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Giornali e riviste
Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 8 di 16
Data: 08.07.1921
Descrizione fisica: 16
- re«te« «ud KriegsarrkAhe». In Anbetracht der wichtigen Frage der österreichischen Borkriegsrenten und Kriegsanleihen in den neuen Pro vinzen Italiens haben die Handels- und Gewerbekammern von Bozen, Triest, Rovigno, Zara, Görz und Rovereto dem italienischen Schatzminister Bonomi und dem Vor stand des -Zentralamtes für die neuen Provinzen, Senator Salata, eine Denkschrift über die Behandlung dieser Frage überreicht. Besonders wird daraus hingewiesen, daß die seiner zeit durchgesnhrte Abstempelung der Vorkriegsrenten

Provinzen lebenden Personen vorgöschtagen wird, während die Umwechslung fstr die im Auslande 'Wohnenden zu einem Satze von 40 ?/o erfolgen sollte. Auch wurde die Frage der Kriegsanleihen in ein gehender Weise behandelt und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer raschen Losung dieser für die neuen Provinzen besonders wichtigen Frage hervorgehoben. Anläßlich der offiziellen Abstempelung der österrei chischen Wertpapiere (Vorkriegsrenten n. Kriegsanleihen) wurden insgesamt 304 Millionen an Wertpapieren

'würden nicht der Bevölkerung der neuen Pro vinzen, sondern: jener der österreichischen Nachfolgestaaten zugute kommen. In: Interesse Italiens liegt es, die Zahl der von ihm einzulösenden Vorkriegsrenten mindestens auf die Sunrme von 480 Millionen zu ergünzerl. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempelung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: jener Papiere, welche sich im Zeitpunkte der Abstempe- i-g zwar im Gebiete der neuen Provinzen sich befunden ben

, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Jn- ber hier nicht heimatberechtigt waren ; 2. jener Papiere, ienten und Kriegsanleihen)/ die tatsächlich Bewohnern r neuen Provinzen gehören, auch wenn sie in dem .iresfenden ausländischen Staate abaestempelt worden ind und schließlich; 3. jener Papiere, die seinerzeit irr tümlich nicht abgestempelt wurden. Bezüglich der Coupons dieser Borkriegsschulden, die von Italien eingelöst wer den. müssen, bestimmt der Friedensdertrag. nur solche Coupons sind einznlösen

, welche nach dem Inkrafttreten des -Friedensvertrages, also nach dem 16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch, würden den Rentenbesitzern we nigstens vier Coupons verloren gehen; das „Pro memo- ria" stellt die Forderung, daß auch diese vier Coupons eÜHnlösen wären. Im Hinblick aus die Kriegsanleihen dürften sich in den uciteu Provinzen einschließlich der noch nicht abge stempelten aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen befinden, ivovon aus Südtirol 326 Milli onen entfielen. Das Pro memoria

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 21.10.1921
Descrizione fisica: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 16.08.1922
Descrizione fisica: 8
. '^ Ausdehnung wichtiger Gesetze auf die neuen Provinzen. R o m. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung von kgl. Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des st aatlichen Personals des alten Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt

. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzgebung aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines' Schiedsgerichtes und eineh. technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionäle Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Nicht er amtsprüfungen der Am nächsten Tag -— es ist der 30. Juli — er fahre ich zufällig auf meiner neuerlichen Fahrt

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehend 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, kurch das die Neuernennung der Kom mission für allgemeine Jndustriesteüer und der Schätzungskommission für Ei nkommen- steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonifiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von Entwässerungs arbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len auf die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo n o pole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die'Vorkehrungen zugunsten der Erzeugüng u. Ausnützung der e l e k t rischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12.. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 07.02.1923
Descrizione fisica: 4
werden. Die Kammer genehmigte dann die Ab kommen über die Beschrankungen der Rüstungen, den Schutz der Neutralen auf dem Meere, das Verbot der Verwendung giftiger Gase, sowie die Verträge über die Unabhängigkeit Chinas und die Gleichheit der? wirtschaftlichen Behandlung aller Natio nen in China. Wichtige Dekrete für'die neuen Provinzen. Rom. 7. Februar. Eigenbericht. Der König unterfertigte ein Dekret, womit die Bestimmung über die Zuständigkeit in Streitfragen mit der Elsenbahnverwalkung auf die neuen Provinzen

ausgedehnt wird. — Die „Gazzetta Ufficiale' verlautbart die königl. Dekrete vom 11. Jänner 192Z bezüg lich der Ausdehnung Ver Normen hinfichtt- des Verkaufes des staatlichen Chinins Im Königreiche, sowie die im Königreiche in Kraft stehenden Bestimmungen über den Wiederverkauf von Monopolartlkeln. ferner über die Verzehrungssteuer und die gesetz lichen Bestimmungen über das Lottospiel auf die neuen Provinzen und verlautbart schließ lich die Dekrete über die Errichtung der tech- Nischen Finanzämter

in Trieft und Trient und die Neuordnung der Finanzbehörden in den ueüen Provinzen. Aortsetzyng des Berichtes über den vorgestrigen Ministerrat. Ueber Vorschlag des Unterrichts Ministers Gentll-e wurde ein Dekretentwurf über die AfstmMerung der Lehrpersonen der Pro vinzen Trient und Trieft angenommen. Die Assimilierung betrifft das Personal der Mittelschulen, der Lehrerbildungsanstalten, der Fach-, Handels- und nautischen Schulen der neuen Provinzen. Weiters wurde ein mit vorgenanntem Dekret

