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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Pagina 281 di 398
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 397 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1908
ID interno: 587519
T VI. Abschnitt. àrKtpollreMcbe Vorschriften. 1. Auszug aus der Marktordnung. Marktzeit. 8 3. Der Markt beginnt mit Tagesanbruch und endet um 12 Uhr mittags, an Sonn- und Feiertagen aber um 9 Uhr vormittags. Nach Ablauf obiger Stunden haben die Markt parteien die zum Verkaufe bestimmten Waren samt den betreffenden Anfstellungsgegenständen zu ent fernen. Kaufsüberbot und Vorkaus. 8 5 . Wenn Käufer und Verkäufer mit einander in Han del stehen, ist es dritten Personen verboten, den vom Verkäufer

des Marktverkehres zum Einkäufe im Kleinen, das ist für den eigenen Haushalt, be stimmt, daher der Barkauf und Ankauf von Markt waren an und durch Personen, welche mit solchen Waren Handel treiben, bis 10 Uhr vormittags ver boten und • erst nach dies er Stunde gestattet ist. Wer gegen diese Vorschrift handelt, macht sich der Uebertretung des Vorkaufes schuldig. Auf dem Platze vor dem Fleischbankgebäude (zwi schen diesem und dem westlichen Gehsteige des Jnn- rains), welcher Platz als Großmarktplatz bestimmt

von den be tressenden Bertäusern in geschlossenen Gefäßen ge sammelt und nach beendetem Markte hinweggebracht werden. Uebermäßige Gemüseabfälle, faules.Obst rc., welche ans Verschulden der Verkäufer auf dem Markt platze liegen bleiben, werden auf Kosten derselben ent fernt. ' g) Zur Aufstellung von Handwägen, Karren, Milch wägen, Körben rc. für die Zeit des Marktes werden in der Nähe des Marktplatzes eigene Plätze bestimmt. Marktbesucher, die mit bespannten Fuhrwerken kommen, haben das Zugvieh für die Zeit

des Markt verkehres auszuspannen und anderwärts ünterzu- . zubringen. 3. Belegen dev Plätze am Marktplatze. Es wird hiemit aus Verkehrs- und Ordnungsrück- - sichten verboten, aus dem Marktplatze am Jnnrain die Plätze schon am Vortage zu belegen. Uebertretungen dieses Verbotes werden nach § 90 des Innsbrucker Gemeindestatutes geahndet. (Magistratskundmachung vom .29. Juni 1906.)

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Libri
Anno:
1938
Humor im Etschland
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Pagina 216 di 280
Autore: Staffler, Richard ; / von Richard Staffler
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 277 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Segnatura: II 107.534
ID interno: 149187
und ein paar Äpfel zu den Rindern heimzugehen. Es ist aber in der Vorstellung des pusterers auch keine Gitsch denkbar, die an diesem Tage nicht einen Hut voll Kastanien und ein Glasl 'Mein bekommt. ìVer am Steger Markt Rösten ge gessen hat/ ist leichter zu überwintern, geht der Spruch. Allerdings bezieht sich das hauptsächlich auf den dritten Tag. Der Markt dauert nämlich drei Tage, von denen zwei dem Viehhandel geweiht sind, während der dritte Tag der Be lustigung und Unterhaltung gewidmet

ist. Am dritten Tag findet sich meist das junge, ledige Volk auf dem Marktplatze ein. Es ist ein uralter Brauch und ein un geschriebenes Recht, daß auch die Dienstboten der weiteren Umgebung an diesem Tag auf den Markt ziehen dürfen. Da entwickelt sich erst das richtige Marktgetriebe mit aller Lust und Fröhlichkeit. Von allen Seiten hörte man einst singen und jodeln. Drei Tage dauert das ganze muntere Treiben, drei Tage brennen die Feuer und dampfen die Ressel, glänzen die Trau ben von Rinderballons

in der Luft und rasseln die Rarussel- orgeln, gehen und kommen die Leute, trinken und essen und freuen sich des Lebens in vollen Zügen nach all den schweren, langen Arbeitstagen und nach all der Einförmigkeit des ein samen Berglebens. Es herrscht ein Frohsinn und Humor im großen, im Groß betrieb, wie er in der Bozner oder Meraner Gegend platter dings undenkbar wäre. Bei einein solchen Markt begab es sich einmal, daß das sogenannte Terentner Mandl, ein weit bekannter Viehdoktor, von einem Pferde geschlagen

wurde, so daß er alsbald verstarb. Nach seinem Hinscheiden meinte einer der Umstehenden : „Jetzt hat er so viele Roß g'sund ge macht und jetzt muß er durch ein Roß zugrunde gehen.' „Ja, ja', sagte ein anderer, „man sollt halt aim a wia grichtet sein.' Ein kleineres Gegenstück zum Steger Markt ist der Bar-

