werden, können! Ehren wir den Schmerz des Herrn Schenk und — weiter. In omnidus earitas! Die christliche Nächstenliebe deS Herrn Schenk zeigt sich abermals in der Art und Weise, wie er über einen früheren Lehrer in Bozen herfällt und den bekannten Skandal möglichst auszu beuten und breit zu schlagen beflissen ist. Wir haben eine Frage auf den Lippen, nämlich die: Warum hat Hr. Schenk an dem in Rede stehenden jungen Mann keine salbungsvollen Bekehrungsversuche angestellt? Hätte er ihn. statt in „liberale Kneipen
werden können; denn eS kommt bei unsern clericalin Agita- tatoren nicht so sehr auf den Glauben, als vielmehr auf die oft charakterlose äußere Gesinnung an*). Es gibt clericale Doctoren im Lande genug, von denen selbst ein frommer Hauer, .der sie .uäheii kennen lerpt, überzeugt ist) daß 'sie ün,Glauben.beb weitenu nichkso stark sind, wie im scheinheiligen Hrakehlen. - So Me. auch der betreffende, Lehrer Hr. A Muhen können/, was er wollte , wenn er nur Parteigänger der Cle-' ricalen gewesen wäre.^, Wenn, WigenS,Hr. Schenk
bergisches Väterchen? Oder an die gottseligen, from men Schulbrüder, welche jüngst wegen Knabenschän dung in Belgien vor Gericht gezogen worden find? ! Hrn. Schenk ist aber rein nicht mehr zu helfen. Ich glaube, eS könne der Gemeinde bezüglich der- an zustellenden Lehrer keine vernünftigere Bürgschaft ge-- boten werden, als eben ihre eigene Wahl in der gesetz lichen Form des PräsentatiousrechteS; dies befriedigt aber Herrn Schenk nicht. „Wie. aber', ftägt er, „wenn die . den Lehrer, vorschlagende
von der Be theiligung an den Gemeindeangelegenheiien fern hält. Verschuldet hat dies vor Allem das zügellose clericale Treiben, die unglückselige Vermischung der Religion mit der Politik, und es wird auch nie mehr besser und anders werden, bevor der CleruS au« seinem Uebergreifen in da« politische Gebiet nicht gesetzlich auf sein eigenes kirchliches Gebiet zurückgewiesen wird. Hr. Schenk kommt auch noch einmal auf die Schul bücher und findet es sehr albern, daß ich ihm zuge- muthet habe, er hätte
auch von den Religionslehr- büchern gesprochen. Man wird aber doch den Ausdruck „Schulbücher' und zwar wie eS auf S. 25 seiner Flugschrift bestimmt heißt: „die Schulbücher', eben, als das nehmen dürfen, was er weltläufig bedeutet? Oder, meint Hr. Schenk etwa auch, wenn er z. sagt: „die Häuser von Bozen', so müsse man da runter nur „einige Häuser von Bozen' verstehen?» In seiner wohlfeilen Retourkutsche des „faustdickeiN BlödjinnS' mug er daher schon selbst wieder dorthin zurückfahren, von wo er gekommen ist. Was feinen