in die Abonnsmentskategorie C. Der Mini ster berichtete dann, daß die 'Einnahmen aus dem Postverkehre feit 1. Jänner um rund 8 Millionen Lire gestiegen sind, also nicht sanken, wie wegen der Tarifererhöhung von manchen Seiten vorausgesagt wurde. Bezüglich der Justiz- und Kuktusverwal- tung nahm der Ministerrat ebenfalls meh rere Dekrete an, darunter u. a. eines, bein haltend Normen für die Eintragung der Staatsdomänen in den neuen Provinzen in die Grundbücher^ dann eines betreffend die Erstreckimg der zeitweiligen

monatlichen Zu- läge auf die Rechnungs- und Kanzleibeam ten'(impiegati di ragioneria e cancelleria) und die den Gerichtsorganen beigegebenen Diener der neuen Provinzen: dann eines betreffend die Aufhebung der Anwendung de» Art. 4 der vfterr. Verordnung vom 28. Oktober 1865: ferner» eines betreffend die Ausdehnung des Gesetzes und der Ver» ordnung über die Ausübung des Buch führerberufes (efercizio della profefsione vi vaaioniere) auf die Treuen Provinzen. Nach Annahme einer Menge von Ver ordnungen

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Der Südtiroler
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Pagina 7 di 8
Data: 15.09.1927
Descrizione fisica: 8
. —o— Bis jetzt ist dies in Südtirol nicht geschehen. In den alten Provinzen des Reiches ist die gesamte mit den Richtlinien des Regimes nicht in Einklang stehende Presse unter- iitikft und aus zuverlässigen Erklärungen Augusto Turatis <Ge- Mlsekretär der faschistischen Parteileitung in Roms geht tzervor, daß auch noch die Identitätskarte noch in vollem Um- mge gilt. Hier läßt man Blätter wie die „Dolomiten" und den Hlksboten" weiter bestehen, die sich bemühen, ihr tirolisches Sepräge nach Möglichkeit zu verschleiern

und zu verbergen. In anderen Provinzen würde man Priester, wie den Pfarrer M Kollmann, zum mindesten unverzüglich enthoben haben, und Ä werden sie nicht einmal verwarnt; in anderen Provinzen gibt s ehemalige Präsidenten des geheimen Rates des Königreiches Men, die heute wohl niemals mehr den Fuß über die Stufe « staatlichen Behörde setzen werden; und hier maßen sich Äe von der Sorte Sternbachs an, den Widerstand in den Ge« «den zu organisieren, und ein armseliges Geschöpf wie Tinzl M Leiter

kaufen, wobei es nur merkwürdig bleibt, daß diese und noch andere Tiere sich gerade Südtirol als beliebtesten ^'enthalt aussuchen. Wenn aber der Verfasser des Artikels glaubt, die faschi- Gewaltmaßnahmen in Südtirol damit rechtfertigen können, daß sie in den alten Provinzen zur Anwendung Äugen, so ist er von einem großen und bedenklichen Irr- befangen. Quod licet Jovi, non licet Bovi oder erst W umgekehrt: Quod licet Bovi, non licet Jovi. Die Unterdrückungsmaßnahmen des faschistischen Regi

- Js in den alten Provinzen sind eine rein innerstaatliche Gelegenheit Italiens. Die Behandlung der Deutschen Ätirols aber als einer fremdnationalen Minderheit ist Angelegenheit, die alle jene Auslandskreise interessiert, immer interessieren wird, welche überhaupt den Bestand ^Minderheitenfragen zugeben. Gerade der Umstand, daß Men nichts unversucht läßt, um die Erörterung der Süd- Mr Frage vor internationalen Foren zu Hintertreiben, Äer beste Beweis dafür, daß die Südtiroler Frage eben M innerstaatliche

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Bozner Nachrichten
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Pagina 6 di 8
Data: 09.01.1922
Descrizione fisica: 8
von Verhandlungen ist, sondern mehr weniger ein Diktat darstellt. An der Hand dre.ses Entwurfes hielt in der letzten Vollversammlung des Verbandes der Ob mann, Professor L. Paldele, ein Referat, dem die nach folgenden Ausführungen entnommen sind. Der erste Artikel verfügt, daß die ökonomischen und juridischen Normen der alten Provinzen auch auf die Mittelschullehrcrschaft 'der neuen Provinzen ausge dehnt werden. Was das für unsere Mittelschüllehrer und auch für die Mittelschule selbst bedeutet, ist jedem klar

, der weiß, daß gerade die Mittelschulprofessoren die Parias unter allen Staatsangestellten der alten Provinzen sind; nach der finanziellen Seite wird dies ein Blick auf die Gehaltstabelle lehren. Für die recht liche Seite sei hervorgehoben, daß man eine einheit liche Behandlung aller an einer und derselben Schul type tätigen Professoren bezw. Lehrer dort nicht kennt; sie teilen sich in die Gruppen A, B und C. Der ersten gehören im allgemeinen die Akademiker an, die in der Oberstufe lehren; der Gruppe

B die Akademiker der Unterstufe, der Gruppe C die Übrigen Lehrkräfte. Auch die Anstalten selbst sind einheitlich, sondern streng ge teilt in Ober- und Unterstufen, die didaktisch und juri disch eine eigene Anstalt bilden, sodaß in den alten Provinzen z. B. ein Professor des Lyzeums (unserer, letzten drei Gymnasialklassen) nie auch im Unter- gymnasium unterrichtete Die Einheitlichkeit unserer Schule hält nun das Dekret vorläufig aufrecht, „so lange nicht neue Verfügungen über den didaktischen Aufbau der Schulen

der neuen Provinzen erlassen »verdenk Innerhalb der einzelnen Gruppen gibt es nun wiederum drei Abstufungen: den Supplenten, den außerordentlichen und den ordentlichen Profestor. Der Ubergang von der einen zur anderen wird durch in Rom abzulegende Prüfungen erwirkt, die über die Reihenfolge der Würdigkeit der einzelnen Bewerber entscheiden, in welcher denn auch die zu vergebenden Stellen verliehen werden; abgesehen davon, daß der, Leidensweg ein sehr langsamer ist, da es verhältnis mäßig nur sehr wenige

der Personalzulage, die die Differenz zwischen den exösterreichischen Be zügen und denen der alten Provinzen beträgt; denn die meisten Professoren, zum mindesten alle verheira teten, stehen sich mit den letzteren bis zu etwa 2000 Lire Pro Jahr schlechter,. Es ist nun ein großer Un terschied, ob diese Zulage nach dem Stande vorn 1. Juli festgesetzt wird, wie es der Dekret-Entwurf will, oder ob dieselbe Jahr für Jahr neu festgestellt wird. Sie vermindert sich, bezw. wird sukzessive aufgehoben durch das Vorrücken