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Pagina 301 di 512
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 511 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1917
ID interno: 587526
Handel- und Gewerbetreibende in Innsbruck, Hötting, Mühlau und Amras. Lorenz Neurauters Nachfolger <E. Lorenz), Herzog Friedlichst. 21. Musikinstrumenten- und Musi- , kalienhandlcr. Innsbruck. 'Body Otto, Jnnrain 21, Markt graben 23. Trank Karl, Tempisti. 14. Groß Johann, (Inh.: Reiß Os kar), Maria Theresienstr. 37. Knoflach Hans. Dr., Museumstr. Nr. 19. .Lorenz Neurauters Nachfolg. (In haber Lorenz Edmund), Her zog Friedrichstr. 21. Nobitschek Josef. Jnnrain 16. :Tutz Ant., M. Theresienstr

. 8. Mufik-Instrumentenmacher. Innsbruck. Body Otto, Jnnrain 21, Markt graben 23. f rank Karl, Tempisti. 14. obitschek Josef, Jnnrain 16. Siciarek Ignaz, Andr. Hofer str. Nr. 33. Tutz Anton, Maria Theresienstr. 8. Nägclverichleiher. (Siehe auch Eifenhandlungen). Innsbruck. Kohle Leopold/ Seilergasfe 10. Mähmaschinenhöndler und Repa ratur-Werkstätten. Innsbruck. Trank Theodor (Inhaber: Rück Hugo). Herz. Friedrichstr. 29. ’ (117) Zeichtinger Josef, Marimilian- strahe 5. (1084 VI) (S. 2ns.) Holzhammer

- ' baitalbahnhvf. Fendler Marie, Leopoldstraße, Stand. Filippitsch Maria. Müriahilf 10. Fink Simon, Kaiser Franz Josef straße 3. 'Fischler Fanny. Marktplatz. Folladore Bitus, Karlstr. 11. (556) Gabl Joses, Jahnstr. 26. Damper Aloisia, Marktplatz. Gasser Barbara, Anatomiestr. 16. Ghirardi Dom., Schlosserg. 23. Eostner Maria geb. Pirker, Marktplatz. Eufler Filomena, Mariahilf 32. Gurschlers Witwe, Adamg. 18. Eutleben Franz u. Hedwig, Markt platz. St. Nikolansgasse 19. Eutmann Josef, Leopoldstr. 25. Hofer Eottsr

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Pagina 323 di 442
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 441 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1910
ID interno: 587521
dieser Vorschriften werden an den verant wortlichen Kohlenhändlern mit Geldstrafen bis zu 100 Kronen event. mit Arrest bis zu 10 Tagen ge ahndet. Dies wird mit Beziehung auf die Magistrats kundmachung vom 18. Dezember 1900, ZI. 31.191, deren Bestimmungen, insoweit sie durch diese Vor schrift nicht berührt werden, in Geltung bleiben, be kannt gegeben. VI. Abschnitt. £ßarbtpoH?eiUcbe Vorschriften. i. Husjng aas der fißarht-Ordnang. Marktzeit. § 3 - Der Markt beginnt mit Tagesanbruch und endet um 12 Uhr mittags

, an Sonn- und Feiertagen aber um 9 Uhr vormittags. Nach Ablauf ob.ger Stunden haben die Markt- Parteien die zum Verkaufe bestimmten Waren samt den betreffenden Aufstellungsgegenständen zu ent fernen. Kaufs überbot und Borkauf. 8 5 . Wenn Käufer und Verkäufer mit einander in Handel stehen, ist es dritten Personen verboten, den vom Verkäufer g forderten Preis zu überbieten, der Verkäufer aber darf ein solches Mehrgebot nicht, berücksichtigen, sondern hat die Ware dem ersten Kauflustigen

um den von ihm (Verkäufer) an- gebotenen Preis zu überlassen, wenn sich derselbe beim BelanntwerLen des Mehrgebotes zum Kaufsabschlusse sofort entschließt. Der Verkäufer darf die an Jemanden verkaufte Ware nicht an einen anderen verkaufen, wenn der Käufer die Kaufsbedingungen erfüllt. Im Sinne des § 68 der Gewerbe-Ordnung sind die . ersten Stunden des Marktverkehres zum Ein käufe im Kleinen, das ist für den eigenen Haushalt, bestimmt, daher der Barkauf und Ankauf von Markt waren an und durch Personen

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