zubehör der landwirtschaft lichen Güter im Tale, sehr oft genannt^). Die bereits erwähnte deutsche Form „A l b e' ist die Vorstufe zur späteren Form „A l m', die nach dem heutigen, auch in die Schriftsprache übernommenen Gebrauch ausschließlich die alpinen Hochweiden samt den zugehörigen

nur „Albe', während in den anderen bayerischen Mundarten „Alm' gesprochen wird (beides natürlich mit dumpfen a). „Alpe' im Sinne von Alm ist willkürliche Bildung der deutschen Amts- und Fach, spräche, doch wird in letzter Zeit gerade von der einschlägigen Fachwissenschaft zu gunsten der Form „Alm' nachdrücklich Stellung genommen^). Nach dieser Verengerung des Ausdruckes „Alpen' im volkstümlichen Gebrauche blieb jener in Deutschland nur in der lateinischen Gelehrtensprache im Sinne des Gesamtgebietes

9
Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1862
Erklärung des Briefes an die Galater
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Pagina 180 di 199
Autore: Meßmer, Alois ; Mitterrutzner, Johann Chrysostomus [Hrsg.] / von Alois Meßmer. Hrsg. von J. C. Mitterrutzner
Luogo: Brixen [u.a.]
Editore: Weger
Descrizione fisica: 189 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: p.Paulus <Apostel> / Galaterbrief
Segnatura: II 97.932
ID interno: 250656
pharisäisch vorüber geht, als ob des Nächsten Last uns nichts angehe, sondern daß man herzlichen Antheil nimmt, die Last als seine eigene betrachtet, weint mit dem Weinenden, kämpft mit dem Kämpfenden, kurz: dem Nebenmenschen in seinen sittlichen Gebrechen und Beschwerden liebevollen und thätigen Beistand weiht. — Den Werth eines solchen Mitleidens (im buchstäblichen Sinne) schlägt der Apostel hoch an. „Und so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen'. Auf liegt ein besonderer Nachdruck — gerade

Sinne. Die äußerliche Barmherzigkeit, Freigebigkeit u. s. w. ist ja schon ein Naturtrieb edler Men schen ; die christliche Liebe fordert das viel seltenere sittliche Mitleiden, jene zarteste Liebe, die mit dem Sünder zum Sünder wird; erst das ist die Krone der Liebe. Christus ist dieser Liebe vollendetes Beispiel, der am Kreuze „Ipso in sir- màà nostras aecepit et aeKrotstiones Ipso portavi!/« (Maà, 8,17). Dieses sittliche Mitleiden ist ohne Zweifel auch der Sinn jenes Gebotes: ^8, lavi peà vkàos

, et vos alter si terms xocìvs lavare àdetis' (ìloann. 13, ^4. Vergl. V. 10.) D. 3. Ein Motiv für das sittliche Mitleiden ex oontra^ rio, nämlich aus der Nichtigkeit jener Meinung, aus der ge wöhnlich Härte.und Geringschätzung des Nächsten hervorgeht. Dieß ist die Meinung: „selbst Etwas zu sein.' Dieß ist na türlich im sittlichen, übernatürlichen Sinne gemeint, als Anspruch aus persönlichen Werth im Reiche Gottes. Aus

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Libri
Categoria:
Religione, teologia
Anno:
1862
Erklärung des Briefes an die Galater
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Pagina 145 di 199
Autore: Meßmer, Alois ; Mitterrutzner, Johann Chrysostomus [Hrsg.] / von Alois Meßmer. Hrsg. von J. C. Mitterrutzner
Luogo: Brixen [u.a.]
Editore: Weger
Descrizione fisica: 189 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: p.Paulus <Apostel> / Galaterbrief
Segnatura: II 97.932
ID interno: 250656
V. 22. 23. Begründung jeuer verwunderten Frage: denn das Gesetz selbst müßte jene Neigung ausreuten; es sage ja Folgendes. Nun kommen die tatsächlichen Verhältnisse der Patriarchenfamilie: „Abraham hatte zwei Söhne, einen aus der Magd und einen aus der F-eien.' Bekanntlich hatte Abraham das hl. Land schon mit der Verheißung zahlreicher Nach kommenschaft betreten, aber die Erfüllung der Verheißung zö gerte lange. Da führte Sara, die in ihrer Ungeduld an dem wörtlichen Sinne der Verheißung schon

zu zweifeln begann, dem Abraham ihre Magd Hagar als Nebenfrau zu, daß diese auf ihrem Schooße gebäre und sie so einen Sohn besitze, der ihr zwar nicht im natürlichen, aber im gesetzlichen Sinne oder mittelbar angehöre. ,— Endlich aber ging die göttliche Ver heißung an ihr selbst in Erfüllung, und so hatte Abraham zwei Söhne, den der Magd, Ismael und den der Freien, Isaak. Insofern war das Verhältnis; der beiden Sprößlinge gleich; dem setzt er nun den charakteristischen Unterschied derselben entgegen

, die der Herr ihm gegeben hatte 17 ). Indem der Apostel sagt: ,,6,« setzt erficht blos einen zeitlichen sondern einen kausalen Nexus zwischen der Verheißang und der Geburt fest; jene ist der Grund von dieser, so daß also Isaak ein Kind der göttlichen Gnade und seine Geburt eine übernatürliche im eigentlichen Sinne ist- Sieh das Nähere Now, V, ff.

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