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 21.06.1922
Descrizione fisica: 8
, daß der Landesschulrat in den neuen Provinzen aufge lassen wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde nicht bewältigen könne. An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck durchgeführt und widerspenstige Eltern werden bestrast. Diesem Umstände sei es zu verdanken, daß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent Analphabeten erscheinen und auch diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, sagt Tamanini

ist nach dem fünften Schuljahre eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; diese sogenannte Bürgerschule entspricht ungefähr der Leuola teokniea in den alten Provinzen. Zur Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der auffälligste Unterschied Zwischen den alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen

. Das Reifezeugnis, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitw bestellt werden will, kann nach befriedigender Zweijähriger Dienstleistung die Lehrbesähigungsprüsung ablegen, auf weiche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den alten

einen weiten Vorsprung haben und darum wäre es wünschenswert, ja notwendig, daß in den alten Provinzen eine Schulreform durchge führt würde, die das Schulwesen in den neuen Provinzen zum Vorbilde zu nehmen hätte. Mit Rücksicht auf die Bildungsstufe der Lehrkräfte in den neuen Provinzen möge die Regierung dafür Sorge tragen, daß sie auch entsprechend entlohnt werden. Eine Übungsschule, wie sie bei uns den Lehrerbildungsanstalten angeglie dert ist, scheint man in den alten Provinzen nicht Zu kennen

, denn Tamanini weist mit Nachdruck auf diese hin. Die übrigen Mittelschulen weichen hüben u. drüben nicht sonderlich voneinander ab. Schließlich weist der Abgeordnete auf die eingehend ausgearbeiteten Lehrpläne für alle Schulgattungen in den neuen Provinzen hin u. verspricht sich bei Einhaltung derselben große Erfolge. Tamanini soll für seine Ausführungen reichen Beifall erhalten haben, insbesondere im Zentrum, wo seine Parteigenossen, die Popo- lari. sitzen. Mögen seine Anregungen nur auf fruchtbaren Boden

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 23.12.1921
Descrizione fisica: 6
Landeszeitung'.) Die Patzvija für Ausländer. Auf mehrfache Anfragen beauftragten wlr unseren rö mischen Vertreter nochmals im Ministerium des Aeufzern in Nom Erkundigungen über die Erteilung von Patzvisa an hier ansässige Ausländer etnzuholen und erholen wir darüber nun folgende Depesche: Rom 23. Dezember. Das Ministerium des Aeutzern er- teilt keinerlei direkte Patzvisa oder Rückreiseerlaubnisse an irgend jemand. Die in den neuen Provinzen ansässigen Aus länder, wclcke sich vorübergehend ins Ausland

und Angestellten getroffen wurden. S&t die provisorischen Slaaksangestellten der neuen Provinzen. Rom, 23. Dezember. Die Äboeordneten der neuen Rrö- vinzen überreichten dem Leister des Zentralamtes für die neuen Provinzen, Exz. Salata, ein Memoriale, betreffs der Syllemi- sterung der nicht definitiven Staatsangestellten des früheren Regimes. Sie verlangten die Gleichstellung in den Teuerungs zulagen auch für die Witwen und Waisen der Staatsangestellten der neuen Provinzen. Die Vorkehrungen für da» Dozner

Telqchonamt. Rom. 23. Dezember. Der Unterstaatssekretar vrezzi ver- sicherte dent Abg. Graf Toggenburg. der heule abends nach Bo zen abreiste, datz das Postministertum bereits den Vertrag mit der betreffenden Firma über die Erweiterung und den Aus bau des Dozner Telephonamtes unterfertigt habe. Dertbe- lreffenden Firma wurde zur Beendigung dieser Arbeiten ein Termin von 200 Tagen gesetzt. Der Miederaufbau-Skandal in den befreiten Provinzen. Rom, 23. Dezember. Die parlamentarische Untersuchunn? kommission

für die befreiten Gebiete setzt ihre Arbeiten mit Eifer fort. Inzwischen wurden dem Gerichte zahlreiche Firmen und Privatpersonen aus dem Trentino wegen Unterschleifen' und Unregelmäßigkeiten angezeigt. Zum Gebührensystem in den neuen Provinzen. Rom, 23. Dezember. Das technische Finanzkomttee be schloß dahin zu wirken, daß das Gebühren- und Steuersnftem ln den annektierten Gebieten jenem in den alten Provinzen analog gestaltet werde. Es werden immerbin auf die besonderen Umstände in den neuen Provinzen Bedacht

eine Tagesordnung des Abg. Chiesa nicht annehme, da dieselbe ein HJtißhrauenspotum für die Regierung sein würde. Bei der Abstimmung wird dieselbe mit 220 gegen 86 Stimmen ab- gelehnt. — In der Rachmlttagssitzung legte der Abg. Degaspert eine Tagesordnung vor, die eine gerechte und weife Politik für die neuen Provinzen und die Einwechslung der österret- . chlschen Guthaben verlangt. Er erklärt, mit den Erkläningen des Abg. Graf Toggenburg einverstanden zu sein, daß auch die Bewohner Südtirols

