unter denr Südbähnpersonale wirke, -daß er, statt seine Funktion auszufüllen, Parteiarbeiten und Agitationsreisen für seine Ge werkschaft mache, daß Eisenbahner, die dienstlich mit ihm' zu tun hätten, oft tagelang 'deshalb auf Pressten warten müssen, -daß er eigenmächtig Schritte unternehme, die der Südbahn viel Geld kosten, wie Reisen ohne Auftrag und Zustimmung des Berrlebsinspektoratsausfchusses, daß er Leuten Stellen verspricht, wenn sie seiner Gewerkschaft bei treten usw. Ferner wurde
in der 'deutschen Verkehrsgewerkschaft hinsichtlich der Dienstpflichten und Dienstobliegenheiten und der Benützung amtlicher, also aus öffentlichen Gel dern erhaltener Einrichtungen, herrschen. Und in dieser Hinsicht scheint schon 'das bisher vorgebrachte Beweismaterial ziemliche Klarheit gebracht zu haben. Während der österreichische Staat viele Milliarden jährlich aus Steuerkveuzern der Bevölkerung der Südbahn zuschießen muß, wird in dem Beweismaterial behauptet und soll also erwiesen werden, daß aus Kosten
der Süd- bahn und damit auch der Steuerträger unseres Volkes parteipolitische und Gewerkschaftsarbeit ge leistet wurde, daß ämtliche Einrichtungen, wie P o st, Telegraph, amtliche Drucksor- te n, für nichtdienstliche Zwecke in ausgedehntem Maße verwendet wurden, daß Agitationsreisen für polittsche Verbände auf Kosten der Südbahn ge macht wurden, kurz uNd gut, daß hier vieles faul im Staate Düneniark sein muß. Unter diesem Ge sichtspunkte betrachtet, könnte man es 'der Bevöl kerung durchaus
auch den Zweck verfolgte, U<wel- stände einmal auszuzeigen, damit sie im Jntereste 'der Südbahn, im Jntereste des Südbahnpersonals und im öffentlichen Jntereste abgestellt werden. Dies hat nun sicher mit Parteipolitik gar Nichts zu tun. Es ist tatsächlich im öffentlichen Jntereste gelegen, wenn MißstäNde in irgendeinem Zweige der staatlichen oder öffentlichen Verwaltung be seitigt werden, und dabei im Jnterteste der Allge meinheit, im Jntereste der steuerzahlenden Bevöl kerung Mitzuhelfen
digers, nur könnte man versucht sein, das Ganze als eine unnötige Pflanzreißerei zu betrachten. Von Bedeutung scheinen übrigens auch die An träge der Verteidigung zu sein, die dahin zielen, die Generaldirektton der Südbahn zu befragen, ob Angestellte das Recht haben, für Gewerkschafts- dder Parteizwecke den amtlichen Dienstapparat in einem stächen Ausmaße in Anspruch zu nehmen, wie es bei Herrn Prestien behauptet Wurde. Wei ters, ob ein Angestellter das Recht hat, diensttuende Beamte zur Teilnahme