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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 10
Data: 27.02.1924
Descrizione fisica: 10
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlas; des Ministeriums della Eco- nonlia Nazionalc ist angeordnet worden, daß ipit Rücksicht auf die im lieurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Cs blechen daher das Präsidium, der Kassaverwal- rer. der Kaffarcvisor sowie die einzelnen Ausschüße

belle Camcre' geschaffenen Ein- ! richtung erhielt, war ein durchaus günstiger. Die ! Unione erfreut sich einer tatkräftigen und sachkun- ! digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der ! Vereinigung uird im allgemeinen die der Obhut der .Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewusst und energisch zu vertreten. Die.Unione wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten Direktionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidinnr im Vereine

i mit den: Sekretariate jenes Organ, welches für die j Abwicklung der laufenden Geschäfte zu sorgen hat ! und für sic verantwortlich ist, so daß die General- j Versammlung selbst, bei der alle der Unione ange- ! hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter irat. < Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl- - reichen Delegierten der Kammern besucht. j Dm Hauptgegenstand der Beratungen bildete j der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione, ein sebr

. Die sonstige Reform sei bereits in ihren Grmrvzügen fcstliegcnd, es fehle nur noch die Fassung in Gesctzcssorm. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu errvartcn. Ein wichtiger Punkt der Re- form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz l'isher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt werde. Insbesondere

soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern cingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelanzt, soll dieser dem modernen System der Berufsgruppen-Vertretung folgen. Die Berufsgruppen als solche wä len ihre Vertreter in die Kammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dieser Bcrufsgruppen

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Alpenland
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Pagina 10 di 16
Data: 30.09.1922
Descrizione fisica: 16
- und Fabriks'lokale, Werkstätten, Magazine, Kanzleiräume u. dgl.) Hievon den Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes unterlie gend : . . . . . , Vom Eigentümer bewohnte Wohnräume (Zimmer, Wohn, kammern, ausschließlich der Nebenräume Zahl der Familenmitglieder im Haushalte des Eigentümers: Hat der Eigentümer außer dieser Wohnung noch andere Wohnungen? Bejahendenfalls- wo? Wo hat er seinen eigentlichen (Haupt-) Wohnsitz? .... Der Einkommensteuerbemessung für 1921 wurde ein Ein kommen zugrunde gelegt von Zuständige

Einkommensteuer-Bemessungsbehörde: . . . . Als Wohnräume eines Hauses sind für die Feststellung, ob die Hälfte der Wohnbestandteile vermietet ist, beziehungsweise dem Mieterschutz unterliegt (8 12, Absatz 2, Zw. A. G.), nicht nur Zimmer, Kammern, Vorzimmer, Badezimmer und Küchen samt dem üblichen Zubehör, sondern auch sonstige unter die Bestimmungen des Dtietersckpltzes fallende Hausbestandteile (Verkaufs- und Fabrikslokale, Werkstätten, Magazine und Kanzleiräume u. dgl.) zu verstehen. Bei der Feststellung

der vom Eigentümer und seinen Familienmitgliedern bewohnten Wohnräume sind als Wohnräume nur Zimmer und Wohn- kammern, dagegen nicht Nebenräume zu zählen. Dienstpersonen sind nicht als Familienmitglieder des Eigentümers anzusehen. Die Anleihepflicht nach 8 12, Absatz 2, Zw. A. G. tritt auch dann ein, wenn die Zahl der vom Eigentümer bewohnten Wohnräume zwar nicht das Doppelte der Bewohnerzahl übersteigt, der Eigentümer jedoch mehrere Wohnungen besitzt und die im Eigenhause bewohnte nicht sein eigentlicher Wohn

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 10
Data: 26.12.1923
Descrizione fisica: 10
. Wirtschaftliche Zragen -es Kammerbezirkes öozen aus den Mitteilungen des Präsidiums der Handels und Gewerbekammer Bozen, erstattet in der 5. o. ö. Vollversammlung am 21. Dezember 1923. Am 11. ds. fand bei der Handels- und Ge werbekammer Venedig unter dem Vorsitze des Comm. Marchetti. Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer Vicenza, eine Besprechung sämtlicher 11 Kammern der drei Ve ne z i e n statt, an der unsere Kammer durch den Herrn Vize-Präsidenten T o l d und den Vizesekre tär Dr. v. Braitenberg

vertreten war. Der Hauptgegenstand der Besprechung bildete die be vorstehende Neform des Gesetzes über die Handels kammern. Es wurde einstimmig beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu überreichen, in dem auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der jetzigen. Kammersprengel und der Erweiterung des Ein flusses der Kammern auf die Verwaltung des Wirt schaftslebens hingcwiesen wird. Das Memoran dum wird durch eine Deputation der Präsidien der Kammern dem Ministcro per l'Economia Nazio- nale überreicht

. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern der drei Venezien in Padua die Wünsche der Kammer bezüglich der Vermehrung der Schnellzüge auf der Brennerstrecke bekanntge geben und sich infolge eines von der Handelskam mer Padua geäußerten Wunsches auch für die Ver- befferung dieses Gebietes für Bozen ausgesprochen. Auch bei der Generaldirektion der Südbahn in Wien wurde gemeinsam mit dem Ufficia Beneto di trasporti in Treviso im Sinne der Verbesserung

-werde. In der Frage der Aufhebung der Gewerbeordnung ist mitzuteilcn, daß das Ministcro per l'Economia Nazionalc die Kammern der neuen Provinzen ein geladen hat, Vertreter zu einer Konferenz nach Rom zu entsenden, in der,diese wichtige Frage behandelt werden soll. Die Frage drängt nach einer raschen Entscheidung, da die Gewerbebehörden die formell noch aufrecht bestehende Gewerbeordnung faktisch als nicht mehr bindend anerkennen, so daß ein ganz unhaltbarer Zustand geschaffen wurde. Da einzelne Sottoprefetturen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 10.12.1901
Descrizione fisica: 8
. Durch die Personalsteuergesetze vom 25. October 1896 sind die den Wahlen in did Handels- und Gewerbekammern zugrunde liegenden Steuerverhältnisse in so wesentlichem Maße verschöbe« worden, dass eine Abänderung des Kammergesetzes und neue Wahlordnungen kür die Kammern noth? wendig wurden. Ersteres konnte wegen Arbeitsunfähig keit des ReichSratheS in den letzten Jahren erst in der heurigen Session erreicht werden, und da in der Zwischenzeit die ErgänzungSwahlen nicht möglich waren, wurden die Mandate der Kammermitglieder im Ver ordnungswege

verlängert. Nun ist das Kammergesetz verfassungsmäßig abgeändert, sind die neuen Wahl ordnungen festgestellt und der Vornahme der im Ver- ordnnngSwege sistierlen Ergänzungswahlen stünde nun nichts mehr im Wege. Die Folge der Ergänzungs wahlen würde aber sein, dass in den Kammern eine Art Uebergangsperiode geschaffen würde, indem bis zum Zeitpunkte, zu dem die Kammern durch die Er gänzungSwahlen gänzlich erneuert sein würden, zweierlei Kategorien von Mitglieoern tagen würden: solche die auf Grundlage

der alten BestenernngSart gewählt worden sind und denen durch die nene Steuerordnung eigentlich ihre Grunglage entzogen worden ist, und solche, die auf Basis der neuen Stenergesetze gewählt worden sind. Um diesen Zustand zu vermeiden, be schloss die Regierung, die Kammern aufzulösen und sie neu wählen zu lassen. Die Auflösung der Kammern wird am 20. ds. vom Handclvminister verfügt werden, worauf die Neuwahlen erfolgen. Kältern, 9. Dec. Heute wurde vom hiesigen Bahnhofe aus mit der Schlnsstraciernng

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 22
Data: 29.01.1844
Descrizione fisica: 22
persönlich verpflichten , sind ohne die G-nchmignng der beiden Kammern ungültig. Art. 23. Landcstheilc dürfen ohne das Gesetz nicht abgetreten cder vertauscht werden. Kein geheimer Artikel eines Vertrags kann die öffentlichen umsto ßen. Art. 24. Der König bestellt die Militär- und Marine ämter und ernennt die StaatSdiener, mit' Beobachtung der gesetzlichen Ausnahmen.' Cr darf keinem StaatSditnei' eine nicht vom Gesetz bestimmte Stelle ertheilen. A«. 25. ^ Per König erläßt die nöthigen Verordnungen

zur Vollziehung der Gesetze, ohne jedoch die Kraft, derselben aufheben odef eine Ausnahme^ bei Vollstreckung derselben mächen zu können. Art. 2V. Der König bestätigt'und veröffentlicht die Gesetze. Att. 27. DerKönig ist berechtigt, die Kammern außerordent licher Weise zusammen zu berufen, den Schluß der Arbeiten des Landtags zu verkünden »nd. hie Kammern anfznlösen, entweder alle zwei zugleich ö'ter' nur eine; aber das Auflö- sungsdekret muß zugleich die Zusammenberufung der Wäl'ler binnen 4V Tagen

, der Kammern binnen Zwei Monaten ent halten. Slrt. 23. Der König hat das Recht , die Eröffnung und die Fortsetzung der jährlichen KamMerseffion zu verschie ben. Der Aufschub darf aber nicht einen Monat überschreiten, noch ohne die Genehmigung der Kammern während des Land- tags erneut werden. Art. 2?. Der König hat das Recht, die gerichtlich erkannten Strafen zn erlassen, zn ändern nnd abzu kürzen, mit Auenahme det die Minister betreffenden Bestim mungen.-Art. 30. Der König hat da,? Recht, die g-setzmäßi

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