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Bozner Nachrichten
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Pagina 3 di 10
Data: 20.01.1923
Descrizione fisica: 10
der Korrektheit und Loyalität der Bevölkerung des Pustertales gegenüber der Regierung und der Nation ab. ' Dies der Bericht des „Piecolo Posto' über die in Rede stehende Konferenz. In Sachen der Erhaltung der politischen Be- Zirksstelle in Bruneck fft sonach der Schritt der Gemeinde Bruneck bei der Faschistenpartei er- fÄglos geblieben. Die Jinonzkraft öer neueaprovinzen In einem Kürzlich herausgegebenen Buche, betitelt-„Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata, der seit

den: Zu? sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen Ium Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung -der annektierten Gebiete bestellt war, ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt einen Üeberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö- Hmg d^s Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten nationaliftisch-zentraluti- Hchen Regierungsmännern 'sang- und klang los

aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur finanziellen Seite, die das Pro blem der neuett Provinzen sür Italien bietet, -nimmt nun der Volkswirtschaftlier Senator AchKle Loria. m seiner Zeitschrift „Echi Com- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgÄösten) Schotz- ministeriums gerne darüber lustig, daß Italien -von den neuen Provinzen das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz

-Caporetto gewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene (sslste!) Provinzen, oder anstatt reäenti (er löste) besser rväsntj (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche diese „Mtze' gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens auf 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit, hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die staatl. Einnahmen

aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 590 Millionen Lire schätzen,, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/» Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- -kung. daß die neuen Provinzen- obwohl sie hin sichtlich der Steuerbelastung schlechter behandelt würden, als das vom Feind geräumte Aenetien, doch weniger Steuergelder geliefert hätten. Die Schuld daran trage die Desorganisation de? Steuerapparates. Die Besetzungskosten, die all mähliche Einrichtung dieser Provinzen haben jedoch

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Der Südtiroler
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Pagina 6 di 18
Data: 01.04.1937
Descrizione fisica: 18
um eine geringer war, als die Todesfälle. In Enneberg starben im Jahre 1936 neun Personen, während nur sechs geboren wurden und auch in Terlan und Villanders über stieg die Anzahl der Todesfälle die der Geburten. In den 92 Gemeinden der Provinz Bozen weisen also heute be^ reits fünf Gemeinden eine größere Sterblichieitsziffer auf, als Geburten erfolgen. Namensverwelfchungen. Die „Jstra" bringt in ihrer Osternummer eine Zu sammenfassung der Namensitalianisierungen in den neuen Provinzen

„Provincia di Bolzano" vom 30. Jänner 1637 beklagt sich darüber, daß unter allen italienischen Provinzen die Provinz Bozen die am wenigsten heirats freudige se,i; mit 5.2 Eheschließungen im Jahre je 1000 Einwohner, stehe sie an letzter Stelle und sei 50 v. H. niedriger als andere Provinzen. Die Erklärung dieser Er scheinung, die sich das Blatt allerdings ersparen Muß, ist nur zu leicht. Die italienischen Methoden in Südtiroh, die auf eine Vernichtung der deutschen Bevölkerung in völkischer

würde. Der faschistische Großrat hat kürzlich Richtlinien für die Bevölkerungspolitik aufgestellt. Auf Grund der Volkszählung von 1941 wird die Revision der Provinz- und Gemeinde bereiche beschlossen werden. Gemeinden und Provinzen, in denen eine spärliche und veraltete Bevölkerung ist, sollen aufgehoben werden, weil sie nicht mehr die Notwendigkeit öffentlicher Einrichtungen haben. Die Bozner faschistische „Alpenzeitung" stellt fest, daß auch in der Provinz Bozen solche Gemeinden vorhanden sind. Fünf Gemeinden

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 27.06.1932
Descrizione fisica: 6
zwischen Oesterteich und Italien abgeschlossen, welcher die Frage der Guthaben und Schulden, die zwischen den Angehörigen der neüen Provinzen Italiens und Oesterreichs vor dem Kriege emgeyangen worden sind, regelt. Es wurde ein eigenes Amh, das Ausgleichsamt Triest errichtet, das einerseits Guthaben einkassieren, andererseits den Gläubigern ihre Quoten zur Auszahlung bringen sollte. Dieses Amt in Triest hat nur einen Zweig seiner Tätigkeit mit Gewissen haftigkeit besorgt: Die Eintreibung der Schulden

! Die Ein treibung erfolgte sogar durch die Steuereinhebungsorgane und es wurde keine Rücksicht auf die schlechte Wirtschafts lage und die augenblicklichen Schwierigkeiten genommen. In zweifelhaften Fällen waren die Schuldner aller dings berechtigt, ein Schiedsgericht anzurusen, doch geschah >dies. deshalb nicht, weil die Kosten des Verfahrens vorher erlegt werden mußten und im Falle des Unterliegens auch diese Kosten verloren gegangen wären. -Uber die Eintreibung der Schulden hat sich in den neuen Provinzen

niemand aufgeregt, weil eine rasche Erledigung solcher Angelegenheiten im Interesse aller liegt. Worüber man aber in den neuen Provinzen mit Recht schwer ver stimmt ist, das ist die Untätigkeit des Triestiner Ausgleichs amtes aus der anderen Seite, nämlich in der Auszahlung der Gläubiger. Seit Schaffung des Amtes sind nun neun Jahre verstrichen und niemand weiß, wann endlich mit der Auszahlung der Gläubiger begonnen wird und welche Quote sie erhalten. Die Gläubiger haben sich in unzähligen Zuschriften

