- thum und Berber seien feindlich. Der Standard meldet außerdem, es herrsche große Unzufrieden heit unter den englischen Truppen in Suakim; sie seien schlecht eqnipirt und seien weiteren Ge- fechtenZ mit den tapferen Arabern abgeneigt. Sensationsprozeß Hugo Schenk und Genossen. Heute beginnt vor dem Schwurgericht in Wien die Verhandlung gegen die Professions - Mörder Hugo Schenk, Carl Schlossarek und Carl Schenk, und geben wir, obgleich wir die Angelegenheit seinerzeit ziemlich ausführlich
mitgetheilt haben, nachstehend doch wegen des allgemeinen Interesses das Wichtigste aus der uns vorliegenden Anklage schrift wieder. Die Anklage lautet: „Die k. k. Staatsanwalt schaft in Wien erhebt 1. gegeu.Hugo Schenk, in Czech in Mähren geboren, dahin zuständig, 35 Jahre alt, katholisch, verheirathet, beschäftigungs los, zweimal wegen Verbrechens des Betruges be straft, 2. gegen Carl Schlossarek, in Eisenbrod in Böhmen geboren, nach Mährisch - Weißkirchen zu ständig, 2t! Jahre alt, katholisch
, verheirathet, Schlossergehilfe, derzeit beschäftigungslos, wegen Uebertretuug und Verbrechen des Diebstahls be straft, 3. gegen Carl Schenk, in Jablunkan gebo ren, nach Tefchen zuständig, 33 Jahre alt, katho lisch, verheirathet, Kanzleidiener der Kaiserin Elisabeth - Westbahn, unbeanstandet, die Anklage, Carl Schlossarek habe an dem Müllergehilfen Franz Podpera über Antrieb Hugo Schenk's einen Raubmordversuch begangen, an welchem sich Hugo Schenk mitschuldig machte: Carl Schlossarek und Hugo Schenk
haben an dem Kutscher Franz Bauer das Verbrechen des Raubes; an Josefine Timal das Verbrechen des Raubmordes ; Carl Schlossa rek, Hugo Schenk und Carl Schenk haben an Katharina Timal ebenfalls das Verbrechen des meuchlerischen Raubmordes : Hugo Schenk habe an Therese Ketterl das Verbrechen des meuchleri schen Raubmordes begangen: Hugo Schenk und Carl Schlossarek haben an Rosa Ferenczv das Verbrechen des meuchlerischen Raubmordes began gen- Hugo Schenk habe die Josefine Eder zum Diebstahle verleitet
und sich desselben mitschuldig gemacht. Die Strafe sei bei sämmtlichen Beschul digten mit dem Tode durch den Strang anszn- messen.' Als Hngo Schenk, der am September 1881 wegen Heirathsschwindel zu 2 Jahren Kerker ver urtheilt war, in die Strafanstalt Stein überführt worden war, lernte er dort den wegen Diebstahls zu 18 Monate Kerker verurtheilten Carl Schlossa rek kennen, und schon damals beschlossen die bei den gleichgesinnten Seelen, ihren Verkehr nach erfolater Strafvollstreckung fortzusetzen und ge meinsam