. Insbe sondere interessiert man sich dafür, wie diese Gelder ange legt worden sind. Die Südtiroler sind der Ansicht, daß diese Gelder geeignet sind, die Südtiroler Wirtschaft zu be fruchten und daß das Ausgleichsamt kein Recht hat. den Gläubigern die Gelder so laügx vorzuenthalten. In den neuen Provinzen sind rund 11.400 Parteien als Gläubiger in den Ausgleich einbezogen worden, deren For derungen sich insgesamt auf 187 Millionen Kronen beziffer ten. Diese 11.490 Gläubiger warten seit einem Jahrzehnt

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 28.06.1923
Descrizione fisica: 6
sich verwirklichen werden. Das für die Beratung der Regckmff der «For derungen und Sclpilden, zwischen den neuen Provinzen und Oesterreich seinerzeit durch Wahl der Interessenten eingesetzte Komitee hat nach Beendigung dieser Arbeiten ein Memoranduni ülvr alle anderen noch schwebenden finanziellen Fragen ausgearbeitet, das in der nächsten Zeit der Regierung durch eine Abordnung überreicht werden wird. Die Kammer ist bei der Regierung vorstellig geworden, daß die Begünstigungen der Re- expedition

für Holzsendungen, vie bisher mir für Sendungen galt, die aus dem Ausland« kamen und nach Stationen der alten Provinzen ge richtet waren, auch ans Sendungen ausgedehnt rverde, die in den neuen Provinzen aufgegeben werden unv in den Sammelstationen der Bene- zur Tridentina Aur Wiederaufgabe nach den alten Provinzen gelangen. Än letzter Zeit war der Kammerbezirk an ver schiedenen Ausstellungen beteiligt, besonder» auf der Aufstellung für dekorative Kunst in Menza, rvo ein eigener Raum für die Aussteller ans

Berücksichtigung des Umstan des, daß namentlich in den neuen Provinzen der Uebergang aus der bisherigen Einschränkung des Hausierhandels In dessen vollkommene Frei- gäbe ein« Uebcrflutung von Hausierern zum be deutenden Nachteile des ansässigen Handels mit sich gebracht hat, beschließt die Kammer: Das Präsidium wird beauftragt, im Einvernehmen mit den Schwesterkammern der alten Provinzen an die Regierung mit dem Ersuchen heranzu treten, eine Regelung des Hausler- und Wander handels in der Richtung

bleibt, da sonst eine jede Steuerzah lung unmöglich gemacht wird. Von den Vertre tern aus den nouen Provinzen wurde die berech, tigende Befürchtung ausgesprochen, daß diese Steuer auch auf diese ausgedehnt werden könne, und betonte besonders der Präsident des Ge werbeverbandes Trieft, daß es katastrophale Fol gen nach sich ziehen müßte, wenn die Steuerbe- hörtden in dieser Art die neue Steuer auf Grund der alten Erwerbssteuer- und Einkommensteuer. listen feststellen sollten. Man müsse rechtzeitig

Königreiche das in ven neuen Provinzen unter der früheren österreichischen Wirtschaft bewahrte System der Steuerkommissionen, welche zur Hälfte von der Regierung ernannt und zur Hälfte von den Interessenten gewählt wurden, einzuführen. Der Präsident des Gewerbegenossen' schastsverbandes Triest betonte bei dieser Gele genheit wiederum die Notwendigkeit der obliga torischen Genossenschaften, da ja gerade diese da zu berufen seien, durch ihre Vertreter in den Steuerkommissionen aufklärend und mäßigend

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 03.05.1922
Descrizione fisica: 8
, wie es vom Zentralamt der neuen Provinzen angewendet werde, sei deshalb total verfehlt, der Beweis dafür sei die Lage des Ita- lienertums in Südtirol. Oft hätten dringend notwendige Reformen in der Veneria Triden- tina den Widerstand' des Zentralamtes gefun den, weil dieselben nich't ohne Schaden auch auf die adriatischen Provinzen hätten angewendet werden können. ' - Barzini glaubt, daß Salata sich mehr um die adriatischen Gebiete kümmere, weil er sie eben besser kenne. Das dürfe aber nicht so wei tergehen

und man müsse ehestens auch einen t r i > e n t i n i s ch e n S e n'a t o r in das Zentral- amt der neuen Provinzen hineinsetzen. Soweit Luigi Barzini. Auch bei' ihm fehlt es ein bißchen am Sy stem. Er spricht oben von den verfehlten Sy stem der Einh e i t sverwaltung verschie- dener Gebiete. Wenn Herr Barzini konsequent die vollen Folgerungen, ziehen wollte. danN .hätte er sich nicht darauf beschränken dürfen, einen t r i e n ti n i s ch e'n Senator w das Zen tralamt der neuen Provinzen zu fordern, son

de!r Macht in den Zentralstellen, infolge der unglückseligen Pro- tektionswirtschast, der großen Schwäche gegen- über den Gewaltparteien und der märchenhas ten Mißwirtschaft in allen öffentlichen Diensten leider in den alten u. neuen Provinzen herrscht. Das geben auch die Nationalisten zu, aber die von ihnen angegebenen Gegenmittel sind nur undeutliche Hinweise aus theoretische Re formen, die in Vergessenheit geraten werden, kaum daß einmal die gewünschte Ausdehnung der italienischen Gesetzgebung

auf die neuen Provinzen erreicht ist, und die für immer die so notwendige gründlich Verwaltungsreform ver- schwinden machen würden. Wir haben hier in den neuen Provinzen ein ganzes Autono- miefystem, das an und für sich gut funktio niert. - Unter der österreichischen . Herrschast war es in den gemischtnationalen Provinzen <ein mächtiges Instrument nationaler Willkür- Gewalt, aber in Provinzen mit einheitlich na tionaler Bevölkerung ein vorzügliches Verwal tungsorgan: Warum setzt diesen Organismus Zerstören

oder Kasteninteressen ausbeu- ten, verzweifelt verteidigt wird: es ist die Über zeugung der erllösten Provinzen von ihrer Mis sion, die sie unter ihren neuen Brüdern auszu- üben haben, nämlich an einem großen Werke teilzunehmen, das bei konsequenter und unpar teiischer Durchführung auch die alten Provinzen .zu neuer Blüte bringen wird. Glaubt man vielleicht, daß dies dem Gefüae und der Größe Italien^ schaden könnte? — Be stellt denn seine EinWit '! im Weiterverbleiben der Unordnung? Liegr die Macht ides Stöcktes

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 12
Data: 17.06.1922
Descrizione fisica: 12
Schulverhältnisse und Echulzustände so ohne allen ^Wortschwall, in ehrlichster Treue schilderte, ohne die im „alten' Königreiche zu bemängeln. Unter Autonomie verstehe niemand mehr eine Losreißung, son dern die Selbstregierung in gewissen Punkten und diese sei sogar der Einheit förderlich. Von unten herauf, von der Gemeinde steigt es zum Bezirk, zum Gau und zum Lande empor. In dM neuen Provinzen hatten zunächst die Ge meinden selbst Einfluß auf die Schulzuständö, denn der Ortsschulrat hatte die Schulverwal tung

in der Hand und war mit größtem Eifer bemüht, die Schulverhältnisse zu heben. Ihm zur Seite, gleichsam als erste Stütze, stand der Bezirksschulrat, der mit größeren Machtbefug nissen ausgestattet war. Ortsschulrat und Be zirksschulrat stellen gleichsam die Vorposten der obersten Landesschulverwaltung dar, die in der Hand des Landesschulrätes lag, in dessen Bereich auch Vie Leitung der Mittelschulen aller Art ge Heben war. Es. sei seht zu bedauern, daß der Landesschulrat in den.neuen Provinzen ausge lassen

wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde. nicht bewältigen könne. - An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck dSrchgbführt und widerspenstige Eltern werden bestraft. Diesem Umstände sei es zu verdanken, dgß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent AnaWabeten ^ erscheinen und auch . diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, lagt Tamanini, gibt es bloß für die außer

eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; ' diese sogenannte Bürgerschule Entspricht ungefähr der Leuow teebniea in den apenZörovinzen. ^ ... Zm Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der ausfälligste Unterschied zwischen . dek alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen. Das Reisezeugnis

, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitiv bestellt werden will, kann nach befriedigender zweijähriger Dienstleistung die Lehrbefähigungsprüfung ablegen, auf welche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch-! tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den! alten einen weiten Vorsprung

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Bozner Nachrichten
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Pagina 4 di 8
Data: 28.04.1922
Descrizione fisica: 8
l. I. und des Ge schäftsberichtes für das vierte Quartal 1921 verlas hier auf der Vorsitzende folgende Mitteilungen des Präsidiums: Das Zentralamt der neuen Provinzen hat den ehe maligen Zivil-Kommissär von Bozen, Herrn Postinger trotz seiner Versetzung nach Trient als Regierungskom missär der Kammer belassen. Der neue Handelsminister Conte Teosilo Rossi hat der Kammer seinen Amtsan tritt mitgeteilt, worauf ihm mit dem Ersuchen um För derung unserer besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse geantwortet wurde. Die Wahl

des Präsidiums wurde seitens des Zentralamtes für die' neuen Provinzen be stätigt. Vor kurzem ist Herr Hosrat Portele, der tech nische Konsulent des ehemaligen österreichischen Acker- bauministeriums in Weinangelegenheiten, gestorben. Sei ner Verdienste um die Hebung unserer heimischen Wein produktion und der Kellereiwirtschaft ist bereits in der Öffentlichkeit gedacht worden. Auch die Kammer wird dem hochverdienten Manne eine stets dankbare Erinne rung bewahren. Dem Ansuchen um Ausschreibung der Neuwahlen

für die Kammer, die seit dem Jahre 1911 nicht mehr statt gefunden haben, ist seitens des Zentralamtes stattgegeben worden. Sie werden auf Grund der bisherigen Kam merwahlordnung durchgeführt »werden. Die Aufstellung der Wählerliste, -die eine beträchtliche Erhöhung der Zahl der Wahlberechtigten aufweisen wird, ist in Vorbereitung. Die eigentliche Wahlhandlung wird erst im Spätherbste stattfinden. Die Kammer hat, sich an einer Berawng der Kam mern der neuen Provinzen über die Reform des italie nischen

Handelskammergesetzes beteiligt, die die Institu tion dieser Körperschaften aus eine höhere Stufe zu stel len bestimmt ist, wofür die Grundsätze de5 alten öster reichischen Handelskammergesetzes als Richtschnur die nen. Die Kammern der neuen Provinzen HÄ>en einmütig der Anschauung Ausdruck verliehen, daß das alte öster reichische Kammergesetz beibehalten und das neue ita lienische Gesetz solange nicht auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden möge, solange die wirtschaftliche Ge setzgebung der Heiden Gebiete noch wesentliche

, die vom Kammerbezirk Bozen ausgehen, gestattet wurde. —Die Regierung hat für Straßenbauzwecke in den neuen Provinzen einen Betrag von 15V Millionen Lire ausge worfen; die Kammer hat Anlaß genommen, bei dem Ministerium per lavori pubbliei und dem Generalkommis sariat auf die besonders Berücksichtigung unseres Stra- tzelibauprogrammes hinzuweisen und um Einleitung dies bezüglicher Verhandlungen mit der Kammer zu ersuchen. — Ein Erlaß des Generalzivilkommissariates verfügte die Einziehung der Legitimationskarten

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Bozner Nachrichten
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Pagina 1 di 8
Data: 03.11.1924
Descrizione fisica: 8
, mit der Bitte, diesen zu veröffentlichen. Der Brief lautet: .. „Lieber Jtalo! Ich erlaube mir, deine Aufmerksamkeit so wie die Aufmerksamkeit deiner Abgeordneten- Kollegen aus dem Trentino auf den Bericht des Abg. De Stefani betreffs die Maßnahmen zur Neuordnung der Aufteilung der direkten Steuern zu lenken. Aus diesem Bericht geht Hervor, daß das Ergebnis der Gebäudesteuer pro 1924 sich aus 222 Millwn>en ^für die alten Provinzen und 16 Millionen für die neuen Pro vinzen belies, während nach der Neuordnung

ein Steuerergebnis von,286 Millionen auf die alten Provinzen und '8 Millionen auf die neuen Provinzen vorgesehen erscheint. Das will besa gen, daß die neuen Provinzen im Jahre. 1924 V- (?) der gesamten Steuersumme gezahlt höben, während ihnen gemäß der Revision bloß ein Sechsunddreißigstel der gesamten Steuer summe zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eine Ueberbesteuerung von 152°/» zu tragen gehabt. Während sie gerechterweise Lire 6,350.000 (d. i. — von 222 Millionen als der Steuersumme der alten

Provinzen) hät ten zahlen sollen, haben sie in Wirklichkeit 16 Millionen gezahlt, das heiß^AM 10 Millionen zu viel. Diese Sache hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen -Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung der in den alten Pro- vinzen geltenden Bemessungsmethoden auf die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich' bin nun der Ansicht, daß man solche Vor kommnisse nicht unberücksichtigt

lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe geschafft werden muß. Es handelt sich tatsächlich nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vorkommen Kann und unvermeidlich ist, sondern um «die Ungleichbehandlung gänzer Provinzen, welche um das 2'/-fache im Verhältnis mehr Steuer gezahlt haben als die anderen Provin zen und dies, nur infolge falscher Anwendung eines Gesetzes; man wird doch! -nicht annehmen dürfen, daß die so auffällig verschiedene Anzie hung der Steuerschraube

ausdrücklich beabsich tigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso drückender erscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum guten Teil Gebieten angehö ren, welche schon vom Krieg hart heimgesucht wurden, kann man ruhig sagen, daß wir da einer ungebührlichen Steuereinforderung des Fiskus gegenüberstehen. Und ich gebrauche mit vollem Bewußtsein das Wort „ungebührlich', denn wenn die Steuerbehörde für die neuen Provinzen die gleiche Steuerbemessung in An wendung bringt, wie sie in den alten

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 21.06.1921
Descrizione fisica: 8
, Motor- räder und Motokarrossetten (Motorräder mit Beiwagens. Jedoch ist diese Begünstigung auch aus solche Automobile an wendbar, welche aus der Fabrik neu erzeugt gelangen und im laufenden Jahre als solche kollabiert werden, ohne Unter schied des Zweckes-/ denen sie bestimmt werden. Zweifellos! werden obige Begünstig-ungen auch auf die einverleibten Ge biete analoge Anwendung finden. Zur Frage der österreichischen Vorkriegs renken und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens. Zu unseren

hat Italien etwa 6 Prozent der Gesamtschulden Oesterreichs zu übernehmen, also einen Betrag in der Höhe von 180 Millionen, so daß Italien 176 Millionen Lire Elisahtitres auSznge'bcn hätte, die cs der Wiedergutmachungskommission zur Verteilung an die übrigen Sukzessionsstaaten zu Übermitteln hätte. Diese guten italienischen Ersatztitres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach»- folgcstaatcn zugutekomMen. Im Interesse Italiens liegt es, 'oie Zahl

der von ihnr cinznlösendcn Vorkriegsrenten minde stens auf 'die Summe von 480 Millionen ju ergänzen. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempe lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. Jener Pa piere, welche sich, im Zeitpunkte der Abstempelung/, und zwar im Gebiete der neuen Propinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht heimatsberechtigt waren; 2. jener Papiere (Renten

des Friedensvertrages, also nach dem '16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch wür den den Rentenbesitzern wenigstens vier Kupons verloren gehen: das Promemoria stellt die Forderung, daß auch diese vier Kupons einzulösen wären. , Im Hinblick auf die Kriegsanleihen dürften sich in den neuen Provinzen, einschließlich der noch nicht abgestempelten, aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen 'befinden, wovon auf Südtirol 326 Millionen entfallen. Die Statistik, welche vom Deutschen Verbände

begründet und von dem Vertreter der Kammer, Herrn Tr. Willi von Walther, anläßlich der Audienz beim Schatzminister besonders betont worden. Ernennung. Der bei der hiesigen Staatsanwaltschaft ein geteilte Konrad Ritter von Menz wurde zum Landesgerichts rat ernannt. Für die nicht bestäklgken Beamten. In Erledigung seiner Eingabe hat der Deutsche Verband die Verständigung erhalten, daß der „Premio di Cointeressanza' mit Erlaß des Zentral amtes für die neuen Provinzen vom 27. Mai. Nr. 8851

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 15.03.1923
Descrizione fisica: 6
ist. Gegen die Art der Einführung neuer Gesetze. Anläßlich der bevorstehenden grundsätz lichen Regelung der Sperrstunden für die Gastaewerbebetriebe! und der Festsetzung der Stunden für den Ausschank starker alkoho lischer Getränke wurde die Kammer von der Präfektur eingeladen, ein Gutachten abzu geben, das nach Anhörung der interessierten- Faktoren erstattet wurde. In letzter Zeit wurde eine Reibe italieni scher Gesetze und Verordnungen, meist steuer- und gebührenrechtlicher Natur, auf die neuen Provinzen

haften Handels gegen den Warenhandel, den Hausierhandeil und gegen Auswüchse der Tätige keit der Reisenden. Die Ordnung des Lehrlings, und Gehilfen- wesens, die eine entsprechende Aus- und Fort bildung des gewerblichen und kaufmännischen Nachwuchses gewährleistet! und 4. die genossenschaftliche Organisation deis Handels- und Gewerbefkandes. die die Wahrung der Standesinteressen und die gewerbliche Ord nung überhaupt verbürgt. Die Angle ichnng der Gesetzgebung in den neuen Provinzen an jene der alten

der Gesetzgebung im Reichs zu verwenden. Daraus darf wohl die Hoffnung geschöpft werden, daß die Regierung den außerordent lichen Wert der in unserer bisherigen Gewerbe ordnung niedergelegten, oben angedeuteten Grundsätze richtig einschätzen und den Weg fin den werde, in einer Reform der einschlägigen Gesetzgebung der alten Provinzen ein neues Ge werberecht! für ganz Mallen zn schassen, dessen wohltätige Wirkungen sich auch in den alten Provinzen bald bemerkbar machen! würden. Sind doch schon Hetzt

in den alten Provinzen Be strebungen im Zuge, namentlich auf dein Ge biete der Ausbildung des gewerblichen Nach wuchses das erprobte VordM unserer Gewerbe ordnung nachzuahmen. Die Kammer verkennt nicht die Schwierig keiten, die einer grundlegenden Aenderung des Gewerberochtes im ganzen Reichs gegenuber- tehen^ die nicht von heute aus morgen durchge-- llhrt werdenl kann, sie muß aber auch ander- ei-js die Aufmerksamkeit der Negierung auf die iuherst schwerwiegenden wirtschaftlichen Gefah ren lenken

, die eine einfache Aulshebung der Ge werbeordnung in den neuen Provinzen und die Einführung der in den alten Provinzen nahezu schrankenlos bestehenden Gewerbesreiheit mit sich brachte. Die Kammer bemerkt erläuternd, daß es in ihrem Bezirke etwa 17.0YV Handels- und Ge werbebetriebe gibt, von denen zirka 6vlX) als handwerksmäßige, 7M als konzessionierte Er- zeugungsgewerbe und 1W0 als lhande-lsgewerbe an den Befähigungsinachiwela geknüpft sind. Am Kammerbezirke bestehen mehr

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Bozner Nachrichten
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Pagina 2 di 8
Data: 03.09.1923
Descrizione fisica: 8
, wo er am Samstag um 5 Uhr früh seinen Verletzungen erlegen ist. Der Verblichene war .27 Jahre alt. An seiner Bahre trauern die Mutter Frau Toni Gröbner, zwei Bruder Ludwig und Wolfgang, so wie zwei Schwestern. - MusKehnvZlg des ital. Patent-unS Markenschutzes Die „Gazz. Uff.' Nr. 200 vom 25. August ver öffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1797, womit die ital. Gesetzgebung betreffend des Schutzes des in dustriellen Eigentums auf die neuen Provinzen aus gedehnt hat. Diese tritt, insoweit nicht Ausnahms bestimmungen

im Dekret angeführt sind, am 25.' August in Kraft.' Die wichtigsten Bestimmungen des Dekretes sind: Art. 1. Zählt die in Betracht kommenden Ge setze und Dekrete auf, die nun in Kraft treten. Fer ner wird besagt, daß alle internationalen Verträge, die in Italien in dieser Sache dermalen in Kraft sind (über Schutz der Handels- und Fabrikmarken, Modelle, Zeichnungen und Jndustriepatente). Art. 2. Alle in den neuen Provinzen derzeit zurecht bestehenden Rechte bezüglich Patente, Mo delle, Fabriks

und ^ brauchen nicht erneuert zu werden; jedoch werden die Rechte von jenem Tage ab, an dem sie nach dem österr. Gesetze neuerlich registriert werden sollten, nach dem ital. Gesetze behandelt. 5. Hinsichtlich der öffentlichen Einsichtnahme und Abschriften der Re gistrierungen, Beschreibungen und Dokumente ist künftig ausschließlich das ital. Gesetz maßgebend. Art. 4. Die derzeit in den neuen Provinzen an hängenden (laufenden) Gesuche sind binnen 6 Mo naten kostenfrei gemäß den Bestimmungen des ital. Gesetzes

zu erneuern. Bewilligungen werden dann auf Grund der neuen Gesuche mit Gültigkeit für die alten und neuen Provinzen erlassen. Art. 5. Wer (nach Art. 2) die Registrierung seiner Rechte verlangt, kann auch die Ausdehnung deren Gültigkeit auf die alten Provinzen, jedoch auf sein Risiko und Gefahr und vorbehaltlich der vorbestehenden Rechte Dritter, verlangen. Hiefür ist eine feste Gebühr von 60 Lire für Patente, 30 L. für Markenschutz, 10 Lire für Modelle und Zeich nungen zu erlegen. Im Register

und Zertifikat wird der Vermerk eingetragen: „Auch in den neuen Pro vinzen gültig.' Die solchermaßen in den alten Provinzen (durch die Ausdehnungsforderung) er wachsenden Rechte werden nach den ital. besetzen geregelt. Die Ausdehnung ist jedoch ungültig bezw. wirkungslos, wenn der zum Schutze beantragte Ge genstand (Patent, Marke usw.) in den alten Provin zen bereits für den öffentlichen Gebrauch preisge geben ist. Für die Aufrechterhaltung solcher Rechte gelten die unter Punkt 1 im Art. 3 angeführten

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